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Thema | Zuzahlung zu Fahrzeugbeschaffung, war: Vorlaufzeit Fzg-Beschaffung | 72 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 760070 | |||
Datum | 19.04.2013 16:32 | 24921 x gelesen | |||
Servus, bei uns in der Gegend tendieren viele Bürgermeister dazu, bei der Neu, bzw. Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen, diese von den Feuerwehren mitbezahlen zu lassen. Meist ist dies der Fall bei "kleineren" Feuerwehren mit einem TSA, bzw. TSF. Hier ist immer wieder zu lesen, dass die Feuerwehren mehrere tausend Euro zu bezahlen hatten. Und hinter vorgehaltener Hand hört man dann immer wieder, dass es hieß, entweder die Feuerwehr zahlt dazu oder es gibt gar nichts. Wir reden da jetzt nicht von irgendwelchen Sonderwünschen sondern von ganz normalen, normgerechten Fahrzeugen. Jetzt möchte ich mal fragen, ob es das nur bei uns gibt oder ist das über die ganze Republik verbreitet? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 760071 | |||
Datum | 19.04.2013 16:39 | 22118 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Anton K. Hier ist immer wieder zu lesen, dass die Feuerwehren mehrere tausend Euro zu bezahlen hatten. Wer sind "die Feuerwehren"; die einzelnen FW-Angehörigen oder der Feuerwehrverein ? In BaWü gibts vereinzelt "Feuerwehrfördervereine" die mal etwas mehr oder weniger zu einer FW-Fahrzeugfinanzierung beisteuern. Gelegendlich werden auch Spenden dafür gesammelt. Dass aber eine Eigenbeteiligung erwartet wird habe ich hier noch nicht gehört. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 760072 | |||
Datum | 19.04.2013 16:43 | 21911 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Bernhard D. Wer sind "die Feuerwehren"; die einzelnen FW-Angehörigen oder der Feuerwehrverein ? ich meine da den Feuerwehrverein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 760073 | |||
Datum | 19.04.2013 16:45 | 22036 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Anton K. ich meine da den Feuerwehrverein. Dann beteiligen sich somit die einzelnen FW-Angehörigen als Mitglieder des FW-Vereines auch an der Finanzierung des Fahrzeuges !? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 760074 | |||
Datum | 19.04.2013 16:53 | 21750 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Jetzt möchte ich mal fragen, ob es das nur bei uns gibt oder ist das über die ganze Republik verbreitet? Schon rein rechtlich dürfte das nur dort anzutreffen sein, wo es Feuerwehrvereine oder -fördervereine gibt. Denn wo es das nicht gibt, da kann die Feuerwehr, abseits der Mittel im kommunalen Haushalt, keine Mittel haben (ausgenommen in Ba-Wü das Sondervermögen zur Kameradschaftspflege, was aber streng genommen eine Nebenkasse des städt. HH ist). In sofern würde ich sagen: Ja, überwiegend bayerische Besonderheit... ;) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 760075 | |||
Datum | 19.04.2013 17:08 | 21670 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Dann beteiligen sich somit die einzelnen FW-Angehörigen als Mitglieder des FW-Vereines auch an der Finanzierung des Fahrzeuges !? Jein. In aller Regel sind Aktive FA beitragsfreie Mitglieder im Feuerwehrverein. Ich kenne das Vorgehen, bin allerdings auch der Meinung, dass der Feuerwehrverein nur kleine bis größere Extravaganzen übernehmen sollte. Da muss man eben detailiert rausrechnen, was man als solche bezeichnet. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 760076 | |||
Datum | 19.04.2013 17:19 | 22049 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.bei uns in der Gegend tendieren viele Bürgermeister dazu, bei der Neu, bzw. Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen, diese von den Feuerwehren mitbezahlen zu lassen. Meist ist dies der Fall bei "kleineren" Feuerwehren mit einem TSA, bzw. TSF. Hier ist immer wieder zu lesen, dass die Feuerwehren mehrere tausend Euro zu bezahlen hatten. Und hinter vorgehaltener Hand hört man dann immer wieder, dass es hieß, entweder die Feuerwehr zahlt dazu oder es gibt gar nichts. das war und ist nicht selten - und ich hab den Eindruck es wird eher mehr als weniger.... In der Zeitschrift UB-Feuerwehr gabs dazu vor kurzem einen Beitrag, der leider in vielen Teilen zu falschen Schlüssen führen kann. Ich habe dazu folgenden Kommentar geschrieben: Unabhängig von der Frage ob es überhaupt Sinn macht - und auf Dauer gerade für größere Anschaffungen durchzuhalten ist, halte ich folgende Punkte noch in dem Zusammenhang für zu wissen notwendig: 1. Natürlich muss der Träger der Feuerwehreinheit (die Gemeinde, der Zweckverband, der Kreis oder wer auch immer) mit dieser Finanzierung einverstanden sein - und es muss eine eindeutige Regelung für die Folgekosten (Versicherung, Betrieb, Reparatur usw.) getroffen werden. 2. Bei Fahrzeugen, für die es potenziell einen Zuschuss nach einschlägigen länder- bzw. ggf. auch kreisspezifischen Regeln geben könnte, ist zu prüfen, ob das jeweilige Bundesland, der entsprechende Kreis, sonstige Zuschußgeber derartige Finanzierungsmaßnahmen als "zuschußschädlich" betrachten würde - oder unter welchen Bedingungen das ggf. erfolgen könnte. Hier sollte das zuständige Fachamt der Gemeinde (i.d.R. bei kleineren Gemeinden das Ordnungsamt) von Anfang an mit eingebunden werden. 3. Sollen Sponsoren gewonnen werden, muss unbedingt in Zusammenarbeit mit fachkundigen Stellen (z.B. dem Rechtsamt der Gemeinde) geprüft werden, ob die Annahme entsprechender Spenden in relevanter Höhe überhaupt zulässig ist (Stichwörter: Antikorruption bzw. Compliance) und ob z.B. auf "offiziellen", also Sondersignal-Fahrzeugen, ein Sponsor angegeben werden darf. Das Tätigwerden von Einsatzkräften bzw. Geräten der Feuerwehr ausserhalb der Gefahrenabwehr im Rahmen von "Übungen" zur Gefälligkeit (z.B. das im Artikel erwähnte Bäume fällen bei Bekannten oder Kameraden) ist heute mitnichten unproblematisch. Das mag man nicht gut heißen, es ist aber so. I.d.R. reicht eine Beschwerde eines Bürger, der nicht in diesen kostengünstigen Genuß kommt, oder eines Handwerkers, der glaubt, einen Auftrag verloren zu haben, oder ein Unfall bei einer solchen Tätigkeit - und die großen Probleme mit Verantwortung, Haftung, Schadensersatz sind da Es ist Aufgabe einer Gemeinde, eine den Anforderungen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, aber eben nicht, um günstiger als Bauunternehmer oder andere gewerbliche Dienstleister zu sein! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Uli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg | 760077 | |||
Datum | 19.04.2013 17:43 | 21538 x gelesen | |||
Hallo Anton, für BaWü ist das relativ einfach geregelt: entweder es wird beschafft was im FW-Bedarfsplan steht und die Gemeinde bezahlt aus "ihrer" Kasse (dann gibt es auch Landes-Zuschuss); oder die Feuerwehr (Förderverein etc. - wobei sowas in BaWü nur vereinzelt existiert) bzw. andere "Dritte" zahlen das Ding komplett selbst weil somit der Zuschuss verwirkt ist. Siehe z.B. auch Artikel hier: Artikel zur Beschaffung aus Eigenmitteln, Tagblatt15.01.2011 Natürlich kann man sich vorstellen dass die Gemeinde ein Fahrzeug mit "etwas mehr Luft im Aufbau" kauft, und die "Leerplätze" hernach durch Materialspenden von dritter Seite aufgefüllt werden... So was wäre vermutlich Zuschuss-unschädlich möglich. mit besten Grüßen Uli Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-) | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 760078 | |||
Datum | 19.04.2013 18:00 | 21425 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Wir reden da jetzt nicht von irgendwelchen Sonderwünschen sondern von ganz normalen, normgerechten Fahrzeugen. Das hab ich jetzt bei uns noch nicht gehört. Bei extremen Sonderwünschen ja, aber sonst? | |||||
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Autor | Mari8nus8 R.8, Hartpenning / Bayern | 760079 | |||
Datum | 19.04.2013 20:03 | 21654 x gelesen | |||
Servus, meinst du zum Beispiel sowas hier? Wir selbst haben vor einigen Jahren auch ein KLAF als Zweitfahrzeug angeschafft. Finanziert wurde es durch uns selbst, den Unterhalt übernimmt aber die Gemeinde. Gruß. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 760080 | |||
Datum | 19.04.2013 20:11 | 21359 x gelesen | |||
Moin, wenn eine Feuerwehr ein Fahrzeug benötigt, welches für die Erfüllung der Aufgabe benötigt wird, dann ist es die Pflicht der Gemeinde, eine Lösung zu finden. Dass Bürgermeister natürlich versucht sind, nen "doofen" dritten zu finden, der die Musik bezahlt, und man sich dann hinterher feiern lässt.... Wenn ein Fahrzeug für die Aufgabenerfüllung nicht notwendig ist, dann braucht es auch kein Förderverein zu zahlen..... Gruß | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 760083 | |||
