News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Zugführer = Brandschutzbeauftragter gemäß BG? | 16 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 721753 | |||
Datum | 15.04.2012 18:25 | 15928 x gelesen | |||
Ich kann es ja nicht glauben, aber hier steht, der Zugführerlehrgang enthält die Befähigung zum Brandschtzbeauftragten gemäß BG? Stimmt das? http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Ausbilden/Documents/Lernzielkatalog_FF_ZF_2004.pdf Gleich dritte Seite Fußnote unter den Lehrgangsstunden und Inhalten. | |||||
| |||||
Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 721754 | |||
Datum | 15.04.2012 18:33 | 10789 x gelesen | |||
Zumindest in Niedersachsen ist das so, dass hierfür zusätzlich zum ZF-Lehrgang folgende Fortbildung erforderlich ist: http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27930&article_id=95978&_psmand=188 | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 721756 | |||
Datum | 15.04.2012 18:41 | 9484 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Alex D. Ich kann es ja nicht glauben, aber hier steht, der Zugführerlehrgang enthält die Befähigung zum Brandschtzbeauftragten gemäß BG? Stimmt das? in Bayern benötigst Du dazu (Zugführer) noch den Lehrgang "Brandschutzbeauftragter", Dauer meines Wissens 3 Tage. Gruß Markus | |||||
| |||||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 721757 | |||
Datum | 15.04.2012 18:42 | 10578 x gelesen | |||
Ich fahre gerade zur Akademie in Celle Nds, trifft sich ja gut. Also wenn ich dann beruflich neben meinem eigentlichen Job auch Brandschtzbeauftragter machen möchte in meiner Firma brauche ich zusätzlich nur diesen Lehrgang? | |||||
| |||||
Autor | Simo8n S8., Ketsch / Baden- Württemberg | 721759 | |||
Datum | 15.04.2012 18:48 | 10410 x gelesen | |||
Hallo, es gibt dazu auch eine unterschriebene Qualifikationsbescheinigung vom Schulleiter der LFS, hier als Download. Diese soll als Nachweis u.a. gegenüber dem Arbeitgeber gelten. Siehe hier (PDF): http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/vb/Documents/Qualifikation_zum_Brandschutzbeauftragten.pdf Hier weitere Infos: http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/vb/Seiten/qualifikationbrandschutzbeauftragte.aspx Hier der Link zur BGI 847, siehe Seite 1 unten: http://www.bge.de/pdf/zh_z445.pdf Hinweis: Diese Qualifikation wird nach den Empfehlungen der vfdb 12/09-01 2009-3 (Bestellung, Aufgaben, Qualifikation vom Brandschutzbeauftragten) nicht anerkannt. Auch die VdS 3111 (Fachkraft für Brandschutz) sieht diese Qualifikation nicht vor. Von Seiten der Feuerwehrverbände (DFV u. Werkfeuerwehrverband) wird diese Anerkennung auch abgelehnt (siehe u.a. Veröffentlichung Sachwerte schützen- Betriebsunterbrechungen vermeiden 50 Jahre WFV Bayern). Grüße | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 721760 | |||
Datum | 15.04.2012 18:51 | 9619 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Also wenn ich dann beruflich neben meinem eigentlichen Job auch Brandschtzbeauftragter machen möchte in meiner Firma brauche ich zusätzlich nur diesen Lehrgang? Das ist nicht so einfach. Letztlich gibt es verschiedene Institutionen, die einen Brandschutzbeauftragten fordern (könnten) und diese stellen (bzw. können stellen) an die Person auch unterschiedliche Anforderungen. Primär sind drei zu nennen: 1. Sachversicherer (Deutsche Sachversicherer stehen auf VdS-anerkannte BSB-Qualifikation - ausländische Sachversicherer ggf. auch andere Qualifikationen) 2. Unfallversicherer (Mein letzter Stand ist, daß die auch mit einem ZF der FF glücklich sind). 3. Genehmigungsbehörden (Geforderte Quali: s. jeweiliger Verwaltungsakt) Sinnvoll wäre natürlich, wenn man mit einem BSB alle Beteiligten glücklich machen kann. MkG Marc | |||||
| |||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 721771 | |||
Datum | 15.04.2012 20:06 | 9106 x gelesen | |||
Servus, .Geschrieben von Markus R. in Bayern benötigst Du dazu (Zugführer) noch den Lehrgang "Brandschutzbeauftragter", Dauer meines Wissens 3 Tage. so wurde mir das bei meinem ZF-Lehrgang auch gesagt Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 775033 | |||
Datum | 17.10.2013 08:23 | 8580 x gelesen | |||
Gemäß BGI 847, herausgegeben von der BGN aber gültig für alle BGen, erfüllt ein ausgebildeter Zugfüher der Feuerwehr die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten. Ein ausgebildeter Gruppenführer der Feuerwehr benötigt eine zusätzliche Ausbildung von 1 Woche (32 Unterrichtseinheiten a 45min). Sicher schadet es nicht, wenn man in beiden Fällen den kompletten 2-wöchigen Lehrgang (64 UE) besucht. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 775035 | |||
Datum | 17.10.2013 09:15 | 7768 x gelesen | |||
Ja, genau so ist es. Zugangvoraussetzung ist der Nachweis des ZF. Dann 3 Tage crash-Kurs an der LFS in Regensburg. Die Referenten kommen vom VB der Deustchen Post (Pawelke, Velten). Der Kurs ist richtig gut und sehr praxisnah gestaltet. Wer auf diesem Weg des BSB macht ist fitter als bei so manchem anderen Anbieter. Der BSB wird auf Basis der vfdb-Richtlinien ebstätigt. Man muß sich aber bewußt sein, wo der BSB fachlich an seine Grenzen kommt. Der BSB ist ganz klar kein Ersatz für den Fachplaner im VB ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 775036 | |||
