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Thema | Spannungsfeld Vorschäden bei UK Feuerwehr | 36 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 756571 | |||
Datum | 14.03.2013 16:08 | 12442 x gelesen | |||
Zitat aus dem FUK-Dialog Von Flensburg bis Passau gehen die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren davon aus, dass sie bei sämtlichen Tätigkeiten für die Feuerwehr durch ihre Gemeinden rund um die Uhr und optimal versichert sind. Dies ist in der Regel auch der Fall. Allerdings setzen Medizin und Rechtsprechung von Fall zu Fall Grenzen. Beispielsweise, wenn nicht der Feuerwehrdienst, sondern ein degenerativer oder anlagebedingter Vorschaden Ursache des aktuellen Gesundheitsschadens war. Gesamter Teaser Pdf Gesamtdokument Fakt ist, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz sehr umfassend ist, jedoch kein Rundum-Sorglos-Paket für alle Versicherten darstellt. Um den berechtigten Interessen der Feuerwehrangehörigen zu entsprechen, bedarf es bei der Feststellung der tatsächlichen Unfallmechanismen einer präzisen Ermittlung mit Sachkunde und Einfühlungsvermögen. Weiter ist anzustreben, dass mit einer smarten Lösung künftig die Möglichkeit eröffnet wird, auch unfallähnliche Körperschäden (UKS) in irgendeiner Form entschädigen zu können. Die Kosten hierfür wären überschaubar und das Ehrenamt in der Feuerwehr würde gestärkt. Sind schon mal neue Töne, aber: Warum sollte das nicht auch für Vorschädigungen gelten? Wenn alles an die zuständigen Krankenkassen abgewälzt wird, sind diejenigen, die sich nicht ein Privatpaket zulegen können die Gekniffenen und auch hier fände die zitierte Stärkung statt. Gut gemeint aber halbherzig? Was meint Ihr? Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 756572 | |||
Datum | 14.03.2013 16:24 | 8802 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan J.Gut gemeint aber halbherzig? Was meint Ihr? Siehe die gerade hier im Forum geführte Diskussion. Man kann alles absichern. Man muß es nur auch bezahlen. Und was eine 100% Absicherung incl. Einschluß aller Vorschädigungen und ohne quasi jeglichen Risiko-Ausschluß für die Versicherung und der Versicherungsdauer bis zum gesetzlichen Renteneintritt (zukünftig 67+) preislich heißt, kann jeder, der einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und eine Risiko-Lebensversicherung unter diesen Konditionen abschließen will, vom Versicherungsberater seines Vertrauens ausrechnen lassen. Die andere Konsequenz wird ja auch benannt: Tauglichkeitsuntersuchungen. Das heißt aber auch: Wer die nicht mehr besteht ist raus, da nicht mehr versichert. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 756577 | |||
Datum | 14.03.2013 17:00 | 8576 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Christian F. Die andere Konsequenz wird ja auch benannt: Tauglichkeitsuntersuchungen wenn du alle FF-Angehörigen in D einer Tauglichkeitsuntersuchung á la G26.3 unterziehst, dann stehen aber sehr viele Feuerwehren ohne FA(SB) da. Aber diese Diskussionen hatten wir hier schon öfter. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 756579 | |||
Datum | 14.03.2013 17:33 | 8564 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.wenn du alle FF-Angehörigen in D einer Tauglichkeitsuntersuchung á la G26.3 unterziehst, dann stehen aber sehr viele Feuerwehren ohne FA(SB) da. Sagen wir sorum. Mit weniger. Und die Leistungsfähigkeit der verbleibenden wäre im Schnitt höher... Und die G26.3 wäre nicht ausreichend sondern eher der untere Anschalg dessen was man bräuchte (übrigens incl. Offenlegung aller "zivilen" Erkrankungen gegenüber dem "Tauglichkeitsarzt"). Aber das ist eben die Konsequenz aus der Mitversicherung von Vorschäden. Entweder der Ausschluß von Risiken durch Untersuchung oder die Einpreisung von Risiken in die Kosten und damit die Beiträge. Das eine kostet Personal, das andere kostet Geld. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 756580 | |||
