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ThemaFeuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen49 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Landtag BaWü - Drucksache 10/3975: Antrag und Stellungname "Feuerwehrwesen - hier : Haftungsfragen"
  • Landtag BaWü - Drucksache 11/5679: Antrag und Stellungname "Fanklierende Maßnahmen der Feuerwehren bei Unglücksfällen"
  • Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr Schreiben vom RP Tübingen an die Landratsämter: Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr - Diverse Anfragen
  •  
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW763441
    Datum29.05.2013 10:3824859 x gelesen
    Link


    Die Feuerwehr ist zu verkehrslenkenden Maßnahmen nicht berechtigt. So steht es in einem Brief vom Bezirksbrandmeister Andreas Spahlinger vom Regierungspräsidium Tübingen an die Feuerwehren.

    Der Landtagsabgeordnete Klaus Burger soll sich außerdem darum kümmern, ergänzt Striegel, der auf das Nachbarbundesland Bayern verweist. Denn dort eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Feuerwehrangehörige zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen Befugnisse der Polizei ausüben können. Das wäre auch eine gute Lösung für Baden-Württemberg, sagt Striegel und für Bad Saulgau.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY763444
    Datum29.05.2013 10:5320982 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Michael R.der auf das Nachbarbundesland Bayern verweist. Denn dort eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Feuerwehrangehörige zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen Befugnisse der Polizei ausüben können.

    ist auch immer wieder gut so. ;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW763445
    Datum29.05.2013 10:5719951 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.Feuerwehrangehörige zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen Befugnisse der Polizei ausüben können

    Und wie weit sollen diese Befugnisse dann gehen, auch im Hinblick auf die ggf. erforderliche Durchsetzung? Da wäre dann wahrscheinlich die Polizei wieder besser für geeignet...

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg763448
    Datum29.05.2013 11:0721773 x gelesen
    hallo,

    Bei vielen kirchlichen und weltlichen Anlässen ist es oder war es in der Vergangenheit eine Selbstverständlichkeit, dass die Feuerwehrleute des jeweiligen Orts die Straße sperren oder den Verkehr regeln. Doch dies ist für die Zukunft unsicher geworden. Die Freiwillige Feuerwehr Bad Saulgau wird bei der morgigen Fronleichnamsprozession durch die Innenstadt zum ersten Mal die Straßen nicht mehr sperren. Nicht weil sie nicht mehr will, sondern weil sie nicht mehr darf. Die Feuerwehr ist zu verkehrslenkenden Maßnahmen nicht berechtigt. So steht es in einem Brief vom Bezirksbrandmeister Andreas Spahlinger vom Regierungspräsidium Tübingen an die Feuerwehren. [...]
    vollständiger Artikel auf p.gifwww.schwäbische.de

    Ich denke das wird hier im Ländle einiges böses Blut verursachen :-(

    Eine im Dorfleben verwurzelte Feuerwehr hilft anderen Vereinen bzw. örtlichen Organisationen. Das hat Tradition. Das gehört dazu.

    So ist es bei uns schon seit dem letzten Jahrhundert üblich das die Feuerwehr den Laternenumzug der von der Gemeinde organisiert wird absichert. Auch wenn ein Verein ein Jubiläum feiert wird mitgeholfen den Festzug abzusichern. Und wir sind keine "Feierwehr" sondern eine Wehr mit gutem Ausbildungsstand.

    So was gehört in vielen Dörfern und Städten einfach dazu und hilft mit die Feuerwehr dort so zu positionieren und hilft mit den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Nur eine im Ort gut verwurzelte Feuerwehr ist attraktiv für neue Mitglieder.

    Wenn man nun nach vielen vielen Jahren feststellt das diese Vorgehensweise rechtlich Probleme macht dann muss man sich Gedanken machen wie man dies löst. Das kann aber nicht durch eine 180-Grad-Wende und dem völligen Rückzug der Feuerwehr geschehen.

    Anderseits darf jetzt auch keine Überreaktion erfolgen. Die ersten schielen da wohl nach Bayern:

    Der Erste Beigeordnete Richard Striegel, zugleich zuständig für die Freiwillige Feuerwehr Bad Saulgau, erkennt in diesem Verbot keinen Sinn. Hier wird versucht, Sachen zu regeln, die meiner Ansicht nach gar nicht geregelt werden müssten. Mit Bürgerfreundlichkeit habe dies nichts mehr zu tun. Richard Striegel hofft, dass sich das Innenministerium diese Angelegenheit noch einmal überlegt. Der Landtagsabgeordnete Klaus Burger soll sich außerdem darum kümmern, ergänzt Striegel, der auf das Nachbarbundesland Bayern verweist. Denn dort eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Feuerwehrangehörige zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen Befugnisse der Polizei ausüben können. Das wäre auch eine gute Lösung für Baden-Württemberg, sagt Striegel und für Bad Saulgau.
    Wenn jetzt in Baden-Württemberg nun eine Entwicklung einsetzt die zum Ziel hat die Rechtslage so wie in Bayern zu ändern und dabei die erweiterten Befugnisse der Feuerwehr dafür genutzt werden die Polizei bei Unfällen usw. zu entlasten wird dies deutlich übers Ziel hinausschießen :-(

    Ich bin der Meinung daß, falls notwendig, die Rechtslage für die bisher durchgeführten Absicherungen bei örtlichen Veranstaltungen geregelt werden soll. Aber dabei auf keinen Fall die Tür für eine Aufgabenerweiterung der Feuerwehr bei verkehrslenkenden Maßnahmen wie Unfälle o.Ä. nach dem Vorbild wie in Bayern eingeführt wird. Kosteneinsparung bei der Polizei darf nicht auf dem Rücken des Ehrenamts erfolgen!

    ...

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW763451
    Datum29.05.2013 11:1719767 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ich bin der Meinung daß, falls notwendig, die Rechtslage für die bisher durchgeführten Absicherungen bei örtlichen Veranstaltungen geregelt werden soll. Aber dabei auf keinen Fall die Tür für eine Aufgabenerweiterung der Feuerwehr bei verkehrslenkenden Maßnahmen wie Unfälle o.Ä. nach dem Vorbild wie in Bayern eingeführt wird.

    Sorry, aber wer Fachfremdaufgaben unbedingt übernehmen will, muss sich nicht wundern wenn er die dann auch komplett übertragen bekommt. Ein bißle Schwanger geht halt auch nicht ;)

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg763452
    Datum29.05.2013 11:1919627 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael R.Sorry, aber wer Fachfremdaufgaben unbedingt übernehmen will, muss sich nicht wundern wenn er die dann auch komplett übertragen bekommt. Ein bißle Schwanger geht halt auch nicht ;)
    Die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen obliegt dem Gesetzgeber. Und da hat er grosse Freiräume. Da kann man dann wunderbar definieren welchen Geltungsbereich so eine gesetzliche Regelung hat. Man muss nur wollen.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg763454
    Datum29.05.2013 11:2220035 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ich denke das wird hier im Ländle einiges böses Blut verursachen :-(


    Die Rechtslage ist nicht neu und wer in Rechtsgrundlage nicht gepennt hat, der weiß das auch.

