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ThemaWartung/Dokumentation66 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753677
Datum13.02.2013 10:0525047 x gelesen
Hallo,
möchte damal nach ehrlichen Antworten fragen ;-)

Hatte am Wochenende nach einem Einsatz ein interessantes Gespräch,
ein Kamerad meinte zu mir, den Aufwand den wir bezüglich der Wartung und Reinigung der PA betreiben, gäb es woanders nicht. In der Feuerwehr seines Schwagers z.B. da wäre es so, da hätte jeder AGT seine persönliche Maske, die wird nach dem Einsatz ausgewaschen und getrocknet, einmal im jahr geht sie dann zur Grundreinigung und Prüfung in die AGW.

Ich sage hier jetzt nicht, wo und welche Feuerwehr das ist, aber mich würde mal ganz ehrlich interessieren, ob es solche "Zustände" tatsächlich noch gibt im 21.-Jahrhundert? Kennt jemand solche Umstände?

Ich meine auf einem Seminar bei der GUV wurden vom techn. Prüfdienst auch aktuelle Fotos gezeigt auf denen zu sehen ist, dass auf einem Tisch unter der Treppe in der Fahrzeughalle ein Ultraschallgerät steht, das war dann die Atemschutzwerkstatt. Also von der Hand zu weisen sind solche Dinge offensichtlich nach wie vor nicht.

Ich will auch nicht behaupten, dass bei uns alles gradeaus läuft, aber ich denke wir sind auf einem ganz guten Weg.
Probleme bereitet mir momentan wiedereinmal die Zuordnung einzelner Bauteile bzw. deren Dokumentation.
Wir sind nun dabei turnusmäßig die Ausatemventile unserer Masken (Auer-Elite) zu tauschen. Bisher bestanden die Ventile aus einem kleinen Metallteller mit angespritzter Gummidichtlippe. Hier war es problemlos möglich auf dem Metallteller mit einem dünnen Lackstift die Maskennummer zu kennzeichnen, so dass nach dem Reinigen eine einwandfrei Zuordnung, welches Ventil gehört zu welcher Maske möglich war.
Jetzt bestehen die Ausatemventile aus einem kompletten Gummispritzteil, auf dem es unmöglich ist irgendeine Nummer zu schreiben, kleben oder sonst was.
Ich könnte nun behaupten, da wir die Ventile aller Masken zum gleichen Zeitpunkt tauschen, spielt die Zuordnung eigentlich keine Rolle. Doch, was mache ich, wenn ich z.B. bei Maske Nr.112 während einer Prüfung das Ventil, wegen Undichtigkeit vorzeitig tausche?
Dann wird der Tausch im Prüfprogramm bei dieser Maske Nr. 112 dokumentiert. Doch was macht diese Dokumentation für einen Sinn, wenn ich nicht sicherstellen kann, dass auch dieses Ventil nach der nächsten Reinigung tatsächlich wieder in der Maske Nr. 112 verbaut wird?
Würde dann im schlimmsten Fall bedeuten, dass laut Gerätehistorie in der Maske 112 ein Ventil Herstellungsjahr 2013 verbaut sein müsste. Tatsächlich befindet sich aber ein Ventil Baujahr 2010 in der Maske, das könnte doch den Staatsanwalt ein wenig an unserer Dokumentation zweifeln lassen, oder sehe ich das falsch?

Hat hier jemand eine Idee, wie macht ihr das?
Ist eine solche Dokumentation am Ende vielleicht doch überflüssig?

Gruß Markus

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen753678
Datum13.02.2013 10:1321848 x gelesen
Hallo Markus,

ich habe nun wirklich keine Ahnung von der Wartung von Atemschutzgeräten, aber eine Idee zu deinem Ventil-Masken-Zuordnungsproblem. Was muss denn mit diesen Ventilen passieren, wenn die Maske bei der Reinigung außeinander gebaut wird? Wird die auch gereinigt? Wenn ja, könnte man diese ventile dann, wenn die eindeutige Zuordnung wichtig ist, vielleicht nach dem Ausbauen in kleine Behältnisse (z.B. Säckchen) tun, die man dann wiederum mit der Maskennummer kennzeichnen kann? Oder lässt sich irgendwas direkt an dem Ding befestigen?

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern753679
Datum13.02.2013 10:2221772 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Ich sage hier jetzt nicht, wo und welche Feuerwehr das ist, aber mich würde mal ganz ehrlich interessieren, ob es solche "Zustände" tatsächlich noch gibt im 21.-Jahrhundert? Kennt jemand solche Umstände?

Da gibt es mehr als genug Beispiele, mit Schimmelbildung und ähnlichem .........


Geschrieben von Markus M.Bisher bestanden die Ventile aus einem kleinen Metallteller mit angespritzter Gummidichtlippe. Hier war es problemlos möglich auf dem Metallteller mit einem dünnen Lackstift die Maskennummer zu kennzeichnen, so dass nach dem Reinigen eine einwandfrei Zuordnung, welches Ventil gehört zu welcher Maske möglich war.
Jetzt bestehen die Ausatemventile aus einem kompletten Gummispritzteil, auf dem es unmöglich ist irgendeine Nummer zu schreiben, kleben oder sonst was.


Also gut, wir haben einen reinen Dräger-Stall, aber da sind die Produktionsdaten mittels Gummiuhr eingeprägt. Oder verstehe ich grad was falsch?


Gruß
CS




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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753681
Datum13.02.2013 10:3221628 x gelesen
Als Vergleich, dieses Ausatemventil hat ungefähr die Göße eines 2 Eurostücks, allerdings oval.
Die Mindestanforderung sieht vor, dass zur Reinigung und Desinfektion der MAske die Innenmaske und das Ausatemventil ausgebaut wird. Alles wird dann gereinigt, desinfiziert, getrocknet, wieder zusammen gebaut und anschließend geprüft.
Es gibt Feuerwehren, die machen es tatsächlich so wie Du beschrieben hast, die demontieren die Masken verpacken alle zusammengehörenden Teile in einen Beutel oder Netz und reinigen dann alles gemeinsam. So z.B. auch die Feuerwehrschule in Kassel, allerdings verfügen die über eine richtige Waschmaschine, wo dann durch den Beutel gleichzeitig eine gewisse Schonung der Geräte herbeigeführt werden soll.
Wir verfügen "nur" über ein Ultraschallgerät, wo ich das Verpacken der Bauteile in einen Beutel für verhältnismäßig unpraktikabel halte. Die Masken sind so voluminös, dass sie gerade noch in das Gerät passen, wenn ich da nun noch einen Beutel drum mache.....

Irgendetwas an dem Ventil zu befestigen dürfte auf Grund der Größe und der Funktionalität nicht möglich sein. Oder zumindest habe ich keine Idee, was da in Frage kommen könnte, ohne die Funktion zu beeinträchtigen.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen753683
Datum13.02.2013 10:3921416 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Wir verfügen "nur" über ein Ultraschallgerät, wo ich das Verpacken der Bauteile in einen Beutel für verhältnismäßig unpraktikabel halte. Die Masken sind so voluminös, dass sie gerade noch in das Gerät passen, wenn ich da nun noch einen Beutel drum mache.....

Wenn ich das richtig verstehe passt immer nur eine Maske in das Gerät?

was hindert euch daran alle Bauteile in ausgebautem Zustand zusammen zu reinigen, der Rest ist dann nur eine Frage der Aufbewahrung während des Trocknens.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753685
Datum13.02.2013 10:4221305 x gelesen
Bei den Auerventilen ist nur das Herstellungsjahr eingespritzt.
Spielt aber bei meiner Frage auch nur eine untergeordnete Rolle, in erster Linie geht es mir um die Zuordnung.
Wie stellt ihr sicher, dass nach dem Reinigen, wo alle Bauteile "durcheinander" im Reinigungsbecken oder Trockenschrank liegen das Ventil, welches ursprünglich in der Maske 112 verbaut war auch wieder in die Maske 112 reinkommt und nicht plötzlich in die Maske 48 verbaut wird?
Habt ihr die Ventile in irgendeiner Form gekennzeichnet, markiert oder sonst was?