Datum | 14.03.2013 18:25 | 8433 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Die andere Konsequenz wird ja auch benannt: Tauglichkeitsuntersuchungen. Das heißt aber auch: Wer die nicht mehr besteht ist raus, da nicht mehr versichert. Eine Tauglichkeitsuntersuchung die einen Vorschaden ausschließt wird aber auch keiner bezahlen wollen, zumal ein solcher Ausschluss-Befund im Bedarfsfall wenig zählt. [1] Außschlussdiagnosen sind ja per Definition schwierig [2] Dass eine regelmäßige tauglichkeitsuntersuchung nicht vor der dem nicht-LEistungsfall aufgrund von bis zur Ablehnung unbekanntem Vorschäden bewahr wird man bei jeder Hauptamtlichen Feuerwehr erfahren können. Die Klassiker bei Vorschäden sind doch: - Rücken - Knie (seltener auch andere Gelenke) - Bänder und Sehnen. Spätestens mit, sagen wir mal 15 Jahren, gibt es niemanden bei dem man dort keinen degenerativen Zustand oder einen "alterstypischen Verschleiß" o.ä. feststellen kann. Die wirklich krassen Fälle in der Art wie "Feuerwehrmann fällt im Brandeinsatz ein Stockwerk tief mit PA auf dem Rücken und hat danach die Wirbelsäule kaputt, aber wegen eines Vorschadens zahlt die GUV nicht" haben i.d.R. aber eine andere Ursache als den vermeintlichen Vorschaden. Frank E. hat ja schon etwas zur Notwendigen Fachkompetenz zur korrekten Diagnose und Zustandsbeschreibungen für die GUV geschrieben. [1] Der ist schon ein Jahr alt, wer weiß was in der Zeit passiert ist Da ist nur ein CT, auf einem MRT hätte man den Vorschaden bestimmt gesehen Das ist zwar ein MRT, aber auf dem sieht man auch nicht alles Da haben sie Glück gehabt, dass sie bis zum Unfall damit keine Probleme hatten ... [2] "Absence of evidence is not evidence of absence." | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 756585 | |||
Datum | 14.03.2013 19:12 | 8279 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel S.Eine Tauglichkeitsuntersuchung die einen Vorschaden ausschließt wird aber auch keiner bezahlen wollen, zumal ein solcher Ausschluss-Befund im Bedarfsfall wenig zählt. Aber selbst eien G26.3 oder, wer tiefer stapeln will eine art "Einstellunsguntersuchung", wie sie bei größeren Unternehmen gemacht wird, wäre schon eine 1000 % Verbesserung. Was erfolgt denn momentan i.d.R.? Richtig, nichts... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 756586 | |||
Datum | 14.03.2013 19:18 | 8228 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Aber selbst eien G26.3 oder, wer tiefer stapeln will eine art "Einstellunsguntersuchung", wie sie bei größeren Unternehmen gemacht wird, wäre schon eine 1000 % Verbesserung. Was erfolgt denn momentan i.d.R.? Richtig, nichts... Ich bin ja für eine regelmäßige Tauglichkeitsuntersuchung. Um die Einrede von Vorschläden zu vermeiden bringt das aber auch genau eines: nix. Von daher kann man das gerne machen, aber nicht dafür. Sonst hätte ja kein Atemschutzgeräteträger, kein BF-Angehöriger probleme damit. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 756588 | |||
Datum | 14.03.2013 19:40 | 8228 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel S.Um die Einrede von Vorschläden zu vermeiden bringt das aber auch genau eines: nix. Grundsätzlich richtig. Allerdings sind die Chancen überhaupt was festzustellen schon höher. Interessant ist doch, wie man eigentlich die körperliche Eignung für den Feuerwehrdienst feststellen will, wenn nicht mit einer Untersuchung... Aber oftmals rericht es anscheinend, wenn der Interessent halbwegs gerade laufen kann... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 756592 | |||
Datum | 14.03.2013 19:48 | 8156 x gelesen | |||
Hi Christian! Geschrieben von Christian F. Grundsätzlich richtig. Allerdings sind die Chancen überhaupt was festzustellen schon höher. Ich denke, es macht Sinn das getrennt zu betrachten: Tauglichkeitsuntersuchungen um die Einrede von Vorschäden zu vermeiden: Da denke ich nicht, dass das auch nur irgendetwas bringen wird. Tauglichkeitsuntersuchungen um die Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst festzustellen: Da bin ich dafür! Aus verschiedenen gründen. Geschrieben von Christian F. Aber oftmals rericht es anscheinend, wenn der Interessent halbwegs gerade laufen kann... Als ich damals bei menem Hausarzt war um mir meine Feuerwehrdiensttauglichkeit attestieren zu lassen, hat er erstmal geschaut und dann überlegt "hmmhmm... Was machen wir denn da für untersuchungen?" | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 756596 | |||
