News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Löschen oder brennen lassen | 149 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 549179 | |||
Datum | 20.03.2009 09:56 | 139945 x gelesen | |||
Strohbrand Was meint ihr...? Gruß Sven | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549180 | |||
Datum | 20.03.2009 09:58 | 132579 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven NiclasWas meint ihr...? ... brennen lassen. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 549181 | |||
Datum | 20.03.2009 10:02 | 131797 x gelesen | |||
Bei der Ausdehnung und unter der Tatsache, dass erstmal ne Wasserversorgung über lange Wegstrecke gebraucht wird: Brennen lassen und aufpassen, dass die Wise net auch ncoh abfackelt. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 549183 | |||
Datum | 20.03.2009 10:11 | 131215 x gelesen | |||
Hallo, wie lange würde es denn dauern bis sowas abgebrannt ist? Ist ja nicht locker aufgeschichtet sondern gepresst. Hat jemand mal die zeit genommen beim brennen lassen ? 3 Stunden fürs ablöschen mit auseinanderziehen erscheint mir relativ zügig. Gruß, Sebastian | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 549184 | |||
Datum | 20.03.2009 10:13 | 131121 x gelesen | |||
Moin, ist es nicht auch so, dass verbranntes Stroh vom Bauern entsorgt werden muss? Ich hab mal irgendwo (hier?) gelesen, dass die frühere Praxis, die Strohreste einfach an Ort und stelle unterzuackern, nicht mehr so einfach machbar ist. Punkte es brennen zu lassen wären für mich: -Keine Gefahr für umliegende Bereiche durch Rauch, Funkenflug, Wärme und Flugfeuer -Werte ggf. ohnehin vernichtet, warum also Wasser verschwenden? Punkte es auszumachen wären: -Ich muss das Feuer "bewachen", auch wenn ich es brennen lasse. Einen Teil der Aufbauten brauch eich also sowieso und wenn ich Lösche habe ich mein Personal ggf. kürzer gebunden und spare damit Arbeitszeit, Geld usw. -Ein großes Strohfeuer qualmt auch mächtig. Abgesehen von der Umweltbelastung (Ruß, CO2) wird das ggf. Aufsehen erregen, Autofahrer ablenken usw. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549185 | |||
Datum | 20.03.2009 10:16 | 130549 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttAbgesehen von der Umweltbelastung (Ruß, CO2) Gelöschte Strohreste sind m.W. Sondermüll Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 549186 | |||
Datum | 20.03.2009 10:24 | 130727 x gelesen | |||
Mal ein paar Fragen zum Thema, die jeder für sich beantworten kann. 1) Der Bauer muß das nasse Stroh entsorgen - ist das MEIN Problem? Wo ist der Unterschied zum Wohnhaus / Zimmerbrand, wo der Bewohner nasse Möbel, Kleidungsstücke usw. entsorgen 2) Warum darf der Bauer (oder die Feuerwehr) das Stroh brennen lassen, während ich (oder der Nachbar) eine Strafanzeige bekommen, wenn ich ein paar abgeschnittene Äste in meinem Garten verbrenne? Wo bliebt das Kulturgut Umwelt? 3) Wo ziehe ich die Grenze beim Arbeitsaufwand für einen Löscheinsatz / Feuerwehreinsatz? Wenn mir der Aufbau einer Wasserversorgung zu viel ist, der Einsatz im Pendelverkehr nicht möglich ist, wo sezte ich bei anderen Einsätzen die Maßstäbe bei meiner Einsatzplanung / Einsatzeinscheidung / Einsatzdurchführung an? 4) Warum werden Waldbrände und Flächenbrände, teilweise mit großem Aufwand, gelöscht? Ist hier immer eine Gefahr für umliegende Bereiche? Sind hier nicht auch Werte zerstört (bezieht sich auf dein Eintrag: Warum Wasser verschwenden) Wir können uns nicht immer den bequemsten Weg aussuchen, den wir haben einen Auftrag zu erfüllen. Also m.E. LÖSCHEN. Anmerkung: Bezüglich dem Verhältnis von AUFWAND zu NUTZEN sollte sich mal jeder Gedanken über den Einsatz in Köln (Einsturz Stadtarchiv) machen. Wurde da diskutiert ob sich der gesamte Aufwand noch lohnt? Die Gebäude waren ohneenhin eingestürzt und die Personen hatten offenbar keine Überlebenschance mehr. Trotzdem wurde mit einem riesigen Aufwand weiter gearbeitet. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549188 | |||
Datum | 20.03.2009 10:32 | 130541 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenAnmerkung: Bezüglich dem Verhältnis von AUFWAND zu NUTZEN sollte sich mal jeder Gedanken über den Einsatz in Köln (Einsturz Stadtarchiv) machen. Wurde da diskutiert ob sich der gesamte Aufwand noch lohnt? Die Gebäude waren ohneenhin eingestürzt und die Personen hatten offenbar keine Überlebenschance mehr. Trotzdem wurde mit einem riesigen Aufwand weiter gearbeitet. Naja - da werden jetzt aber Äpfel mit Birnen verglichen.... Ansonsten empfehle ich diesbezüglich die Literatur von Markus Pulm - da wird m.E. auch auf den Umweltaspekt beim brennen lassen eingegangen. Dinge die hier bei der Entscheidung berücksichtigung finden sollten: - Wirtschaftlicher Totalschaden ist bereits eingetreten - Keine weitere Gefährdung vorhanden - Brennen lassen kann auch Umwelttechnisch die günstigere Alternative sein (Vgl Pulm) - Aufwand/Nutzen: Staffel * 6 Stunden Brandwache vs. Zug + X * 3 Stunden löschen.... - Keine Beteiligung von Menschenleben, Tieren, hohen Sachgütern etc (Vgl Köln) Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 549189 | |||
Datum | 20.03.2009 10:33 | 130172 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenTrotzdem wurde mit einem riesigen Aufwand weiter gearbeitet. - Sicherungsmaßnahmen in größerem Umfang erforderlich (u.a. zig m³ Beton und ASH verbaut) - Menschenrettung - bedeutende Kulturgüter - Verlust von Wohnraum (auch in Folge der Sicherungsmaßnahmen) Dem gegen über ist ein "bißle" Stroh ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 549190 | |||
Datum | 20.03.2009 10:40 | 130635 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtAnsonsten empfehle ich diesbezüglich die Literatur von Markus Pulm - da wird m.E. auch auf den Umweltaspekt beim brennen lassen eingegangen. Ich habe das Buch, kenne das Buch und schätze das Buch. Nur muß ich trotzdem abwägen ob ich alles umsetzen kann. Außerdem schützt mich das Bich kaum vor einer Strafanzeige wegen "Umweltverschmutzung" oder wie auch nimmer der Vorwurf konkretisiert wird. Geschrieben von Ralf Schmidt Dinge die hier bei der Entscheidung berücksichtigung finden sollten: Und wie erkläre ich meinem Nachbarn das ich seine drei Äste löschen mußte, während ich 500 Rundballen einfach so brennen lasse? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 549191 | |||
Datum | 20.03.2009 10:40 | 129745 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Hubert Kohnen Warum darf der Bauer (oder die Feuerwehr) das Stroh brennen lassen, während ich (oder der Nachbar) eine Strafanzeige bekommen, wenn ich ein paar abgeschnittene Äste in meinem Garten verbrenne? Die Strafanzeige bekommst du aber primär nicht fürs "brennen lassen" sondern fürs Anzünden. Der Strohhaufen brennt halt nun mal... (warum kann uns als Feuerwehr egal sein) Geschrieben von Hubert Kohnen Wo bliebt das Kulturgut Umwelt? Die Frage, die sich mir diesbezüglich stellt: was ist für die Umwelt schädlicher: - brennen lassen und somit mehr oder weniger vollständige Verbrennung bei "hohen" Temperaturen - abkühlen mit Wasser, dadurch mehr Schwelbrand, unvollständige Verbrennung und zusätzlich auch noch tausende Liter Löschwasser, die meist nicht aufgefangen werden können und im Erdreich versickern. Ich denke mal eine allgemeingültige Antwort gibt es diesbezüglich nicht. Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 549192 | |||
Datum | 20.03.2009 10:43 | 130487 x gelesen | |||
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=340811 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 549193 | |||
Datum | 20.03.2009 10:44 | 129706 x gelesen | |||
Morgen, bei uns hat vor glaube 3 Jahren auch so ein Haufen gebrannt. Es war zwar keine Gefährdung von Menschen auszugehen, auch die Straße war ein Stück weit weg davon, dennoch wurde beschlossen, das wir einen Großteil ablöschen und auseinander ziehen. Danach dauerte es, meines Wissen, noch drei Tage bis das Ganze entgültig erloschen war. Zwei Wehren waren damals mit ablöschen und Brandwache beschäftigt. Die Rauchentwicklung war nach dem ersten Eingriff "etwas" geringer geworden. Ich denke, da gibt es wieder einmal ein Für und Wider. MkG Patricia | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549194 | |||
Datum | 20.03.2009 10:46 | 130241 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenUnd wie erkläre ich meinem Nachbarn das ich seine drei Äste löschen mußte, während ich 500 Rundballen einfach so brennen lasse? Du mußtest seine drei Äste löschen, weil die örtliche Ordnungsbehörde oder die Polizei Dich um Amtshilfe ersucht hat. Ansonsten darfst Du sie auf seinem Grundstück eigentlich nur mit seinem Einverständnis löschen ;-) Und ich vermute mal, das es bei deinem Nachbarn mehr um eine erzieherische Maßnahme geht, das er in Zukunft nicht jede Woche drei Äste abfackelt - beim Bauern ist von freiwilligen Wiederholungstaten nicht auszugehen ;-) Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 549195 | |||
Datum | 20.03.2009 10:46 | 129856 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffSicherungsmaßnahmen in größerem Umfang erforderlich (u.a. zig m³ Beton und ASH verbaut) Hallo Michael, bevor es falsch verstanden wird. Ich schätze die Arbeit in Köln und habe keinen Zweifel das alles vernünftig und gründlich geplant und durchhgeführt wurde. Nur sollte man nachdenken, ob die Branddirektion einen "overkill" gemacht hat oder ich mich bei der Entscheidung das Stroh brennen zu lassen, nicht doch fahrlässig verhalten habe. Ich denke das die Branddirektion einen wesentlich besseren rechtlichen Hintergrund hat als ein Gruppenführer auf dem platten Land, der aufgrund zu großen Arbeitsaufwand mal eben 500 Rundballen abbrennen läßt. Am Besten noch "kontrolliert", OHNE Anwesenheit der Feuerwehr. Geschrieben von Michael Roleff Dem gegen über ist ein "bißle" Stroh ? Für Dich ein bißle Stroh - für andere waren es in Köln ein bißle Schutt und Steine. Klartext - Wenn man in Köln einen solchen Aufwand betreibt, dann finde ich es vollkommen gerechtfertigt. Ergo - Beim Strohbrand keine Diskussion - Feuer löchen, auch mit größerem Aufwand Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
| |||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 549196 | |||
Datum | 20.03.2009 10:48 | 130099 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtUnd ich vermute mal, das es bei deinem Nachbarn mehr um eine erzieherische Maßnahme geht Nur zur Info - meine Beispiele waren fiktiv Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8W., Herrsching / Bayern | 549197 | |||
Datum | 20.03.2009 10:51 | 130062 x gelesen | |||
Liebe Kameraden, das ist doch eigentlich keine Frage ob brennen lassen oder nicht...... Als Feuerwehr sind wir verpflichtet ein Feuer zu löschen, welches Bestimmungswiedrig entstanden ist. Wie dieses "Löschen" aussieht, ob verhinderung der Brandausbreitung oder "kontrolliertes" Abbrennen lassen würde ich dem jeweiligen Einsatzleiter nach Abschätzung der Gefahrenlage überlassen. LG P.S. Nicht vergessen, das ist meine Meinung und nicht die irgendeiner Organisation, und es ebsteht das Recht zur freien Meinungsäußerung. | |||||
| |||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 549198 | |||
Datum | 20.03.2009 10:52 | 130186 x gelesen | |||
Sorry - waren meine Finger zu schnell. Geschrieben von Ralf Schmidt Und ich vermute mal, das es bei deinem Nachbarn mehr um eine erzieherische Maßnahme geht Mein Beispiel war fiktiv - ich mußte noch nicht beim Nachbarn löschen. Geschrieben von Ralf Schmidt beim Bauern ist von freiwilligen Wiederholungstaten nicht auszugehen ;-) Oh doch, wie oft wird JÄHRLICH Feld für Feld abgefackelt und die Reste verbrannt. Ab und zu kommt es aufgrund verschiedene Umstände dann zum Übegreifen auf Lagervorräte (Strohmiete) oder Erntemaschinen. BTW- warum löschen wir einen PKW, LKW, BUS, der in Vollbrand steht? Wert gegen Null -Löschwasser auffangen = Null -Entsorgung = teuer. Hier setzen wir neben dem Lebensmittel LÖSCHWASSER auch Schaummittel oder Pulver ein, also kostenintensiver als beim Löschen einer Strohmiete. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
| |||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 549199 | |||
Datum | 20.03.2009 10:54 | 130061 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Hubert Kohnen
