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Thema | 'Feuerwehrplan' vs 'Einsatzpläne für die Fw' | 5 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Oliv8er 8M., Bielefeld / NRW | 772979 | |||
Datum | 16.09.2013 17:40 | 6947 x gelesen | |||
Hallo zusammen, vorweg: habe schon gesucht, aber bislang noch keine befriedigende Antwort gefunden oder falsch gesucht... Es geht um das Thema Feuerwehrpläne. Wer muss so etwas vorhalten bzw. wo ist es rechtlich vorgeschrieben (in NRW falls das Unterschiede macht). Und was sind dann "Einsatzpläne für die Fw"? - dachte bislang immer, das seinen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 mit zusätzlichen Hinweisen / Texten / Infos. Oder kann das auch eine Unterlage / Plan sein, eben nicht nach 14095 sondern Architektenplan / Grundriss. Für Quellen / Antworten zu dem Bereich wäre ich dankbar. Gruß | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8G., Berlin / Berlin | 772980 | |||
Datum | 16.09.2013 17:57 | 4699 x gelesen | |||
Hallo Oliver, in aller Kürze: Feuerwehrplan nach DIN 14095; vorgeschrieben in der Betriebsverordnung und verschiedenen Sonderbauvorschriften (mal ganz grob betrachtet). Meistens gefordert mit dem Satz: "... sind Feuerwehrpläne in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen...". Der Feuerwehrplan besteht in der Regel aus dem Übersichtsplan, Geschossplänen, Objektinformation und/oder zusätzlichen textlichen Erläuterungen. Weiterhin sind z.B. Sonderpläne wie Abwasserpläne o.ä. als Bestandteile des Feuerwehrplanes denkbar. Ich weiß zwar nicht genau, ob Einsatzpläne genormt sind, kenne diese aber aus der Vorwendezeit. Dort wurde für verschiedene Objekte ein Einsatzplan aufgestellt, dem zu entnehmen war, welche Kräfte zu alarmieren sind, welche Aufgaben ihnen zugewiesen werden sollen usw. In der Regel wurde sogar der Löschwasserbedarf (bezogen auf die geplant eingesetzten Rohre) im Voraus berechnet. So konnten auch die erforderlichen Löschwasserentnahmestellen, Pumpen, Schlauchlängen etc. im Voraus festgelegt werden. Ich kann allerdings nicht praktisch einschätzen wie gut das letztlich im Ernstfall funktioniert hat. Ich hoffe ich konnte Deine Frage in aller Kürze (und auch richtig ;-) ) beantworten. LG Christian Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 772981 | |||
Datum | 16.09.2013 17:59 | 4525 x gelesen | |||
Hallo, Kennst du dieses Dokument: IdF NRW - Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz Vielleicht auch interessant: KomNet Dialog 14521 Sind auch die ersten zwei Treffen bei Google... Gruß Andre Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Oliv8er 8M., Bielefeld / NRW | 772982 | |||
Datum | 16.09.2013 18:26 | 4363 x gelesen | |||
Hallo, danke schon mal so weit. Eine Frage speziell noch: Objekte, die eine BMA haben, müssen die auch einen Feuerwehrplan nach 14095 haben oder muss das in einer Genehmung beides gefordert werden? | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 772984 | |||
Datum | 16.09.2013 18:53 | 7278 x gelesen | |||
