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ThemaFeuerwehr hängt NPD Plakate ab39 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorCars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz772578
Datum11.09.2013 16:1010603 x gelesen
Feuerwehr hängt NPD Plakate ab

Hallo,

ich habe soeben diesen Artikel gelesen. Ich persönlich habe da den Eindruck, dass hier die Feuerwehr für politische Zwecke missbraucht wird. Unabhängig davon wessen Plakate hier abgehangen worden sind sollte eine Stadt doch einen Bauhof haben, der über eine Leiter verfügt. Ich gehe davon aus, dass auch die Partei nicht über eine Drehleiter verfügt hat um sie aufzuhängen.

Dass ein Bürgermeister über "seine" Feuerwehr(fahrzeuge) verfügen kann steht ja außer Frage, aber dennoch erscheint mir ein solcher Aufwand als nicht verhältnismäßig und somit die wahrscheinlich höher ausfallenden Kosten als nicht gerechtfertigt. Aus dem Artikel war auch nicht zu entnehmen, dass hier eine konkrete Gefahr vorlag, welche ein sofortiges Entfernen der Plakate notwendig werden ließ.

Sind euch hier ähnliche Fälle bekannt?

Gruß Carsten

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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland772579
Datum11.09.2013 16:177468 x gelesen
Hallo,

also hier ist es so, dass jede Partei nur eine gewisse Anzahl an Wahlkampfplakaten aufhängen darf. Die genhmigten Plakate bekommen von der Stadtverwaltung einen amtlichen Aufkleber und dürfen dann auch aufgehängt werden. Werden weitere Plakate ohne Aufkleber aufgehängt, werden dies Plakate kostenpflichtig entfernt.

Dies könnte hier auch der Fall gewesen sein. An der Amtshilfe für die Stadtpolizei ansich, finde ich jetzt nichts auszusetzen. Die Frage ob die Plakate ungerechtfertigt aufgehängt wurden, ist auch nicht von der Feuerwehr zu klären.

Gruß Philip

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP772581
Datum11.09.2013 16:207184 x gelesen
Ja. Hier in Trier wurden NPD Plakate auch entfernt. M.W. aber nicht von der Feuerwehr. Ist hier i.d.R. Aufgabe des Tiefbauamtes/Schilderwerkstatt.
Grund war, das die Plakate in der Innenstadt(Fußgängerzone ) hingen, wo Wahlplakate nicht zugelassen seien.
Die NPD macht sich immer viel Mühe, die Plakate möglichst weit oben festzumachen.
Bei uns verfügt ,neben der FW, nur noch das Grünflächenamt über einen Steiger.

Dies ist meine Meinung.

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AutorCars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz772583
Datum11.09.2013 16:236953 x gelesen
Das Bauamt/ der Bauhof sollte doch auch über eine Steh-/ ausziehleiter verfügen, oder?
Die Partei hat die Plakate ja auch aufgehangen bekommen, und das meistens nachts.
Es geht mir auch nicht um die Frage der Rechtmäßigkeit sondern um die der Ausführung.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP772585
Datum11.09.2013 16:356793 x gelesen
Geschrieben von Carsten L.der Bauhof sollte doch auch über eine Steh-/ ausziehleiter verfügen, oder? Ja, natürlich. Hier ja.
Aber in manchen Gemeinden ist die Feuerwehr eben schneller und medienwirksamer und somit mittendrin....
Und der Anforderer muss halt wissen , wer was hat und was machen kann. da denken manche Vollzugsbeamten : Leiter = Feuerwehr.

Dies ist meine Meinung.

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt772586
Datum11.09.2013 16:376721 x gelesen
Geschrieben von Carsten L.Das Bauamt/ der Bauhof sollte doch auch über eine Steh-/ ausziehleiter verfügen, oder?
Die Partei hat die Plakate ja auch aufgehangen bekommen, und das meistens nachts.

Da wurden hier in der Gegend schon abenteuerliche Konstruktionen beobachtet, mit denen von jener Gruppierung Plakate aufgehängt wurden. Da kann es schon mal sein, dass die übliche Leiter nicht reicht. (Führt bei Saboteuren zu Konstruktionen mit Teleskop-Stangen mit der Farbrolle am Ende.)

