News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | KFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT? | 31 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 773912 | |||
Datum | 01.10.2013 18:36 | 11307 x gelesen | |||
Hallo zusammen, hier mal eine kurze Frage und Bitte um KURZE Antwort. Sind Sicherheitsgurte in Feuerwehrfahrzeugen Pflicht oder gibt es eine Ausnahmegenehmigung? Ich meine keine älteren Fahrzeuge, sondern Fahrzeuge neueren Datums, die mit Sicherheitsgurt ausgestattet sind. Folgender Sachverhalt. KFZ geht in die Werkstatt (Inspektion, Wartung, TÜV oder was auch immer). Der Werkstattleiter gibt an, das das Schloss vom Sicherheitsgurt am Fahrersitz defekt ist und legt das Fahrzeug still. Feuerwehrmann XY darf diese Sache nicht prüfen. Werkstatt bestellt Ersatzteile - Dauer "ein paar Tage". Kann es rechtlich sein, das wegen eines mutmaßlichem defekten Schloss am Sicherheitsgurt ein Feuerwehrfahrzeug für mehrere Tage außer Betrieb genommen wird oder gibt es Ausnahmegenehmigungen? Bitte keine Diskussion über den Sinn von Sicherheitsgurten in Feuerwehrfahrzeugen. Davon bin auch ich überzeugt Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 773913 | |||
Datum | 01.10.2013 18:51 | 8692 x gelesen | |||
Die Frage ist eigentlich eher wer ein Fahrzeug stilllegen darf. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 773914 | |||
Datum | 01.10.2013 18:56 | 8538 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hubert K. Sind Sicherheitsgurte in Feuerwehrfahrzeugen Pflicht Ja (ältere Fahrzeuge mal ausgenommen). Geschrieben von Hubert K. oder gibt es eine Ausnahmegenehmigung? Nicht dass ich wüßte. Wozu auch. Geschrieben von Hubert K. Folgender Sachverhalt. KFZ geht in die Werkstatt (Inspektion, Wartung, TÜV oder was auch immer). Der Werkstattleiter gibt an, das das Schloss vom Sicherheitsgurt am Fahrersitz defekt ist und legt das Fahrzeug still. Wenn das eine Feuerwehrinterne Werkstatt ist, so vermutlich ok. Wenn nicht, seit wann befindet eine KFZ-Werkstatt über die Stilllegung von Kraftfahrzeugen, gleich welcher Art? Das obliegt immer noch dem bei der Feuerwehr entsprechend Verantwortlichen. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 773915 | |||
Datum | 01.10.2013 19:04 | 8342 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Wenn das eine Feuerwehrinterne Werkstatt ist, so vermutlich ok. Wenn nicht, seit wann befindet eine KFZ-Werkstatt über die Stilllegung von Kraftfahrzeugen, gleich welcher Art? Das obliegt immer noch dem bei der Feuerwehr entsprechend Verantwortlichen. Heikle Sache... man müsste sich mal exakt anschauen, wie das rechtlich geregelt ist. Folgende Argumentation könnte ich mir vorstellen: Das Fahrzeug ist mit defektem Gurtschloss als nicht mehr betriebssicher einzustufen. Lässt der Werkstattmeister jemanden mit einem solchen Fahrzeug vom Hof fahren und es passiert etwas, dann ist er dafür eventuell mit haftbar zu machen. Wäre nicht meine Sicht der Dinge aber vielleicht spielt eine solche "Angst vor Repressalien" eine Rolle. Man müsste dazu jetzt die exakte Aussage der Werkstatt kennen zum Sachverhalt. | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 773917 | |||
Datum | 01.10.2013 19:31 | 7975 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steffen W. Heikle Sache... man müsste sich mal exakt anschauen, wie das rechtlich geregelt ist. Folgende Argumentation könnte ich mir vorstellen: Das Fahrzeug ist mit defektem Gurtschloss als nicht mehr betriebssicher einzustufen. Lässt der Werkstattmeister jemanden mit einem solchen Fahrzeug vom Hof fahren und es passiert etwas, dann ist er dafür eventuell mit haftbar zu machen. Nö, gar nicht heikel. Der Werkstattmeister muss natürlich auf den betriebsunsicheren Zustand hinweisen. Aber verbieten darf der erstmal gar nix. Übrigens auch ein gern genommenes Argument vieler Werkstätten, wenn sie schnell noch einen Satz neuer Bremsklötze und -scheiben oder mal schnell noch neue Stoßdämpfer verkaufen wollen: "Mit dem Fahrzeug darf ich sie so nicht vom Hof lassen". Einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen... Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 773918 | |||