Allgemeines Die Bauordnung (Großgaragen, Sonderbauten oder bes. Verordnungen) sieht bei Gebäuden, von denen im Schadenfall Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Gefahren für Gesundheit und Leben der Benutzer ausgehen, weitergehende Maßnahmen vor. Darunter fällt unter anderem auch das Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 als geeignete Maßnahme zur Unterstützung der Gefahrenabwehr. Feuerwehrpläne können auch im Zuge einer Feuerbeschau auf brandschutztechnischer Sicht erforderlich sein. Die Richtlinie soll Ihnen helfen, einen Feuerwehrplan schnell und ohne Probleme mit den von der DIN 14095 leicht abweichenden münchenspezifischen Wünschen zu erstellen. Auf die DIN 14095:2007-05 wird hingewiesen. Diese gilt in allen hier nicht erwähnten Punkten entsprechend. Begriffsbestimmung Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen DIN 14095 Feuerwehrpläne sind Führungshilfsmittel für den Einsatzleiter und dienen der schnellen Orientierung auf dem Gelände oder in einem Gebäude. Ein Feuerwehrplan ist erforderlich für Objekte -in denen radioaktive Stoffe der Gefahrengruppe II A oder III A, biologische Gefahrstoffe II B oderIII B und/oder chemische Gefahrstoffe II C oder III C vorhanden sind -für die er gesetzlich bzw. baurechtlich vorgeschrieben wurde (z. B. Störfallverordnung) -mit außergewöhnlicher Ausdehnung und / oder Brandgefahr -in denen sich besondere Personengruppen aufhalten (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime) -in denen sich besonders viele Personen aufhalten (z. B. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, Kinos, Hotels) -in denen durch die Bauweise oder Nutzung mit besonderen Gefahren zu rechnen ist (z. B. Hochhäuser, Bahnanlagen, Tunnels) -bei denen die öffentliche Löschwasserversorgung nicht ausreichend ist Feuerwehrpläne müssen auf besondere brandschutztaktische Risiken hinweisen. Sie enthalten Angaben über Art und Menge von explosions- und feuergefährlichen Stoffen, sonstigen Gefahrstoffen, Warnhinweise zu Löschmitteln, die nicht eingesetzt werden dürfen und Hinweise auf Löschmittelvorräte, die vor Ort zur Verfügung stehen. Feuerwehr-Einsatzpläne (im Sinne der Begriffsbestimmung der DIN 14011-2) Einsatzpläne enthalten neben dem Feuerwehrplan nach DIN 14095 auch taktische Informationen (die sog. Objektinformation) mit Hinweisen auf besondere Gefahren, Anfahrts-, Zugangs - und Anleitermöglichkeiten, Löschhinweise, Ausrückestärke usw. Objektinformation Zur Erstellung des Feuerwehrplanes gehört auch die durch den Ersteller des Feuerwehrplanes auszufüllende Objektinformation gemäß Muster der Berufsfeuerwehr München. Die notwendigen Angaben (z. B. Erreichbarkeit des Sicherheitsbeauftragten) müssen vom Bauherrn, Eigentümer oder Betreiber des Objektes zur Verfügung gestellt werden. Diese Vorlage dient als Grundlage für die Objektinformation, die durch die Branddirektion München angefertigt und im Einsatz mitgeführt wird. Diese enthält in Textform wichtige einsatztaktische, von der Branddirektion intern festgelegte, Angaben. Die Objektinformation wird nicht vor Ort hinterlegt, um einen einheitlichen und den taktischen Erfordernissen entsprechenden Stand für den Einsatzleiter zu gewährleisten. Übersichtsplan Der Übersichtsplan enthält Informationen, die zur Durchführung erster einsatztaktischer Maßnahmen notwendig sind. Dies sind unter anderem: -die Darstellung der baulichen Anlage -die Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile (ortsüblich oder betriebsintern) -den Hauptzugang bzw. die Hauptzufahrt zum Objekt -die Anzahl der Geschosse -angrenzende benachbarte Gebäude und deren Nutzung -Lage der Wasserentnahmestellen (z.B. Unterflur- bzw. Überflurhydranten, Löschwasserbehälter)Die Nennweite von Hydrantenzuleitungen ist nur bei Werten unter DN100 anzugeben. -Bei mehreren Gebäuden