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ThemaAusführung Notausgang Festzelt17 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorRoch8us 8H., Freilassing / Bayern762946
Datum24.05.2013 20:247358 x gelesen
Servus,

Vor kurzem hatte ich eine interessane Unterhaltung mit einem Festzeltbetreiber. Es ging um die Ausführung der Notausgänge in einem Festzelt.
Der Betreiber ist der Meinung das zwei "zugeknöpfte" Seitenplanen durchaus einen Notausgang darstellen und im Notfall ja "schnell" aufgeknöpft werden könnten. Meiner Meinung nach gehört in die Zeltseitenwand eine in Fluchtrichtung zu öffnende Tür oder die Zeltbahnen bleiben aufgeknöpft. Das offen lassen der Seitenwände bringt erhebliche Nachteile mit sich (Wind und Wetter , unkontrollierter Zugang zum Zelt ,....)

Kennt wer von euch eine andere zulässige Variante (also keine Tür) für Notausgänge in Festzelten ?

MfG

Rochus

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt762948
Datum24.05.2013 20:574743 x gelesen
Geschrieben von Rochus H.Der Betreiber ist der Meinung das zwei "zugeknöpfte" Seitenplanen durchaus einen Notausgang darstellen und im Notfall ja "schnell" aufgeknöpft werden könnten.
Du liegst mit deiner Meinung richtig:
Geschrieben in MFlBauR 5.1.3 Türen im Zuge von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Sie müssen während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff leicht in voller Breite zu öffnen sein. Schiebe- und Drehtüren sind in Rettungswegen unzulässig. Pendeltüren in Rettungswegen müssen Vorrichtungen haben, die ein Durchpendeln der Türen verhindern.

Geschrieben von Rochus H.Kennt wer von euch eine andere zulässige Variante (also keine Tür) für Notausgänge in Festzelten ?
Also wenn es keine Tür sein soll, wird es schwierig...

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz762953
Datum24.05.2013 23:154249 x gelesen
Geschrieben von Rochus H.Kennt wer von euch eine andere zulässige Variante (also keine Tür) für Notausgänge in Festzelten ?

hier in der Gegend ist eine Ausführung recht verbreitet, bei der die Seitenplanen für den Notausgang in der Mitte nicht geknüpft sind, sondern mit breiten Klettstreifen verbunden werden. Die gehen nicht bei jeder kleinen Belastung auf, aber mit einem ordentlichen Stoß, vergleichbar mit zügigem "dagegen gehen", öffnet sich der Notausgang. Wurde seitens der Baubehörde auch bis jetzt bei unserem Kirmeszelt immer abgenommen ohne Beanstandung.

Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.com


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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt762957
Datum24.05.2013 23:454137 x gelesen
Geschrieben von Florian P.Die gehen nicht bei jeder kleinen Belastung auf, aber mit einem ordentlichen Stoß, vergleichbar mit zügigem "dagegen gehen", öffnet sich der Notausgang.
Schafft das auch ein Kind? Das muss es nämlich...

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern762958
Datum24.05.2013 23:453962 x gelesen
Servus Rochus,

Geschrieben von Rochus H.
Kennt wer von euch eine andere zulässige Variante (also keine Tür) für Notausgänge in Festzelten ?
recht viel andere Varianten wirst Du wahrscheinlich nicht bekommen. Ich kenne noch die "offenen" Seitenplanen, meistens - praktischerweise - an den Ausgängen zu den Toiletten.

Sonst kenne ich bei uns in der Gegend hauptsächlich die von Dir bereits genannte Variante "aufgeknöpfte" Seitenplane. Problem ist aber meistens, dass dahinter dann sehr schnell ein Bauzaun oder ähnliches kommt, damit keine ungebetenen - und vor allem nicht zahlende - Gäste draußen bleiben. Spätestens da stellt sich dann die Frage, wohin die ganzen Leute flüchten wollen... Türen kenne ich bislang in Festzelten so gut wie gar nicht, ausgenommen die "großen" Zelte am Oktoberfest.

