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ThemaKompetenzen überschritten: BRK entlässt Rettungsassistenten13 Beträge
RubrikRettungsdienst
Infos:
  • Wegen Medikamentenabgabe gekündigt: Einigung in Sicht
  • Kompetenzen überschritten: BRK entlässt Rettungsassistenten
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg777964
    Datum27.11.2013 13:115804 x gelesen
    oha :-()

    BAD WINDSHEIM - Im Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes sorgen zwei Kündigungen für Aufregung. Weil sie bei einem Notfalleinsatz ihre Kompetenzen überschritten haben sollen, erhielten zwei Rettungsassistenten bereits Ende August ihre Kündigung. Die Gewerkschaft Verdi machte den Fall in einer Pressekonferenz in Nürnberg publik.

    In beiden Fällen wurden die Einsatzkräfte zu Epileptikern gerufen, die unter schweren Krämpfen litten, so die Information von Verdi. Während einer der Rettungsassistenten ein Medikament über einen so genannten Verdampfer verabreicht hat, wurde dieses im zweiten Notfalleinsatz nur zur Anwendung vorbereitet, aber nicht genutzt. ...


    => http://www.nordbayern.de/region/bad-windsheim/kompetenzen-uberschritten-brk-entlasst-rettungsassistenten-1.3296194

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW777966
    Datum27.11.2013 15:063789 x gelesen
    Hallo,

    da ergeben sich für mich als eher Unwissender im Bereich Rettungsdienst folgende Fragen:

    - Ist die Auswahl der üblich genutzten Medikamente in der Notfallrettung Bestandteil der Ausbildung zum Rettungsassistenten?
    - Wenn, wie in dem Text aufgeführt, eine Empfehlung zur Nutzung des Medikaments durch Laien existiert und die die Rettungsassitenten dieses nicht tun, eine strafrechtliche Verfolgung möglich (Unterlassene Hilfeleistung etc.)
    - Weiter heisst es in dem Text, dass dies im Kreisverband Neustadt/Aisch fest geregelt ist. Kann dies in den verschiedenen Landfkreisen unterschiedlich geregelt sein? Beispiel: Im Kreis Wesel ist es geduldet und in Duisburg nicht. Nun währt der RTW aus dem Kreis Wesel nach Duisburg, handelt dort wie sonst üblich und bekommt er hinterher ein Problem, weil es da nicht "geduldet" ist?


    Gruß
    Martin

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW777968
    Datum27.11.2013 15:223627 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Kann dies in den verschiedenen Landfkreisen unterschiedlich geregelt sein?

    Bin zwar auch kein RDler, aber durch mehrere Gesprächsrunden bei verschiedenen Gelegenheiten, an denen auch RDler aus verschiedenen Teilen Deutschlands anwesend waren, ist das durchaus unterschiedlich geregelt, auch innerhalb eines Bundeslandes. M.W. kann zB hier in NRW (wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern) der ärztliche Leiter RD bestimmen, was die Einsatzkräfte in seinem RD-Bereich einsetzen dürfen und was nicht, das fängt bei Medikamenten an über verschiedene Arten zu intubieren, Sichtungsalgorithmen bei MANV,...
    .
    Von einem Bekannten aus Bayern habe ich zB auch mal gehört, das es da sogar mal Diskussionen gab ob Sauerstoff, der ja anscheinend auch als Medikament zählt, verabreicht werden darf und ob man überhaupt Sauerstoff auf einem RTW braucht. Könnte ursprünglich aber auch andere Gründe gehabt haben für solche Überlegungen, da es da ja wohl mal Fälle gab wo RD-Fahrzeuge wegen unsachgemäßer Handhabung von Sauerstoff in die Luft geflogen sein sollen...

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen777969
    Datum27.11.2013 15:233587 x gelesen
    Geschrieben von Martin D. Weiter heisst es in dem Text, dass dies im Kreisverband Neustadt/Aisch fest geregelt ist. Kann dies in den verschiedenen Landfkreisen unterschiedlich geregelt sein?

    Ja, allerdings ist die Frage ob das vom DRK als örtlicher Verein/GmbH entschieden wird.

    Bei uns würde das der ÄLRD des Kreises für alle RA im Kreis festsetzen oder beliebig lassen.

