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Themapersönliche Voraussetzung Kommandant7 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorRola8nd 8K., Reute / Baden-Württemberg753814
Datum14.02.2013 11:178255 x gelesen
Hallo zusammen,

im Feuerwehrgesetz
§ 8 Leitung der Gemeindefeuerwehr
(5) Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandanten, ihre Stellvertreter und die Unterführer dürfen nur bestellt werden, wenn sie die für ihr Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.

ist von der persönlichen Voraussetzung die Rede.

Was sind diese und wo stehen diese?

Danke und Gruß Roland

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753816
Datum14.02.2013 11:355139 x gelesen
Gute Frage,
die habe ich mir auch schon gestellt und vor allem habe ich auch schon die Leute gesucht, die den Mumm haben zu sagen: "Sorry, aber für das Amt, die Funktion erfüllst Du die persönlichen Voraussetzungen nicht! Dafür musst Du dich noch da, da und da weiter entwickeln."

Für mich gehören da zum Beispiel:
- Vorbildfunktion
- persönliches Erscheinungsbild (siehe auch Ehrenbeamte in der Öffentlichkeit)
- sicheres auftreten
- Menschenführung
- Sozialkompentenz
- denken über den Tellerrand
- vorausschauendes Planen
- Motivationsfähigkeit
- usw.

dazu, leider alles Dinge, die man bei keinem Lehrgang an Feuerwehrschulen beigebracht bekommt. Da muss man dann schon mal Seminare bei anderen Bildungseinrichtungen besuchen, oder man bringt die Fähigkeiten eben aus der beruflichen Ausbildung mit. Voraussetzungen die aber in meinen Augen eigentlich spätestens ab GF aufwärts schon erfüllt werden sollten.
Wegen dieser Einstellung habe ich vor einigen Jahren meine Funktion als GF abgegeben, da ich aus beruflichen Gründen (Entfernung zum Arbeitsplatz) und auch familiären Gründen (Übungstermine Sonntags, einziger Tag der Woche, wo wir als Familie gemeinsam Frühstücken können) nicht in der Lage bin an den meisten Einsätzen und Übungsterminen teilzunehmen. Somit erfülle ich die persönliche Voraussetzung "Vorbildfunktion" nicht, in meinen Augen einzig richtige Konsequenz, Funktion abgeben.
Ganz schwieriges Thema.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen753819
Datum14.02.2013 11:514856 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Für mich gehören da zum Beispiel:
- Vorbildfunktion
- persönliches Erscheinungsbild (siehe auch Ehrenbeamte in der Öffentlichkeit)
- sicheres auftreten
- Menschenführung
- Sozialkompentenz
- denken über den Tellerrand
- vorausschauendes Planen
- Motivationsfähigkeit
- usw.

dazu, leider alles Dinge, die man bei keinem Lehrgang an Feuerwehrschulen beigebracht bekommt. Da muss man dann schon mal Seminare bei anderen Bildungseinrichtungen besuchen, oder man bringt die Fähigkeiten eben aus der beruflichen Ausbildung mit.


Wusste gar nicht, das man die lernen kann, nein man kann höchstens Methoden an die Hand bekommen um diese Kompetenzen auszufüllen, wenn man sie aber nicht in sich trägt helfen die Methoden oder selbst ein Studium der Sozial- oder Erziehungswissenschaften auch nichts.

dennoch ist der Rest deines Posts inhaltlich richtig.

was mir bei deiner Aufzählung noch fehlt ist:

- Konfliktfähigkeit nicht dass es wieder zu einer Austrittswelle kommt wie in letzter Zeit zu häufig geschehen.
- Moderationskompetenz um auch in Konfliktfällen zwischen Mitgliedern der Feuerwehr vermitteln zu können
- Rhetorik Da er derjenige ist, der eventuell auch mit der Presse, Öffentlichkeit kommuniziert
- didaktische und Methodische kompetenzen für den Schulungsbetrieb

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753822
Datum14.02.2013 11:594692 x gelesen
Gebe Dir recht, vielleicht etwas irreführend ausgedrückt.
Der Eine hats, der Andere nicht, der Eine lernt es durch die Erfahrungen im Leben und entwickelt sich, der Andere wirds nie kapieren.
Und, dann kommt noch die Ehrlichkeit zu sich selbst dazu, um einzusehen, dass einem die ein oder andere Eigenschaft fehlt, und die vermisse ich in einigen Fällen, die ich hier nicht näher erläutern sollte.
Völlig richtig, auch Deine Ergänzungen., Kritikfähigkeit fällt mir noch ein.

