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ThemaBerliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt18 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW778193
Datum02.12.2013 13:546474 x gelesen
Berliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt

Der 35-Jährige soll sich während einer Fahrt mit dem Rettungswagen an einer hilflosen 18-Jährigen vergangen haben. Vor Gericht trat Alexander F. wie jemand auf, dem übel mitgespielt wurde. Aufrecht saß er im Saal und erklärte, er bestreite die Tat ausdrücklich.

Im Rettungswagen habe sie gemerkt, dass ihr eine Person an die Brust und in die Hose griff.

Als die Ermittlungen begannen, wurde F., ein verbeamteter Feuerwehrmann mit Familie, aus dem Einsatz genommen. Sein Gehalt ist gekürzt. Er hatte auf einen Freispruch gehofft. Dabei setzte er auch auf die Aussagen von zwei Kollegen. Sie erklärten, sie hätten während der Fahrt durch ein Fenster in den hinteren Teil des Rettungswagen sehen können. Es sei in den wenigen Minuten nichts Auffälliges gewesen. Für die Richter war das nicht überzeugend.

Bei einer Verurteilung zu einer Strafe von über einem Jahr geht der Beamtenstatus zwingend verloren.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern778205
Datum02.12.2013 14:584498 x gelesen
Wenn Aussage gegen Aussage steht ist es immer schwierig zu richten.

Ich persönlich habe rein "praktische Schwierigkeiten" mir vorzustellen wie die vorgeworfene Tat in der Praxis während der Fahrt durchgeführt worden sein soll und ohne das die restliche RTW-Besatzung dies bemerkt haben soll.

Was man vom Grundsatz her auch immer bedenken muß ist, dass es immer wieder zu falschen Beschuldigungen gekommen ist. Das hat dann die Existenzen der zu Unrecht Beschuldigten zerstört und ist oftmals erst nach vielen Jahren herausgekommen. Beispiele hierfür gibt es leider genug.

Kann die Tat nicht zweifelsfrei bewiesen werden, sollte der Rechtsgrundsatz gelten "im Zweifel für den Angeklagten". In der Praxis spielt es oftmals auch eien Rolle was für einen Anwalt man sich leisten kann.

Zum konkreten Fall und Urteil können wir alle nichts sagen, da wir den Prozeß in allen Details nicht verfolgt haben.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW778207
Datum02.12.2013 15:064203 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Kann die Tat nicht zweifelsfrei bewiesen werden, sollte der Rechtsgrundsatz gelten "im Zweifel für den Angeklagten".

Geschrieben von http://www.tagesspiegel.de/berlinEr hatte auf einen Freispruch gehofft. Dabei setzte er auch auf die Aussagen von zwei Kollegen. Sie erklärten, sie hätten während der Fahrt durch ein Fenster in den hinteren Teil des Rettungswagen sehen können. Es sei in den wenigen Minuten nichts Auffälliges gewesen. Für die Richter war das nicht überzeugend.

Klingt für mich schon etwas seltsam wenn die Richter erklären: Für die Richter war das nicht überzeugend

Geschrieben von Volker L.Ich persönlich habe rein "praktische Schwierigkeiten" mir vorzustellen wie die vorgeworfene Tat in der Praxis während der Fahrt durchgeführt worden sein soll und ohne das die restliche RTW-Besatzung dies bemerkt haben soll.

Was für mich die Sache nicht plausibler macht im Sinne das Urteils.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW778208
Datum02.12.2013 15:094125 x gelesen
Moin,

Konsequenz: Video - Überwachung in den RTW`s

Extrembeispiel:

Die Mitarbeiter weigern sich alleine mit dem Pat. im Behandlungsraum es RTW`s zu bleiben. Da möchte ich gerne sehen, wie da Arbeitgeber drauf reagieren.

Gruß

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW778213
Datum02.12.2013 16:103964 x gelesen
Geschrieben von Martin D.Konsequenz: Video - Überwachung in den RTW`s

Extrembeispiel:

Die Mitarbeiter weigern sich alleine mit dem Pat. im Behandlungsraum es RTW`s zu bleiben. Da möchte ich gerne sehen, wie da Arbeitgeber drauf reagieren.