Wenn ich übernächste Woche wieder in der Arbeit bin versuche ich mal über unsere Baukontrolle was zu erfragen. Nachdem die ja alle Zelte auch abnehmen müssen, sollten die ggf. weitere Varianten kennen - sofern es welche gibt :-)

Bei den Stadlfesten haben wir übrigens die gleichen Probleme :-(

Gruß
Markus

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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen762959
Datum24.05.2013 23:493870 x gelesen
Hallo Zusammen,

wenn wir ein Zelt vermieten, wo Notausgänge vorgeschrieben werden weisen wir den Mieter/Veranstalter darauf hin, dass er die Zeltplanen des Feldes was als Notausgang dienen soll nicht Zusammenknoten darf.
Die meisten Zeltplanen sind mit 8 Bändern in Schlaufenform und als Gegenstück eine Metallöse wo man dann das Band durch steckt.
Normal wird dann von oben nach unten die obere Schlaufe mit der nächsten verbunden, bei einem Notausgang stecken wir die Schlaufe nur locker durch und verbinden sie nicht mit der nächsten. Bei normaler Wetterlage reicht das aus und hält.
Bei Wind nehmen wir Panzertapet und kleben die Planen stellenweise zusammen so das sie halten aber bei stärkeren Druck dann doch öffnen.
Des weiteren kommt ein Notausgangaufkleber über die Tür.
Offiziell wird vom Amt gefordert das der Notausgang zum Zeitpunkt der Veranstaltung vorhanden ist und somit ist die Umsetzung Aufgabe des Veranstalters.

Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

FFw Nohra VG Hainleite

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)762961
Datum25.05.2013 00:27   4234 x gelesen
Hallo,

hast Du Dich in Bayern mit einem bayerischen Festzeltbetreiber unterhalten? Dann gilt wohl folgendes:
Gemäß Art. 72 BayBO und gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Fliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung müssen die Festzelte (wenn > 75m² und blablabla, siehe Geltungsbereich) eine Ausführungsgenehmigung und ein Prüfbuch haben, diese sollten dem Festzeltbetreiber wohlbekannt sein. Zulässig sind also mindestens die Varianten, die dort angegeben sind bzw. die in den der Ausführungsgenehmigung un dem Prüfbuch zugrunde liegenden Bau- und Betriebsbeschreibungen oder Zeichnungen über die Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis angegeben sind. Darüber hinaus sind auch Varianten zulässig, die eine den oben angegebenen Varianten gleichwertige Funktionsfähigkeit und Sicherheit bieten. Ist der Ausgang während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff leicht in voller Breite zu öffnen, dann können auch die gekletteten Zetplanen oder mit 1-2 kurzen Streifen Malerkrepp gegen Wind und Wetter gesichert verbundenen Zeltplanen zulässig Varianten sein. Zulässig wäre auch die Variante des Zuhaltens der beiden Planen durch einen gothicfarben gekleideten, vierschrötigen geölten Gugelhupf, solange der im Rettungswegsbedarfsfall während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff zu entfernen ist und die Planen nicht mit der Eisenfaust zusammenklemmt und ständig murmelt Du kummst hier net raus! Du kummst hier net raus!

Grüßla,

FP

PS:
Geschrieben von Linus D.Schafft das auch ein Kind? Das muss es nämlich...
Darüber muss man sich in der Tat heftige Gedanken machen, wenn man das Festzelt ausschließlich mit Kindern besetzt und die Kinder auch selbst Aufsicht führen. Und der Notausgang muss mindestens selbständig von einbeinigen, armlosen taubstummen Blinden während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff leicht in voller Breite zu öffnen sein. Ist der allein im Festzelt (und führt auch noch über sich selbst Aufsicht, hahaha) muss er/sie das nämlich auch...

Hoch (und vor allem lang) lebe die Gefährdungsbeurteilung!!!

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt762963
Datum25.05.2013 00:533844 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Darüber muss man sich in der Tat heftige Gedanken machen, wenn man das Festzelt ausschließlich mit Kindern besetzt und die Kinder auch selbst Aufsicht führen.
Wenn das Kind [1] als erstes an der "Tür" ist hat es ggf. ein Problem, wenn dann Erwachsene hinterherkommen. Gerade für Kinder und gerade auf oft unebenen Festplätzen entsteht m.E. eine nicht unerhebliche Sturzgefahr, was im Laufweg der Leute eher suboptimal ist. Deswegen wäre die Kraft die man zum Öffnen braucht, schon etwas, was ich mir anschauen würde. Weil Klettverschlüsse können ganz schön hartnäckig sein, wenn sie breit genug und parallel zur Plane eingenäht sind. Ja, solche Klettverschlüsse habe ich schon gesehen. An Festzelten.

[1]: Kinder ab dem Alter, wo sie auch mal alleine auf z.B. einem Festplatz unterwegs sind. Dein armloser taubstummer Blinder wird wahrscheinlich eher nicht alleine unterwegs sein. ;-)

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)762964
Datum25.05.2013 01:333774 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Wenn das Kind [1] als erstes an der "Tür" ist hat es ggf. ein Problem, wenn dann Erwachsene hinterherkommen.
Welches denn?

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt762965
Datum25.05.2013 06:033719 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Welches denn?
Du kennst den Sinn und Zweck von Panikschlössern?
Außerdem hatte ich gedacht, ich hätte das schon ausreichend umschrieben.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)762967
Datum25.05.2013 08:39   3626 x gelesen
Geschrieben von Linus D. Du kennst den Sinn und Zweck von Panikschlössern?
Ja, das hatten wir bereits geklärt. Es wird nicht geknöpft sondern die Planen sind einfach und mit einem Griff trennbar.
Geschrieben von Linus D. Außerdem hatte ich gedacht, ich hätte das schon ausreichend umschrieben.
Echt? Hab ich nicht erkannt. Du hast was von unebenen Festplätzen erzählt, aber nix vom Problem des Kindes am Ausgang des Festzelts, wenn hinter ihm ein Erwachsener folgt.
Hat dann nicht auch der einbeinige, armlose taubstumme Blinde das gleiche Problem, wenn ihm seine (erwachsene) Begleitperson folgt? Dann sollten wir wohl zukünftig Festzelte nur noch ohne Seitenteile aufstellen lassen oder sicherheitshalber Festzeltverbot für alle Kinder unter 18 und die einbeinigen, armlosen taubstummen Blinden aussprechen.

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY762968
Datum25.05.2013 08:483660 x gelesen
Servus,

ich weiß, ich setze mich jetzt etwas in die Nesseln, aber sollte man bei einem Festzelt nicht die sprichwörtliche Kirche im Dorf lassen. Im Falle eines Sturmes ist die zugeknöpfte Seitenplane bestimmt sicherer als ein offenes Schlupfloch. Und ein gewisses Lebensrisiko gehört für mich zum Leben. Ich persönlich will nicht, dass der Staat für mich alles reglementiert. Aber das ist ein anderes Thema.
Ich bin ja nun auch nicht mehr der große Festzeltgänger mehr, aber mir sind nur wenige Zelte in Erinnerung, die eine feste Tür hatten. Bei den meisten Festzelten, die ich kenne, waren da einfach nur Seiten- oder Stirnwandteile aufgeknöpft und diensten (dienen) als Eingang. Und alle sind vom Bauamt des Landratsamtes so abgenommen. Also geht´s auch anders. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW763021
Datum25.05.2013 23:213533 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Schafft das auch ein Kind? Das muss es nämlich...
Muss es das wirklich? Bisher dachte ich immer, das Baurecht geht nur von normgroßen und normschweren gehfähigen fitten Personen im besten Alter aus.
Ab welcher Größe muss ein Kind das öffnen können? Und was machen kleine Kinder an Panikverschlüssen, die in Kinnhöhe sind, wenn ein Erwachsener folgt?
Ich denke, über Kinder müssen wir uns bei Festzelten nicht unterhalten, da ist es wie in nahezu allen Bereichen des Baurechts doch ausschließlich auf Erwachsene ausgelegt.

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt763023
Datum26.05.2013 00:223460 x gelesen
Ich gehe mal von der Festzelt-Diskussion etwas weg, um der Fragestellung nachzukommen.