Datum | 01.10.2013 19:36 | 7920 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Nö, gar nicht heikel. Der Werkstattmeister muss natürlich auf den betriebsunsicheren Zustand hinweisen. Aber verbieten darf der erstmal gar nix.Übrigens auch ein gern genommenes Argument vieler Werkstätten, wenn sie schnell noch einen Satz neuer Bremsklötze und -scheiben oder mal schnell noch neue Stoßdämpfer verkaufen wollen: "Mit dem Fahrzeug darf ich sie so nicht vom Hof lassen". Einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen... So sehe ich es auch. Stilllegen darf ein Prüfer einer Prüforganisation oder auch die Polizei. Sonst noch wen vergessen? In einer Werkstatt einer eigenen Feuerwehr/eines eigenen Unternehmens kann das natürlich anders geregelt sein. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 773921 | |||
Datum | 01.10.2013 20:32 | 7849 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert K. Sind Sicherheitsgurte in Feuerwehrfahrzeugen Pflicht oder gibt es eine Ausnahmegenehmigung? Ja sind pflicht und jeder sollte die Paar Sekunden haben um sich vor dem losfahren anzuschnallen. Ausnahmen gibt es m.W. für in der Kabine eingebaute PA Halterungen, da der AGT durch den Pressluftatmer - wenn er angelegt ist - gesichert ist. Löst er die Verriegelung dann beim Aussteigen ist das wie abschnallen. Ich frage mich nur grade wie das ist wenn man den PA nicht schultert... Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 773922 | |||
Datum | 01.10.2013 20:36 | 7699 x gelesen | |||
Ich leg es trotzdem an, bei uns sind auf den Angriffstruppplätzen meiner Erinnerung nach keine Gurte verbaut. MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773924 | |||
Datum | 01.10.2013 20:44 | 7773 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Stefan R. Ich leg es trotzdem an, bei uns sind auf den Angriffstruppplätzen meiner Erinnerung nach keine Gurte verbaut. darf ich raten: die sitzen entgegen der Fahrrichtung? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 773925 | |||
Datum | 01.10.2013 20:44 | 7655 x gelesen | |||
Ja;) MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773926 | |||
Datum | 01.10.2013 20:52 | 7735 x gelesen | |||
Hallo, Dachte ich es mir. Wie ist der aktuelle Stand der Vorschriften: müssen nun Sitze entgegen der Fahrtrichtung mit Sicherheitsgurte ausgestattet sein oder nicht? Ich kenne Feuerwehrfahrzeuge mit Gruppenkabine die noch nicht alt sind wo die Sicherheitsgurte für den AT fehlen MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 773932 | |||
Datum | 01.10.2013 21:22 | 7612 x gelesen | |||
Ich hatte letzten Sommer mal einen kleinen Artikel und eine Umfrage zum Thema "Anschnallen in Feuerwehrfahrzeugen" erstellt. Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Ausnahme zum Anschnallen, seit denn, es sind altersbedingt keine Gurte verbaut. Weiterhin dürfte eine Führungskraft es nicht erlauben, dass das Einsatzfahrzeug mit defektem Gurtschloß benutzt wird. Wer das wissentlich zulässt, ist meiner Meinung nach mit in der Haftung im Schadensfall. Wer mag, darf gerne noch an meiner obe verlinkten Umfrage teilnehmen, je mehr Leute abstimmen, umso interessanter das Ergebnis. Gruß Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 773933 | |||
Datum | 01.10.2013 21:27 | 7527 x gelesen | |||
Entgegen der Fahrtrichtung generell ja, schau dir beispielsweise mal die KdoW der MTF des Bundes an. Bezüglich der PA: In §35a der StVZO steht nur Sicherheitsgurt oder andere Rückhaltesysteme. Ein angelegter, noch nicht entriegelter PA zählt wohl auch als Rückhaltesystem wenn die ganze Konstruktion abgenommen wurde. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 773934 | |||