Datum | 19.04.2013 20:23 | 21455 x gelesen | |||
Servus, nein, ich meine ganz "normale" Löschfahrzeuge, meistens als Ersatz für alte Fahrzeuge. Hauptsächlich sind das TSF für "kleine" Feuerwehren. Und ich sehe partout nicht ein, dass Feuerwehrvereine die Aufgaben der Gemeinde übernehmen und Autos mitfinanzieren, die lt. Gesetz von der Gemeinde vorgehalten werden müssen. So wie ich mal hinter vorgehaltener Hand gehört habe, läuft das darauf hinaus, dass zu den Feuerwehren (Kommandant, Vorstand) gesagt wird, entweder ihr zahlt mit oder es gibt kein Fahrzeug. Und ganz sicher wird das keiner bestätigen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 760084 | |||
Datum | 19.04.2013 20:27 | 21295 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Autos [...], die lt. Gesetz von der Gemeinde vorgehalten werden müssen. [...] entweder ihr zahlt mit oder es gibt kein Fahrzeug. Wenn man die Beschaffung eines Fahrzeuges so ggf. ablehnen kann, kann es doch nicht tatsächlich notwendig sein? Es ist ein Fluch, dass wir in Bayern keine Brandschutzbedarfspläne aufstellen müssen... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 760086 | |||
Datum | 19.04.2013 20:34 | 21479 x gelesen | |||
Moin Linus, Geschrieben von Linus D. Es ist ein Fluch, dass wir in Bayern keine Brandschutzbedarfspläne aufstellen müssen... Aus meiner Sicht, eine Lösung um viele Probleme von vorn herein für beide Seiten zu beseitigen.... Gruß | |||||
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Autor | Mari8nus8 R.8, Hartpenning / Bayern | 760088 | |||
Datum | 19.04.2013 20:43 | 21256 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D....für die Erfüllung der Aufgabe benötigt wird... Naja wird es nicht direkt. Es vereinfacht uns vieles, aber wir haben es auch ohne geschafft. Deshalb hätten wir sonst eben keines bekommen, weil es nicht notwendig im Sinne von 'sonst können wir unsere Aufgaben nicht erfüllen' ist. Nichtsdestotrotz ist es eine sinvolle Anschaffung gewesen. | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 760093 | |||
Datum | 19.04.2013 21:52 | 21449 x gelesen | |||
Servus, aus unserer Gegend ist mir so etwas nicht bekannt. Höchstens mal für Mehrzweckfahrzeuge. Da viele Feuerwehren diese für Feste usw. nutzen. Ich kann es allerdings auch nicht verstehen, wie sich die Vereine dazu verleiten lassen, auf solche Forderungen der Gemeinde ein zu gehen. Der Brandschutz ist Aufgabe der Gemeinde. Wäre ja gerade so, als ob ein Automechaniker seine eigenen Schraubenschlüssel kaufen muss. Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 760095 | |||
Datum | 19.04.2013 22:30 | 21184 x gelesen | |||
In unserer Stadt ist es (leider) üblich)geworden, das die Ortsbeiräte gebeten werden, aus ihrem Budget mittel zuzuschießen. Insbesonders für die Beschaffung von MTF s in letzter Zeit häufiger vorgekommen. Wir haben aus diesem Budget auch schon Mittel erhalten, um z.B. einen Zaun erichten zu lassen oder den JF-Raum auszubauen oder Hohlstrahlrohre zu beschaffen. Was ich (mittlerweile)viel kritischer sehe ist die hohe Eigenleistung, die viele Wehren beim Bau neuer Gerätehäuser zu erbringen gebeten werden. Bei uns waren es mehr als 6000 Stunden . Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 760096 | |||
Datum | 19.04.2013 22:54 | 21164 x gelesen | |||
Sind das Feuerwehren, die für Hilfristen real oder wenigstens auf dem Papier alternativlos sind? Die wären aus der Nummer "oder es gibt gar nix" ganz schnell raus. Hier kenne ich das nicht. Wenn Fördervereine aktiv werden, dann über das gemeindliche hinaus. Und letzteres ist bei uns schon das "Nötigste + Stand der Technik + Entwicklungsreserven", also kann man wirklich nicht meckern. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 760097 | |||
Datum | 19.04.2013 23:03 | 21394 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Aus meiner Sicht, eine Lösung um viele Probleme von vorn herein für beide Seiten zu beseitigen.......oder zu schaffen. BSP sind auch kein Allheilmittel, auch extern erstellt nicht. Gefühlsmäßig häufen sich die Diskussionen und "Merkwürdigkeiten" rund um solche Pläne in letzter Zeit. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 760098 | |||
Datum | 19.04.2013 23:05 | 21425 x gelesen | |||
Servus, das kenne ich auch, dass MZF oder andere Fahrzeuge zum Teil vom Verein mitfinanziert werden. Aber ich rede hier von reinen Löschfahrzeugen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Flor8ian8 Z.8, Köln / NRW | 760099 | |||
Datum | 19.04.2013 23:35 | 21084 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Jetzt möchte ich mal fragen, ob es das nur bei uns gibt oder ist das über die ganze Republik verbreitet? Ich kenne mehrere Fälle in RLP bei denen, innerhalb der Normbeladung, durch Fördervereine mehrere Tausend Euro zu geschossen wurden. Grüße, Florian MEINE Meinung | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 760100 | |||
Datum | 19.04.2013 23:44 | 21090 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.LöschfahrzeugeDrehleitern, Rüstwägen, Gerätewägen, usw. wird alles von den Gemeinden bezahlt oder Lkr. Zumindest ist mir nichts bekannt das es irgendwo in unserem Lkr. anders gewesen wäre. Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Jörg8 G.8, Zernien / Niedersachsen | 760101 | |||
Datum | 20.04.2013 05:04 | 21140 x gelesen | |||
Guten Morgen, nach dem es bei uns in der Gemeinde durch die Zuzahlung eines Fördervereins zur Fahrzeugbeschaffung zu einigen Problemen gekommen ist, wurde von der Verwaltung und Feuerwehrführung ganz klar festgelegt: Das was gebraucht wird beschafft die Kommune, Zusatzbeschaffungen im Fahrzeugbereich (Aufbau / Fahrgestell) durch die Fördervereine werden nicht geduldet. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 760106 | |||
Datum | 20.04.2013 10:26 | 22017 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Sebastian K.: ...oder zu schaffen. BSP sind auch kein Allheilmittel, auch extern erstellt nicht. Gefühlsmäßig häufen sich die Diskussionen und "Merkwürdigkeiten" rund um solche Pläne in letzter Zeit. Jupp. Ist zwar etwas OT, aber ich bin grade im Thread hier über das gestolpert: Marius R. hat weiter oben folgenden Artikel verlinkt, in dem es um die Zuzahlung von der Hälfte des Preises, 40.000 Euro (!), für ein TLF 16/25 geht. In dem Artikel hat mich dieser Satz: "80 000 Euro musste die Gemeinde nach Geretsried überweisen und hat dafür ein bestens ausgerüstetes Fahrzeug erhalten, das die Geretsrieder nur deswegen ausmusterten, weil sie aufgrund eines Gutachtens den Fahrzeugpark der Feuerwehr verringern mussten." neugierig gemacht. Mal kurz nachgeforscht: Die Ausrüstung der Feuerwehr Geretsried ist wirklich nicht übel für eine Kommune mit 23.400 Einwohnern (als eher nördlich verortet reibt man sich da manchmal verwundert die Augen...): Im Prinzip 2 komplette Löschzüge + nochmal so viele Sonder- und Kleinfahrzeuge. Auf der HP ist dann auch zu lesen: "Durch das durch die Stadt durchgeführte Brandschutzgutachten ergeben sich in der näheren Zukunft einige Veränderungen im Fuhrpark. So wurde 2012 eine zweiten Drehleiter (DLA (K) 18/12) für das Gerätehaus in der Jeschkenstraße beschafft und dafür ein Tanklöschfahrzeug verkauft." Aha, besagtes Gutachten. Mit drei Tanklöschfahrzeugen (2 x TLF 16/25 und TLF 24/50) war laut Gutachten also eines zu viel vorhanden. Im gleichen Zuge mußte / sollte aber eine zweite DLK beschafft werden! Wie geschrieben, in einer Kommune mit 23.400 Einwohnern. Und am Rande bemerkt: Direkt nördlich angrezend Wolfratshausen, 18.000 Einwohner, mit einer ebenfalls "recht gut" aufgestellten Feuerwehr, natürlich auch mit DLK. Südöstlich Bad Tölz, 18.000 Einwohner, und natürlich einer DLK. Schon interessant, was bei solchen Gutachten, BSP, manchmal rauskommt... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 760109 | |||
Datum | 20.04.2013 11:21 | 21346 x gelesen | |||
Gutes Beispiel. Und dieses Brandschutzgutachten erfolgte durch externe Stellen. Geschrieben von Daniel R. Im gleichen Zuge mußte / sollte aber eine zweite DLK beschafft werden! Wie geschrieben, in einer Kommune mit 23.400 Einwohnern. Und am Rande bemerkt: Direkt nördlich angrezend Wolfratshausen, 18.000 Einwohner, mit einer ebenfalls "recht gut" aufgestellten Feuerwehr, natürlich auch mit DLK. Südöstlich Bad Tölz, 18.000 Einwohner, und natürlich einer DLK.Nicht zu vergessen: 4,4km vom Gerätehaus Elbestraße und 1,1km vom Gerätehaus Jeschkenstraße steht noch dieses Ding. (Wobei im Jahreslehrgsangskatalog der Bay. Schulen DLK-Maschinistenlehrgänge in Geretsried genau 4x (!) aufgeführt sind, alle im Juli - das Fahrzeug könnte also doch öfter mal verfügbar sein...) Koblenz hat z.B. mit knapp über 100.000 Ew. 2 Drehleitern, von denen eine gemeinsam mit der LFKS genutzt wird. Ginge also auch, wenn man denn will. Oder wenn es so "begutachtet" würde ;-) Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 760111 | |||