Wie von mir beschrieben, konnte ich bisher mit einem kleinen Lackstift die Maskennummer auf das Ventil schreiben, somit konnte ich nach dem trocknen problemlos das Ventil 112 wieder in die Maske 112 vebauen. Da nun aber die neuen Ventilscheiben komplett aus Gummi sind (hält kein Lackstift drauf) habe ich keine Idee, wie ich das System fortführen und somit eine Zuordnung sicherstellen soll.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen753687
Datum13.02.2013 10:4821235 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Markus M.Wie stellt ihr sicher, dass nach dem Reinigen, wo alle Bauteile "durcheinander" im Reinigungsbecken oder Trockenschrank liegen das Ventil, welches ursprünglich in der Maske 112 verbaut war auch wieder in die Maske 112 reinkommt und nicht plötzlich in die Maske 48 verbaut wird?

warum ist das wichtig, wenn ich doch das Herstellungsjahr erkennen kann. Wenn ich aufgrund der Doku weiß, dass in die Maske 112 ein Ventil aus dem Jahr 2012 rein kommt, ist es dann nicht egal, welche Ventil das ist - wenn sowieso die Maske 112 und 48 gerade gereinigt werden und beide Ventile aus 2012 haben? Dann ist sicher gestellt, dass sosowhl beide Masken komplett wie auch jedes Ventil zum Zeitpunkt x gereinigt wurden.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg753688
Datum13.02.2013 10:5021929 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Markus M.Hatte am Wochenende nach einem Einsatz ein interessantes Gespräch,
ein Kamerad meinte zu mir, den Aufwand den wir bezüglich der Wartung und Reinigung der PA betreiben, gäb es woanders nicht. In der Feuerwehr seines Schwagers z.B. da wäre es so, da hätte jeder AGT seine persönliche Maske, die wird nach dem Einsatz ausgewaschen und getrocknet, einmal im jahr geht sie dann zur Grundreinigung und Prüfung in die AGW.

Das kenn ich noch aus grauer Vorzeit. Ist aber schon lange her. Damals war diese Verfahrensweise noch erlaubt und Stand der Technik.

Das ist aber schon länger nicht mehr der Fall. Die Feuerwehr die noch so arbeitet hat ein grosses Problem :-(

Geschrieben von Markus M.
Ich sage hier jetzt nicht, wo und welche Feuerwehr das ist, aber mich würde mal ganz ehrlich interessieren, ob es solche "Zustände" tatsächlich noch gibt im 21.-Jahrhundert? Kennt jemand solche Umstände?

leider soll es noch solche Feuerwehren geben :-(

Solange nichts passiert scheint da die Welt noch i.O. zu sein. Sobald mal was passiert sieht die Sache ganz anders aus.

Nach dem tödlichen Einsatzunfall wurden die Todesfälle auch jurstisch aufgearbeitet.

Da haben z.B. die Ermittlungsbehörden die Schlauchkartei der Feuerwehr genau angeschaut. Bei einem Atemschutzunfall dürften die Unterlagen über die Prüfung der Atemschutzgeräte auch von grossem Interesse sein. Und wenn man da nicht nachweisen kann daß man nach den aktuellen Vorschriften geprüft hat und es sich herausstellt daß ein Wartungsmangel eine (Teil-) Ursache ist hat der Verantwortliche ein grosses (strafrechtliches) Problem. Stichwort Organisationsverschulden. Da dürfte der Wehrführer dick drinhängen.

Wenn ein Firmenchef aus Geiz Unfallverhütungsvorschriften missachtet und dadurch sein eigenen Gewinn erhöht ist das ja irgendwie "verständlich".

Aber warum bei einer Feuerwehr die Verantwortlichen durch mangelhafte Wartung Risiken für die Feuerwehrangehörigen schaffen ist mir rätselhaft. Da haben die Verantwortlichen doch selbst nichts davon. Die Kosten für die Wartung werden ja durch den Träger gedeckt. Und nicht aus dem Geldbeutel des Wehrführers :-()

Ev. ist da dann Dummheit, Faulheit bzw. mangelndes Fachwissen im Spiel?

...


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen753692
Datum13.02.2013 10:5621030 x gelesen
Schon mal bei Auer direkt angefragt? Eventuell haben die eine Idee, wie du die Nummer auf das Gummi kriegst, ohne dass die "Betriebserlaubnis" für die Maske erlischt...
Eine andere Möglichkeit, die mir jetzt spontan einfällt, wäre, den Masken in der Atemschutzwerkstatt quasi "Arbeitsnummern" zuzuweisen. Für diese Arbeitsnummern könnte man dann eventuell Körbe vorhalten. Bei den einzelnen Arbeitsschritten werden dann die Masken/Teile dort hinein getan. Und wenn ihr die Kleinteile alle zusammen reinigen wollt, könntet ihr mal ausprobieren, in wie weit die Waschwirkung beeinträchtig wird, wenn ihr sehr kleine Netzbeutel (ca. Taschentuchpackungsgröße) nehmt, die bekommen dann auch die Arbeitsnummer und schon habt ihr alles zusammen. Eigentlich sollten solche Beutelchen auch nicht all zu viel Platz wegnehmen, und ihr müsst sie mit den Arbeitsnummern nicht in 300 Varianten vorhalten :)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern753693
Datum13.02.2013 10:5721087 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Spielt aber bei meiner Frage auch nur eine untergeordnete Rolle, in erster Linie geht es mir um die Zuordnung.
Wie stellt ihr sicher, dass nach dem Reinigen, wo alle Bauteile "durcheinander" im Reinigungsbecken oder Trockenschrank liegen das Ventil, welches ursprünglich in der Maske 112 verbaut war auch wieder in die Maske 112 reinkommt und nicht plötzlich in die Maske 48 verbaut wird?


Gar nicht, wir haben immer eine Charge und wechseln alle auf einmal, kannst natürlich in ner eher kleineren Werkstatt machen.


Geschrieben von Markus M.Wie von mir beschrieben, konnte ich bisher mit einem kleinen Lackstift die Maskennummer auf das Ventil schreiben, somit konnte ich nach dem trocknen problemlos das Ventil 112 wieder in die Maske 112 vebauen. Da nun aber die neuen Ventilscheiben komplett aus Gummi sind (hält kein Lackstift drauf) habe ich keine Idee, wie ich das System fortführen und somit eine Zuordnung sicherstellen soll.

Ich hab nen Edding der hält auch auf sowas, muß mal gucken was das für einer ist.


Gruß
Christian




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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753694
Datum13.02.2013 10:5921403 x gelesen
Also,
wir verfügen über ein Ultraschallgerät der Firma Bendelin-Sonorex, in den Einsatzkorb passen 6 Masken. Allerdings muss ich die Unterteilung, die eigentlich noch zum Korb gehört bei den AUER-Masken auf Grund der Größe weglassen, sonst passt´s nicht.
Ich entferne zur Reinigung die Innenmaske und baue (Überdruckmasken) das Ausatemventil und die Feder aus. Die Innenmaske stecke ich einfach lose wieder in den Maskenkörper, so dass bei einem Reinigungsgang 6 Masken und 6 Innenmasken ins Gerät passen. Zum Reinigungsgerät haben wir uns noch einen weiteren Einsatz besorgt, der engmaschiger ist, um die ganzen Kleinteile (Ausatemventile, Federn, Membranen von LA usw.) in einem separaten Reinigungsgang aufnehmen zu können.
Somit werden also die Kleinteile unabhängig von den Maskenkörpern gereinigt, gleiches gilt für den Trockenschrank, hier haben wir eine Schublade mit einem Netzt versehen, so dass die Kleinteile aufgenommen werden können und nicht durch das Gitter fallen.
Zur Montage der Masken war somit nach dem Trocknen die Kennzeichnung bisher in meinen Augen sinnvoll und hilfreich.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen753695
Datum13.02.2013 11:0721138 x gelesen
Warum lasst ihr euch für die Schublade im Trockenschrank keine Unterteilung in Fächer basteln ebenso für den Korb, wenn ihr die Kleinteile reinigt? Sollte jeder Metallbearbeitende Handwerksmeister hinbekommen können evtl. sogar ein handwerklich begabter Feuerwehrmann.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753696
Datum13.02.2013 11:1021056 x gelesen
Geschrieben von Markus M.wir verfügen über ein Ultraschallgerät

Ich dachte das reinigen mit Ultraschall ist nicht mehr zulässig!?


