alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

Thema'Zeitung' veröffentlicht Verletztenbilder20 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
Infos:
  • Einsatzbericht der Feuerwehr: Tragehilfe Rettungsdienst" mit Trennschleifer, Vorschlaghammer, Kran und Radlader
  • Bericht und Interview bei RTL Explosiv (ab 11:45)
  • Bild.de Ich habe schon 100 Kilo abgenommen
  •  
    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen769126
    Datum02.08.2013 12:518958 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich bin eben über diesen Bericht bei Bildblog gestolpert: klick

    Da hat der vielzitierte Pressekodex dann wohl mal nicht funktioniert. Das könnte einige in ihrer Meinung bestärken, dass Pressefotografen an Einsatzstellen nichts zu suchen haben...

    Gruß
    Mathias

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg769127
    Datum02.08.2013 12:536073 x gelesen
    hallo,

    interessant ist dieser Absatz:

    Wir haben bei der Feuerwehr Riegelsberg nachgefragt, warum sie es zugelassen hat, dass der Fotograf der übrigens auch für die offiziellen Internetseiten der örtlichen Feuerwehr und des THW arbeitet hinter den Sichtschutz gelangt und dort auch noch fotografiert. Ein Sprecher antwortete uns, es sei "nicht immer möglich, die Pressefotografen an den Einsatzstellen fern bzw. aufzuhalten." Der Fotograf sei in diesem Fall "nicht hinter den Sichtschutz gelangt, sondern verschaffte sich von einer erhöhten Position den Blick auf die dargestellte Situation."

    Danach sehen die Fotos allerdings nicht aus.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen769128
    Datum02.08.2013 12:555469 x gelesen
    Geschrieben von Mathias W.
    ich bin eben über diesen Bericht bei Bildblog gestolpert: klick

    Da hat der vielzitierte Pressekodex dann wohl mal nicht funktioniert. Das könnte einige in ihrer Meinung bestärken, dass Pressefotografen an Einsatzstellen nichts zu suchen haben...

    Du, den Einsatz gab´s sogar mit bewegten Bildern in einem der Boulevard-Magazine am späten Nachmittag im öffentlichrechtlichen Fernsehen.
    Da also jetzt verbal auf die Zeitung und die Fotografen einzuprügeln ist dann nur die halbe Wahrheit.... Auch wenn das Bildmaterial angeboten wird, muß man es ja nicht kaufen, oder?

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY769129
    Datum02.08.2013 12:585311 x gelesen
    Servus,

    auf alle Fälle ist es eine Sauerei, sowas zu veröffentlichen. Wenn´s in den "öffentlich-rechtlichen" war, sollte es ja Möglichkeiten geben, dagegen vorzugehen. Aber on "öffentlich-rchtlich" oder "privat" es zählt nur die Quote. Ob das wahr oder human ist, steht an letzter Stelle.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg769130
    Datum02.08.2013 13:045934 x gelesen
    Ergänzung:

    Die Feuerwehr hat in ihrem Einsatzbericht darauf geachtet daß auf ihrer Webseite nur unbedenkliche Bilder veröffentlicht wurden.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg769131
    Datum02.08.2013 15:254755 x gelesen
    hallo,

    Unabhängig wo der Photograph stand und aus welcher Perspektive er bei diesem Einsatz die Bilder aufgenommen hat liegt die Verantwortung bei dem Medium das die Bilder veröffentlicht.

    Von Pressephotographen werden bei Einsätzen sehr viele Bilder gemacht. Daraus wird dann ausgewählt. Dieser Auswahlvorgang ist dann massgebend.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern769132
    Datum02.08.2013 15:295289 x gelesen
    Geschrieben BildblogWir haben bei der Feuerwehr Riegelsberg nachgefragt, warum sie es zugelassen hat, ... dass der Fotograf ... hinter den Sichtschutz gelangt

    Hallo zusammen,

    es gibt sehr unterschiedliche Aussagen und Intepretationen ob ein Sichtschutz für die Presse an der Einsatzstelle errichtet werden darf oder nicht. Falls man diese Frage mit ja beantwortet ist die nächste Frage wer für einen Sichtschutz verantwortlich ist? Der Rettungsdienst der sich um den Patienten kümmert, die Feuerwehr die ein großes Loch in die Wand macht oder die Polizei die absperrt? Dann ist die nächste Frage wie Du den Sichtschutz gegen die Presse durchsetzt wenn dieser umgangen wird.