Datum | 20.04.2013 11:27 | 21318 x gelesen | |||
Servus, für Geretsried weiß ich es nicht genau, aber die Schulen in Regensburg und Würzburg sind bei größeren Lagen in den Alarmplänen dabei. Es ist immer wieder mal passiert, dass Lehrgänge mit ausrücken mußten. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 760116 | |||
Datum | 20.04.2013 11:36 | 20933 x gelesen | |||
Hallo Anton, wenn der Förderverein der Feuerwehr mit einem MZF/MTW helfen kann und die Gemeinde, sich der Folgekosten bewusst ist, dann bitte. Das eine Gemeinde aber fordert, dass ein NOTWENDIGES Fahrzeug durch den Förderverein mitzufinanzieren ist, sorry, aber das geht nicht. Da muss man als Gemeinde andere Lösungen suchen. Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 760123 | |||
Datum | 20.04.2013 12:00 | 21063 x gelesen | |||
Gibt es in Koblenz auch, wobei das eher nicht die Lehrgangsteilnehmer betrifft, sondern Lehrkräfte/Werkstattmitarbeiter. Weiß nicht, wie in Geretsried Werkstattmitarbeiter o.ä. verfügbar sind, aber evtl. könnte die DLK mit 2x FA die meiste Zeit ohne Unterrichtsausfall im Erstabmarsch in die Stadt rollen. Oder der im o.g. Artikel auch erwähnte GW-G. Im Gegenzug könnte die Stadt ja dann auf Kostenersatz verzichten, wenn die Geretsrieder FW zur BMA in die Schule fährt ;-) Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 760128 | |||
Datum | 20.04.2013 12:28 | 21034 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Fahrzeug könnte also doch öfter mal verfügbar sein... Da wär ich vorsichtig, Sebastian. Ein Kamerad, der kürzlich auf DL-Lehrgang war, hat erzählt, daß die DLK manchmal zu einer anderen LFS ausgliehen werden, wenn dort Bedarf ist. Wenn also in WÜ Lehrgang ist und in Geretrsried nicht, dann wird die DLK nach Wü gefahren. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 760136 | |||
Datum | 20.04.2013 13:06 | 21114 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd S.Da wär ich vorsichtig, Sebastian. Ein Kamerad, der kürzlich auf DL-Lehrgang war, hat erzählt, daß die DLK manchmal zu einer anderen LFS ausgliehen werden, wenn dort Bedarf ist. Wenn also in WÜ Lehrgang ist und in Geretrsried nicht, dann wird die DLK nach Wü gefahren.Ich hatte vorhin danach gesehen, bei bos-fahrzeuge.info gibt es 2 DLK bei der Würzburger Schule, und in Regensburg auch 2 - wovon eine auch mit der Schule geteilt wird: Die Drehleiter ist in Besitz der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg, die sich in unmittelbarer Umgebung zur Feuerwehr Lappersdorf befindet. Zu Übungen und Einsätzen kann die Drehleiter von ausgebildeten Drehleitermaschinisten der FF Lappersdorf herangezogen werden. Wir möchten der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg für die hervorragende Unterstützung danken! Auch wenn es da derzeit konträre Ansichten zu gibt. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 760137 | |||
Datum | 20.04.2013 13:33 | 21011 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Koblenz hat z.B. mit knapp über 100.000 Ew. 2 Drehleitern, von denen eine gemeinsam mit der LFKS genutzt wird. Ginge also auch, wenn man denn will. Oder wenn es so "begutachtet" würde ;-) Andere Rheinland-Pfälzer Landesteile sind dafür mit Drehleitern reichlich bestückt, z.B. der Rhein-Pfalz-Kreis, da liegen die einzelnen DLK-Standorte nur wenige km auseinander. Siehe: -> FF-Limburgerhof -> FF-Neuhofen -> FF-Mutterstadt Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Regensburg / Bayern | 760147 | |||
Datum | 20.04.2013 19:44 | 20892 x gelesen | |||
Kann ich so bestätigen. Bei meinem ABC-Lehrgang hat der Lehrgangsleiter gesagt, dass die DL`s aller 3 Schulen für die Drehleiterlehrgänge zur jeweiligen Schule zusammengezogen werden. Es finden keine 2 DL-Lehrgänge gleichzeitig statt. 2013 gibt es daher insg. 17 Lehrgänge (Seite 10). Gruß, Christian | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 760150 | |||
Datum | 20.04.2013 20:40 | 20907 x gelesen | |||
Rings um Koblenz ist ja auch keine DLK-freie Zone. Wir sind nicht weit weg und auch schon zur Unterstützung nach KO gefahren. Die Kameraden können linksrheinisch von Nord-Westen angreifen, während von hier rechtsrheinisch Verstärkung kommt. Aber da die Ersatzleiter der BF wohl die meiste Zeit ungenutzt rumstand hat man sich entschlossen mit der Schule zusammen zu arbeiten. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 760173 | |||
Datum | 21.04.2013 10:42 | 20802 x gelesen | |||
Bevor es die Südwache gab, sind die GF-Lehrgänge regelmäßig auch zu kleinen bis mittleren Lagen mit ausgerückt. Jetzt geht das glaube ich nur noch auf spezielle Anforderung. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 760175 | |||
Datum | 21.04.2013 11:43 | 21164 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Wie geschrieben, in einer Kommune mit 23.400 Einwohnern. Und am Rande bemerkt: Direkt nördlich angrezend Wolfratshausen, 18.000 Einwohner, mit einer ebenfalls "recht gut" aufgestellten Feuerwehr, natürlich auch mit DLK. Südöstlich Bad Tölz, 18.000 Einwohner, und natürlich einer DLK. Hallo Daniel, ich habe hier mal die Standorte eingezeichnet. - rot mit Punkt: Die neue Drehleiter (FF Geretsried) - rot ohne Punk: Standort alte Drehleiter (FF Geretsried) - gelb: Benachbarte Feuerwehren die Du in Deinem Thread genannt hast. Laut diesem Zeitungsartikel wird eine zweite Drehleiter benötigt um die Hilfsfrist einhalten zu können. Aus dem Grund scheiden die benachbarten Feuerwehren aus, denn wenn die Geretsrieder es mit Luftlinie 3 Km nicht rechzeitig schaffen, bringt auch die Drehleiter aus Wolfratshausen (8 km) oder Bad Tölz (12 km) nichts. Geschrieben von Daniel R. Schon interessant, was bei solchen Gutachten, BSP, manchmal rauskommt... Was wäre denn Dein fachlicher Vorschlag als Gutachter gewesen? Meines erachtens gibt es nur folgende Möglichkeiten: a) Drehleiter hinstellen --> wurde gemacht b) Ausrückezeiten am ursprünglichen Standort verbessern (Hauptamtliche Kräfte?) --> ist wohl noch teurer c) Verkehrsanbindung verbessern (neue Straße?) --> liegt nicht im Aufgabenbereich der Feuerwehr und ist teurer d) Zweiten Rettungsweg bei Bestandsbauten baulich und zukünftig sicherstellen --> teuer und langwierig e) Gebiet unterversorgt lassen --> ist dann der politische Wille und wird teilweise auch gemacht, Beispiel Berchtesgaden Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 760178 | |||
Datum | 21.04.2013 12:33 | 21164 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Florian F.: ich habe hier mal die Standorte eingezeichnet. Habe ja eben schon was dazu geschrieben und mir das ganze dabei auch selbst herausgesucht. Laut diesem Zeitungsartikel wird eine zweite Drehleiter benötigt um die Hilfsfrist einhalten zu können. Aus dem Grund scheiden die benachbarten Feuerwehren aus, denn wenn die Geretsrieder es mit Luftlinie 3 Km nicht rechzeitig schaffen, bringt auch die Drehleiter aus Wolfratshausen (8 km) oder Bad Tölz (12 km) nichts. Was wäre denn Dein fachlicher Vorschlag als Gutachter gewesen? Erst mal wundert mich, über was für eine ominöse "Hilfsfrist" da überhaupt gesprochen wird. Die Hilfsfrist bedeutet doch in der Regel, daß da Feuerwehr vor der Türe steht, nicht daß eine DLK dort stehen muß. Und mal ehrlich: Du schreibst von 3 km Luftlinie zwischen den beiden Standtorten der FF Geretsried, Maps hat mir gesagt 4,5 km Fahrtsrecke. 4,5 km! An wie vielen Orten in D, auch mit städtischer Bebauung, beträgt die Fahrsterecke der nächsten DLK wohl 4,5 km und mehr? 4,5 km Fahrtstrecke bedeuten realistisch mit Alarm eine Fahrtzeit von ca. fünf Minuten, laß es sechs sein. Wenn Standort a) der FF mit dem LF 16/12 ausrückt und Standort b) umgehend zuerst mit der DLK, würde sich der zeitliche Abstand der tatsächlichen Eintreffzeit vielleicht noch auf drei Minuten verkürzen (LF fährt drei, DLK sechs Minuten). Sowas dürfte es bei FF in ganz D jeden Tag geben. Ich finde das ganze jedenfalls durchaus bemerkenswert, um nicht zu sagen merkwürdig. Wenn wir hier jedenfalls auf die Idee kommen würden, eine zweite DLK zu fordern, weil die Fahrtsrecke z.B. nach Vöhrum 6 km beträgt, würde uns die Verwaltung (und auch der Rat) im Klartext wohl einen Vogel zeigen! Die Leitern aus Wolfratshausen und Bad Tölz hatte ich nur erwähnt, um aufzuzeigen, daß in der Gegend auch sonst nicht direkt ein Mangel an Hubrettungsgeräten herrscht. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 760179 | |||