Datum | 14.03.2013 20:04 | 8227 x gelesen | |||
Servus, was meinst du mit Einstellungsuntersuchungen bei größeren Firmen? Ich kenne Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern, da gibt´s sowas nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Hungen / Hessen | 756602 | |||
Datum | 14.03.2013 21:01 | 8125 x gelesen | |||
Hallo , Geschrieben von Anton K. Ich kenne Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern, da gibt´s sowas nicht.das erstaunt mich, mein Eindruck ist eher, dass diese Untersuchungen zunehmen, auch in mittleren Unternehmen. Als Beispiel könnte man die G 37.1 für die Bürotiger (Bildschirmarbeitsplatz) nennen, für Feuerwehrs wäre es dann ein paar mehr..., viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 756605 | |||
Datum | 14.03.2013 22:51 | 8224 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Die andere Konsequenz wird ja auch benannt: Tauglichkeitsuntersuchungen. Das heißt aber auch: Wer die nicht mehr besteht ist raus, da nicht mehr versichert. Ohne alle Beiträge gelesen zu haben: Die G26.3 würde ich bestimmt nicht als Maß der Dinge nehmen, wenn ich Vorschäden beurteilen sollte. Ein Beispiel aus dem Internet: Aufnahmeprüfung der BF Hamburg und bei den Filmaufnahmen sieht man mind. einen Teilnehmer mit Kniebandage im Lauftest. Kniebandage .... ah ja. Der Teilnehmer mag sicherlich fitter sein als ich und die G26.3 locker bestehen. Aber im Alter Anfang/Mitte schon mit Bandagenbedarf ? Der wäre bei mir so etwas von raus. Und ganz ehrlich - wie viele BF'ler gibt es, die ohne Hilfsmittel nicht irgendwo am Muskuloskelettalsystem Schmerzen erleiden? Im engeren Sinn sind das alles Vorschäden und als Versicherer würde ich jetzt "keine Auszahlung" rufen. Man muss also eingestehen, dass nicht nur einige, sondern schlimmstenfalls die meisten bei ganz strenger Bewertung "raus" wären aus der Feuerwehr. Und da hat ein Kardiologe noch nicht einmal sein Herzultraschall in die Hand genommen. Wieder muss ich mir als Fw'ler eingestehen, ich kann den vollen Versicherungsschutz nicht als garantiert ansehen und dementsprechend Vorbereitungen treffen (gute Dokumentation der eigenen Leistungsfähigkeit, Dokumentation aller allerkleinster Schäden durch Dienstunfälle usw.) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 756615 | |||
Datum | 15.03.2013 07:55 | 7976 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank E.mind. einen Teilnehmer mit Kniebandage im Lauftest. Kniebandage .... ah ja. Das kann auch, sagen wir mal Einbildung sein, also daß er die Bandage benötigt.... (also psychosomatisch oder wie dem heißt). Vielleicht hat der Kandidat irgendwann mal Probleme mit dem Knie gehabt, sich die Bandage besorgt und festgestellt: "oh, damit geht´s besser!". Und das vielleicht ohne ärztliche Beurteilung. Ich schreibe das nur deshalb, weil ich als regelmäßiger Läufer ab und an auch mal "Knie habe". Dann kann ich mir vielleicht auch eine Bandage holen oder aber vielleicht auch neue Laufschuhe. Denn solche Beschwerden können auch daran liegen, daß die Laufschuhe "durch sind" und die Dämpfung und/oder Stabilisisation hin sind.... Und dann kommt es ggf. zu einer einseitigen Überbelastung/-beanspruchung... ...aber wem sage ich das...?! ;-) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 756639 | |||
