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Thema | Sichern von Unfallfahrzeug | 6 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 776510 | |||
Datum | 04.11.2013 21:25 | 6964 x gelesen | |||
LKW rollt weg Gruß Michael | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 776514 | |||
Datum | 04.11.2013 23:25 | 2849 x gelesen | |||
Fehler passieren. Dieser hier hätte schlimm enden können. Ich bin fest davon Überzeugt, das dieser Fehler in dieser Wehr nie wieder vorkommt. Fehler sind auch ein Zentrales Element des Lernens. Für mich ist es Grundwissen (TM) das ich ein Verunfalltes KFZ gegen wegrollen sichere. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz | 776521 | |||
Datum | 05.11.2013 08:28 | 2615 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Für mich ist es Grundwissen (TM) das ich ein Verunfalltes KFZ gegen wegrollen sichere. Ich glaube es sind oft die Selbstverständlichkeiten, die am ehesten vergessen werden, weil man versucht ans Spezielle zu denken. Ich gebe Dir recht, dass die Wehr diesen Vorfall nie vergessen wird, ich finde alleine schon das Video sehr einprägend. Wenn eine solche Masse unkontrolliert am Rollen ist, kanns einem schon anders werden. | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 776527 | |||
Datum | 05.11.2013 09:35 | 2359 x gelesen | |||
Top Ausbildungsvideo :-) Und die betroffene FW hat ihre Lektion mit Sicherheit gelernt... | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 776592 | |||
Datum | 05.11.2013 16:54 | 1857 x gelesen | |||
Wer bezahlt in so einem Fall eigentlich den zusätzlich entstandenen Schaden (in dem Fall wohl mindestens der dahinter stehende LKW auf den der verunfallte rückwärts draufgerollt ist, je nachdem falls der verunfallte Fahrer dadurch noch Schaden genommen hat weil sich die Rettung verzögerte oä)? - Der Verursacher des Unfalls? - Im Rahmen der Amtshaftung die FW bzw deren Stadt weil der zusätzliche Schaden während der Rettungsarbeiten entstanden ist weil man evtl einfachste Grundtätigkeiten nicht gemacht hat 1), welche man ja in eigentlich jeder Vorschrift uä zum Thema VU findet, also sozusagen mehr als Stand der Technik sind? - Die oder einer der Einsatzkräfte, ggf. Führungskräfte, falls das nicht sichern später ggf. aus dem o.g. Grund als grob fahrlässig oä bewertet wird? Hängt natürlich auch stark davon ab was ggf von wem befohlen oder nicht befohlen und dann evtl nicht richtig ausgeführt wurde. 1) das soll ausdrücklich kein Vorwurf an die Einsatzkräfte sein, deswegen habe ich auch nicht "vergessen" geschrieben, es kann ja sein das man annahm aufgrund anderer Gegebenheiten der LKW könnte nicht mehr wegrollen. Oder man hatte evtl auch keine anderen geeigneten Möglichkeiten zur Verfügung mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 776593 | |||
Datum | 05.11.2013 17:03 | 1791 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis E.Die oder einer der Einsatzkräfte, ggf. Führungskräfte, falls das nicht sichern später ggf. aus dem o.g. Grund als grob fahrlässig oä bewertet wird?In vielen Fällen werden Kommunen bzw. kommunale Haftpflichtversicherer auch bei grober Fahrlässigkeit keine Regressansprüche gegen Feuerwehrangehörige richten, erst bei Vorsatz. Geschrieben von Dennis E. es kann ja sein das man annahm aufgrund anderer Gegebenheiten der LKW könnte nicht mehr wegrollen.Vielleicht hatte man den LKW schon mit Bordmitteln festgesetzt, diese aber beim Arbeiten in der Kabine dann unbeabsichtigt/unbemerkt wieder gelöst? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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