Datum | 21.04.2013 12:44 | 20972 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Erst mal wundert mich, über was für eine ominöse "Hilfsfrist" da überhaupt gesprochen wird. Die Hilfsfrist bedeutet doch in der Regel, daß da Feuerwehr vor der Türe steht, nicht daß eine DLK dort stehen muß. Hilfsfrist bedeutet alles mögliche, und wird für noch mehr mißbraucht... relativ allgemein, aber gut verständlich hier beschrieben.... http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfsfrist Der Rest ist v.a. eines: Landesgesetzgebung und örtliche politische und ganz zum Schluß fachliche Umsetzung.... Der Person im 3. - ?. OG (also Gebäude die keine Hochhäuser sind) mit Kellerbrand hilft es im übrigen wenig, wenn die Ortsfeuerwehr mit z.B. TLF 16 (normativ ja ohne Sprungrettungsgerät) oder einem alten LF 16 mit Sprungtuch und 6 FA eintrifft und die Tür zum Keller zum Truppenraum geht - oder ggf. es im Stockwerk darunter brennt und es in Altbauten Lüftungsverbindungen gibt (vgl. Thematik "Kölner Lüftung"), oder oder oder... - dito übrigens mit HLF 20 (oder LF 16/12), wobei man da noch (2) (Not-)Möglichkeiten mehr hat... Wir haben übrigens nach einem (bzw. mehreren Gutachten und folgenden politischen Beschlüssen) sogar eine komplette zusätzliche FRW (5) neu gebaut und besetzt. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 760181 | |||
Datum | 21.04.2013 12:58 | 20870 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Daniel R. Erst mal wundert mich, über was für eine ominöse "Hilfsfrist" da überhaupt gesprochen wird. Die Hilfsfrist bedeutet doch in der Regel, daß da Feuerwehr vor der Türe steht, nicht daß eine DLK dort stehen muß. also zumindest bei uns in RLP steht in der Feuerwehrverordnung nicht nur "nach 8min steht Feuerwehr vor der Tür" sondern ziemlich detailiert, was da abhängig vom örtlichen Risiko in 8min aufzuschlagen hat. Z.B. auch, dass ein Hubrettungsfahrzeug da sein muß, wenn zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges erforderlich. In Bayern steht mindestens mal was von "wirksammer Hilfe" - und die ist für die Person im 4. OG am Fenster idR. nur mit einem Mittel möglich, Sprungretter mal außen vor. Die Frage stellt sich mir auch bei Deinen anderen Beispielen - hat bei euch z.B. Vöhrum eine Bebauung, die ein Hubrettungsfahrzeug zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges erforderlich macht? Achja, und da Du Dich so an den 4,5km Fahrstrecke aufhängst. Vieleicht gehts ja garnicht um die Gebäude direkt neben der Feuerwache, sondern um Gebäude noch 4km weiter, die zwar vom neuen Standort im Rahmen der Hilfsfrist erreicht werden können, aber nicht vom alten Standort? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 760183 | |||
Datum | 21.04.2013 13:06 | 20780 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Ulrich C.: Der Person im 3. - ?. OG (also Gebäude die keine Hochhäuser sind) mit Kellerbrand hilft es im übrigen wenig, wenn die Ortsfeuerwehr mit z.B. TLF 16 (normativ ja ohne Sprungrettungsgerät) oder einem alten LF 16 mit Sprungtuch und 6 FA eintrifft und die Tür zum Keller zum Truppenraum geht - oder ggf. es im Stockwerk darunter brennt und es in Altbauten Lüftungsverbindungen gibt (vgl. Thematik "Kölner Lüftung"), oder oder oder... - dito übrigens mit HLF 20 (oder LF 16/12), wobei man da noch (2) (Not-)Möglichkeiten mehr hat... Alles richtig (auch der Rest). Aber wo in Deutschland gibts es so was wohl überall, wo die nächste DLK auch weiter als 5 km und / oder 8 Minuten Fahrtzeit entfernt ist (80%?)? Wo anfangen, wo aufhören? Du hast bzgl. des TSF mit Schiebleiter geschrieben (nein, ich will da nicht wieder mit anfangen, habe es halt nur grade noch im Kopf...), Du must Dir da gar nicht die Lage vor Ort ansehen, um zu sagen, daß Du davon nichts hälts. Ich sehe eine 24.000 Einwohner Stadt, die auf einmal eine zweite DLK benötigt, um irgendwelche Hilfsfristen einzuhalten - und ich muß mir das eigentlich gar nicht näher ansehen, um zu wissen, was ich - ganz persönlich - davon halte und mir dazu so denke (man hat, weil man eben (es sich leisten) kann)! Aber ist ja auch schön für die Kameraden vor Ort. Bemerkenswert halt nur, daß sowas bei einem "unabhängigen Expertengutachten" rauskommt... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 760185 | |||
Datum | 21.04.2013 13:16 | 20690 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Ulrich C. Wir haben übrigens nach einem (bzw. mehreren Gutachten und folgenden politischen Beschlüssen) sogar eine komplette zusätzliche FRW (5) neu gebaut und besetzt. das mußte ja auch in Nürnberg mit der Messewache gemacht werden. So stark ist Nürnberg mit der Bevölkerung ja auch nicht gewachsen. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 760189 | |||
Datum | 21.04.2013 13:28 | 20793 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel B.In Bayern steht mindestens mal was von "wirksammer Hilfe" - und die ist für die Person im 4. OG am Fenster idR. nur mit einem Mittel möglich, Sprungretter mal außen vor. Nein, in der VollzBekBayFwG steht leider nur Um ihre Aufgaben im abwehrenden Brandschutz erfüllen zu können, müssen die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten, dass diese möglichst schnell Menschen retten sowie Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen können. Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Brandmeldung bei der Alarm auslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann. Sprich: Keinerlei festgeschriebene Qualitätsanforderungen. Manche nehmen das so hin - mit dem Effekt, dass vielerorts ein TSA offenbar als ausreichend betrachtet wird. Anderswo schafft man sich selbst Qualitätsanforderungen - mit dem Effekt, dass man hier dafür abgewatscht wird. Ganz großes Kino... BTW: Die VollzBekBayFwG wurde zuletzt 1998 maßgeblich geändert. Sollte da doch irgendwann mal eine Überarbeitung kommen, erwarte ich persönlich hier eine Erweiterung der Anforderungen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 760193 | |||
Datum | 21.04.2013 14:59 | 20900 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Ich sehe eine 24.000 Einwohner Stadt, die auf einmal eine zweite DLK benötigt Hallo Daniel, dieses "auf einmal" kommt daher, dass es in Bayern keine vorgeschriebenen Feuerwehrbedarfspläne gibt. Aus dem Grund ist bei vielen Feuerwehren hier alles super in Ordnung, bis der erste Feuerwehrbedarfsplan gemacht wird. Dann schauts plötzlich ganz anders aus und die folgenden Jahre ändert sich viel. Andere Gemeinden/Feuerwehren machen sicherheitshalber dann doch lieber keinen und sagen "schau'n mer mal". Dann kommt weiterhin an die Einsatzstelle irgendwas, irgendwann, das aussieht wie Feuerwehr und alle sind glücklich und zufrieden. Geschrieben von Daniel R. Ich sehe eine 24.000 Einwohner Stadt Warum klammerst Du Dich eigentlich so an die Einwohnergröße? Der Grund eines Feuerwehrbedarfsplanes ist ja, dass man ihm am Bedarf fest macht. Dieser Bedarf orientiert sich an bestimmten Kennzahlen. Eine davon ist die Einwohnerzahl, aber Risikopotential, Bebauung, etc. spielen halt auch noch mit rein. So wie es scheint gibt es in dem Stadtgebiet Bereiche in denen eine Drehleiter zur Menschenrettung notwendig ist aber nicht innerhalb der Hilfsfrist (10 Minuten?) vor Ort ist. Geschrieben von Daniel R. davon halte und mir dazu so denke (man hat, weil man eben (es sich leisten) kann) Ja natürlich spielt das eine Rolle. Und es ist für mich auch absolut ok, dass sich die Ausstattung der Feuerwehr auch am Gemeindehaushalt orientiert. Das ist aber eine politische Diskussion und keine (Feuerwehr) Fachdiskussion. Ich unterstelle aber, dass das Gutachten fachlich fundiert ist und nicht, dass sich der Gutachter mit der Feuerwehr an den Stammtisch gesetzt hat und gesagt hat "So Jungs, was wollt Ihr denn für ein neues Fahrzeug, dann schreibe ich das auch in den Feuerwehrbedarfsplan rein". Geschrieben von Daniel R. was ich - ganz persönlich - davon halte Natürlich kannst Du denken und intepretieren was Du möchtest, ich verstehe nur nicht warum Du die Unabhängigkeit des Gutachten anzweifelst. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 760201 | |||