Datum | 15.03.2013 10:26 | 7983 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.as meinst du mit Einstellungsuntersuchungen bei größeren Firmen? Im THW kann man seit 2009 nur noch Helfer werden wenn man die G26.1 besteht. Nicbht gerade eine große Hürde aber immerhin einmal muss der Helfer erst mal zum Doc und sich untersuchen lassen. Kosten trägt das THW Bei Helfern die vor 2009 eingetreten sind sollen die Führungskräfte darauf achten und bei Bedarf die G26.1 nachträglich anordnen Ebenso kann kein helfer ab 2014 in den Einsattz mehr geschickt werden der keine Grundimpfung besitzt Vorausettzung für einen Helfer im technischen Zug sind : Diphtherie Tetanus Polio Hepatitis A Hepatitis B Zahlt die Krankenkasse die Impfungen nicht werden Sie von der Bundesanstallt übernommen Verweigert ein Helfer die Impfung dann kann er maximal noch im OV Stab verwendung finden und nicht an Einsetzen teilnehmen Ich denke ein Schritt in die richtige Richtung innerhalb des THW ist das Theme Sicherheit und Gesundheitsschutz wieder endeckt worden und wird extrem voran getrieben . Was einen im Ehremamt natürlich auch große Probleme bereiten kann Gunnar leben udn leben lassen | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 756646 | |||
Datum | 15.03.2013 10:42 | 7995 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar K.Hepatitis A Wird genauso mit sogenannten "non-respondern" [1] verfahren? Grüße Manuel [1] Personen die nach Hepatitis-Impfung und nochmaliger 'spezieller' Impfserie keinen nachweisbaren, ausreichenden Impfschutz aufbauen | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 756651 | |||
Datum | 15.03.2013 10:55 | 7900 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel S.Wird genauso mit sogenannten "non-respondern" [1] verfahren? Zu hülf was verstehst Du unter non-respondern ? Gunnar Ok google war mein Freund : ja da müssen wir dann auch so Verfahren, die Dienstanweisung ist eindeutig Gunnar leben udn leben lassen | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 756684 | |||
Datum | 15.03.2013 12:56 | 7916 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel S.Wird genauso mit sogenannten "non-respondern" [1] verfahren? Gute Frage. Ich denke, Personen, wo der Körper auf die Impferreger nicht ausreichend reagiert, müssen wohl Mediziner werden und sich entweder mit Ärzte ohne Grenzen im Ausland oder im Inland als Mitglieder anderer Organisationen zur Verfügung stellen. (Kann also das THW in Zukunft für mich streichen ...) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 756788 | |||
Datum | 16.03.2013 19:36 | 7911 x gelesen | |||
Hallo, Zitat aus dem FUK-Dialog Hat ein Feuerwehrangehöriger schon vor dem Unfallereignis an einer schicksalshaften Erkrankung gelitten, die durch ein Unfallereignis verschlimmert wurde, ist es Aufgabe eines medizinischen Sachverständigen, festzustellen, ob die Umstände der versicherten Tätigkeit (Feuerwehrdienst) wesentlich zum aktuellen Gesundheitsschaden beigetragen haben. Dabei ist wesentlich nicht gleichbedeutet mit überwiegend. Sehr interessante Aussage. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, wo die "schicksalhafte Erkrankung" = Vorschaden denn nun herkommt. Kann der FW-Mann nichts dazu aussagen, dann ist diese dem privaten Umfeld zuzuordnen. Kann der FW-Mann aber darlegen (beweissicher), dass dieser Vorschaden auch aus dem jahrelangen Dienst bei der FW entstanden sein kann, dann hat er gute Chancen, dass ein Dienstunfall anerkannt wird. Dafür braucht es aber einen beweissicheren Mechanismus - und das sind die Unfallanzeigen, wenn man sich im FW-Dienst weh tut. Und diese Unfällchen sollten nicht nur dann angezeigt werden, wenn eine AU länger 3 Tage vorliegt, sondern grundsätzlich bei JEDEM Knie anstoßen, umknicken, stoßen, prellen und und und... Das ist lästig, für den FW-Mann, das Rathaus und die UK - aber leider unabdingbar, wenn man nach einem Unfall nicht in die Röhre gucken will. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 756792 | |||
Datum | 16.03.2013 20:48 | 7828 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Und diese Unfällchen sollten nicht nur dann angezeigt werden, wenn eine AU länger 3 Tage vorliegt, sondern grundsätzlich bei JEDEM Knie anstoßen, umknicken, stoßen, prellen und und und. Gewusst oder bei mir abgeschrieben? ;-) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 756793 | |||
Datum | 16.03.2013 20:54 | 7859 x gelesen | |||
Hallo Frank, gewusst. Hab dienstlich u.a. mit Arbeitsschutz und damit auch Unfallmeldungen zu tun. Der Tipp, dass die ehrenamtlichen FWler wirklich bei JEDEM noch so kleinen Unfall eine Unfallanzeige schreiben sollen, kommt übrigens von einem guten Bekannten von einer dt. Unfallkasse. Davor habe ich nur für Einträge ins Verbandsbuch plädiert. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 756795 | |||