Wir haben kleine Metallbehälter in den wir alle teile einer Maske oder LA reinpacken. Die Teile werden im Behälter gereinigt, desinfiziert und getrocknet. Somit sind die teile problemlos wieder zuordenbar.

Die Behälter gibt es für zwei Euro bei IKEA.

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AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern753698
Datum13.02.2013 11:1721078 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Matthias O.warum ist das wichtig, wenn ich doch das Herstellungsjahr erkennen kann.

Dräger z.B. hat in einem I-Punkit aus dem letzten oder vorletzten Jahr die Austauschfrist der Ersatzteile nicht mehr nur vom Herstellungsdatum abhängig gemacht. Diese beginnt ab dem Zeitpunkt des Einbaus, wenn diverse Voraussetzungen erfüllt sind (gibt hierzu auch eine Präsentation):

- Dokumentation des Austauschs in Prüfsoftware/Karteikarte
- Zusätzlich vermerken des Austauschdatums auf dem Bauteil (zB. 01/13)
- Eindeutige Zuordnung des Bauteils zur Maske/Lungenautomat.

Um die beiden letzten Punkte zu erfüllen ist es also fast zwingend erfoderlich das Bauteil markieren zu können (Beispiele sind auch in der Präsentation aufgeführt gewesen). Der lezte Punkt könnte denke ich auch erfüllt sein, wenn im Reinigungsprozess eine Vertauschung ausgeschlossen ist.


Ich selber demontiere die Masken auch vollständig (Spinne,Ausatemventil, Einatemventil, Innenmaske), da es die Reinigung, das Trocknen und die Sichprüfung vereinfacht. Ist dann nicht jedes Bauteil der Maske eindeutig zugeordnet könnte es schon mal zur Verwechslung kommen.

Um ein Vertauschen während der Reinigung auszuschließen könnte man z.B. wie folgt vorgehen (bei uns so in der Art noch angewendet): Die Bauteile kommen zusammen mit einem Plastikschild mit Maskennummer in eine "Gitterbox" mit Fachunterteilung und Deckel. Wir verwenden dazu den Besteckkasten wie sie in Geschirrspülern eingesetzt werden.

Grüße,
Andi

http://www.feuerwehr-hurlach.de

Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen.

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753704
Datum13.02.2013 12:0521018 x gelesen
Genau das ist der Punkt,
die Ausatemventile haben eine Verwendungszeit von 4 Jahren.
Wenn ich nun 2013 alle Ventile gleichzeitig wechsel, habe ich in jeder Maske ein Ausatemventil Baujahr 2013, richtig? Richtig.

Wenn ich nun aber 2015 in die Maske112 ein neues Ventil verbauen muss, weil dieses beschädigt ist oder sonst was, dann baue ich dort ein Ersatzteil ein, welches vermutlich Herstellungsjahr 2014 oder 2015 sein wird. Dies wird dorkumentiert! Soweit klar?

Kommt nun die Maske 112 im Jahr 2016 erneut nach einem Einsatz oder Übung, geminsam mit div. anderen Masken zur Reinigung und ich habe keine Zuordnung der Bauteile zu einem Gerät, kann es also sein, dass in die Maske 112 bei der Montage ein Ventil Herstellungsjahr 2013 verbaut wird. Soweit kein Problem, da ja das Ventil bis 2017 verwendet werden kann.
Kommt es aber nun in 2016 oder 2017 mit der Maske 112 zu einem Unfallereignis, warum auch immer und das Gerät wird eingezogen und es kommt zu Untersuchungen......
Wird sich dann nicht der Staatsanwalt bei der Einsicht der Gerätehistorie fragen, warum in der Maske 112 zum Zeitpunkt des Unfalls ein Ausatemventil Baujahr 2013 verbaut war, wenn doch 2015 dokumentiert wurde, dass bei dieser Maske ein neues Ventil eingebaut wurde?

Und genau diese Frage wird er an mich weiterreichen und da möchte ich eine Antwort parat haben.
wenn mir jemand bestätigt, dass sich diese Frage so nicht stellt und die beschriebene Zuordnung oder Dokumentation in dieser Form nicht notwendig ist, dann soll mir das recht sein. Aber das hätte ich dann gern schriftlich.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen753705
Datum13.02.2013 12:1520858 x gelesen
Moin,

aber du sagtest doch, dass dei Baujahre auf den Ausatemventilen draufstehen? Dann hast du dieses problem doch nur, wenn wirklich alle Bauteile einer maske immer nur dieser Maske zugeordnet werden dürfen, egal ob sie ansosnten von der Art oder dem baujahr her identisch sind. Wenn das gefordert würde bliebe nur die lösung des einsackens oder des markierens. Wenn der Hersteller beides nicht ermöglich, die Anforderung aber trotzdem so besteht, dann gibts zwingend ein Problem, oder?

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753706
Datum13.02.2013 12:1520958 x gelesen
Mh, wo steht das?
Die Reinigung mit Ultraschall war meines Wissens mal in der Diskussion, weil es durch die "Vibration" am Übergang von festen zu gummiartigen weichen Bauteilen angeblich zu Reibung und dann irgendwann zu Beschädigungen kommen kann.
Mir ist ein solcher Fall noch nicht untergekommen.
Stellt sich mir dann auch die Frage, warum div. Reinigungsmittel für Ultraschallbäder extra von Atemschutzgeräteherstellern zur Verwendung an ihren Geräten freigegeben werden und der Reinigungsvorgang im Ultraschallbad beschrieben wird?

Haste von den Behältern zufällig noch ein Bild oder Artikelnummer beim schwedischen Einrichtungshaus?

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753707
Datum13.02.2013 12:2120779 x gelesen
Wenn ich zur Montage der Masken mir noch jedes mal die Dokumentationsdatei öffnen soll, also nä, das halte ich für keine sinnvolle praktische Lösung.

Bisher fand ich das echt einfach, Maske 112, Ventil 112, beides zusammengebaut, ab aufs Prüfgerät. Kommt noch dazu, dass ich während einer laufenden Prüfung nicht die Datei eines weiteren Geräts parallel öffnen kann, oder sagen wir ich habe noch nicht rausgefunden wie das gehen soll.

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753708
Datum13.02.2013 12:2420779 x gelesen
Das wäre echt prima, wenn Du mir die Bezeichnung des Stifts mal zukommen lassen könntest, wäre in meinen AUgen die einfachste und billigste Lösung.
Ich habe manchmal das Gefühl, dass sich die Gerätehersteller über den praktischen und effektiven Arbeitsablauf in einer ehrenamtlich geführten AGW offensichtlich keine Gedanken machen.
Da wurden wahrscheinlich 3 Cent pro Ventil gespart, weil ees nun ein bauteil aus einem Material ist und nicht aus zwei verschiedenen Materialien besteht.
Aber, ich bin mir sicher, der Einfallsreichtum der Feuerwehrler wird auch hier eine Lösung finden, bei mir dauerts vielleicht nur ein bischen länger ;-)

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753710
Datum13.02.2013 12:3220827 x gelesen
Ja, habe ich, da hieß es genau wie schon beschrieben:
"Wenn ihr doch alle Ventile zum gleichen Zeitpunkt verbaut, ist es doch egal, welches Ventil in welche Maske kommt."

Tja, so weit richtig, bis halt zu dem Zeitpunkt, wo mal ein Ventil außer der Reihe gewechselt werden muss, da wirds dann interessant und da kam dann bisher auch keine Antwort mehr.

