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ThemaSicherheitsdefizite beim Weihnachtsmarkt: keine Konsequenzen?15 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
Infos:
  • BGN: ASI 8.04: Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben
  • TRGS 3145 / TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren"
  • Arbeitshilfe "Inbetriebnahmeprotokoll ortsbeweglicher Flüssiggasanlagen" (Gasgrill o.ä.)
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg777343
    Datum18.11.2013 13:437220 x gelesen
    hallo,

    schon komisch:

    Nach der Fahrt mit der großen Drehleiter durch den Mengener Martinimarkt, haben Kommandant Frank Seeger, Fachbereichsleiter Recht und Ordnung, Andreas Steck, mit dem Sachverständiger des TÜV-Süd die Markthändler besucht, die eine Gasflasche angeschlossen haben. Dafür mussten die Händler im Vorfeld eine Genehmigung beantragen und bekamen von der Stadtverwaltung ein Merkblatt mit den Vorschriften. ...

    dabei:

    Nur ein Stand hatte alle Vorschriften eingehalten,bei allen anderen gab es etwas zu beanstanden

    und dann diese Aussage:

    Und was passiert nach diesem Rundgang?

    Wir waren vom Ergebnis dieses Rundgangs nicht zufrieden. Wir haben die Händler aufgeklärt, doch weitere Konsequenzen hat es vorerst nicht gegeben. Wir müssen aber die Zuständigkeiten und die Haftfragen klären. Wir werden für die künftige Märkte reagieren müssen.


    Quelle: Stadtnachrichten Mengen auf www.schwaebische.de

    Ich hoffe das es dort doch noch Konsquenzen gibt und die Händler in Sachen Sicherheit auch nachbessern

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMarc8o L8., Hohentengen / Baden-Württemberg777345
    Datum18.11.2013 13:554724 x gelesen
    Da die Mängel nicht er bei diesem Markt aufgetreten sein können, stellt sich für mich die Frage, warum bisher noch nichts geschehen ist?

    ....ich kenne die örtlichen Gegebenheiten und den dortigen Martinimarkt. Sollte hier während eines Marktes ein Gebäude in der Innenstadt, welche sehr dicht mit alten Fachwerkhäusern bebaut ist, brennen dann ....

    Darüber will ich gar nicht nachdenken.

    Hier heißt es: "Aktiv werden!" und zwar sofort.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg777347
    Datum18.11.2013 14:024531 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Marco L.Hier heißt es: "Aktiv werden!" und zwar sofort.

    Und wenn nicht hängt die Stadt da dick mit drin. Sie hat ja jetzt Kenntnis von den Mängel und muss reagieren.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777348
    Datum18.11.2013 14:104281 x gelesen
    Geschrieben von Marco L. Hier heißt es: "Aktiv werden!" und zwar sofort.Gleicher Artikel, bisher hier aber noch nicht zitiert:
    Bei einem Stand mussten wir sogar den Einsatz der Gasflasche untersagen.
    Doch konnten nicht alle Händler den Nachweis vorlegen, dass ihre Anlage innerhalb der zwei vergangenen Jahre geprüft worden ist, obwohl es gesetzlich Pflicht ist.
    Es hat bei einem schwerwiegenden Mangel also schon direkte Konsequenzen gegeben, und teilweise bestehen die anderen "Mängel" darin, dass irgendwelche Dokumente vor Ort fehlten.
    Klar, Sicherheit über alles. Aber auch hier darf man Augenmaß und Ermessen an den Tag legen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen777350
    Datum18.11.2013 14:114317 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ich hoffe das es dort doch noch Konsquenzen gibt und die Händler in Sachen Sicherheit auch nachbessern

    Ein Mangel kann alles und nichts bedeuten. Nur mal so als Beispiel:
    - Wenn bei meinem privaten KFZ die Kennzeichenbeleuchtung ausfällt, dann ist das ein Mangel.
    - Geht zusätzlich das rechte Bremslicht kaputt (mittlere Bremsleuchte vorhanden), so ist ein zweiter Mangel vorhanden.
    - Fällt die komplette Bremsanlage aus, so haben wir einen dritten Mangel.