Datum | 01.10.2013 21:33 | 7535 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Stilllegen darf ein Prüfer einer Prüforganisation oder auch die Polizei. Sonst noch wen vergessen? Naturlich: die Zulassungsbehörde! Was mich vor allem wundert ist: Die angebliche Weigerung, den behaupteten Schaden selbst in Augenschein zu nehmen. Wer sowas bei einem Privatkunden machen würde, hätte wohl schlagartig einen Kunden weniger. (was mich leider nicht wundert: Dass der Schaden vorher nicht aufgefallen ist...) | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 773935 | |||
Datum | 01.10.2013 21:35 | 7446 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Ein angelegter, noch nicht entriegelter PA zählt wohl auch als Rückhaltesystem wenn die ganze Konstruktion abgenommen wurde. Das möchte ich im Hinblick auf die notwendigen Bauartgenehmigungen und auch aus technischen Überlegungen doch ganz erheblich anzweifeln. Oder hat irgendjemand eine entsprechende Zulassung vorliegen? Bis zum Beweis des Gegenteils halte ich das für ein ähnlich großes (und verbreitetes) Märchen wie die bekannte "...dann bist du nicht versichert"-Story. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 773936 | |||
Datum | 01.10.2013 21:46 | 7368 x gelesen | |||
Interessiert mich auch, aber ich habe noch nichts gefunden. Es steht auch leider nirgendwo was der Gesetzgeber unter "sonstiger Rückheltevorrichtung" versteht. Vielleicht sollte man da mal bei einem Aufbauhersteller nachfragen? Die müssten ja wissen was sie da zusammenschrauben. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 773937 | |||
Datum | 01.10.2013 22:19 | 7365 x gelesen | |||
Ich habe da etwas gefunden. DIN EN 1846 - 2 Feuerwehrfahrzeuge 5.1.2.2.3 Kabinen mit Halterungen für Atemschutzgeräte (AG) Quelle: http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Atemschutz/Documents/Atemschutzgeraetehalterungen.pdf Daraus schließt man dass Sicherheitsgurte vorhanden sein müssen. Auf Seite 5 sind die Gurte gut zu sehen, ebenfalls ist dies bei Lentner so, bei anderen habe ich keine Bilder gefunden. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Hinn8erk8 P.8, Göttingen / Niedersachsen | 773939 | |||
Datum | 01.10.2013 23:06 | 7222 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Entgegen der Fahrtrichtung generell ja, schau dir beispielsweise mal die KdoW der MTF des Bundes an. Nur woher weiß der kleine Feuerwehrler am Ende der Nahrungskette, ob der Hersteller seines Feuermobils die Halterung entsprechend gebaut und getestet hat? Wenn ich mir die Konstruktion bei unserem LF (Ziegler 2009/2010) so ansehe, hege ich sehr ernste Zweifel. Da genügt ein kurzer Ruck und der PA liegt in den Händen. Dann fliegt beim Unfall nicht nur das Personal, sondern auch der Ballast auf dem Rücken durch die Kabine. Zumal die Frage ist, was die PA-Hersteller von dieser Nutzung halten. Die Antwort kann ich mir schon denken. MfG Hinnerk MEINE Meinung, nicht die anderer Leute. Viele Leute kaufen mit dem Geld, das sie nicht haben, Dinge, die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht ausstehen können. (Passt auch zur Feuerwehr) | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 773940 | |||
Datum | 01.10.2013 23:07 | 7381 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Daraus schließt man dass Sicherheitsgurte vorhanden sein müssen. Das finde ich etwas abenteuerlich geschlossen. Geschrieben von Christian B. Auf Seite 5 sind die Gurte gut zu sehen, Das ist eine Sitzbank in Fahrtrichtung, da müssen unzweifelhaft Gurte vorhanden sein. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 773945 | |||
Datum | 02.10.2013 03:07 | 7156 x gelesen | |||
Das kenne ich auch mit den PA. Wir haben aber 3 Sitze entgegen der Fahrtrichtung und nur 2 haben PA. Aber auch der 3. Sitzplatz hat keinen Gurt meines wissens nach. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 773947 | |||