Das Verpacken in Beuteln, Kästchen, o.ä., ist sicherlich eine mögliche Lösung, aber in meinen Augen ein Mehraufwand, der bisher nicht notwendig war und eigentlich auch nicht sein muss.
Da wird die Problemlösung und das eingesparte Geld für billiger hergestellte aber nach wie vor gleichteure Ersatzteile an die Kunden weitergegeben, und das nervt mich einfach.

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen753713
Datum13.02.2013 12:4820748 x gelesen
Okay, Problem verstanden...
Falls sich keine andere Lösung findet (Edding der hält, etc...), mal ein ganz anderer Denkanstoß. Wie teuer ist denn so ein neues Ausatemventil wirklich? Und wie oft kommt es vor, dass ein Ventil außerhalb der Reihe gewechselt wird? (Ernst gemeint, ich kenne mich auf dem Gebiet nur leidlich aus, hab zwar schon zwei, dreimal in einer Atemschutzwerkstatt mitgearbeitet, aber das reicht ja noch nicht, um Erfahrungswerte zu sammeln...). Und wäre es nicht denkbar dieses Ventil dann einfach mal "zu früh" zu tauschen?
Ich meine, angenommen der Turnusmäßige Tausch ist 2013, 2014 muss bei einer Maske nochmals das Ventil gewechselt werden. Turnusmäßig ist der Tausch also wieder 2017 dran, das Ventil könnte bis 2018. Ist es wirklich ein sooo großer finanzieller Verlust, da einmal zu viel zu tauschen?

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753717
Datum13.02.2013 13:0520825 x gelesen
Da gebe ich Dir recht, würde ich wegen dem Ablauf eh so machen, laut Vertrag werden uns die Ventile alle vier Jahre zur Verfügung gestellt für den turnusmäßigen Wechsel. Nur die eigentlichen Ersatzteile müssen wir noch selbst beschaffen und zahlen. Von daher entstehen rein rechnerisch kaum Kosten, wenn ich ein verbautes Ersatzteil dann schon nach 2 Jahren wechsel, weil ich an den anderen 124 Masken eh die Ventile tausche, um dann wieder in den selben Rhytmus zu kommen.

Aber nochmal, mir geht es da um die Dokumentation, ich hätte ja in dem von mir beschriebenen "Unfall" in der Maske ein älteres Ventil verbaut, als laut Dokumentation/Historie eigentlich drin sein sollte. Auch wenn dieses "falsche" Ventil vom Herstellungsjahr noch verwendbar und ok ist/war, stellt sich doch die Frage nach der Sinnahftigkeit der Dokumentation von ausgetauschten Bauteilen, oder?
Und genau diese Frage wird mir doch auch der Staatsanwald stellen, wenn schon an der Stelle in der Dokumentation bzw. Pflege "Gepfuscht" wurde, wo wurde denn dann noch so alles gepfuscht?

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen753719
Datum13.02.2013 13:2020746 x gelesen
Ok, auch das verstanden.
Stimmt, die Frage stellt sich da tatsächlich. Obwohl ich nicht weiß, in wie weit der Herr Staatsanwalt sich das wirklich ansehen wird. Ich habe vor einem halben Jahr ein Praktikum bei einer Berufsfeuerwehr gemacht und auch 4 Tage in der Atemschutzwerkstatt mitgearbeitet, und da wurde Ventiltauschen gar nicht dokumentiert. Sprich, bei jeder Überprüfung/jedem Waschgang wurden sowieso die Ventile mit überprüft und bei Bedarf getauscht. Hat wohl dort auch noch keine rechtlichen Probleme gegeben.
Aber wenn ihr bei der Dokumentation bleiben wollt weiß ich leider auch keine halbqualifizierte Antwort mehr.

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753724
Datum13.02.2013 14:2820696 x gelesen
Du, mag auch sein, dass ich da was völlig missverstehe oder übertrieben reagiere.
Aber egal auf welches Seminar Du gehst, Feuerwehrschule, Gerätehersteller oder Unfallkasse, alle reden immer von einer "lückenlosen Historie" und Nachweispflicht, dazu gehört auch der Verwendungsnachweis der Geräte, wo wurde das Gerät für was genau benutzt und eingesetzt.
Weil das angeblich im Falle eines Falles genau die Fragen sind, die der Staatsanwalt stellt. Und wenn er die Historie prüft, stolpert er dann doch auch zwangsweise über den Austausch der Ventilscheibe und die nun falsch verbaute Ventilscheibe. Ob er das selber prüft oder ein Sachverständiger sei mal dahingestellt, aber dass das nicht auffällt kann ich mir nicht vorstellen.
Unabhängig davon, ob dann die Ventilscheibe überhaupt Ursache des Unfalls war.

Da bleibt für mich dann aber immernoch die Frage, wenn ich doch das alles so kleinlich festhalten und dokumentieren muss, warum sollte das dann bei Ausatemventilen aufeinmal nicht so sein, oder zumindest großzügiger gehandhabt werden?
Bei den Steuerventilscheiben an den Innenmasken, steht im Gerätewarthandbuch ganz klar geschrieben "müssen funktionieren", hier gibt es also nur eine Sichtkontrolle, ist das Ventil ok, bleibts drin, ist es defekt wirds ausgetauscht, einen vorgeschriebenen Tauschintervall gibts da nicht.
Das sieht allerdings bei den Ausatemventilen eben anders aus. Wenn mir da einer sagt "Markus, die Dokumentation oder zuordnung der Ventilscheiben zu einer Maske ist nicht notwendig" dann lass ich das, nur habe ich denjenigen noch nicht gefunden.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW753728
Datum13.02.2013 15:3521112 x gelesen
Geschrieben von Markus M.n der Feuerwehr seines Schwagers z.B. da wäre es so, da hätte jeder AGT seine persönliche Maske, die wird nach dem Einsatz ausgewaschen und getrocknet, einmal im jahr geht sie dann zur Grundreinigung und Prüfung in die AGW.

es gibt/gab auch große BFs, die sahen das genauso - das kann und wird im Unfallfall dazu führen, dass jemand kritische Fragen nach Einhaltung gewisser Vorschriften stellt, die da wären z.B.
vfdb RL 08/04, Herstellerbeschreibung, BG-R 190


Geschrieben von Markus M.Jetzt bestehen die Ausatemventile aus einem kompletten Gummispritzteil, auf dem es unmöglich ist irgendeine Nummer zu schreiben, kleben oder sonst was.

was sagt denn der Hersteller dazu?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW753731
Datum13.02.2013 15:4921068 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Ich sage hier jetzt nicht, wo und welche Feuerwehr das ist, aber mich würde mal ganz ehrlich interessieren, ob es solche "Zustände" tatsächlich noch gibt im 21.-Jahrhundert? Kennt jemand solche Umstände?

Du wirst lachen:
In den USA wo ich letztes Jahr war haben die mich für verrückt erklärt. als ich denen gesagt habe das wir in D PA und Maske nach jedem Einsatz auseinander bauen usw. Dort werden die PA entweder an der Einsatzstelle oder an der Füllstation in der Wache wieder gefüllt, Masken sind da auch persöhnlich zugeteilt (wobei ich jetzt nicht weiß ob nach "schweren" Einsätzen mit großer Verschmutzung die ggf getauscht werden). In die Werkstatt kommt alles nur bei erkannten Beschädigungen oder einmal im Jahr.

Diese "Zustände" gibt es also durchaus, kommt immer auf die Gegebenheiten an. Auf Nachfrage konnte sich da auch keiner erinnern mal (technische) Probleme mit den PA gehabt oder davon gehört zu haben. Möglicherweise sind die dort auch einfach robuster gebaut.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753741
Datum13.02.2013 17:4621171 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.Möglicherweise sind die dort auch einfach robuster gebaut.