    Was die (online) Bilder selbst angeht: Auf den Originalfotos erkennt man den Patienten sitzend von hinten mit abgewendeten Kopf. Außer einem nacktem Rücken gibts da nichts zu sehen.

    So glasklar wie im Bildblog dargestellt sehe ich das Thema daher nicht.


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg769134
    Datum02.08.2013 16:284618 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ein Sprecher antwortete uns, es sei "nicht immer möglich, die Pressefotografen an den Einsatzstellen fern bzw. aufzuhalten." Der Fotograf sei in diesem Fall "nicht hinter den Sichtschutz gelangt, sondern verschaffte sich von einer erhöhten Position den Blick auf die dargestellte Situation."

    Danach sehen die Fotos allerdings nicht aus.


    Hi Jürgen,
    du fotografierst doch selbst. Wenn das ein Profi war, dann hatte er auch ein 400mm oder Ähnliches zur Hand. Und die Bilder sind definitiv von leicht oben, beispielsweise auf einem Trafohäuschen stehend, geschossen. Das dürfte bei passender Örtlichkeit sogar mit meinem billigen EF-S 55-250 4-5.6 IS II möglich sein. Für den Preis übrigens ein sehr geiles Teil, und ich habe bei einem GSG-Einsatz in der Nähe von München damit sehr ähnliche Resultate erzielt. Trotz weiträumiger Absperrung...

    Gruß,
    Markus

    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP769135
    Datum02.08.2013 16:594839 x gelesen
    Geschrieben von Florian F.es gibt sehr unterschiedliche Aussagen und Intepretationen ob ein Sichtschutz für die Presse an der Einsatzstelle errichtet werden darf oder nicht. Falls man diese Frage mit ja beantwortet ist die nächste Frage wer für einen Sichtschutz verantwortlich ist? Der Rettungsdienst der sich um den Patienten kümmert, die Feuerwehr die ein großes Loch in die Wand macht oder die Polizei die absperrt? Dann ist die nächste Frage wie Du den Sichtschutz gegen die Presse durchsetzt wenn dieser umgangen wird.Deshalb ist es immer nett, wenn der Patient offene Wunden hat und man ihn vor Staub und Wind etwas schützen muss. Dass man das dann mangels Alternativen mit nichtdurchsichtbaren Decken/Planen/Wänden macht, ist halt so. Dann ist es kein Sichtschutz. ;-)
    Wir wurden hier von Fotografen allerdings für eine mobile Sichtschutzwand auch schon gelobt, sie wird gerne mitfotografiert, das gibt den Bildern wohl auch etwas mehr "Dramatik". Und auch Decken o.ä. werden ja doch ganz gerne mitfotografiert bzw. solche Bilder veröffentlicht. Würde die Presse den Sichtschutz umgehen, wäre das aber erstmal einfach so. Um den Rest müssen sich halt dann Presserat, Bildblog und gegebenenfalls der Anwalt des Patienten kümmern, wir haben da einfach irgendwann keine Handhabe mehr.

    Und auch mal ganz pragmatisch, wenn man es denn als Aufgabe der Feuerwehr, egal ob gegen Gaffer oder Medien, bejaht: Die Würde des Patienten zu schützen, ist bei manchen Patienten aufgrund der Umstände halt mal leichter, und mal schwieriger. Bei einem Einsatz wie diesem in Riegelsberg ist es eben schwieriger, das ist nicht die Schuld der Feuerwehr. Wir können nur versuchen, trotzdem adäquat zu helfen. Das ist ja gerade bei adipösen Patienten immer so eine Sache. Klar stehen irgendwo Schwerlasttragen, ganze RTW speziell für schwergewichtige Patienten, aber halt nicht überall. Wenn dann mal ein Transport nicht auf solche Spezialfahrzeuge/-werkzeuge warten kann, muss es halt mal so gehen, aus Patientensicht eben nicht mit der gleichen Würde wie ein normalgewichtiger im normalen RTW. Und das gilt auch für die Wege aus dem Haus zum Transportmittel.

