alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFreistellung für Hochwasser14 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSasc8ha 8H., Gummersbach / NRW764564
Datum10.06.2013 11:166940 x gelesen
Hallo miteinander,
Hab da mal eine frage ich arbeite im Krankenhaus in einer Notaufnahme und mich würde interessieren wie das geregelt ist wenn ich zum Einsatz bzw. aktuelle zim Hochwasser müsste.
Hoffe auf viele Antworten
Gruß Sascha

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW764567
Datum10.06.2013 11:334742 x gelesen
Hallo Sascha,

generell bist Du gemäß FSHG bei einem solchem Einsatz wie zu jedem anderen Einsatz auch vom Arbeitgeber frei zu stellen.
Aber, bei einer so langfristigen Geschichte sollte deine Freistellung dennoch vorab mit deiner Stationsleitung bzw. PDL abgeklärt werden!

Viel Glück
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8H., Gummersbach / NRW764576
Datum10.06.2013 12:004414 x gelesen
Danke schon mal
mir erzählte mal ein Arbeitskollege das, dass Schwierigkeiten mit dem Krankenhausgesetz gibt. Stimmt das?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW764581
Datum10.06.2013 12:124326 x gelesen
? k.A.
Gabs die Probleme sonst?

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8H., Gummersbach / NRW764582
Datum10.06.2013 12:144125 x gelesen
bin bin jetzt noch nicht von der Arbeit weg gewesen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW764583
Datum10.06.2013 12:17   4192 x gelesen
Hallo,

ich persönlich würde mit meinen Vorgesetzten sprechen, wie es denn aussehen würde, wenn die Anfrage kommt, ob man fahren dürfte.

Ich habe meinerseits diesen Weg gewählt und eine entsprechende Freigabe erhalten. Wäre es ein eher "Nein" gewesen, hätte ich damit auch leben können.

Hochwasser geht vorbei... meinen Job würde ich gerne behalten.

Gruß

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPatr8ick8 H.8, München / Bayern764584
Datum10.06.2013 12:254344 x gelesen
Ist zwar nicht mein direkter Arbeitgeber aber habe da ein kleine Frage zu der Problematik-
ich bin nebenbei noch Schöffenrichter. Habe dieses Problem letzte Woche einmal angesprochen und bekam ein klares "nein, kannst nicht weg" zu hören. Gelten hier dann andere Gesetze als sonst?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen764585
Datum10.06.2013 12:334256 x gelesen
Geschrieben von Patrick H.Habe dieses Problem letzte Woche einmal angesprochen und bekam ein klares "nein, kannst nicht weg" zu hören. Gelten hier dann andere Gesetze als sonst?

Die Schöffen sind zur Teilnahme an den Hauptverhandlungen verpflichtet. Hiervon sind sie nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen entbunden, wenn sie

durch bestimmte gesetzliche Gründe (z.B. bei Verwandtschaft mit Zeugen oder Angeklagten) oder

wegen einer Besorgnis der Befangenheit

ausgeschlossen werden oder vom Vorsitzenden von der Teilnahme befreit wurden, weil

sie (körperlich) verhindert sind, bei Gericht zu erscheinen (Unfall, Krankheit usw.), oder

ein Erscheinen bei Gericht nicht zuzumuten ist (weit entfernte Abwesenheit, wichtige berufliche Verpflichtung u.ä.).

Ansonsten müssen persönliche Verpflichtungen und Interessen hinter dem Schöffendienst zurückstehen. Die Entbindung von der Teilnahme wird sehr streng gehandhabt, weil nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG niemand seinem gesetzlichen Richter (zu dem auch die Schöffen gehören) entzogen werden darf.

Schöffenamt

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen764586
Datum10.06.2013 12:423967 x gelesen
Hierzu noch
§54 GVG

Ich denke man kann dann darüber streiten, eine Alarmierung durch KatS-Alarm (unabwendbares Ereignis?) ist denke ich durch den Paragraphen abgedeckt nicht aber eine freiwillige Meldung zum Hochwassereinsatz. Ebenso, wenn dir bereits ein fester Termin zugesandt wurde.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW764598
Datum10.06.2013 14:253689 x gelesen
So siehts aus,
darum ganz zu Anfang auch der Hinweis, es mit der Stationsleitung und der Pflegedirektion abzuklären!

