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Thema | Maske über Schutzanzug | 12 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Autor | Seba8sti8an 8S., Haar / Bayern | 771821 | |||
Datum | 30.08.2013 07:12 | 6586 x gelesen | |||
Liebe Forumsmitglieder, hier ist unten auf Bild 4 zu sehen, dass die Mannschaft am Dekonplatz die Maske über dem Anzug trägt. Mir war eine Trageweise so bis dato unbekannt, daher ein paar Fragen an die Experten: - Welche Vorteile soll so eine Trageweise haben, bzw. wer praktiziert das im ABC-Deutschland noch so und warum? - Ist die Maske trotzdem dichtschließend, obwohl zwischen Maske und Haut nun der Schutzanzug liegt. Hat das bereits jemand ausprobiert? Guten Start in den Tag und beste Grüße Sebastian Inkompetenzkompensationskompetenz --> der wichtigste Begriff während der Stabsausbildung... | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 771828 | |||
Datum | 30.08.2013 09:51 | 4254 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Ich kann von dieser Trageweise nur abraten. Der sichere Sitz der Maske ist gefährdet und. Außerdem soll beim nachträglichen Entkleiden die Maske erst nach dem Overall ausgezogen werden. Dies ist bei der Trageweise nicht möglich. Ziel war sicherlich, den Übegang von Maske zu Overall dichter zu gestallten. Hier wurde jedoch ein Sicherheitsrisiko geschaffen. Der Dichtsitz einer Maske, bei der z.B. der Overall zwischen Gesicht und Maske eingeklemmt ist, ist sicherlich nicht ausreicheden gegeben. Ich würde auf ein gewisses Schulungsdefizit tippen. Gruß Mario | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 771885 | |||
Datum | 30.08.2013 20:14 | 3677 x gelesen | |||
Hallo, ich kann dem Vorposter nur beipflichten. Betrachtet man die einschlägigen Regelwerke, z.B. BGR 190, lässt sich ableiten das diese Trageweise unzulässig ist. Durch das gewählte Atemschutzgerät (Atemanschluss mit Gas-/Kombinationsfilter) fällt der Leckagebetrachtung besonderer Augenmerk zu. Gruß Olli | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 771894 | |||
Datum | 30.08.2013 21:49 | 3793 x gelesen | |||
Hallo, grundsätzlich würde ich bei diesem Anzug die Maske immer unter der Haube tragen. Geschrieben von Oliver B. Betrachtet man die einschlägigen Regelwerke, z.B. BGR 190, lässt sich ableiten das diese Trageweise unzulässig ist. Steht dort wo? Ich finde dort nur etwas zu Dichtsitz von Masken und nicht das die nur auf der Haut dicht sitzen. Es soll auch Hersteller geben, die so eine Trageweise extra beschreiben: Beispiel Firma Dräger Gruß Andre Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 771899 | |||
Datum | 31.08.2013 00:08 | 3346 x gelesen | |||
... wenn Bart im Bereich der Dichtline bereits den Anwender ungeeignet werden lässt, wie sieht das denn dann erst mit einem Papieranzug aus? ;-) Gruß aus Köln | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 771902 | |||
Datum | 31.08.2013 03:13 | 3167 x gelesen | |||
Geschrieben von http://www.draeger.com/sites/de_de/Pages/Feuerwehr/Draeger-SPC-3800.aspx?navID=1267 Als Besonderheit ist der Overall mit der Gesichtsmanschette der Serie WorkMaster pro-ET ausgestattet. Die weiche und flexible Manschette kann wahlweise unter oder über der Maske getragen werden. Also ich zitiere hier mal wertfrei. | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 771907 | |||
Datum | 31.08.2013 09:26 | 3132 x gelesen | |||
Hallo Oliver, also es steht außerdem Dichsitz nichts in den von dir genannten Quelle. Wenn man meinem Link folgt, gibt es wohl Firmen die sogar mit der Möglichkeit werben. Also kann man die Möglichkeit nur beurteilen, wenn man den Anzug und seine Anleitung kennt und nicht nur weil man ihn als "Papieranzug" beurteilt. Grundsätzlich halte ich das Tragen der Maske unter dem Anzug för besser. Argumente kann man in der Antwort von Mario nachlesen. Gruß Andre Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 771908 | |||
Datum | 31.08.2013 09:35 | 3068 x gelesen | |||
Mal was anderes dazu: Es gab eine Serie im schwedischen Fernsehen, die man auch im Netz sehen konnte, über die Feuerwehr Stockholm. Dort war klar zu sehen, das die Masken über der Flammschutzhaube (Kapuze der Einsatzjacke) getragen wurde. Das scheint also auch zu klappen, denn wenn m,an daran sterben würde, hätten die es wohl nicht gemacht. Heinrich | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 771910 | |||