    Nebenbei. Wenn der fehlende VErsicherungsschutz das einzige Proble ist, dann weiß ich nicht, wo das Problem sein soll. Denn wenn jemadem etwas passieren sollte, dann hat er immer noch seine privaten Kranken-/ Unfallversicherungen oder eine Versicherung die der Veranstalter eines solchen Termins für seine (ehrenamtlichen) Mitarbeiter abschließen kann.


    Geschrieben von Jürgen M.So ist es bei uns schon seit dem letzten Jahrhundert üblich das die Feuerwehr den Laternenumzug der von der Gemeinde organisiert wird absichert. Auch wenn ein Verein ein Jubiläum feiert wird mitgeholfen den Festzug abzusichern.

    Das kannst Du auch weiterhin tun. Du machst das eben nur als Jürgen Mayer, privatperson. Der mit Zustimmung der Gemeinde dazu dienstliches Material der Feuerwehr Weinstadt verwenden darf.

    Übrigens so wie bisher auch. Nur hast Du das vermutlich nicht gewußt...


    Geschrieben von Jürgen M.So was gehört in vielen Dörfern und Städten einfach dazu und hilft mit die Feuerwehr dort so zu positionieren und hilft mit den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Nur eine im Ort gut verwurzelte Feuerwehr ist attraktiv für neue Mitglieder.

    Na ja, das kann man so sehen, muß es aber nicht. Es kann auch bedeuten, dass jemand sagt "dann muß ich da bei den ganzen ümzügen als Depp vom Dienst rumnstehen, nein danke".

    Und wie gesagt. Man kann es (s.o.) weiterhin machen. Wie bisher auch. Es ändert sich nicht, außer dass einem jetzt bewußt wird, das man da nicht als Feuerwehr i. e. S. war.


    Geschrieben von Jürgen M.Wenn man nun nach vielen vielen Jahren feststellt das diese Vorgehensweise rechtlich Probleme macht dann muss man sich Gedanken machen wie man dies löst. Das kann aber nicht durch eine 180-Grad-Wende und dem völligen Rückzug der Feuerwehr geschehen.

    s.o. Es hat sich überhaupt nichts an der Rechtslage geändert. Die war schon immer genau so, es hat nur nie einen interessiert. Es können weiterhin FM in Unifor und Warnweste rumstehen und die Ordnungsaufgaben die dem Veranstalter obliegen durchführen, wenn sie von diesem beauftragt werden und die Gemeinde der Verwendung des dienstlichen Materials zustimmt (und die Frage des Kostenersatzes geklärt ist).


    Geschrieben von Jürgen M.Wenn jetzt in Baden-Württemberg nun eine Entwicklung einsetzt die zum Ziel hat die Rechtslage so wie in Bayern zu ändern und dabei die erweiterten Befugnisse der Feuerwehr dafür genutzt werden die Polizei bei Unfällen usw. zu entlasten wird dies deutlich übers Ziel hinausschießen :-(

    Das ist die große Gefahr. ich bin kein Hilfsbüttel. Wir sind schon der Depp vom Dienst, weil Straßen- und Autobahnmeistereien und andere Einrichtungen sich ihre Bereitschaftdienste gespart haben. Da will ich nicht auch noch die Einsparungen beim Polizeivollzugsdienst abkriegen. Und wenn schon, dann richtig. Dann will ich auch eine Knarre haben ;)

    Ach ja. Die Grün-Rote Landesregierung hat in ihrer unendlichen Weisheit ja genau die Einrichtung abgeschafft, die für solche Aufgaben wie Absicherung von Veranstaltungen prädestiniert gewesen wäre. Den Freiwilligen Polizeidienst. Man kann darüber geteilter Meinung sein, wie gut qualifiziert dieses Personal bei anderen Polizeiaufgaben war/ ist. Aber für Absicherung von Veranstaltungen im verkehrsrechtlichen Sinne reicht es m.E. absolut aus.


    Geschrieben von Jürgen M.Ich bin der Meinung daß, falls notwendig, die Rechtslage für die bisher durchgeführten Absicherungen bei örtlichen Veranstaltungen geregelt werden soll.

    Die Sache ist rechtlich geregelt. Und wenn das einzige Problem der Wehren das Gespenst des Versicherungsschutzes ist, dann sollen sie in den Keller gehen und heulen.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW763455
    Datum29.05.2013 11:2419443 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. hallo,

    Geschrieben von Michael R."Sorry, aber wer Fachfremdaufgaben unbedingt übernehmen will, muss sich nicht wundern wenn er die dann auch komplett übertragen bekommt. Ein bißle Schwanger geht halt auch nicht ;)"
    Die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen obliegt dem Gesetzgeber. Und da hat er grosse Freiräume. Da kann man dann wunderbar definieren welchen Geltungsbereich so eine gesetzliche Regelung hat.


    Denken wir mal nach wer Veranstalter vielfach ist ? evtl. die Kommune ?
    Wer müßte diese Leistung sonst extern ( z.B. Sicherheitsdienste) einkaufen ?
    Nun hat man als Kommune Hausintern ein Ordnungsamt mit Kräften die dafür ein Entgelt bekommen und in der Fläche eine FF die ohne Entgelt die Leistung erbringen könnte. Nun verlautet die FF das sie die Aufgabe gerne übernehmen möchte. Wozu ist da die Kommune geneigt Einfluss zu nehmen ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg763456
    Datum29.05.2013 11:25   19600 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen obliegt dem Gesetzgeber. Und da hat er grosse Freiräume. Da kann man dann wunderbar definieren welchen Geltungsbereich so eine gesetzliche Regelung hat. Man muss nur wollen.

    Du willst mir jetzt aber nicht erzählen, dass es sinnvoll ist, in ein Ländergesetz aus dem nichtpolizeilichen Gefhrenabwehrrecht rein zu schreiben, dass die Absicherung von (Brauchtums)Veranstaltungen zu den (Kann)Aufgaben der Feuerwehr gehört. Das ist, mit Verlaub gesagt, Schwachsinn.

    Wenn man diese Tür aufmacht, dann steht da auch alle Fälle die selbe Kompetenz auch bei anderen Einsätzen und anderen Situationen drin. Denn das Haupt-Gegenargument gegen die Übernahme dieser Aufgaben nach Muster Bayern ist ja, dass wir dafür nicht qualifiziert sind (weil je nach Verkehrslage ist das eine ganz schön anspruchsvolle Sache...). Und wenns aber bei der Qualifikation wohl für den Martinsumzug reicht, dann wohl auch für den VU...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP763458
    Datum29.05.2013 11:2719177 x gelesen
    der auf das Nachbarbundesland Bayern verweist. Denn dort eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Feuerwehrangehörige zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen Befugnisse der Polizei ausüben können. Das wäre auch eine gute Lösung für Baden-Württemberg, sagt Striegel und für Bad Saulgau.Da müssen sich aber dann einige Herren in RLP beeilen, "wir" wollten doch die nächsten sein...

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH763459
    Datum29.05.2013 11:3319228 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Denn das Haupt-Gegenargument gegen die Übernahme dieser Aufgaben nach Muster Bayern ist ja, dass wir dafür nicht qualifiziert sind (weil je nach Verkehrslage ist das eine ganz schön anspruchsvolle Sache...).

    Dagegen hilft Ausbildung, dass ist bei uns auch so. :-)

    Und wenn so eine Gesetzesänderung wirklich irgendwann kommt, bete (oder was auch immer), dass da auch drinn steht wie ausgebildet werden muss.