sind Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) und der Standort der Brandmeldezentrale (BMZ) zusätzlich einzuzeichnen. Objektplan Ein Objektplan ist in der Regel erforderlich, da aus Platzgründen die Vielzahl von Informationen im Übersichtsplan nicht mehr eingetragen werden können. Ein Objektplan kann nach Absprache mit der Branddirektion bei sehr einfachen Objekten (z. B. Schule) entfallen. Er soll folgende Angaben enthalten: -Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile (ortsüblich oder betriebsintern) -Nutzung der Gebäude und Anlagenteile -Anbindung der Grundstücke an die öffentliche Verkehrsfläche -Anzahl und Bezeichnung von Voll- und Untergeschossen -Durchfahrten mit Angabe der Höhe und Breite -Hauptzufahrt und Nebenzufahrten -Zugänge; Notausgänge nur, wenn mit einer Vielzahl an Personen zu rechnen ist (z. B. Verkaufsstätte, Versammlungsstätte, Hochhaus, usw.) -Treppen mit Geschoßerreichbarkeitsangabe und ggfs. Bezeichnung/Nummerierung, Treppenräume, Aufzüge, Feuerwehr- und/oder Evakuierungsaufzüge mit Geschoßerreichbarkeitsangabe -Besondere Angriffs- und Rettungswege (z. B. Fluchttunnel) -Brandwände, Brandabschnitte (sofern vorhanden) -Lage der Wasserentnahmestellen (z.B. Unterflur- bzw. Überflurhydranten, Löschwasserbehälter)Die Nennweite von Hydrantenzuleitungen ist nur bei Werten unter DN100 anzugebenStandort Hauptfeuermelder und Brandmeldezentrale ( = Erstanlaufstelle: BMZ) -Lage Schlüsselrohr/e (SR) -Lage Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) -Lage Parallelanzeigen von Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) oder Feuerwehrbedienfeld (FBF) -Feuerwehrbewegungsflächen -Nicht befahrbare Flächen (unter Brückenklasse 16) -Anleiterstellen (wenn sonst 2 bauliche Rettungswege zur Verfügung stehen) -Bedienstellen und Auslöseeinrichtungen von Rauch- und/oder Wärmeabzugsanlagen (RWA) -Ortsfeste Löschanlagen mit Angabe der Art und Menge der Löschmittel, sowie die Lage der Technikzentralen (z. B. Sprinklerzentrale). -Steigleitungen (Löschwasserversorgung für die Feuerwehr im Gebäude nass und/oder trocken) -Einspeisestellen für Steigleitungen -Bereiche mit erhöhter Brandgefahr (Lager brennbarer Flüssigkeiten >1.000l, Gaslager >2 Flaschen bzw. 0,1m³ Einzelbehälter), besondere Gefahrenbereiche (radioaktive und biologische Stoffe , Explosivstoffe, Gifte usw.). -Gefährdung durch Elektrizität (Hochspannung: > 1.000V AC oder > 1.500V DC) -Absperrschieber (z.B. Wasserschieber, Gasschieber) -Festgelegte Sammelstelle/n Werden für ein Objekt aufgrund der geringen Größe nur Übersichts-, Objektpläne erstellt, müssen diese die notwendigen Angaben der Detailpläne mit enthalten. Detailpläne Zusätzliche Detailpläne sind dann notwendig, wenn in bestimmten Geschossen oder Gebäudeteilen besondere Gefahrenschwerpunkte oder sonstige Besonderheiten vorliegen, die den Einsatzerfolg wesentlich beeinflussen können. Diese Pläne enthalten detaillierte Zugangsmöglichkeiten, Angaben über die Nutzung sowie die Art und Menge dort vorhandener Gefahrstoffe und Gefahrenquellen: -Personen-, Lasten-, Evakuierungs- und Feuerwehraufzüge -Sämtliche vorhandenen Angriffs- und Rettungswege (Treppen, Treppenräume, Rettungstunnel, Ausgänge/Notausgänge, notwendige Flure, Hauptgänge) -Bezeichnung des dargestellten Geschosses -Bezeichnung besonderer Raumnutzungen (z. B. Wohnungen in Gewerbebauten, Lager, Besprechungsräume, Versammlungsräume, Labore, Werkstätten, usw.). Die einzelne Bezeichnung von