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ThemaDrohne @fire war: Drohne für Rettungseinsätze8 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 766916
Datum09.07.2013 08:594864 x gelesen
Wenn ich mich nicht irre verwendete @fire beim Hochwasser auch eine Drohne.

Was genau war das?

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorJoha8nne8s G8., Bremen / Bremen766920
Datum09.07.2013 10:363682 x gelesen
Moin,

es wird die UAS 180 von FTI verwendet. Es handelt sich um ein Flächenflugzeug mit 5 kg Abflugmasse und 1 kg Nutzlast. Der Antrieb erfolg über einen Elektromotor. Der Flieger kann bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h ca. 45 Minuten in der Luft bleiben. Gestartet wird von einem Katapult, gelandet wird auf einer Wiese. Der Flieger hat eine allgemeine Aufstiegserlaubnis in Niedersachsen. Derzeit eingerüstet ist eine Kamera, die in Verbindung mit einer Software automatisch ein Luftbild erstellen kann. D.h. der Flieger fliegt in vielen Schleifen das Gebiet ab und setzt dann die georefferenzierten Bilder aneinander. So entsteht ein großes Bild. Ein Gebit von ca. 2 km x 1,5 km kann innerhalb einer halben Stunde abgeflogen werden. Nach 15-20 Minuten liegt dann das große Luftbild vor. Geplant ist u.a. die Einrüstung einer Infrarotkamera von FLIR. Geflogen wird mit Autopilot, aber immer im Sichtbereich des Bedienpersonals. Dieses kann per Fernsteuerung eingreifen.

Fernerkundung, bei der das System den Sichtbereich des Bedienpersonals verlässt, ist technisch möglich, aber aus rechtlichen Gründen derzeit nicht zugelassen. Weiterhin bestehen Beschränkungen in der Flughöhe und in der Nutzung in der Nähe gefährdeter Infrastrukturen.

Es gibt noch einen großen "Bruder", die UAS 360 mit 25 kg Abflugmasse und 5 kg Nutzlast. Dieses System verfügt über einen Verbrennungsmotor und kann bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h ca. 3,5 Stunden in der Luft bleiben. Hier besteht aber noch Entwicklungsbedarf. Einschränkend ist u.a., dass eine feste Start- und Landebahn benötigt wird.

Noch Fragen? Gerne!

Grüße
Johannes

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AutorIrak8li 8W., München-Waldtrudering / Bayern766921
Datum09.07.2013 10:413296 x gelesen
Hier isse:

BOuCYVNCYAAG0mS.jpg:large

Irakli

@fire 3-71 (Bayern / Südost)
Heavy Rescue

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AutorHolg8er 8M., Maintal / Hessen766933
Datum09.07.2013 12:552806 x gelesen
Auch ein sehr interessantes Produkt:

SenseFly eBee http://www.sensefly.com/drones/ebee.html

Könnte für solche Lagen vermutlich sehr schnell ein optimales Lagebild präsentieren. Preis liegt glaube ich so um die 20 TEur.

Wem das zu teuer ist kann sich natürlich auch eine Drohne selbstbauen: http://www.diydrones.com/notes/ArduPilot

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen766936
Datum09.07.2013 13:132876 x gelesen
Geschrieben von Johannes G.Weiterhin bestehen Beschränkungen in der Flughöhe und in der Nutzung in der Nähe gefährdeter Infrastrukturen.

Das ganze klingt schon recht interessant. Mal so ganz blöd gefragt: Wie stark ist der Benutzer denn durch die "gefährdete Infrastruktur" eingeschränkt? Wenn jede elektrische Freileitung als "gefährdete Infrastruktur" gilt und davon dann immer 2500m Sicherheitsabstand einzuhalten sind, dann kann man das System vermutlich weitaus seltener einsetzen im Vergleich zu "nur" mindestens 250m Abstand von wenigen Objekten (große elektrische Freiluftschaltanlage).

Geschrieben von Johannes G.Hier besteht aber noch Entwicklungsbedarf. Einschränkend ist u.a., dass eine feste Start- und Landebahn benötigt wird.

Hm, sobald ein echtes öffentliches Interesse besteht (z.B. Hochwasser) sollte sich doch eine normale Straße (nicht zu viele Schlaglöcher, wenig Bäume links und rechts) finden lassen, die kurzerhand gesperrt wird.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJoha8nne8s G8., Bremen / Bremen766954
Datum09.07.2013 19:022467 x gelesen
Moin,

ganz grob kann man sagen: Nicht in der Nähe von Flughäfen, -plätzen, militärischen Sperrgebieten, (Kern-)Kraftwerken einsetzen. Das das kleine UAS 5 kg max hat, unterliegt es noch anderen Regelungen, als > 5 kg Abfluggewicht. Diese Stufe geht dann bis 25 kg max Abfluggewicht (daher auch das Gewicht beim UAS 360). Dadrüber wird es dann schon deutlich schwerer, ein UAS zu betreiben. Man darf aber 5 kg nicht unterschätzen. Sollten "echte" Fluggeräte zum Einsatz kommen (Elbeflut Hubschrauber-Sandsackabwurf), dann schließt sich der Einsatz von UAS aus. Die genauen Abstände zu den genannten Objekten müsste ich beim Operator erfragen.

Das UAS 360 kann von einer ebenen Straße aus starten. Diese müsste dann für ein paar Minuten gesperrt werden. Allerdings wird es schon schwieriger das Nutzungsrecht für den Aufstieg zu erhalten. Bei vorliegender allgemeiner Aufstiegserlaubnis reicht das Einverständnis des Grundstückeigentümers. Im K-Fall wird man von der Kommune wohl eine Zusage für die Straßennutzung bekommen. In der derzeitigen Erprobungsphase startet das große UAS 360 von einem Flugplatz aus. Ganz wie ein großer Flieger mit Startfreigabe vom Tower usw. Das kleine UAS 180 startet von einer Wiese aus. Eigentümer kurz fragen und ab geht die Post!

Grüße
Johannes

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen766956
Datum09.07.2013 19:292468 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Johannes G.
ganz grob kann man sagen: Nicht in der Nähe von Flughäfen, -plätzen, militärischen Sperrgebieten, (Kern-)Kraftwerken einsetzen.
Ja und zum Hochwasser 2013-06 hat man hier für die Oberelbe eine 30km Flugverbotszone eingerichtet (ich weiß aber nicht bis in welche Höhe), weil wohl zuviel "Private" (das galt auch für die Staumelder-Verkehrsflieger...) meinten eine Hochwasserübersicht oder Lage oder Vermarktung erhaschen zu müssen. Das haben BW und BP strikt anders gesehen...

mkg hwk

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW767094
Datum11.07.2013 11:552252 x gelesen
Hier mal was über Drohnen und Drohnenverluste der Bundeswehr.

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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