News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Neues aus dem Saargebiet. | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 760498 | |||
Datum | 25.04.2013 06:02 | 3242 x gelesen | |||
Mahlzeit, es gibt einen Entwurf für ein neues Brandschutzgesetz. Nachzulesen hier Die Kernpunkte: - Altersgrenze rauf auf 65 - Vorbereitungsgruppen von 6 - 10 - Es gibt zukünftig bis zu 2 Kreisbrandmeister (Amtszeit 8 Jahre) - Für Schüler besteht zukünftig der Rechtsanspruch von der Schule für Einsätze und eine angemessene Zeit danach freigestellt zu werden - Rechtsgrundlage für First Responder (S 4 oben) und und und ... Absolutes Schmankerl war folgender Satz: Der Brandinspekteur oder die Brandinspekteurin wird unterstützt und vertreten durch bis zu zwei Kreisbrandmeister oder Kreisbrandmeisterinnen, im Regional- verband Saarbrücken durch bis zu zwei Regionalverbandsbrandmeister oder Re- gionalverbandsbrandmeisterinnen. Diese müssen die Befähigung zum Verbands- führer und Leiter einer Feuerwehr besitzen und werden in den Landkreisen durch den Landrat oder die Landrätin, im Regionalverband Saarbrücken durch den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrü- cken, nach Anhörung des Brandinspekteurs oder der Brandinspekteurin, der Wehrführer und Wehrführerinnen des jeweiligen Gemeindeverbandes sowie des für den jeweiligen Gemeindeverband gebildeten Feuerwehrverbandes für die Dau- er von acht Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
| |||||
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 760514 | |||
Datum | 25.04.2013 08:45 | 1793 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Für Schüler besteht zukünftig der Rechtsanspruch von der Schule für Einsätze und eine angemessene Zeit danach freigestellt zu werden Ob das so gut ist.... Die sollen erst mal die Schule fertig machen, und sich auf ihre Ausbildung konzentrieren... Sie lernen fürs Leben und nicht für die Feuerwehr. Wie ist das da bei Einheiten, die 2 bis 3 mal am Tag ausrücken? da sind die doch nie in der Schule..... BW: bei uns kommt keiner unter 18 mit zu Einsätzen, insofern hätte sich das eh erledigt. BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 760517 | |||
Datum | 25.04.2013 08:52 | 1702 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jens N. Wie ist das da bei Einheiten, die 2 bis 3 mal am Tag ausrücken? Bei diesen Einheiten gibt es massivere Probleme als die der Schüler mit der Schule. Geschrieben von Jens N. BW: bei uns kommt keiner unter 18 mit zu Einsätzen, insofern hätte sich das eh erledigt. Es soll auch Schüler geben die älter als 17 Jahre sind ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 760520 | |||
Datum | 25.04.2013 08:56 | 1701 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Es soll auch Schüler geben die älter als 17 Jahre sind ... Ja, aber die haben bei uns nur noch ihr ABI im Kopf...und das ist auch gut(richtig) so.... Geschrieben von Jürgen M. Bei diesen Einheiten gibt es massivere Probleme als die der Schüler mit der Schule. Mmh, nöö nicht unbedingt. Wenn die Einsätze schön übern Tag/Nacht verteilt sind?! BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 760522 | |||
Datum | 25.04.2013 09:47 | 1526 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens N.Ob das so gut ist.... Manche können das aber trotzdem... Die Frage, die sich mir allerdings stellt, ist, wie sieht denn das mit der Schulpflicht aus?! Wenn jemand die Arbeit wegen einem Einsatz "schwänzt", ist das (trotz entsprechender Paragraphen in den Ländergesetzen) oftmals eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Pflicht zu arbeiten hat indes keiner. Wohl aber haben die Schüler der allgemeinbildenden Schulen sehr wohl eine Schulpflicht.... oder irre ich da? "Beißen" sich die beiden Gesetze da nicht? Oder gehört das Saarland nun nicht mehr zu Deutschland? Ist das schon "Klein Frankreich"? ;-) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
| |||||
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 760523 | |||
Datum | 25.04.2013 09:49 | 1491 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Die Frage, die sich mir allerdings stellt, ist, wie sieht denn das mit der Schulpflicht aus?!Geschrieben von Lars T. Wohl aber haben die Schüler der allgemeinbildenden Schulen sehr wohl eine Schulpflicht. Das meinte ich damit.... Geschrieben von Lars T. Oder gehört das Saarland nun nicht mehr zu Deutschland? Ist das schon "Klein Frankreich"? ;-) Oh, oh..... BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 760527 | |||
Datum | 25.04.2013 10:10 | 1547 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens N.bei uns kommt keiner unter 18 mit zu Einsätzen, insofern hätte sich das eh erledigt Geschrieben von Landtag Saar (1a) Volljährige Schüler und Schülerinnen sowie Studenten und Studentinnen sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit. Viele Grüße Frank | |||||
| |||||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 760546 | |||
Datum | 25.04.2013 14:11 | 1400 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jens N. Ja, aber die haben bei uns nur noch ihr ABI im Kopf...und das ist auch gut(richtig) so.... Wirklich? Erstens, haben junge Menschen auch in der Prüfungszeit ein Recht auf Freizeit. Zweitens finde ich tut Ablenkung manchmal auch ganz gut, bevor man sichz nur unnötig verrückt macht. Also ich war in der Gymnasialen Oberstufe regelmässig im Einsatz (bin bei Alarm auch von der Schule weg). Auch in der Abiturzeit, damals war ich sogar vormittags im Einsatz, als ich um 14:00 Uhr mündliche Prüfung hatte. Und mein ABI-Schnitt war trotzdem (ich denke sogar deswegen) sehr gut. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
| |||||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 760562 | |||
Datum | 25.04.2013 15:56 | 1274 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens N.Die sollen erst mal die Schule fertig machen, und sich auf ihre Ausbildung konzentrieren... Sie lernen fürs Leben und nicht für die Feuerwehr. Wie ist das da bei Einheiten, die 2 bis 3 mal am Tag ausrücken? da sind die doch nie in der Schule..... Warscheinlich kommt es einfach auch auf die handelnden Leute und den Einzelfall an. Extrembeispiel: Ich hatte zu meiner Schulzeit mal das Problem, dass die Schule den Sportunterricht für die Schüler der Klassen 11-13 wegen Problemen bei der Disponierung (Klartext: zu wenig Hallennutzungszeit) grundsätzlich "hinten dran" gehängt hat: Zwei mal in der Woche nach bereits 7 Schulstunden zuerst 60 Minuten Pause, dann 67,5 Minuten Sport. Da freut man sich echt drüber für den Unterricht in einem eher ungeliebten Fach zwei Stunden länger in der Schule zu bleiben. Ein Mitschüler hat ein paar mal "blau" gemacht, der bekam die Rache des Lehrkörpers ab: Kurs mit Note 6 bewertet bedeutet nicht teilgenommen -> ein zusätzlicher Kurs in 13.2 nötig als die übrigen Leute nach 13.1 das Fach Sport abwählen durften (und zu 90% auch taten). Aber bekanntlich ist ja jedes Fach und somit auch der Sport und jede Stunde extrem wichtig ... [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
| |||||
|