M.E. ist die Ausführung durch die FW in Ordnung. Wenn die Stadtpolizei (als zuständige Behörde) kein Gerät hat, fordert sie es von wo anders an. Ob das der Bauhof ist oder die FW, spielt m.E. kaum eine Rolle. Der Unterschied könnte sein, dass es für die FW garantiert eine Kostensatzung gibt, und der Einsatz somit abgerechnet werde kann, was m.E. durchaus sinnvoll ist in so einem Fall.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772588
Datum11.09.2013 16:476849 x gelesen
Geschrieben von Carsten L.Unabhängig davon wessen Plakate hier abgehangen worden sind sollte eine Stadt doch einen Bauhof haben, der über eine Leiter verfügt. Ich gehe davon aus, dass auch die Partei nicht über eine Drehleiter verfügt hat um sie aufzuhängen. Das Bild beim Feuerwehr-Magazin zeigt nun wirklich kein hoch aufgehangenes Plakat. Das heißt aber gerade bei der Partei nichts, die sind unter Ordnungsämtern und Wahlsachbearbeitern durchaus "berühmt" dafür, dass man sich oft fragt, wie in aller Welt die ihre Plakate so hoch an die Straßenlaternen etc. anbringen konnten. Hubsteiger, landwirtschaftl. Geräte/Anhänger mit "Gerüstaufbau", Baumaschinen etc. sind da schon im Gespräch.
Und dann sehe ich in den Möglichkeiten der Kommune schnell mal eine DLK als sicherstes Mittel, da dran zu kommen. Eine tragbare Leiter an solche Laternenmaste anzulegen ist ja nun wirklich nicht das Schönste, eine Stehleiter u.U. auch nicht (sofern vorhanden). Denn die Plakate sind dann auch gerne mal so angebracht, dass es nicht mit ein oder zwei Seitenschneiderschnitten getan ist. Die sind sehr "wetterfest" angebracht (das können andere Parteien aber auch gut). Will man die Laterne nicht beschädigen, muss man länger fummeln. Die Wahlkämpfer scheinen viel Zeit zu haben. Andere Parteien zeigen da weniger Liebe zum Detail ;-)
Ein Fall des Abhängens (durch die FW) ist mir gerade jedoch nicht bekannt, hauptsächlich liegt das aber daran, dass hier im Umkreis die Kommunen mit den Plakatierungsanforderungen insgesamt schon recht freundlich sind (entweder gibts erst gar keine, oder nur zeitliche Beschränkungen, oder Wahlkampf ist von vornherein davon ausgeschlossen). Und wenn es mal eine max. erlaubte Anzahl gibt, ist das nicht unbedingt ein Kriterium, was verfolgt wird, da das Durchzählen auch erstmal nur unersetzten Aufwand bedeutet.

Geschrieben von Carsten L.Aus dem Artikel war auch nicht zu entnehmen, dass hier eine konkrete Gefahr vorlag, welche ein sofortiges Entfernen der Plakate notwendig werden ließ.Eine konkrete Gefahr in dem Sinne heißt nicht, dass da irgendwer im "Feuerwehr- oder HiOrg-Sinn" akut gefährdet ist, einen Schaden zu erleiden. Der vorliegende Verstoß gegen die Rechtsordnung reicht schon aus, um die "konkrete Gefahr" gefahrenabwehrrechtlich zu begründen.

Im Übrigen ist das mit den Plakaten in Wiesbaden nicht nur mit NPD und Drehleiter ein Thema:
Frankfurter Rundschau: Plakate als Belastung
Wisbadener Tagblatt: CDU, SPD und FDP stellen Plakate zwei Tage zu früh auf - Stadt verschickt Rüge
Das muss dann eben auch mal mit aufwändigeren Mitteln durchgezogen werden, wenn man diese Plakatierungsregeln derart (n.M.m. richtigerweise) durchsetzt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJuli8an 8P., Oberschöllenbach / Bayern772590
Datum11.09.2013 16:556890 x gelesen
Also einerseits ist es ja im Rahmen der Amtshilfe rechtlich OK. Geschrieben von ---Malte Degener--- Im Rahmen der Amtshilfe entfernten Einsatzkräfte der Feuerwehr über eine Drehleiter die Plakate.
Andererseits ist die Frage ob es nicht vielleicht ein "besseres öffentliches Bild" gehabt hätte wenn die Plakate durch einen orangenen Steiger der Kommune abgehängt worden wären. Hier ist meiner Meinung nach das rote Auto mit den blauen Eimern am Dach ein bisschen deplatziert.
Den wir helfen ja jeden in der Not, egal welcher Religion, Hautfarbe oder Nachname....

Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so.

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AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen772591
Datum11.09.2013 16:586433 x gelesen
Geschrieben von Julian P.Den wir helfen ja jeden in der Not, egal welcher Religion, Hautfarbe oder Nachname, Parteizugehörigkeit
Eben ohne Ansehen der Person.

Ich bin jetzt nicht in der Rechtmaterie, aber wo läuft die Grenze, dass man mit der DLK Wahlplakate abhängen muss und Demonstranten mit dem TLF4000 nicht umpusten darf. In der Maschinistenausbildung hieß es, weil wir dazu nicht ausgebildet sind.

Aber wie sieht es aus, wenn wir der Polizei mit der DLK Zugang zum Balkon verschaffen sollen?

Ich bin mir des Unterschiedes zwischen Landespolizei und Stadtpolizei (Ordnungsamt) bewusst.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP772592
Datum11.09.2013 17:006413 x gelesen
Geschrieben von Julian P.besseres öffentliches Bild
Und das ist oft ein Kriterium des Bürgermeisters die Feuerwehr das machen zu lassen.
Sieht doch in der Presse auch besser aus, oder?
Ich kann den hoch hängenden NPD-Plakaten auch was gutes abgewinnen: Sie behindern nicht die Sicht bzw. das durchkommen wie andere, die auf Schulterhöhe hängen.

Dies ist meine Meinung.

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen772594
Datum11.09.2013 17:096351 x gelesen
Erstmal ist es legitim wenn ein Teil der Verwaltung den anderen unterstützt. Unterstehen ja beide Seiten ohnehin dem OB. und sind bezahlt vorhanden.
Eleganter wäre in einer Stadt wie WI aber sicher die Unterstützung durch das Bauamt mit einem Steiger o.ä. gewesen.

Für das Bild in der Gesellschaft(egal welcher Zugehörigkeit) war diese Aktion aber ein klein wenig instinktlos.

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772596
Datum11.09.2013 17:166378 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Ich bin jetzt nicht in der Rechtmaterie, aber wo läuft die Grenze, dass man mit der DLK Wahlplakate abhängen muss und Demonstranten mit dem TLF4000 nicht umpusten darf.Ein bisschen Grenze setzt auch der GMV. Ansonsten ist die Amtshilfe u.a. dadurch gekennzeichnet, dass die ersuchte Behörde Möglichkeiten hat, die die ersuchende Behörde eben nicht hat. Also: DLK sieht man bei den Polizeien selten, Wasserwerfer schon eher. Hätten die Polizeien aber keine Wasserwerfer zur Verfügung, und wäre ein Umpusten unumgänglich, könnten die TLF durchaus interessant werden... wenn dann nicht wieder der GMV greift, denn Demonstrantenumpusten ist einfach was anderes als Plakateabhängen oder Balkone anleitern.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz772598
Datum11.09.2013 17:206355 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Hätten die Polizeien aber keine Wasserwerfer zur Verfügung, und wäre ein Umpusten unumgänglich, könnten die TLF durchaus interessant werden...
Tut sicher nichts zur Sache - Aber an DEM Tag bin ich krank.

Gruß, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772599
Datum11.09.2013 17:236326 x gelesen
Der Tag wird auch nicht kommen, das war nur dem Beispiel der Fragestellung gefolgt, um die Unterschiede zu verdeutlichen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP772602
Datum11.09.2013 17:396308 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Für das Bild in der Gesellschaft(egal welcher Zugehörigkeit) war diese Aktion aber ein klein wenig instinktlos.
Ich vermute halt mal Politisch gedacht.

Dies ist meine Meinung.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP772603
Datum11.09.2013 17:436377 x gelesen
Stadt entfernte NPD-Plakate

Mitarbeiter des Stadtreinigungsamtes entfernen ein Wahlplakat der NPD, das unerlaubterweise in der Fußgängerzone angebracht worden war.
Mitarbeiter des Stadtreinigungsamtes entfernen ein Wahlplakat der NPD, das unerlaubterweise in der Fußgängerzone angebracht worden war.