    Im Bezug auf den Sichtschutz ist es hier halt so gewesen: 1. Obergeschoss, Gerüst, Kran, Bagger... Wie will man den Weg des Patienten vom 1. OG runter über diverse Hilfsmittel bis hin zum RTW denn da überhaupt mit Sichtschutz begleiten?
    (Versucht hätte ich persönlich es trotzdem, halt im Rahmen der Möglichkeiten mehr schlecht als recht. Für den Rest und die Folgen, siehe oben).

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen769136
    Datum02.08.2013 17:524448 x gelesen
    Bei uns auch Thema:

    www.bild.de

    Auf der Seite des KFV Wetterau eine Bemerkung des Pressesprechers:

    www.kfv-wetterau.de

    Gruß Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY769137
    Datum02.08.2013 20:504173 x gelesen
    Servus,

    ich hab´s heute abend wieder gesehen, wie sowas geht. Beim Auszug zur Kirchweih vom Festbräu zum Festpöatz scheute ein Pferd und warf die Reiterin ab. Ich habe für einige Verein diesen Auszug fotografiert. Obwohl ich die Frau am Boden liegen sah, kam es mir nie in den Sinn, diese zu fotografieren. Im Gegenteil, ich half der Feuerwehr dabei, mit einer Decke, die Frau vor neugierigen Blicken zu schützen. Ach ja, das fand alles an einer stark befahrenen Bundesstraße statt.
    Also, warum muß man immer und alles fotografieren?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen769138
    Datum02.08.2013 21:164146 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Beim Auszug zur Kirchweih vom Festbräu zum Festpöatz scheute ein Pferd und warf die Reiterin ab. Ich habe für einige Verein diesen Auszug fotografiert. Obwohl ich die Frau am Boden liegen sah, kam es mir nie in den Sinn, diese zu fotografieren. Im Gegenteil, ich half der Feuerwehr dabei, mit einer Decke, die Frau vor neugierigen Blicken zu schützen. Ach ja, das fand alles an einer stark befahrenen Bundesstraße statt.
    Also, warum muß man immer und alles fotografieren?


    Achtung Ironie an:
    Mensch Anton, Du Depp, da sind Dir doch glatt bis zu 250,- durch die Lappen gegangen!
    Ironie aus

    Geschrieben von Anton K.
    Also, warum muß man immer und alles fotografieren?
    muß man nicht, es gibt bei uns allen aber eine gewisse Neugierde und Sensationsgier. "Professionelle" Reporter und Kameraleute sagen immer dann, wenn sie quasi "Geschichte geschrieben haben", daß sie "einfach draufhalten" und ihren Job machen. Und das ist nun mal deren Job. Unser Job ist ein anderer und über den berichtet man dann auch mit den Fotos dieser "Knipser".

    Nichts desto muß man noch lange nicht alles fotografisch festhalten bzw hinterher dann auch veröffentlichen. Und eine abgworfene Reiterin ist ganz gewiss nicht "von besonderem öffentlichen Interesse"....

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt769144
    Datum02.08.2013 22:594087 x gelesen
    Geschrieben von Florian F.es gibt sehr unterschiedliche Aussagen und Intepretationen ob ein Sichtschutz für die Presse an der Einsatzstelle errichtet werden darf oder nicht.
    Die für mich gewichtigste kam von einem Journalistik-Professor an unserer Hochschule: Ja, es darf.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern769145
    Datum02.08.2013 23:064002 x gelesen
    Geschrieben von Linus D.Die für mich gewichtigste kam von einem Journalistik-Professor an unserer Hochschule: Ja, es darf.