Oder ggf Kombination aus beiden, also eine Kamera, die die Besatzung selber einschalten kann wenn sie will, also zB wenn es aufgrund der Situation nicht anders geht als alleine hinten einzusteigen? So hat es das Personal selber in der Hand ein entlastendes Beweismittel zu haben und der Arbeitgeber muss sich nicht uU vorwerfen lassen seine Mitarbeiter zu überwachen.

Wenn die Kamera läuft muss natürlich die Videoanlage manipulationssicher aufzeichnen usw.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern778214
Datum02.12.2013 16:173824 x gelesen
Genau das ist im Extremfall die logische Folge solcher Anschuldigungen !

Das führt dazu, dass der juristische Eigenschutz eventuell höher bewertet wird als die Behandlung des Patienten. Zudem ist eine solche Videoüberwachung auch nicht unproblematisch, weil Persönlichkeitsrechte ganz gezielt betroffen sind. Da der RTW ein Arbeitsplatz ist, ist in Bezug auf das RD-Personal dies auch ein fall für den Betriebsrat. Mir fallen da speziell §§ 75, 80, 87 des Betriebsverfassungsgesetztes ein. Insbesondere der § 87, Regelung 6 ("Einrichtungen die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen").

Mein ganz persönlicher Eindruck ist, die Kammer hat überhaupt nicht erkannt, was die Auswirkungen ihres Urteils sind. Zudem äußere ich meine masive verwunderung (auf Basis der mir bekannten Informationen), wieso es zu einer Verurteilung gekommen ist. Auf Basis meiner heutigen Informationen über den Fall würde ich als Betroffener das Urteil anfechten.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW778217
Datum02.12.2013 16:373837 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.also eine Kamera, die die Besatzung selber einschalten kann wenn sie will, also zB wenn es aufgrund der Situation nicht anders geht als alleine hinten einzusteigen?

Dürfte in der Regel bei der Transportphase ohne NA die Mehrheit sein.

Geschrieben von Dennis E.und der Arbeitgeber muss sich nicht uU vorwerfen lassen seine Mitarbeiter zu überwachen.

Wobei da zwangsläufig Patienten und deren Daten mit aufgezeichnet würden.
Das kann Datenschutzrechtlich auch ein Problem sein....

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW778218
Datum02.12.2013 16:413627 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Auf Basis meiner heutigen Informationen über den Fall würde ich als Betroffener das Urteil anfechten.

Geschrieben von ---www.tagesspiegel.de --- Der Beschuldigte streitet die Vorwürfe ab, ist nun aber zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der 35-Jährige will in Berufung gehen....Der Sanitäter will in Berufung gehen. Bei einer Verurteilung zu einer Strafe von über einem Jahr geht der Beamtenstatus zwingend verloren.

Ich denke da hier die Existenz bedroht ist bleibt ihm kaum ein anderer Weg als Berufung.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern778222
Datum02.12.2013 17:463614 x gelesen
Ich erlaube mir noch einen Hinweis auf Grund der wiedergegebenen Wertung der Richter:

Der Angeklagte muß nicht seine Unschuld beweisen, sondern das Gericht die erwiesene Schuld.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW778225
Datum02.12.2013 18:063561 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Wobei da zwangsläufig Patienten und deren Daten mit aufgezeichnet würden.
Das kann Datenschutzrechtlich auch ein Problem sein....


