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Thema | Propangasflasche(n) mit Gasherd im Imbissbetrieb | 18 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Hart8mut8 W.8, Wülfrath / NRW | 758321 | |||
Datum | 01.04.2013 13:39 | 10703 x gelesen | |||
Hallo zusammen, vor ein paar Tagen war ein Feuerwehrmann in meinem Imbiss und hat mich auf fehlende Sicherheit bzgl. meiner Kochstelle hingewiesen. Ich habe zwei Gasflaschen a 11kg im Imbiss, wovon eine nur Ersatzfdlasche ist, es wird ein Gasherd betrieben,d er eine maximale Leistung von 20KW hat. Der Gasherd ist mit einem Gewerbe-Druckminderer für Schlauchbruch-Sicherheit und Übertemperatur-Sicherung ausgestattet. Über der Kochstelle befindet sich eine groß ausgelegte Absaugung. Nun sagte mir der Feuerwehrmann, dass dieser Druckminderer beim Betrieb einer derartigen Kochgerätes nicht ausreichend wäre. Es müsse in diesem Fall ein Druckminderer zum Einsatz kommen, der bei zu großem Druck im Raum (z.B. durch ausgeschaltete oder defekte Absaugung) die Gaszufuhr unterbinde. Ich habe nun im Internet nach entsprechenden Gerätschaften gesucht, kann aber nichts darüber finden. Kann mir jemand diese Forderung an die Gas-Installation bestätigen oder verneinen? Kann mir jemand Tipps geben, wo ich mich zu derartrigen Druckminderern informieren kann, wo ich Dienstleistung bei der Installation eines solchen Gerätes finden kann? Ich bedanke mich im Vorraus Mit freundlichen Grüßen Hartmut Wagener | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 758331 | |||
Datum | 01.04.2013 14:22 | 8802 x gelesen | |||
Ich denke, das eine "Ferndiagnose" zur Situation anhand der gegebenen Daten nicht so einfach möglich ist. Für entsprechende Informationen empfehle ich einen Blick in das Flüssiggasportal der BGN sowie speziell in die ASi 8.04 Und, bitte nicht alles glauben, was so erzählt wird. Im Zweifel helfen die Kollegen der BGN und der Gewerbeaufsicht gerne weiter. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 758337 | |||
Datum | 01.04.2013 14:49 | 8569 x gelesen | |||
Achso, für NRW ist natürlich noch die Feuerungsverordnung (FeuVO) zu beachten. Insbesondere § 4 Abs. 2 ist für Küchen interessant. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Hart8mut8 W.8, Wülfrath / NRW | 758338 | |||
Datum | 01.04.2013 14:51 | 8586 x gelesen | |||
Die ASI 8.04 habe ich schon komplett durchgesehen. Da findet sich nur etwas zu den "Gewerbe-Druckminderern" mit den genannten Sicherheits-Addons und wie viele Gasflaschen in einem Raum betrieben bzw. gelagert werden dürfen. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 758341 | |||
Datum | 01.04.2013 15:01 | 8593 x gelesen | |||
Richtig. Und dann müssten doch eigentlich die Fragen beantwortet sein, oder? :) Die Vorgabe zur Verwendung eines "Gewerbereglers" mit Überdrucksicherung und thermischer Sicherung kommt aus der BGV D34 sowie aus den Vorschriften der TRF 2012. In der TRF und der genannten FeuVOsind auch die genauen Bestimmungen zur Aufstellung und zur Lüftung festgelegt, hierzu bitte den Gasinstallateur des Vertrauens befragen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Hart8mut8 W.8, Wülfrath / NRW | 758347 | |||
Datum | 01.04.2013 15:56 | 8406 x gelesen | |||
Alles klar ... Die Feuerungsverordnung NRW scheint das zu enthalten,w as der Mann meinte, aber so klar ist das nicht... Ich muss wohl mal einen Fachmann ranholen, bleibt mir wohl nicht erspart :) Danke ... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 758359 | |||
Datum | 01.04.2013 16:45 | 8258 x gelesen | |||
Viel Erfolg! Und die Dichtigkeitsprüfung nach jedem Flaschenwechsel nicht vergessen! :) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 758361 | |||
Datum | 01.04.2013 16:58 | 8280 x gelesen | |||
Lassen wir mal die Vorschriften weg und bleiben beim gesunden Menschenverstand. Wenn ich eine Gasfeuerung betreibe benötigt diese erst mal Sauerstoff, und das nicht zu knapp. Wenn ich nun einen relativ dichten Raum habe, kann es passieren, das die Abluft im Raum einen Unterdruck entstehen lässt. Daher wird die Abluft nicht mehr zum Kamin heraus gegeben, vielmehr werden die Verbrennungsgase in die Umgebung abgegeben. Hierdurch entsteht ein Sauerstoffmangel, der zum einen Gesundheitliche Konsequenzen hat, zum anderen bei der nun unvollständigen verbrennung CO entstehen lässt. Dieses Gas ist Hochgiftig und Explosiv. Daher sollte sich die Feuerquelle und die Dunstabzughaube erst einschalten, wenn ausreichend Luftzufuhr vorhanden ist. Nicht - weil es in irgend einer Vorschrift steht - weil der Schornsteinfeger da rumnervt - weil die Versicherung sonst nicht zahlt sondern weil dein Überlebenswille und Verstand es einfach möchte ;-) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 758366 | |||
Datum | 01.04.2013 17:30 | 8165 x gelesen | |||
Tja, wenn immer alles so einfach wäre ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Hart8mut8 W.8, Wülfrath / NRW | 758368 | |||
Datum | 01.04.2013 17:57 | 8159 x gelesen | |||
Meine Räumlichkeit hat imme rgenügend Luftzufuhr, denn die Türe ist nur angelehnt und öffnet sich automatisch, wenn ich die Lüftung anmache und das Fenster geschlossen ist ... :) Das Fenster ist aber immer geöffnet, wenn gekocht wird ... Nach der NRW-Verordnung sieht es so aus, dass ich eine Lüftungsöffnung von 150 Quadratzentimeter benötige. Sowas sollte sich leicht bewerkstelligen lassen ... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 758378 | |||
Datum | 01.04.2013 19:22 | 8027 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmut W.Nach der NRW-Verordnung sieht es so aus, dass ich ... eine sachkundige Person anrufe der die Anlage entspr. Gasprüfung nach BGV D 34 (VBG 21) überprüft. also Punkt. Ergo ist es möglich das der FWler recht hat, ein kurzer Stopp beim Prüfer (Adresse steht zB im letzten Prüfbericht) und nach einem Blick der nichts kosten sollte ist alles ...sicher. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 758397 | |||
Datum | 01.04.2013 21:19 | 8216 x gelesen | |||
Ich denke, der Kollege meinte eine Schlauchbruchsicherung, welche bei einem plötzlichem Schlauchbruch die Leitung schließt. Bekommst du i.d.R. bei jedem Fachhandel. Die richtigen Vorschriften hierzu bekommst du bei der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht. Die sind froh um jeden, der mit ihnen spricht und von ihnen Infos haben möchte. Viel Spaß beim Kochen..... Übrigens, ich nehm ein halbes......;-)) Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Hart8mut8 W.8, Wülfrath / NRW | 758405 | |||
Datum | 01.04.2013 22:30 | 8129 x gelesen | |||
Ne, der hat schon ganz explizit erklärt, dass Absaugung mit Drucksensor ausgestattet werden müsse, damit der Herd nur geht wenn die Absaugung läuft. Was ich halt komisch finde ist, dass ich bei Google keine Links zu irgendsolchen Installationen finde. Jede Gyros-Bude hat ne Gasflasche und nen Gyrosgrill und ne Absaugung... Ich werd mal nen Profi fragen und auch die von der BGN ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 758406 | |||
Datum | 01.04.2013 22:36 | 8152 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmut W.Ne, der hat schon ganz explizit erklärt, dass Absaugung mit Drucksensor ausgestattet werden müsse, damit der Herd nur geht wenn die Absaugung läuft. So kenne ich das allerdings von den entsprechenden Installationen ind er Gastronomie auch. herd geht erst dann an, wenn die "Abzugshaube" läuft. Im Privathaushalt beim Kamin hast du es wieder anders, da darf die Abzugshaube erst laufen, wenn ein Fenster geöffnet ist.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 758410 | |||
Datum | 02.04.2013 09:30 | 7776 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Hartmut W. Die Feuerungsverordnung NRW scheint das zu enthalten,w as der Mann meinte, aber so klar ist das nicht...Ja, da bist du erstmal auf dem richtigen Weg. Geschrieben von FeuVO §4(2) Der sichere Betrieb der raumluftabhängigen Feuerstätten darf durch den Betrieb von Raumluft absaugenden Anlagen wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere als erfüllt, wenn ...Das kommt bei dir in Betracht, da dein Herd mit 20kW NB kein Haushaltkochgerät nach TRGI mehr ist. Das bedeutet m.E. weiterhin das du eine ausreichende Verbrennungsluftzuführung sicherstellen musst (dazu aber später). ... weiterhin Geschrieben von FeuVo § 7 Ergo: Druckschalter allein reicht nicht. 1. Deine Dunstabzugsanlage muss in der Lage sein 600m³/h Luft aus dem Aufstellraum des Herdes zu entnehmen und 2. darf dabei m.E. im Aufstellraum keinen größeren Unterdruck als 4Pa Aufbauen Um 1. sicherzustellen muß deine Abluftanlage dementsprechend dimensioniert sein (z.B. rechnerischer Nachweis) und bei mehrstufigen Ventilatorleistungen darf das Gas auch erst bei der Stufe freigegeben werden, bei der die Förderleistung von 600m³/h erreicht ist. Um 2. sicherzustellen kann entweder ein Drucksensor verbaut werden der bei Unterdrücken von >4Pa die Gaszufuhr ebenfalls trennt, ist rechnerisch über unverschließbare (oder zwangsweise beim Betrieb des Herdes geöffnete) zu schaffende Zuluftöffnungen nachzuweisen das ausreichend Zuluft nachströmen kann ohne das ein zu hoher Unterdruck im Aufstellraum entsteht oder ein ständig wirksamer Sensor im Aufstellraum zu verbauten der bei CO-Konzentrationen >30ppm die Gaszufuhr des Gasgerätes stoppt (<-letzteres m.E. im Mom mit bauaufsichtl. Zulassung in D nicht am Markt). Solltest du noch weitere Gasgeräte gleichzeitig im selben Aufstellraum betreiben können sind deren Nennwärmebelastungen auf die Mindestförderleistung der Dunstabzugsanlage bzw. der Zuluftöffnungen aufzurechnen! So als kleines Nachosterbonbon, was auf dich zukommt wenn du es nach grobem Drüberlesen (deshalb auch keine Gewährleistung auf Vollständigkeit und Korrektheit) der BO, FeuVO, TRGI, ... einigermaßen baurechtlich unbedenklich herstellen möchtest (Ein weiterer Blick in die TRF, diverse DVGW-AB dürfte auch nicht schaden ..). Gruß Jan PS.: Das wäre außerdem zu beachten, ist aber m.E. nicht soooo kriegsentscheidend: Geschrieben FeuVO § 9 ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
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Autor | Björ8n P8., Markt Schwaben / Bayern | 758579 | |||
Datum | 03.04.2013 21:57 | 7562 x gelesen | |||
Hallo, das ist ja das, was in ASI 8.04 unter Punkt 10 (Seite 45/46): Kopplung an die technische Lüftung. Aber eine Raumdrucküberwachung ist da nicht gefordert, Nur eine (elektrische) Kopplung. Lüfter-Motor an ->Herd geht. Aber für Fahrzeuge ist auch die Tabelle auf Seite 44 interessant:Danach reichen auch entsprechend ausgelegte Öffnungen aus. Nur wenn diese fehlen ist eine technische Lüftung notwendig. Also vielleicht doch mal mit einem Fachmann durchsprechen was wirklich gefordert ist. Björn | |||||
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Autor | Frie8dri8ch 8S., Ortenberg / Hessen | 758624 | |||
Datum | 04.04.2013 17:44 | 7481 x gelesen | |||
Hallo, Sie brauchen keine Angst zu haben, den vorgeschriebenen Gewerbegasregler haben Sie, alles andere gilt für großküchen. Sonst hätte Ihnen die Gerwerbeaufsicht das schon längst zugemacht. Gruß von einen Gas und Wasserinstallationsmeister. | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 758627 | |||
Datum | 04.04.2013 18:04 | 7181 x gelesen | |||
Moin! *Kopfschüttel* Geschrieben von Friedrich S. ...alles andere gilt für großküchenDas vereinfacht meine Arbeit in den nächsten Jahren wesentlich. Die FeuVO, TRGI (als eingeführte techn. Regel), etc. gilt nur in Großküchen ... hätt ich auch schon drauf kommen können ;-) Geschrieben von Friedrich S. Sonst hätte Ihnen die Gerwerbeaufsicht das schon längst zugemacht.Die haben da sicher das Fachverständniss! Für was leisten wir uns eigentlich Brandschutzbehörden, Bauordnungsämter, etc.? Kann ja die Gewerbeaufsicht mit machen .... Gruß von mir! ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
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