    Hallo Linus,

    hat der Prof. hierzu auch ein paar Hintergrundinfos für seine Aussage geliefert?


    Danke und schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt769146
    Datum02.08.2013 23:234069 x gelesen
    Geschrieben von Florian F.hat der Prof. hierzu auch ein paar Hintergrundinfos für seine Aussage geliefert?
    Wenig. Es gibt aber wohl keine tatsächliche Handhabe seitens Journalisten, sowas zu "verbieten". Beschweren können sie sich, aber erzwingen können sie es nicht.

    Was man halt nicht machen darf ist, die Journalisten mit leeren Händen nach Hause zu schicken. Muss man ihnen eben was anderes einigermaßen ansprechendes "liefern". Das klassische "Geben und Nehmen".

    Und wenn ein Journalist einen Sichtschutz in der Form umgeht, dass er sich dahinter befindet, dann ist er m.E. auch schon so weit am Ort des Geschehens, dass man von einer Behinderung des Einsatzgeschehens sprechen kann. Und das darf er nun wirklich nicht.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 M.8, Bielefeld / NRW769262
    Datum04.08.2013 11:323650 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Linus D.Die für mich gewichtigste kam von einem Journalistik-Professor an unserer Hochschule: Ja, es darf.
    die letzten zwei Seminare / Schulungen zu diesem Thema, auf denen ich war, sagten klar:
    Das darf man nicht, bzw. solle man davon die Finger lassen im Hinblick auf die Pressefreiheit.

    Gibt es zu diesem Sachverhalt denn irgendwelche brauchbaren Rechtsurteile?

    Gruss

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 E.8, Wiesbaden / Hessen769264
    Datum04.08.2013 12:06   3724 x gelesen
    Glasklar ist diese Frage meiner Meinung nach ohnehin nicht zu beantworten. Fangen wir mal mit dem grundsätzlichen an:

    Der §22 des "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (KunstUrhG), der oft mit dem "Recht am eigenen Bild" in Verbindung gebracht wird, regelt lediglich die Verbreitung/öffentliche zur Schau Stellung der Aufnahme. Sprich: Das Anfertigen selbst ist kaum zu verbieten (Ausnahmen nach § 201a StGB, der auch recht viel Interpretationsspielraum bietet).

    Dazu noch §23 KunstUrhG, der Ausnahmen für die Veröffentlichung ohne Einstimmung regelt, der bei Einsätzen zumindest Temporär angenommen wird, da die Öffentlichkeit in den allermeisten Fällen deutlich Kenntnis von dem Ereignis nimmt (wenn auch nur durch rasende Feuerwehrleute mit in Bayern quasi zugelassenen Dachaufsetzern ;) )

    Das alles heißt natürlich nicht, dass andere Gesetze (Menschenwürde etc. übergangen werden dürfen) und ein Opfer oder ziviler Beteiligter identifizierbar veröffentlicht werden darf.

    Nun zu den Decken: Ist es unsere Aufgabe? Was wollen wir damit erreichen? Ein Pressefotograf verdient mit der Arbeit sein Geld. Ihm auf diese äußerst unkommunikative Art vorschreiben zu wollen, wie er seinen Job zu machen hat und wieviele "Informationen" (durch Beobachten) der Journalist erhält, ist meiner Meinung nach grenzwertig zu sehen. In den Landespressegestzen spricht man davon, dass keine Zensur statt findet. Eine objektive Berichterstattung ist also schwer. Dem Journalisten wird die "Urquelle" seiner Informationen verwehrt - ohne dass er den Einsatzerfolg gefährdet.