Das Baurecht macht teilweise nicht ausreichende Vorschriften um die grundsätzlichen Ziele zu erfüllen. (Brandentstehung verhindern, Brandausbreitung behindern, Flucht von Menschen und Tieren ermöglichen, Löscharbeiten ermöglichen.) Gerade beim dritten Punkt haben wir tatsächlich das Problem, dass v.a. im Baurecht und tlw. auch in Normen noch bei weitem nicht alle Menschen untergebracht sind. Im Ingenieurwesen in diesem Bereich sind aber solche Ansätze auf dem Vormarsch. Ich erinnere mich an den Spruch "Wer in ein Gebäude reinkommt, muss auch wieder rauskommen." Das gilt dann für alle, egal wie klein oder wie behindert.

Das fängt an mit Kindertagesstätten, in denen eine Betreuungsperson für eine größere Zahl an Kindern zuständig ist, über allgemeine Bedienbarkeit von Brandschutzeinrichtungen, über die Rettung von Rollstuhlfahrern, wenn der Aufzug nicht benutzt werden darf, über Räumungssimulationen, die teilweise nur mit "Normmenschen" arbeiten und Ergebnisse liefern, die erheblich von realen Ergebnissen abweichen, zur Entfluchtung von Pflegeeinrichtungen, gerade bei modernen Pflegekonzepten.
Einige europäische Nachbarn sind uns da weit voraus.

Geschrieben von Christian T.Bisher dachte ich immer, das Baurecht geht nur von normgroßen und normschweren gehfähigen fitten Personen im besten Alter aus.
Der Überdruck in Räumen maximal 50 Pa betragen, weil daraus bei einer Tür von 2m² eine Kraft resultiert, die auch von Kindern und alten Menschen noch relativ gut aufgebracht werden kann. (Entsprechend 10 kg.) Also teilweise wird da schon drüber nachgedacht, dass auch "Nichtnormmenschen" die Tür öffnen können. Alle wird man natürlich nie erreichen, klar.

Zurück zum Festzelt: Es geht beim Türproblem schlichtweg darum, dass, wenn die erste Person an der Tür selbige nicht selbstständig öffnen kann, sie ggf. von nachfolgenden Leuten überrannt werden kann, wenn die Tür dann doch irgendwann offen ist (vordere Person steht, hintere Personen laufen --> Impuls und Reibung am Boden), bzw. darum, dass die Person erdrückt werden kann, wenn die Tür nicht aufgeht. Letzteres wäre bei einem Klettverschluss wohl eher nicht das Problem, ersteres schon. Aber die Überlegung sollte man bei jeder Art "Tür" führen.

Ansonsten fällt mir jetzt noch eine Variante für die Praxis ein: In einer Schiene verschiebbare Zeltplanen, die sich etwasüberlappen. Dadurch schafft man doch relativ gute Dichtigkeit, die Öffnung ist aber trotzdem passierbar.

M.E. ist aber bei Festzelten ohnehin das Hauptproblem nicht, dass man die richtigen Vorschriften macht, sondern dass diese auch eingehalten und v.a. beibehalten werden. Weil so eine Zeltplane ist schnell mit Panzertape "abgedichtet", oder die Bestuhlung im Zelt wird geändert, oder die Personenzahl überschritten, oder, oder, oder...

BTW: Ich weiß nicht wie bei euch Volksfeste ablaufen, aber bei mir in der Gegend laufen Kinder im Grundschulalter auch mal alleine übern Platz. Da geht das halt noch. Wenn ihr das bei euch ausschließen könnt, und Kinder bis 14 Jahre immer mit Begleitung unterwegs sind, könnt ihr solchen Problemstellungen tatsächlich weniger Aufmerksamkeit schenken.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken763025
Datum26.05.2013 07:413226 x gelesen
Genau da sehe ich das Dilemma.
Ein Zeltbauer hat mir kürzlich erzählt, dass (s)ein Zelt auch ein Unwetter übersteht, allerdings nur dann, wenn die Planen geschlossen sind.
Das widerspricht natürlich dem Fluchtwegsgedanken.