Nach Möglichkeit weil Ordnungsamt oder Pol dich damit beauftragt haben. Sinnigerweise mit einer etwas handfesteren Argumentation wie übermäßige Belästigung der Anwohner oder Verbrennen "kritischer" Materialien wie Möbelhaus,Plastikplanen etc. oder drohenden Ausbreitungsgefahr. Ein Gartenabfallfeuer an sich ist erstmal ein Nutzfeuer, da liegt nur die Owi der fehlenden Anmeldung vor. Wenn die Randbedingungen stimmen, kann man das auch ganz ohne Fw-Einsatz weiterbrennen lassen und dem Hobbygärtner ein Verwarngeld aufdrücken. Ggf auch noch die Einsatzkosten, wenn dadurch fahrlässig Leute in den Glauben versetzt wurden, dass da gerade ein Haus abfackelt und sie die Fw rufen. Als ein Nutzfeuer liegt aber zunächst einmal kein Anlass zum eigenmächtigen Löschen vor, wenn nicht von Ordnungsamt o.ä. angeordnet. oder eine offensichtliche Gefährdung anderer vorliegt. Gruß, Thorben | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549200 | |||
Datum | 20.03.2009 10:55 | 129892 x gelesen | |||
Wenn meine Standardtaktik also wäre: "Ich bin die Feuerwehr und ich mache jedes Schadenfeuer aus, zu dem ich alarmiert werde" formal ein Ermessensnichtgebrauch? Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 549201 | |||
Datum | 20.03.2009 10:55 | 129801 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin WastianAls Feuerwehr sind wir verpflichtet ein Feuer zu löschen, welches Bestimmungswiedrig entstanden ist. Richtig - vielleicht fehlt der Zusatz RECHTLICH verpflichtet, durch entsprechende Gesetze. Geschrieben von Martin Wastian Wie dieses "Löschen" aussieht, ob verhinderung der Brandausbreitung oder "kontrolliertes" Abbrennen lassen Dann zeige mit mal jemand die Wortwahl bzw. Redewendung kontrolliertes Abbrennen in einem der Gesetzestexte. Nicht das ich behaupte das es sie nicht gibt; nur kenne ich sie (noch) nicht. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 549202 | |||
Datum | 20.03.2009 10:55 | 129665 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert Kohnen1) Der Bauer muß das nasse Stroh entsorgen - ist das MEIN Problem? Wo ist der Unterschied zum Wohnhaus / Zimmerbrand, wo der Bewohner nasse Möbel, Kleidungsstücke usw. entsorgen Mit der Argumentation kannst du auch dafür plädieren an jedem Wohnhaus einen F-Anschluss in der Dachhaut zu installieren. Zwecks schneller Flutung. Es geht hier um eine Abwägung, im speziellen Fall hauptsächlich Umweltschutz vs. Folgekosten betroffener Kunde ( waren vor Jahren schon 120€/T Stroh, und geflutetes Stroh ist schwer...) Geschrieben von Hubert Kohnen 2) Warum darf der Bauer (oder die Feuerwehr) das Stroh brennen lassen, während ich (oder der Nachbar) eine Strafanzeige bekommen, wenn ich ein paar abgeschnittene Äste in meinem Garten verbrenne? Wo bliebt das Kulturgut Umwelt? Unterschied zwischen anzünden und brennen lassen. Anzünden darf der Bauer das auch nicht. Geschrieben von Hubert Kohnen 3) Wo ziehe ich die Grenze beim Arbeitsaufwand für einen Löscheinsatz / Feuerwehreinsatz? Wenn mir der Aufbau einer Wasserversorgung zu viel ist, der Einsatz im Pendelverkehr nicht möglich ist, wo sezte ich bei anderen Einsätzen die Maßstäbe bei meiner Einsatzplanung / Einsatzeinscheidung / Einsatzdurchführung an? Das ist die Frage, die man sich beim Thema "brennen oder löschen" als Einsatzleiter stellen muss. Aus der Ferne vermag ich dies im Konkreten nicht zu beurteilen, aber ich tendiere eher zum nicht löschen. Geschrieben von Hubert Kohnen
Weil der EL zur Entscheidung gekommen ist, dass er löschen will. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549203 | |||
Datum | 20.03.2009 10:57 | 129750 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenDann zeige mit mal jemand die Wortwahl bzw. Redewendung kontrolliertes Abbrennen in einem der Gesetzestexte. Nicht das ich behaupte das es sie nicht gibt; nur kenne ich sie (noch) nicht. Brauchts auch nicht - das Gesetz spricht von Schadenfeuer (Definition ist bekannt?) und schließt somit andere Feuer erstmal als originäre Zuständigkeit der Feuerwehr aus. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549204 | |||
Datum | 20.03.2009 10:59 | 129569 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin WastianAls Feuerwehr sind wir verpflichtet ein Feuer zu löschen, welches Bestimmungswiedrig entstanden ist. Steht wo? Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Pete8r S8., Karben / Hessen | 549205 | |||
Datum | 20.03.2009 11:02 | 129915 x gelesen | |||
Hallo, bei uns hat vor 3 Jahren auch ma ein Stroh-/Misthaufen gebrannt. Der war allerdings auch etwas größer. Das ganze hat sich zwei Wochen lang hingezogen. Hier der Link auf unsere FW-Seite. www.feuerwehr-klein-karben.de/ Leider funktioniert das mit der Linkfunktion bei unserer Seite nicht richtig, also hier eine kurze Anleitung für alle Intressierten wo man den Bericht und ein paar Bilder findet: Links im Menü, auf Einsätze, dann Groß-Karben, dann 2006, und dann ist es der 22. Einsatz. MfG Peter Schade | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 549206 | |||
Datum | 20.03.2009 11:03 | 129534 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin WastianAls Feuerwehr sind wir verpflichtet ein Feuer zu löschen, welches Bestimmungswiedrig entstanden ist. Dafür hätte ich gerne eine gesetzliche Grundlage. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
| |||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 549207 | |||
Datum | 20.03.2009 11:03 | 129677 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ralf Schmidt Brauchts auch nicht - das Gesetz spricht von Schadenfeuer (Definition ist bekannt?) und schließt somit andere Feuer erstmal als originäre Zuständigkeit der Feuerwehr aus. Naja, ne Strohmiete ist zunächst auch erstmal ein Schadenfeuer,wenn nicht vorsätzlich vom Eigentümer angezündet. I.d.R. wollte er das Stroh ja noch nutzen und nich verbrennen. Man muss es dann halt aufgrund des bereits eingetretenen wirtschaftlichen Totalverlusts kurzerhand zur Folgenbegrenzung (Einsatzaufwand/kosten,Entsorgung) in ein Nutzfeuer umwidmen. Gruß, Thorben | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 549208 | |||
Datum | 20.03.2009 11:04 | 129717 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchadeLeider funktioniert das mit der Linkfunktion bei unserer Seite nicht richtig, also hier eine kurze Anleitung für alle Intressierten wo man den Bericht und ein paar Bilder findet: oder hier klicken Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 549209 | |||
Datum | 20.03.2009 11:06 | 130602 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Böntgen3 Stunden fürs ablöschen mit auseinanderziehen erscheint mir relativ zügig. Ich gehe davon aus, dass der Einsatz noch nicht gegessen ist. Wenn der Haufen nicht (mindestens einmal) umgeschichtet wurde wird er wieder anfangen zu brennen. Der "Spass" für die nächsten Tage ist gesichert. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
| |||||
Autor | Pete8r S8., Karben / Hessen | 549210 | |||
Datum | 20.03.2009 11:06 | 129608 x gelesen | |||
Ahh ok danke!! | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 549211 | |||
Datum | 20.03.2009 11:09 | 129481 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlMan muss es dann halt aufgrund des bereits eingetretenen wirtschaftlichen Totalverlusts kurzerhand zur Folgenbegrenzung (Einsatzaufwand/kosten,Entsorgung) in ein Nutzfeuer umwidmen. Man muss es nicht umwidmen, sondern sich bewusst sein, dass bei der vorliegenden Größe des Strohlagers mit der Vornahme des ersten C-Rohrs der wirtschaftliche Totalschaden unweigerlich und zeitgleich zu "Wasser marsch" eintreten wird. Alles weitere ist eine einsatztaktische Überlegung, die aus der Ferne und ohne nähere Information schwierig ist. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549212 | |||
Datum | 20.03.2009 11:10 | 129517 x gelesen | |||
Bevor wir hier durch die verschiedenen Landesgesetze aneinander vorbei reden, in NRW ist die Feuerwehr gemäß § 1 Abs 1 originär für folgende Dinge zuständig: (1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Definition Schadenfeuer: Ein Schadenfeuer ist ein selbständig fortschreitendes, unkontrollierbares Feuer außerhalb einer Feuerstätte, das nicht zum Verbrennen bestimmte oder nicht wertlose Gegenstände vernichtet. Alle Feuer die nicht unter diese Definition fallen, liegen somit erstmal nicht in der Zuständigkeit der Feuerwehr. Sie können aber z.B. in Rahmen der Amtshilfe für die örtliche Ordnungsbehörde trotzdem bekämpft werden: Das wären dann die berühmten drei Äste im Garten des Nachbarn. Zum Thema "Wir müssen löschen": Kann ich so nicht aus dem Gesetz entnehmen. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Klau8s P8., Jülich / NRW | 549214 | |||
Datum | 20.03.2009 11:14 | 129505 x gelesen | |||
einen schönen guten Morgen .... Geschrieben von Sven Niclas Was meint ihr...? kommt auf die Tageszeit an ..... abbrennen lassen ist klar - aber .... wenn der Haufen schon brennt - als Ausbildungsbeispiel für die "Jungen" nutzen Da kann man Wirkungswiese demonstrieren - Brohr, C-Rohr, HSR - oder auch mal den Rauch mit nem Hydroschild "wegmachen" .... mkg Klaus "don`t tell your people how to do it but what to do and be surprised by the result..." - Gen. George S. Patton Jr. | |||||
| |||||
Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 549215 | |||
Datum | 20.03.2009 11:15 | 129486 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert Kohnenist das MEIN Problem? Wo ist der Unterschied zum Wohnhaus / Zimmerbrand, wo der Bewohner nasse Möbel, Kleidungsstücke usw. entsorgen Also, ich habe mal gelernt (egal in welcher Hinsicht) den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ok, das Strohballen ist dahin, aber bei nem Wohnungsbrand kann man auch mit weniger Wasser viel erreichen. Wobei da die Rauchschäden noch dazu kommen. Geschrieben von Hubert Kohnen 2) Warum darf der Bauer (oder die Feuerwehr) das Stroh brennen lassen, während ich (oder der Nachbar) eine Strafanzeige bekommen, wenn ich ein paar abgeschnittene Äste in meinem Garten verbrenne? Wo bliebt das Kulturgut Umwelt? Sofern ich von meinem Seniorchef weiß, müssen auch _die_ sich immer wieder eine Genehmigung einholen. Und das Gelände muss vorher von einem aus dem Ordnungsamt(?) abgenommen werden, das keine weitere Brandgefahr besteht etc. Geschrieben von Hubert Kohnen 4) Warum werden Waldbrände und Flächenbrände, teilweise mit großem Aufwand, gelöscht? Ich kenne mich zwar in der Sache nicht wirklich aus, aber bei solchen Bränden herrscht die Gefahr der Ausbreitung wohl eher als bei einem Haufen Stroh. Geschrieben von Hubert Kohnen Wir können uns nicht immer den bequemsten Weg aussuchen, den wir haben einen Auftrag zu erfüllen. Also m.E. LÖSCHEN. Da gab es doch auch mal was mit "opfern", "aufgeben" und der Gleichen?! :-) Da lösche ich ggf. auch nicht mehr und lasse nur abbrennen MkG Patricia | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 549216 | |||
Datum | 20.03.2009 11:15 | 129665 x gelesen | |||
Bis der Haufen abgebrannt ist dürfte so manche Stunde ins Land gehen. Ein recht großer stinkender und qualmender Resthaufen wird garantiert übrig bleiben. Entweder muss dieser dann doch abgelöscht werden oder aber man läßt ihn dann noch viele weitere Stunden und Tage weiter stinken und qualmen und wartet bis sich irgendwann die noch so weit entfernt wohnenden Anwohner beschweren und der Mist dann doch abgelöscht werden muß. Ums Ablöschen kommt früher oder später nicht drum herum. Mein Vorschlag: Sich am warmen Feuer wärmen, in Ruhe abei überlegen ob lange WV aufgebaut wird oder Pendelverkehr stattfindet, Trecker oder Radlader bestellen und dann mit alle Mann in die Hände spucken und das Ding aus machen und dann zügig wieder nach Hause bzw. zur Arbeit. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549217 | |||
Datum | 20.03.2009 11:18 | 130077 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenBTW- warum löschen wir einen PKW, LKW, BUS, der in Vollbrand steht? Um es jetzt mal in den Vergleich zum Stroh zu setzen: Weil ein brennendes Fahrzeug eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt? Weil die Rauchgase eines brennenden Fahrzeuges wesentlich gefährlicher sind als die von Stroh? Weil das Fahrzeug selten so weit ausbrennen wird, das davon im nachhinein so gut wie nichts mehr übrig ist? Weil ein brennendes Fahrzeug weitere Gefahren beinhaltet: Kraftstoff, platzende Reifen, platzende Airbags etc? Weil es wesentlich einfacher zu löschen ist? (Ohne WV lange Wegstrecke, ohne Radlader etc) To be continued... Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 549218 | |||
Datum | 20.03.2009 11:20 | 129519 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlNaja, ne Strohmiete ist zunächst auch erstmal ein Schadenfeuer,wenn nicht vorsätzlich vom Eigentümer angezündet Daraus schließe ich, das es bei vorsätzlichem Anzünden des Eigentümers KEIN Schadensfeuer mehr ist ? Richtig? Dann wäre aber auch ein Zimmerbrand / Wohnungsbrand KEIN Schadensfeuer, wenn es vom Eigentümer vorsätzlich angezündet wurde. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