    Ich vermute mal, dass die Mehrheit des Forums mit Mangel 1 (Kennzeichenleuchte) kein Problem hat, auch wenn der Mangel schon etwas länger vorliegt. Mangel zwei (Bremslicht) wäre möglichst am selben Tag zu beheben und ein Fahrzeug mit Mangel drei (Bremse unwirksam) darf sich gar nicht in Bewegung setzen.

    Überlegung: Was sagt uns nun die Aussage, dass ein KFZ nicht frei von Mängeln ist über das echte Risiko?

    P.S.:
    Bevor sich jemand Sorgen macht: Sogar die Kennzeichenbeleuchtung habe ich sofort repariert :-)

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern777356
    Datum18.11.2013 14:564568 x gelesen
    Hallo Leute, mal kurz was ich auf die schnelle gefunden hab.

    Die Verwendung von Flüssiggasanlagen ist in Veranstaltungsräumen, in Räumen unter Erdgleiche,
    Treppenräumen, Fluren, Durchgängen und Durchfahrten unzulässig.

    Grundsätzliche Anforderungen für Grill- und Bratzwecke

    Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich untersagt. Kann auf Flüssiggasanlagen zu Grill und Bratzwecken aus betrieblichen Gründen nicht verzichtet werden, sind die Flüssiggasflaschen im Einvernehmen mit der Genehmigungsbehörde in allseits geschlossenen, gekennzeichneten Blechschränken mit Bodenbelüftung unterzubringen.Die Blechschränke sind grundsätzlich im Freien, frei zugänglich und gut sichtbar anzuordnen. Schläuche und Leitungen der Flüssiggasanlage sind so zu verlegen, dass sie zugentlastet und gegen mechanische Belastungen geschützt sind.Schlauchleitungen mit einer Länge von mehr als 40 cm sind als Sicherheitsschlauch oder fest verlegte Leitung auszuführen.Die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Flüssiggasanlage


    Die Dichtigkeitsprüfung muss bescheinigt werden. Die Bescheinigung ist auf Verlangen vorzulegen.
    Prüfumfang:
    Leitungsanlage der Flüssiggasanlage, Prüfung der Flüssiggasanlage, Gültigkeit der Bescheinigung, Anschluss einer Schlauchleitung mit max. 40 cm Länge direkt an der Flüssiggasflasche oder dem Umschaltventil, wobei bei der Aufstellung sonstige Schraubverbindungen nicht gelöst werden dürfen.

    Prüfung durch eine "Befähigte Person(Sachkundiger) für Flüssiggas nach Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) alle2 Jahre
    Sicherheits-Gasschlauchleitung mit Steckverbindung(Gassteckdose) alle 2 Jahre
    Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen alle 2 Jahre

    Sonstige Leitungen(deren Schraubverbindungenbeim Aufstellen gelöst bzw.neuverschraubt werden) für eine Aufstellung

    Hinweis: Bei der Aufstellung der Flüssiggasanlage sind die BGV D34 und die TRG 280
    anzuwenden.
    Die maximal zulässige Flüssiggasmenge pro Stand beträgt 2 x 11 kg.

    Die einschlägigen Vorschriften können über www.bgn.de (Shortlink 754) bezogen werden und das sind nicht gerade wenig und können auch bei dem einen oderen Sachbearbeiter zu einer Art Überforderung führen,wenn auf dem dorfeigenen Marktplatz nicht gerade 2 mal die Woche Wochenmarkt mit Imbissbuden stattfindet.
    Gruß Klaus

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg777357
    Datum18.11.2013 15:454244 x gelesen
    Ah! Das Merkblatt der Stadt München. :)

    Noch ein kurzer Hinweis:
    Die TRG 280 ist zum 31.12.2012 ausgelaufen.
    Im Juni ist aber (endlich) die TRBS 3145 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" in Kraft getreten.