(La) Mitarbeiter des Stadtreinigungsamts haben heute Morgen auf Anordnung der Stadt NPD-Plakate im Umfeld der Porta Nigra entfernt. Die Anbringung von Wahlplakaten in der Fußgängerzone ist nicht erlaubt. Die entstandenen Kosten werden den Verantwortlichen in Rechnung gestellt. Zuvor war die NPD vergeblich aufgefordert worden, die Plakate selbst aus der Fußgängerzone zu entfernen. Unabhängig von der Entfernung der Plakate hatte sich Oberbürgermeister Klaus Jensen bereits gestern mit Nachdruck von den Menschen verachtenden Parolen auf NPD-Plakaten distanziert. Für mich gibt es keinen Zweifel, dass die gegen die Sinti und Roma gerichteten Parolen einen verleumderischen und Menschen verachtenden Charakter und nichts in unserer Stadt zu suchen haben, machte Jensen ungeachtet staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Einschätzungen anderenorts, wonach die Parolen strafrechtlich nicht relevant seien, aus seiner Einschätzung über die Schmähungen keinen Hehl.

Hinweis für die Redaktion: Abdruck des Bildes wird hiermit ausdrücklich mit Fotovermerk Presseamt genehmigt.



So wurde es hier gemacht. Unter Aufsicht des OB höchstpersönlich.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772608
Datum11.09.2013 18:116324 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Ich vermute halt mal Politisch gedacht.Das Dumme ist doch: Eine (Stadt)verwaltung wird sich in diesem Kontext niemals so verhalten können, dass es niemand als (größtenteils oder ausschließlich) politisch motiviert kritisieren könnte. Ist halt einfach so, weils bei Wahlplakaten, auch wenn es deren Inhalte seltenst vermuten lassen, dummerweise doch immer noch irgendwie um Politik geht ;-)
Oder man macht halt gar nichts, und lässt sich wild zuplakatieren, oder schreibt nur Briefchen mit "das war nicht lieb, bitte mach das doch nicht mehr". Führt auch wieder zu (politischem) Streit und Angriffspunkten, siehe obigen Link, weil irgendeine Partei/Wählergruppe muss sich ja dann doch drüber aufregen, und spätestens wenn dann der Kaninchenzuchtverein "Die Meisterrammler" oder die internationale Erotikmesse "Interschmutz" ihre Plakate genauso wild und zahlreich in die Landschaft hängen, steht man auch wieder dumm da.
Klassischer Fall: Egal wie man's macht...
Ich finde es, parteiunabhängig!, gut, dass Plakatierungsregeln mal konsequent durchgesetzt werden. Und das (bzw. weshalb) die Verwendung der Feuerwehr-DLK da für mich als Mittel der kommunalen Werkzeugkiste auch nicht grundsätzlich falsch ausgewählt ist, hatte ich weiter oben ja schon dargestellt.
Anderenorts fährt, wenn der Bauhof mal in die Höhe muss, die DLK mit Bauhofbesatzung los. Das Fahrzeug wird bewegt, die Mannschaft trainiert, aber umlackiert oder die Hauben der Dreh- oder Blitzfestbeleuchtung gewechselt wird da auch nicht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen772620
Datum11.09.2013 22:146217 x gelesen
und das ist die nächste Meldung in Hessen

http://www.hr-online.de/website/specials/landtagswahl-hessen/index.jsp?rubrik=77973&key=standard_document_49567427

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen772622
Datum11.09.2013 22:305910 x gelesen
Hier fehlt aber der Feuerwehrbezug...
Die Plakate wurden durch den Bauhof abgehängt und müssen lt. Gerichtsbeschluss
wieder aufgehängt werden.
Es ging hier um den Spruch auf dem Plakat...

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
-
Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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AutorRene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW772624
Datum11.09.2013 22:41   6197 x gelesen
Da hat eine Partei erreicht was sie will, Presseaufmerksamkeit und Leute die drüber sprechen.

Rene Bonn

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AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen772638
Datum12.09.2013 06:575843 x gelesen
.... und der BAuhof hat es gemacht......

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern772660
Datum12.09.2013 10:035706 x gelesen
Was da von den Parteien am Rand des demokratischen Spektrums so auf Plakaten abgesondert wird ist regelmäßig "unappetitlich" - NPD, Die Linke, MLPD etc.