| |||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 549219 | |||
Datum | 20.03.2009 11:22 | 129944 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtUm es jetzt mal in den Vergleich zum Stroh zu setzen: Laß ich alles gelten und gebe Dir Recht Geschrieben von Ralf Schmidt Weil es wesentlich einfacher zu löschen ist? (Ohne WV lange Wegstrecke, ohne Radlader etc) Genau da sehe ich das Problem. Meines Erachtesn können wir es uns aus verschiedenen Gründen nicht immer "einfach" machen, sondern müssen eben auch mal "komplizierter und aufwändiger" löschen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549220 | |||
Datum | 20.03.2009 11:23 | 129417 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenDaraus schließe ich, das es bei vorsätzlichem Anzünden des Eigentümers KEIN Schadensfeuer mehr ist ? Richtig? Richtig. Und Du darfst es sogar genau genommen noch nichtmal löschen, wenn er nicht will... sondern erst im Rahmen der Amtshilfe für die örtliche Ordungsbehörde. Geschrieben von Hubert Kohnen Dann wäre aber auch ein Zimmerbrand / Wohnungsbrand KEIN Schadensfeuer, wenn es vom Eigentümer vorsätzlich angezündet wurde. Hier dürftest Du zumindest immer davon ausgehen - das wohl auch Eigentum gefährdet ist, welches nicht zum verbrennen geeignet ist. (zB Nachbar) Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 549221 | |||
Datum | 20.03.2009 11:25 | 129592 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas WeegeUms Ablöschen kommt früher oder später nicht drum herum. Abbrennen lassen mit minimalem Kräfteeinsatz (Staffel+Fahrzeug mit Tank), anschließendes Verteilen des Brandguts durch Bauer auf nahegelegenen Flächen, tiefe Bodenbearbeitung durch Bauer. Das wäre eine von mehreren pragmatischen Lösungen, die der Einsatzleiter zur Verfügung hätte. Nachlöschen wäre hier definitiv nicht erforderlich. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549222 | |||
Datum | 20.03.2009 11:25 | 129955 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenMeines Erachtesn können wir es uns aus verschiedenen Gründen nicht immer "einfach" machen, Nicht immer, okay - aber was spricht dagegen, es sich im Einzefall auch mal einfacher zu machen? :-) Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 549223 | |||
Datum | 20.03.2009 11:28 | 129660 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtTo be continued... ...weil Teer unter brennenden Fahrzeugen warm wird, und sich daraus eine kostenintensive Sanierung ergibt (Mutterboden kann das ab) Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
| |||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 549224 | |||
Datum | 20.03.2009 11:29 | 129928 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtNicht immer, okay - aber was spricht dagegen, es sich im Einzefall auch mal einfacher zu machen? :-) Der EINZELfall wird aber leicht verallgemeinert - auch wenn es OT ist, wie viele Glauben das man grundsätzlich bei Rettung von Menschenleben von der UVV abweichen kann? Zum Thema - ich denke das es HIER auch nicht um den Einzelfall geht, sondern ob man Strohmietenbrände GRUNDSÄTZLICH löschen oder abbrennen lassen soll, wenn löschen nur durch einen größeren Aufwand möglich wäre. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549225 | |||
Datum | 20.03.2009 11:30 | 129602 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weber...weil Teer Asphalt! ;-) Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 549226 | |||
Datum | 20.03.2009 11:31 | 129489 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weberanschließendes Verteilen des Brandguts durch Bauer auf nahegelegenen Flächen Wieviel Fläche brauche ich für 70-100 Rundballen? Was ist mit "Verpackung" aus Plastik-Netzen bzw. -bändern? MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549227 | |||
Datum | 20.03.2009 11:35 | 129603 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert Kohnenich denke das es HIER auch nicht um den Einzelfall geht Okay - für mich ging es hier um das Einsatzbeispiel - also den Einzelfall. Und für die "Allgemeinheit" nimmt vielleicht der ein oder andere den Gedanken mit, das nicht jedes Feuer gelöscht werden muss... Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 549228 | |||
Datum | 20.03.2009 11:37 | 130547 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Böntgen3 Stunden fürs ablöschen mit auseinanderziehen erscheint mir relativ zügig. Ja das waren doch nur 50 m². MkG Mike Ganzke | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 549229 | |||
Datum | 20.03.2009 11:41 | 129447 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas WeegeWieviel Fläche brauche ich für 70-100 Rundballen? Kommt auf die Ballen an. Ist im Einzelfall zu entscheiden, und mit dem "Fachberater Bauer" vor Ort zu klären. Allerdings ist hier gesunde Skepsis angebracht, Berufskollegen neigen zu *ähm* "sehr pragmatischen" Lösungen. Von den Bildern im Netz ausgehend schätze ich, dass man das Zeug auf 50ar so einarbeiten kann, das nicht mal eine größere Schädigung des Bodenlebens eintritt. Organische Masse ist prinzipiell was gutes fürs Bodenleben... Geschrieben von Thomas Weege Was ist mit "Verpackung" aus Plastik-Netzen bzw. -bändern? Kann imo vernachlässigt werden. Das meiste davon wird sich bei kompletter Verbrennung so oder so in die Atmosphäre oxidieren. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 549230 | |||
Datum | 20.03.2009 11:43 | 129640 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Hubert Kohnen 1) Der Bauer muß das nasse Stroh entsorgen - ist das MEIN Problem? Wo ist der Unterschied zum Wohnhaus / Zimmerbrand, wo der Bewohner nasse Möbel, Kleidungsstücke usw. entsorgen naja, meine Aufgabe ist ja, zumindets nach meinem Verständnis, nicht plump damit ausformuliert jedes Feuer zu löschen, koste es was es wolle. Vielmer denke ich, dass die Aufgabe der Feuerwehr ist, den entstandenen schaden so gering wie möglich zu halten. Auch beim Zimmerbrand muss ich ja versuchen Werte zu erhalten. Beim Strohfeuer sind, wenn ich das richtig verstanden habe, keine Werte mehr da die ich erhalten kann, solange das Umfeld nicht bedroht ist, da ein brennender Strohaufen wohl immer gänzlich entsorgt werden muss. Geschrieben von Hubert Kohnen 2) Warum darf der Bauer (oder die Feuerwehr) das Stroh brennen lassen, während ich (oder der Nachbar) eine Strafanzeige bekommen, wenn ich ein paar abgeschnittene Äste in meinem Garten verbrenne? Wo bliebt das Kulturgut Umwelt? Nicht der Bauer würde es brennen lassen, sondern ich als EL Feuerwehr. Der Bauer hat selbstverständlich die Pflicht im Falle eines Falles die Feuerwehr zu rufen. Wie ich meine bereits in der Frage zu 1.) von mir definierte Aufgabe der Schadensminimierung nun löse ist nicht mehr seine Sache. Geschrieben von Hubert Kohnen 3) Wo ziehe ich die Grenze beim Arbeitsaufwand für einen Löscheinsatz / Feuerwehreinsatz? Wenn mir der Aufbau einer Wasserversorgung zu viel ist, der Einsatz im Pendelverkehr nicht möglich ist, wo sezte ich bei anderen Einsätzen die Maßstäbe bei meiner Einsatzplanung / Einsatzeinscheidung / Einsatzdurchführung an? Naja, die anderen Einsätze waren ja jetzt hier nicht gefragt. Für mich ist Fakt, dass solange das Brennende Stroh keine Gefährdungen auslöst, weil es etwa auf einem Acker liegt, hier eine Schadenausweitung erstmal nur für die Umwelt besteht. Jetzt kann ich abwägen, ob ich die CO2-Emmissionen von n m³ Stroh in Kauf nehme und dafür Personalresourcen schone und damit ebenfalls den Schaden minimiere, weil weniger Personalkosten anfallen. Da ich beides vor Ort weder messen noch wiegen kann würde ich dass vom Aufwand für den schnellen Löschangriff abhängig machen. Geschrieben von Hubert Kohnen 4) Warum werden Waldbrände und Flächenbrände, teilweise mit großem Aufwand, gelöscht? Ist hier immer eine Gefahr für umliegende Bereiche? Sind hier nicht auch Werte zerstört (bezieht sich auf dein Eintrag: Warum Wasser verschwenden) Mh, ich würde sagen im Wald stehen immer noch weitere Bäume rum. Zumindest die werden ja gefährdet sein? Geschrieben von Hubert Kohnen Wir können uns nicht immer den bequemsten Weg aussuchen, den wir haben einen Auftrag zu erfüllen. Also m.E. LÖSCHEN. Ich weiß jetzt nicht wo du aus meinem Beitrag den "Bequemlichkeits-Faktor" rausgelesen haben willst. Eigentlich wollte ich mehr auf die Beeinflussbarkeit der Schadenhöhe hinaus, zu der ich eben auch ggf. Wasserverbrauch aus dem zentralen Netz, Verdienstausfall, Fahrzeugeinstaz usw. Zähle. Wenn ich doch darauf einfluss nehmen kann und es sich insbesonder hier wie in kaum einem anderen Fall anbietet darüber nachzudenen - warum sollte ich das also unterlassen? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 549236 | |||
Datum | 20.03.2009 13:00 | 129311 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttJetzt kann ich abwägen, ob ich die CO2-Emmissionen von n m³ Stroh in Kauf nehme Kauf Dir doch CO2 zertifikate fürs Gewissen :-) Gruß Michael [x] <--- nail here for a new monitor | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 549239 | |||
Datum | 20.03.2009 13:18 | 129306 x gelesen | |||
Mh, das kann nicht schaden. Allerdings war das durchaus ernst gemeint - vielleicht nicht isoliert im Bezug auf CO2-Emissionen sondern auf Umweltaspekte allgemein. Denn eine andere Art der Ausbreitungsgefahr sehe ich nicht... Gruß, otti P.S. Wieviele Zertifikate brauche ich für den Konsum eines Zweibelmettbrötchens? "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 549251 | |||
Datum | 20.03.2009 13:58 | 129034 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttMh, Vielleicht sollte UC das mit in den (Fahrzeug-)Normenausschuss nehmen. Jedes LF bekommt ein bestimmtes Kontingent Emissionsrechte zum "Brennen lassen" :-) Gruß Michael [x] <--- nail here for a new monitor | |||||
| |||||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 549254 | |||
Datum | 20.03.2009 14:00 | 129433 x gelesen | |||
Moin, das kommt auf die Menge der Zwiebeln an, danach bemisst sich der Methanausstoß . *g* Das Stroh ist übrigens als nachwachsender Brennstoff CO2-Bilanzneutral. Auch sonst sehe ich keine Umweltgefährdung ( zumindest nicht bein Stroh von Biobauern ). Gruß Lutz | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 549256 | |||
Datum | 20.03.2009 14:03 | 129277 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz RichterAuch sonst sehe ich keine Umweltgefährdung ( zumindest nicht bein Stroh von Biobauern ). Es wäre interessant, das näher zu vertiefen, das sollten wir aber an anderer Stelle machen. Diese Aussage ist einfach nur dämlich und zeugt von nicht vorhandener Kompetenz. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 549259 | |||
Datum | 20.03.2009 14:11 | 129232 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Lutz Richter Das Stroh ist übrigens als nachwachsender Brennstoff CO2-Bilanzneutral. Auch sonst sehe ich keine Umweltgefährdung ( zumindest nicht bein Stroh von Biobauern ). ohne jetzt Ahnung zu haben von Biobauern und co: Wenn eine bestimmte Menge an Stroh verbrennt steht sie für den Zweck, für den Sie ursprünglich gedacht war, nicht mehr zu Verfügung. Sie muss also durch eine Menge Stroh, die anderweitig nicht benötigt worden wäre, ersetzt werden. Außerdem ist Stroh wohl in erster Linie kein Brennstoff... Aber irgendwie wird mir das jetzt für die Entscheidungsfindung an der Einsatzstelle zu theoretisch... Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 549265 | |||
Datum | 20.03.2009 14:25 | 128985 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weber"Fachberater Bauer" ...gibt es von Deinem Rückenschild ein Foto im Netz? Ich würde so gerne meine Sammlung ergänzen Thomas :-o Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
| |||||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 549276 | |||
Datum | 20.03.2009 14:39 | 129299 x gelesen | |||
Moin, davon abgesehen, daß das jetzt schon sehr beleidigend ist, aus dieser Entfernung überhaupt Aussagen zu meiner Kompetenz zu machen, wäre es nett gewesen mich dann auf Denkfehler in diesem individuellen Fall hinzuweisen. Weiterhin stelle ich fest, daß es sich bei Stroh um ein Produkt handelt, welches zu nahazu 100 % aus Pflanzenteilen besteht. Pflanzenteile brannten schon in freier Natur, als Gott noch keinen Gedanken an eine Erfindung von Menschen gedacht hat. Brände von Pflanzen, oder deren Bestandteilen sind schon immer Teil des Kreislaufs von Leben und Sterben gewesen. Daher glaube ich nicht, daß es bei einem Brand von einem nicht mal sehr großen Strohaufen zu Schäden kommt, mit denen die Natur nicht vergleichsweise leicht zurecht kommt. Ich denke, das ist schon ein Aspekt der in der Bewertung des Umweltschadens berücksichtigt werden sollte. Das Dämlichste war wohl, zugegebener Maßen, daß ich "bein" statt "beim" geschrieben habe. Es soll nicht wieder vor kommen. Gruß Lutz. | |||||