Datum | 16.03.2013 21:04 | 8005 x gelesen | |||
War auch eher ein Scherz. 4 Antworten drüber habe ich neben ner Menge Blabla auch als letzten Satz geschrieben, auch kleine Verletzungen unbedingt zu dokumentieren. Und dazu den Leistungsstand. D.h. wer z.B. lange Strecken läuft, der könnte seinen Hausarzt bitten, bei Besuchen nach Wettbewerben unbedingt eine Schmerzfreiheit, fehlen von Gelenkergüssen, freie Beweglichkeit bis endgradig - dort ebenfalls ohne Schmerzen, uneingeschränktes Gangbild usw. in der Krankenakte zu dokumentieren. Ein prima Beweismittel im schlimmsten Fall. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 756798 | |||
Datum | 16.03.2013 21:36 | 8569 x gelesen | |||
Hallo Frank, das ist alles richtig. Wenn ich mir aber die doch recht geringen Klickzahlen bei diesem und anderen, ähnlichen Diskussionen ansehe, muss ich leider feststellen, dass sich nur wenige KameradInnen für dieses Thema interessieren. Dabei geht es um unsere Haut / Gesundheit / und evtl. sogar Existenz (auch für die Familie). Das Thema muss sicher noch mehr ins Bewustsein eines jeden FW-Mannes -Frau "gerückt" werden, denn das ich wichtiger als die Frage, wie groß ein TLF/LF sein darf etc. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 756799 | |||
Datum | 16.03.2013 21:49 | 7908 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Das Thema muss sicher noch mehr ins Bewustsein eines jeden FW-Mannes -Frau "gerückt" werden, denn das ich wichtiger als die Frage, wie groß ein TLF/LF sein darf etc Da stimme ich Dir voll zu. Und genau schreibe ich doch immer wieder gebetsmühlenartig den gleichen langweiligen Kram. Wir sollten versuchen, es spannend zu verpacken. Oder mit nackten Frauen / Männern. Oder beides. ...oder nackte Frauen und Männer in einem Wunderwuzzi sitzend sich private Sonderrechte nehmend und von der FwDV abweichend. DAS würden alle lesen und sich am Ende nur erinnern: "Ich soll alle Verletzungen dokumentieren, ich soll alle verletzungen dokumentieren...." | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 756950 | |||
Datum | 18.03.2013 22:21 | 7786 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Wenn ich mir aber die doch recht geringen Klickzahlen bei diesem und anderen, ähnlichen Diskussionen ansehe, muss ich leider feststellen, dass sich nur wenige KameradInnen für dieses Thema interessieren. Und Du hast Recht behalten. Knapp 2500 Klicks für Dein TLF mit 10 000 Litern - Respekt für die gute Vorhersage! | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 756951 | |||
Datum | 18.03.2013 22:29 | 7852 x gelesen | |||
Hallo Frank und gesperrt ! Ein Versuch war's wert ! Unterhalten wir uns halt weiter über Tankgrößen und Wunderwuzzis... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 756953 | |||
Datum | 18.03.2013 22:38 | 7666 x gelesen | |||
Wer sich hier worüber unterhalten will, unterliegt nicht deiner Entscheidung. Schwer, das zu akzeptieren? Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 756961 | |||
Datum | 18.03.2013 23:36 | 7794 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Ein Versuch war's wert ! Klar - man könnte den Thread auch weiter ausarten lassen - Manuels Nutzerdaten sind ja auch schon weg - und ein Streit Thread zieht auch ne Menge Leser an. Aber ich persönlich will mir das nicht geben. Grüße und von mir auf jeden Fall vielen Dank, dass Du mein Anliegen um korrekten finanziellen Ersatz der körperlichen Unversehrtheit teilst. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 756968 | |||
Datum | 19.03.2013 05:28 | 7712 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.und gesperrt ! Und mit Recht.. Geschrieben von Thomas K. Unterhalten wir uns halt weiter über Tankgrößen und Wunderwuzzis... Woran liegt es? Vielleicht weil man jeden Tag mit Feuerwehr Fahrzeugen zu tun hat und mit der Arbeitsunfällen nur einmal in Jahr? (bei der UVV Belehrung) Vielleicht weil man sich in die Fahrzeug Technik einfacher hineinversetzen kann weil man Sie anfassen und nachvollziehen kann? Weil die ganze UVV Geschichte auf den ersten Blick eine furchtbar trockene Sammlung von furchtbar viel Papier ist? Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 756971 | |||
