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Thema | Feuerlöscher vom Ersthelfer | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | pete8r e8., isselburg / nrw | 753700 | |||
Datum | 13.02.2013 11:22 | 5665 x gelesen | |||
...Hallo Forum ,folgende Frage hab ich,wer bezahlt den Feuerlöscher den ein Ersthelfer benutzt /zur verfügung gestellt hat?? Folgendes Zenario; es brennt die Dunstabzugshaube in eine Einfamilienhaus,diese wird sofort bei der entstehug entdeckt von der Schwester des Eigentümers (die zu besuch war) sie ruft den Eigentümer (selber ist er BM bei der FF) der löscht den brand mit zwei Töpfen Wasser ,in der zwischenzeit holt die Schwester Ihren Feuerlöscher aus dem Auto ,der Eigentümer löscht mit dem Löscher die Glutnester die in der schlecht zugänglichen Abzugshaube........ Jetzt will die Versicherung den Feuerlöscher nicht bezahlen ....... Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!! | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 753701 | |||
Datum | 13.02.2013 11:37 | 3802 x gelesen | |||
Hallo, Die Rechtslage ist, soweit man deine Sachverhaltsschilderung zu Grunde legt, recht eindeutig. Das BGB kennt die Figur der "Geschäftsführung ohne Auftrag" (GoA), siehe etwa hier bei Wikipedia. Grob verallgemeinert: Wenn Jemand (auch unabgesprochen) für einen Anderen etwas tut, was im Interesse des Anderen ist, so sind dem "Geschäftsführer" - hier der Schwester - die notwendigen Auslagen zu erstatten. Der Anspruch besteht, und das willst du vermutlich nicht hören, gegen den Eigentümer. Ob dieser sich bei einer Versicherung schadlos halten kann, kann ohne Einblick in die Versicherungsunterlagen nicht gesagt werden. Das ginge hier aber zu weit. In der Normenkette: § 670 BGB als Anspruchsgrundlage aus dem Auftragsrecht, § 677 als Eingangsnorm in die GoA, § 683 S. 1 als Norm, die für die Rechtsfolge bei der GoA ins Auftragsrecht verweist (zu § 670) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 753711 | |||
Datum | 13.02.2013 12:36 | 3345 x gelesen | |||
Geschrieben von peter e.löscht mit dem Löscher die Glutnester die in der schlecht zugänglichen Abzugshaube........ Jetzt will die Versicherung den Feuerlöscher nicht bezahlen ....... Verwundertes Erstaunen überkommt mich. Wäre schön wenn du mir (uns) sagen könntest wie das ausgeht. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 753718 | |||
Datum | 13.02.2013 13:15 | 3280 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von peter e. Jetzt will die Versicherung den Feuerlöscher nicht bezahlen ....... welche versicherung? Hausrat, Brandversicherung? Ist dass nicht vielleicht eher ein Fall für die Haftpflicht? So läuft das ja normalerweise auch bei PKW-Bränden oder Verkehrsunfällen. In den paar Fällen wo ich das schon in Anspruch nehmen musste (einmal Feuerlöscher, einmal umfangreicheres Sanitätsmaterial) wurde jeweils von der Haftpflicht erstattet. "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 753723 | |||
Datum | 13.02.2013 14:26 | 2955 x gelesen | |||
Hallo Peter, Geschrieben von peter e. Jetzt will die Versicherung den Feuerlöscher nicht bezahlen welche Versicherung will nicht Zahlen. Aus meiner Erfahrung - bezieht sich aber ausdrücklich auf den Gebrauch des PKW-Feuerlöschers bei PKW-Bränden - kann ich berichten, dass ich mehrmals meinen 2kg-Feuerlöscher nutzte und sowohl von der Versicherung der KFZ-Halters (des brennenden PKW) als auch in mind. 2 Fällen von meiner KFZ-Versicherung die Kosten erstattet bekam. Ich GLAUBE mich zu erinnern, das die KFZ-Versichungen ein Abkommen haben, dass solche Kosten dem Geschädigten ersetzt werden egal an wen er sich wendet (eigene Vers. oder die des Kfz-Halters). Ist aber alles schon länger her. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Freigericht / Hessen | 753730 | |||
Datum | 13.02.2013 15:43 | 2825 x gelesen | |||
Hallo Peter, wenn ich mich recht erinnere gibt es die Möglichkeit in den Feuerversicherungsverträgen die Feuerlöschkosten mitzuversichern - oder auch nicht. Hintergrund war: In einigen Bundesländern war die Brandbekämfung kostenlos, in anderen nicht. Insofern konnte der jeweilig Versicherungsnehmer entsprechend geltender Kostensatzung wählen ob er das mitversichert (gegen Prämie natürlich) oder auch nicht. Ich vermute das es sich hier um einen Vertrag handelt bei dem die Feuerlöschkosten nicht mitversichert wurden. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder. Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me | |||||
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Autor | Niko8 B.8, Bad Emstal / Hessen | 753734 | |||
Datum | 13.02.2013 16:19 | 2750 x gelesen | |||
Durch das rechtzeige Löschen ist dem Gebäude- bzw. Hausratversicherer ein geringerer Schaden enstanden, als ohne Löschversuch. Im versicherungsdeutsch spricht man von Schadenminderungskosten: "Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten)" Die Kosten für das Wiederauffüllen können demzufolge bei der Gebäude- bzw. Hausratversicherung geltend gemacht werden. | |||||
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Autor | pete8r e8., isselburg / nrw | 753758 | |||
Datum | 13.02.2013 19:52 | 2479 x gelesen | |||
..kann ich jetzt selber auch nicht sagen aber alle Versicherungen sind bei der selben Versicherung und bei dem selben Aussendienstmitarbeiter abgeschlossen,also sollte mindestens der Aussendienstmitarbeiter wissen welche Versicherung dafür zuständig ist ...aber Der meinte nur das (Feuerlöscher) wären verbrauchsmaterialien und werden nicht bezahlt ,hab mit dem heute telefoniert und ihm ausdrücklich klar gemacht dat, dat blödsinn ist wat er da erzählt ,daraufhin hat er wohl mit der Versicherungsgesellschaft gesprochen und rief mich ne stunde später an ich sollte ihm doch die Rechnung für den Feuerlöscher einreichen,und keinen weiteren kommentar.Werde euch denke ich mal nächste Woche mitteilen ob es bezahlt worden ist. Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Freigericht / Hessen | 753776 | |||
Datum | 13.02.2013 23:43 | 2276 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Niko B. Durch das rechtzeige Löschen ist dem Gebäude- bzw. Hausratversicherer ein geringerer Schaden enstanden, als ohne Löschversuch. Das scheint zutreffend - wenn der Versicherungsnehmer diese Klausel eingeschlossen hat. Wenn ich das nach einer kurzen Google-Suche richtig sehe (mein Studium ist 30 Jahre her und meine letzte Schadenregulierung Feuer Industrie dürfte 25 Jahre her sein), ist es von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt: Bei den einen ist es Standard, bei den anderen muss es zusätzlich vereinbart werden. Also auch hierzu besteht die Möglichkeit das der VN es nicht mitversichert hat. Ein Blick in den Versicherungsvertrag des Geschädigten könnte hier Klarheit bringen.....aber der liegt hier leider nicht vor. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder. Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me | |||||
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