    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg763460
    Datum29.05.2013 11:3719217 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian F.Du willst mir jetzt aber nicht erzählen, dass es sinnvoll ist, in ein Ländergesetz aus dem nichtpolizeilichen Gefhrenabwehrrecht rein zu schreiben, dass die Absicherung von (Brauchtums)Veranstaltungen zu den (Kann)Aufgaben der Feuerwehr gehört. Das ist, mit Verlaub gesagt, Schwachsinn.
    ich bleib dabei: es dürfte rechtlich möglich sein diese Sache so zu regeln. Das muss man aber wollen.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW763461
    Datum29.05.2013 11:3819173 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.Die Feuerwehr ist zu verkehrslenkenden Maßnahmen nicht berechtigt
    Ist mal nix neues oberhalb vom Weißwurstäquator.

    Geschrieben von Christian F.Geschrieben von Jürgen M."So ist es bei uns schon seit dem letzten Jahrhundert üblich das die Feuerwehr den Laternenumzug der von der Gemeinde organisiert wird absichert. Auch wenn ein Verein ein Jubiläum feiert wird mitgeholfen den Festzug abzusichern."

    Das kannst Du auch weiterhin tun. Du machst das eben nur als Jürgen Mayer, privatperson. Der mit Zustimmung der Gemeinde dazu dienstliches Material der Feuerwehr Weinstadt verwenden darf.

    Übrigens so wie bisher auch. Nur hast Du das vermutlich nicht gewußt...


    Mit meinem Firmenfahrzeug habe ich auch schon den Laternenumzug abgesichert, das ich dabei verkehrslenkende Maßnahmen ausgeübt habe wäre mir jedoch neu.

    Privat würde ich es allerdings begrüßen wenn die Ausbildung und Gesetzte ergänzt würden und so der FM-SB vor der Einsatzstelle den Verkehr auch Umleiten dürfte anstatt ihm einfach nur an der Durchfahrt zu hindern.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg763463
    Datum29.05.2013 11:39   19348 x gelesen
    Geschrieben von David J.Dagegen hilft Ausbildung, dass ist bei uns auch so. :-)

    Wenn ich schaue, wie umfangreich die Ausbildung der Polizei auf entsprechenden Kreuzungen (mehrere Spuren, Fußgänger, Radfahrer, Straßenbahn,...) in Stuttgart ist, dann will ich das als Feuerwehr nicht machen müssen.

    Und ja, das gibt es auf dem Dorf nicht in der Menge, das ist aber unerheblich. Denn Ermächtigung und Ausbildung müssen dann gleichs ein, egal wo.

    Und ich komme genug in D bei Feuerwehren rum um zu wissen, dass es genügend andere Baustellen in der originären Feuerwehrarbeit gibt die man dringendst wesentlich intensiver ausbilden muß, als das heute passiert. Und selbst wenn eine Wehr engagierte Kräfte hat, die jede Woche einen Übungdsienst machen, dann gibt es (wenn man mehr als nur ein Fahrzeug im Stall hat) genügend zu üben und auszubilden, auch hohe Schülerlotse spielen zu müssen.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg763464
    Datum29.05.2013 11:4119252 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Privat würde ich es allerdings begrüßen wenn die Ausbildung und Gesetzte ergänzt würden und so der FM-SB vor der Einsatzstelle den Verkehr auch Umleiten dürfte anstatt ihm einfach nur an der Durchfahrt zu hindern.


    Wo ist das Problem? Wenn irgend wo die Straße gesperrt ist oder eine Absicherung zum Ausweichen zwingt, dann sollte der normal intelligente Autofahrer da eine Lösung finden. Wenn die Müllabfuhr oder der Baukran im Weg steht, dann schafft er es ja auch...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg763465
    Datum29.05.2013 11:4319200 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.ich bleib dabei: es dürfte rechtlich möglich sein diese Sache so zu regeln.


    Es wird nur so eingeschränkt nicht passieren, denn es wäre schlicht Unsinn, sich in einem Gefahrenabwehrgesetz auf "Feierwehraufgaben" zu beschränken.

    Wie gesagt. Du kannst weiterhin den Umzug absichern. Wie bisher auch. Das kostet einen Dreizeiler vom Bürgermeister. Und Du machst es genau so wie bisher auch. Mit der selben Kleidung und den selben Fahrzeugen. Und Du hast den selben Versicherungsschutz wie bisher - nämlich nicht den der UK BW.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY763466
    Datum29.05.2013 11:5219176 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Michael R.Nun hat man als Kommune Hausintern ein Ordnungsamt mit Kräften die dafür ein Entgelt bekommen

    Deutschland besteht halt nicht nur aus Großstädten. Auch hier bei uns in den Gemeinden gibt es Ordnungsämter, aber die haben keine Mitarbeiter, die sowas übernehmen können. Die einzigen, von denen ich weiß, sind die Parküberwacher in der Kreisstadt. Aber die dürfen nur den ruhenden Verkehr überwachen.

    Geschrieben von Michael R.und in der Fläche eine FF die ohne Entgelt die Leistung erbringen könnte.

    Und wenn die Feuerwehr das schon seit fast ihrer Gründung macht?

    Leute, ihr seht immer das Leben in einer anonymen Großstadt, wo keiner den anderen kennt und jeder Handstreich bezahlt werden muß.
    Auf dem "flachen" Land sieht´s halt immer wieder anders aus. Aber ich kann mich an Bilder erinnern, wo die Fronleichnamsprozession in München von der Feuerwehr mit begleitet und abgesichert wurde. Das hat´s meiner Meinung nach, in den 70er - 80er Jahren, auch bei solchen Ereignissen im eigentlich evangelischen Nürnberg gegeben.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW763467
    Datum29.05.2013 12:0418904 x gelesen
    Geschrieben von Christian F. Und Du hast den selben Versicherungsschutz wie bisher - nämlich nicht den der UK BW.

    Buch zum Thema

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH763470
    Datum29.05.2013 12:1619068 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Wenn ich schaue, wie umfangreich die Ausbildung der Polizei auf entsprechenden Kreuzungen (mehrere Spuren, Fußgänger, Radfahrer, Straßenbahn,...) in Stuttgart ist, dann will ich das als Feuerwehr nicht machen müssen.

    Mir fällt gerade auf, dass ich bei meiner schnellen Antwort verdrängt habe, dass wir hier Spezialisten (in der FW) haben, die praktisch ihre gesamte Ausbildung diesem Thema widmen.

    Geschrieben von Christian F.Und ich komme genug in D bei Feuerwehren rum um zu wissen, dass es genügend andere Baustellen in der originären Feuerwehrarbeit gibt die man dringendst wesentlich intensiver ausbilden muß, als das heute passiert. Und selbst wenn eine Wehr engagierte Kräfte hat, die jede Woche einen Übungdsienst machen, dann gibt es (wenn man mehr als nur ein Fahrzeug im Stall hat) genügend zu üben und auszubilden, auch hohe Schülerlotse spielen zu müssen.

    Das will ich auf keinen Fall bestreiten.

    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen763472
    Datum29.05.2013 12:2019131 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Deutschland besteht halt nicht nur aus Großstädten. Auch hier bei uns in den Gemeinden gibt es Ordnungsämter, aber die haben keine Mitarbeiter, die sowas übernehmen können. Die einzigen, von denen ich weiß, sind die Parküberwacher in der Kreisstadt. Aber die dürfen nur den ruhenden Verkehr überwachen.

