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ThemaSichern von Unfallfahrzeug6 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen776510
Datum04.11.2013 21:256964 x gelesen



LKW rollt weg
Gruß Michael

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP776514
Datum04.11.2013 23:252849 x gelesen
Fehler passieren. Dieser hier hätte schlimm enden können. Ich bin fest davon Überzeugt, das dieser Fehler in dieser Wehr nie wieder vorkommt.
Fehler sind auch ein Zentrales Element des Lernens.

Für mich ist es Grundwissen (TM) das ich ein Verunfalltes KFZ gegen wegrollen sichere.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz776521
Datum05.11.2013 08:282615 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Für mich ist es Grundwissen (TM) das ich ein Verunfalltes KFZ gegen wegrollen sichere.

Ich glaube es sind oft die Selbstverständlichkeiten, die am ehesten vergessen werden, weil man versucht ans Spezielle zu denken. Ich gebe Dir recht, dass die Wehr diesen Vorfall nie vergessen wird, ich finde alleine schon das Video sehr einprägend. Wenn eine solche Masse unkontrolliert am Rollen ist, kanns einem schon anders werden.

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AutorRalf8 K.8, Köln / NRW776527
Datum05.11.2013 09:352359 x gelesen
Top Ausbildungsvideo :-)

Und die betroffene FW hat ihre Lektion mit Sicherheit gelernt...

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW776592
Datum05.11.2013 16:541857 x gelesen
Wer bezahlt in so einem Fall eigentlich den zusätzlich entstandenen Schaden (in dem Fall wohl mindestens der dahinter stehende LKW auf den der verunfallte rückwärts draufgerollt ist, je nachdem falls der verunfallte Fahrer dadurch noch Schaden genommen hat weil sich die Rettung verzögerte oä)?

- Der Verursacher des Unfalls?
- Im Rahmen der Amtshaftung die FW bzw deren Stadt weil der zusätzliche Schaden während der Rettungsarbeiten entstanden ist weil man evtl einfachste Grundtätigkeiten nicht gemacht hat 1), welche man ja in eigentlich jeder Vorschrift uä zum Thema VU findet, also sozusagen mehr als Stand der Technik sind?
- Die oder einer der Einsatzkräfte, ggf. Führungskräfte, falls das nicht sichern später ggf. aus dem o.g. Grund als grob fahrlässig oä bewertet wird? Hängt natürlich auch stark davon ab was ggf von wem befohlen oder nicht befohlen und dann evtl nicht richtig ausgeführt wurde.


1) das soll ausdrücklich kein Vorwurf an die Einsatzkräfte sein, deswegen habe ich auch nicht "vergessen" geschrieben, es kann ja sein das man annahm aufgrund anderer Gegebenheiten der LKW könnte nicht mehr wegrollen. Oder man hatte evtl auch keine anderen geeigneten Möglichkeiten zur Verfügung

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP776593
Datum05.11.2013 17:031791 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.Die oder einer der Einsatzkräfte, ggf. Führungskräfte, falls das nicht sichern später ggf. aus dem o.g. Grund als grob fahrlässig oä bewertet wird?In vielen Fällen werden Kommunen bzw. kommunale Haftpflichtversicherer auch bei grober Fahrlässigkeit keine Regressansprüche gegen Feuerwehrangehörige richten, erst bei Vorsatz.

Geschrieben von Dennis E.es kann ja sein das man annahm aufgrund anderer Gegebenheiten der LKW könnte nicht mehr wegrollen.Vielleicht hatte man den LKW schon mit Bordmitteln festgesetzt, diese aber beim Arbeiten in der Kabine dann unbeabsichtigt/unbemerkt wieder gelöst?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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