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Thema | Ausschreibung: so kann man auch auf die Schn.... fallen | 2 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 777364 | |||
Datum | 18.11.2013 16:45 | 3070 x gelesen | |||
hallo,Der Rettungszweckverband Fürstenfeldbruck hatte sich unter Federführung des Verbands in Ingolstadt mit anderen Rettern zusammengeschlossen, um einen besseren Preis für die Funkgeräte (sehen aus wie Handys) zu erzielen. Bei der Ausschreibung wurde aber ein Detail übersehen: Die in Frage kommenden Firmen wurden zwar angeschrieben und zur Abgabe eines Gebot aufgefordert; vergessen aber wurde die förmliche Veröffentlichung der Ausschreibung. Der unterlegene Bieter bemängelte diesen Verfahrensfehler, sodass die Ausschreibung wiederholt werden muss - und das kann dauern. [...] Quelle: Digitalfunk: Probebetrieb trotz fehlender Endgeräte MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 777374 | |||
Datum | 18.11.2013 17:33 | 1601 x gelesen | |||
Eigentlich sind die Folgen dieses Verfahrensfehlers ja doch etwas überzogen. Wenn eine unbeteiligte Firma das geltend machen würde wäre eine Wiederholung des gesamten Prozesses verständlich, aber beim unterlegenen Bieter? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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