Datum | 19.03.2013 07:24 | 7631 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Der Tipp, dass die ehrenamtlichen FWler wirklich bei JEDEM noch so kleinen Unfall eine Unfallanzeige schreiben sollen, kommt übrigens von einem guten Bekannten von einer dt. Unfallkasse. Das Thema hatten wir vor kurzem im Zusammenhang mit vorbeugenden, so genannten "PSU-" Unfallmeldungen. Du wiegst die Leute mit dieser Aussage in einer Sicherheit, die so nicht existent ist. Der Knackpunkt an der von dir dargestellten Vorgehensweise: Da eine Unfallmeldung über eine Bagatellverletzung nicht zu einer Aktions- bzw. Leistungspflicht der Unfallkasse führt, wird diese Unfallmeldung nicht archiviert sondern wandert nach relativ kurzer Zeit in die Ablage "P". Das Hauptproblematik im Ehrenamt liegt in der fehlenden sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung, die (gesetzlich gefordert) auch langfristig nicht kommen wird. Damit ist der Unternehmer (Kommune, Verein) gefordert, eine entsprechende Dokumentation sicherzustellen. Das Mittel dazu ist das Verbandbuch bzw. (heute) entsprechende Aufzeichnungen i.S. der GUV-I 511-3. Mein Vorschlag: * Grundsätzlich jede Verletzung dokumentieren. * Aufbewahrungszeit von den geforderten 5 Jahren auf mindestens 10 Jahre verlängern. (Entspricht der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist ärztlicher Unterlagen, ausgenommen CMR und Strahlenschutz). * Bei Verletzungen, Beschwerden an Bändern etc. durch Umknicken, Knie verdrehen etc im Dienst -> D-Arzt. Ist natürlich keine Garantie, das entsprechende "Vorschäden" als dienstlich bedingt anerkannt werden, erleichtert jedoch u.U. die Argumentation in einem (gerichtlichen) Widerspruchsverfahren. Für das Problem der Anerkennung koronarer Schäden / Erkrankungen durch dienstliche Belastungen habe ich allerdings - außer kostenpflichtiger G-Untersuchungen - auch keine Lösung, es sei denn, man würde sich regelmäßig (quartalsmäßig, halbjährlich, jährlich) vom Hausarzt checken lassen .... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 756973 | |||
Datum | 19.03.2013 09:08 | 7512 x gelesen | |||
Hallo, also, wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann : Geschrieben von Udo B. Da eine Unfallmeldung über eine Bagatellverletzung nicht zu einer Aktions- bzw. Leistungspflicht der Unfallkasse führt, wird diese Unfallmeldung nicht archiviert sondern wandert nach relativ kurzer Zeit in die Ablage "P". Geschrieben von Udo B. Damit ist der Unternehmer (Kommune, Verein) gefordert, eine entsprechende Dokumentation sicherzustellen. Das Mittel dazu ist das Verbandbuch bzw. (heute) entsprechende Aufzeichnungen i.S. der GUV-I 511-3. Bleibe ich also bei dem Verbandbuch, weil die UK den Unfallbericht nicht aufhebt ? Habe ich das richtig verstanden ? Geschrieben von Udo B. Mein Vorschlag: Wenn diese Änderungen kämen (woher und von wem auch immer), dann wäre der Unfallbericht wieder sinnvoller ? Wie lange und von wem wird den das Verbandbuch aufgehoben ? Von der Unfallanzeige bekommt ja der Träger und ggf. auch die Personalvertretung eine Kopie, vielleicht bekommt man es da leichter hin, dass die Unfallmeldung länger gelagert wird ? Und vielleicht auch mit der Dokumentation, dass der Unfallbericht auch an die UK gegangen ist. Wie sieht es denn damit aus, wenn der betroffene Feuerwehrangehörige von seinen Unfallberichten Kopien behält, hätten die nach 25 Jahren auch noch irgendeine Beweiskraft ? Kann das jemand hier im Forum einschätzen ? Oder wenn die Gemeinde sich einen Ordner in den Keller legt, wo man die Unfälle seit 1880 zurückverfolgen kann ? (Mal vom historischen Wert einer solchen Sammlung abgesehen) Also mir geht es darum eine Lösung zu finden, die ich im kleinen, in meiner Einheit umsetzen kann. Das hilft dann vielleicht nur mir und denen um mich herum, die mir noch wichtig wären, könnte aber ja ein Anfang sein. Gruß Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 756984 | |||
