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ThemaFrage zur Ausschreibung9 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern760595
Datum25.04.2013 20:534232 x gelesen
Hallo Leute,

da ich mit Ausschreibungen nichts am Hut habe zwei Verständnisfragen:

1) Gibt es irgendeine Möglichkeit gleiche Geräte per Ausschreibung zu beschaffen?

Angenommen eine Feuerwehr kauft x Handfunkgeräte. Nach einiger Zeit werden weitere Funkgeräge benötigt. Jetzt macht es natürlich Sinn aus Gründen der Gerätebedienung und auch der Ersatzteil/Reperaturmöglichkeiten das Gleiche Modell zu beschaffen. Ist so etwas möglich?

2) Wenn ich ein komplettes Fahrzeug beschaffe, müssen dann die einzelnen Ausrüstungsgegenstände wie kleine Ausschreibungen beschrieben werden oder kann man dann kaufen was man möchte?

Beispielsweise beschaffe ich ein HLF 20 und möchte dann genau die Funkgeräte x, den Schlauch von y, den Blaulichtbalken von z, etc.


Danke für Euer Feedback und schöne Grüße

Florian

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AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg760598
Datum25.04.2013 21:092854 x gelesen
das ist nicht so einfach zu beantworten. Da geht es bei öffentlichen Beschaffungen in der Regel nur um juristische Dinge. Es gibt aber auch Grenzen monetärer Art und verschiedene Beschaffungsarten. Näheres ist in der VOL geregelt, ggf. dort nachlesen.

zu 1

theoretisch ja, man muss es aber gut begründen können. Nachbeschaffungen geringerem Umfangs in gewissen zeitlichen Abständen gehen dann auch ohne Ausschreibung.

zu 2

Ein Fahrzeug würde ich immer kpl. ausschreiben da hinterher ein funktionsfähiges Ganzes rauskommen soll für das der Lieferant auch haften muss. Wunschausstattungen lassen sich da aber trotzdem definieren

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern760612
Datum25.04.2013 22:202667 x gelesen
Hallo Dirk,

danke.

Geschrieben von Dirk B. Ein Fahrzeug würde ich immer kpl. ausschreiben da hinterher ein funktionsfähiges Ganzes rauskommen soll für das der Lieferant auch haften muss. Wunschausstattungen lassen sich da aber trotzdem definieren

Das schon aber dann hätte ja Deine Fahrzeugausschreibung hunderte von Seiten. Denn Du müsstest ja jedes Gerät neutral beschreiben. Handlampen, Strahlrohre, Bedienfeld Sondersignalanlage, Lichtmast, Atemschutzgeräte, Atemschutzmaske, Notfallrucksack, Überlebensanzug, etc. etc.

Wenn man sich bei größeren Feuerwehren die Geräte- und Fahrzeugausrüstung ansieht, dann ist es selbst für einen technikaffinen Menschen extrem schwierig alles sicher zu bedienen. Und das fängt schon bei so Kleinigkeiten wie die Sondersignalanlage an. Die Bedienfelder die ich kenne haben zwischen 5 - x Knöpfe, alle unterschiedlich Optik, verschiedene Symbole, etc. Da tut man sich schon schwer überhaupt mal alles an zu bekommen was so blinkt und trötet. Geschweige so exotische Sachen wie Funk auf den Außenlautsprecher legen beherrschen.


Schöne Grüße

Florian

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AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg760614
Datum25.04.2013 22:512550 x gelesen
Geschrieben von Florian F.Das schon aber dann hätte ja Deine Fahrzeugausschreibung hunderte von Seiten. Denn Du müsstest ja jedes Gerät neutral beschreiben. Handlampen, Strahlrohre, Bedienfeld Sondersignalanlage, Lichtmast, Atemschutzgeräte, Atemschutzmaske, Notfallrucksack, Überlebensanzug, etc. etc.

Selbst wenn ich das mache sind es wohl kaum hunderte Seiten. Wenn dann beschreibt man z.B. nur die Abweichungen zu etwas bekanntem (z.B. der DIN Beladung).

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern760615
Datum25.04.2013 23:062461 x gelesen
Geschrieben von Dirk B. Selbst wenn ich das mache sind es wohl kaum hunderte Seiten. Wenn dann beschreibt man z.B. nur die Abweichungen zu etwas bekanntem (z.B. der DIN Beladung).

