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Thema | Selbstständige Einbindung in einen Einsatz war:Einsatzfahrt ohne.. | 5 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 771374 | |||
Datum | 26.08.2013 06:38 | 4070 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von Stefan Scheibenzuber
Ist das wirklich so? Kann sich der LdF nicht selbstständig in einen Einsatz mit einbringen? Kann z.B. ein VF während der Verbandsfahrt nicht entsprechende Entscheidungen treffen? Bin gerade etwas.... verwirrt.... | |||||
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Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 771378 | |||
Datum | 26.08.2013 07:33 | 2799 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Ist das wirklich so? Mit Verlaub, die Aussagen des Polizeisprechers wie des Sprechers der Staatsanwaltschaft sind entweder sehr sinnverzerrend wiedergegeben oder da treten Leute vor ein Mikro, die fachliche Defizite ausweisen. Die Aussage Geschrieben von ---Operation Sichere Einsatzfahrt--- Lediglich Polizeibeamte können selbst entscheiden, ob sie mit Blaulicht fahren. ist ebenso in dieser Darstellung falsch wie die Aussage Geschrieben von ---Wochenblatt.de--- Vielmehr habe Loibl über Funk von dem Unfall erfahren und sein Kommen dann angekündigt. Aus juristischer Sicht hätte er damit das Blaulicht also nicht einschalten dürfen, an der roten Ampel hätte er stehen bleiben müssen.. 1. die StvO trifft nirgends eine Aussage, dass irgendwer irgendwas "freigeben" muss 2. es sind lediglich Umstände definiert, unter denen es in Frage kommt 3. schon gar nicht findet sich irgendwo in einschlägigen Gesetzen das Wort "Leitstelle" Das entscheidende sind die Umstände, wie sie im §35 und §38 definiert sind - wenn der Fahrzeuglenker diese Umstände (ggf. zusammen mit dem Führer des Fahrzeugs) bewerten kann und zum Schluss kommt, dass diese vorliegen (und das im Zweifel auch vor Gericht belegen kann), dann kann er auch guten Gewissens mit Verweis auf die StVO die Trompeten anmachen (irgendwelche internen DA mal außen vorgelassen). Im Zweifelsfall ist er eben der Dumme, wenn ein Gericht hinterher zur Feststellung kommt, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gab. Das wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn die Meldung via LST kam und diese zum Entschluss kam, dass die Gründe nicht gegeben sind; auch kann man sicher die Notwendigkeit des Anfahrens einer übergeordneten Führungskraft zu einer Lappalie (Voraussetzungen der Paragraphen nicht erfüllt) in Frage stellen. Kriege ich aber wie Anno 2000 bei der Explosion der Feuerwerksfabrik in Enschede der Leiter der Feuerwehr Gronau mit, dass meine Scheiben zittern, höre einen lauten Knall, sehe einen riesigen Rauchpilz über der Nachbarstadt, kann dort telefonisch niemanden auf keinem Wege erreichen und treffe dann die Entscheidung, mit Trompeten loszufahren, dann möge mir mal einer Gründe nennen, wo da ein Denkfehler sein soll... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 771430 | |||
Datum | 26.08.2013 14:40 | 2339 x gelesen | |||
Geschrieben von Claus K.auch kann man sicher die Notwendigkeit des Anfahrens einer übergeordneten Führungskraft zu einer Lappalie (Voraussetzungen der Paragraphen nicht erfüllt) in Frage stellen. Kann man schon, aber wenn zur hoheitlichen Aufgabe der Führungskraft z.B. der Brandschutzaufsichtsdienst gehört, halte ich das gar nicht für so abwegig. Wenn er sich ein Bild von "seinen" FFs im (Standart-)Einsatz machen will/muss, muss er eben dort ankommen, bevor alle schon wieder abgerückt sind, oder?# Das ist jetzt mal als Extremfall konstruiert und meistens nicht notwendig, aber ich halte es in meiner juristisch laienhaften Ansicht immerhin für möglich. Wurde hier im Forum nicht mal der Fall diskuteirt, dass der Brandschutzaufsichtsdienst temporär zu jedem Einsatz in einer Gemeinde alarmiert wurde, weil da Führungspositionen vakant waren, oder so ähnlich? Gruß Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 771474 | |||
Datum | 26.08.2013 20:35 | 1901 x gelesen | |||
Die Frage ist, ob er als 'Oberaufseher' hoheitliche Aufgaben hat. Gerade, wenn seine Führungsqualitäten an der Einsatzstelle erkennbar nicht benötigt werden. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 771490 | |||
Datum | 26.08.2013 22:54 | 1731 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander W.Wenn er sich ein Bild von "seinen" FFs im (Standart-)Einsatz machen will Wiso abwegig? Audits gehören in der Industrie schon lange zum Standard. | |||||
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