Wenn eine Partei zur Wahl zugelasen wurde, so darf sie Werbung machen. Wenn es örtliche Plakatierungsbeschränkungen gibt, dann sind sie für alle Parteien verbindlich - und nur bei Verstoß gegen die allgemeinen Bestimmungen (für alle wahlwerbenden parteien) darf durch die Stadt / Kommune ein Wahlplakat entfernt werden. Dabei hat die Kommune dann eine gewisse Wahlfreiheit, welche technischen Möglichkeiten sie hier einsetzt.

Aber Plakate entfernen lassen, weil einem Bürgermeister die Sologans nicht gefallen geht nicht.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz772665
Datum12.09.2013 10:305647 x gelesen
Hallo Volker,

Geschrieben von Volker L.Plakate entfernen lassen, weil einem Bürgermeister die Sologans nicht gefallen geht nicht
Volle Zustimmung !

Geschrieben von Volker L.Wenn es örtliche Plakatierungsbeschränkungen gibt, dann sind sie für alle Parteien verbindlich - und nur bei Verstoß gegen die allgemeinen Bestimmungen (für alle wahlwerbenden parteien) darf durch die Stadt / Kommune ein Wahlplakat entfernt werden.
Ich sehe, dass sich selbst die großen Parteien oft nicht an die Vorgaben der Plakatierung halten, die sie doch selbst (mit)-beschlossen haben.
Von daher könnte das Ordnungsamt (oder wer im Rathaus auch immer zuständig) sehr viele (fast alle) Plakate (auch von den Großen) wegen Verstoßes entfernen lassen.
Das traut sich aber kein Mitarbeiter, wer will schon "Selbstmord" begehen...?
Also werden mit schöner Regelmäßigkeit nur die Plakate der "unappetitlichen" Parteien / Gruppierungen abgehängt.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY772667
Datum12.09.2013 10:425719 x gelesen
Servus,

auch ich bin ein entschiedener Gegner der NPD. Aber es wäre mir nie im Traum eingefallen, solche Plakate zu entfernen. Wenn´s dem Bürgermeister nicht paßt, dann soll er es selbst machen. Wenn die Feuerwehr sowas macht, dann ist sie selbst nicht ganz kosher, sag ich mal. Haben die nichts anderes zu tun? Eine Dienstanweisung oder ein Befehl, der gegen ein Gesetz verstößt, braucht nicht befolgt werden. So habe ich das mal gelernt. Und solange die NPD zu Wahlen zugelassen ist, darf sie auch ganz legitim Plakate aufhängen. Da kann kein Dorfbürgermeister oder ein OB einer Millionenstadt was dagegen machen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen772669
Datum12.09.2013 10:515626 x gelesen
Geschrieben von Anton K. Und solange die NPD zu Wahlen zugelassen ist, darf sie auch ganz legitim Plakate aufhängen.


Darf Sie wie jede andere zugelassene Partei ja auch.
Halt eben nur in der genehmigten Anzahl und an den genehmigten Stellen.

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY772670
Datum12.09.2013 10:565600 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Peter L.Halt eben nur in der genehmigten Anzahl und an den genehmigten Stellen.

das ist ja mal klar, aber das gilt genau so auch für die anderen, besonders die "etablierten" Parteien.

Ich hab´s mir gestern und vorgestern in Erfurt und Weimar gedacht. Da ist doch nur Bundestagswahl, aber wie werden diese schönen Städte durch die vielen Plakate verunziert. In Bayern ist´s momentan ja noch viel schlimmer. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen772671
Datum12.09.2013 10:575648 x gelesen
...in Wiesbaden hat man sich auf Anzahl, Lokation und Genehmigung bezogen. Den Text hat der OB nicht als Grund vorgegeben. Allerdings fordern einige die Plakate wegen des Textes abzu hängen.

In Giessen und Bad Hersfeld hat man die Plakate wegen des Textes abgehaengt. Das erste Gericht hat dem schon widersprochen...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen772676
Datum12.09.2013 11:235624 x gelesen
Geschrieben von Anton K.das ist ja mal klar, aber das gilt genau so auch für die anderen, besonders die "etablierten" Parteien.