    Nun kommt es vor, dass der Fotograf, wenn man es zulässt oder er sich einfach einen anderen Weg sucht, Aufnahmen macht, die nur mit einer Unkenntlichmachung oder besser gar nicht veröffentlicht werden dürften. Was veröffentlicht wird, liegt dennoch immer in der Verantwortung der veröffentlcihenden Stelle - sprich der Redaktion(sleitung). Der Fotograf kann erstmal anbieten, was er will. Nicht zuletzt der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 07.12.2010 (Akz: IV ZR 30/09) festgestellt, dass eine Weitergabe von Bildnissen im presseinternen Gebrauch keine Verbreitung des Bildnisses darstellt. In diesem Fall ist vielmehr von Bedeutung, dass nach diesem Urteil auch keine Prüfpflicht hinsichtlich der geplanten Verwendung gemäß der Grundsätze der Störerhaftung aufzubürden ist.

    Nicht zu vergessen, dass manchmal die Bilder auch für die Feuerwehr (Einsatznachbesprechung, Schulung, Rechtstreit..) wichtig sein könnten. Kommt es nun vor, dass Bilder in dieser Art veröffentlicht werden, liegt es an den Betroffenen ggf. den Rechtsweg zu gehen und an allen anderen, sich beim Presserat darüber zu beschweren. Eine Vorverurteilung ("Wir halten jetzt decken hoch, sonst werden Fotos von den Verletzten veröffentlicht") finde ich mehr als schwierig.

    Dazu wird auch sicher kein Vertrauensverhältnis zwischen Pressevertretern und Einsatzkräften aufgebaut und der Fotograf wird motiviert das Presse- und Bildrecht, das weitestgehend eine Grauzone ist, in seine Richtung auszudehnen. Ich habe auch schon Einsatzstellen erlebt, wo Feuerwehren mit Sondersignal (!) weitere Decken zum Hochhalten (ausschließlich ggü. der Presse) geholt haben. Geredet hat mit der Presse aber keiner...

    Dazu der Denkansatz meinerseits: Das Foto mit der Decke vor dem Unfallwrack ist für mich als Fotografen ein dankbares Bild: Ich brauche nicht mehr drauf zu achten, was zu sehen ist und kann dieses Bild gut veröffentlichen und JEDER Mensch mit funktionierendem GMV weiß, dass hinter der Decke etwas ganz schön ekelhaftes ist. Dazu versaue ich es mir mit den Pressevertretern, denen ich bei der nächsten Hauptversammlung erklären will, dass es ja so wenige Freiwillige gibt und man doch bitte mitwerben soll - aber 5-10 Leute zum Decken hochhalten habe ich noch immer...
    Wird keine Decke hochgehalten (außer wenn sich Schaulustige sammeln) und ich kommuniziere die Maßnahmen und Wünsche der Feuerwehre jetzt gerade mal 2 Minuten keine Bilder zu machen um den Betroffenen zu entlasten, dann habe ich Zusammenarbeit signalisiert und sollte mich ohnehin darauf verlassen, dass solche Fotos nicht veröffentlicht werden. Aber ja, auch hier gibt es - wie wir sehen - schwarze Schafe. Heißt aber nicht dass das die Regel ist. Nur weil eine Feuerwehr mal einen über den Durst in Uniform trinkt, sind wir auch nicht alle Alkkoholabhängig. Soviel Differenzierung erwarten wir auch von der Presse, also sollten wir sie auch haben.

    Das weitere Problem, das weiter unten schon verlinkt ist, ist das der Handyfoto-Feuerwehrleute. Wenn ich der Presse einen Teil einer öffentlichen Einsatzstelle verwehren und dann aber von den Einsatzkräften Fotos vom verwehrten Teil veröffentlicht (auf Homepage, an Zeitung verkauft, in Facebook...) wird, habe ich ganz schnell, ganz große Probleme. Und es ist gar nicht so selten, dass Redaktionen solche Fotos angeboten werden.