Hallo Dirk,

aber das ist doch genau, das was ich meine. Ich möchte ja nicht irgendein Strahlrohr, Handlampe, etc. drauf haben, sondern genau die, die bereits in der Feuerwehr vorhanden sind. Wenn der Hersteller mir irgenwas aufs Fahrzeug packt habe ich genau das was ich nicht haben möchte, Modelle und Gerätetypen unterschiedlichster Art.


Schöne Grüße

Flo

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AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü760616
Datum25.04.2013 23:162598 x gelesen
Hallo Florian,

es gibt eine Möglichkeit, gleiche Geräte zu beschaffen. Du mußt aber allen Anbietern die Möglichkeit einer Angebotsabgabe einräumen. (Europaweit bei Fahrzeugen bzw. über einem bestimmten Beschaffungswert).

Das Schlagwort für Dich: "Gleichwertigkeit".

Wenn Du in einer Ausschreibung ein bestimmtes Gerät/Hersteller (z.B.: Funkgerät Motorola GP 360) vorgibst, dann mußt Du auch anderen Herstellern die Möglichkeit geben ein GLEICHWERTIGES GERÄT anzubieten. Dein Vorteil: Die GLEICHWERTIGKEIT ist von dem anderen Hersteller ( z.B.: Kenwood) nachzuweisen und nicht von dir!

Auszug aus einer EU konformen Fahrzeugausschreibung:
"So weit in dieser Ausschreibungsunterlage auf Normen Bezug genommen wird, ist hiermit jede Bezugnahme mit dem Zusatz oder gleichwertig gemäß Artikel 23 Abs. 3a) der Richtlinie 2004/18/EG versehen. Gleiches gilt, wenn zur Beschreibung der feuerwehrtechnischen Geräte auf Hersteller-, Typbezeichnungen Bezug genommen wird. Die wirtschaftliche, konstruktive und formale Gleichwertigkeit ist in diesem Falle vom Anbieter z.B. durch Beilegen von Datenblättern nachzuweisen."


Dein Gedanke, gleiche Geräte zu beschaffen (Ausbildung, Ersatzteile, etc.) ist vollkommen richtig. Man muß nur die richtige und formal zulässige Lücke in Europa finden.

Gruß aus Pliezhausen
gerne eine P.M. wenn gewünscht.
Lothar Reichenecker

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg760632
Datum26.04.2013 07:572312 x gelesen
Und kleine erläuternde Ergänzung dazu: den Gerätetyp, der es sein soll (Funkgerät, Atemschutzgerät), definierst Du dann bei der entsprechenden Position als "Referenzgerät". Für dieses ist dann die Gleichwertigkeit nachzuweisen.

Thomas

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW760633
Datum26.04.2013 08:032440 x gelesen
Geschrieben von Florian F.1) Gibt es irgendeine Möglichkeit gleiche Geräte per Ausschreibung zu beschaffen?

Angenommen eine Feuerwehr kauft x Handfunkgeräte. Nach einiger Zeit werden weitere Funkgeräge benötigt. Jetzt macht es natürlich Sinn aus Gründen der Gerätebedienung und auch der Ersatzteil/Reperaturmöglichkeiten das Gleiche Modell zu beschaffen. Ist so etwas möglich?


Ja, für die Ersatzbeschaffungen/Reserven sowieso, weils in die Halterungen passen muss, ansonsten muss man über die identische Bedienung (auch morgens um drei) und mit der Durchtauschbarkeit begründen.
Achtung: Wird dann albern, wenn der Hersteller den FuG-Typ ändert und man da faktisch auch ganz andere Geräte bekommt...


Geschrieben von Florian F.2) Wenn ich ein komplettes Fahrzeug beschaffe, müssen dann die einzelnen Ausrüstungsgegenstände wie kleine Ausschreibungen beschrieben werden oder kann man dann kaufen was man möchte?

Beispielsweise beschaffe ich ein HLF 20 und möchte dann genau die Funkgeräte x, den Schlauch von y, den Blaulichtbalken von z, etc.