Das sehe ich genauso wie du,Anton.

Ebenso dies:

Geschrieben von Anton K.Ich hab´s mir gestern und vorgestern in Erfurt und Weimar gedacht. Da ist doch nur Bundestagswahl, aber wie werden diese schönen Städte durch die vielen Plakate verunziert.

Um aber zur Feuerwehr zurückzukommen:
Es ist ganz sicher nur instinktlos und engstirnig wenn eine Hilfsorganisation solche Sachen durchführt. Der eventuelle Vertrauensverlust ist nicht zu unterschätzen. Ebenso wie die entsprechende Meinungsbildung in der Gruppe der jeweiligen Strömung.

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern772693
Datum12.09.2013 13:235588 x gelesen
..war zu erwarten. So blöd sind selbst die extremistischen Parteien nicht. In jeden Reihen gibt es Gesinnunsggenossen mit einer Qualifikation Rechts(?)anwalt. Der sagt denen schon vorher wie weit sie (gerade noch) gehen dürfen..

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772697
Datum12.09.2013 14:125547 x gelesen
Geschrieben von Volker L...war zu erwarten. So blöd sind selbst die extremistischen Parteien nicht. In jeden Reihen gibt es Gesinnunsggenossen mit einer Qualifikation Rechts(?)anwalt. Der sagt denen schon vorher wie weit sie (gerade noch) gehen dürfen..Der war dann 2009 vermutlich krank oder im Urlaub.
Also so einfach ist es dann doch nicht, nur weil eine erlaubte und zur Wahl zugelassene Partei Plakate aufhängt, sind diese nicht automatisch rechtskonform.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY772698
Datum12.09.2013 14:245471 x gelesen
Servus,

das kann ja sein, dass diese Plakate nicht rechtskonform sind. Aber das hat keine Feuerwehr und auch kein Bürgermeister zu entscheiden.
Dafür gibt´s ganz andere Institutionen. Ich würde mich aufs Entschiedenste wehren, wenn mir der Bürgermeister sagt, dass ich da Wahlplakate entfernen soll. Das hat nicht das Geringste mit Feuerwehrdienst zu tun, es ist keine Gefahr im Verzug. Also kann´s und soll´s von mir aus der Bauhof machen. Die bekommen ja auch Geld für sowas. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772699
Datum12.09.2013 15:045519 x gelesen
Geschrieben von Anton K.das kann ja sein, dass diese Plakate nicht rechtskonform sind. Aber das hat keine Feuerwehr und auch kein Bürgermeister zu entscheiden.Ich habe bislang nirgendwo hier gelesen, dass die Entscheidung bei der Feuerwehr lag oder liegen soll.
Was ich aber gerade überhaupt nicht verstehe ist, dass es nicht die Entscheidung eines Bürgermeisters sein soll, sich als Häuptling der kommunalen Ordnungsbehörde Gedanken über ordnungsrechtliche Fragen, hier immerhin Grundrechtsverstöße (!) zu machen und diese zu verfolgen bzw. den "anderen Institutionen" erstmal zuzuleiten (von selber treten die nämlich auch nicht immer in Aktion). Das ist nunmal schlicht und ergreifend sein Job, der ist nicht nur fürs Feuerwehrautokaufen da!
Und die Gründe, weshalb es sinnvoll sein kann, statt Bauhof ein an anderer Stelle vorhandenes Hubarbeitsgerät zu benutzen, egal was da drauf steht, wurden schon genannt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY772707
Datum12.09.2013 15:385486 x gelesen
Servus,

das der Bürgermeister nicht nur zum Feuerwehr auto kaufen da ist, das habe ich auch gewußt. Und um was für einen Sch..ß er sich sonst noch kümmert, bekomme ich mindestens einmal im Monat bei uns hautnah mit. Aber wenn er meint, dass ein Plakat nicht rechtskonform ist, kann er ja zu den Herren in Grün gehen, die nehmen das auf und leiten das an den Staatsanwalt weiter. Sollen doch die entscheiden, dafür sind sie ja da. Und dann ist es immer noch nicht Aufgabe der Feuerwehr, diese Plakate zu entfernen. Ich würde mich hüten, das zu tun. Und wie gesagt, der Bauhof wird bezahlt für sowas. Und die Damen und Herren der Feuerwehr? Die kriegen einmal im Jahr einen feuchten Händedruck.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern772714
Datum12.09.2013 16:025413 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Und wie gesagt, der Bauhof wird bezahlt für sowas. Und die Damen und Herren der Feuerwehr? Die kriegen einmal im Jahr einen feuchten Händedruck.