    Also, was machen? Alles mit Maß und Ziel und Kommunikation - war schon immer das Beste! Wenn es einer übertreibt und unbelehrbar ist, kann man immernoch große Aktionen starten...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg769269
    Datum04.08.2013 12:593663 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael E.Wird keine Decke hochgehalten (außer wenn sich Schaulustige sammeln) und ich kommuniziere die Maßnahmen und Wünsche der Feuerwehre jetzt gerade mal 2 Minuten keine Bilder zu machen um den Betroffenen zu entlasten, dann habe ich Zusammenarbeit signalisiert und sollte mich ohnehin darauf verlassen, dass solche Fotos nicht veröffentlicht werden.
    selbst schon positiv erlebt:

    Einsatz der Feuerwehr. Todesfall in einem LKW. Unklare Lage. Verdacht auf Gefahrgut.

    Als sich der eigentliche Gefahrguteinsatz beendet war kam vor der Leichenbergung ein Polizist auf mich zu. Er bat mich keine Bilder von der Leiche zu machen.

    Da mein Fokus auf die Berichterstattung über den eigentlichen Feuerwehreinsatz lag war ich an Bildern von der Leichenbergung nicht interessiert. Die hätte ich sowieso in der Einsatzdatenbank nicht veröffentlicht.

    Deshalb war es für mich kein Problem die Bitte der Polizei zu respektieren. Ich bin dann auch noch vor der Bergung ins Büro zurückgefahren und hab dort meinen Bericht geschrieben.

    Der Polizist hat es presserechtlich gesehen richtig gemacht. Er hat mich angesprochen und eine Bitte geäussert. Wenn ich dageblieben wäre und hätte weiter Bilder von ausserhalb des abgesperrten Bereichs gemacht hätte er keine Handhabe dagegeben gehabt.

    Ich hab die Bitte u.A. auch wegen dem guten Verhältnis zur Polizei respektiert und bin der nachgekommen. Einige Zeit später konnte ich z.B. ohne Probleme von der Brandkatastrophe in Backnang berichten. Da konnte ich nach Absprache mit der Polizei auch in Bereichen die für Schaullustige gesperrt waren gute Bilder machen.

    Ein vernünftiger Journalist achtet auf das "Geben und Nehmen". Wenn ich es mit dem Pressesprecher der Polizei verscherze fällt mir das irgendwann mal blöde auf die Füsse. Da arbeite ich mit Augenmass und reize meine Möglichkeiten nicht zu 100% aus. Im Gegenzug bekomme ich z.B. direkt an der Einsatzstelle persönlich die Info das in einer halben Stunde die erste Pressekonferenz stattfindet.

    Mir ist klar das meine journalistische Arbeit aber nicht direkt mit der von freien Journalisten vergleichbar ist. Ich bin nicht darauf angewiesen meine Bilder zu verkaufen. Wenn ich mal rausgehe und von Einsätzen berichte dann verwende ich das Material (Text & Bilder) für die Berichterstattung auf www.FEUERWEHR.de. Ich bin da nicht darauf angewiesen möglichst schnell und möglichst spektakuläres Material an Agenturen bzw. div. Medien liefern zu müssen. Bei diesem "Windhundrennen" gewinnt der der am Schnellsten die besten Bilder liefert. Gewinnen heist da Geld verdienen. Der zweite "Gewinner" geht da oft leer aus und ist umsonst rausgefahren und hat umsonst gearbeitet.

    Die Konkurenzsituation ist vor allem bei aufseheneregenden Einsätzen recht gross. Bei einem "popeligen" VU Sonntagmorgens um 02:30 Uhr in Hinterwestermurr dürfte der Photograph einsam seine Bilder machen.

    Bei der Brandkatastrophe in Backnang war das anders. Da hat sich schon früh morgens eine grösser Runde an Journalisten aus dem Grossraum Stuttgart eingefunden. Die Kollegen hatte da dann schon recht schnell den ersten Teil ihres Bildmaterials über Agenturen usw. direkt aus Backnang verschickt.

    Wenn man diese Hintergründe kennt bewertet man aus Sicht der Feuerwehr die Arbeit der Journalisten schon anders. Die machen das (Ausnahmen bestätigen die Regel) nicht aus Sensationsgeilheit sondern einfach um damit ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

    Erschwerend kommt da im Gegensatz z.B. zu einem Handwerker der für (fast) jede Arbeitsstunde bezahlt wird das Riskio für 0 Euro rausgefahren zu sein dazu.