Datum | 19.03.2013 10:17 | 7531 x gelesen | |||
Hallo Frank, das A und O beim Thema SGB VII ist die Dokumentation. Verantwortlich dafür ist der Unternehmer (Kommune, HiOrg) bzw. ein Beauftragter oder eine mit dieser Aufgabe entsprechend "beauftragte Person". Die Mindest-Aufbewahrungsfrist für die "Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen" liegt bei 5 Jahren (GUV-V A1, § 24 Abs. 6). Die Form dieser Dokumentation ist nicht vorgegeben, muss aber mindestens gleichwertig zum Verbandbuch (GUV-I / BGI 511-1) sein. Der Datenschutz ist zu gewährleisten (vgl. GUV-I / BGI 509), die Verwendung eines Meldeblocks analog GUV-I / BGI 511-3 wird empfohlen. Grundsätzlich muss jede dienstlich bedingte Verletzung und die damit verbundene Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen (Kommune, HiOrg) dokumentiert werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, das bei einer Verletzung, wenn erforderlich, eine ärztliche Erstversorgung durchgeführt wird (darf faktisch jeder Arzt machen). Ergibt sich hieraus eine Arbeitsunfähigkeit, die über den Unfalltag hinausgeht, ist der Versicherte einem D-Arzt vorzustellen. (vgl. GUV-V A1, § 24) Eine Unfallanzeige ist vom Unternehmer (oder einem Beauftragten) dann zu fertigen, wenn die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauern wird. (vgl. § 193 SGB VII). Soweit alles verständlich? :) Damit dürfte auch klar sein, das eine Unfallkasse mit "Bagatellmeldungen" oder auch "vorbeugenden Meldungen" nichts anfangen kann. Es empfiehlt sich, intern nachvollziehbare Regelungen und Unfallmeldewege festzulegen (internes Unfallmedesystem). Dies ist auch im Hinblick auf die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen dringend anzuraten. In dem Zusammenhang spricht nichts dagegen, die geforderte Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen zu verlängern. Das Problem, was wir bei Verletzungen wie Bandscheibenvorfall, Bänderriss, Bänderdehung, koronare Schäden etc haben, ist, das ein "innerer Zusammenhang" zwischen versicherter Tätigkeit und Verletzung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Diese Verletzungen sind auch keine "Berufskrankheiten" (vgl. Berufkrankheitenverordnung"), da auch hier kein innerer Zusammenhang zwischen Schädigung und Tätigkeit zweifelsfrei nachweisbar ist. Der oben genannnte Artikel in der FUK-Dialog stellt die Problematik ja anschaulich dar. Es gibt aktuell nur eine (kleine) Chance: Wird die Anerkennung als "Arbeitsunfall" abgelehnt, in das Widerspruchsverfahren gehen und ggf. auch ein Verwaltungsgerichtsverfahren riskieren. Und da kann eine nachvollziehbare Dokumentation einiges bewirken. Naja, letztendlich hat ja auch der Versicherte, sprich jeder FM (SB) und jeder Helfer/Helferin (SB) eine gewisse Verantwortung für die eigene Gesundheit und sollte einen gewissen Eigenanteil für die eigene Einsatzfähigkeit beitragen. Nur zwingen kann man die Leute nicht ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 756991 | |||
Datum | 19.03.2013 12:15 | 7575 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank E.Manuels Nutzerdaten sind ja auch schon wegSehr schade. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 757027 | |||
Datum | 19.03.2013 18:39 | 7405 x gelesen | |||
schade ist das es immer nach dem selben Schema geht , jemand fühlt sich Persönlich angegriffen und kehrt dem Forum den Rücken . Ebenso scheint es einigen hier im Forum nicht zu gelingen andere Meinungen einfach mal stehen zu lassen . Schade um Manu ich werde seine Beiträge vermissen Gunnar leben udn leben lassen | |||||
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Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 757098 | |||
Datum | 20.03.2013 09:13 | 7349 x gelesen | |||
