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Thema | Kraftstoffbevoratung im Feuerwehrgerätehaus | 4 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Manu8el 8R., Wolfach / Baden-Württemberg | 765209 | |||
Datum | 16.06.2013 12:47 | 4172 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, nach einer Sicherheitstechnischen Begehung in unserem Feuerwehrgerätehaus wurden wir darauf hingewiesen, dass wir unsere Mengen an Kraftstoff (ca 20-25 Kanister Diesel/Benzin/Aspen) nicht einfach in unserem Lager lagern dürfen. Die einzige Möglichkeit erscheint mir einen Aussenbehälter/Schrank oder sowas ähnliches. Was gibt es da für Möglichkeiten? Wer kennt Hersteller die so etwas anbieten. Wie sieht es da mit Gefrieren von Diesel aus? Wir hatten letztes Jahr Probleme, dass der Diesel in Privatfahrzeugen angefangen hat Klumpen zu bilden. Weiterhin wurde uns mitgeteil es müsse eine Anffangwanne in diesem Aussenschrank vorhanden sein. Wie muss diese gebaut sein, so dass Sie mindestens den Inhalt des größten Kanisters aufnimmt oder etwa so dass die gesamte Lagermenge aufgenommen werden kann? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen Freundliche Grüße Manuel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 765211 | |||
Datum | 16.06.2013 14:07 | 2195 x gelesen | |||
Schau mal in diesem Dokument nach. das erklärt einiges und zeigt Lagermöglichkeiten auf. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 765219 | |||
Datum | 16.06.2013 16:00 | 1956 x gelesen | |||
...und hier ist ein Anbieter für entsprechende Container: Saebu / Fladafi mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 765221 | |||
Datum | 16.06.2013 16:21 | 1898 x gelesen | |||
In den aktuellen Ausgabe der TRGS 510 ist dieser Abschnitt interessant: 4.2 Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen ... (10) Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen müssen in eine Auffangeinrichtung eingestellt werden, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Kann eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, müssen die Auffangeinrichtungen elektrostatisch ableitfähig sein. Außerdem solltet ihr einen Blick in die "Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe" (VAwS Baden-Württemberg) werfen, da je nach Schutzgebiet, gelagerter Menge und WGK (Wassergefährdungsklasse) entsprechende Anforderungen gestellt werden. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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