Datum | 31.08.2013 09:57 | 3172 x gelesen | |||
Hallo Heinrich, ich hörte das so etwas in Frankreich auch durchgeführt wird. Und ob es das nicht in Deutschland gibt, will ich nicht ausschließen. Miit Flammschutzhauben, Schutzanzügen usw. unter der Maske kann man keinen Dichtsitz sicherstellen. Die Ausnahmen sind Schutzanzüge, die der Hersteller dazu vorgesehen hat. (Siehe dazu meine anderen Antworten). Das führt bei Überdruckatemschutzgeräten mit Sicherheit zu einer erhöhten Abströmung von Atemluft an dieser Leckage. Die kann man nicht kontrollieren oder im Einsatz abschätzen. Und da wird die Abschätzung von Einsatzzeiten zum Glückspiel. Gruß Andre Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 771992 | |||
Datum | 02.09.2013 09:40 | 2762 x gelesen | |||
Hallo André. das ist ein völlig anderes Anzugkonzept. Der von dir abgebildetete Anzug hat eine Dichtmanschette und ist vom Hersteller sicherlich in Kombination mit den dazugehörigen Atemschutzmasken geprüft und zertifiziert. Dies ist bei dem anderen Anzug, in der vom Threadopener gezeigten Abbildung, ganz sicher nicht der der Fall. Wenn es einen Einwegschutzanzug mit dieser Prüfung geben würde, wüsste ich das schon aus beruflichen Gründen. Gruß Mario | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 772007 | |||
Datum | 02.09.2013 15:32 | 2444 x gelesen | |||
Hallo Mario, danke für die Hinweis. Schon das ich aus dem Zusammenhang gerissen kommentiert werde. Es wurde behaubt, die Trageweise unter dem Dichtrahmen verbietet die BGR 190. Dem habe ich widersprochen und das mache ich auch immer noch. Untermauert habe ich das mit der Aussage und dem Link das ein Hersteller auch etwas anderes festlegen kann. Und einleitet sagte ich, das ich grundsätzlich einen Anzug nie unter der Maske tragen würde (außer der Hersteller beschreibt das). Und wie kann ich jetzt deinen Kommentar verstehen? Grundsätzlich mag ich dieses "Ich hab ein Foto gefunden und die machen alles falsch Posts" nicht. Und ich mag Aussage über Vorschriften aus denen ich Pauschalaussage ableite (die so auch nicht dort stehen) auch nicht. Und deshalb hab ich etwas geschrieben. Was hier langsam nervt: - Posting werden nur teilweise gelesen oder nicht verstanden - vor der Nachfrage: "Wie meinst du das?" Kommt eine Unterstellung oder Behauptung Das frustiert mich maximal, besonders wenn man wirklich versucht nur auf Themen zu antworten wo man sich mal auskennt. @Mario das ist nicht auf dich alleine und direkt bezogen! Gruß Andre P.S. @Jürgen: Bitte eine optimierte Oberfläche fürs iPad so schnell wie möglich. Das Forum ist so nicht zu benutzen! Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 772008 | |||
Datum | 02.09.2013 15:57 | 2372 x gelesen | |||
Hallo André, ich hab das schon sehr genau auf den abgebildeten Anzug bezogen. Wie du sicherlich gelesen hast, habe ich nicht auf die BGR 190 verwiesen, weil in dieser, wie du schon richtig bemerkt hast, diesbezüglich nichts steht. Der Dichtsitz einer Atemschutzmaske auf dem Gesicht ist jedoch in den dementsprechenden EN-Normen Bestandteil der Prüfung und Zulassung. Eine andere Trageweise als die geprüfte und vom Hersteller empfohlene ist somit immer sehr bedenklich. Es kann natürlich sein, dass ein Hersteller mehrere Trageweisen geprüft hat und deshalb auch empfiehlt. Die Trageweise eines Anzugs zwischen Gesicht und Maske stellt hier jedoch eher die Ausnahme (bei Anzügen mit Dichtmanschette) als die Regel dar. Gerade bei den einfachen Einwegschutzanzügen, wie in dem Einsatzbild gezeigt, wäre mir eine derartige Empfehlung eines Herstellers völlig neu. Gerade dann, wenn der Anzug, wie in dem Beispiel, nicht vom selben Hersteller wie das Atemschutzgerät stammt. Und du darfst mir glauben, dass ich mich mit dieser Anzugklasse sehr genau auskenne. Ich gebe dir jedoch recht, dass es überhand genommen hat, dass immer wieder Bilder gezeigt werden, mit dem Kommentar Das darf man so aber nicht machen!, ohne dass genau geprüft wurde, ob dies der Realität entspricht. Aber in diesem Fall sehe ich es als ein sehr gutes Beispiel an, wie man es nicht machen sollte. Und aus Fehlern anderer kann man sehr gut lernen, ohne dass man sie zwingend selbst machen muss. Gruß Mario | |||||
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