| |||||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 549282 | |||
Datum | 20.03.2009 14:59 | 129270 x gelesen | |||
Moin, abbrennen lassen, solange eine Ausweitung oder weitere Gefährdung durch z.B. Brandrauch ausgeschlossen werden kann. Reste ablöschen und vom Bauern unterpflügen lassen. Warum ist verbranntes Stroh Sondermüll ? Warum dürfen organische Brandreste nicht untergepflügt werden.? Bei Silageballen habe ich schon eine Vorstellung warum, aber bei normalen Eckballen ? Rundballen, die haben auch schon wieder ein wenig mehr Plastik drum zu, hier kommt es aber denke ich auch auf das Material an. Sollte hier ein Netzmittel zur Anwendung kommen sollte auf eine biologische Abbaubarkeit geachtet werden. Ein wenig Spülmittel ist hier besser als unser (teures) Schaummittel. Gruß aus dem Rheiderland, Lutz | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 549286 | |||
Datum | 20.03.2009 15:11 | 129142 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz RichterDas Dämlichste war wohl, zugegebener Maßen, daß ich "bein" statt "beim" geschrieben habe. Es soll nicht wieder vor kommen. Nein, das dämlichste war: Stroh von Biobauern Wie mineralische Dünger auf Pflanzen wirken, welche Rückstände an Pflanzenschutzmitteln in Stroh zu erwarten sind, und die Frage warum das der Atmosphäre völlig Wurst ist, ob du biokonformes Stroh oder einfach nur Stroh anzündest - das können wir PM diskutieren. ;-) Biostroh ist ebenso schädlich wie jedes andere Stroh. Auch wenn die ein oder andere Kampagne scheinbar beim End-User einen anderen Eindruck vermittelt. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 549288 | |||
Datum | 20.03.2009 15:15 | 129002 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hubert Kohnen Geschrieben von Martin Wastian"Als Feuerwehr sind wir verpflichtet ein Feuer zu löschen, welches Bestimmungswiedrig entstanden ist." ... nun ja, das Gesetz meines BL definiert die Aufgabe der Fw so (§ 6 (1) HBKG): "Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen abzuwenden (AbwehrenderBrandschutz, Allgemeine Hilfe)." Da steht weder drin: - dass ich ein Feuer löschen muss noch - dass ich kein Feuer weiter brennen lassen darf Ich habe "nur" die erforderlichen Maßnahmen zu treffen um (weitere) Gefahren abzuwenden. Wie ich das realisiere ist eine Einzelfall- und Ermessensentscheidung. Und wenn der eingetretene Schaden bereits maximal ist und keine weitere Ausbreitung droht wüsste ich nichts was (rechtlich) gegen "Abbrennen lassen" spricht. Gruss Gerhard | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 549289 | |||
Datum | 20.03.2009 15:19 | 129329 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz RichterWarum dürfen organische Brandreste nicht untergepflügt werden.? Weil Heu / Stroh per Definition beim Kontakt mit Feuer und Löschwasser rechtlich betrachtet von Pflanzenresten zu Abfall mutieren. Geschrieben von Lutz Richter Bei Silageballen habe ich schon eine Vorstellung warum, aber bei normalen Eckballen ? Auch Silage (Pflanzenrest + Milchsäurebakterien + anaerobes Milieu) bereitet einem Boden grundsätzlich keine Probleme. Geschrieben von Lutz Richter Sollte hier ein Netzmittel zur Anwendung kommen sollte auf eine biologische Abbaubarkeit geachtet werden. Ein wenig Spülmittel ist hier besser als unser (teures) Schaummittel. Macht in diesem Fall keinen Unterschied, was über bleibt muss deponiert werden. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
| |||||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 549291 | |||
Datum | 20.03.2009 15:30 | 129142 x gelesen | |||
Moin, ich gehe mal davon aus, daß das Stroh so oder so nicht schädlich ist wenn es verbrennt. Nur beim Biobauern weis ich, was da i.d.R. NICHT drauf ist. Wenn ich mir so beschaue, wie mein verflossener Schwiegervater mit seiner Chemie rumgesaut hat... . Aber verglichen damit müssten wir bei jedem Wohnungsbrand warscheinlich ABC-Alarm auslösen und die Bevölkerung in die Schutzräume bitten. Markus, es gibt so Sachen, die kannst du bei mir unter "Humor" abspeichern, ich werde auch nicht bei einem Strohfeuer nach evtl. angebrachten Biosiegeln auf den Ballen schauen. ;-). Bis dann. Lutz | |||||
| |||||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 549292 | |||
Datum | 20.03.2009 15:38 | 129145 x gelesen | |||
Moin, manchmal frage ich mich wirklich ob wir in unserem Staat zu wenig Probleme haben, daß wir schon anfangen müssen uns welche selber zu backen. Was ist eigentlich in unserem Löschwasser drin, daß alles gleich Sondermüll ist ? Ich spreche hier nur von normalem Löschen eines normalen Strohfeuers mit normalem Wasser. Da stellt sich mir schon die Frage ob das Gesetz in diesem Falle überhaupt verhältnissmäßig ist. Bei der Silage habe ich eher Pobleme mit der Folie um die Ballen als mit der Silage selber. Gruß Lutz | |||||
| |||||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 549295 | |||
Datum | 20.03.2009 15:49 | 129028 x gelesen | |||
Moin, da gebe ich dir Recht. Solange wir nicht mit Biodiesel etc. zu unseren Einsätzen fahren sind das eigentlich Nebenschauplätze. Aber das Argument der CO2-Emission ist gekommen, da wollte ich schon eben auf die Bilnzneutralität hinweisen. Bis dann Lutz. | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 549297 | |||
Datum | 20.03.2009 15:54 | 128948 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz RichterNur beim Biobauern weis ich, was da i.d.R. NICHT drauf ist. Beenden wir es an dieser Stelle. Gerne weiter PM. "Drauf" kann bei Stroh nix sein, drin sollte nichts über Grenzwert sein. Um einen signifikanten Rückstand in Stroh zu erzeugen muss ich Dinge treiben, die jenseits des praktischen Nutzen liegen und von rein akademischer Bedeutung sind. Geschrieben von Lutz Richter Wenn ich mir so beschaue, wie mein verflossener Schwiegervater mit seiner Chemie rumgesaut hat... Sollte es sich bei deinem Schwiegervater um einen Landwirt handeln hilft ein Hinweis bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde schnell und effektiv. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549298 | |||
Datum | 20.03.2009 15:56 | 128977 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz RichterWas ist eigentlich in unserem Löschwasser drin, daß alles gleich Sondermüll ist ? Wenn ich mich nicht täusche hat allein das Wasser schon die Wassergefährdungsklasse 1 und ist somit letztendlich mindestens mal "schwach wassergefährdend". ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 549302 | |||
Datum | 20.03.2009 16:28 | 129156 x gelesen | |||
Moin, ohje, na wenn das so ist, daß Wasser das Wasser derart gefährdet... Ich werde das Feuer wohl einbuddeln lassen. Anschließend lasse ich es dann zur Müllverbrennungsanlage bringen. Dann kann es da ja verbrannt werden. :-/ Einen charmanten Tag noch :-) Lutz | |||||
| |||||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 549303 | |||
Datum | 20.03.2009 16:31 | 128959 x gelesen | |||
kann mir mal jemand sagen wie ich hier meine beiträge editiren kann? Ich will natürlich das restliche Stroh verbrennen, und nicht das Löschwasser... (Und das Feuer auch nicht). Gruß Lutz | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549304 | |||
Datum | 20.03.2009 16:36 | 129069 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz Richterkann mir mal jemand sagen wie ich hier meine beiträge editiren kann? Jap, das kann ich dir erklären. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz | 549307 | |||
Datum | 20.03.2009 17:01 | 128993 x gelesen | |||
Hallo, wenn der Rauch erstmal niemanden behindert oder gefährdet, bei der Menge würde ich sagen ganz klar abbrennen lassen. Wenns halbwegs runter gebrannt ist mittels Traktor vom Bauern, Radlader oder auch einfach nur mit Stahlseil auseinanderziehen und dann den Rest abbrennen lassen. Allerdings sollte ich schon etwas Wasser an der E-Stelle haben weil wenn dann doch wind und Funkenflug aufkommen... Zum Thema ablöschen hat die Erfahrung gezeigt das man dann länger was davon hat. Wir hatten in der Vergangenheit einige Rundballenbrände und es gab fast keinen wo wir nicht ein 2tes mal waren, egal ob Schaummittel als Netzmittel eingesetzt oder komplettes Abdecken mit Schaumteppich. Und da kann mann sich jetzt streiten was umweltschädlicher ist, der Rauch vom Feuer das ich brennen lasse oder das Schaummittel das im Erdreich versickert. Wenn der Rauch natürlich ins Wohngebiet etc. zieht muss ich halt zwangsweise tätig werden. Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr Gruß Florian www.ff-breitscheid.de | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 549309 | |||
Datum | 20.03.2009 17:10 | 128984 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Paganetti Zum Thema ablöschen hat die Erfahrung gezeigt das man dann länger was davon hat. Wir hatten in der Vergangenheit einige Rundballenbrände und es gab fast keinen wo wir nicht ein 2tes mal waren, kommt immer drauf an WIE man ablöscht... Flammen neiderschlagen, mit Frontladern auseinanderziehen, dann ein paar Mal mit nem Güllefaß drüber fahren, dann ist das Thema i.d.R. erledigt. Vor allem braucht man dazu keine Feuerwehr mehr. Obs allerdings immer im Sinne des Landwirtes ist... Auf dem Foto war das Faß allerdings als Pufferspeicher bzw. Reserve bei einer Übung eingesetzt. In der Bradnschutz gab es da vor einiger Zeit auch nen Bericht über einen ähnlichen Einsatz, dort wurden Lüfter genutzt, um den Abbrand zu beschleunigen. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz | 549314 | |||
Datum | 20.03.2009 17:25 | 128979 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- kommt immer drauf an WIE man ablöscht... wie du selber schon gesagt hast auf möglichst große Fläche auseinanderziehen; da geb ich dir Recht, ist effektiv . Allerdings hatten wir schon öfter das Problem das einfach kein Platz da war zum auseinanderziehen (kreative Lagerorte seitens der Landwirte). Da half nur umschichten und gleichzeitig ablöschen, allerdings nach 2 Tagen noch mal hin zum Nachlöschen weils wieder zu qualmen anfing. Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr Gruß Florian www.ff-breitscheid.de | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 549318 | |||
Datum | 20.03.2009 17:37 | 128929 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Paganetti Allerdings hatten wir schon öfter das Problem das einfach kein Platz da war zum auseinanderziehen (kreative Lagerorte seitens der Landwirte). naja, sorry, bevor ich da anfange alle 2 Tage hinzufahren, beiß ich in den sauren Apfel und breite den ganzen Krempel irgendwo aus. Wenn ihn dazu halt 500 m weiterfahren muss mach ich das auch. Gerät und Fahrzeug ist ja beim Landwirt i.d.R. ausreichend vorhanden. Hier war auch kein Platz... Bagger und LKW (in dem Fall, Bagger war eh da um einsturzgefährdete Teile einzureißen, Stroh brannte da nämlich in der Scheune) und dann raus auf die Wiese... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 549323 | |||
Datum | 20.03.2009 18:18 | 130530 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Ralf Schmidt< q>... brennen lassen. Hat man vor Jahren " Hier " auch gemacht. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 549342 | |||
Datum | 20.03.2009 20:21 | 129707 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchadeLinks im Menü, auf Einsätze, dann Groß-Karben, dann 2006, und dann ist es der 22. Einsatz. Das war auch der Einsatz, wo vielen hier in der FF klar wurde, dass Cafs doch nicht so das Wundermittel ist, wie der Verkäufer erzählt hat. Grüße, der Steffen! Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt) | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8G., Hannover / Niedersachsen | 549344 | |||
Datum | 20.03.2009 20:46 | 129117 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtAnsonsten empfehle ich diesbezüglich die Literatur von Markus Pulm - da wird m.E. auch auf den Umweltaspekt beim brennen lassen eingegangen. und in live hörte sich sein Kommentar genau zu dem Theam aber anders an... Er war in Hannover für einen Vortrag als in der Brandschutz die Methode Strohfeuer vs. Drucklüfter vorgestellt wurde von einer FW im Umland von Hannover... wenn ich mich recht entsinne wurde das brennen lassen als rechtlich kritisch angesehen Gruß Martin | |||||
| |||||
Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 549359 | |||