Datum | 02.10.2013 08:39 | 7004 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Wie ist der aktuelle Stand der Vorschriften: Eine Vorschrift kann ich Dir nicht nennen. Da ich aber aus gegebenen Anlaß von ein paar Fahrzeugherstellern umfangreiches Informaterial auf dem Schreibtisch habe: - alle Sitze in Fahrtrichtung sind standardmäßig mit Anschnallgurten versehen, - bei allen Sitzplätzen entgegen der Fahrtrichtung sind Anschnallgurte optional. Auch wenn keine PA-Halterung im Sitz verbaut ist. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 773957 | |||
Datum | 02.10.2013 13:16 | 6706 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinnerk P.Nur woher weiß der kleine Feuerwehrler am Ende der Nahrungskette, ob der Hersteller seines Feuermobils die Halterung entsprechend gebaut und getestet hat Er schaut ins Feuerwehr-Forum, und da steht dick und fett: Die Begurtung eines in der Halterung verriegelten PA kann niemals einen Sicherheitsgurt nach StVO/StVZO ersetzen. Weder technisch noch rechtlich. Das war doch jetzt einfach, oder? ;-) | |||||
| |||||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 773960 | |||
Datum | 02.10.2013 13:24 | 6700 x gelesen | |||
Geschrieben von Hinnerk P.Zumal die Frage ist, was die PA-Hersteller von dieser Nutzung halten. Die Antwort kann ich mir schon denken. Es soll(te) wohl auch PAs geben, die zusammen mit der Halterung einen Sicherheitsgurt ersetzen können (hatte da mal vor Jahren von gehört), scheinen aber nicht wirklich verbreitet zu sein oder man hat das evtl seitens der PA-Hersteller doch sein gelassen. Wenn man aber bedenkt, dass ja auch an PA-Begurtungen gearbeitet wird, die als Haltegurte zur Absturzsicherung uä zugelassen sind, dürfte es wohl technisch auch kein Problem sein, mit einer entsprechenden PA-Halterung ein Rückhaltesystem im Fahrzeug zu realisieren, wird dann wohl eher an den rechtlichen Sachen bzw dem damit verbundenen Aufwand bzw dem späteren praktischen Betrieb scheitern, zumal man ja auch sicherstellen müsste, das die PA Begurtung auch nach x Jahren/Einsätzen/Reinigungen usw die Funktion noch erfüllt. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 773976 | |||
Datum | 02.10.2013 16:55 | 6597 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.In §35a der StVZO steht nur Sicherheitsgurt oder andere Rückhaltesysteme. Da kommt die Frage auf, ob der §35a überhaupt für Feuerwehrfahrzeuge gültig ist, denn er spricht von § 35a (2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h Gruß Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 773979 | |||
Datum | 02.10.2013 18:06 | 6643 x gelesen | |||
Das stimmt so nicht. Du musst den Absatz zuende lesen. (2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein. Dieser Absatz besagt dass o.g. Fahrzeuge, wenn sie mehr als 25 km/h fahren können, mit Sitzverankerungen, Sitzen und (wenn ihr Gewicht mehr als 3,5 t beträgt) Kopfstützen an den Vordersitzen ausgestattet werden müssen. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_35a.php Bis zum Punkt (2) ist nirgendwo eine Einschränkung vorhanden auf welche Fahrzeuge es sich bezieht. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 773990 | |||
Datum | 02.10.2013 20:56 | 6460 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Da kommt die Frage auf, ob der §35a überhaupt für Feuerwehrfahrzeuge gültig ist, denn er spricht von da gibt es ja noch Absatz 5: Die Absätze 2 bis 4 gelten für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die hinsichtlich des Insassenraumes und des Fahrgestells den Baumerkmalen der in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge gleichzusetzen sind, entsprechend. | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 774066 | |||