    Stadt Buchen:

    vollzugsbeamte ordnungsamt: 2-3
    Kindergärten Kernstadt: 6
    Kindergärten Ortsteile: 7

    ok nehmen wir die Polizeidirektion dazu 199 vollzugsbeamte im NOK

    Kindergärten NOK : 80

    macht <3 Vollzugsbeamte pro kindergarten für den Martinsumzug, dann muss aber alles andere liegenbleiben. d.H.

    Keine Unfallbearbeitung
    keine Verbrechensbekämpfung
    rein gar nichts



    Geschrieben von Anton K.Leute, ihr seht immer das Leben in einer anonymen Großstadt, wo keiner den anderen kennt und jeder Handstreich bezahlt werden muß.
    Auf dem "flachen" Land sieht´s halt immer wieder anders aus. Aber ich kann mich an Bilder erinnern, wo die Fronleichnamsprozession in München von der Feuerwehr mit begleitet und abgesichert wurde. Das hat´s meiner Meinung nach, in den 70er - 80er Jahren, auch bei solchen Ereignissen im eigentlich evangelischen Nürnberg gegeben.


    aber auf dem Land schaut eigentlich auch kein Fw Angehöriger auf den Versicherungsschutz, weil das einfach ein Service ist, den man als Feuerwehr und damit Bestandteil des dörflichen Lebens gerne tut. Wie schon gesagt, der Blick ausgehend von Mittel- und Großstädten und den dort vorhandenen Möglichkeiten geht vollkommen an der Realität von Kleinstädten und Dörfern vorbei.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg763473
    Datum29.05.2013 12:2419100 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Gerrit L.aber auf dem Land schaut eigentlich auch kein Fw Angehöriger auf den Versicherungsschutz, weil das einfach ein Service ist, den man als Feuerwehr und damit Bestandteil des dörflichen Lebens gerne tut. Wie schon gesagt, der Blick ausgehend von Mittel- und Großstädten und den dort vorhandenen Möglichkeiten geht vollkommen an der Realität von Kleinstädten und Dörfern vorbei.
    Richtig - und da sollte man schauen wie man die Kuh sinnvoll vom Eis bekommt.

    Das will ich mit meinem Beitrag ausdrücken.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW763478
    Datum29.05.2013 13:0318779 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    erstmal ruhig mit den jungen Pferden.

    1. Frage: Darf die Feuerwehr mit in die Aufgabe eingebunden werden, wenn die Pol mit einem Streifenwagen vor Ort ist?
    2. Frage: Darf die Maßnahme durch die Polizei dann auf Anforderung im Rahmen der Amtshilfe durchgeführt werden?

    Gruß

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen763480
    Datum29.05.2013 13:3418712 x gelesen
    Das sehe ich persönlich auch so. Allerdings erlebt man ja oft genug, dass Autofahrer beim Anblick von Feuerwehr das Gehirn abschalten und in den offenen Mund-Modus schalten!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg763493
    Datum29.05.2013 16:3118856 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.1. Frage: Darf die Feuerwehr mit in die Aufgabe eingebunden werden, wenn die Pol mit einem Streifenwagen vor Ort ist?

    i.d.R. werden doch für solche Veranstaltungen verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen. Da steht dann genau drin, wer da wann was zu tun hat. Ob z.B. Maßnahmen durch den Polizeivollzugsdienst der Landespolizei erforderlich sind, ob eine Beschilderung aufgebaut werden muß, ob der Veranstalter Ordner stellen muß, die die Umsetzung bestimmte Teile der Anordnung gewährleisten,...

    Gibt es als formalen Antrag auch für "christliche Aufmärsche" und ist nichts so besonderes.

    Und hier etwas weltliches.

    Da steht nirgends etwas davon, dass da die Polizei stehen muß. Oder eine andere staatliche Stelle wie der Feuerwehr. Sondern nur "Ordner". Und dies wäre dann eben in Jürgens Fall er als Ordner des Martinsumzugs. Wenn sein Bürgermeister es ihm erlaubt, dann kann er da mit dem MTW hin fahren und seine Einsatzkleidung der Feuerwehr tragen.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern763506
    Datum29.05.2013 20:55   19605 x gelesen
    Ich weiß gar nicht, warum hier wieder mal so ewig diskutiert wird.
    Jedes Land bekommt die Regierung und das entsprechende Personal, die es gewählt hat.

    Wenn andere Bundesländer meinen, ihre Feuerwehrangehörigen seien zu dumm um eine Unfallstelle abzusichern,
    dann soll das halt die entsprechende Exekutive machen.
    Ihr kommt halt dann früher Heim..... Hat doch was.....;-)
    und auf der anderen Seite braucht "ihr" doch nur anders wählen....

    Ich könnte da sowas von stur werden, was andere Aufgaben angeht.....
    Aber das ist eine andere Geschichte.....;-)))




    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorSven8 R.8, Karlsdorf-Neuthard / Baden-Württemberg763513
    Datum30.05.2013 00:40   18882 x gelesen
    Hallo Markus,

    wenn dein Text eine Anspielung darauf sein soll, dass grün-rot nichts taugt möchte ich dich darauf hinweisen, dass die letzte Gesetzesänderung des Feuerwehrgesetzes 2009 unter schwarz-gelb war. Von daher haben wir in Baden-Württemberg deinen Ratschlag befolgt. Das Innenministerium hat nur auf etwas hingewiesen, was so schon immer im Gesetz steht.

    Den Hinweis vom Bezirksbrandmeister finde ich persönlich sehr gut, da er damit jeden Bürgermeister und jeden Kommandanten in Erinnerung ruft, dass dies keine Aufgabe der Feuerwehr ist und was deshalb in einem Unglücksfall auf die beiden zukommen kann. Den Kopf müssen die beiden hinhalten.

    Auf meinem Grundlehrgang wurde mir beigebracht, dass es schon immer so geregelt ist, dass die Feuerwehr in Ba-Wü nur Straßen zur Sicherung sperren darf. Sie darf keinen Verkehr umleiten und auch die Sperrung nicht selbstständig aufheben, dies darf nur die Polizei.

    Gruß

    Sven

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW763514
    Datum30.05.2013 00:5317889 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Wo ist das Problem? Wenn irgend wo die Straße gesperrt ist oder eine Absicherung zum Ausweichen zwingt, dann sollte der normal intelligente Autofahrer da eine Lösung finden. Wenn die Müllabfuhr oder der Baukran im Weg steht, dann schafft er es ja auch...



    Der Müllwagen ist Singular mit entsprechendem Platzbedarf, zudem ist er stetig in Bewegung.
    Der Baukran hingegen ist sehr wohl mit uns zu vergleichen, jedoch ist dieser entsp. RSA95 aufgestellt bei der ggf. eine Ampel den Begegnungsverkehr am begegnen hindert.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW763515
    Datum30.05.2013 01:0718023 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Michael R.Der Landtagsabgeordnete Klaus Burger soll sich außerdem darum kümmern, ergänzt Striegel, der auf das Nachbarbundesland Bayern verweist. Denn dort eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Feuerwehrangehörige zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen Befugnisse der Polizei ausüben können. Das wäre auch eine gute Lösung für Baden-Württemberg, sagt Striegel und für Bad Saulgau.