Die sind nicht robuster. Dort wird nur nicht so maßlos übertrieben. Ein Gerät nach dem Einsatz zu Prüfen finde ich gut und richtig. Aber jedes halbe Jahr ein Gerät zu prüfen obwohl es weder benutzt noch bewegt wurde finde ich lächerlich.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW753742
Datum13.02.2013 17:5020852 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Aber jedes halbe Jahr ein Gerät zu prüfen obwohl es weder benutzt noch bewegt wurde finde ich lächerlich.

?
Schon mal überlegt, welche Belastungen auf so einen PA in einem Kofferaufbau eines LF einwirken?

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753743
Datum13.02.2013 18:0420720 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Schon mal überlegt, welche Belastungen auf so einen PA in einem Kofferaufbau eines LF einwirken?

In einem Fahrzeug... OK.

In einer Werkstatt/Lageraum bei konstanter Temperatur ohne Sonneneinstrahlung sehe ich diese Belastung aber nicht. Trotzdem muss ich bis auf die Maske (Atemanschluss) das Gerät und den LA prüfen.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen753745
Datum13.02.2013 18:1220689 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Die Mindestanforderung sieht vor, dass zur Reinigung und Desinfektion der MAske die Innenmaske und das Ausatemventil ausgebaut wird. Alles wird dann gereinigt, desinfiziert, getrocknet, wieder zusammen gebaut und anschließend geprüft.

Sofern die Grundreinigung gemacht wird, wird das bei uns auch so gehandhabt. Alles in kleine Wäschebeutel rein, gleiches Spiel bei den LA.

Geschrieben von Markus M.So z.B. auch die Feuerwehrschule in Kassel, allerdings verfügen die über eine richtige Waschmaschine, wo dann durch den Beutel gleichzeitig eine gewisse Schonung der Geräte herbeigeführt werden soll.

Beim AGW Lehrgang machst du es ja auch entsprechend.... Bei anderen Lehrgängen wandern die Masken mit dem speziellen Maskenbeutel komplett in die Maschine. Nix Demontage.

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW753746
Datum13.02.2013 18:1320895 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.
In einer Werkstatt/Lageraum bei konstanter Temperatur ohne Sonneneinstrahlung sehe ich diese Belastung aber nicht. Trotzdem muss ich bis auf die Maske (Atemanschluss) das Gerät und den LA prüfen.


Dokumentierst Du, wo wann wie lange welches Gerät lagert und welcher Belastung unterliegt?

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753747
Datum13.02.2013 18:1420637 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Haste von den Behältern zufällig noch ein Bild oder Artikelnummer beim schwedischen Einrichtungshaus?

Bild


Ok beim Ultraschall gibt es ausnahmen:

Zitat aus einer Mail der SFS-Geretsried:

"Zur Info Automaxx La dürfen in das Ultraschallbad gegeben werden sind aber die einzigen LA die das dürfen."

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen753748
Datum13.02.2013 18:1720695 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Dokumentierst Du, wo wann wie lange welches Gerät lagert und welcher Belastung unterliegt?

Wäre hier grundsätzlich nachvollzihebar, weil die Geräte einsatzbereit lagern.
I.d.R. lagert hier aber eh kaum ein Gerät länger als 4 Wochen, bevor es wieder in Gebrauch ist, die Reservegeräte gehen nämlich immer mit auf die Belastungsstrecke... Somit sind auch die regelmäßig in Gebrauch.

Viele Grüße

Christian

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753749
Datum13.02.2013 18:3320627 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Dokumentierst Du, wo wann wie lange welches Gerät lagert und welcher Belastung unterliegt?

Das muss ich doch jetzt auch schon machen. Jede Maske die nach der Prüfung nicht auf ein Fahrzeug verladen wir hat eine Lagerfrist von 2 Jahren.

Warum muss ich einen LA der ein halbes Jahr im Lager liegt wieder prüfen? Warum kann ein LA nicht genau so gehandhabt werden wie eine Maske?

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen753750
Datum13.02.2013 18:4820646 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Warum muss ich einen LA der ein halbes Jahr im Lager liegt wieder prüfen?

Musst du doch gar nicht....

Blick in die BGR 190 hilft...

Viele Grüße

Christian

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW753751
Datum13.02.2013 18:5920848 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Das muss ich doch jetzt auch schon machen. Jede Maske die nach der Prüfung nicht auf ein Fahrzeug verladen wir hat eine Lagerfrist von 2 Jahren.

Warum muss ich einen LA der ein halbes Jahr im Lager liegt wieder prüfen? Warum kann ein LA nicht genau so gehandhabt werden wie eine Maske?


Weil die Hersteller und die vfdb das so beschlossen haben und der GUV das offensichtlich als notwendig sieht.

Es steht Dir frei, da einen Einspruch gegen zu verfassen.

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen753752
Datum13.02.2013 19:0020677 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.In einem Fahrzeug... OK.

In einer Werkstatt/Lageraum bei konstanter Temperatur ohne Sonneneinstrahlung sehe ich diese Belastung aber nicht. Trotzdem muss ich bis auf die Maske (Atemanschluss) das Gerät und den LA prüfen.


Material altert egal wo du es aufbewahrst an einigen Orten nur eben schneller durch mechanische Belastung oder Umwelteinflüsse. Ein Gerät kann dann eben auch irgendwann selbst bei einfachem herumliegen nicht mehr verwendbar sein. Vor allem Kunststoffe und Gummi sind hier sehr anfällig. Deshalb hat diese Prüfung auch ihre Berechtigung, die Frage ist ob es Sinn macht Geräte jahrelang herumliegen zu lassen oder ob man nicht lieber einen Ringtausch vornimmt, so dass alle Geräte dem gleichen Verschleiß unterliegen und bei Ausfall eines Gerätes dann eben eine Ersatzbeschaffung getätigt wird.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753753
Datum13.02.2013 19:0320482 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Musst du doch gar nicht....


Laut Dräger Safety - PSS Lungenautomaten - Seite 4 - 1.2 Sicht- Funktions- und Dichtprüfung jedes halbe Jahr oder nach Gebrauch.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen753754
Datum13.02.2013 19:0320674 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Weil die Hersteller und die vfdb das so beschlossen haben und der GUV das offensichtlich als notwendig sieht.


Die BGR 190 sieht für entsprechend eingeschweisste LA, die bei jeder Reinigung zerlegt werden, Prüfintervalle von 2 Jahren vor.
Wie auch für Masken...
Von daher klarer Fall.... Einschweißen, Aufkleber drauf (hier analog den TÜV Aufbeppern...) und in den Schrank.
Realistsische Lagerzeiten sind davon abgesehen aber eh << 6 Monate...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753756
Datum13.02.2013 19:1620600 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Die BGR 190 sieht für entsprechend eingeschweisste LA, die bei jeder Reinigung zerlegt werden, Prüfintervalle von 2 Jahren vor.
Wie auch für Masken...
Von daher klarer Fall.... Einschweißen, Aufkleber drauf (hier analog den TÜV Aufbeppern...) und in den Schrank.
Realistsische Lagerzeiten sind davon abgesehen aber eh << 6 Monate...


Ich hab das jetzt auch kurz nachgelesen. Jetzt kommt die Preisfrage.

Der Hersteller verweist auf die vfdb und sagt ein halbes Jahr ohne ausnahmen.

Die BGR 190 Schreibt es wieder so wie du es sagst.

Wer hat jetzt recht?

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AutorUlri8ch 8G., Ascheberg / NRW753761
Datum13.02.2013 20:1220510 x gelesen
Geschrieben von R190 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltungsarbeiten und die Prüfung
von Atemschutzgeräten nach der jeweiligen Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung)
des Herstellers ausgeführt werden.
Gibt der Hersteller in der Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) gegenüber den
Vorgaben der Tabellen 4 bis 11 strengere oder für Fluchtgeräte abweichende Vorgaben
an, sind diese zu beachten.

Seite 68/69

Alle haben recht :)

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753770
Datum13.02.2013 20:4620602 x gelesen
Geschrieben von Gerrit L.die Frage ist ob es Sinn macht Geräte jahrelang herumliegen zu lassen oder ob man nicht lieber einen Ringtausch vornimmt

Das wird ja gemacht. Die Masken bestehen ebenfalles aus Gummi, Kunststoff und Metall teilen. Eine Maske ist genau so anfällig wie ein LA. Wenn die Abstimmung nicht passt, funktioniert auch das andere nicht.