Datum | 21.04.2013 17:42 | 20858 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel B.also zumindest bei uns in RLP steht in der Feuerwehrverordnung nicht nur "nach 8min steht Feuerwehr vor der Tür" sondern ziemlich detailiert, was da abhängig vom örtlichen Risiko in 8min aufzuschlagen hat. Z.B. auch, dass ein Hubrettungsfahrzeug da sein muß, wenn zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges erforderlich. In Bayern steht mindestens mal was von "wirksammer Hilfe" - und die ist für die Person im 4. OG am Fenster idR. nur mit einem Mittel möglich, Sprungretter mal außen vor. In RLP steht qualitativ auch nicht besonders viel in den Vorschriften. Klar kann man die Fahrzeugtabellen nehmen, aber gibt es feste Vorgaben zu den Mannschaftsstärken/Ausbildungsständen? Wenn da ein Fahrer pro Fahrzeug, oder ein paar Schüler dazu, oder ein paar Rentner... Die RLP-Vorgabe in der FwVO ist daher eigentlich auch nur die "wirksame Hilfe", und die ist auch nicht definiert. Und wenn sie es wäre, gibt es immer noch § 1 Abs. 4... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 760222 | |||
Datum | 21.04.2013 23:04 | 20689 x gelesen | |||
Moin, naja, da steht immerhin drin Geschrieben von Feuerwehrverordnung RLP In Ortsgemeinden, die in den Risikoklassen B 2 und B 3 eingruppiert sind, müssen HRF in der Alarmstufe 1 vorgehalten werden, wenn sie zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges erforderlich sind. Geschrieben von Feuerwehrverordnung RLP In der Risikoklasse 1 müssen in Stufe 1 mindestens 4 frei tragbare Isoliergeräte (Pressluftatmer) eingesetzt werden können. Alles andere (Mannschaftsstärke, Ausbildung) war hier nicht Gegenstand der Diskussion sonder nur, ob ein HRF innerhalb der Hilfsfrist eintreffen muss, oder ob im Prinzip der TSA reicht. Daniel | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 760227 | |||
Datum | 22.04.2013 09:42 | 20572 x gelesen | |||
Hallo Daniel Geschrieben von Daniel R. 4,5 km Fahrtstrecke bedeuten realistisch mit Alarm eine Fahrtzeit von ca. fünf Minuten, laß es sechs sein. 4,50 km bedeuten bei 60 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit 4,50 min Fahrzeit. Mit LKW innerstädtisch schaffst die vielleicht 30 km/h, sollen es 40 km/h sein. Also schon mal ca. 9 min Fahrzeit. Dazu ca. 3 min Ausrückezeit (ich weiß, wir schaffen es auch auf 1,5 min , lächel). Also 12 min. Erstaunlich, jeder schreit nach BSB-Plan; ergibt sich dann etwas was auf den ersten Blick nicht den üblichen Gegebenheiten entspricht, dann wird auch schon wieder geunkt. Übrigens habe ich schon lange nicht mehr davon gehört, dass die Staatlichen Feuerwehrschulen zu Standardeinsätzen ausrücken. Weder kenne ich es von meinen eigenen Lehrgängen seit 1991, noch habe ich es von anderen Lehrgangsteilnehmern in meinem Bekanntenkreis gehört. mkg WErner | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 760232 | |||
Datum | 22.04.2013 10:36 | 20549 x gelesen | |||
Servus Werner, Geschrieben von werner n. Übrigens habe ich schon lange nicht mehr davon gehört, dass die Staatlichen Feuerwehrschulen zu Standardeinsätzen ausrücken. das habe ich auch nicht gemeint. Ich weiß halt von den Schulen in R und WÜ, dass die zu besonderen Einsätzen mit angeordert werden, so z.B. Hochwasser oder Großbrand. Und bei Hochwassereinsätzen ist es schon vorgekommen, dass Schüler mit Sandsack schleppen durften. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 760233 | |||
Datum | 22.04.2013 11:00 | 20576 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.Weder kenne ich es von meinen eigenen Lehrgängen seit 1991, noch habe ich es von anderen Lehrgangsteilnehmern in meinem Bekanntenkreis gehört. Als ich in den 80igern mehrfach in R war, konnte man in den damaligen Schulfahrzeugen (z.B. der DLK, aber auch anderen) durchaus aus den vorherigen Jahren immer wieder Einsatzfahrten lesen - und eine der Aufgaben des "LvD" (Lehrgangsteilnehmers vom Dienst) war es m.W., im Falle eines Alarmes ggf. Informationen weiter zu geben. Bestimmte Lehrgänge wurden m.W. auch vorinformiert, dass sie ggf. die Fahrzeugbesatzung stellen würden. Die echten Einsätze der Schule(n) wurden aber aus verschiedenen Gründen offenbar immer weniger. V.a. ältere Lehrer konnten sich aber noch an einige größere Unterstützungen erinnern... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 760234 | |||
Datum | 22.04.2013 11:14 | 20497 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd S.Da wär ich vorsichtig, Sebastian. Ein Kamerad, der kürzlich auf DL-Lehrgang war, hat erzählt, daß die DLK manchmal zu einer anderen LFS ausgliehen werden, wenn dort Bedarf ist. Wenn also in WÜ Lehrgang ist und in Geretrsried nicht, dann wird die DLK nach Wü gefahren. Korrekt, die Geretsrieder Leiter ist nicht immer verfügbar, die kann auch mal mehrere Wochen in Lappersdorf oder Würzburg für die Lehrgänge stehen. Wenn in Geretsried dann die Lehrgänge sind kommen Leitern von dort nach Geretsried. Also insofern nicht planbar. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 760242 | |||
Datum | 22.04.2013 12:58 | 20571 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Florian F.: Warum klammerst Du Dich eigentlich so an die Einwohnergröße? Der Grund eines Feuerwehrbedarfsplanes ist ja, dass man ihm am Bedarf fest macht. Dieser Bedarf orientiert sich an bestimmten Kennzahlen. Eine davon ist die Einwohnerzahl, aber Risikopotential, Bebauung, etc. spielen halt auch noch mit rein. Warum ist z.B. in den meisten Bundesländern Faustwert, daß es ab 100.000 Einwohner eine BF zu geben hat? Weil die Anzahl der Einwohner nun mal eine zugegeben einfache / vereinfachte, aber letztlich recht zutreffende Bezugsgröße resp. Kennzahl ist! Ab einer bestimmte Einwohnergröße gibt es regelmäßig z.B. ein Krankenhaus im Ort, Altenheime, Handel und Dienstleistungen, städtische Bebauung, entsprechene Verlkehrswege und auch entsprechende Arbeitgeber, Industrieunternehmen, Fertigungsstätten usw. Die Bewohner wohnen ja nicht zum Spaß in einer bestimmten Kommune, es gibt Gründe und Ursachen, warum die Stadt / der Ort einen Aufschwung genommen hat, historisch oder zum Teil auch in den letzten 30 Jahren. Sieht man übrigens auch gut in den östlichen Bundesländern: Brechen große örtliche Arbeitgeber weg, bleibt nicht etwa alles beim Gleichen, sondern es bricht auch die Bevölkerung weg. Es hat eine Relation, ob 10.000, 25.000, 50.000 oder 100.000 Einwohner in einer Ansiedlung zu finden sind. Ausreißer aus einem typischen, korrelierenden "Gefahrenmix" sind da eher selten und durchaus begrenzt. Hinzu kommt, daß eine Bewohnerzahl X eben auch eine entsprechende Einsatzzahl X verursacht, z.B. Feuer. "Lustig" ist es dann immer, wenn vor allem in kleineren Orten - für die Begründung irgendwelcher, größeren Fahrzeuge - die Gefahren vor Ort beschrieben werden: Eine Tischlerei, eine Schule / ein Kindergarten, eine Tischlerei, ein Neubaugebiet. - Das gibt es in jedem Dorf, genau so. Und so was läßt sich eben auch auf größere Kommunen übertragen. Am einfachsten bemessen an der Größe "Einwohner". Natürlich kannst Du denken und intepretieren was Du möchtest, ich verstehe nur nicht warum Du die Unabhängigkeit des Gutachten anzweifelst. Da bin ich froh. Die Frage dabei ist ja nun, welche Bezugsgrößen man für die "Hilfsfrist" z.B. anlegt. Und da frage ich mich weiter, was das für den Ret der Republik bedeuten würde. Denn: Wie in Halle Neustadt oder Berlin Marzahn wird es doch in Geretsried kaum aussehen? Merkwürdig! Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 760243 | |||
Datum | 22.04.2013 13:23 | 20545 x gelesen | |||
Hallo, geschieben von Linus D.: Sprich: Keinerlei festgeschriebene Qualitätsanforderungen. Manche nehmen das so hin - mit dem Effekt, dass vielerorts ein TSA offenbar als ausreichend betrachtet wird. Anderswo schafft man sich selbst Qualitätsanforderungen - mit dem Effekt, dass man hier dafür abgewatscht wird. Ganz großes Kino... 1. Abwatschen: Ich hatte schon geschrieben: In der Ortslage, realistisch betrachtet mit einer Differenz der Eintreffzeit on vielleicht drei bis fünf Minuten (siehe meine anderes Posting). Da darf man sich schon mal seine Gedanken machen. 2. Die Hilfsfrist allgemein! An wie vielen Orten in D, in denen in der Landesgesetzgebung eine Hilfsfrist zu finden ist, ist diese wohl überhaupt - über qualitative Sachen wollen wir noch gar nicht reden - einzuhalten, bzw. anersherum nicht einzuhalten? Ich halte die Hilfsfristen, mindesten bei FF, zu einem guten Teil für reine Augenwischerei! Da lügt man sich doch sowieso längst auf breiter Front in die eigene Tasche! Und Du erwartest eine "Erweiterung der Anforderungen"... Na denn. Zudem: Warum eigentlich wird von der Feuerwehr gefordert, in acht Minuten vor Ort zu sein, wenn z.B. dem Rettungsdienst, außerhalb städtischer Bebauung, 10, 12, 15 Minuten zugestanden werden? Von Eintreffzeiten (und personeller Ausstattung) der Polizei in vielen ländlichen Gebieten ganz zu schweigen. 3. Noch was, was mir bei der Diskussion hier wieder auffällt (nicht nur bezogen auf diese Posting, will nur nicht jedes einzelne Kommentieren): Die Schizophrenie des Forums! Geht es hier um die Auflösung irgendwelcher kleiner Wehren oder die Zusammenlegung von Standorten liest man hier regelmäßig: "4,5 km, ist ja lächerlich, das ist eine Fahrtzeit von 5 Minuten..." Schreibt sich eine Wehr aber ins Heft (läßt sich schreiben, oder es kommt von mir aus seltsamerweise einfach unabhängig heraus), sie muß eine zweite DLK wegen 4,5 km haben und wegen einer Differenz beim Eintreffen von wenigen Minuten, werden hier auf einmal Klimmzüge unternommen und es heißt: "Aber wenigstens haben sie einen Brandschutzbedarfsplan, und das auch noch unabhängig! (Toll!)" Gruß Daniel | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern | 760250 | |||