    Da scheint aber jemand irgendwie das Problem nicht verstanden zu haben:

    Wenn die fraglichen Aufgaben auch von Zivilpersonen wahrgenommen werden können (was nun offensichtlich der Fall ist), dann hilft es auch nichts, wenn der Feuerwehr (verkehrsrechtlich) polizeiliche Befugnisse zugewiesen werden.

    Der wirkliche Unterschied dürfte in Artikel 4 Absatz 3 des BayFwG liegen. Eine solche Carte blanche habe ich im FwG von BW nicht gefunden...

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY763521
    Datum30.05.2013 09:1618395 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Markus G.Wenn andere Bundesländer meinen, ihre Feuerwehrangehörigen seien zu dumm um eine Unfallstelle abzusichern, dann soll das halt die entsprechende Exekutive machen.

    ich will jetzt nicht auf die Politiker eindreschen, aber Markus´Aussage stimmt doch vollkommen.

    Geschrieben von Markus G.Ihr kommt halt dann früher Heim..... Hat doch was.....;-)
    und auf der anderen Seite braucht "ihr" doch nur anders wählen....


    das stimmt doch auch. Da gibt´s nichts daran auszusetzen.

    Auch auf anderer Seite ist der Aufschrei groß, wie z.B. im Raum Rosenheim (Obb.), wo der Pfarrer den Gebirgsschützen untersagt hat, mit ihren Waffen den Gottesdienst zu besuchen. Sogar der "alte" Papst wurde da eingeschaltet, um zu vermitteln. Auf der anderen Seite werden, Waffen gesegnet, gibt´s Armeegesitliche usw.
    Um wieder die Kurve zur Feuerwehr zu kriegen möchte ich darauf hinweisen, dass es immer wieder zu Schnittmengen kommt, die sich halt überschneiden und wo Gesetze und Überlieferung sich überschneiden und gegenseitig behindern.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg763522
    Datum30.05.2013 10:0818460 x gelesen
    Geschrieben von Sven R.Sie darf keinen Verkehr umleiten und auch die Sperrung nicht selbstständig aufheben, dies darf nur die Polizei.

    Da hat man Dir dann Unfug bei gebracht. Natürlich darf ich als Feuerwehr eine Sperrung, die ich selbst eingerichtet habe, auch jederzeit wieder selbst aufheben. Wenn ich z.B. für einen Seilwindeneinsatz die Straße sperre, weil ich das Zugfahrzeug quer darüber positionieren muß, dann kann ich, wenn diese Aktion rum ist und die Straße wieder frei ist, selbstverständlich auch diese Sperrung aufheben.

    Ich darf nur Sperrungen die andere (z.B. Straßenverkehrsbehörden oder auch Meistereien etc.) eingerichtet haben nicht aufheben (was die Polizei wiederum darf).

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg763523
    Datum30.05.2013 10:4217894 x gelesen
    hallo,

    Im Threadcontainer sind nun verschiedene Dokumente zum Thema verlinkt:

    - Schreiben des Bezirksbrandmeisters
    - div. Landtagsdrucksachen

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorDomi8nic8 S.8, Pfäffikon SZ / Schweiz / Schwyz763524
    Datum30.05.2013 10:5217716 x gelesen
    Geschrieben von David J.Mir fällt gerade auf, dass ich bei meiner schnellen Antwort verdrängt habe, dass wir hier Spezialisten (in der FW) haben, die praktisch ihre gesamte Ausbildung diesem Thema widmen.

    Achtung, das ist auch nicht in jedem Kanton gleich. Wir haben z.B. keinen dezidierter Verkehrszug. Die Ausbildung dahingehend hält sich auch eher im geringen Bereich und zielt darauf ab, eine Eigensicherung durchführen zu können am Einsatzort. Für alles weitere sind wir dann dankbar auf die Pol angewiesen.

    Dieser Beitrag repräsentiert meine rein private Meinung.
    Weder mein Arbeitgeber, noch meine Feuerwehr, deren tragende Gemeinde noch die Gebäudeversicherung muss dieselbe Meinung teilen.

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH763526
    Datum30.05.2013 11:1817726 x gelesen
    Geschrieben von Dominic S.Achtung, das ist auch nicht in jedem Kanton gleich. Wir haben z.B. keinen dezidierter Verkehrszug. Die Ausbildung dahingehend hält sich auch eher im geringen Bereich und zielt darauf ab, eine Eigensicherung durchführen zu können am Einsatzort. Für alles weitere sind wir dann dankbar auf die Pol angewiesen.

    Es gibt auch im Kanton Aargau Feuerwehren, welche diese Aufgabe im Rahmen der normalen Feuerwehrtätigkeit ausbilden.
    Leider ist hier die Unterstützung der Pol bei der Verkehrslenkung gesetzliche Aufgabe der FW.

    Die Ausbildung, welche verbindlich Vorgeschrieben ist, besteht aus eine 8h Kurs für die AdF und noch mal 8h für den Chef und Stv. der Gruppe. Zusätzlich sind Chef und Stv. alle 4 Jahre weiterbildungspflichtig (4h).

    Ausserdem kann ich in der Verkehrsgruppe Personaleinsetzen, welches ich ansonsten nicht für die Feuerwehr gewinnen könnte.

    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern763528
    Datum30.05.2013 12:04   18044 x gelesen
    Danke Schatz.......;-))



    Gruß aus dem Regen....

    MannMannMann nervt der inzwischen
    und bereitet bei manchen schon richtig viel arbeit.....

    In Treue fest!

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern763530
    Datum30.05.2013 12:1717895 x gelesen
    Ich bin nur dafür verantwortlich, was ich sage und nicht dafür was du denkst...... ;-)


    Ich habe keine Partei genannt, wenn ich mich nicht irre oder??


    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP763538
    Datum30.05.2013 13:13   18672 x gelesen
    Geschrieben von Markus G. und auf der anderen Seite braucht "ihr" doch nur anders wählen....
    Geschrieben von Anton K. ich will jetzt nicht auf die Politiker eindreschen, aber Markus´Aussage stimmt doch vollkommen.
    das stimmt doch auch. Da gibt´s nichts daran auszusetzen.

    Ich wähle immer anders. Hilft komischerweise nichts... Und die richtig "dummen" Ideen, die hat gar nicht die Politik, die kommen von der Lobby...