Geschrieben von Gerrit L.Material altert egal wo du es aufbewahrst an einigen Orten nur eben schneller durch mechanische Belastung oder Umwelteinflüsse.

Dann leben wir in einem Land da wo alles schneller altert als in andern Ländern.

Wer von euch lässt sein Motorrad vom TÜV überprüfen nur weil es mal 6 Monate in der Garage gestanden ist.

Ich bin absolut für Sicherheit. Aber hier wird einfach nur übertrieben. Somal der Hersteller in anderen Ländern längere Fristen vorgibt. Aber hierzulande es einfach nicht darf.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW753774
Datum13.02.2013 22:5920634 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Ich hab das jetzt auch kurz nachgelesen. Jetzt kommt die Preisfrage.

Der Hersteller verweist auf die vfdb und sagt ein halbes Jahr ohne ausnahmen.

Die BGR 190 Schreibt es wieder so wie du es sagst.

Wer hat jetzt recht?


1. Der Hersteller...

2. ggf. diesen anfragen, ob er die Abweichung von der vfdb etc. ernst meint, womit die schlechtere Qualität begründet ist - und warum andere da offenbar besser sind.

3. wechseln, wenns einem nicht passt...

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753781
Datum14.02.2013 06:3220644 x gelesen
Tja, was sagt der Hersteller dazu?
Habe ich in einer anderen Antwort schon geschrieben:
"Wenn ihr doch bei allen 125 Masken zur gleichen Zeit, also nach 4 Jahren das Ausatemventil tauscht, ist es doch egal welches Ventil nach einer weiteren Reinigung in welche Maske kommt. Sind doch alle gleich alt!"
Bis zu dem Punkt kann ich ja folgen, allerdings wird dieses System zerstört, sobald ich in eine der Masken vorzeitig nach z.B. 2 Jahren ein neues Ventil einbauen muss, weil dieses funktionsuntüchtig ist. Kann ich dieses Ventil dann nicht eindeutig zu der Maske wieder zuordnen, laufe ich doch Gefahr bei der nächsten Reinigung in diese Maske ein älters Ventil zu verbauen. Auch wenn dieses durchaus noch verwendet werden darf und kann, habe ich aber doch kurz zuvor dokumentiert ein neues Ventil eingebaut zu haben.
Und wenn da dann ein Sachverständiger, Staatsanwalt oder sonstiger Würdenträger drüber stolpert, wird der doch unangenehme Fragen stellen.
Ganz unabhängig davon, ob dieses Ventil ausschlaggebend für irgendein Unfallereignis o.ä. war, wird jener Würdenträger doch das ganze Prüfsystem in Frage stellen: "Wenn an der Stelle die Sache nicht Rund läuft, läuft sie an anderen Stellen sicher auch nicht Rund. Also schauen wir uns das ganze doch noch ein bischen genauer an!"

Und genau das will ich nicht, haftbar mit meinem Privatvermögen!?

Gute Ideen kommen entweder auf dem Örtchen oder nachts....
Ich denke fast, ich werde die Idee mit den kleinen Behältern und den Täfelchen aufgreifen. Dazu werde ich einfach die vom Hersteller gelieferten Dosen (in denen die Membran für den LA ausgeliefert werden) zweckentfremden. Sind die leer, unten 2-3 Löcher rein gebohrt und gut ist. Schilder haben wir eh, da jedes Gerät mit einem Magnettäfelchen auf einer Magnettafel an der Wand vermerkt ist. Wir sehen also auf den ersten Blick welcher LA an welchem PA, mit welcher Flasche auf welchem Fahrzeug verladen ist, oder ob sich das Gerät im Lager befindet. Bei den Masken ist es genauso, also einfach dieses Magnettäfelchen mit den Kleinteilen in die Dose und in den Trockenschrank, mal sehen wie das funzt.
Beutel sind mir ganz ehrlich zu umständlich, vor allem wenn ich mir vorstelle die Überdruckfeder in den Beutel rein und vor allem wieder raus zu tüdeln.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753791
Datum14.02.2013 09:0520347 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Ok beim Ultraschall gibt es ausnahmen:

Ich hab die aktuellen Wartungsunterlagen von 11/2012 zur Hand. Auch der AutoMaxx darf nicht Ultraschall gereinigt werden.

Dräger lässt das genauso wenig zu.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753795
Datum14.02.2013 09:3920480 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.GUV das offensichtlich als notwendig sieht.

Laut der GUV 190 eben nicht.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753796
Datum14.02.2013 09:4220328 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.ggf. diesen anfragen, ob er die Abweichung von der vfdb etc. ernst meint

Der vfdb hat doch diese Regel erstellt.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW753797
Datum14.02.2013 10:0120431 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Der vfdb hat doch diese Regel erstellt.

sorry, ich kann Dir nicht mehr folgen....

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen753798
Datum14.02.2013 10:0620279 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Geschrieben von Sascha H."Der vfdb hat doch diese Regel erstellt."

sorry, ich kann Dir nicht mehr folgen....


Moin,

ich versuche mal zu übersetzen.

Der vfdb hat die Regel erlassen und der Hersteller verweist auf selbige, also kann es da nicht zu Unterschieden kommen...

Zumindest in dem Fall scheint das einleuchtend...

Gruß

Olf

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753799
Datum14.02.2013 10:0820344 x gelesen
Eben wirds interessant.....
Also in dem Gerätewarthandbuch AutoMaXX-AE-AS-ESA welches mir vorliegt, steht auf Seite 9 unter dem Punkt 3.2.1 Pflege:

Reinigung
AutoMaXX im Waschbecken, "Ultraschallbad" oder im Geschirrspüler reinigen

Wie kommt ihr nun darauf, dass man die LA nicht im Ultraschallbad reinigen darf?

Gibts irgendwo ne Vorschrift, die jemanden dazu verpflichtet alle paar Wochen im Internet nach einem aktuallisierten Gerätewarthandbuch zu rechachieren?

Desweiteren geht aus der Tabelle darüber eindeutig hervor, dass die LA halbjährlich einer "Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung" zu unterziehen sind. Da steht nix von Lager oder auf dem Auto verladen, gilt also meines Erachtens nach für alle.
Die Bemerkung X1 ist in meinen Augen schwachsinn, da ich den LA nach jedem Einsatz bzw. Benutzen reinigen und desinfizieren muss. Dazu ist es notwendig den LA zu zerlegen, somit erfolgt eine Sichtprüfung der Membran automatisch, egal ob sie in aggressiven Medien eingesetzt wurde oder nicht. Aber, das ist meine Meinung.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753811
Datum14.02.2013 10:4920233 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Gibts irgendwo ne Vorschrift, die jemanden dazu verpflichtet alle paar Wochen im Internet nach einem aktuallisierten Gerätewarthandbuch zu rechachieren?

Indirekt. Du bist verpflichtet dich selbst auf dem laufenden zu halten. Mit ein Grund warum du dich als ASG alle 5 Jahre rezertifizieren musst. Ich bekomme gelegentlich einen Newsletter der SFS über Änderung im Atemschutzwesen.

Geschrieben von Markus M.Da steht nix von Lager oder auf dem Auto verladen, gilt also meines Erachtens nach für alle.

Kommt drauf an wenn du fragst. Die vfdb oder die GUV 190 ;-)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW753812
Datum14.02.2013 10:4920341 x gelesen
Geschrieben von Olf R.Der vfdb hat die Regel erlassen und der Hersteller verweist auf selbige, also kann es da nicht zu Unterschieden kommen...

Zumindest in dem Fall scheint das einleuchtend...


ja - aber wieso hat er dann ein Problem mit den Regeln?

Es gilt das was der Hersteller sagt - bzw. evtl. Verschärfungen in der für die Fw zuständigen Vorschriftenwerken, das kann auch eine Technische Regel der vfdb sein.