Bürobereichen, Toilettenanlagen usw. ist nicht erforderlich. -Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, die nicht den allgemeinen Baurechtsanforderungen entsprechen (Abweichungen, Abtrennungen besonderer Nutzungen wie Labore, Öffnungen in Brandwänden) -Nicht begehbare Flächen (z. B. Dächer) -Brandwände und Öffnungen in Decken und Wänden -Bereiche und Räume, in denen radioaktive, biologische und/oder chemische Gefahrstoffe gelagert oder verwendet werden (z. B. Labore, Lager ab Gefahrengruppe II gemäß FwDV 500) inkl. Raumnummer/-bezeichnung gemäß Gefahrstoff- und KontaktinformationSonstige Gefahrenquellen (z. B. supraleitende Magnete wie Magnetresonanztomographen, Druckgasflaschen (>2 Flaschen), Elektrische Hochspannungsanlagen, , Batterieräume, dezentrale Stromerzeugungsanlagen) -Warnhinweise auf Räume und Bereiche, in denen bestimmte Löschmittel (z. B. Wasser) nicht eingesetzt werden dürfen -Wirkbereiche von ortsfesten Löschanlagen -Löschanlagen mit Angaben über Art und Menge der Löschmittel und sowie Lage der zugehörigen Technikzentrale (z. B. Sprinklerzentrale) -Löschwassereinspeisestellen, Steigleitungen, Wandhydranten -Auslösestellen von Brandschutzanlagen und sonstigen betriebstechnischen Anlagen, die von der Feuerwehr bedient werden dürfen (z. B. Rauchabzüge, RWA, Alarmierungseinrichtungen) -Hauptabsperreinrichtungen für Gas, Wasser und Strom Sonderpläne Als Sonderpläne gelten z. B. Abwasserpläne, Gasleitungspläne, Löschwasserrückhaltepläne usw. Planaufbau Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten enthält ein Feuerwehr-Einsatzplan eine Objektinformation, einen Übersichtsplan, einen Objektplan und eventuell notwendige Detailpläne. Dabei ist folgendes zu beachten: Erstellen von Feuerwehrplänen Feuerwehrpläne werden bei besonderen Objekten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Betreiber / Bauherrn gefordert und sind der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. Gefahrstoff- und Kontaktinformationen sind mit den Feuerwehreinsatzplänen zu einer Einsatzakte für die Feuerwehr zusammen zu fassen. 5. Gestaltung von Feuerwehrplänen Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 zu erstellen. Um die Übersichtlichkeit der Pläne zu verbessern und die schnelle Orientierung im Einsatzfall zu gewährleisten, sind die Pläne mit möglichst vereinfachter Darstellung der Grundrisse (ohne Maßangaben, Maßlinien, eingezeichnete Möblierung) zu fertigen. Folgendes ist hinsichtlich der Darstellung zu beachten: -Die Pläne sind in DIN A 3 Querformat anzulegen. -Papierstärke mindestens 80 g / m², Papierfarbe weiß -Der Maßstab ist so zu wählen, dass die Darstellung formatfüllend ist. -Feuerwehrpläne (außer Übersichtsplan) müssen mit einem Raster versehen sein, mit dessen Hilfe Entfernungen von 10 m oder 20 m erkennbar sind. -Das Raster darf nicht durch Strassen, Gebäude und/oder Geschosse führen. -Alle Pläne müssen so gestaltet sein, dass Sie einen Nordpfeil enthalten und in kartografischer Richtung gleich ausgerichtet sind. -Die Hauptzufahrt oder der Hauptzugang liegt i.d.R. am unteren Rand des Blattes. Textfelder Kann ein Text nicht direkt eingetragen werden, so kann dieser mit einer Bezugslinie nach außen verlagert werden. Ist auch dies nicht möglich, so darf in diesen Fällen eine, von einem Kreis umrandete Ziffer, deren Bedeutung einer nebenstehenden Legende zu entnehmen sein muss, verwendet werden. Textgestaltung Textliche Angaben