    Geschrieben von Markus G.Wenn andere Bundesländer meinen, ihre Feuerwehrangehörigen seien zu dumm um eine Unfallstelle abzusichern,Weißt du was? Nicht nur mein Land, sondern sogar der Bund ist der Meinung, die Absicherung von Unfallstellen sei Sache von jedem, "dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann". Steht zumindest so in der StVO. Keine Angst, ich werde eingeklemmte Personen vor dem Spreizereinsatz nicht über ihre Verfehlung belehren, die Absicherungspflicht missachtet zu haben ;-) Aber:

    Geschrieben von Markus G.Ich weiß gar nicht, warum hier wieder mal so ewig diskutiert wird.Vielleicht weil das, was wir hier unter "Ordnungsdienst" im Straßenverkehr diskutieren, und was manche Feuerwehren dürfen, andere nicht, manche wollen, manche nicht, wieder andere dürfen, aber wollen nicht... doch etwas mehr umfasst, als eine primitive "Unfallstellenabsicherung"?
    Wobei selbst die schonmal etwas unliebsamere Effekte haben kann.. Aber klar, das sind (alles) Einzelfälle, und woanders, und sowieso Lebensrisiko und so.
    Großflächigere Umleitungen z.B., da werden bei Straßenverkehrsbehörden bei planbaren Ereignissen (Baustellen) schonmal extra Gutachten erstellt, wie leistungsfähig eine Umleitungsstrecke ist, und welche Fahrzeuge diese gegebenenfalls nicht nutzen können, damit diese im dümmsten Fall dann hinterher nicht die abgefahrene Häuserecke (hier mal in klein) dem Umleitenden anlasten möchte. Der GF der kleinen Feuerwehr, die sich freut ab und zu wenigstens mal als Umleitungsservice Einsatzstatistiken erhöhen zu können, sagt einfach "Fahr da lang." Wird schon schief gehen.
    Ich habe heute morgen selbst innerorts eine Fronleichnamsprozession mit Feuerwehrmaterial begleitet, völlig ausreichend mit der jetztigen Gesetzesregelung in RLP und meinem Versicherungsschutz im Hinterkopf (hab soviel Gebetskram mitbekommen, muss jetzt erst wieder ca. 4 Monate sündigen, um meine seelische Ausgeglichenheit wiederzufinden). Bei anderen Festumzügen im Ort habe ich damit auch keine Probleme. Wenn wir aber darüber reden, dass die um den Ort führende BAB mal wieder dicht ist, und ich den Verkehr auf meine Kappe durch verschiedene Gebietskörperschaften (bis hin hier zur Landesgrenze) leiten soll, oder wenn ich an private Veranstalter denke, die größere Parkplatzkapazitäten bereithalten und von mir als Feuerwehr bewachen lassen wollen, dann bin ich ganz froh, wenn mein Bundesland mich dafür zu dumm hält.
    Auch wenn ich weiß, dass hier ein Umdenken seit Jahren von "meiner Interessenvertretung" angeleiert wird. Gibt halt hier im Lande auch viele kleine Wehren, die ihre "Einsatz"zahlen und Notwendigkeit so ein bisschen besser aussehen lassen könnten, und meistens gehts ja gut... Ist ja nur ne Unfallstellenabsicherung, nicht wahr?

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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    AutorDomi8nic8 S.8, Pfäffikon SZ / Schweiz / Schwyz763553
    Datum30.05.2013 16:3917807 x gelesen
    Geschrieben von David J.Leider ist hier die Unterstützung der Pol bei der Verkehrslenkung gesetzliche Aufgabe der FW.

    Guter Punkt, das muss ich hier nochmals genau nachlesen.

    Geschrieben von David J.Ausserdem kann ich in der Verkehrsgruppe Personaleinsetzen, welches ich ansonsten nicht für die Feuerwehr gewinnen könnte.

    Das stimmt natürlich. Was mir diesbezüglich aufgefallen ist: Im Aargau wird in der Tendenz eher ein System von Spezialisten angewendet (AGT oder Maschinist usw). Bei uns in Pfäffikon SZ soll jeder alles können, was sich natürlich schon nur beim Ausrücken positiv bemerkbar macht: Je nach Platz weiss ich, was zu tun ist und rüste mich mit PA aus oder halt nicht. Auch beim VU auf der Autobahn ist nicht noch ein Fahrzeug (das der Verkehrsgruppe) in der Gefahrenzone sondern nur die Fahrzeuge, die wirklich notwendig sind. Ebenso beginnt die Absicherung, falls nicht schon durch die Pol erfolgt, von Beginn weg konsequent durch die Kräfte vor Ort (d.h. nicht nur eine Minimalsicherung, da die Verkehrsgruppe ja noch nachkommt). Da würde mich interessieren, wie z.B. Rheinfelden oder Baden vorgehen, wenn sie auf die Autobahn müssen (oder ob die Stützpunkte generell keine dezidierte Verkehrsgruppe führen?)

    Gruss

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    Weder mein Arbeitgeber, noch meine Feuerwehr, deren tragende Gemeinde noch die Gebäudeversicherung muss dieselbe Meinung teilen.

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH763555
    Datum30.05.2013 16:4917865 x gelesen
    Geschrieben von Dominic S.Guter Punkt, das muss ich hier nochmals genau nachlesen.

    Ich meinte den Kanton Aargau.

    Geschrieben von Dominic S.Das stimmt natürlich. Was mir diesbezüglich aufgefallen ist: Im Aargau wird in der Tendenz eher ein System von Spezialisten angewendet (AGT oder Maschinist usw). Bei uns in Pfäffikon SZ soll jeder alles können, was sich natürlich schon nur beim Ausrücken positiv bemerkbar macht: Je nach Platz weiss ich, was zu tun ist und rüste mich mit PA aus oder halt nicht.

    Na ja, dass hängt extrem von der gelebten Kultur in einer Feuerwehr ab. Ziel vieler FW ist es, möglichst universel Ausgebildetes Personal zu haben. Doktrin der Aufsichtsbehörde war mal (oder immer noch) keine Doppelfunktionen.

    Man muss dazu aber auch sagen, dass die geforderten Personalbestände im AG viel höher sind als ins SZ? Ich müsste z.B. aus ca. 800 Ew 62 AdF rekrutieren... (inkl. 14 Verkehrs-AdF)

    Geschrieben von Dominic S.Da würde mich interessieren, wie z.B. Rheinfelden oder Baden vorgehen, wenn sie auf die Autobahn müssen (oder ob die Stützpunkte generell keine dezidierte Verkehrsgruppe führen?)


    Rheinfelden darf glaube ich, nicht mehr auf die Autobahn, da Stützpunkt B. Andy S. weiss da sicher mehr.

    Baden hat, wie mir erzählt wurde, keine "reine" Verkehrsgruppe.

    Geschrieben von Dominic S.oder ob die Stützpunkte generell keine dezidierte Verkehrsgruppe führen?

    Bad Zurzach - Rietheim hat eine gesonderte Verkehrsgruppe, aber die haben keinen Autobahnabschnitt.

    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern763569
    Datum30.05.2013 21:53   18345 x gelesen
    Also.....
    Ich habe mir das ganze jetzt mehrfach durchgelesen......
    Verstanden habe ich nicht, was du sagen wolltest......
    Könnte aber am Weihrauch liegen, der heute mal wieder exessiv verabreicht wurde.....
    Die Positivklicker anscheinend schon, die waren aber vielleicht nicht in der Kirche.....;-)))

    Wer spricht den von großflächigen Absperrungen?
    Auch sind in Unfallstellen hineinfahrende Blinde ein Teil der Gefahr, der wir uns nun mal aussetzen.
    Was würde es ändern, wenn sie bei einer von der Polizei abgesperrten Unfallstelle hineinbrettern würden.....
    Ich glaube gar nix oder??

    Es wird auch immer die Eigenverantwortung der anderen Verkehrsteilnehmer außer acht gelassen,
    aber ganz wild mit unserer Verantwortung gewedelt.
    Wenn ein GF einer kleinen Wehr sagt: fahr da lang, was soll denn da bitte schief gehen....???
    Ist er verantwortlich für den Fahrer?? Wohl kaum oder??
    Soll er sich vielleicht daneben setzen, damit auch ja alles klappt??
    Das ist Unfug....!!