Tomy

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP763029
Datum26.05.2013 09:203299 x gelesen
Geschrieben von Linus D. Zurück zum Festzelt: Es geht beim Türproblem schlichtweg darum, dass, wenn die erste Person an der Tür selbige nicht selbstständig öffnen kann, sie ggf. von nachfolgenden Leuten überrannt werden kann, wenn die Tür dann doch irgendwann offen ist (vordere Person steht, hintere Personen laufen --> Impuls und Reibung am Boden), bzw. darum, dass die Person erdrückt werden kann, wenn die Tür nicht aufgeht. Letzteres wäre bei einem Klettverschluss wohl eher nicht das Problem, ersteres schon. Aber die Überlegung sollte man bei jeder Art "Tür" führen.Die gleichen Erwachsenen, die das Kind vorne an der wie auch immer gearteten Türe überrennen, werden es leider auch nicht wirklich besser behandeln, wenn es mitten in der Masse mitgerissen wird. Von daher ist es keine wirkliche Verbesserung, solche Notausgänge explizit für Kinder im Grundschulalter zu planen, weil der Vorteil eben nur dann entsteht, wenn das/ein Kind als erstes raus will.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)763101
Datum27.05.2013 01:323156 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Geschrieben in MFlBauR
5.1.3 Türen im Zuge von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Sie müssen während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff leicht in voller Breite zu öffnen sein. Schiebe- und Drehtüren sind in Rettungswegen unzulässig. Pendeltüren in Rettungswegen müssen Vorrichtungen haben, die ein Durchpendeln der Türen verhindern.


Geschrieben von Linus D.Also wenn es keine Tür sein soll, wird es schwierig...

Keine Angst, die Lösung naht ...

Geschrieben von Linus D.Ansonsten fällt mir jetzt noch eine Variante für die Praxis ein: In einer Schiene verschiebbare Zeltplanen, die sich etwasüberlappen. Dadurch schafft man doch relativ gute Dichtigkeit, die Öffnung ist aber trotzdem passierbar.

Da braucht man keine Ingenieurmethoden, um festzustellen, dass dies wohl mit ... mit einem einzigen Griff leicht in voller Breite zu öffnen sein. Schiebe- und Drehtüren sind in Rettungswegen unzulässig... schlecht zu vereinbaren ist. Aber ich weiß, Baurecht ist ja nicht ausreichend ...

Geschrieben von Anton K.Und ein gewisses Lebensrisiko gehört für mich zum Leben. Ich persönlich will nicht, dass der Staat für mich alles reglementiert. Aber das ist ein anderes Thema.
Tja, gut dass in meinem einfach strukturierten Ingenieurgehirn auch noch ein bissl Platz ist für den Respekt vor dem einen oder anderen gestandenen und erfahrenen Maurermeister.

Geschrieben von Sebastian K.Die gleichen Erwachsenen, die das Kind vorne an der wie auch immer gearteten Türe überrennen, werden es leider auch nicht wirklich besser behandeln, wenn es mitten in der Masse mitgerissen wird. Von daher ist es keine wirkliche Verbesserung, solche Notausgänge explizit für Kinder im Grundschulalter zu planen, weil der Vorteil eben nur dann entsteht, wenn das/ein Kind als erstes raus will.

Nachdem in manchen Studiengängen auch Strömungsmechanik behandelt wird, werden wir wohl im Laufe dieser Woche auch für dieses Problem noch eine ingenieurmäßige Praxislösung präsentiert bekommen.

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 24.05.2013 20:24 Roch7us 7H., Freilassing
 24.05.2013 20:57 ., Thierstein und Magdeburg
 24.05.2013 23:15 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 24.05.2013 23:45 ., Thierstein und Magdeburg
 25.05.2013 23:21 Chri7sti7an 7T., Herten
 26.05.2013 00:22 ., Thierstein und Magdeburg
 26.05.2013 09:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.05.2013 01:32 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 24.05.2013 23:45 Mark7us 7R., Höhenrain
 24.05.2013 23:49 Domi7nic7 W.7, Nohra
 25.05.2013 00:27 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 25.05.2013 00:53 ., Thierstein und Magdeburg
 25.05.2013 01:33 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 25.05.2013 06:03 ., Thierstein und Magdeburg
 25.05.2013 08:39 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 25.05.2013 08:48 Anto7n K7., Mühlhausen
 26.05.2013 07:41 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
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