    Das erklärt auch die Reaktionen aus diesem Bereich wenn an einer Einsatzstelle Andere bevorteilt werden. Z.B. durch Fotos direkte von der Einsatzstelle die ja auch für Journalisten nicht zugänglich sind.

    Mein persönlicher Tipp an die Einsatzkräfte bzw. den Einsatzleiter:

    Geht fair mit den Journalisten um. Gleichbehandlung statt Bevorzugung. Redet mit Ihnen. Macht hin und wieder gute "Angebote" wie z.B. einen geführten Zugang zur Einsatzstelle (wenns möglich ist) oder auch mal einen interessanten Standpunkt für Aufnahmen ( z.B. Dach eines FW-Fahrzeuges).

    Denkt dran das wenn Ihr da auf Konfrontationskurs geht dies später mal ganz böse einem auf die Füsse fallen kann.

    Ein verschnupfter Journalist hat Möglichkeiten eine Feuerwehr ganz schön "alt" aussehen zu lassen. Und zwar auf eine Art und Weise die rechtlich nicht zu beanstanden ist.

    Alleine die Auswahl der Bilder von einer Einsatzstelle kann eine Feuerwehr in der Öffentlichkeit gut oder schlecht darstellen. Da muss man kein Wort schreiben und sich auch nicht gross anstrengen was Negatives zu suchen. Das Bildmaterial von einem grösseren Brand bietet da viele Möglichkeiten bei dem ein Bildmotiv "blöd" aussieht.

    ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern769273
    Datum04.08.2013 13:353578 x gelesen
    Geschrieben von Linus D.Die für mich gewichtigste kam von einem Journalistik-Professor an unserer Hochschule: Ja, es darf.

    Aha, da wäre aber eine vernünftige Begründung angemessen, weil die allgemeine Lehrmeinung sagt eher das Gegenteil ............ da wäre mir so eine Hintergrundlose Aussage zu wenig.


    Gruß
    Christian




    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt769485
    Datum06.08.2013 04:13   3369 x gelesen
    Der Hauptpunkt dürfte doch sein, dass kaum jemand wegen 1-2 Fotojournalisten gleich einen Sichtschutz aufstellt. Wäre ja auch ein unangemessener Arbeitsaufwand, wo man einfach mit einer Person und einem kurzen Gespräch das Problem regeln kann.
    Wenn wir allerdings von nicht ganz unerheblichen Mengen von Schaulustigen sprechen ist das schon nicht mehr ganz so einfach. Weil was passiert wohl, wenn man der Menge so sagt "Nicht da rüber schauen!"...
    Deswegen ist für solche Situationen ein Sichtschutz m.M.n. angemessen und kein Pressevertreter mit Anstand wird da auch nur ein Wörtchen drüber verlieren.

    Und zu der Frage, ob es unsere Aufgabe ist: Ja! Mir persönlich reicht dafür GG Art. 1, Abs. 1, v.a. Satz 2. Weil derjenige, der da - sowieso schon ziemlich unwürdevoll - am Boden liegt, kann sich i.d.R. nicht dagegen wehren, angegafft/fotografiert zu werden. Er kann sich z.B. gerade nicht in seine (unverletzliche) Wohnung zurückziehen. Deswegen sehe ich es als meine Aufgabe als "Staatsdiener", einen gewissen "Ersatzschutz" sicherzustellen. Das muss nicht immer physisch passieren, aber es sollte passieren.
    Nicht zuletzt sagt mir das auch mein GMV. Ich würde es mir auch als Patient von Rettungskräften wünschen!

    Manchmal kriege ich den Eindruck, dass einige die hier so unterwegs sind, zu sehr vermeiden, sich in den Patienten zu versetzen. Das mag für das persönliche Wohlbefinden förderlich sein und ist in gewissen Grenzen auch richtig, aber schlimmstenfalls wird man einfach nur kalt. Ich möchte nicht so werden.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     ..
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt