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Thema | Historie des TLF 16 in RLP, war: Früher war alles besser... | 3 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 758477 | |||
Datum | 02.04.2013 20:15 | 8010 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.War noch in den späten 70ern und frühen 80ern so. Ich kenne da diverse "Stützpunktwehren" (also Hauptstandorte in den Verbandsgemeinden), die damals als einziges Großfahrzeug ein TLF16/25 vorhielten. Dazu oft noch für die damals erst flächendeckend aufkommende TH ein Kleinfahrzeug mit Rettungssatz (Unfallhilfswagen, Gerätewagen), oft als weiteres Löschfahrzeug nur ein TSF oder bestenfalls ein LF8. Da auch RWs daher noch lange nicht flächendeckend vorhanden waren, wurden eben andere Fahrzeuge mit Winde ausgestattet. Da blieb fast nur das TLF, da das einzige Großfahrzeug. Ford Transit mit 5t-Winde wäre irgendwie noch schlechter gewesen. In unserem Landkreis kenne ich daher noch einige TLF16/25 mit Seilwinde. Ich habe mir nochmal die "Fünfte Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfe [Organisationsverordnung-Feuerwehr, 5. BrandSchGDVO)" vom 23. Dezember 1975 angesehen (liegt mir als pdf vor), damals schon weitestgehend so aufgebaut wie die FwVO heute. Ein Blick auf die damalige Mindestausrüstungstabelle zeigt, wieso sich die TLF 16 damals verbreitet haben: ![]() § 2 Abs. 2 lautete damals: "Die Ausrüstungsgegenstände der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfange bereithalten. Außerdem hat jede Gemeinde mindestens ein Tanklöschfahrzeug 8 oder 16 bereitzuhalten." LF 16 waren damals schon eher die (groß)städtischen Fahrzeuge, sie tauchen ja nur bei B4 auf, damals so definiert: "Krankenhäuser, Messehallen, Einkaufszentren über 10.000 m2 Geschoßfläche. Wohn-, Büro- und Geschäftshochhäuser, Großwerkstätten mit besonderen Gefahren, große Industrieanlagen, großer Durchgangsverkehr, Bundesautobahn." Das LF 8 taucht hier nur als LF16"-Ersatz" (da in Klammern) auf... Zum Vergleich: aktuelle Ausgabe. Was damals das TLF 16 (oder 8) war, ist heute das MLF (im Sinne der Tabelle), aus dem "gesetzlichen Mindestfahrzeug" pro Gemeinde sind heute ELW, HLF 10 und MZF 2 geworden. Auch die Seilwinden an den TLF waren also damals nicht (nur) einfaches "Provisorium", weil die Winde irgendwo dran musste, sondern damalige Landesrechtsvorgabe bei den T-Risikoklassen (und am Wasser). Die Vorgaben des "Landesgesetz über das Brandschutzwesen vom 11. Mai 1949" und der "Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über das Brandschutzwesen vom 3. Mai 1950" zur Ausstattung, die bis dato gültig waren, waren im Übrigen nicht sehr ergiebig und lauteten: § 10 Landesgesetz: "(1) DIe Gemeinden sind verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausgerüstete Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. (2) Kleinere Gemeinden, in denen die Voraussetzungen zur Einrichtung einer leistungsfähigen Feuerwehr nicht gegeben sind, werden durch die Aufsichtsbehörden zu örtlich begrenzten Feuerlöschverbänden zusammengeschlossen oder unter den Schutz einer benachbarten Feuerwehr gestellt." Zu § 10 in der Landesverordnung: "(1) Die Ausrüstung einer Gemeindefeuerwehr muß den im Gebiet der Gemeinde vorhandenen allgemeinen Brandgefahren entsprechen. Ob sie den örtlichen Verhältnissen entspricht, entscheidet in Zweifelsf ällen der Minister für Inneres und Wirtschaft - Landesamt für Brandschutz - nach Anhören der Beteiligten." Das waren übrigens noch Gesetze, macht Spass die zu lesen. Manche Sätze sollte man heute nochmal auflegen. Diese umfassende TLF16-Forderungen tauchte hier also 1975 in einer Rechtsvorschrift auf, die
