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Thema | Nur Rauchmelder mit 10Jahres-Batterie zulässig? | 11 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Alex8 K.8, Nürnberg / Bayern genauer:Franken | 754435 | |||
Datum | 22.02.2013 09:43 | 4560 x gelesen | |||
Hallo Ich lese hier meistens nur mit weil mir oft die nötige Sachkenntnis fehtl um sinnvoll mitdiskutieren zu können. Aus diesem Grund brauche ich auch heute Euere Hilfe In Bayern besteht ja seit Anfang des Jahres eine Rauchmelderpflicht (mit Übergangszeiten für Bestandswohnungen). Nun behaupten einige Personen aus meinem Bekanntenkreis daß nur Rauchmelder mit sog. 10Jahres-Batterie zugelassen wären. Ich finde in den Hinweisen zum Gesetz nur die DIN EN 14604. In Hinweisen zu dieser Norm (Die Norm selber hab ich nicht und ich werd sie mir auch nicht kaufen) find ich nichts zu den Batterien. In einer VdS-Richtlinie finde ich dann den Hinweis auf die 10Jahres-Batterien. Ebenso in einem Info-Schreiben der bayr. Versicherungskammer. Deshalb heute meine Frage an Euch: Muß ich Rauchmelder mit 10Jahres-Batterie kaufen bzw. in die vermieteten Wohnungen meiner Eltern einbauen oder reichen die bereits eingebauten handelsüblichen Rauchmelder mit 9Volt-Block? viele Dank für Euere Hilfe mit kameradschaftlichen Grüßen Alex Kopp | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 754436 | |||
Datum | 22.02.2013 10:21 | 2995 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Alex K. Muß ich Rauchmelder mit 10Jahres-Batterie kaufen bzw. in die vermieteten Wohnungen meiner Eltern einbauen oder reichen die bereits eingebauten handelsüblichen Rauchmelder mit 9Volt-Block? Notfalls halt 9V Lithium-Batterien (ab ~5/Stk wenn nicht gerade einzeln gekauft) in die vorhanden Melder packen... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 754445 | |||
Datum | 22.02.2013 11:31 | 2856 x gelesen | |||
Nach der DIN 14676 - Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung - darfst du nur Rauchmelder nach DIN 14604 einsetzen. So weit, so gut. Eine Norm ist und bleibt eine Norm. Wenn die Rauchmelderpflicht in deinem Bundesland nicht aussagt, dass du eine der Normen, respektive also beide einhalten musst, bist du zunächst mal nicht verpflichtet. Aber: ein qualitativ hochwertiger Heimrauchmelder mit 10-Jahresbatterie, Stiftung Warentest "gut" kostet im Schnitt 26,- . Du hast dann einen HRM nach neuesten technischem Stand, 10 Jahre Ruhe mit Batteriewechsel, eine riesige Auslösetaste, die Omi Piepenbrink auch mal mit dem Krückstock auslösen kann, etc. Du kannst natürlich vorhandene HRM mit Lithiumbatterien nachrüsten, aber Vorsicht: evtl. ist das nach Herstellerangaben nicht zulässig -- nur privat / beruflich hier -- | |||||
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Autor | Jens8 W.8, Stein / Bayern | 754449 | |||
Datum | 22.02.2013 12:03 | 2724 x gelesen | |||
Hallo Alex, Handelsübliche Rauchwarnmelder vom Fachhändler (die Verkauf meisten das, wo der größte Gewinn rauskommt) Laut Gesetzt (BayBO §46) kannst du alle Rauchwarnmelder verwenden Qualitätsmerkmale sind: VdS-geprüft nach DIN EN 14604 Q-Zertifikat gemäß VdS 3131 / vfdb-Richtlinie 14-01 Zur Verwendung nach DIN 14676 Alle Melder die das erreichen kannst du verwenden. Übrigens die Fehlinformation kam in den Kommentaren der Nordbayrischen Zeitung schon öfters vor. Ursprung unbekannt. Link der Stadt Nürnberg, hier sind viele Fragen beantwortet. Stadt Nürnberg Jens | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 754460 | |||
Datum | 22.02.2013 13:12 | 2673 x gelesen | |||
Hallo Alex, guckst Du hier, in den Hinweisen zur Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen des bayerischen Staatsministeriums des Innern vom Januar 2013. Da Rauchwarnmelder fest verbaut werden und gemäß Bayerischer Bauordnung gefordert werden, müssen sie der nach der Bauproduktenrichtlinie harmonisierten Produktnorm DIN EN 14604 Rauchwarnmelder entsprechen. Diese Rauchwarnmelder, egal ob mit 10-Jahres-Batterie, weniger-Jahres-Blockbatterie oder mit 2-Vogel-Abhängigkeit^, sofern die DIN EN 14604 erfüllt wird, kann jeder kaufen und kann sie auch montieren und warten, je nach Betriebsanleitung (oder "Verwendbarkeitsnachweis"), die man dazu natürlich mal lesen sollte. Zu warnen ist derzeit vor der Panikmache, die viele Hersteller mit der DIN 14676 verbreiten. Schön, dass die Hersteller dieses Papier "hergestellt" haben, ist aber baurechtlich nicht relevant. Einschließlich der "Fachkraft für Rauchwarnmelder", die die Hersteller derzeit gerne schulen. In diesen "Verkaufs- und