(Die BG-R 190 ist für uns nur Anhaltswerk bzw. für all das, was sonst nicht woanders geregelt ist, weil die gilt formal nicht für die Fw, vgl. S. 13: ....)http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-190.pdf

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753813
Datum14.02.2013 11:0820236 x gelesen
Kannst du mir dann erklären warum der Hersteller diese engen regeln im Ausland nicht hat? Ich kann mir nicht vorstellen dass für den deutschen Markt das Material extra minderwertiger ausgeführt wurde. Diese Prüfintervalle sind als eine reine Erfindung der vfdb. Schließlich muss der Hersteller auch im Ausland für einen reibungslosen Ablauf sorgen, und in deren Unterlagen steht nichts von halbjährig prüfen obwohl sich das Ding nicht bewegt hat.

Aber lassen wir das.

Masken dürfen zwei Jahre ohne Prüfung im Lager liegen.
Lungenautomaten nur ein halbes Jahr.

Warum dem so ist muss keiner verstehen. Ich verstehe es auf jedenfalls nicht.

Ist mal wieder typisch Deutsch.

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753815
Datum14.02.2013 11:2020230 x gelesen
Auch nochmal nachzulesen in der DGUV-I8674 "Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren"auf Seite 27, eigentlich die gleiche Tabelle wie im Gerätewarthandbuch, Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung halbjährlich.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW753821
Datum14.02.2013 11:5620372 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Kannst du mir dann erklären warum der Hersteller diese engen regeln im Ausland nicht hat?

Nein, ich habe das in den letzten Jahren mehrfach versucht zum Thema zu machen. Die Bereitschaft der Feuerwehren bzw. deren Verbänden daran zu arbeiten ist schlicht nicht gegeben, ergo gilt weiter das was für uns gilt...

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen753828
Datum14.02.2013 13:0420257 x gelesen
Geschrieben von Sascha H Die Masken bestehen ebenfalles aus Gummi, Kunststoff und Metall teilen. Eine Maske ist genau so anfällig wie ein LA. Wenn die Abstimmung nicht passt, funktioniert auch das andere nicht.
Jein... Natürlich sind die Materialien die Selben, aber für gewöhnlich in einer anderen Materialstärke. Stark vereinfacht (und nur als Modell zu sehen!) bestehen Teil A der Atemschutzmaske und Teil B des Lungenautomaten (Membran, etc.) zwar aus dem gleichen Material, haben aber eine andere Dicke. Noch weiter vereinfacht, bei Teil A besteht das Gesamtkonstrukt aus 5 Lagen Kautschuk-Molekülen und bei Teil B nur aus zwei. Die Alterung setzt jetzt zunächst an den Oberflächen an und beginnt, quasi einzelne Atome der Teile zu zerstören. Und da Teil B dünner ist als Teil A kann es auch einer stärkeren/schnelleren Alterung unterliegen. Gleiches gilt auch für dein Motorrad-Beispiel. Zum einen ist das Motorrad dafür gebaut, auch länger mal "rumzustehen", das PA-Gerät wahrscheinlich auch, aber nicht im gleichen Ausmaß. Zum anderen sind die im Motorrad verbauten Materialien erheblich dicker und von anderer Zusammensetzung.

Geschrieben von Sascha H- Somal der Hersteller in anderen Ländern längere Fristen vorgibt
Wo? Ich habe noch keine Herstelleranweisung gelesen in der, sinngemäß, stand: In Deutschland alle halbe Jahr, in den USA nur einmal alle 5 Jahre. Zugegeben, ich habe noch nicht viele von den Dingern gelesen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass es da so starke Abweichungen gibt.
Was im Ausland eher anders sein dürfte ist der Umgang mit diesen Vorgaben. Eventuell hält sich da niemand daran, und es interessiert auch keinen Staatsanwalt, etc. etwas. Das ist in Deutschland aber anders. Deshalb ist man in Deutschland mehr oder minder gezwungen, das so zu handhaben, wie vorgeschrieben.

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW753834
Datum14.02.2013 13:2820313 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Nein, ich habe das in den letzten Jahren mehrfach versucht zum Thema zu machen. Die Bereitschaft der Feuerwehren bzw. deren Verbänden daran zu arbeiten ist schlicht nicht gegeben, ergo gilt weiter das was für uns gilt...

Also wenn ich richtig verstehe versucht, hier in D die Prüfintervalle zu verlängern bzw. Prüfvorschriften weniger streng zu machen, eben wie es mit denselben Geräten in anderen Ländern gilt?

Könnte man das nicht mit dem Kostenargument (weniger Prüfungen und Ersatzteile pro Jahr = weniger Unterhaltskosten für den Atemschutzpool) über die Städte machen? Da die doch meistens chronisch pleite sind und mittlerweile auch immer bei der städtischen Feuerwehr nach Einsparungsmöglichkeiten suchen müssten die doch dafür dankbar sein.

Wobei man dann mal durchrechnen müsste ob sich die Ersparnis überhaupt, auch bei kleinen Städten mit wenigen PA rechnet, oder nur bei großen Städten wo man ggf. sogar Stellen in der Atemschutzwerkstatt wegen weniger anfallender Arbeit einsparen könnte (Wenn ich mir zB unsere FW anschaue, hier wird die Atemschutzwerkstatt von entsprechend ausgebildeten Beamten der Wachabteilung der HAW betrieben, die wären also in jedem Fall da und werden bezahlt, egal ob jetzt weniger Arbeit anfällt oder nicht. Hier könnte man also eher nur bei Ersatzteilen sparen, wenn da auch was verlängern würde. OK, das Personal könnte natürlich in der eingesparten Zeit andere Sachen im Rahmen des Arbeitsdienstes auf der Wache machen).

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW753838
Datum14.02.2013 13:3720285 x gelesen
Geschrieben von Felix H.Geschrieben von Sascha H- "Somal der Hersteller in anderen Ländern längere Fristen vorgibt"
Wo?


gerade für PA gibts z.B. m.W. in Österreich andere Fristen von den gleichen Firmen, die auch in Deutschland die baugleichen Geräte verkaufen.
In Österreich haben die Feuerwehren damit kein Problem, in Deutschland über die vfdb schon. Wir reden hier von relativ kleinen Beträgen für eine kleine Fw - aber von relativ großen für große Feuerwehren!

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753849
Datum14.02.2013 13:5820316 x gelesen
Wir sprechen also von finanziellen EInsparungen, was die Arbeitszeit und ggf. Austauschteile anbelangt.
Hat jemand einen Überblick, gibt es in Deutschland mehr ehrenamtlich geführte oder mehr hauptamtliche geführte Atemschutzwerkstätten, in denen diese Prüfungen durchgeführt werden?

Aus dem Bauch raus würde ich behaupten es sind mehr ehrenamtlich geführte Werkstätten, somit dürften sich die Ersparnisse, was Lohnkosten anbelangt wohl ziehmlich in Grenzen halten.
Wobei eine Steigerung meiner Freizeit, weil weniger Arbeitsaufwand und somit abends öfter daheim, oder mehr Zeit für Sport (damit wären wir dann auch beim Thema "persönliche Eignung" und Vorbildfunktion, ein Atemschutzgerätewart, oder Leiter Atemschutz, sollte meines erachtens nach auch eine gewisse körperliche Fitness, als Vorbild für alle AGT´s an den Tag legen) wäre natürlich auch ein Argument.

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW753852
Datum14.02.2013 14:0320184 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Aus dem Bauch raus würde ich behaupten es sind mehr ehrenamtlich geführte Werkstätten, somit dürften sich die Ersparnisse, was Lohnkosten anbelangt wohl ziehmlich in Grenzen halten.