müssen gut lesbar und im Klartext geschrieben werden. Es sind möglichst kurze, verständliche Angaben zu machen. Graphische Symbole Die Fülle von Informationen sind im Einsatzplan durch graphische Symbole nach DIN 14034-6 und GUV-V A 8 unmissverständlich darzustellen. Mittels einer Legende auf dem jeweiligen Plan sind die Symbole des jeweiligen Planes zu erklären. Kann aus Platzgründen die Legende auf dem Plan nicht erstellt werden, kann ein eigenes Legenden-Blatt erstellt werden. Farben Rot:Räume mit besonderen Gefahrenschwerpunkten Gelb:für nicht befahrbare Flächen (Tragfähigkeit nicht nach Richtlinie über Flächen für die FW) Grün:für Wege und Flächen, die der Feuerwehr den Zugang zum Objekt ermöglichen (z. B. gesiegelte Feuerwehrzufahrt) Dunkelgrün:vertikale Rettungswege (z. B. Treppenräume) Hellgrün:horizontale Rettungswege (z. B. notwendige Flure, Hauptgänge) Farblich unterlegte Flächen dürfen die Lesbarkeit der Beschriftung und Erkennbarkeit von Symbolen nicht beeinträchtigen. Einsatzplannummer Alle Planunterlagen tragen rechts oben die Plannummer nach Vorgaben in einen Kästchen von 30 x 10 mm in gut lesbarer Schriftgröße. Beschriftungsfeld Rechts unten ist ein ca. 80 x 30 mm Beschriftungsfeld einzuzeichnen, das folgende Informationen beinhaltet: -Objektname -Straßenangabe mit Hausnummer -Planbezeichnung (Übersichtsplan, Objektplan, Detailplan) -Dargestelltes Geschoß / Gebäudeteil -Erstelldatum -Planersteller mit Telefonnummer 5.7 Geschoßangaben Die Anzahl der Geschosse muss gegliedert sein nach Kellergeschossen, Erdgeschoss, Obergeschossen und Dachgeschossen. Z.B.:für 3 Kellergeschosse, Erd- und 6 Obergeschosse - 3+E+6 für 1 Kellergeschoss, Erd-, 2 Ober- und Dachgeschoss-1+E+2+D Zahlreiche Detailpläne Bei zahlreichen Detailplänen (>5 Einzelpläne) oder mehreren Gebäuden sind diese zur Verbesserung der Übersichtlichkeit gebäudeweise zusammen zu fassen und übersichtlich zu unterteilen. Dabei sind die in der BMZ hinterlegten Pläne durch Reiter am oberen Rand eindeutig kenntlich zu machen. Aktualisierung von Feuerwehrplänen Die Feuerwehrpläne sind für die erste Orientierung und das Einleiten der richtigen Maßnahmen an der Einsatzstelle ausschlaggebend. Enthalten die Pläne veraltete oder falsche Angaben kann dies negative Auswirkungen auf den Einsatzerfolg (Menschenrettung, Schadensbegrenzung) haben. Der Betreiber muss stets die Pläne aktualisieren (z.B. aufgrund von Umbaumaßnahmen) und mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person* prüfen lassen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Feuerwehr stets über aktuelle Pläne verfügt und auch die Pläne ausgetauscht werden, die sich vor Ort befinden. *-Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildungen, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeit die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann. Normative Verweisung DIN 5381Kennfarben DIN V 14011:2005-06 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen DIN 14034-6 Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen Teil 6: Bauliche Einrichtungen DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr GUV-V A8 Unfallverhütungsvorschriften Sicherheit- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz mit Durchführungsanweisungen vom Juni 2002 Richtline über Flächen für die Feuerwehr (eingeführte technische Baubestimmung) So ich habe fertig :-) Klaus | |||||
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