    Ich habe im Threadcontainer ebenfalls die ASI 8.04 "Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben" verlinkt. Wer sich daran hält, sollte keine Probleme bekommen.
    Achso, für alle Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die demnächst auf Weihnachtsmärkten und ähnlichen Veranstaltungen ihren Gasgrill rauskramen: Im Threadcontainer hab ich noch ein Inbetriebnahmeprotokoll verlinkt, das den Dokumentationsanforderungen der einschlägigen Vorschriften genügt. (Aber bitte eine Betriebsanweisung ergänzend aushängen)

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern777358
    Datum18.11.2013 16:243954 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Ah! Das Merkblatt der Stadt München. :)

    ich finde das man das nicht zurückhalten muss nur für uns :-)

    und siehst ,du kennst dich aus und ich weiss wo es steht :-)
    Gruß Klaus

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg777359
    Datum18.11.2013 16:263908 x gelesen
    Ach so, noch eine Kleinigkeit (u.a. aus GUV-V / BGV D34):

    Bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen, die aus maximal einem(!) Druckgasbehälter mit nicht mehr als 33 kg Füllgewicht betrieben werden, kann die 2-Jahres-Prüfung durch eine Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine vom Unternehmer beauftragte, sachkundige und zuverlässige Person ersetzt werden.
    Voraussetzungen dafür:
    1. die Verbrauchsanlage ist aus geprüften Einzelteilen zusammengebaut. (§ 33 Abs. 2 BGV D34)

    2. Teile der Verbrauchsanlage, die Verschleiß und Alterung unterliegen, werden nach spätestens 8 Jahren ausgewechselt (betrifft u.a. Druckregler, Schlauchbruchventile, Schläuche, Dichtungen, ggf. Zündsicherung). (§ 18 BGV D34)

    3. Diese Prüfungen werden dokumentiert. (§ 33 Abs. 5 BGV D34)

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW777361
    Datum18.11.2013 16:294304 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ich hoffe das es dort doch noch Konsquenzen gibt und die Händler in Sachen Sicherheit auch nachbessern



    es muss wohl erst auf einem oder im Umfeld(Anleiter-/Anfahrbarkeit von anliegenden Häusern) eines Weihnachtsmarktes eine größere Problematik geben, damit da bei vielen Gemeinden wirklich ernsthaft was durchgezogen wird...

    Klar sieht historisch und eng hübsch aus, kann aber doofe Folgen haben...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü777375
    Datum18.11.2013 17:364095 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.es muss wohl erst auf einem oder im Umfeld(Anleiter-/Anfahrbarkeit von anliegenden Häusern) eines Weihnachtsmarktes eine größere Problematik geben, damit da bei vielen Gemeinden wirklich ernsthaft was durchgezogen wird...

    Klar sieht historisch und eng hübsch aus, kann aber doofe Folgen haben...


    Manche lernen es eben nie, ist ja nicht so das es in Ba-Wü in den letzten Jahren nicht genug Vorfälle gab:

    Stuttgart 2005
    Da sah es aus wie nach einem Bombenangriff, das einzige Glück war das es sich am äußersten Rand auf dem Schloßplatz abspielte wo relativ viel Entfaltungs- und Fluchtraum war.

    Kirchheim/Teck


    Leonberg (...allerdings Pferdemarkt) mit Video


    Gruß Andi

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg778878
    Datum14.12.2013 10:024205 x gelesen
    hallo,

    hier lief es glimpflich ab:

    p.gifFeuerwehreinsatz auf dem Christkindlmarkt [ Regensburg ]

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorLuka8s R8., Karlsruhe / Baden Württemberg778982
    Datum16.12.2013 23:323645 x gelesen
    Hallo,

    ---Zeitung Rheinpfalz--- Wie an jedem Adventswochenende schloss der Markt am Sonntag gegen 21.30 Uhr. In der Nacht zum Montag gingen die beiden Hütten in Flammen auf. Auch die Wärmeschutzdämmung der Fassade des Multifunktionshauses fing Feuer, dieses griff auf das Dach über.

    kompletter Artikel

    SWR Beitrag

    schade um das Gebäude, kenne ich doch die Musikschule in Kandel als sehr engagiert.

    Gruß Lukas

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    AutorLuka8s R8., Karlsruhe / Baden Württemberg778983
    Datum16.12.2013 23:363580 x gelesen
    Noch ein Artikel mit mehr Infos.
    Pfalz Express

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern779178
    Datum20.12.2013 12:373209 x gelesen
    Tja, und ab und zu geht was schief beim Märktle: Explosion auf Weihnachtsmarkt


    Gruß
    CS




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