Wie gesagt, das müsste man sich mal durchrechnen. Wobei bei ehrenamtlichen ja die Frage ist, ob so was ggf. nicht zur Widerherstellung der Einsatzbereitschaft gehört und in wie weit was direkt nach Ensätzen gemacht wird und dadurch Lohnersatzzahlungen an den Arbeitgeber während der Abwesenheit wegen notwendiger Atemschutzwerkstattarbeiten entstehen. Oder es ggf auch ehrenamtliche gibt die dafür Aufwandsentschädigung oä erhalten usw.
Einsparungen würde es auf jeden Fall geben, die Frage ist nur wie hoch.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753858
Datum14.02.2013 14:5720419 x gelesen
Jep, genau wie hoch wären die Ersparnisse und welches Gewicht wird dieser Betrag haben?
In unserem Fall, habe ich auch schon öfter erwähnt, unser Gerätebestand:
- 64 PA-Grundgeräte
- 74 LA
- 125 Masken

Bedeutet über den Daumen (wir wechseln die Membran beim LA grundsätzlich nach 2 Jahren):
- alle 2 Jahre 74 Membranen für LA
- alle 4 Jahre 125 Ausatemventile für Masken
- alle 6 Jahre 126 Sprechmembranen
- alle 6 Jahre Austauschdruckminderer für die Grundübeholung der PA

Größter Kostenfaktor hier dürften die Druckminderer sein, welche laut Gerätewartahndbuch außerhalb Deutschlands nur alle 9 Jahre fällig sind.
Arbeitslohn, da meine Aufwandentschädigung pro Jahr nicht einmal dafür ausreichen würde mit meiner Frau und unserer Tochter ein verlängertes Wochenende mit Übernachtung zu finanzieren, würde ich sagen, kannste die vergessen.

In unserem Fall beträgt die Arbeitszeit für die halbjährlichen Prüfungen (54 verladenen PA, die getauscht werden müssen) von PA und LA glaube ich wesentlich mehr, als die Arbeitszeit für irgendwelche Geräte nach Einsätzen und Übungen zu reinigen und zu prüfen.

Die Herstellung der Einsatzbereitschaft besteht aus Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung und mindestens dem Austausch des LA, was wiederum dokumentiert werden muss. Ist also nur möglich, wenn jemand der Zugang zur AGW hat hier auch gelagerte LA holen und zur E-Stelle fahren kann. Also in aller Regel auch nur ein Atemschutzgerätewart, somit stellt sich mir zumindest die Frage, ob es nicht sinnvoller und sicherer ist, die Geräte nach einem Einsatz in jedem Fall in der AGW zu tauschen?
Wie groß dann der Arbeitsaufwand an dem Gerät tatsächlich ist, kann der AGW dort bei guter Beleuchtung und ggf. erst am nächsten Tag ausgeschlafen selbst entscheiden, den LA wechseln muss er so oder so, ob an der E-Stelle oder in der AGW. Was das Grundgerät angeht, kann er entscheiden (mit Unterstützung des Verwendungsnachweises) ob es ausreicht das Gerät mit einem Lappen abzuwischen und dann einzulagern, oder ob er die Bänderung tauscht und zur Reinigung gibt und das Gerät an den Prüfstand hängt.

Ich habe keine Ahnung wie Hoch Aufwandsentschädigungen sein können, hat mich eigentlich auch noch nie wirklich interessiert, da ich das ehrenamtlich und als Hobby betreibe. Zumindest in meinem Fall sind hier die Einsparungen verschwindend gering, gemessen an einem Gemeindehaushalt. Sparen durch geänderte Wartungsintervalle lässt sich also wirklich nur am Material, wobei ich wie schon gesagt mich über mehr Freizeit sicher nicht beklagen würde.
Dies trifft natürlich nur bei Freiwilligen Feuerwehr zu, daher meine Frage, gibt es mehr ehrenamtlich geführte oder mehr hauptamtlcih geführte AGW´s?

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern753873
Datum14.02.2013 20:5120279 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Bedeutet über den Daumen (wir wechseln die Membran beim LA grundsätzlich nach 2 Jahren):
- alle 2 Jahre 74 Membranen für LA
- alle 4 Jahre 125 Ausatemventile für Masken
- alle 6 Jahre 126 Sprechmembranen
- alle 6 Jahre Austauschdruckminderer für die Grundübeholung der PA
Die 6-jährliche Grundüberholung der Lungenautomaten hast noch vergessen.

Geschrieben von Markus M.Die Herstellung der Einsatzbereitschaft besteht aus Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung und mindestens dem Austausch des LA, was wiederum dokumentiert werden muss. Ist also nur möglich, wenn jemand der Zugang zur AGW hat hier auch gelagerte LA Wieso lagert ihr die in der ATW und nicht frei zugänglich? bei uns in der Wehr gibt es einen Großen Schrank, wo alles drinnen ist um einen PA wieder einsatzbereit zu machen oder ggf. ein Komplett neues Gerät aufs Auto zu Packen. Sprich ein Grundgerät, Lungenautomaten, Masken, Flaschen und Schutzhüllen für Flaschen. Die Masken und die Lungenautomaten sind eingeschweißt. Wer eine Gerät tauscht bzw den LA wechselt füllt ein Zettelchen (Geräte-Nr., LA-Nr., Flaschendruck, Kurzprüfung i.O.) aus und Unterschreibt darauf. Ist ein Gerät verschmutz o.ä. wird das komplette Gerät gewechselt.
Im Grunde genau so wie hier beschrieben http://www.atemschutzunfaelle.de/download/DGUV/0183-2011_Anl-RS_Pressluftatmer-FW.pdf

Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753886
Datum15.02.2013 06:2020076 x gelesen
Die Möglichkeit besteht derzeit schlicht und ergreifend aus Platzgründen noch nicht.
Daran wird gearbeitet, es soll eine Schleuse geschaffen werden, wo von außen alle Feuerwehren des Stadtgebietes Zugang haben, innen aber eine weitere Tür, die entsprechend nur von "Heimatpersonal" geöffnet werden kann.
Hier sollen dann eine gewisse Anzahl Schläuche und eben auch ein paar Austausch PA gelagert werden. Dann sind wir auch so weit ;-), und es muss nicht Nachts ein ehrenamtlicher AGW aus dem Bett geklingelt werden um 2 PA zu tauschen.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753915
Datum15.02.2013 13:0119988 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Auch der AutoMaxx darf nicht Ultraschall gereinigt werden.

Ich hab das falsch gelesen. Der Atomaxx darf schon mit Ultraschall gereinigt werden.

Sorry. Für meine falsche Behauptung.

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753917
Datum15.02.2013 13:2119952 x gelesen
"Steine für die Steinigung!"

"Einen Beutel Kiesel bitte...."

;-), oder wie war das bei "Leben des Brain"?

Volksfront von Judäa oder Judäaische Volksfront.

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen754222
Datum20.02.2013 09:2619815 x gelesen
Einen hätte ich noch,
ging mir gestern so durch den Kopf.
Auf den AUER-Ausatemventilen für die Maske Elite ist lediglich das Herstellungsjahr vermerkt, kein Monat, kein Tag.
Da wir die Masken 2009 neu beschafft haben, steht also auf allen Ventilen als Herstellungsjahr 09 drauf, also vier Jahre dürfen sie drin bleiben, müssen also dieses Jahr getauscht werden.
Rein rechnerisch, wenn diese Ventile im Januar 2009 hergestellt wurden, darf ich die dann bis Dezember 2013 benutzen, also knapp 5 Jahre? Ich meine, wenn ich 2010 ein Ausatemventil wechsel, weil es defekt ist und da steht als Herstellungsjahr auch 2009 drauf, weiß ich ja auch nicht, obs im Januar oder August hergestellt wurde und würde dann davon ausgehen, dass ich es frühestens im Dezember 2013 austauschen muss.
In unserem Falle haben wir die Masken im Juli 2009 in Betrieb genommen, muss ich die Ventile nun zwingend im Juli 2013 tauschen, oder dürfen die theoretisch bis Ende 2013 noch drin bleiben?
Kennt jemand ne Stelle im Handbuch wo dies genauer definiert ist?
Ist nur mal so rein interessehalber.

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 13.02.2013 10:05 Mark7us 7M., Idstein
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 13.02.2013 20:12 Ulri7ch 7G., Ascheberg
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