In Wiesbaden gehe ich davon aus, dass das die BF erledigt hat.

Geschrieben von Anton K.Aber wenn er meint, dass ein Plakat nicht rechtskonform ist,

Es ging nur um den Aufstellort der Plakate, nicht um den Inhalt. Die Plakatierungsverordnungen erstellt nun mal die Kommune, die das dann auch durchsetzen muss. Wenn ein Wirt nach der Sperrstunde immer noch offen hat, wird auch von der Stadt eine Anordnung kommen. Umsetzen wird das dann die Ordnungsbehörde, in kleineren Orten vermutlich in Vertretung die Polizei.

Audiatur et altera pars.

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen772715
Datum12.09.2013 16:055395 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Und wie gesagt, der Bauhof wird bezahlt für sowas. Und die Damen und Herren der Feuerwehr? Die kriegen einmal im Jahr einen feuchten Händedruck.

In der zugrundeliegenden Geschichte in WI waren es aber eben städtische Beamte der BF. Und die bekommen eben nicht nur einen feuchten Händedruck sondern ihre Besoldung.

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772736
Datum12.09.2013 20:025417 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Aber wenn er meint, dass ein Plakat nicht rechtskonform ist, kann er ja zu den Herren in Grün gehen, die nehmen das auf und leiten das an den Staatsanwalt weiter. Sollen doch die entscheiden, dafür sind sie ja da. Ich kenne die Rechtslage bzw. die Aufgabenverteilung zwischen Landespolizei und den kommunalen Ordnungsbehörden in Bayern nicht. In Bezug auf diverse andere Bundesländer ist deine Aussage schlicht falsch, da ist die Kommune primär zuständig.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW772741
Datum12.09.2013 21:325309 x gelesen
Geschrieben von Peter L.In der zugrundeliegenden Geschichte in WI waren es aber eben städtische Beamte der BF. Und die bekommen eben nicht nur einen feuchten Händedruck sondern ihre Besoldung.

Eine Frage der pers. Einstellung
So gesehen sollten die Beamten auch die Leuchten der Straßenbeleuchtung warten und die Fenster oben am Rathaus putzen, ist doch besser als auf dem Sofa sitzend dem nächsten Einsatz entgegen zu fiebern während der Steuerzahler ihm jede Minute bezahlt.

oder ?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen772743
Datum12.09.2013 21:575323 x gelesen
Hallo Thomas,

ja das:

Geschrieben von Thomas M.Eine Frage der pers. Einstellung

mag stimmen.

Geschrieben von Thomas M.So gesehen sollten die Beamten auch die Leuchten der Straßenbeleuchtung warten und die Fenster oben am Rathaus putzen, ist doch besser als auf dem Sofa sitzend dem nächsten Einsatz entgegen zu fiebern während der Steuerzahler ihm jede Minute bezahlt.

Wenn man es denn zum Arbeitsdienst erklärt ist es halt so vom Dienstherrn gewollt. Wir hatten doch hier schon mehrmals Diskussionen rund um das verrichten von Tätigkeiten fernab der eigentlichen Aufgabe und auch die entsprechenden Beispiele.
Muss man nicht gut finden, ist aber teilweise so.

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW772765
Datum13.09.2013 13:225206 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Ich sehe, dass sich selbst die großen Parteien oft nicht an die Vorgaben der Plakatierung halten, die sie doch selbst (mit)-beschlossen haben.

Keine Ahnung wie es bei euch ist, aber hier werden Plakate meist von überregional beauftragten Firmen und deren Sub-Sub HiWis verteilt und die achten (im eigenen Interesse) eher auf Masse als auf Lokale Verordnungen.

Ich zB habe mal versucht illegale Plakatierung in Regress zu nehmen, derzeit ist es (ich möchte es benennen) die Ausstellung Körperwelten, absolut niemand zeichnet sich Verantwortlich und der Weg über Gerichte ist es mir nicht Wert.
zupp, 20Euro je Monat für die ...Tonne.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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