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen764601
Datum10.06.2013 15:103600 x gelesen
Geschrieben von Gerrit L.Ansonsten müssen persönliche Verpflichtungen und Interessen hinter dem Schöffendienst zurückstehen
Naja, aber der Hochwassereinsatz ist ja nun einmal kein persönliches Interesse und auch keine persönliche Verpflichtung, sondern eine Art von öffentlichem Amt... Insofern ist es mal wieder die schöne deutsche Art, alles zu vermischen, und keine klare "Rangfolge" (Gesetz A vor B vor C, usw.) vorzugeben... Das würde Vieles einfacher machen...

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg764607
Datum10.06.2013 16:13   3477 x gelesen
Geschrieben von Felix H.Insofern ist es mal wieder die schöne deutsche Art, alles zu vermischen, und keine klare "Rangfolge" (Gesetz A vor B vor C, usw.) vorzugeben... Das würde Vieles einfacher machen...

Manchmal hilft der GMV.

- Gehe ich als einzelner FM (SB) in einem besonderen Fall nicht zum Feuerwehreinsatz, dann übernimmt ein anderer FM (ggf. aus dem Nachbarort) diese Aufgabe und der Einsatz wird regelgerecht abgearbeitet.

- gehe ich als Schöffe nicht zum Prozess, dann platzt dieser ggf.


Also ich würde da als Schöffe meinen Dienst versehen und fertig. Das gilt bei anderen Tätigkeiten ebenso. Wir alle sind als einzelner genommen nicht sooooo wichtig, dass wir nicht auch mal fehlen können. Vor allem bei Groß-/ Flächenlagen mit mehrwöchogem Charakter. Da ist der einzelne noch deutlich weniger wichtig, als beim Gebäudebrand am Dienstag Morgen um 10:30 Uhr.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen764609
Datum10.06.2013 16:343207 x gelesen
Ich würde das GG hier deutlich als höheres Rechtsgut ansehen als die Hilfeleistungsgesetze der Länder.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDenn8is 8E., Menden / NW764610
Datum10.06.2013 16:463325 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Wir alle sind als einzelner genommen nicht sooooo wichtig, dass wir nicht auch mal fehlen können. Vor allem bei Groß-/ Flächenlagen mit mehrwöchogem Charakter. Da ist der einzelne noch deutlich weniger wichtig, als beim Gebäudebrand am Dienstag Morgen um 10:30 Uhr.

Sehr gut beschrieben, so ähnlich versuche ich es auch immer jüngeren, neuen Kameraden zu erklären, die meinen bei jedem noch so kleinen Einsatz ganz vorne mit dabei sein zu müssen und auf Nachfrage keine wirkliche Anwort geben können außer die angebliche Notwendigkeit als Einsatzkraft zur Verfügung zu stehen weil es sonst zu wenig geben würde.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 10.06.2013 11:16 Sasc7ha 7H., Gummersbach
 10.06.2013 11:33 Chri7sti7an 7T., Herten
 10.06.2013 12:00 Sasc7ha 7H., Gummersbach
 10.06.2013 12:12 Chri7sti7an 7T., Herten
 10.06.2013 12:14 Sasc7ha 7H., Gummersbach
 10.06.2013 12:17 ., Dinslaken
 10.06.2013 14:25 Chri7sti7an 7T., Herten
 10.06.2013 12:25 Patr7ick7 H.7, München
 10.06.2013 12:33 ., Frankfurt
 10.06.2013 12:42 ., Frankfurt
 10.06.2013 15:10 Feli7x H7., Denkte
 10.06.2013 16:13 Chri7sti7an 7F., Wernau
 10.06.2013 16:46 Denn7is 7E., Menden
 10.06.2013 16:34 ., Frankfurt
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt