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Thema | Auflagen für Rettungswege und Rettungsausgänge und Rettungszugänge | 8 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Hans8 K.8, München / Bayern | 763559 | |||
Datum | 30.05.2013 17:24 | 6245 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich wohne in einem Wohn- und Geschäftshaus. Dieses hat eine Tiefgarage mit ca. 60 Parkplätzen. Die Garageneinfahrt wird leider immer wieder Opfer von Streichen, Dummheiten oder technischen Pannen, so dass das Garagentor geöffnet bleiben muss. Teilweise für mehrere Wochen... Dies ist zugleich die Zeit, in dem unerwünschte Personen sich ein Genuss daraus machen, in der TG zu "feiern". Soweit wäre das noch irgendwie vertretbar, aber: ein Rettungsweg führt ins Treppenhaus zu den Büros und Wohnungen. Und wenn dann vor der eigenen Wohnungstür Nachts unerwünschtes "Gesindel" rumspringt... Ich muss sicherlich nicht erzählen wie sich Kinder, meine Frau und letztendlich ich fühle, da ich auch nichts unternehmen kann, um das zu verhindern. Ich hoffe hier können mir Personen helfen, die wirklich wissen, was im Brandfall erforderlich ist. Momentan komme ich bei den Behörden nicht weiter. Muss das Garagentor geöffnet bleiben, wenn es einen technischen Defekt gibt? Am Garagentor befindet sich eine von innen öffenbare Türe. Der zweite Rettungsweg der Zugang zu den Wohnungen/Büros ist leider unverschlossen, da es ja sonst kein Rettungsweg wäre. Welche Auflagen gibt es für die Ausgänge ins Freie? Es gibt Belüftungsfenster, die ca. 1,5m breit und ca. 1,2m hoch sind. Diese sind ca. an der Garagendecke und momentan mit einem sehr stabilen Metallgitter geschützt. Könnte man nicht solch ein Fenster als Rettungsweg aus der Garage definieren? D.h. Gitter abbauen, eine von innen öffenbare Türe anbringen, eine RettungsLeiter/Treppe anbringen und den neuen Rettungsweg auszeichnen und gut ist? Das nächstgelegene Fenster ist ca. 10m von der bisherigen problematischen Tür entfernt, so dass die 30m max. Rettungsweg vom Raummittelpunkt weiterhin erreichbar wären. im zweiten Schritt würde die bisherige Türe dann mit einem Knauf auf der TG-Seite ausgestattet werden und das Gesindel wäre dann "nur" in der TG und nicht auch noch im Treppenhaus. Gibt es andere Lösungen, um das Problem dauerhaft zu lösen? Das Garagentor wird leider keine Lösung sein, es sei denn wir verbauen ein Garagentor, dass auch Unfälle mit Autos und Trapos überleben kann. Wir haben hier schon einiges versucht... Grüße vom Hans mit Hoffnung... | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 763560 | |||
Datum | 30.05.2013 17:42 | 4694 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans K.Der zweite Rettungsweg der Zugang zu den Wohnungen/Büros ist leider unverschlossen, da es ja sonst kein Rettungsweg wäre. Hier lässt sich eine Lösung finden: Ein Panikschloss. von einer Seite ist die Tür verschlossen und lässt sich nur mit einem Schlüssel öffnen. Von der anderen Seite reicht der Druck auf den Drücker um die Tür zu entriegeln und die Tür zu öffnen. Die Schlösser gibt es in verschiedenen Versionen, z.B. auch welche, bei denen der Riegel wieder geschlossen wird, wenn die Tür von Innen geöffnet wurde und sie vorher verschlossen war. Damit bleibt der Weg als Fluchtweg benutzbar und von Außen kommt dann keiner mehr rein. Man muss nur einplanen, dass der Weg dann erst mal kein Angriffsweg für die Feuerwehr mehr ist. Alternativ kann man natürlich auch ein Garagentor einbauen, das etwas taugt und einigermaßen manipulationssicher ist... Geschrieben von Hans K. Könnte man nicht solch ein Fenster als Rettungsweg aus der Garage definieren? D.h. Gitter abbauen, eine von innen öffenbare Türe anbringen, eine RettungsLeiter/Treppe anbringen und den neuen Rettungsweg auszeichnen und gut ist? Glaubst du, sowas funktioniert