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ThemaFlaschen Transport per Spedition12 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen759343
Datum12.04.2013 09:018410 x gelesen
Moin,

ich wollte für unsere Wehr ein paar gebrauchte Stahlflaschen erwerben.
Jetzt ist meine Frage wie ich diese am kostengünstigsten zu mir bekomme?
Wenn die Flaschen Restentleert sind gelten sie dann noch als Gefahrgut?

Ich hoffe ihr habt so spontan eine Idee oder könnt aus Erfahrungen berichten.

Gruß
Richard

Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar und nicht die meiner Wehr!

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AutorMich8ael8 G.8, Kurort Berggießhübel / Sachsen759345
Datum12.04.2013 09:246733 x gelesen
Guten Morgen,

der Paketdienst Trans-o-Flex transportiert auch gefüllte Druckgasflaschen.
Einfach mal dort anfragen. Die sind bei med. Druckgasflaschen sehr verbreitet.

Viele Grüsse

Michael Gröbe

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg759346
Datum12.04.2013 09:426650 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael G.der Paketdienst Trans-o-Flex transportiert auch gefüllte Druckgasflaschen.
Muss man das Paket dann kennzeichnen?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen759347
Datum12.04.2013 09:456638 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Muss man das Paket dann kennzeichnen?

LQ-Aufkleber...
Hatte auch schon mit UN-Nummer...

Aber die Jungs wissen da eigentlich schon Bescheid.
Das Ganze darfst du auch machen, wenn du Spraydosen verschickst... Gleiches Spielchen...

Interessant wird es dann, wenn das Ganze ins Ausland geht... Ist aber hier ja wohl eher nicht der Fall...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein759348
Datum12.04.2013 10:316603 x gelesen
Moinsen,

vorsicht vorsicht, diese Aussage ist so nicht wirklich richtig.

Aber vom Anfang:
restentleerte Druckluftflaschen fallen nicht unters Gefahrgutrecht. Sie müssen weder gekennzeichnet werden, noch sind andere Regelungen nach ADR zu beachten.

Sind diese Flaschen aber noch gefüllt fallen sie unter die UN Nummer 1002 Luft, verdichtet ( druckluft).
Eine Freistellung nach LQ kann hier nur bis zu einer Größenordnung von 120 ml beansprucht werden,
was logischerweise nicht gehen kann aufgrund der normalen größe einer Druckluftflasche.

Eine Kennzeichnung mit Gefahrenlabel 2.2 sowie der UN Nummer muß dann auf dem Gebinde erfolgen.

Ob der Paketdienst solche dann mitnimmt muß mit demselben geklärt werden.

Das ADR könnt ihr hier downloaden
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/Gefahrgut/gefahrgut-recht-vorschriften-strasse.html

In Tabelle A des Kapitels 3.2 ( Seite 314) findet Ihr die Un Nummer 1002
Die Sondervorschrift bzgl. der Prüfung der Flaschen für Feuerwehren findet ihr in Sondervorschrift 655 Kapitel 3.3 Seite 619.

Also, Flaschen restentleeren, dann ist es kein Problem.

Gruß
Marco

Alles meine eigene und private Meinung.


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www.ff-appen.de seit dem 01.03.12 in neuem Design

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AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen759418
Datum12.04.2013 21:536003 x gelesen
Danke für die Antworten.
Ich habe mich jetzt dazu entschieden die Strecke zu fahren und die selber abzuholen.

Aber sehr interessant zu wissen das restentleerte Flaschen kein Gefahrgut ist.

Gruß
Richard

Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar und nicht die meiner Wehr!

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg759423
Datum13.04.2013 08:085704 x gelesen
Geschrieben von Richard S.Aber sehr interessant zu wissen das restentleerte Flaschen kein Gefahrgut ist.
Das stimmt so nicht.
Restentleerte Druckflaschen sind sehr wohl Gefahrgut - genau wie der Sprit in deinem Fahrzeugtank - aber der Transport kann nach ADR freigestellt sein. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

Holst du die Teile als 'Privatmensch' ab, kann die Freistellung nach ADR 1.1.3.1 a) (Privatpersonen) genutzt werden.

Fährst du 'dienstlich', kann ADR 1.1.1.3 c) (Handwerkerregelung) nicht genutzt werden, da es sich um eine 'externe Versorgung' handelt.
Bleiben also nur die bereits genannten Freistellungen nach
ADR 1.1.3.2 (Gase der Gruppen A und O bei nicht mehr als 2 bar - also Restentleert) oder
ADR 1.1.3.5 i.V.m. RSEB 1-13 (ungereinigte leere Verpackungen, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der vom Stoff ausgehenden Gefahren getroffen wurden - z.B. entleert und gespült).

Aber mach die Flaschen richtig fest, wenn's klappert, kostet's bei einer Kontrolle!

Link

Die Aktion hier (Gasflaschen als Zusatztank):
Bild
konnte eben aufgrund der ADR-Freistellung nur nach § 22 StVO (Ladungssicherung) geahndet werden.


Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW759427
Datum13.04.2013 09:455545 x gelesen
Ohh,ohh ich habe immer das Ventil rausgedreht und damit die Dinger als Stahlschrott betrachtet. Naja, ich wurde nie kontrolliert.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg759429
Datum13.04.2013 09:555452 x gelesen
Das ist auch eine Lösung ... :)

Grüße
Udo Burkhard
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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen759430
Datum13.04.2013 10:075490 x gelesen
Ich würde eine restentleerte, druckfreie (also Ventil geeöffnet) Druckluftflasche als gereinigt ansehen und somit nicht mehr als Gefahrgut einstufen. Oder sollte man sie doch noch einmal mit Luft spülen ;-)

Gruß

Mario

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg759436
Datum13.04.2013 11:145497 x gelesen
Ach Mario ...
Ich hab's doch geschrieben, Druckluftflaschen (Gruppe 1A) können mit bis zu 2 bar Restdruck im Rahmen von ADR 1.1.3.2 freigestellt transportiert werden.

Leere Propangasflaschen, Chlorgasflaschen, etc werden beim Transport zur Wiederbefüllung in der Regel unter 1.1.3.6 in der Beförderungskategorie 4 transportiert.
Eine Freistellung nach 1.1.3.5 kommt nur in Frage, wenn die Flaschen tatsächlich "gespült" wurden (geeignete Maßnahme nach RSEB 1-13).

Grüße
Udo Burkhard
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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen759471
Datum13.04.2013 17:145322 x gelesen
Sorry, kam für mich nicht so klar rüber. Dann sind wir uns ja mal wieder einig :-)

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 12.04.2013 09:01 ., Stelle
 12.04.2013 09:24 Mich7ael7 G.7, Kurort Berggießhübel
 12.04.2013 09:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.04.2013 09:45 Chri7sti7an 7F., Fürth
 12.04.2013 10:31 Marc7o V7., Appen
 12.04.2013 21:53 ., Stelle
 13.04.2013 08:08 Udo 7B., Aichhalden
 13.04.2013 09:45 Hara7ld 7S., Köln
 13.04.2013 09:55 Udo 7B., Aichhalden
 13.04.2013 10:07 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Clausthal
 13.04.2013 11:14 Udo 7B., Aichhalden
 13.04.2013 17:14 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Clausthal
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