Produktschulungen", in der deutlich mehr die Produkte beworben werden als die Inhalte der DIN 14676 vermittelt, werden dann auch (seeeehr vorsichtig!) viele Scheißhausparolen verbreitet, wie z.B. - Wenn die Rauchwarnmelder nicht normgerecht (nach DIN 14676) installiert sind, dann verliert man (vielleicht) den Versicherungsschutz für die Wohnung - Ich habe gehört, dass z.B. in München jetzt die Feuerwehr nach dem Brand überprüft, ob die Melder normgerecht (nach DIN 14676) installiert waren - Vernetzt Melder dürfen nur noch von den Fachkräften für Rachwarnmelder gewartet werden, die diese auch installiert haben, der Käufer darf das nicht selbst machen (Hindergrund: Garantiebedingungen) ... usw. Schade, dass auch Hersteller, die wirklich Qualitätsware verkaufen, z.T. in der Schulung absoluten Schrott anbieten (und ich beiß mich ehrlich in den Arsch, dass ich für so einen Scheiß auch noch Geld bezahlt habe!!!) Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 754480 | |||
Datum | 22.02.2013 15:11 | 2530 x gelesen | |||
Servus F.P., Geschrieben von Franz-Peter L. und ich beiß mich ehrlich in den Arsch, dass ich für so einen Scheiß auch noch Geld bezahlt habe!!! warst du etwa auf einer solchen Schulung? Was kann man sich darunter vorstellen? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 754481 | |||
Datum | 22.02.2013 15:38 | 2276 x gelesen | |||
Ja erzähl mal. Der Konroleur meines Vermieters komt auch bald wieder. | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 754482 | |||
Datum | 22.02.2013 15:49 | 2532 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.warst du etwa auf einer solchen Schulung? Was kann man sich darunter vorstellen? Das hier oder das hier Schulungsangebote der Vertriebspartner / Hersteller der Gibt neben den Informationen zur DIN auch noch was zu essen, zu trinken, Prospekte, und natürlich eine Urkunde. Und man kann sich mit dem Titel schmücken, wenn noch Platz auf Briefkopf / Visitenkarte ist.... -- nur privat / beruflich hier -- | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 754484 | |||
Datum | 22.02.2013 16:32 | 2250 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer H.Gibt neben den Informationen zur DIN auch noch was zu essen, zu trinken, Prospekte, und natürlich eine Urkunde. Sprich wenn ich die Norm lesen kann und einen PC mit Drucker besitze, kann ich das auch... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 754513 | |||
Datum | 22.02.2013 22:44 | 2264 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben G.Notfalls halt 9V Lithium-Batterien (ab ~5/Stk wenn nicht gerade einzeln gekauft) in die vorhanden Melder packen... Blöde Idee! Nicht in alle Rauchwarnmelder, die für den Betrieb von Alkali-Batterien gebaut wurden, dürfen einfach so Li-Io-Batterien rein! Bedienungsanleitung beachten, bzw. beim Hersteller anfragen! Gruß UW Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 754523 | |||
Datum | 23.02.2013 12:04 | 2207 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Blöde Idee! Nicht in alle Rauchwarnmelder, die für den Betrieb von Alkali-Batterien gebaut wurden, dürfen einfach so Li-Io-Batterien rein! Ja, diverse Hersteller geben auch den konkreten Batterietyp eines Herstellers vor. Was daran liegen dürfte, dass der Heimrauchwarnmelder [1] nur mit diesem Batterietyp in der Normprüfung war. ABer zurück zur Lithium-Batterie[2]: Was spricht denn aus elektronischer Sicht gegen eine 9V Lithium-(i.d.R. Eisensulfild)Blockbatterie anstelle eines 9V Alkaline-Mangan-Blockbatterie? [3] [4] Grüße Manuel [1] Nachdem "Rauchmelder" ja hier im Forum verpönt ist: ist "Heimrauchwarnmelder" nun die Forumskonforme bezeichnung für diese Geräte? [2] Ein Lithium-Ionen-Akku würde ich auch nicht in meinen Heimrauchwarnmelder installieren. Aber das eher aus Gründen der Kapazität und des benötigten Ladegerätes [3] Wer bis hierhin gelesen hat dem sage ich einen Gund: Der Spannungsverlauf einer Lithium-Primärzelle über die Restkapazität ist deutlich weniger "linear" als bei Alkaline-Primärzellen. Die Lithium-Batterie hält bis kurz vor Ende fast die Nennspannung. Die "Batterie-Leer-Warnung" würde daher erst sehr spät erfolgen. Je nach Rauchmelder, verzeihung, Heimrauchwarnmelder mag es auch sein, dass die Batterie-leer-Warnung (fast) gänzlich ausbleibt weil diese erst bei einer Spannung ansprechen würde, die bereits in dem fast senkrechten Teil des Spannungsverlaufes liegt.[4] [4] Ich bin ja immer dafür, dass man auch erklärt warum etwas eine "Blöde Idee" ist. | |||||
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