Nein musst Du nicht jeweils allgemein beschreiben - auch wenn das manche heute immer noch sehen, in den Fällen von 1 kannst Du direkt angeben was, in den anderen Fällen beschreiben was (grob die Leistungsdaten), der Rest geht über "Leitfabrikate"...
Wie das geht und auf was man aufpassen muss, ist ein anderes Kapitel, findet man aber sicher mit Tante Google...

Geschrieben von Florian F.da ich mit Ausschreibungen nichts am Hut habe zwei Verständnisfragen:

Da wirds dann irgendwann auch in der Folge schnell schwierig... ;-)

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg760638
Datum26.04.2013 08:202620 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian F.1) Gibt es irgendeine Möglichkeit gleiche Geräte per Ausschreibung zu beschaffen?

Ja, gibt es schon. Je nach Wert der zu beschaffenden Gegenstände ist man bei so genannten nationalen Vergabeverfahren, die sind bei der rechtlichen Anforderungn nicht so streng und vor allem auch weniger angreifbar. Man braucht aber da "nur" einen "sachlichen Grund", siehe unten der Auszug aus § 7 VOL/A. Den muss man dokumentieren. Die Frage ist natürlich, wie ist man überhaupt an die Gerätebasis gekommen. Kataloge wälzen, Testgerät bestellen und dann sagen, dass ist das was alle meine Leute anwenden müssen, ist halt nicht der richtige Weg.

Ist der Gesamtauftragswert über 200.000 Euro, ist § 8 EG VOL/A anzuwenden. Der liest sich ähnlich aber die Anforderungen an die Begründung sind höher, ein Verzicht auf den Zusatz "oder gleichwertig" ist nicht vorgesehen.

Geschrieben von Florian F.2) Wenn ich ein komplettes Fahrzeug beschaffe, müssen dann die einzelnen Ausrüstungsgegenstände wie kleine Ausschreibungen beschrieben werden oder kann man dann kaufen was man möchte?

Auch für die Beladung eines neu zu beschaffenden Fahrzeuges gilt das Gebot der Produktneutralität. Bei den Handfunkgeräten würde mir noch was einfallen, warum es bestimmte sein müssen, bei den Schläuchen nicht. Du kannst natürlich auch die Beladung die Dir wichtig ist komplett "beistellen" also dem Auftragnehmer aus Deinem Lager geben und sagen: das muss in das Auto rein. Solltest Du vorher aber beschreiben, damit es nachher auch alles reinpasst. Soll es vom Auftragnehmer mitgeliefert werden, empfiehlt es sich die Anforderungen an die Geräte genau zu beschreiben. In dem Fall musst Du Dir dann aber noch Gedanken machen, warum Du die Beladung nicht als separates Los ausschreibst aber auch dafür kann man für einen konkreten Fall oft vertretbare Gründe finden.

Gruß
Sven



§ 7 VOL/A
(3) Bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren sowie bestimmte Ursprungsorte und Bezugsquellen dürfen nur dann ausdrücklich vorgeschrieben werden, wenn dies durch die Art der zu vergebenden Leistung gerechtfertigt ist.


(4) 1Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren (z. B. Markennamen) dürfen ausnahmsweise, jedoch nur mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art", verwendet werden, wenn eine hinreichend genaue Beschreibung durch verkehrsübliche Bezeichnungen nicht möglich ist. 2Der Zusatz "oder gleichwertiger Art" kann entfallen, wenn ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. 3Ein solcher Grund liegt dann vor, wenn die Auftraggeber Erzeugnisse oder Verfahren mit unterschiedlichen Merkmalen zu bereits bei ihnen vorhandenen Erzeugnissen oder Verfahren beschaffen müssten und dies mit unverhältnismäßig hohem finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Integration, Gebrauch, Betrieb oder Wartung verbunden wäre. 4Die Gründe sind zu dokumentieren.

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 25.04.2013 20:53 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 25.04.2013 21:09 Dirk7 B.7, Karlsbad
 25.04.2013 22:20 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 25.04.2013 22:51 Dirk7 B.7, Karlsbad
 25.04.2013 23:06 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 25.04.2013 23:16 Loth7ar 7R., Pliezhausen
 26.04.2013 07:57 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 26.04.2013 08:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.04.2013 08:20 Sven7 T.7, Hamburg
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