Und nun, sind wir alle ehrlich zu uns selbst: "Wer erfüllt tatsächlich alles diese Eigenschaften und sieht sich für höhere Positionen geeignet?"

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP753826
Datum14.02.2013 12:574272 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Und nun, sind wir alle ehrlich zu uns selbst: "Wer erfüllt tatsächlich alles diese Eigenschaften und sieht sich für höhere Positionen geeignet?"Fragen wir uns auch gleich "Mit welchen Abstrichen können wir/kann das System leben?".
Nicht, das wir morgen völlig ohne Funktionsträger sind...

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen753831
Datum14.02.2013 13:224323 x gelesen
Sicher, Spielraum gibt es überall.
Sicherlich sind einige der genannten Eigenschaften auch etwas überzogen oder überspitzt dargestellt.
Hängt sicherlich auch immer von den örtlichen Gegebenheiten und der Größe der jeweiligen Feuerwehr ab, ein Beispiel:
ein GF einer Stützpunktfeuerwehr ist immer Teil einer Führungsmannschaft und wird selbst auch durch ZF oder WF geführt. Kann also bei Punkten wie Menschenführung oder Konflikten auf Hilfestellung zurückgreifen oder bekommt diese mehr oder weniger automatisch, da er bei Veranstaltungen wie Einsätze, Übungen, aber auch Grillfesten o.ä. nie allein dastehen wird, und immer einen "höheren" Verantwortlichen hat. Auf diese Weise kann er natürlich auch Erfahrung sammeln und sich entsprechend entwickeln.

Der GF einer TSF-Feuerwehr kann automatisch auch WF sein, ist also Chef vom Ganzen und sollte dann auch entsprechend in der Lage sein seine Mannschaft auch außerhalb von Einsätzen und Übungen zu führen und entsprechend auftreten können, da die oben beschriebene Hilfestellung sicher nicht immer gleich spontan vorhanden ist und er der Verantwortliche ist.

Ähnlich sieht es sicher beim Punkt "vorausschauendes Planen" aus, die GF im Stützpunkt wird sich sicher nie allein Gedanken über die zukünftige Entwicklung der Mannschaft oder des Fuhparks machen müssen. Das sieht beim GF, der WF einer TSF-Feuerwehr evtl. ist schon anders aus.

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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz753835
Datum14.02.2013 13:293999 x gelesen
Hallo Roland,
jaja die Gesetzestexte...Die stehen nicht im Text, daher besteht ein vermeindlicher Interpretationsspielraum.

Im Prinzip ist es so:
Durch den Gestzestext oder eine im kausalen Zusammehang stehende Verordnung gibt es keine positive Bestimmung des Begriffs der persönlichen Eignung.
Daher ist grundsätzlich jeder persönlich geeignet sofern keine besonderen Gründe entgegenstehen. Besondere Gründe könnten z.B. die Berufung in ein Beamtenverhältnis sein, bei der wiederum Regelungen der Beamtengesetze greifen. z.B.
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- keine Vorstrafen
- körperliche Leistungsfähigkeit
und so weiter..
Charakterliche Eigenheiten können i.d.R. nicht bemessen werden, aber einer vertrauensvollen Arbeit entgegenstehen. So kann es hier durchaus einen Ermessenspielraum geben.

Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst

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 14.02.2013 11:17 Rola7nd 7K., Reute
 14.02.2013 11:35 Mark7us 7M., Idstein
 14.02.2013 11:51 ., Frankfurt
 14.02.2013 11:59 Mark7us 7M., Idstein
 14.02.2013 12:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 14.02.2013 13:22 Mark7us 7M., Idstein
 14.02.2013 13:29 Stef7an 7J., Birlenbach
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