im Ernstfall auch wirklich? Ich glaube nicht. Viel zu kompliziert, sowas müsste man dann desöfteren üben. Geschrieben von Hans K. Das nächstgelegene Fenster ist ca. 10m von der bisherigen problematischen Tür entfernt, so dass die 30m max. Rettungsweg vom Raummittelpunkt weiterhin erreichbar wären. Rettungswege gelten nicht vom Raummittelpunkt, sondern vom ungünstigsten Punkt. Allerdings ist eine Garage auch nicht wirklich ein Aufenthaltsraum. Ich empfehle, zu der Sache mal einen Fachmann hinzuzuziehen, weil hier aus der Entfernung lässt sich kaum eine brauchbare Aussage machen. Da fehlen zu viele Informationen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 763561 | |||
Datum | 30.05.2013 17:49 | 4607 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Ein Panikschloss. Das in beide Richtungen wirkt!? Ich habe den beitrag so verstanden, dass der zweite Rettungsweg für die Garage die Tür in den Treppenraum ist... Woher weiß das Panikschloß dann, von welcher Richtung es öffnen udn von welcher schließen soll? :-) Und ich glaube auch kaum, dass der Threadopener meinte, die Treppe etc. erst im Einsatzfall einzuhängen, sondern diese standardmäßig dort fest zu installieren. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 763562 | |||
Datum | 30.05.2013 18:23 | 4438 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Ich habe den beitrag so verstanden, dass der zweite Rettungsweg für die Garage die Tür in den Treppenraum ist... Das hab ich in der Zwischenzeit auch gemerkt. Genau wegen der Gefahr solcher Missverständnisse empfehle ich, einen Fachmann vor Ort hinzuzuziehen, der sich das ansehen kann und einen Blick in das Brandschutzkonzept des Gebäudes werfen kann. Geschrieben von Christian F. Und ich glaube auch kaum, dass der Threadopener meinte, die Treppe etc. erst im Einsatzfall einzuhängen, sondern diese standardmäßig dort fest zu installieren. Möglich. Aber selbst dann kann man das nicht pauschal aus der Ferne gutheißen. Es könnte z.B. sein, dass die Fenster als Rauchabzug vorgesehen sind. Dann führt man da keinen Rettungsweg durch. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 763572 | |||
Datum | 31.05.2013 01:00 | 4256 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans K.Und wenn dann vor der eigenen Wohnungstür Nachts unerwünschtes "Gesindel" rumspringt... ...fällt das zu 100% in den Aufgabenbereich der Polizeibehörde. Momentan komme ich bei den Behörden nicht weiter. Das "Gesindel" begeht Hausfriedensbruch und im Fall der Wiederholung ergehen eigentlich Urteile die dazu geeignet sind die Zahl der Besucher extrem zu senken, warum funktionierte das bei euch nicht? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 763573 | |||
Datum | 31.05.2013 01:12 | 4341 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Urteile die dazu geeignet sind die Zahl der Besucher extrem zu senken Hausfriedensbruch ist es ohne Frage. Allerdings ist das Haus - so wie ich das verstehe - überhaupt nicht abgeschlossen. Das darf man dann schon als fahrlässig bezeichnen. Deswegen finde ich grundsätzlich die Fragestellung schon nicht verkehrt. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 763735 | |||
Datum | 02.06.2013 22:36 | 3999 x gelesen | |||
Hallo Herr Kaiser, unter www.bayern-gesetze.de finden sie unter Gesetze und Verordnungen die Garagenverordnung (GaStellV). Ihr Fall ist typisch für die Kurzsichtigkeit von vielen Architekten. Nämlich die Rettungswege von Mittel- oder sogar Großgarage über die Treppenräume der angeschlossenen Wohnungen zu führen. Nicht die Verordnung oder die Behörde ist ggf. Schuld, sondern der Architekt, der Störer oder das System am Eingang um Störenfriede zurückzuhalten. Auszug aus der Verordnung: Von jeder Stelle einer Mittel- und Großgarage muß ... mindestens eine notwendige Treppe oder ein Ausgang ins Freie .... 