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ThemaBrandschutzbeauftragter12 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorAndr8eas8 G.8, Simmerath / Nordrhein-Westfalen773057
Datum17.09.2013 19:446738 x gelesen
Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir hat mich (abgeschlossen Grundausbildung, AGT) gefragt ob ich bei einer Veranstaltung von Ihm als Brandschutzhelfer helfen würde.
Jetzt habe ich im Internet spezielle Lehrgänge zum Branschutzbeauftragten gefunden. Diesen besitze ich nicht.
Ist es mir trotzdem möglich dieses Tätigkeit, auf Grund meiner Feuerwehrausbildung, die ja deutlich umfangreicher ist als der Lehrgang für Brandschutzbeauftragten, durchzuführen?
Gruß Andreas

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen773063
Datum17.09.2013 20:264928 x gelesen
Geschrieben von Andreas G.ein Bekannter von mir hat mich (abgeschlossen Grundausbildung, AGT) gefragt ob ich bei einer Veranstaltung von Ihm als Brandschutzhelfer helfen würde.
Jetzt habe ich im Internet spezielle Lehrgänge zum Branschutzbeauftragten gefunden. Diesen besitze ich nicht.


Ja ein Brandschutzhelfer benötigt gar keine Ausbildung


Geschrieben von ---ASR A2.2---

6.2 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch
Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von
Entstehungsbränden vertraut zu machen.
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel
ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter
Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter
Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu
berücksichtigen.
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche
Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im
Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
gehören zur fachkundigen Unterweisung.


Sollte auf einen Feuerwehrmann zutreffen

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern773085
Datum17.09.2013 22:064701 x gelesen
Hallo Andreas,

der Brandschutzbeauftragte ist vereinfacht ausgedrückt der "kleine Berater im vorbeugenden Brandschutz im Betrieb". Jemand mit einer überschaubaren Ausbildung, die in ihn die Lage versetzten soll die typischen, kleinen Standard-Brandschutzfragen im Betrieb beantworten können sollte.
Eine BSB ist KEIN Fachplaner / Fachberater für den VB - das überschreitet die Grenzen seiner Ausbildung bei Weitem.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorAndr8eas8 G.8, Simmerath / Nordrhein-Westfalen773159
Datum18.09.2013 17:314428 x gelesen
Ok. Dankeschön für die schnellen Antworten

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AutorTors8ten8 B.8, Neuthard / Baden württemberg773169
Datum18.09.2013 19:174362 x gelesen
Servus
für den Brandschutzbeauftragten gibt es eine extra schulung die geht
2 Wochen

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AutorAndr8é S8., Essen / NRW773176
Datum18.09.2013 20:414225 x gelesen
Hallo Torsten,

Geschrieben von Torsten B.für den Brandschutzbeauftragten gibt es eine extra schulung die geht
2 Wochen


Es gibt keine verpflichte Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in Deutschland, sondern nur Empfehlungen welche Ausbildungen sie haben sollten. Ein Unternehmer kann jeden bestellen, den er für geeignet hält. Das für die Tätigkeit eine Ausbildung nötig ist, ist eine andere Sache.


Gruß
Andre

Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW773267
Datum20.09.2013 10:114117 x gelesen
Geschrieben von Andreas G.Ist es mir trotzdem möglich dieses Tätigkeit, auf Grund meiner Feuerwehrausbildung, die ja deutlich umfangreicher ist als der Lehrgang für Brandschutzbeauftragten, durchzuführen?

Ich habe die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten beim VdS gemacht. Hierzu ist zu sagen, dass das eine rein vorbeugende, beratende Tätigkeit ist. Abwehrender Brandschutz gehört da nicht dazu.
Dafür wird man zwei Wochen mit Bauordnungen und Vorschriften präpariert. 100% Theorie im vorbeugenden Brandschutz. Dabei aber immer auf das beschränkt, was in der Praxis öfter mal vorkommt.