Datum | 22.04.2013 14:36 | 20550 x gelesen | |||
Servus Anton, im Amtsblatt unserer Nachbargemeinde war vor einiger Zeit mal ein Aufruf an die Bürger, die Anschaffung des neuen Fahrzeuges (ausgeschrieben werden soll nun ein HLF 20) finanziell zu unterstützen, da die Gemeindekasse ziemlich klamm ist. Hier sammelt wohl der örtliche FW-Verein Spenden, die er zur Zuzahlung für die Beschaffung verwenden will. In unserer letzten Vorstandssitzung wurde auch kurz angesprochen, dass es künftig öfters passieren könnte, dass die Gemeinde verlangt, dass sich der Verein bei der Neubeschaffung eines Fahrzeuges an den Kosten beteiligen solle. Bei den Kassenständen mancher Feuerwehrvereine wäre es allerdings auch nicht verwunderlich, dass dies so gehandhabt wird. In unserer Gemeinde ist es seit letztem Jahr zweimal vorgekommen, dass MZF als Ersatzfahrzeug gebraucht durch den FW-Verein angeschafft wurden. Dies wurde von der Gemeinde mit folgenden Auflagen versehen: - 15 % Zuschuss auf die Anschaffungskosten (allgemeiner Vereinszuschuss) - planerisch Vereinsfahrzeug - kein Anspruch auf Ersatzbeschaffung - Halter wird aufgrund der SoSi-Anlage die Gemeinde - Unterhalts- und Reparaturkosten über 255 EUR/Jahr sind vom Verein zu tragen - Kilometerbegrenzung von 1200 km/Jahr Gruß Andreas Es handelt sich bei meinen Beiträgen ausschließlich um meine persönliche Meinung ! | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 760258 | |||
Datum | 22.04.2013 15:04 | 20433 x gelesen | |||
Hier habe ich 2 Möglichkeiten: 1. Ich brauche das Fahrzeug/muß es haben= Gemeinde muß gucken das es da ist. 2: Ich will das Fahrzeug, muß es aber nicht haben= Gemeinde zeigt sich großzügig und unterstützt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 760261 | |||
Datum | 22.04.2013 15:39 | 20439 x gelesen | |||
Hallo Andreas, Geschrieben von Andreas K. im Amtsblatt unserer Nachbargemeinde war vor einiger Zeit mal ein Aufruf an die Bürger, die Anschaffung des neuen Fahrzeuges (ausgeschrieben werden soll nun ein HLF 20) finanziell zu unterstützen, da die Gemeindekasse ziemlich klamm ist. Sorry, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Da würde ich mir als Verantwortlicher in der Gemeinde doch die Frage stellen, muss es dieses Fahrzeug sein? Oder gibt es dazu auch evtl günstigere Alternativen? Als Bürger wäre das ein Schreiben, dass im großen Rundordner landen würde..... Gruß | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 760262 | |||
Datum | 22.04.2013 16:07 | 20392 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Sorry, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ich finds auch grenzwertig. Aber: die Bundesbürger spenden ja gern. Und so manch einer gibt lieber vor Ort, als an Einrichtungen, wo er nicht weiß wo seine Spende versickert. Geschrieben von Martin D. Oder gibt es dazu auch evtl günstigere Alternativen? Die gibts sicherlich...:-) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 760264 | |||
Datum | 22.04.2013 16:21 | 20438 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernd S. Die gibts sicherlich...:-) Naja, es muss immer das große, breite sein... wäre ja furchtbar, wenn ein LF 16 oder LF 16/12 durch ein (H)LF 10 ersetzt wird.... | |||||
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Autor | Olli8ver8 S.8, Hohenhameln / Niedersachsen | 760269 | |||
Datum | 22.04.2013 16:42 | 20362 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wir haben auch grade dafür gekämpft, für unser neues HLF10 einen Allradantrieb zu bekommen. Dieser wird nun von unserem Förderverein getragen. Ein "normales" HLF auf Strassenfahrgestell hätten wir bekommen. In manchen Fällen finde ich es so in Ordnung. Nur wenn die "Grundausstattung schon mit Geldern der Feuerwehr beschafft werden soll, würde ich keinen Cent dazu geben, da die Ausstattung zu der Pflichaufgabe einer Komune gehört! | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 760271 | |||
Datum | 22.04.2013 16:59 | 20396 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Oliver S.: wir haben auch grade dafür gekämpft, für unser neues HLF10 einen Allradantrieb zu bekommen. Aha, das ist ja interessant. Wobei das hier, in unseren Breiten eine absolute Ausnahme ist. Allein schon, weil die finanzielle Ausstattung der meisten mir bekannten Fördervereine so etwas gar nicht zuläßt (fünfstellige Summen in der Vereinskasse sind hier eher selten, behaupte ich jetzt mal). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 760276 | |||
Datum | 22.04.2013 18:15 | 20386 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Andreas K. - Kilometerbegrenzung von 1200 km/Jahr Ist das wirklich der Wert? Das wären ja nur 100 km im Monat/ 23 km pro Woche!? Wofür will man das Fahrzeug dann nutzen? Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 760280 | |||
Datum | 22.04.2013 18:48 | 20207 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Naja, es muss immer das große, breite sein... wäre ja furchtbar, wenn ein LF 16 oder LF 16/12 durch ein (H)LF 10 ersetzt wird.... Genaus so mein ich das :-) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 760282 | |||
Datum | 22.04.2013 19:09 | 20278 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Warum eigentlich wird von der Feuerwehr gefordert, in acht Minuten vor Ort zu sein, wenn z.B. dem Rettungsdienst, außerhalb städtischer Bebauung, 10, 12, 15 Minuten zugestanden werden? Weil die Feuerwehr eine Person erst retten muss, bevor sie dann rettungsdienstlich behandelt werden kann. Der RD kann im Regelfall relativ direkt nach dem Eintreffen aktiv werden. Zudem haben die Hilfsfristen ggf. auch Auswirkungen auf Maßnahmen im VB, die bei einer Verlängerung der Hilfsfrist ausgebaut werden müssten, wenn man den Schutzgrad erhalten will. Das muss jetzt beim einzelnen Objekt keine Auswirkung haben, in der Summe wird es aber so sein, dass durch Verlängerung von Hilfsfristen der VB ausgeweitet werden muss. (Z.B. wegen Wegfall des rechtzeitigen Eintreffens von Mitteln zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges.) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 760285 | |||
Datum | 22.04.2013 19:40 | 20206 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Sorry, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.Nächste Lösung: Fahrzeug doch beschaffen, und Gemeindesteuern erhöhen... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 760287 | |||
Datum | 22.04.2013 19:46 | 20223 x gelesen | |||
Ach ja, noch vergessen: Bei reinen medizinischen Notfällen ist durch Ersthelfer mit den heute allgemein verfügbaren Mitteln (gar nichts bis PKW-EH-Kasten) relativ viel erreichbar. Was kann dagegen ein Ersthelfer so maßgeblich für die gefährdeten/betroffenen Personen tun? Analog bei der eingeklemmten Person beim VU. (Bei letzterem evtl. noch etwas mehr.) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 760290 | |||
Datum | 22.04.2013 20:36 | 20255 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton K. Und bei Hochwassereinsätzen ist es schon vorgekommen, dass Schüler mit Sandsack schleppen durften. Naja, das ist für mich aber schon grenzwertig, ganz ehrlich. Da bekommt jemand, evtl. nur unter Problemen mit dem Arbeitgeber, eine Freistellung für eine Feuerwehrschule und schleppt dann, während der eigentlichen Lehrgangszeit, womöglich länger Sandsäcke. Das heißt ja im unglücklichsten Fall, das er den Lehrgang nochmal machen muss. Dann würde ich als Arbeitgeber aber auch meine entsprechenden Gedanken haben (und die Freistellung evtl. aus betrieblichen Gründen nicht erteilen). Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern | 760294 | |||