Hallo Udo und alle anderen, Geschrieben von Udo B. Soweit alles verständlich? :) So weit ist alles klar. War auch nicht viel Neues dabei, aber es tut nicht weh Wissen gelegentlich aufzufrischen, von daher "Danke". (Ich hätte die Textstellen nicht gewusst...) Allerdings wirft sich mir hier eine neue Frage auf, was ist mit den "Beinahe-Unfällen" ? Die sollen doch auch an die UK gemeldet werden. Macht ja auch Sinn, vor dem Hintergrund, dass aus Unfallmeldungen und "Beinahe-Unfall"-Meldungen entsprechende Analysen gefertigt werden. Und auch bei "Beinahe-Unfällen" braucht die UK nichts bezahlen, also auch für den Papierkorb ? (Das wäre schade, eben wegen der Auswertung) Oder werden Bagatellen, vorbeugende Meldungen und Beinahe-Meldungen wenigstens statistisch erfasst, bevor sie in die Ablage P-rund kommen ? (das kann wahrscheinlich nur die UK selber beantworten, aber hier im Forum wird doch bestimmt mitgelesen, oder ?). Grundsätzlich bleibt aber hängen, was auch bekannt sein sollte, dass jeder auch selber ein wenig für sich und seinen Körper verantwortlich ist. Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 757112 | |||
Datum | 20.03.2013 11:25 | 7302 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank B.Allerdings wirft sich mir hier eine neue Frage auf, was ist mit den "Beinahe-Unfällen" ? Die sollen doch auch an die UK gemeldet werden. Macht ja auch Sinn, vor dem Hintergrund, dass aus Unfallmeldungen und "Beinahe-Unfall"-Meldungen entsprechende Analysen gefertigt werden. Und auch bei "Beinahe-Unfällen" braucht die UK nichts bezahlen, also auch für den Papierkorb ? (Das wäre schade, eben wegen der Auswertung) Oder werden Bagatellen, vorbeugende Meldungen und Beinahe-Meldungen wenigstens statistisch erfasst, bevor sie in die Ablage P-rund kommen ? Ich arbeite sehr eng mit Unfallkassen zusammen. Es gibt keine Verpflichtung, Bagatellunfälle, Beinahe-Unfälle oder vorbeugend PSU-Fälle zu melden. Eine statistische Erfassung oder gar Auswertung dieser Meldungen wird von den Unfallversicherungsträgern (in der Regel) nicht durchgeführt, da es sich nicht um eine orginäre Aufgabe handelt. Der Unternehmer ist allerdings gut beraten, derartige Vorfälle selbst statistisch zu erfassen, z.B. in einem internen Unfallmeldesystem - das THW z.B. hat IMHO etwas entsprechendes - , da derartige Ereignisse unmittelbar in die Gefährdungsbeurteilung einfließen (sollen). (vgl. § 3 ff Arbeitsschutzgesetz - für Feuerwehr, HiOrgs analog). Für die Prävention (Unfallverhütung durch geeignete Maßnahmen) vor Ort ist der Unternehmer verantwortlich - nicht die Unfallkasse. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 829347 | |||
Datum | 18.04.2017 17:40 | 2558 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Stefan J. Weiter ist anzustreben, dass mit einer smarten Lösung künftig die Möglichkeit eröffnet wird, auch unfallähnliche Körperschäden (UKS) in irgendeiner Form entschädigen zu können. Die Kosten hierfür wären überschaubar und das Ehrenamt in der Feuerwehr würde gestärkt. In diese Richtung geht eine " VwV Ergänzung Unfallversicherung Feuerwehr " , dazu auch vom LFV BaWü: Das Ministerium für Inneres, Digitales und Migration hat im Gemeinsamen Amtsblatt vom 31. August 2016, Seite 558 ff die Verwaltungsvorschrift über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr veröffentlicht. [...]Neu aufgenommen worden sind in die Verwaltungsvorschrift Unterstützungsleistungen für Gesundheitsschäden, für die aufgrund eines fehlenden medizinischen Zusammenhangs zum Unfall kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Für diese schicksalbedingten Leiden gab es bisher keine Leistungen. Mit der Verwaltungsvorschrift ist das Ministerium einem dringenden und langjährigen Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes gefolgt. Die Bemühungen des Verbandes, auch die schicksalbedingten Leiden abzusichern, reichen bis in das Jahr 2014 zurück. Damals hat der Verband das Sozialministerium gebeten, einer Ergänzung der Satzung der Unfallkasse Baden-Württemberg zuzustimmen, um ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige zumindest ein Stück weit abzusichern, wenn der bestehende Unfallversicherungsschutz nicht greift. Dieser Vorschlag wurde vom Sozialministerium abgelehnt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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