    Zum Umleiten einer vollen BAB wird auch in Bayern keine FF alamiert....(zumindest ist mir keine bekannt und auch nicht selbst erlebt)
    oder fährt zum Spaß mal eben raus um Einsatzzahlen zu erhöhen. Da stehen bei uns auch die Kollegen Grün/Weiß.....
    Das ist mal wieder an den Haaren herbeigezogen und sollte keine ernsthafte Grundlage einer Diskussion sein.
    Wir reden von einer Absicherung in den von uns zu bearbeiteten Bereichen und sonst meiner Meinung nach von nix anderem.....

    Aber wenn ich aufgefordert werde, den Parkplatz einer privaten Veranstalltung zu bewachen, wie du es nennst,
    habe ich zumindest bei uns die Wahl es zu tun oder es zu lassen.
    Bei uns in Bayern wird wenigsten unterstellt, daß die Fw´ler soviel Hirn haben um selbst zu entscheiden,
    ob sie es tun wollen/können oder nicht, mit den dazugehörigen Konsequenzen selbstverständlich
    und ich denke, daß das eigentlich auch ganz gut klappt, zumindestens lese ich nicht jeden Tag,
    daß eine FFW vor dem Kadi steht, weil sie eine Absicherung evtl. falsch erstellt hat.
    (und jetzt bitte nicht einen Fall aus dem Netz rausziehen, der wieder mal alles ad absurdum stellen soll......)
    Anpöbeln lassen muß sich der Kamerad in Bayern genauso wie der in den anderen Bundesländern,
    da ist es scheißegal was im Gesetz steht.

    Auch bitte mal in die Überlegung mit einbeziehen:
    Bei uns auf dem Land, sind die Grün/Weißen nicht allzuhäufig vertreten.
    Wir haben zwar eine Dienstelle, aber bei einem VU kommen die zu zweit, dann is da mal schnell die Luft raus.....
    Wenn sie nicht gerade unterwegs sind.....
    Was glaubt ihr, wer den Unfall aufnehmen soll, wenn die Jungs auch noch absperren würden?
    Sollen wir evtl. eine Stunde rumstehen, bis evtl. Verstärkung kommt??
    Ich bin glücklich verheiratet und habe klasse Kinder......;-))
    Soll bei anderen ja nicht so sein und die froh sind, ihre Zeit an einer von der Polizei abgesperrten/umgeleiteten Einsatzstelle zu verbringen.


    So mal in Kürze....


    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP763581
    Datum31.05.2013 08:10   18071 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.Verstanden habe ich nicht, was du sagen wolltest......Scheint so...

    Geschrieben von Markus G.Zum Umleiten einer vollen BAB wird auch in Bayern keine FF alamiert....(zumindest ist mir keine bekannt und auch nicht selbst erlebt)Ein Beispiel, aber googln kannste sicher selber.

    Geschrieben von Markus G.Da stehen bei uns auch die Kollegen Grün/Weiß.....
    ...Auch bitte mal in die Überlegung mit einbeziehen:
    Bei uns auf dem Land, sind die Grün/Weißen nicht allzuhäufig vertreten.
    Tja nun, wie jetzt? Man macht es, weils nicht genug Polizei gibt, aber man muss es nicht machen, weils ja genug Polizei gibt?
    Wenn die Personalsituation der Polizei doch hier ein Argument ist, wieso werden dann nicht auch andere Polizeiaufgaben von den Feuerwehren wahrgenommen? Bei Unfallaufnahmen gab es schon öfters Überlegungen, die bei Bagatellschäden kostenpflichtig werden zu lassen. Die "Eigenverantwortung der anderen Verkehrsteilnehmer" und so... Wieso füllt die Feuerwehr also keine Unfallberichte bei Blechschäden aus?

    Geschrieben von Markus G.Bei uns in Bayern wird wenigsten unterstellt, daß die Fw´ler soviel Hirn haben um selbst zu entscheiden, ob sie es tun wollen/können oder nicht, mit den dazugehörigen Konsequenzen selbstverständlichWenn das jeder einzelne für sich entscheidet, solls mir Recht sein. Ich kenne Feuerwehr als eine Organisation mit hierarchischen Strukturen. Und ich weiß, wie schnell da durch einzelne Ansichten an den "richtigen" Stellen Feuerwehrleute darunter in Schwierigkeiten kommen können.
    Mal ein Beispiel: In RLP (ok, wir sind ja eh dümmer bzw. mit weniger Hirn als die Bayern) hat vor einigen Jahren das Land deutlich dargestellt, das die Feuerwehren zur Beseitigung von Ölspuren weder rechtlich zuständig, noch fachlich/technisch in der Lage sind, und das sie deshalb schlicht und ergreifend keine Ölspuren zu beseitigen haben. Innerorts allerdings, auf Gemeindestraßen, sind die Gemeinden aber dummerweise für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Und rat mal, wer sich dort dann in vielen Fällen geradezu um diese Aufgabe beworben hat. Die gleichen Feuerwehren, die außerorts das gleiche Öl vom gleichen Straßenbelag nicht entfernen können, machen das daher in so manchen Orten innerorts heute trotzdem fröhlich weiter. Und ja, ein Grund dafür ist, dass das für viele kleine Wehren eine spürbare Absenkung der Einsatzzahlen bedeuten würde, wenn man solche fachfremden Aufgaben nicht mehr hätte (die per Landesstatistik trotzdem als "Einsatz" zählen). Deshalb gibt es auch hier schon länger die Bestrebungen, die bayerischen Regelungen zur Kompetenz im Straßenverkehr zu kopieren. Aber in Bayern ist das ja sicher alles ganz anders, ihr seid ja ein ganz anderes Flächenland, mit ganz anderen kleinen Feuerwehren ;-)
    Und ja, das gibt öfter mal Haftungsfragen und Ärger für solche, denen die Frage, ob sie das überhaupt machen wollten, gar nicht gestellt wurde. Und ja, davon liest du auch nicht viel im Netz, das selbst heute noch nur einen Bruchteil der Entscheidungen, Urteile und Rechtsverfahren bietet, die es in freier Wildbahn wirklich gibt.
    Sperr und leite von mir aus, wie du willst, aber stell doch diejenigen, die sich gegen solche Aufgaben sträuben, nicht gleich als hirnlose Deppen hin.

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg763582
    Datum31.05.2013 09:1217403 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Anton K.Um wieder die Kurve zur Feuerwehr zu kriegen möchte ich darauf hinweisen, dass es immer wieder zu Schnittmengen kommt, die sich halt überschneiden und wo Gesetze und Überlieferung sich überschneiden und gegenseitig behindern.

    Gernau, und da in der Deutschen Gewaltenteilung nirgendwo die "Tradition" oder die "Überlieferung" auftaucht, sollten wir uns schön an die Gesetze halten, und die Überlieferung für den kalten Winterabend am Kaminfeuer übrig lassen.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen763583
    Datum31.05.2013 12:4317442 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Wo ist das Problem? Wenn irgend wo die Straße gesperrt ist oder eine Absicherung zum Ausweichen zwingt, dann sollte der normal intelligente Autofahrer da eine Lösung finden. Wenn die Müllabfuhr oder der Baukran im Weg steht, dann schafft er es ja auch...

