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ThemaBürgerfeuerwehr7 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW766897
Datum08.07.2013 21:556721 x gelesen
In einem Zeitungsbericht spricht Arnsbergs Bürgermeister Vogel von einer Bürgerfeuerwehr.
Wer oder was sind das für "Leute", ...kommen die auch zum Feuer ;) ?
Bisher ist mir der Begriff nicht unter gekommen, Pflicht ,Freiwillige, Werk, Betriebs und BerufsFW kenne ich ja und Onkel Google benennt zusätzlich zahlreiche Bürgerfeuerwehren, aber schlau werde ich daraus doch nicht.


Bericht
http://www.derwesten.de/staedte/menden/buergermeister-gegen-einen-hauptamtlichen-wehrfuehrer-aimp-id8153726.html

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen766898
Datum08.07.2013 22:053997 x gelesen
Was der BGM meint, steht in den letzten beiden Absätzen im Artikel...
In meine Worten: Bürger übernehmen Verantwortung... auch bei leeren (Stadt)Kassen.. :-)
Oder anders: Für eine hauptamtliche Stelle des Wehrführers ist kein Geld da.
Gruß
UW

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
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Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
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http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen766899
Datum08.07.2013 22:103299 x gelesen
Ich hab jetzt erst geguckt ob du es unter Jux eingestellt hast...

Der Bürgermeister meint netterweise die Ehrenamtler So und lässt auch zum Schluss die Katze aus dem Sack warum er So auf nen ehrenamtlichen Wehrfuehrer steht...Kosten sparen.
Wirklich ein lobenswertes Ziel :-(

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY766901
Datum08.07.2013 22:283305 x gelesen
Servus,

im Prinzip ist doch jede FF eine Bürgerfeuerwehr. Wir alle sind Bürger einer Gemeinde und sind da für die Gemeinschaft tätig.
Und wenn sich der Bürgermeister gegen die Gesetzesänderung ausspricht, was ist dagegen zu sagen.
Bei uns im Bayern ist es zwar auch so, dass bei Einsätzen mit BF normalerweise die BF die Einsatzleitung übernimmt. Aber wie viele BF gibt´s bei uns? Ansonsten hat theoretisch der Kommandant einer größeren FF bei einem Einsatz außerhalb seiner Gemeinde nichts zu sagen. Wie es praktisch ausschaut, steht auf einem anderen Blatt. Und normalerweise haut´s auch gut hin. Bayern ist noch nicht abgebrannt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg766903
Datum08.07.2013 22:53   3903 x gelesen
Geschrieben von Ulrich W.Oder anders: Für eine hauptamtliche Stelle des Wehrführers ist kein Geld da.

Was beim Vorschlag der Gesetzesänderung irrelevant wäre, da das nur gilt, wenn eine HAW da ist. Und diese hat regelmäßig bereits heute einen Leiter und der soll dann zukünftig zugleich Wehrführer sein. Also schlicht': Jemand der eh da ist und Feuerwehr gelernt (und das ggf. sogar studiert da vermutlich gD Feu) hat soll das auch machen wenn er eh schon da ist. Und nicht jemand, der noch nebenher irgend wo anders seinen Lebensunterhalt verdienen muß und somit nur zeitlich begrenzt für die Leitungsaufgabe zur Verfügung steht.

Bei den heutigen Anforderungen an einer Wehrführung insbesondere in Gemeinden von der Größe wie sie in NRW vorhanden sind macht die HA-Aufgabenwahrnehmung m.E. absolut Sinn. In einer Gemeinde wie Arnsberg mit fast 75.000 Einwohnern ist m.E. eine ehrnamtliche Führung schlicht nicht mehr zeitgemäß und kann nicht das leisten, was heute ein Wehrführer alles an der Backe hat. Und nur ehrenamtlicher Grüßgottonkel sein damit das EA beruhigt ist, die eigentliche Verwaltungsarbeit und Wehrführer(verwaltungs)tätigkeit darf aber eh das HA tagsüber machen, das kann es dann auch nicht sein.

Es mag Einzefälle geben, bei denen die heutigen Amtsinhaber wie auch immer genügend Zeit neben Beruf und Familie aufbringen umd die Leitungsfunktion (zumindest zeitlich, die Qualifikation steht dann gerne auf einem anderen Blatt) vollumfänglich ausfüllen zu können. Das würde ich aber als Ausnahmen ansehen, die nicht als Begründung für die Ablehnung einer sinnvollen Änderung dienen dürfen.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW766930
Datum09.07.2013 12:332710 x gelesen
Geschrieben von Anton K.im Prinzip ist doch jede FF eine Bürgerfeuerwehr. Wir alle sind Bürger einer Gemeinde und sind da für die Gemeinschaft tätig.

Ich glaube das kommt einer Antwort am nächsten und gehe somit davon aus der der Ortsvorsteher von Arnsberg einfach nicht die richtige Bezeichnung seiner Feuerwehr kennt....was für mich eine Aussage ist.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP767444
Datum15.07.2013 17:371975 x gelesen
Geschrieben von Thomas M. gehe somit davon aus der der Ortsvorsteher von Arnsberg einfach nicht die richtige Bezeichnung seiner Feuerwehr kennt....was für mich eine Aussage ist.Davon gehe ich nicht aus. Der Begriff "Bürger" ist halt ein toller, wenn man von Engagement, Ehrenämtern usw. bei der heimischen Bevölkerung spricht. Also wird aus der Freiwilligen Feuerwehr im Unterschied zum Hauptamt dann eben mal die "Bürgerfeuerwehr". Nix dramatisches. Organisationsmäßig gehören die meisten Feuerwehren in den kommunalen Strukturen ja auch zum Fachbereich oder Amt "Bürgerdienste" oder noch moderner "Bürger-Service". Da liegt so eine Formulierung dann schon nahe.
Daraus etwas über Wissen oder Kompetenz herzuleiten, finde ich, naja... Wenns so leicht wäre, könnte man andererseits auch stutzig werden, wenn ein hauptamtlicher Bürgermeister irgendwo als Ortsvorsteher bezeichnet wird. ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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