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland777970
    Datum27.11.2013 15:35   3579 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Weiter heisst es in dem Text, dass dies im Kreisverband Neustadt/Aisch fest geregelt ist. Kann dies in den verschiedenen Landfkreisen unterschiedlich geregelt sein? Beispiel: Im Kreis Wesel ist es geduldet und in Duisburg nicht. Nun währt der RTW aus dem Kreis Wesel nach Duisburg, handelt dort wie sonst üblich und bekommt er hinterher ein Problem, weil es da nicht "geduldet" ist?

    Der ärztliche Leiter Rettungsdienst bestimmt letztlich, was ein Retter an den vorgegebenen Massnahmen darf. Daher ergibt sich aus diesen Anweisungen die arbeitsrechtliche Kompetenz. Und was ein Arbeitgeber in Deutschland alles darf, das wissen wir ja.
    Ich finde dieses Verhalten innerhalb einer Hilfsorganisation jämmerlich. Hier in Franken war es ja so: Ein Arzt ist dagegen, der andere dafür. Da wir wissen, dass in Bayern in Notarzt mit jedem Einsatz Geld verdient, könnte der Zorn über das Verhalten im Rahmen der Notkompetenz wohl hier seine Gründe haben. Wenn ich in Norddeutschland irgendwo NEF fahre und meine Assis regeln einen Notfall selbst ... wunderbar! Einmal weniger mein Leben riskiert und mit dem NEF in der Wache geblieben. Leider wird die Notarzt Funktion immer noch extrem überbewertet. Wirklich extrem überbewertet. Aber da sticht man in ein Wespennest, wenn man das Thema vertieft. Notärzte braucht man schon, aber vielleicht bei 10% aller Notfälle. Der Rest ist extremer Luxus des wohlhabendsten Land Europas und offener Kompetenzkrieg.

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü777971
    Datum27.11.2013 15:463445 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Frank E.Der ärztliche Leiter Rettungsdienst

    Der was ???

    Mit vielen Grüßen aus der Großstadt Stuttgart

    Andi

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg777974
    Datum27.11.2013 16:003398 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Frank E.Ich finde dieses Verhalten innerhalb einer Hilfsorganisation jämmerlich. Hier in Franken war es ja so: Ein Arzt ist dagegen, der andere dafür.
    so was würde ich laienhaft als "Saustall" bezeichnen ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorDani8el 8W., Iserlohn / NRW777979
    Datum27.11.2013 16:193365 x gelesen
    Hallo,
    Kurz Beschreibung

    Gruß
    Daniel

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland777980
    Datum27.11.2013 16:313312 x gelesen
    Danke für den Link. Habe kurz gedacht, ich hätte sprachlich wieder eine Deutsch-Schwedisch Mischung gemacht.
    Ein gutes Beispiel für den ärztlichen Leiter Rettungsdienst habe ich in Schwerin kennen gelernt. Hat sein Büro in der BF im Rettungsdienst Bereich, ist oft vor Ort, selbst aktiver Facharzt, sympathisch und mit der richtigen Einstellung zur Sache.
    Hingegen kenne ich Regionen, die haben gar keinen ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Wer soll da Leitlinien vorgeben? Da macht dann wirklich jeder, was er will.

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland777983
    Datum27.11.2013 16:43   3333 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Ist die Auswahl der üblich genutzten Medikamente in der Notfallrettung Bestandteil der Ausbildung zum Rettungsassistenten?
    Definitiv. Ein guter Rettungsassistent muss seine Medikamente kennen, d.h. wenn z.B. ein ortsfremder Arzt Erste Hilfe (mit)leistet und z.B. ein Mittel zur Blutdrucksenkung will, dann muss der Assistent wissen, welche Mittel er auf dem Auto hat. Eine Prüfung wirst Du z.B. sonst nicht bestehen.

    Geschrieben von Martin D. Wenn, wie in dem Text aufgeführt, eine Empfehlung zur Nutzung des Medikaments durch Laien existiert und die die Rettungsassitenten dieses nicht tun, eine strafrechtliche Verfolgung möglich (Unterlassene Hilfeleistung etc.)
    Gute Frage. Garantenpflicht gilt auf jeden Fall für den Arzt. Ob man allerdings den Nicht-Arzt zur Gabe von Medizin verpflichten kann ... hätte ich meine Zweifel. Ehrlich gesagt sind Krampfanfälle ja auch allermeist selbst-limitierend. D.h. wenn jeglicher Sauerstoff verbraucht ist, lässt das Krampfen nach. Den Blut pH und den Sauerstoff/CO2 Gehalt sollte man gerade nach dem Krampf nicht testen. Da fängst Du sonst direkt mit einer Reanimation an - nur nach den Werten gehend ;-) (Bin Meister der Laborausdrucke Messwertfarbe Rot-Rot-Rot-Rot...)
    Vor Krampfanfällen fürchte ich mich nicht so - die Ursache und Folge ist entscheidend. (Angeborene Epilepsie, Hirnerkrankung, Hirnblutung, Schlaganfall, Tumor, Sepsis, Meningitis, Enzephalitis ... Verletzungen durch Sturz unter dem Krampf wie Genickbruch, Schenkelhalsbruch, Hirnblutung....)

    So, noch eine kleine kompetentere Antwort. Übrigens vergessen viele Notärzte, dass Rettungsdienst auch ohne Notärzte funktioniert. Jedoch nicht ohne die Rettungsassistenten und -Sanitäter und Notfallsanitäter.

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    AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG777987
    Datum27.11.2013 17:203215 x gelesen
    Salü Frank

    Bei uns gibt's eher wenige Notärzte, in den Städten eher mehr.

    Die Rettungssanitäter HF (5400 Lehrstunden während 3 Jahren Voll-Time, in etwa Rettungsassistenten) haben eine sehr gute Ausbildung und solle diese auch nützen können.
    Auch gibt es teilweise Prüfungen für bestimmte Medikamente, so dass der Rettungsdienst den Notarzt entlasten kann. Teilweise fährt auch jemand von der Anästhesie mit.
    Das Schmerzmittel via Infusion habe ich das letzte Mal direkt vom Rettungssanitäter bekommen.

    Nach meinem Gefühl werden ca. 80 oder 90 % vom Rettungsdienst ohne Notarzt versorgt.

    Aufbau Rettungswesen Schweiz

    Grüsse aus der Schweiz

    Andy Sulser

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    AutorEnri8co 8F., Treuenbrietzen / Brandenburg777996
    Datum27.11.2013 18:423207 x gelesen
    Die beiden Kollegen sind leider nicht die ersten, denen wegen Kompetenzüberschreitung gekündigt wurde. Es gab vor wenigen Jahren einen ähnlichen Fall, bei dem einem RA gekündigt wurde, weil er Ketanest zur Analgesie verabreicht hat.

    Ich fand es damals schon überzogen und kann auch nur hoffen, dass die beiden Kollegen die Kündigung anfechten können, vor allem, da die beiden anscheinend Fachlich korrekt gehandelt haben und dem Patient keinen weiteren Schaden zugefügt haben. Ich kennen ein Beispiel, bei dem ein Kollege bei persistierender Tachykardie zur Narkose und Kardioversion gegriffen hat, da im Umkreis von 50 km kein NA frei war und der Patient den Transport nach "Load and Go" höchst wahrscheinlich nicht überlebt hätte. Und der hat seinen Job auch noch, weil er Glück hatte, dass sich kein studierter Mediziner auf den Schlips getreten fühlte.

    Ohne die genauen Umstände zu kennen, könnte ich mir vorstellen, dass hier der "Rechtfertigende Notstand" nach §14 STGB greifen könnte, sofern der Notarzt eine Längere Anfahrt hatte und nicht rechtzeitig an der Einsatzstelle zur Verfügung stand.

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü777998
    Datum27.11.2013 19:013180 x gelesen
    Hallo Daniel und Frank,

    Geschrieben von Frank E.Danke für den Link.

    Auch danke ;-)

    Geschrieben von Frank E.Habe kurz gedacht, ich hätte sprachlich wieder eine Deutsch-Schwedisch Mischung gemacht.

    Nein, hast Du durchaus nicht, ich weiß auch was das ist,aber darauf

    Geschrieben von Frank E.Hingegen kenne ich Regionen, die haben gar keinen ärztlichen Leiter Rettungsdienst.

    zielte meine, eigentlich sarkastisch gemeinte, Frage.

    Geschrieben von Frank E.Wer soll da Leitlinien vorgeben? Da macht dann wirklich jeder, was er will.

    Eben. Und nicht nur was Medikamente angeht. Aber das ist eine gaaanz andere und gaaanz lange Geschichte....:-(


    Gruß Andi

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