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Thema | Beschaffung neuer Einsatzmittel - Wer entscheidet? | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Feli8x K8., Cottbus / Brandenburg | 773531 | |||
Datum | 24.09.2013 11:22 | 3416 x gelesen | |||
Hallo liebe Community. Ich bin verzweifelt auf der Suche nach Informationen über das generelle Ablaufverfahren zur Beschaffung neuer technischer Einsatzmittel (bspw. Drohnen, Leitstellentechnik, etc.) für Feuerwehren in Deutschland, ich bräuchte dringend etwas fachlichen Input für meine Studienarbeit zu oben genanntem Thema :), die Onlinerecherche ist bis dato leider noch nicht so berauschend ausgefallen :( Es wäre super, wenn der ein oder andere mir etwas auf die Sprünge helfen könnte bzw. einen guten Ratschlag parat hat. Speziell (immer aus Sicht der Berufsfeuerwehr): Wer bzw. welche Gremien entscheiden über die Neuanschaffung von technischen Einsatzmitteln? (im Prinzip fällt das doch in den Aufgabenbereich der Kommunen, oder? bedeutet das, dass die entgültige Entscheidung über eine Neuanschaffung seitens der "Politik" getroffen wird oder täuscht dieser Eindruck?) Wie kann ich mir den Entscheidungsprozess vorstellen und nach welchen (einheitlichen?) Ausschreibungsregeln geht eine solche Entscheidung/Beschaffung von statten? Auf welche Besonderheiten ist bspw. bei der Beschaffung einer Aufklärungsdrohne zu achten, muss diese in irgendeiner Form im Vorfeld durch eine zentrale Stelle(gem. DIN, TÜV, etc.) standardisiert/ lizensiert sein? Gibt es dazu allgemein anerkannte Regelungen in der BRD bzw. EU? Falls ja, welche Instanz übernimmt eine Lizensierung einer neuartigen Technik für Feuerwehren in Deutschland? So, das sind jetzt ganz schön viele Fragen auf einmal, dennoch hoffe ich, dass mir der ein oder andere vielleicht einen Tipp geben kann :) Ich bedanke mich! Mit freundlichen Grüßen Kleebi | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 773534 | |||
Datum | 24.09.2013 11:27 | 1888 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix K.Ich bin verzweifelt auf der Suche nach Informationen über das generelle Ablaufverfahren zur Beschaffung neuer technischer Einsatzmittel (bspw. Drohnen, Leitstellentechnik, etc.) für Feuerwehren in Deutschland, Ein Blick in die ersten §§ der jeweiligen Landesbrand- bzw. Feuerwehrgesetze hilft.... Zuständigkeit für die Feuerwehr liegt in D bei den Gemeinden... Für übergeorndete Aufgaben (dazu gehören i.d.R. die Kreisleitstellen, ggf. auch Sonderfahrzeuge, u.U. auch Drohnen) die Kreise bzw. das Land. Geschrieben von Felix K. Speziell (immer aus Sicht der Berufsfeuerwehr): Brandschutzbedarfsplan (eigen-, fremderstellt) interne Arbeitskreise Chefs Vorgaben Geschrieben von Felix K. Wie kann ich mir den Entscheidungsprozess vorstellen und nach welchen (einheitlichen?) Ausschreibungsregeln geht eine solche Entscheidung/Beschaffung von statten? von "(auch/als erster) haben wollen" bis hin zu reinen Ersatzbeschaffungen... Ausschreibungsregeln? Die normalen die für alle öffentlichen Beschaffungen gelten, vgl. VOL uvm. Geschrieben von Felix K. Auf welche Besonderheiten ist bspw. bei der Beschaffung einer Aufklärungsdrohne zu achten, muss diese in irgendeiner Form im Vorfeld durch eine zentrale Stelle(gem. DIN, TÜV, etc.) standardisiert/ lizensiert sein? da soll sich der drum kümmern, der die in Deutschland verkaufen will - ansonsten gibts VIELES was m.E. weit wichtiger ist... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773536 | |||
Datum | 24.09.2013 11:35 | 1577 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Felix K. Wer bzw. welche Gremien entscheiden über die Neuanschaffung von technischen Einsatzmitteln? Da die Einrichtung und der Unterhalt einer Feuerwehr Sache der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt ist wird auch diese über Beschaffungen entscheiden. Wobei da natürlich Richtlinien und Vorgaben von anderen Seiten zu beachten sind. Das geht von der Forderung eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten bis hin zu Normen und Vorgaben z.B. vom jeweiligen Bundesland bzw. der Aufsichtsbehörden. Wobei die Gemeinden da recht viel "Freiheit" haben. Beispiel: Viele Bundesländer geben beim Kauf von Feuerwehrfahrzeugen Zuschüsse. Diese sind aber an Vorgaben gebunden. Damit wollen die Länder eine Lenkungsfunktion ausüben. Zuschüsse sind dabei z.B. an die Einhaltung einschlägiger Normen gebunden. Es verbietet aber (fast *) niemand einer Gemeinde auf die Zuschüsse zu verzichten und damit ein von der Norm abweichendes Fahrzeug zu kaufen. *) der Verzicht auf eine möglichen Zuschuss muss da schon gut begründet sein. Sonst kann die Gemeinde Probleme mit dem Haushalt bekommen. Auf Einnahmen ( hier Zuschüsse ) zu verzichten kann da gegen das Gebot des wirtschaftlichen Handels verstossen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Andr8è D8., Calau / Brandenburg | 773538 | |||
Datum | 24.09.2013 12:00 | 1564 x gelesen | |||
Hallo Felix, bei Gelegenheit einfach mal bei der BF in Cottbus anrufen und ggf. einen Termin für ein Gespräch machen. Die Kollegen dort haben schon mehreren Studenten (erfolgreich) bei der Lösung ihrer Studienaufgaben geholfen. Gruß André | |||||
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