D.h. der Brandschutzbeauftragte hat keinerlei Kenntnisse im abwehrenden Brandschutz, die über die Benutzung eines Feuerlöschers oder Wandhydranten hinausgehen. Desweiteren führen sie auch keine Einsatzplanungen o.ä. durch.

Die Gesamtausbildungsdauer sind drei Wochen, wobei die erste Woche (physikalische Grundlagen) erlassen wird, wenn man eine fachliche Vorbildung nachweisen kann.

Ich denke, dass auch einem aktiven FWler diese Ausbildung nicht schadet, wenn er sie betrieblich nutzen soll. Sie ist aber nicht vorgeschrieben. Lediglich der Feuerversicherer kann im Rahmen seiner Risikobewertung eines Objektes vorgaben hierzu machen.


Brandschutzhelfer sind hingegen in einem Betrieb unterwiesene Personen, die im Brandfall spezielle vorher definierte Aufgaben wahrnehmen.
Dies kann auch die Bekämpfung eines Entstehungsbrandes mit "Bordmitteln" sein. Aber in erster Linie, Evakuierung, Vollzähligkeitskontrolle und Rückmeldung an die Betriebsleitung.

DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern773282
Datum20.09.2013 12:223945 x gelesen
In Bayern können Zugführer einer FF oder WF an der Feuerwehrschule Regensburg in einem Crashkurs die noch fehlende Inhalte der BSB-Ausbildung nach Musterausbildungsplan absolvieren und somit den formellen BSB erwerben. (habe ich auch gemacht).

Eine weitere intensive Beschäftigung mit dem Thema ist unverzichtbar, wenn man mehr als "Pipfax"-Aufgabenstellungen bearbeiten will/soll. So ist z.B. das Herbstseminar des WFV-Bayern an einem der beiden Tage auch als Fortbildungsveranstaltung für BSB konzipiert.

Für alle Fälle nochmal: der BSB ist KEIN Fachplaner für den VB.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern773289
Datum20.09.2013 13:373819 x gelesen
Für Interessierte die nachfolgende Information:

Beim Werkfeuerwehrverband Bayern gibt es einen eigenen Fachbereich "Brandschutzbeauftragte". Wir kümmern uns um deren Anliegen, beraten etc......
Wenn es hier Fragen gibt, ist es auch möglich, sich an diesen Fachbereich zu wenden. Das entsprechende Kontaktformular findet ihr unter:

http://www.wfv-bayern.de/index.php/2011-09-08-18-47-18/fachbereiche

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW773291
Datum20.09.2013 13:413916 x gelesen
Geschrieben von Gerrit L.Ja ein Brandschutzhelfer benötigt gar keine Ausbildung

Buist Du da sicher? Ich soll nächste Woche als Brandschutzhelfer unterwiesen werden und bin dafür extra mit anderen Kollegen einen Tag lang zur Schulung bei der BF Gelsenkirchen.

Meine HP: OT112.de Rund 60000 Fotos von Einsätzen, Einsatzfotos und Luftrettung.

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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern773311
Datum20.09.2013 15:403872 x gelesen
Gerrit liegt hier falsch. Die Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 Maßnahmen gegen Brände fordert die Ausbildung der Brandschutzhelfer und enthält auch Angaben zum Mindestumfang der Ausbildung.
Dazu gehören unter anderem eine Einweisung der Brandschutzhelfer in die Brandschutzorganisation des zu betreuenden Bereiches und praktisches Feuerlöschtraining mit den vorhandenen Löscheinrichtungen.

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern773312
Datum20.09.2013 16:053920 x gelesen
Geschrieben von Markus H.Dazu gehören unter anderem eine Einweisung der Brandschutzhelfer in die Brandschutzorganisation des zu betreuenden Bereiches und praktisches Feuerlöschtraining mit den vorhandenen Löscheinrichtungen.

was ein BG, TÜV, ... Lehrgang nicht (alleine) leisten kann
sollten außerdem alle*) Mitarbeiter haben

*)bis auf wenige, die nicht greifbar bzw. körperlich/geistig nicht dazu in der Lage sind

MkG Helmut

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