Datum | 04.10.2013 00:45 | 6627 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein. Nicht mehr als 3,5 t! Nur die brauchen Kopfstützen. Und von Gurten steht da nichts. Geschrieben von Christian B. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Das bezieht sich nur auf den Fahrersitz, das man bei angelegtem Gurt alle zur Fahrzeugbedienung nötigen Bedienelemente ohne sich abzuschnallen erreichen kann. Von Gurten im Mannschaftsraum oder an PA steht da nichts (nicht mal was vom Beifahrersitzplatz). Was ich halt suche, ist die Vorgabe, das Gurte auch bei Sitzen entgegen der Fahrtrichtung erforderlich sind. Reisebusse mit Sitzen entgegen der Fahrtrichtung haben übrigens auch keine Gurte, wenn die Sitze fest eingebaut sind (z.B. als Bank mit Tisch). Ich habe mal unseren Langen darauf angesetzt, schließlich hat der ja von meinem Geld studiert und ist jetzt Prüfer beim TÜV :=)) Gruß Heinrich Gruß Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Marc8ell8 K.8, Tellingstedt OT Rederstall / Schleswig-Holstein | 774074 | |||
Datum | 04.10.2013 08:51 | 6479 x gelesen | |||
Moin, für uns alle gelten Unfallverhütungsvorschriften. Die BGV D 29 gilt nach Auskunft der FUK Nord also auch für Feuerwehrfahrzeuge und ist somit bindend. (8) In Personenkraftwagen, Sattelzugmaschinen, Lastkraftwagen und in hinsichtlich des Insassenraumes und des Fahrgestelles diesen gleichzusetzenden maschinell angetriebenen Fahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen die Außensitze jeweils mit einem Schulterschräggurt in Verbindung mit einem Beckengurt sowie einer Einrichtung, die die Gurte automatisch dem Benutzer anpasst, und einem im Bedarfsfall in Funktion tretenden Verriegelungsmechanismus (Automatik-Dreipunktgurt) ausgerüstet sein. An den übrigen Sitzen sowie an sämtlichen Sitzen der in Satz 1 genannten Fahrzeuge mit offenem Aufbau oder bei denen Teile des Aufbaues abnehmbar sind und aus diesem Grund die Anbringung eines oberen Gurtverankerungspunktes nicht zulassen, genügt die Ausrüstung mit Beckengurten (Zweipunktgurten). (9) Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme müssen so eingebaut sein, dass ihr einwandfreies Funktionieren bei vorschriftsmäßigem Gebrauch und auch bei Benutzung aller ausgewiesenen Sitzplätze gewährleistet ist. Sie müssen die Gefahr von Verletzungen bei Unfällen möglichst verringern. (10) Absätze 8 und 9 gelten nicht für Klappsitze und für nicht nach vorn gerichtete Sitze. | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 774213 | |||
Datum | 06.10.2013 12:36 | 6417 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcell K.für uns alle gelten Unfallverhütungsvorschriften. Die BGV D 29 gilt nach Auskunft der FUK Nord also auch für Feuerwehrfahrzeuge und ist somit bindend. bedingt richtig. es gilt m.W. keine Nachrüstpflicht! Also Bestandsschutz für alle Fahrzeuge die das früher noch nicht brauchten... (ähnlich wie beim Oldtimer baujahrspezifisch keine Sicherheitsgurte erforderlich sein können, ja oft mangels Festpunkten nicht nachgerüstet werden können) Auch zu dem Thema gibts mehrere Diskussionen (Anschnallen im Fw-Fahrzeug, Ausrüstung mit Gurten usw.). http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=601167 http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=554338#554338 uvm... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Marc8ell8 K.8, Tellingstedt OT Rederstall / Schleswig-Holstein | 774221 | |||
Datum | 06.10.2013 14:06 | 6296 x gelesen | |||
Moin, Ulrich hat da natürlich vollkommen Recht, das haben wir ebenfalls mit der FUK durchgesprochen. Bei einem neueren oder gar Neufahrzeug sind Gurte vorgeschrieben und wenn man ganz ins Detail geht erlischt nach StVZO sogar die Betriebserlaubniß wenn vorhandene Gurte nicht funktionieren. | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 774235 | |||
Datum | 06.10.2013 17:11 | 6184 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcell K.und wenn man ganz ins Detail geht erlischt nach StVZO sogar die Betriebserlaubniß wenn vorhandene Gurte nicht funktionieren. Wenn man schon ins Detail gehen will: nein, das ist falsch. (bedeutet aber nicht, dass man das Fahrzeug dann einfach so weiter benutzen darf) | |||||
| |||||
|
zurück |