Noch dazu dürfte diese Vorschrift aus den genannten Gründen damals in der Feuerwehrwelt in RLP einiges an Beachtung erfahren haben, u.a. wurden damit dann die Leute ausgebildet (auch erstmals nach "etwas aussagekräftigeren" Vorgaben als in den 50ern...), die dann auch in den 80ern noch einiges im Beschaffungswesen mitzureden hatten, evtl. auch in den 90ern. Und die waren entsprechend geprägt. Und um sein Wissen aktuell zu halten, auch bei Feuerwehrfahrzeugen/Normen, waren die Quellen damals noch nicht ganz so einfach mit Mäusen und Tastaturen zu erreichen. Also wenn man demnächst das TLF 16 wieder verteufelt, einfach mal dran denken wo es herkommt. Ach, und wenn man zentrale Beschaffungen oder härtere einheitliche Vorgaben fordert, lohnt sich ein Blick auf diese Geschichte auch. In den Vorgaben aus den 50ern hieß es: "Bei der Beschaffung von Löschfahrzeugen und Sonderfahrzeugen ist der Minister für Inneres und Wirtschaft - Landesamt für Brandschutz - zwecks Beratung rechtzeitig zu beteiligen." Hier wurden in den 70ern zentral TLF den LF deutlichst vorgezogen, das scheint also auch kein echtes Allheilmittel zu sein... Die genannten Rechtsvorschriften liegen mir hier übrigens als pdf vor, falls jemand noch ne Gute-Nacht-Lektüre braucht ;-) Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 758495 | |||
Datum | 02.04.2013 21:50 | 2727 x gelesen | |||
Hallihallo, Ich bin ja auch in einer RLP-Wehr gross geworden und kenne daher das TLF 16 Spektakel (oder -Debakel ??) nur zu genau... Kann es aber nicht sein, dass es vorher in RLP schon irgendwelche Richtlinien gegeben hat ? Wenn man sich die TLF Beschaffungen der 60er Jahre anschaut (z. B. Magirus Rund- oder Eckhauber, dann wurden in RLP fast ausschliesslich Fahrzeuge mit Seilwinde geliefert. Ich meine, dass hat was zu tun mit der Ausstattungen der Gemeinden mit den Unfallhilfswagen durch das Land. Dadurch, dass keine flächendeckende Ausstattung mit RW möglich war, musste ja irgendein Fahrzeug eine haben. Eine andere Aussage war, das wäre Vorschrift, dort wo ein RTB vorgehalten wird. Aber belastbare Quellen konnte man mir nicht nennen... Unterschätze nie jemanden, der sich zurück zieht - er könnte Anlauf nehmen ;-) Grüße Andreas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 772635 | |||
Datum | 12.09.2013 00:43 | 2312 x gelesen | |||
In der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes Rheinland-Pfalz über das Brandschutzwesen vom 3.5.1950 wird wie von Sebastian geschrieben nicht auf Fahrzeugtypen eingegangen. Das man das TLF16 seinerzeit von zentraler Stelle favorisiert hat, ist durchaus nachvollziehbar. Wer mal in diversen Chroniken der Feuerwehren gelesen hat, ahnt mit welchem Material seinerzeit die kleinen (Orts)wehren auskommen mussten. Selbst in größeren Orten hat man kleine Brötchen gebacken. In den 50er war man froh eine funktionierende TS und Schlauchmaterial zu haben. In den 60er und 70er Jahren hatte man größtenteils TSA, die Verbreitung des TSF in der Fläche setze da erst langsam ein. LF8 waren eher selten und auch nicht wasserführend, dafür hatte man ggf. Atemschutzgeräte. Seinerzeit war das TLF16 ein guter Kompromiss zwischen Anschaffungskosten, Personaltransport, Löschmittelmenge und Erstangreifer im eigenen Ort. Wie schon geschrieben wurde, oftmals das einzige Großfahrzeug und dann hat man da eben eine Seilwinde drangebaut. Auch seinerzeit hat man schon nachträglich zusätzlich Material in geringem Umfang auf die Fahrzeuge geladen. Heutzutage hat sich dieses Konzept freilich überlebt, auch wenn man mancherorts den Absprung verpasst hat und gerne am TLF 16/25 festgehalten hat... | |||||
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