Datum | 17.10.2013 09:16 | 7625 x gelesen | |||
Da sind die mit der BGI 847 aber sehr mutig ! ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
| |||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 775037 | |||
Datum | 17.10.2013 09:18 | 7643 x gelesen | |||
Servus Volker, dieser Herr Pawelke, ist der identisch mit dem ehemaligen KBR des Kreises Nürnberger Land? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 775040 | |||
Datum | 17.10.2013 10:44 | 7568 x gelesen | |||
Genau der ist es ;-) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 775056 | |||
Datum | 17.10.2013 14:04 | 8067 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Gemäß BGI 847, herausgegeben von der BGN aber gültig für alle BGen, erfüllt ein ausgebildeter Zugfüher der Feuerwehr die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten. Das ist aber eine Sparausbildung. Wie viel vorbeugender Brandschutz wird denn bis zum Zugführer gelehrt? Vor allem geht es doch um den abwehrenden Brandschutz bei unserer Laufbahnausbildung. Selbst Zugführer + 3 Tage halte ich für knapp. In Niedersachsen werden Zugführer innerhalb von einer Woche an der NABK zum BSB ausgebildet - Unterrichtsdauer: 43 Stunden (incl. Lehrgangsorganisation und Prüfung). Die Ausbildung an der NABK richtet sich dabei nach der vfdb Richtlinie 12-09/01. Lediglich 26 Stunden werden aufgrund der Feuerwehrausbildung bis zum ZF anerkannt. Dies sind: Brandlehre - 3 Std Baulicher Brandschutz - 4 Std Anlagentechnischer Brandschutz - 5 Std Organisatorischer Brandschutz - 6 Std Brand- und Explostionsgefahren - 4 Std Brandschutzmanagement - keine Anerkennung Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern - 2 Std Praktische Übungen - volle Anerkennung 2 Std Insgesamt kommt man somit auf 69 Stunden Ausbildung, also zwei Wochen Vollzeit. Das entspricht auch in etwa der Dauer von Lehrgängen anderer Anbieter, z.B. DMT in Dortmund. Ich bin auch froh über jede einzelne Unterrichtsstunde, incl. Exkursionen und habe selbst dabei schnell die Grenzen der Möglichkeiten eines BSB erkannt. Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 775058 | |||
Datum | 17.10.2013 14:15 | 7246 x gelesen | |||
Die Grenzen des BSB auf Basis alleine des Lehrgangs sind schnell erreicht. Es muß viel Praxis und intensive Beschäftigung mit der Materie hinzu kommen. Der 3-Tages Intensiv-Crashkurs für ausgebildete ZF ist nicht schlechter als der 2wöchige Lehrgang bei TÜV etc. Als ZF hast Du eine ganz andere Vorbildung als der Laien-Besucher des kommerziellen Kurses. Da kommen Leute mit Null-Komma-Null Vorahnung und nach zwei Wochen sollen sie Brandschutzbeauftragte sein. Ich vertrete die Ansicht, dass der erfahren ZF mit einem guten Abschluß der BSB-Zusatzausbildung an der LFS mehr "drauf" hat als der 2-Wochen Absolvent des kommerziellen Kurses. Wir müssen die wirtschaftlichen Interessen so manchen kommerziellen Kurs-Anbieters im Auge haben. Die BSB-Ausbildung ist ja nicht staatlich geregelt, sondern eine verbandsinterne definierte Ausbildung. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 775065 | |||
Datum | 17.10.2013 16:02 | 9074 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Gemäß BGI 847, herausgegeben von der BGN aber gültig für alle BGen, erfüllt ein ausgebildeter Zugfüher der Feuerwehr die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten. Offensichtlich nicht in NRW: 2 Qualifikation des Brandschutzbeauftragten Zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich bestellt werden, wer zu einem der nachfolgend aufgeführten Personenkreise gehört: 1. ohne zusätzliche Ausbildung: (...) ¡ Oberbrandmeister, Brandinspektoren und Zugführer bei der freiwilligen Feuerwehr In NRW ist OBM die erste "Wartezeit-Beförderung" für GF. Ein OBM ist also mindestens als GF qualifiziert und drei Jahre Brandmeister gewesen (Brandmeister wird in NRW, wer UBM war und den GF-Lehrgang erfolgreich absolviert hat). | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 808759 | |||
Datum | 11.06.2015 08:39 | 7329 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Alex D. Ich kann es ja nicht glauben, aber hier steht, der Zugführerlehrgang enthält die Befähigung zum Brandschtzbeauftragten gemäß BG? Stimmt das? Jetzt nicht mehr, siehe: -> LFS-BaWü " Anerkennung der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Ausbildung in der Feuerwehr " Die Hinweise zur Anerkennung der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Ausbildung in den Feuerwehren in Baden-Württemberg wurden an die DGUV-Information 205-023 Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung und an die DGUV-Information 205-003 Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten angepasst. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
|