Datum | 20.03.2009 22:45 | 128849 x gelesen | |||
Habe wir leider oft genug. Erst heute war im Landkreis so ein Feuer, dort hat man versucht mit einem maßiven Wassereinsatz das Feuer zu löschen ohne erfolgt. Einfach brennen lassen, wenn man einen Bauern hat der noch Technik hat, schön auseinander ziehen da brennt es besser und geht schneller. Ansonsten sind da 5-8 Stunden immer drin. Ja und natürlich Wasser sollte man immer an der Einsatzstelle haben. Funkenflug, Felder usw. | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 549369 | |||
Datum | 21.03.2009 08:00 | 128648 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert Kohnenbevor es falsch verstanden wird. Nö, war nicht mein Ansatz. Geschrieben von Hubert Kohnen Ich denke das die Branddirektion einen wesentlich besseren rechtlichen Hintergrund hat Wenn ich überlege, wer da alles recht kurzfristig an der ES aufgeschlagen ist. Sollte das so sein ,-) Geschrieben von Hubert Kohnen der aufgrund zu großen Arbeitsaufwand mal eben 500 Rundballen abbrennen läßt. IMHO der falsche Ansatz, es geht/ging nicht um den Arbeitsaufwand sondern darum: - angebranntes Stroh ist (Sonder-) Müll - Gefährdung ausgeschlossen Muss dann der Löschangriff "erzwungen" werden ? Oder reicht der Schutz der Umgebung (Riegelstellung) ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 549377 | |||
Datum | 21.03.2009 10:18 | 128658 x gelesen | |||
Moin Hubert. Geschrieben von Hubert Kohnen Wo bliebt das Kulturgut Umwelt? OK. Dann definiere erstmal "Umwelt". Da gibts ja durchaus mehrere Aspekte. Als angehender Biologe sehe ich da erstmal die ökologische Seite. Und dann würde ich mir die Frage stellen, in wie weit die Umwelt davon gefährdet wird. Ich behaupte mal, dass ein mit Netzmittel versetztes Löschwasser (und das wäre zum Löschen woh das Mittel der Wahl, das im Boden versickert, die größere Umweltgefährdung (im Ökologischen sinne) darstellt, als ein Brand von Stroh oder Heu. Der Vergleich zum "verbotenen" Nutzfeuer: In diesem Fall ist der Schaden bereits eingetreten und "das Kind ist in den Brunnen gefallen". Der Schluss, dass man daher jedem "Buren" sein Feuer grundsätzlich erlauben sollte ist daraus IMO nicht zu ziehen. Geschrieben von Hubert Kohnen Wir können uns nicht immer den bequemsten Weg aussuchen, den wir haben einen Auftrag zu erfüllen. Also m.E. LÖSCHEN. Da widerspreche ich. Unser Auftrag ist auch der Schutz der Umwelt (im ökol. Sinne). Daher ist "LÖSCHEN" in diesem Fall nicht unbedingt die erste Wahl. Geschrieben von Hubert Kohnen Anmerkung: Bezüglich dem Verhältnis von AUFWAND zu NUTZEN sollte sich mal jeder Gedanken über den Einsatz in Köln (Einsturz Stadtarchiv) machen. Wurde da diskutiert ob sich der gesamte Aufwand noch lohnt? Die Gebäude waren ohneenhin eingestürzt und die Personen hatten offenbar keine Überlebenschance mehr. Trotzdem wurde mit einem riesigen Aufwand weiter gearbeitet. Der Vergleich hinkt gewaltig. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549378 | |||
Datum | 21.03.2009 10:21 | 128478 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenAnmerkung: Bezüglich dem Verhältnis von AUFWAND zu NUTZEN sollte sich mal jeder Gedanken über den Einsatz in Köln (Einsturz Stadtarchiv) machen. Wurde da diskutiert ob sich der gesamte Aufwand noch lohnt? Die Gebäude waren ohneenhin eingestürzt und die Personen hatten offenbar keine Überlebenschance mehr. Trotzdem wurde mit einem riesigen Aufwand weiter gearbeitet. Da ging/geht es auch um die Sicherstellung immenser kulturhistorischer Werte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 549379 | |||
Datum | 21.03.2009 10:25 | 128491 x gelesen | |||
Ich finde das übrigens (gerade aus biologischer Sichtweise) sehr interessant. Wir müssen nachher mal telfonieren... ;-) Ich spüre eine Facharbeit in der Luft liegen... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 549381 | |||
Datum | 21.03.2009 10:29 | 128540 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz RichterSolange wir nicht mit Biodiesel etc. zu unseren Einsätzen fahren sind das eigentlich Nebenschauplätze. Das einzige, was Biodiesel mit Bio zu tun hat, ist der Name. IMNSHO. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549384 | |||
Datum | 21.03.2009 11:06 | 128729 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin Gorskiwenn ich mich recht entsinne wurde das brennen lassen als rechtlich kritisch angesehen Bezogen auf ein "richtiges" Feuer, wie beispielsweise eine brennende Scheune - oder wie im hier diskutierten Beispiel ein Haufen Stroh mitten in der Pampa? Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 549385 | |||
Datum | 21.03.2009 11:20 | 128768 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf Schmidt Bezogen auf ein "richtiges" Feuer, wie beispielsweise eine brennende Scheune - oder wie im hier diskutierten Beispiel ein Haufen Stroh mitten in der Pampa? warum sollte ich eine Scheune, die wie der Haufen auch auf freiem Feld steht löschen? Sie ist ziemlich sicher auch ein Totalschaden... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 549386 | |||
Datum | 21.03.2009 11:23 | 128901 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutwarum sollte ich eine Scheune, die wie der Haufen auch auf freiem Feld steht löschen? Sie ist ziemlich sicher auch ein Totalschaden... Weil du nicht ausschließen kannst, dass die zündelnden Kinder noch drin sind? Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549388 | |||
Datum | 21.03.2009 11:27 | 128564 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutwarum sollte ich eine Scheune, die wie der Haufen auch auf freiem Feld steht löschen? Sie ist ziemlich sicher auch ein Totalschaden... Es ging mir ja um die Aussage "rechtlich problematisch" - bei nem Haufen Stroh auf der Wiese kann ich persönlich da beim besten Willen nichts problematisches reininterpretieren. Bei der Scheune dann vielleicht schon eher - deshalb wollte ich ja wissen, worum es da bei der Aussage genau ging. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 549389 | |||
Datum | 21.03.2009 11:28 | 128636 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWeil du nicht ausschließen kannst, dass die zündelnden Kinder noch drin sind? Wenn das Ding in Vollbrand steht? Ich weiß nicht Markus... Wenn die Scheune noch nicht voll brennt, OK, dass es nicht ganz ungefährlich ist zeigt der Unfall aus Winterfeld und Bilderstrecken von entsprechenden Bränden, i.d.R. wird doh die Feuerwehr gerade bei Feldscheunen erst hinkommen, wenn es eh zu spät ist... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549390 | |||
Datum | 21.03.2009 11:28 | 128797 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWeil du nicht ausschließen kannst, dass die zündelnden Kinder noch drin sind? Zum Beispiel. Auch wenn evtl nach menschlichem Ermessen da drin niemand mehr Leben kann, wird es im Nachgang doch zu unangenehmen Fragestellungen und Rechtfertigungen kommen. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 549391 | |||
Datum | 21.03.2009 11:35 | 128632 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberGeschrieben von Christian Fleschhut"warum sollte ich eine Scheune, die wie der Haufen auch auf freiem Feld steht löschen? Sie ist ziemlich sicher auch ein Totalschaden..." Wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Brennt die Scheune bereits in voller Ausdehnung, ist IMHO eine Menschenrettung der Kinder ausgeschlossen. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Feuerwehr rechtzeitig mit wirkungsvollen Kräften (PA+AGT!) und Mitteln vor Ort ist und der Vollbrand noch nicht eingetreten ist. Hand aufs Herz wie oft kommt das bei einer Scheune irgendwo abseits der Bebauung vor ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549392 | |||
Datum | 21.03.2009 11:37 | 128763 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtAuch wenn evtl nach menschlichem Ermessen da drin niemand mehr Leben kann, wird es im Nachgang doch zu unangenehmen Fragestellungen und Rechtfertigungen kommen. Ich stelle mir in diesem zusammenhang gerade folgende Boulevard-Schlagzeile vor: "Die faulste Feuerwehr Deutschlands! Könnten diese beiden Kinder noch leben?" Auch wenn die Entscheidung, die im Vollbrand stehende Scheune abbrennen zu lassen, taktisch einwandfrei war, möchte ich meinen Namen nicht unter dieser Schlagzeile finden müssen... Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 549393 | |||
Datum | 21.03.2009 11:38 | 128473 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Schmidtwird es im Nachgang doch zu unangenehmen Fragestellungen und Rechtfertigungen kommen. Wenn FA Hü mit Hupf und PA da schon nicht mehr rein kommt, wie soll Mensch Hü ohne diese PSA das überleben können ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 549395 | |||
Datum | 21.03.2009 11:41 | 128623 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtIch stelle mir in diesem zusammenhang gerade folgende Boulevard-Schlagzeile vor: Vor einiger Zeit gab es hier in der Region mal einen Wohnungsbrand mit 2 (?) toten Kindern, der EL sprach von einem "kleinen Fisch". IMHO benötigen wir mehr professionelle/gute Pressesprecher, die den Medien unsere Arbeit auch sachgerecht vermitteln können. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 549397 | |||
Datum | 21.03.2009 11:43 | 128726 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf Schmidt Ich stelle mir in diesem zusammenhang gerade folgende Boulevard-Schlagzeile vor: wo liegt der Unterschied zu "Feuerwehrleute zu feige! Könnten diese beiden Kinder noch leben?" Denn welcher vernünftige Mensch schickt jemanden in eine Scheune in Vollbrand? An der LFS kam dann irgendwann der Spruch eines Ausbilders "Im Keller des Gebäudes könnte auch die Russenmafia Atombomben basteln. Soll ich den GABC-Zug nachalarmieren?" Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 549401 | |||
Datum | 21.03.2009 11:55 | 128807 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutwo liegt der Unterschied zu Ist mir schon klar, aber mal ehrlich, was läßt sich der Öffentlichkeit gegenüber besser verkaufen: a) Feuerwehr kommt, Feuerwehr löscht, leider konnte keiner mehr wegen der Brandintensität ins Gebäude. b) Feuerwehr kommt, Feuerwehr macht gar nichts und schaut dem Feuer beim Brennen zu. Daher im Zweifel meine persönliche Entscheidung: Wir machen das was alle von uns erwarten und weswegen wir gerufen wurden und halten ein paar C-Rohre drauf. Und sei es nur als "Öffentlichkeitsarbeit". Mann kann aus o.g. Gründen auch erstmal "ein bisschen" löschen und später dann brennen lassen. Aber da kann man jetzt viel diskutieren, es sind wohl immer im Einzefall abzuwägende Taktikentscheidungen. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
| |||||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 549403 | |||
Datum | 21.03.2009 12:09 | 128563 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf Schmidt Daher im Zweifel meine persönliche Entscheidung: Wir machen das was alle von uns erwarten und weswegen wir gerufen wurden und halten ein paar C-Rohre drauf. Und sei es nur als "Öffentlichkeitsarbeit". 500m LWS wegen "Öffentlichkeitsarbeit"? Warum nicht um auch das mal nach x Jahren zu üben? Oder Tankerumlauf - reicht ja auch für die ÖA? (nur hat mir hier noch keiner vorgerechnet wie viele man für eine kontinuierliche Förderung von 800l/min denn brauchen würde (also was eine TS 8 hier schaffen würde)?) Jetzt könnten wir aber auch über CO^2 Äquivalente streiten ;-) Wenn man natürlich glaubt dafür x Fw binden zu müssen, wirds für den restlichen Brandschutz kritisch... mkg hwk | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 549405 | |||
Datum | 21.03.2009 12:20 | 128544 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf Schmidt Feuerwehr kommt, Feuerwehr macht gar nichts und schaut dem Feuer beim Brennen zu. Schläuche werd ich schon ausrollen, der Brand soll sich ja nicht ausbreiten. Ist die Frage, ob das wirklich bemerkt wird bzw. werden kann, ob die Feuerwehr einfach nur die Ausbreitung verhindert, oder zaghaft anfängt zu löschen... Zaghaft deshalb, weil ja i.d.R. Wasser knapp ist, wenn es irgendwo in der Pampa ist... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 549437 | |||
Datum | 21.03.2009 21:29 | 128490 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Schmidtwas läßt sich der Öffentlichkeit gegenüber besser verkaufen: Verkaufen läst sich beides gut. Nur: a)einmal positiv für uns. b) Fauler Haufen, brauchen wir nicht. Die nächsten Beschaffungen: gestrichen : brauchen die nicht, die machen ohnehin nichts. b) brennt sich wesentlich besser bei der Öffentlichkeit ein. Ach ja, wir haben es letzes Jahr auch gehabt Klick. Und auch gelöscht. Gründe: Trockene Wiese, kleineres "Wäldchen" direckt neben an, NSG in der Nähe, und der Rauch wußte auch nicht wohin er wollte, Siedlung oder Gasthaus mit Hochzeitsgesellschaft. MkG Thomas | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 549528 | |||