Datum | 23.04.2013 07:20 | 20239 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Naja, es muss immer das große, breite sein... wäre ja furchtbar, wenn ein LF 16 oder LF 16/12 durch ein (H)LF 10 ersetzt wird.... Nunja, im speziellen Fall würde ein HLF 10 sicherlich reichen, aufgrund der geographischen Lage mit Allradantrieb am sinnvollsten. Dazu müsste dann in einigen Jahren aber auch das TLF 8/18 durch ein TLF 2000 ersetzt werden. Aber man will ja einen "schlagkräftigen Erstangreifer mit möglichst viel Wasser" haben. Es war mal etwas von einem 2000 l-Tank im Gespräch, den sie aber sicher aufgrund der dann fehlenden Förderung nicht bekommen dürften. Seit Mai 2012 ist in Bayern der max. Tankinhalt beim HLF 20 auf 1600 ltr. begrenzt. Und übrigens: Wenn man es gut verkauft, kann natürlich den Bürgern weiß machen, dass die "arme Feuerwehr" unbedingt auf die Spenden angewiesen ist, um ein modernes und leistungsfähiges Feuerwehrauto zu bekommen. :-) Gruß Andreas Es handelt sich bei meinen Beiträgen ausschließlich um meine persönliche Meinung ! | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern | 760295 | |||
Datum | 23.04.2013 07:30 | 20183 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Ist das wirklich der Wert? Das wären ja nur 100 km im Monat/ 23 km pro Woche!? Wofür will man das Fahrzeug dann nutzen? Ja ist es tatsächlich siehe hier: Amtsblatt 4/2013 - Seite 22 Bei der Größe und den Einsatzzahlen der Wehr (bzw. auch der anderen Wehr bei der es gehandhabt wurde), dürfte die Kilometerzahl m.M. nach ausreichend sein. Gruß Andreas Es handelt sich bei meinen Beiträgen ausschließlich um meine persönliche Meinung ! | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 760306 | |||
Datum | 23.04.2013 12:48 | 20279 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Linus D.: Weil die Feuerwehr eine Person erst retten muss, bevor sie dann rettungsdienstlich behandelt werden kann. Der RD kann im Regelfall relativ direkt nach dem Eintreffen aktiv werden. a) Deswegen muß die Feuerwehr nach 8 bis 10 min. vort Ort sein, der Rettungsdienst nach 10 - 15 min.(?). b) Lies Dir mal dazu das gestern verlinkte Impulsreferat durch: Mit was helfen wir / würden wir helfen - wem / wie vielen wirklich weiter (haben andere sich aber auch schon Gedanken drüber gemacht)? Was ist von dem Zeitansatz Feuerwehr überhaupt zu halten (Stichwort: Um den Zeitansatz zu halten, müßte die Feuerwehr realistisch 1,5 min. vor dem Alarm loslegen)? c) Wo, bei FF, kann der - sportive - Ansatz von 8 min. überhaupt gehalten werden? Zudem haben die Hilfsfristen ggf. auch Auswirkungen auf Maßnahmen im VB, die bei einer Verlängerung der Hilfsfrist ausgebaut werden müssten, wenn man den Schutzgrad erhalten will. Die Sache mit dem "Schutzgrad" verhält sich ähnlich wie die bzw. korrespondierend zur "Hilfsfrist". Ach ja, noch vergessen: Bei reinen medizinischen Notfällen ist durch Ersthelfer mit den heute allgemein verfügbaren Mitteln (gar nichts bis PKW-EH-Kasten) relativ viel erreichbar. Ja? Was beim normalen Herzinfarkt? Was beim Schlaganfall oder neurologischen Notfall? Was beim Herz-Kreislaufstillstand, sind wir mit der Verteilung von Defis in der Fläche wirklich schon so weit? Was kann dagegen ein Ersthelfer so maßgeblich für die gefährdeten/betroffenen Personen tun? Analog bei der eingeklemmten Person beim VU. (Bei letzterem evtl. noch etwas mehr.) Da fällt mir, zumindest beim ersten Fall, so einiges ein: Von Leiter anstellen, über den beherzten Eimer Wasser bis zum Einsatz unter Gefährdung des eigenen Lebens. Bezüglich des zweiten Punkts würde schon mal helfen, genauer zu gucken, ob die Person wirklich eingeklemmt ist. Und nicht nur die (Fahrer-) Tür klemmt... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 760307 | |||
Datum | 23.04.2013 13:00 | 20047 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Und da frage ich mich weiter, was das für den Ret der Republik bedeuten würde. Ein goldenes Zeitalter für Magirus und Metz! Alleine bei uns im Landkreis müssten dann plötzlich mindestens 10 Hubrettungsgeräte angeschafft werden, um die scheinbar sehr harten Getsrieder Forderungen zu erfüllen (derzeit gibts im ganzen Landkreis mit einer Fläche von 722,5km² und 121.000 Einwohner 2, in Worten zwei, Drehleitern, über zwanzig Minuten voneinander entfernt stationiert. Noch ist, zumindest nachweislich, niemand dran gestorben, weil es nicht mehr davon gibt). Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 760332 | |||
Datum | 23.04.2013 16:53 | 20044 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Deswegen muß die Feuerwehr nach 8 bis 10 min. vort Ort sein, der Rettungsdienst nach 10 - 15 min.(?) Jetzt zweifelst du auf einmal die genauen Zeiten an. Vorher war es der Unterschied zwischen den Zeiten. Was denn jetzt? Geschrieben von Daniel R. Lies Dir mal dazu das gestern verlinkte Impulsreferat durch Habe ich. Die Schlussfolgerung, dass ländlichere (nicht großstädtische) Gebiete andere Schutzziele und damit möglicherweise andere Hilfsfristen als bei AGBF brauchen, ist auch richtig. M.M.n. ist aber die Argumentation "Wir brauchen andere (niedrigere) Ziele, weil wir die bisherigen nicht schaffen" falsch. Richtig wäre "Wir brauchen andere Ziele, weil die bisherigen nur für relativ wenige Gegebenheiten zutreffend sind." Geschrieben von Daniel R. Ja? Was beim normalen Herzinfarkt? Was beim Schlaganfall oder neurologischen Notfall? Ich spreche weniger von Maßnahmen, die vorbereitend getroffen werden können, sondern die akut lebensrettend sind. Sprich HLW, stoppen von starken Blutungen, stabile Seitenlage, Wärmeerhalt, etc. Das meiste davon geht ohne großartige Hilfsmittel oder zumindest mit Hilfsmitteln, die allgemein schnell verfügbar sind. Auch AEDs können das sein, die werden ja auch mehr. Klar ist da noch Potential vorhanden, aber wobei nicht... Geschrieben von Daniel R. Da fällt mir, zumindest beim ersten Fall, so einiges ein: Von Leiter anstellen, über den beherzten Eimer Wasser bis zum Einsatz unter Gefährdung des eigenen Lebens. Und hier kommt der springende Punkt: Woher kommt die Leiter, woher der Eimer, woher das Wasser? Wie viele Leute sind bereit "das eigene Leben einzusetzen"? Diese Dinge kann man m.M.n. viel weniger voraussetzen. Den beherzten Eimer Wasser, der dann zum finalen Löscherfolg führt, würde ich auch von der "Intensität der Maßnahme" her eher mit Pflasterkleben vergleichen. Beide führen dazu, dass der Einsatz von BOS i.d.R. nicht mehr nötig sein dürfte. Diese Szenarien sind aber für Hilfsfristen nicht relevant. Diese sind ja nur dann interessant, wenn ein Einsatz tatsächlich notwendig IST, und es nicht nur werden könnte. Geschrieben von Daniel R. Bezüglich des zweiten Punkts würde schon mal helfen, genauer zu gucken, ob die Person wirklich eingeklemmt ist. Und nicht nur die (Fahrer-) Tür klemmt... Klar hilft das. Aber wenn eine Einklemmung tatsächlich vorliegt, was ja durchaus vorkommen soll, dann sind halt die Maßnahmen vorbei. In diesem Sinne vergleiche ich mal das Prüfen, ob die Tür offen ist, mit dem Überprüfen der Vitalfunktionen beim med. Notfall. Das kann fast jeder. Aber bei negativem Ergebnis sind die effektiven Hilfsmaßnahmen eingeschränkter. Oder anders ausgedrückt: Die Leute sind in der Fläche bei medizinischen Notfällen besser fähig, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken, als das bei Bränden der Fall ist. Das sähe z.B. etwas anders aus, wenn Fluchthauben im privaten Haushalt deutlich mehr verbreitet wären. Sind aber nicht. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 760373 | |||