2. bei geschlossenen Mittel- und Großgaragen in einer Entfernung von höchstens 30 m .... erreichbar sein. Die Entfernung ist in der Lauflinie zu messen. übersetzt: egal wo sie in der Garge stehen. Sie müssen innerhalb von 30m eine Tür haben, die unmittelbar ins Freie oder - wie bei Ihnen - in einen Treppenraum führt, welcher widerrum einen Ausgang ins Freie hat. Und genau deshalb kann man von der Garage in ihren Treppenraum. Ihre Chancen irgendwelche Abluftöffnungen gegenüber der Bauaufsicht als diese notwendigen Ausgänge nachzuweisen sehe ich praktisch als Null, es sei denn sie bekämen an diese Stellen Treppen ins Freie hin. Und sie müssen die 30m einhalten! Empfehlung: - Zugangssystem am Eingang auf seine Schwachpunkte prüfen und da ansetzen. Die Tür neben der Rampe kann nicht der Schwachpunkt sein, sie muss nur von innen nach außen jederzeit begehbar sein (Panischloss). Das Torsystem so gestalten, dass Unerwünschte nicht rein können (Öffnungszeiten, Zuverlässigkeit, bis hin zum Bau einer Schleuse) - Die Behörde ist verständlich etwas zurückhaltend. Es gibt überall in der BRD immer wider dieses Problem. Nur die Mitarbeiter in der Bauaufsicht oder der Brandschutzdienststelle (Vorbeugender Brandschutz) können idas Problem nicht lösen. Es hat der Architekt verbockt. - Wenn Sie tatsächlich bauliche Lösungen für dieses Problem haben, dann Hausverwalter an den Tisch holen Architekten auf die Idee schauen lassen ggf. muss Brandschutzsachverständiger herangezogen werden (weiß der Architekt, ist bundeslandspezifisch) Ännderung nur mit Bauantrag Sie sehen, die letzte Variante ist sehr aufwendig bis baulich ggf. sogar unmöglich. Daher sollte dort angesetzt werden, wo die Unerwünschten reinkommen. Das wird die einfachste Lösung sein. Geld wirds auf alle Fälle kosten. Ich kann ihre Lage verstehen. Habe selbst in so einer Wohnanlage gewohnt. Gottseidank gabs seinerzeit dort aber keine Unerwünschten. Marco Schramm | |||||
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Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 763736 | |||
Datum | 02.06.2013 22:53 | 4001 x gelesen | |||
Hallo Herr Kaiser, ich habe das mit dem Metallgitter noch mal gelesen Vorschlag: Von der Stelle mit dem Metallgitter (Erdgleiche) bis zum Fußboden der Grage eine 1m breite Betontreppe einbauen. Am oberen Ende (Erdgleiche) eine vierwandige Umhausung mit nur nach außen begehbarer Tür hinstellen (Z.B. Metall, Glas, Mauerwerk). Dach muss jedoch so gestaltet sein, dass die Belüftung der Garage noch gewährleistet ist. Knackpunkt könnte noch sein, dass die Treppe nicht eingehaust ist, sprich sie nicht als Treppenraum ausgebildet ist. Dies kann notwendig sein, da - wie wir alle wissen - Feuer und Rauch! als erstes oben sind. Und je nach Brandzeitpunkt dann diese Fluchtmöglichkeit ausfällt. Desweietern kann der VB auch das Argument bringen, dasss der Rettunmgsweg gleichzeitig auch Angriffsweg für die Feuerwehr ist. Und daher der Feuerwehrmann geschützt durch Beton/-Mauerwerkwände (hier F90-A) bis zum Fußboden gelangen muss. Daher schon mal prüfen, ob sie den Aufgang einhausen könnten und am unteren Zugang mit eioner Tür in Richtung Treppe ausstatten können. Dann tritt aber das Problem der fehlenden Belüftung auf. Da noch ein Hinweis: Der Zugang zu einem Treppenraum muss als Schleuse ausgebildet sein. Hieße ggf, dass die Tür am Eingang zum "neuen" Treppenraum aus 2 Türen bestehen müsste. Da ssehe ich aber Möglichkeiten, die 2te wegzudiskutieren, da keine Wohn einheiten angeschlossen sind. Mit dem Hausverwalter und einem G U T E N Architekten die o.g. Möglichkeiten auf Machbarkeit prüfen und dann damit zur Bauaufsicht (oder in München Stadt zum Vorbeugenden Brandschutz der Berufsfeuerwehr) Einigermaßen klar rübergekommen? Marco Schramm | |||||
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