Datum | 22.03.2009 13:54 | 128324 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutIn der Bradnschutz gab es da vor einiger Zeit auch nen Bericht über einen ähnlichen Einsatz, dort wurden Lüfter genutzt, um den Abbrand zu beschleunigen. Das haben wir auch schon gemacht. Grob geschätzt hat uns das etwa 2 Stunden Arbeit gespart. Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 549742 | |||
Datum | 23.03.2009 21:30 | 128353 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sven Niclas Strohbrand Der Einsatz erinnert mich an diese Nachrichtenmeldung, die ich neulich im Urlaub gelesen habe. Man beachte den Kräfteansatz für 262 Heuballen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009) Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären... | |||||
| |||||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 576320 | |||
Datum | 16.08.2009 00:06 | 127875 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin GorskiGeschrieben von Ralf Schmidt"Ansonsten empfehle ich diesbezüglich die Literatur von Markus Pulm - da wird m.E. auch auf den Umweltaspekt beim brennen lassen eingegangen." TricksGeschrieben von Martin Gorski und in live hörte sich sein Kommentar genau zu dem | |||||
| |||||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 576322 | |||
Datum | 16.08.2009 00:08 | 127879 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin GorskiGeschrieben von Ralf Schmidt"Ansonsten empfehle ich diesbezüglich die Literatur von Markus Pulm - da wird m.E. auch auf den Umweltaspekt beim brennen lassen eingegangen." Tipps un Tricks Gruß Sven | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 639914 | |||
Datum | 14.08.2010 13:59 | 128210 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Ralf Schmidt ... brennen lassen. Ist auch hier in den letzten Tagen angesagt: -> " Strohballen-Brand in Ketsch " und -> " Strohballenbrand in Ketsch " sowie -> " Ascheregen nach Brandstiftung ". Das kontrollierte Abbrennen hat sich meist durchgesetzt, kann mich aber noch an wahre "Kreisfeuerwehrtreffen" zur Bekämpfung solcher Feuer mit einen enormen Personal- und Fahrzeugaufgebot erinnern. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 761454 | |||
Datum | 07.05.2013 08:05 | 123157 x gelesen | |||
Guten Morgen zur Thematik gerade gelesen: -> SWR " Hallen mit 50 Booten stehen in Flammen " Interessant der Absatz: " Die Einsatzkräfte haben das Feuer mittlerweile zwar unter Kontrolle, müssen die Hallen jedoch kontrolliert abbrennen lassen. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 761455 | |||
Datum | 07.05.2013 08:27 | 122452 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.das Feuer mittlerweile zwar unter Kontrolle, müssen die Hallen jedoch kontrolliert abbrennen lassenWas für mich heißt: eine Brandausbreitung ist nicht mehr zu erwarten, aber ein endgültiges Ablöschen ist derzeit nicht möglich/sinnvoll. Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
| |||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 761457 | |||
Datum | 07.05.2013 08:39 | 122506 x gelesen | |||
Servus, das kontrollierte abbrennen lassen eines Gebäudes (Stasel auf freier Präirie o.ä.) habe ich mal auf einem Lehrgang an der SFS-R vorgeschlagen. Der Lehrgangsleiter sprang mir fast ins Gesicht. Und bei einem Brand in unserer Gemarkung wollte ich das als EL auch machen. Aber da hatte dann die Polizei was dagegen und wollte, dass wir ablöschen. Es könnte da ja jemand drin geschlafen haben und wegen der Spurensicherung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 761458 | |||
Datum | 07.05.2013 08:52 | 122399 x gelesen | |||
Das kenn ich. Wollte mir mal ein altgedienter GF auch weiß machen, das ich bei einem Vollbrand einer Hütte spritzen, spritzen, spritzen muss und deshalb gleich ein B-Rohr vornehmen lassen soll. Auf die Frage wie lange dann meine 1600 Liter im Tank reichen, konnte er mir dann keine Antwort geben. Darf die Polizei sowas vordern? Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
| |||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 761459 | |||
Datum | 07.05.2013 09:04 | 122067 x gelesen | |||
Servus, meines Wissens ja. Wo es geschrieben steht, weiß ich jetzt auch nicht, aber gemacht worden ist es immer wieder mal. Die Herren in grün sind manchmal sowieso die heißesten Typen. So rennen sie schon mal ohne Helm und weiteres in eine brennden Scheune, um Spuren zu sichern. Wir mußten sie fast mit Gewalt wieder rausziehen, weil jeden Moment die Bude einzustürzen drohte. ;-) Aber sonst gibt´s (und gab´s) keine größeren Probleme mit der Polizei. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
| |||||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 761460 | |||
Datum | 07.05.2013 09:04 | 122289 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Thomas B. Darf die Polizei sowas vordern?Fordern darf sie, aber genau so darfst du "Nö!" (besser "Nö, die Gefährdung MEINER Einsatzkräfte wäre meiner Einschätzung nach höher als die Gefahren die im Mom. von dieser exothermen chemischen Reaktion mit Lichterscheinung ausgehen! Aber wenn sie diese Reaktion unbedingt unterbunden haben möchten: Das ist ein Strahlrohr, da kommt das Wasser raus, hier kann man einstellen ob und wieviel Wasser rauskommt, Wasser kommt da nur raus wenn hinten so ein rotes Gewebedings dran ist durch das das Wasser in das Strahlrohr rein kann, .....") sagen und gehen .... Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 761461 | |||
Datum | 07.05.2013 09:37 | 121742 x gelesen | |||
Habs mir gerade abgeschrieben und ein Merkzettelchen für die Hosentasche draus gemacht ;-) Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 761462 | |||
Datum | 07.05.2013 10:04 | 121714 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jan K. sagen und gehen .... und hoffen, dass es nicht am Ende doch anders war... Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
| |||||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 761466 | |||
Datum | 07.05.2013 10:18 | 121589 x gelesen | |||
... selbst wenn, solange der "Stadl" wirklich schon brennt, und du mit genau so vielen gesunden FA(SB) zurück fährst wie hinzu, hast du doch alles richtig gemacht, oder? Schwieriger wirds wohl ggf. zu erklären, warum du, außer demjenigen der eh schon am "Ar..." war, noch zwei FA das schwarze Los zugeworfen hast ... Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 761467 | |||
Datum | 07.05.2013 10:28 | 121256 x gelesen | |||
..stelle mir mal vor, Du sagst das wirklich so..... kringele mich auf dem Boden vor Lachen ! Spitze ! ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 761468 | |||
Datum | 07.05.2013 10:44 | 121686 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.Aber wenn sie diese Reaktion unbedingt unterbunden haben möchten: Das ist ein Strahlrohr, da kommt das Wasser raus, hier kann man einstellen ob und wieviel Wasser rauskommt, Wasser kommt da nur raus wenn hinten so ein rotes Gewebedings dran ist durch das das Wasser in das Strahlrohr rein kann, ..... Hmm, dann trifft man sich zwei Wochen später bei einem anderen Einsatz wieder, der Einsatzleiter möchte gerne eine Platzverweis durchziehen und bekommt vom Polizisten dann folgendes zu hören: "Sie haben links und recht zwei gesunde Hände sowie Arme, auf dem Kopp noch ´ne Blechschüssel. Damit können Sie gerne den Platzverweis vollziehen. Das rot-weiße Plastikgeflatter da hinten dürfte ihr Ziel sein. Zum Eigenschutz empfehle ich Ihnen noch das Visier runterzulassen wegen eventueller Spucke oder Schläge ... . Für uns ist die Gefährdung zu groß." Ansonsten ist mir nicht bekannt, dass man mit der Polizei keinen Konsens findet. Entweder überzeuge ich denjenigen, dass es Unsinn ist. Oder aber er hat triftige Gründe für seine Forderung und ich reagiere entsprechend. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
| |||||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 761469 | |||
Datum | 07.05.2013 10:46 | 121278 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Geschrieben von Matthias O. und hoffen, dass es nicht am Ende doch anders war... Wenn wir mal von einem unbewohnten Gebäude ausgehen (Abbruch-Haus, Scheune, ...) würde ich da schon sehr genau nachfragen wie warscheinlich das ist. Ist da in der Nachbarschaft bekannt, dass da regelmäßig z. B. Obdachlose übernachten oder Kinder drin spielen müsste man schon überlegen das Ding eher aus zu machen. Aber nur weil die Polizei das meint, würde ich erstmal Wert darauf legen die eigenen Leute zu schützen. Und dann ist mir auch erstmal die Spurensicherung der Polizei ziemlich egal. Der Einsatzleiter der FW muss immer den Kopf hinhalten für die Gesundheit seiner Leute und die hat IMHO im vergleich zu ner Spurensicherung deutlichen Vorrang. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
| |||||
Autor | Jens8 B.8, Schwielowsee / Brandenburg | 761470 | |||
Datum | 07.05.2013 10:53 | 121376 x gelesen | |||
Moin... So ähnlich hat Polizei das auch schon mal bei uns nach einem Bootsbrand gemacht. Wir wollten das Boot an land bringen und die Polizei meinte es solle am Liegeplatz bleiben. Trotz aller Warnungen war das Ende vom Lied ein großer Ölteppich und ein gesunkendes Boot mit ca. 400L Diesel im Tank das langsam an die Oberfläche kam .... | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 761471 | |||
Datum | 07.05.2013 10:58 | 121612 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.noch zwei FA das schwarze Los wegen der überdurchschnittlichen Gefahr die bei einem Angriff unter Ausnutzung der Wurfweite eines Strahlrohes beim Brand eines Heuschobers auf die FA wirkt? Oder habe ich was überlesen? Sicherlich muss man abwägen, welche Risiken man eingeht, aber wenne s nur darum geht, ein feuer zu löschen, und mir dabei die Wahl bleibt, wie ich das mache, dann kann ich doch nach pflichtgemäßem Ermessen tätig werden? Dass keiner in ein solches brennendes Stadl reingeht drüfte aufgrund von Ausbildung und Lebenserfahrung klar sein - aber dann einpacken und heimfahren? Dann am besten morgens gar nicht aufstehen, oder? ;) M.E. liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte - wenn ich mal vor Ort bin, dann muss ich auch mit gutem Gewissen entschieden, ob ich die Maßnahme, wegen der ich gerufen wurde, nun durchführe oder unterlassen. Irgendwo weiter oben habe ich schon geschrieben, dass dafür verschiedene Grüne aus meiner Sicht relevant sein können, etwa, wenn Kräfte und Aufgabe im Krassen Missverhältniss stehen (brennender Schober auf 2000m Höhe ohne Zufahrtsmöglichkeit o.ä.), ich die Gefahr zu hoch einschätze (Windbruch mitten in der Nacht irgendwo auf einer Straße) usw. In dem Fall wo ich mit einem Feuerwehrauto vor einem brennenden Wasauchimmer stehe habe ich doch aber immer die Aufgabe zumindest den Schaden zu begrenzen. Und wenn nun die Polizei mich darum bittet, das Teil doch abzulöschen, um da in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, und ich keine Horror-Explosion befürchten muss die uns alle vernichtet, warum sollte ich dann nicht tätig werden? Was wären Gründe dafür? Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 761472 | |||
Datum | 07.05.2013 11:00 | 121192 x gelesen | |||
Wo siehts du denn die überdurchschnittliche Gefährdung der FA, wenn das was oben geschrieben wurde (das feuer halt für die Pol auszumachen) umgesetzt wird? Sollten wir nicht Möglichkeiten haben diese Gefährdung zu minimieren? Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 761473 | |||
Datum | 07.05.2013 11:08 | 121157 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Patrick W. Der Einsatzleiter der FW muss immer den Kopf hinhalten für die Gesundheit seiner Leute und die hat IMHO im vergleich zu ner Spurensicherung deutlichen Vorrang. Im Grunde hast du Recht. Typischerweise wäre da z.B. die Entscheidung ob man noch einen Innenangriff durchführt oder sich auf die Brandbekämpfung von Außen entscheidet. Bei dem Beispiel der freistehenden Feldscheune geht es ja eigentlich nur darum ob ich im Aussenangriff lösche oder ob ich sie vollends runterbrennen lasse. Da sehe ich jetzt bei der Variante des Löschens im Aussenangriff keine übermässigen Gefahren die gegen einen Aussenangriff sprechen. Wenn die Polizei der Meinung ist das das Feuer gelöscht werden sollte dann kann das die Feuerwehr mit einem "gemütlichen" Aussenangriff durchführen ohne das die Sache gefährlich wird. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 761474 | |||