Datum | 24.04.2013 03:41 | 19985 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Linus D.: Jetzt zweifelst du auf einmal die genauen Zeiten an. Vorher war es der Unterschied zwischen den Zeiten. Was denn jetzt? Nein. Falsch verstanden bzw. rübergekommen: Ich zweifele (immer noch) an der Sinnhaftigkeit der Zeiten. Den Feuerwehren drückt man 8 Minuten auf, beim Rettungsdienst darf es aber bis zu 15 Minuten dauern? Das macht, betrachtet man mal die Häufigkeiten, woran die Leute wirklich sterben, wenig Sinn. Das ist, auf der anderen Seite, bezogen auf den Rettungsdienst um einiges ehrlicher: Überall in 5 Minuten einen RTW zu haben, ist schlicht nicht bezahlbar. Überall in 8 Minuten Feuerwehr zu haben, ist andererseits auch schlicht Augenwischerei. Aber ich wiederhole mich. Habe ich. Die Schlussfolgerung, dass ländlichere (nicht großstädtische) Gebiete andere Schutzziele und damit möglicherweise andere Hilfsfristen als bei AGBF brauchen, ist auch richtig. M.M.n. ist aber die Argumentation "Wir brauchen andere (niedrigere) Ziele, weil wir die bisherigen nicht schaffen" falsch. Richtig wäre "Wir brauchen andere Ziele, weil die bisherigen nur für relativ wenige Gegebenheiten zutreffend sind." Dass die Ziele eh nicht zutreffen, ist vielleicht eher eine Nebenfeststellung. Der Punkt ist vielmehr: Wir müssen ehrliche Ziele setzen, die auch / überhaupt realistisch zu erreichen sind! Ich spreche weniger von Maßnahmen, die vorbereitend getroffen werden können, sondern die akut lebensrettend sind. Ein schnelles Eintreffen von Rettungsdienst + Notarzt und die Therape durch diese ist bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder neurologischen Notfall akut lebenrettend! Und hier kommt der springende Punkt: Woher kommt die Leiter, woher der Eimer, woher das Wasser? Wie viele Leute sind bereit "das eigene Leben einzusetzen"? Diese Dinge kann man m.M.n. viel weniger voraussetzen. Nicht so wenige, von so etwas ist oft genug zu lesen. Leitern sind vor allem in eher ländlichen Gegenden nicht so selten. Die Leute, die beherzt handeln und unter Umständen sogar für sie selbst nicht ungefährliche Versuche unternehmen, werden die gleichen sein, die im Zweifelsfall auch die HLW beginnen. Den beherzten Eimer Wasser, der dann zum finalen Löscherfolg führt, würde ich auch von der "Intensität der Maßnahme" her eher mit Pflasterkleben vergleichen. Das mag sein. Beide führen dazu, dass der Einsatz von BOS i.d.R. nicht mehr nötig sein dürfte. Diese Szenarien sind aber für Hilfsfristen nicht relevant. Diese sind ja nur dann interessant, wenn ein Einsatz tatsächlich notwendig IST, und es nicht nur werden könnte. Nee. Ein Einsatz, der vor Eintreffen in selbsthilfe Gelöscht oder bei dem erste Hilfe gleistet wurde, ist auf einmal kein Einsatz mehr und die Eintreffzeit resp. Hilfsfrist zählt nicht mehr? Oder andersherum: Es zählt nur, wenn vor Ort die große "AGBF-Lage" vorgefunden wird oder der Pat. ins Krankenhaus muss (was er übrigens durchaus häufig muß, auch wenn ein Pflaster erst mal geholfen hat)? Nicht wirklich! Aber wenn eine Einklemmung tatsächlich vorliegt, was ja durchaus vorkommen soll, dann sind halt die Maßnahmen vorbei. Das ist wohl wahr. Oder anders ausgedrückt: Die Leute sind in der Fläche bei medizinischen Notfällen besser fähig, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken, als das bei Bränden der Fall ist. Nein, das bestreite ich (auch in der Sache, nicht nur in der Diskussion um die Zeiten)! Der Unterschied, um den wir hier diskutieren, ist lediglich, daß die Eintreffzeit / Hilfsfrist beim Rettungsdienst von vornherein am - finanziell - machbaren ausgerichtet wurde, und insofern um einiges ehrlicher ist, bei der Feuerwehr hingegen an theoretisch wünschenswerten Parametern, die spätestens außerhalb von Großstädten mit BF aber kaum noch zu erfüllen sind, und insofern Augenwischerei. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 760376 | |||
Datum | 24.04.2013 06:51 | 19920 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Leitern sind vor allem in eher ländlichen Gegenden nicht so selten. Die Leute, die beherzt handeln und unter Umständen sogar für sie selbst nicht ungefährliche Versuche unternehmen, werden die gleichen sein, die im Zweifelsfall auch die HLW beginnen. Naja. Ich komme aus so einem ländlichen Gebiet. Und bis dann eine (ausreichend lange) Leiter gefunden, herausgekramt, herbeitransportiert und aufgestellt ist, vergeht m.E.n. schon sehr viel Zeit. Da kann die FW auch da sein. Und es ist schon ein Unterschied, ob man "für sich selbst nicht ungefährliche Versuche" unternimmt, oder eine HLW (evtl. mit telefonischer Unterstützung, das ist stark im Kommen) beginnt. Aber lassen wir das, die Hilfeleistungsmöglichkeit durch Ersthelfer ist nur ein Nebenschauplatz dieser Problematik. Zu der Zeitendiskussion: Ich vermute, wir haben hier zwei verschiedene Ansätze. Einen "Bottom-up" und einen "Top-down". Achtung, es wird ab jetzt ziemlich abstrakt. Bottom-up "Dein" Ansatz ist der, mit den verfügbaren Mitteln so viel wie möglich zu erreichen. Grundsätzlich erst mal nicht falsch. Allerdings muss man dann mit den durchschnittlich, oder eher unterdurchschnittlich verfügbaren Mitteln kalkulieren, um eine Hilfsfrist herauszubekommen, für die ein relativ hoher Erreichungsgrad erzielt werden kann. Es kommen also relativ lange Minimalzeiten heraus, an die man sich dann überall zu binden hat. "Bottom-up" bedeutet dabei, dass wir uns ansehen, was im Kleinen verfügbar ist, und daraus einen größeren Zusammenhang (Gesetz) machen, in welchem alle niedrigeren Ebenen vereinbar sind. Der Ansatz führt also zu recht starren Gesetzen und ist auf ihre Einhaltung angewiesen. Top-down "Mein" Ansatz ist der, ein Ziel zu bestimmen, das aus technischer/taktischer/medizinischer Sicht sinnvoll ist. ("Wünschenswert" ist hier der falsche Begriff, das wäre sofortige Verfügbarkeit aller Einsatzmittel. "Sinnvoll" ist aber die Verfügbarkeit von Einsatzmitteln zu einem Zeitpunkt, zu dem sich der eingetretene Schaden noch nicht riesig vergrößert hat.) Entweder gilt es dann, dieses Ziel mit möglichst geringen Mitteln zu erreichen, oder man versucht, mit den vorhandenen Mitteln diesem Ziel möglichst nahe zu kommen. Der Unterschied von letzterem zum Bottom-up-Ansatz ist, dass man hier auf politischer Ebene den Erreichungsgrad festlegt, der u.U. sehr niedrig sein kann, je nachdem, wie viel man bereit ist auszugeben. Der Ansatz führt also zu weniger starren Gesetzen und mehr Freiheiten für die Planer. Der Unterschied zwischen beiden besteht letztendlich darin, wie die Qualitätsangabe formuliert wird. Beim Bottom-up heißt es eher "Wir erreichen allermeistens in X Minuten die Einsatzstelle." Beim Top-down ist die Formulierung "Wir sind in Y% der Fälle in der Zeit vor Ort, die aus fachlicher Sicht richtig wäre." Beide Ansätze sind in dieser Hinsicht ehrlich. Das Problem in einigen Rechtssprechungen (besonders im Feuerwehrbereich) ist aber, dass man die Ansätze vermischt hat: Man hat die sinnvolle Eintreffzeit (Top-down) (AGBF) genommen, und dafür einen sehr hohen Erreichungsgrad (95% o.ä.) vorgegeben. Das scheitert oft in der Praxis, man äußert es aber nicht. Das ist dann Augenwischerei. Geschrieben von Daniel R. Nee. Ein Einsatz, der vor Eintreffen in selbsthilfe Gelöscht oder bei dem erste Hilfe gleistet wurde, ist auf einmal kein Einsatz mehr und die Eintreffzeit resp. Hilfsfrist zählt nicht mehr? Hieran ist noch einmal der Unterschied "unserer" beider Ansätze zu erkennen: - Dir ist egal, welches Szenario wir genau haben, wir müssen wegen der Rechtslage mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der Hilfsfrist da sein. - Ich sehe "kein Eingreifen von Rettungskräften erforderlich", es existiert also kein "Top"-Ziel, das es zu erreichen gilt. Deswegen ist es mir egal, wann Kräfte an der Einsatzstelle wären. Ich hoffe, dass ich rüberbringen konnte, was mir so nächtlich durch den Kopf gegangen ist. :-) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 760385 | |||
Datum | 24.04.2013 08:54 | 19948 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Den Feuerwehren drückt man 8 Minuten auf, beim Rettungsdienst darf es aber bis zu 15 Minuten dauern? 1. Wer hat die 8 min Hilfsfrist im ländlichen Raum auf Tapet gebracht? Die Fw, die Gemeinden, oder die Politik? Wer ist also "man"? Merkst Du was? 2. Der Rest ist Politik der Diskussion an dieser Stelle (Fw/RD, jeweilige Zeiten) ist v.a. eines: Politik... Das hat also mit dem Bedarfsplan an sich nur wenig zu tun - da stehen auch noch ganz andere Dinge drin (hoffentlich)... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 760433 | |||
Datum | 24.04.2013 15:04 | 19868 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Felix H. in Worten zwei, Drehleitern, über zwanzig Minuten voneinander entfernt stationiert. Die " Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr " für BaWü sehen als Beispiel unter Ziff.: " 2.1 Hubrettungsfahrzeuge zur Menschenrettung " für Hubrettungsfahrzeuge für die Menschenrettung eine grundsätzliche Eintreffzeit von 10 min. vor. Weiterhin ist beschrieben: "Gleichwohl sind längere Eintreffzeiten nicht immer zu vermeiden. Dies gilt beispielsweise bei abgelegenen Einzelobjekten oder wenn in einer Gemeinde als Einzelfall nur wenige sonstige Gebäude als Altbestand bestehen. In diesen Fällen soll auf die Schaffung baulicher Rettungswege hingewirkt werden. Bei Neubauten bedeutet dies, dass der 2. Rettungsweg baulich sichergestellt werden soll.[...] Eintreffzeit für Hubrettungsfahrzeuge zur Menschenrettung darf auch in den beschriebenen Ausnahmefällen nicht über 15 Minuten liegen." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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