    Nur leider sind nicht alle "normalintelligent", aus eigener Erfahrung:

    Komplettsperrung BAB und wir in Amtshilfe die Autobahnauffahrt gesperrt bis zum Eintreffen der Autobahnmeisterei. gesperrt-Schilder mehrere Pylonen, Blitzleuchten etliche Feuerwehrleute , die den Verkehr weitergewunken haben, HLF in der Autobahnauffahrt. Dutzende Autofahrer haben dennoch versucht zwischen all dem auf die Autobahn aufzufahren.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen763584
    Datum31.05.2013 13:0317209 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L.Nur leider sind nicht alle "normalintelligent", aus eigener Erfahrung:


    In den meisten steckt doch ein kleiner "Mr. Wheeler"


    Motormania

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen763585
    Datum31.05.2013 13:3317355 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Natürlich darf ich als Feuerwehr eine Sperrung, die ich selbst eingerichtet habe, auch jederzeit wieder selbst aufheben. Wenn ich z.B. für einen Seilwindeneinsatz die Straße sperre, weil ich das Zugfahrzeug quer darüber positionieren muß, dann kann ich, wenn diese Aktion rum ist und die Straße wieder frei ist, selbstverständlich auch diese Sperrung aufheben.
    Darf ich? Ich bin zwar nicht in eurem Bundesland, aber auf diesem Gebiet scheinen sich unsere entsprechenden Gesetze relativ zu entsprechen.
    Zumindest bei uns darf eine einmal eingerichtete Sperrung nicht offiziell von uns aufgehoben werden (im Sinne von "Dem Autofahrer sagen, er darf jetzt weiterfahren"). Was uns aber niemand verbieten kann, ist, die Sperrposten zu entfernen ;). Offiziell besteht die Sperrung aber so lange, bis sie von der Polizei aufgehoben wird.

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen763586
    Datum31.05.2013 13:3717230 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.Wenn ein GF einer kleinen Wehr sagt: fahr da lang, was soll denn da bitte schief gehen....???
    Ist er verantwortlich für den Fahrer?? Wohl kaum oder??
    Soll er sich vielleicht daneben setzen, damit auch ja alles klappt??
    Das ist Unfug....!!

    Er wird leider eine Teilschuld bekommen haben. Denn das Argument: "Die Feuerwehr hat aber gesagt, wir sollen da lang fahren" zieht leider in Gerichten. Und die Gemeinde wird dann ganz schnell (weil sie nicht zahlen möchte) fragen, wer denn diese Umleitung angeordnet hat.
    Genau so wenig darfst du einem Fahrer sagen, er käme mit seinem Auto noch über die Schlauchbrücke. Reißt er sich die Ölwanne ab bekommst du eine Teilschuld, weil "Feuerwehr hat gesagt, ich pass noch drüber!"

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorDomi8nic8 S.8, Pfäffikon SZ / Schweiz / Schwyz763598
    Datum31.05.2013 17:2117280 x gelesen
    Geschrieben von David J.Ich meinte den Kanton Aargau.

    Das verstand ich schon so. Deine Aussage hat mir diese besondere Ausgangslage wieder in Erinnerung gerufen. Ich meinte, dass ich nachschauen muss, wie sich das im Kt. Schwyz verhält.

    Geschrieben von David J.Man muss dazu aber auch sagen, dass die geforderten Personalbestände im AG viel höher sind als ins SZ? Ich müsste z.B. aus ca. 800 Ew 62 AdF rekrutieren... (inkl. 14 Verkehrs-AdF)

    Ich kenne die genauen Vorgaben nicht auswendig, aber der AG hat schon eher viele AdF aktiv. Das sieht man auch relativ gut in der Jahresstatistik der FEUKOS.

    Geschrieben von David J.aden hat, wie mir erzählt wurde, keine "reine" Verkehrsgruppe.
    und
    Geschrieben von David J.Bad Zurzach - Rietheim hat eine gesonderte Verkehrsgruppe, aber die haben keinen Autobahnabschnitt.
    Genau diesen Punkt vermute(!) ich: FW mit Interventionen auf der Autobahn haben in der Regel eher keine spezielle Verkehrsgruppe (wobei da z.B. gerade Horgen wieder ein Gegenbeweis wäre...).

    Dieser Beitrag repräsentiert meine rein private Meinung.
    Weder mein Arbeitgeber, noch meine Feuerwehr, deren tragende Gemeinde noch die Gebäudeversicherung muss dieselbe Meinung teilen.

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH763609
    Datum31.05.2013 19:4417079 x gelesen
    Geschrieben von Dominic S.Genau diesen Punkt vermute(!) ich: FW mit Interventionen auf der Autobahn haben in der Regel eher keine spezielle Verkehrsgruppe (wobei da z.B. gerade Horgen wieder ein Gegenbeweis wäre...).

    Mmmh, ich glaube das hängt eher einfach mit dem willen aller Beteiligten etwas zu verändern zusammen.
    Ich würde meine Verkehrsgruppe auch gerne "auflösen", allerdings ist die Akzeptanz schon auf Stufe Offiziere nicht recht vorhanden und die meisten AdF würden wohl eine Migration zum allgemeinen FW Dienst nicht mitmachen, bzw. wären auch physisch nur beschränkt dazu in der Lage.

    Meine Nachbarfeuerwehr hat San- und Verkehrsgruppe kombiniert, allerdings eher aus Personalmangel (Vorschlag kam aber aus den Gruppen).

    Alles in allem überholte aber liebgewonnene Strukturen, die keiner so recht Aufbrechen mag, bzw. wer sie aufbrechen will, muss mit Gegenwind von allen Seiten rechen.
    Mein Fazit: Für mich als Kdt gibt es wichtigere Reformprojekte als die Verkehrsgruppe. Schlussendlich alles eine Ressourcenfrage.

    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH763611
    Datum31.05.2013 19:4717059 x gelesen
    Geschrieben von Dominic S.
    Genau diesen Punkt vermute(!) ich: FW mit Interventionen auf der Autobahn haben in der Regel eher keine spezielle Verkehrsgruppe (wobei da z.B. gerade Horgen wieder ein Gegenbeweis wäre...).


    Man muss fairer Weise auch sagen, dass IMO die meisten FW Offiziere wenig Ahnung davon haben, was richtig gut ausgebildete Verkehrsleute alles könnten und daher auch gerne auf diese Verzichten. (Oder im Vk einfach nur Sammelplatzhüter einteilen, das wirkt sich dann auch super auf die Leistungsfähigkeit aus.)

    Im Aargau wäre die Rechtslage klar, jeder der Auf sie Strasse steht und mehr macht als stumpfes absperren, muss den Verkehrskurs haben. Die Realität sieht anderst aus...

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP763621
    Datum31.05.2013 21:0817089 x gelesen
    Also, ihr scheint es selbst nicht verstanden zu haben: Das sind Bürger. Die uns bezahlen. Die da immer langfahren. Die den Bürgermeister/MDB/MDL/Amtsleiter kennen und eure Karriere beenden können. Die da ein Gewohnheitsrecht haben. Da kann man sich nicht einfach hinstellen und Nö sagen. Das geht nicht.

    Dies ist meine Meinung.

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