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| Thema | Geräteprüfung Zahnstangenwinde | 2 Beträge | |||
| Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
| Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 767132 | |||
| Datum | 11.07.2013 18:34 | 1950 x gelesen | |||
| Kann mir jemand sagen wie man ein solch "antikes" Schätzchen prüft bzw. welche Prüfvorschriften es dafür gibt/gab? Zahnstangenwinde Wir haben zwei solcher Teile im Regal liegen und ich würde sie gerne wieder reaktivieren. Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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| Autor | Dani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg | 767133 | |||
| Datum | 11.07.2013 18:53 | 1196 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko L.Kann mir jemand sagen wie man ein solch "antikes" Schätzchen prüft bzw. welche Prüfvorschriften es dafür gibt/gab? Hallo, Coole Geräte die Teile! Prüfvorschrift dafür ist die GUV-V D8 (Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte). Hier noch was aus dem KomNet (Achtung, da muss man sich beim Lesen ganz schön konzentrieren :) ) Was ein Hersteller dazu sagt: Bedienungsanleitung Weitere Infos zur Geräteprüfung hier (GUV-G 9102 Grundsatz Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr, s. dort auch die Übersicht im Anhang). Grüße Daniel | |||||
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