Datum | 07.05.2013 11:17 | 121349 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Die Herren in grün sind manchmal sowieso die heißesten Typen. So rennen sie schon mal ohne Helm und weiteres in eine brennden Scheune mit ohne Helm kann ich ja noch leben(ist ja nicht mein Kopf). Aber ich werde es wohl nie verstehen, das die Herren mit Tango-Tretern auftreten, das man meinen möchte sie seien gerade von ihrerm Tanzstunden-Abschlußball geflüchtet. Dies ist meine Meinung. | |||||
| |||||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 761475 | |||
Datum | 07.05.2013 11:24 | 121630 x gelesen | |||
Viel Text, alles gelesen, und bin 99pro bei dir. Die Ausgangsfrage war aber: Darf die Pol. das fordern? bzw. wenn sie das fordert, MUSS ich dem nachkommen? (so hab ich das zumindest verstanden) Und nur weil die Pol. das fordert MUSS ich das nicht. Gehen wir da gemeinsam? Der Spruch in Klammern sollte andeuten, das man "Nö!" aber eben vlt. eine Begründung auf der Zunge haben sollte. Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 761476 | |||
Datum | 07.05.2013 11:29 | 121214 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.Darf die Pol. das fordern? bzw. wenn sie das fordert, MUSS ich dem nachkommen? (so hab ich das zumindest verstanden)Richtig, so war das gemeint Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 761477 | |||
Datum | 07.05.2013 11:31 | 121250 x gelesen | |||
Versuchen wir doch 'mal die Grundlagen zu verstehen. Du als Einsatzleiter der Feuerwehr hast einen Ermessensspielraum aufgrund eigener Zuständigkeit und hast (beispielsweise aus Umweltschutzgründen) entschieden, die Hütte kontrolliert abbrennen zu lassen und nicht sinnlos wertvolles Trinkwasser zur vergeuden. Jetzt kommt aber die Polizei mit ihrer Bitte. Das könnte man ja aber schon als Amtshilfeersuchen werten - oder? Die Polizei hat zuständigkeitshalber das Interesse die Brandursache ermitteln zu können. Sie hat aber nicht die Mittel, also fragt sie den Einsatzleiter der Feuerwehr - da diese nun 'mal technisch und organisatorisch dazu in der Lage ist - das Feuer auszumachen. Also liegt für den EL eine neue Situation vor, die er bewerten und entscheiden muss. Wenn es tatsächlich ein Amtshilfeersuchen ist, müsste er ja der Bitte nachkommen. Auf der anderen Seite gibt es doch bei der Amtshilfe diesen einen Passus, dass die ersuchte Behörde nicht selbst zuständig sein darf. Da die Feuerwehr aber genau das ist, kann die Polizei doch eigentlich kein Amtshilfeersuchen stellen? Wie sehen unsere Jura-bewandten Mitschreiber (CiFi) das? Thomas | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 761478 | |||
Datum | 07.05.2013 11:40 | 121258 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas B.Da die Feuerwehr aber genau das ist, kann die Polizei doch eigentlich kein Amtshilfeersuchen stellen? Ja und nein. Nicht, was die Bekämpfun von Schadensfeuern betrifft. Da sind wir zuständig. Wenn sie aber auf Grund ihrer sonstigen Aufgaben (wie der Ermittlung von Straftaten) tätig wird und es sich dann quasi nicht um die Bekämpfung von Schadensfeuern handelt, sondern um die Sicherung eine Tatortes durch Ausmachen des Feuers (das kein Schadensfeuer nach unserer Definition) ist, dann wäre das m.E. schon wieder amtsshilfewürdig. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 761479 | |||
Datum | 07.05.2013 11:45 | 121412 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Dass keiner in ein solches brennendes Stadl reingeht drüfte aufgrund von Ausbildung und Lebenserfahrung klar sein - aber dann einpacken und heimfahren? Es geht bei solchen lagen oftmals im die Frage, ob ich dann 3 TLF und einen Zug Wasseerförderung nachfordere. Da habe ich dann ganz schnell zu Totalschadensbekämpfung Kosten pro Stunden in einem hohen vierstelligen Betrag für die Einheiten, die ich in Überlandhilfe angefordert habe (und ja, das kostet es je nach Bundesland). Wenn dann eigene Einheiten, die TLF, WV lange Wege,... wieder einen ELW 1 oder 2 erfordern, eine überörtliche FüKraft kommt,... dann jemand Versorgung anfordert,... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 761480 | |||
Datum | 07.05.2013 11:49 | 121093 x gelesen | |||
Ok, aber: Geschrieben von Jan K. Und nur weil die Pol. das fordert MUSS ich das nicht. sehe ich noch ein bisschen anders. Zumindest die Bekämpfung von Schadenfeuern in den meisten BL gemäß Brandschutzgesetz Aufgabe einer Kommune. Zwar sagt das erstmal nichts darüber aus, wie man das macht, schon aber darüber, dass man das macht. Und wenn mich die Polizei nun auffordert meiner gesetzlichen Aufgabe nachzukommen brauche ich eine Begründung, warum ich das nicht tue. Und eine abstrakte Gefahr ist für mich kein Grund, das abzulehnen. Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
| |||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 761481 | |||
Datum | 07.05.2013 11:52 | 121108 x gelesen | |||
Servus, und bis wir das von einem Gericht haben klären lassen, ist das Ding abgebrannt. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 761482 | |||
Datum | 07.05.2013 11:52 | 121152 x gelesen | |||
Dazu siehe weiter oben. Es ging ja jetzt darum, ob man überhaupt tätig wird. Da sage ich erstmal ja, und wenn es nur auf Bitten der Polizei ist, um deren Arbeit zu ermöglichen. Wenn das sehr aufwendig oder sontwas ist habe ich ja ggf. einen Grund, aus dem heraus ich sagen kann "Ist uns nicht möglich" - in der Praxis dann etwa die Erklärung, dass man, wenn man da jetzt anfängt, eben die von Dir beschriebene Flotte an Material/Personal anfordern müsste. ich gehe mal davon aus, ein vernünftiger Polizist wird das dann ggf. auch einsehen, oder er hat ein wirkliches, berechtigtes Interesse... Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 761484 | |||
Datum | 07.05.2013 11:55 | 121437 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Zumindest die Bekämpfung von Schadenfeuern in den meisten BL gemäß Brandschutzgesetz Aufgabe einer Kommune. Falsch ;) §2 Abs. 1 FwG Ba-Wü "Die Feuerwehr hat 1.bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen... Sprich ich habe die Aufgabe, den Einzelnen und das Gemeinwesen vor den Gefahren zu schützen, die von einem Schadensfeuer ausgehen. Da steht nicht, dass ich das Feuer dazu löschen muß. Denn wenn bereits alles werthaltige in dem Objekt durch das Feuer einen Restwert von Null angenommen hat, dann geht vom Feuer für die Scheune keine Gefahr mehr aus. Wenn ich dann durch ein TLF das daneben steht verhindere, dass der Brand sich auf die daneben liegende Wiese ausbreitet, dann habe ich die o.g. Gefahr die ich zu bekämpfen habe gebannt und damit meinen Auftrag erfüllt. Und haben nebenbei noch verhindert, dass mein Löschwasser irgend welche Brandreste in den nahegelegenen Weiher spült... (was wieder eine Gefahr wäre) ;) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 761485 | |||
Datum | 07.05.2013 11:59 | 121041 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Wenn das sehr aufwendig oder sontwas ist habe ich ja ggf. einen Grund, aus dem heraus ich sagen kann "Ist uns nicht möglich" - Noch besser ist zu sagen "das ist dann nicht mehr Tätigwerden nach FwG, sondern Amtshilfe nach Verwaltungsrecht. Und die Kosten der Amtshilfe trägt die anfordernde Stelle. Wenn ich die erfortderlichen Einheiten nachfordere, dann entstehen Kosten i.H.v. X.XXX Euro/ Stunde. An wen in Eurem Revier darf ich die Rechnung adressieren?" (ja, ich weiß, da kommt dann nicht der Kostensatz gem. gemeindlicher Gebührenordnung zur Verrechnung, aber alleine der Verdienstausfall (in. Ba-Wü pauschal pro Stunde abgegolten) der weiter verrechnet wird, wird schnellt teuer wenn man z.B. mit 12 Euro/h pro FM und 50 FM rechnet. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 761486 | |||
Datum | 07.05.2013 12:13 | 121010 x gelesen | |||
hallo, einfacher gesagt: es kann vorkommen das ein Schadensfeuer sich zu einem Nutzfeuer wandelt Beispiel: Scheune brennt lichterloh. Das fängt logischerweise als Schadensfeuer an. Wenn der Punkt erreicht ist ab dem kein weitere Schaden mehr entsteht, also alles "wertvolle" in Mitleidenschaft gezogen ist könnte man ja das Feuer als Nutzfeuer definieren. Der Nutzen wäre dann die Beseitigung der Brandreste durch das Feuer selbst. Mir ist klar das das eine gewagte Definition ist. Aber ich denke im Kern kann das schon zutreffen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 761488 | |||
Datum | 07.05.2013 12:32 | 121376 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.Und nur weil die Pol. das fordert MUSS ich das nicht. Das ist wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ;) Falls ich nicht völlig falsch informiert bin (dann korrigiert mich bitte!), untersteht die Feuerwehr in Niedersachsen offiziell beispielsweise den Polizeidirektionen (frag mich einer warum, keine Ahnung...). Heißt im Klartext, die sind mir gegenüber auch Weisungsbefugt, wenn ichs nicht tue, ist es mindestens eine Ordnungwiedrigkeit. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
| |||||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 761489 | |||
Datum | 07.05.2013 12:34 | 121413 x gelesen | |||
Um mal wieder zum Ursprungsbeitrag zurück zu kommen: Hier ist irgendwie nicht die Rede von der mittlerweile vielgedroschenen Phrase "kontrolliert abbrennen lassen". Vielmehr hört sich das für mich nach einem "normalen Großbrand" an. Die Bilder zeigen, dass ja doch noch so einiges übrig ist, sie zeigen aber auch dass es sich um eine Stahlbauhalle gehandelt hat. Dass da niemand mehr einen IA macht, dürfte hoffentlich klar sein, auch keine Nachlöscharbeiten. => Abschirmen, größere Flammen nach möglichkeit löschen, ansonsten warten bis kalt. Von daher m.E. eine große Diskussion um nichts. Wenn ich mal in die Verlegenheit kommen sollte, ein abwartendes Vorgehen bei einem Brand anzuordnen, dann weiß ich jetzt allerdings, dass ich nicht "kontrolliert abbrennen lassen" sagen werde, weil auf diese Wortwahl offenbar einige allergisch reagieren. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 761491 | |||
Datum | 07.05.2013 12:53 | 121077 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Christian F. Da steht nicht, dass ich das Feuer dazu löschen muß. das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe nur gesagt, dass man nicht einfach so nicht tätig werden kann. Dein "Wenn" beinhaltet ja bereits eine Abwägung, die ich vor Ort zu treffen habe, und das verhindern ist ja eben auch eine Tätigkeit. Einfach heimfahren oder eben dem "Löschwunsch" der Pol ohne sinnige Begründung nicht nachkommen geht trotzdem nicht so einfach. Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 761493 | |||
Datum | 07.05.2013 13:54 | 120828 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Einfach heimfahren oder eben dem "Löschwunsch" der Pol ohne sinnige Begründung nicht nachkommen geht trotzdem nicht so einfach. Einfach heimfahren geht - nach Abgabe der o.g. beurteilung und wenn ich eine weitere Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausschließen kann. Zu Amtshilfe siehe das andere von mir geschriebene. Da kommt es immer darauf an, wie aufwendig die Sache wird und wer das dann bezahlt. Stell Dir einfach die TSF-Wehr einer kleinen Gemeinde vor, die die entsprechenden Einheiten nachfordert weil die Pol das will und der Bürgermeister nachher eine vier- oder fünfstellige Rechnung der Nachbarkommunen über die Hilfeleistung bekommt. Da würde ich mir als Einsatzleiter vorher unter Zeugen von der Polizei die Kostenübernahme erklären lassen und das auch so über die LtS am Funk protokollieren lassen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 761494 | |||
Datum | 07.05.2013 13:57 | 121332 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Wenn ich mal in die Verlegenheit kommen sollte, ein abwartendes Vorgehen bei einem Brand anzuordnen, dann weiß ich jetzt allerdings, dass ich nicht "kontrolliert abbrennen lassen" sagen werde, weil auf diese Wortwahl offenbar einige allergisch reagieren. Richtig. Das würde ich auch geschickter formulieren. "Auf Grund der Bauweise der Halle/ auf Grund der verwendeten Baustoffe war es nicht mehr möglich, für einen Löschangriff in oder näher an die Halle heranzugehen, ohne eigene Einsatzkräfte massiv zu gefährden da Einsturzgefahr bestand." Das ist wie beim Brand im Diskounter mit "F0" Dachstuhl... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 761496 | |||
Datum | 07.05.2013 14:41 | 120689 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.Falls ich nicht völlig falsch informiert bin (dann korrigiert mich bitte!), untersteht die Feuerwehr in Niedersachsen offiziell beispielsweise den Polizeidirektionen (frag mich einer warum, keine Ahnung...). Sie ist den Polizeidirektionen organisatorisch zugeordnet. Das heißt aber im Umkehrschluß nicht, dass ein Polizist Anweisungen einfach so erteilen darf. Zumal die Feuerwehr ja in den meisten Fällen mit vermeintlich "ranghöheren" vor Ort ist. Zu guter Letzt will die amtierende Landesregierung die Feuerwehren auch wieder von der Polizei abtrennen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 761497 | |||
Datum | 07.05.2013 14:47 | 120693 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Einfach heimfahren geht - nach Abgabe der o.g. beurteilung und wenn ich eine weitere Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausschließen kann. Jetzt fängt es langsam an etwas hanebüchen zu werden. Oder zumindest so theoretisch, dass es in der Praxis null Anwendung findet. Ursprung war ein im Vollbrand stehendes Bootshaus, Strohhaufen, Scheune, ... . Die Feuerwehr lässt ohne Maximaleinsatz runterbrennen. Die Polizei möchte es aber gelöscht haben. Wohlgemerkt, es brennt noch! Da wird die Feuerwehr sicherlich nicht "einfach heimfahren". Dann ist der zweite Absatz schon eher der gangbare Weg. Oder, zumindest bei uns möglich, das LF mit 1,6 cbm und TLF mit 2,5 cbm Wasser, eine pro forma Brandbekämpfung. Zwei HSR auf 50 l/min eingestellt und aus sicherer Entfernung löschen. Wenn Du nun alles andere scheitert. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 761508 | |||
Datum | 07.05.2013 17:22 | 121019 x gelesen | |||
Hallo, fernab von der restlichen, streckenweise wieder mal ins Absurde gekippten Diskussion hier - gechrieben von Felix H.: Das ist wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ;) Falls ich nicht völlig falsch informiert bin (dann korrigiert mich bitte!), untersteht die Feuerwehr in Niedersachsen offiziell beispielsweise den Polizeidirektionen (frag mich einer warum, keine Ahnung...). Heißt im Klartext, die sind mir gegenüber auch Weisungsbefugt, wenn ichs nicht tue, ist es mindestens eine Ordnungwiedrigkeit. Das fällt leider unter völlig falsch informiert. Völlig ganz falsch. Das ist lediglich der Unfug, der von Verbandsseite und von Seiten einiger Führungskräfte (und in der Folge auch in der Breite) in Niedersachsen damals, bei der Änderung der Verwaltungsstrukturen, verbreitet wurde. Und dann hier im Forum übrigens auch, bleibt ja nicht aus, mitunter aber überraschender Weise auch aus Ecken, die mindestens hinsichtlich der Verbandsparolen sonst eher unverdähtig sind. Fakt ist: In Nidersachsen wurden 2004 die (4) Bezirksregierungen abgeschafft, im gleichen Zuge wurden 6 Polizeidirektionen geschaffen. Zu den wenigen Aufgaben der ehemaligen mittleren Verwaltungsinstanz (den Bez.Reg.), die dort angesiedelt wurden, gehörten auch die feuerwehrtechnischen Aufsichtsbeamten. Eine nicht grade "glückliche" Regelung (wie man - immer noch - sieht; und generell übrigens sonst auch nicht, wie sich dem Vernehmen nach auch in anderen Bereichen gezeigt haben soll). Die Feuerwehren sind, trotz dieser verwaltungstechnichen Zuordnung, nach wie vor nicht der Polizei "unterstellt"! Gruß Daniel | |||||
| |||||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 761510 | |||
Datum | 07.05.2013 18:07 | 120569 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Christian F. Denn wenn bereits alles werthaltige in dem Objekt durch das Feuer einen Restwert von Null angenommen hat, dann geht vom Feuer für die Scheune keine Gefahr mehr aus. Wenn ich dann durch ein TLF das daneben steht verhindere, dass der Brand sich auf die daneben liegende Wiese ausbreitet, dann habe ich die o.g. Gefahr die ich zu bekämpfen habe gebannt und damit meinen Auftrag erfüllt. Und haben nebenbei noch verhindert, dass mein Löschwasser irgend welche Brandreste in den nahegelegenen Weiher spült... (was wieder eine Gefahr wäre) ;)genau deshalb schrieb ich von dieser exothermen chemischen Reaktion mit Lichterscheinungund nicht von "Feuer" im Sinne von Schadfeuer. Da ich hier (vor meinem geistigen Auge steht eine Feldscheune im Vollbrand) davon ausgehe, das Löschversuche den Schaden nur noch vergrößern -das Stroh was dann das Löschwasser abbekommt kann eh allerbestenfalls noch eingeackert werden, um dort die selbe exotherme Reaktion nur wesentlich langsamer zu vollziehen und bei den Resten der Scheune kommen die Kosten und der Betriebsmitteleinsatz für den Abriss ggf. noch dazu .... ;-) Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
| |||||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 761511 | |||
Datum | 07.05.2013 18:16 | 120627 x gelesen | |||
Tach! Ich fang ma hinten an:Geschrieben von Christian B. Ansonsten ist mir nicht bekannt, dass man mit der Polizei keinen Konsens findet. Entweder überzeuge ich denjenigen, dass es Unsinn ist. Oder aber er hat triftige Gründe für seine Forderung und ich reagiere entsprechend.Sehe ich idR. genau so. Aber ich hab zu Brucki auch nicht geschrieben: "Du musst unbedingt immer auf alle Fälles "Nö!" sagen! Ich schrieb sinngem. "wenn du es nicht für angemessen hältst, kannst du "Nö!" sagen." Geschrieben von Christian B. Sie haben links und recht zwei gesunde Hände sowie Arme, auf dem Kopp noch ´ne Blechschüssel. Damit können Sie gerne den Platzverweis vollziehen.Das würde in Teilen D´s die Geschichte auf einen wesentlich geringeren Zeitansatz runterkürzen ;-) Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 761512 | |||
Datum | 07.05.2013 18:16 | 120416 x gelesen | |||
Hallo Felix, seit der Strukturreform 2005 unterstehen die niedersächsischen Feuerwehren tatsächlich der rechtlichen Aufsicht des Dezernats 23 der jeweils zuständigen Polizeidirektion. So bekam auch meine niedersächsische Heimatgemeinde dereinst gebetenen(!) Besuch der PD (deren Untersuchungsergebnis sowie deren Qualifikationen wurden daraufhin von der chlorophyllfarbenen Gemeinderatsfraktion jedoch bezweifelt). Hinsichtlich der Einsatzleitung und damit einer Weisungsbefugnis ist jedoch § 23 (1) NBrandSchG eindeutig und schreibt diese dem Einsatzleiter der Feuerwehr zu. Beste Grüße von einem niedersächsischen Hamburger | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 761513 | |||
Datum | 07.05.2013 18:26 | 120712 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel R. Fakt ist: In Nidersachsen wurden 2004 die (4) Bezirksregierungen abgeschafft, im gleichen Zuge wurden 6 Polizeidirektionen geschaffen. Zu den wenigen Aufgaben der ehemaligen mittleren Verwaltungsinstanz (den Bez.Reg.), die dort angesiedelt wurden, gehörten auch die feuerwehrtechnischen Aufsichtsbeamten. Ich hatte eben nach den rechtlichen Grundlagen gesucht, deswegen auch erst verspätet Felix geantwortet, jedoch hab ich den entsprechenden Passus im VerwModG ND 2004 bzw. in den dort aufgeführten Gesetzen nicht finden können. Kannst Du mir vielleicht einen Tipp geben, wo ich das finde? Besten Dank. Beste Grüße aus der Hansestadt | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 761515 | |||
Datum | 07.05.2013 20:22 | 120517 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Jan K.--- Aber ich hab zu Brucki auch nicht geschrieben: "Du musst unbedingt immer auf alle Fälles "Nö!" sagen! Ich schrieb sinngem. "wenn du es nicht für angemessen hältst, kannst du "Nö!" sagen."und zumindest der hat das auch richtig verstanden ;) Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 761521 | |||
Datum | 08.05.2013 00:46 | 120253 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Florian O.: Ich hatte eben nach den rechtlichen Grundlagen gesucht, deswegen auch erst verspätet Felix geantwortet, jedoch hab ich den entsprechenden Passus im VerwModG ND 2004 bzw. in den dort aufgeführten Gesetzen nicht finden können. Kannst Du mir vielleicht einen Tipp geben, wo ich das finde? Besten Dank. Nein, kann ich leider nicht, gibt es offensichtlich nicht online. Aber hier, auf Homepage der PD Braunschweig sind die Aufgaben z.B. beschrieben. Und das sind halt die, der - vormals bei den Bez.Reg. angesiedelten - feuerwehrtechnischen Aufsichtsbeamten. Gruß Daniel | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 761529 | |||
Datum | 08.05.2013 08:07 | 120206 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Linus D. Hier ist irgendwie nicht die Rede von der mittlerweile vielgedroschenen Phrase "kontrolliert abbrennen lassen". Vielmehr hört sich das für mich nach einem "normalen Großbrand" an. So ist der Einsatz auch zu werten; wo der SWR die unglückliche Redewendung des " kontrolliert abbrennen lassen " aufgeschnappt hat ? Bei den weiteren SWR-Beiträgen wurde sie nicht mehr erwähnt. Abschirmen, größere Flammen nach möglichkeit löschen, ansonsten warten bis kalt. Mal abgesehen von dem genannten Einsatz, H. Schläfer erwähnt in seinem immernoch lesenswerten Buch " Das Taktikschema " als Option bei der Gefahrenabwehr neben Rettung, Angriff oder Verteitigung, wenn diese Vorgehensweisen die Möglichkeiten der Gefahrenabwehr überfordern, auch den "Rückzug". Und Dr. Pulm behandelt in seinem Buch "Falche Taktik - Große Schäden " auch das Tabuthema "Aufgeben". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 761531 | |||
Datum | 08.05.2013 08:08 | 120067 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Es geht bei solchen lagen oftmals im die Frage, ob ich dann 3 TLF und einen Zug Wasseerförderung nachfordere. Da habe ich dann ganz schnell zu Totalschadensbekämpfung Kosten pro Stunden in einem hohen vierstelligen Betrag für die Einheiten, die ich in Überlandhilfe angefordert habe (und ja, das kostet es je nach Bundesland). Ja, das wird bestimmt nicht billig. Mir persönlich fehlt hier (gesamter Diskussionsverlauf) jedoch ein Blickwinkel : Warum möchte die Polizei denn, dass wir die Scheune/Schuppen/Bootshalle etc. 'erhalten ? Sie möchten Spuren gesichert haben. Das ist deren einziges Interesse. Ich glaube Umweltschutz oder ähnliche Beweggründe kann man bei den meisten Polizisten an dieser Stelle vernachlässigen (ich meine das nicht böse !). Da wir hier ja gerne interessante Konstellationen konstruieren, möchte ich auch welche beitragen : Wie hoch ist denn der (volkswirtschaftliche) Schaden, wenn es sich um Versicherungsbetrug handelt ? Wie hoch ist denn der Schaden, wenn es um Spurenbeseitigung eines Verbrechens (Mordtatort ?) handelt ? Wie hoch wird der Schaden, wenn jemand gerne zündelt und wir erst bei der dritten Scheune anfangen darüber nachzudenken, dass Brandursachenaufklärung und Spurensuche weitere Scheunenbrände verhindert ? (Ich möchte hier niemanden unterstellen, dass wir kein Interesse an der Aufklärung haben, obwohl manch einem so eine Serie bestimmt gefallen könnte, treibt es doch die Einsatzzahlen hoch und macht die Begründung für das neuere und größere rote Auto leichter ...) Also ich verstehe, dass wir Kosten und Nutzen abwägen müssen, ob wir kontrolliert abbrennen lassen, oder erhalten was noch geht. Aber wenn mich die Polizei bittet, dann muss ich Kosten und Nutzen neu abwägen. Mal davon abgesehen, dass mir auch an einem guten Kontakt zur Polizei gelegen ist. Gruß Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 761535 | |||
Datum | 08.05.2013 08:14 | 120148 x gelesen | |||
Moin, ich denke dass man hier aber ganz klar sagen muss, dass auch "Rückzug" oder "Aufgabe" nicht gleichbedeutend mit dem dauerhaften Einstellen aller offensiven Tätigkeiten sein muss, denn in aller Regel bezieht sich das ja nur auf einen Teilbereich einer umfangreicheren Einsatzstelle und soll dem Führer ermöglichen, seine Ressourcen effektiver einzusetzen oder den Zeitraum zu überstehen, bis er stark genug ist wieder anzugreifen... Zitat General Oliver P. Smith: "Retreat, hell! We´re only attacking in a different direction! ;) Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 784512 | |||
Datum | 06.03.2014 14:05 | 112677 x gelesen | |||
Guten Tag Siehe auch: -> SWR " Haus brennt zum zweiten Mal in 48 Stunden " " In der Eifelgemeinde Baustert ist heute Morgen ein Haus in Brand geraten, in dem es schon gestern gebrannt hatte. [...]Heute Morgen kurz vor fünf Uhr brannte das Haus wieder. Da es diesmal nicht mehr zu retten war, ließ die Feuerwehr den ehemaligen Bauernhof kontrolliert niederbrennen und verhinderte, dass der Brand auf angrenzende Gebäude übergriff. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 784516 | |||
Datum | 06.03.2014 14:27 | 112328 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.In der Eifelgemeinde Baustert ist heute Morgen ein Haus in Brand geraten, in dem es schon gestern gebrannt hatte. Video hierzu: http://video.volksfreund.de/bc/singleplayer/?vid=3300948865001&pid=14685941001 | |||||
| |||||
|