Ja das wäre das nächste Problem. Ich könnte das mir evtl grob so vorstellen:
- Wenn ein Patient vom RD transportiert wird geht dieser mWn mit dem RD-Unternehmen einen Vertrag ein, vielleicht gibt es die Möglichkeit das Teil diess Vertrages zu machen dass der Patient dann auch automatisch einwilligt, dass er aufgezeichnet werden kann. Falls die Besatzung es für notwendig erachtet die Kamera anzuschalten soll/kann/muss der Patient informiert werden (und ein potentieller Schwindler weiß auch gleich, dass es keinen Sinn macht nachträglich sich etwas auszudenken/vorzutäuschen um Schmerzensgeld oä zu kassieren, solche Fälle gibt es ja auch, nicht nur im RD).
- Bei bewusstlosen Patienten funktioniert ein RD-Transport mWn nach rechtlich so, dass von einer mutwilligen Einwilligung des Patienten ausgegangen wird (da die Alternative ja wäre "ihn auf der Strasse liegen zu lassen"), damit wäre man dann wieder beim obigen Punkt.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorStef8an 8H., Wuppertal / NRW778251
Datum02.12.2013 22:103305 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Mein ganz persönlicher Eindruck ist, die Kammer hat überhaupt nicht erkannt, was die Auswirkungen ihres Urteils sind. Zudem äußere ich meine masive verwunderung (auf Basis der mir bekannten Informationen), wieso es zu einer Verurteilung gekommen ist.

In den drei Wochen Prozessdauer wird es wohl mehr als einen Verhandlungstag gegeben haben. Und jeder Richter weiß, dass der Beamtenstatus bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr aberkannt werden muss. Insofern wird das Gericht schon gute Gründe gehabt haben und von der Schuld überzeugt gewesen sein.

Gruß, Stefan

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen778252
Datum02.12.2013 22:213311 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Mein ganz persönlicher Eindruck ist, die Kammer hat überhaupt nicht erkannt, was die Auswirkungen ihres Urteils sind.

Gegenfrage: Soll das Gericht bewusst ein Fehlurteil sprechen, nur weil die Auswirkungen dann für die Allgemeinheit mutmaßlich besser sind?

Zur Klarstellung: Ich kenne den Fall nur aus dem Forum. Und bei zwei Personen in einem Raum und zwei voneinander abweichenden bzw. einander widersprechenden Aussagen muss halt eine Feststellung getroffen werden. Aber wenn das Gericht nun aufgrund der Aussagen und Glaubwürdigkeitsgutachten zu der Erkenntnis kommt, dass der Sani einer Belästigung des Mädchens schuldig ist, dann kann hier doch nicht das Gericht den Sani freisprechen, nur damit in Zukunft andere Sanis noch "freiwillig" alleine hinten in das Auto einsteigen. Rechtsstaat ist nicht Politik!

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen778254
Datum02.12.2013 22:313170 x gelesen
Aufgrund eines einzelnen Artikels ist das Ganze natürlich schwierig zu beurteilen, ganz klar.

Aber das:
Geschrieben von Uwe S.Rechtsstaat ist nicht Politik!
kann man kontern mit:
"Vor Gericht und auf hoher See....".

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg778255
Datum02.12.2013 22:44   3280 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Aber wenn das Gericht nun aufgrund der Aussagen und Glaubwürdigkeitsgutachten zu der Erkenntnis kommt, ...

Ganz ehrlich? Solche Gutachten haben mehr mit Okkultismus als mit solider wissenschaftlicher Arbeit zu tun. Daran sind genau die "Fach"disziplinen beteiligt, die jemanden mal eben 7 Jahre in die geschlossene bringen können und das ohne dass es irgend eine solide wissenschaftliche Basis für ihre Tätigkeit gibt....

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen778262
Datum02.12.2013 23:26   3286 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Ganz ehrlich? Solche Gutachten haben mehr mit Okkultismus als mit solider wissenschaftlicher Arbeit zu tun. Daran sind genau die "Fach"disziplinen beteiligt, die jemanden mal eben 7 Jahre in die geschlossene bringen können und das ohne dass es irgend eine solide wissenschaftliche Basis für ihre Tätigkeit gibt....

Ganz ehrlich? Ich glaube, dass jemand ein Problem mit dem Rechtsstaat hat - vorzugsweise immer dann, wenn der Rechtsstaat nicht wie gewünscht arbeitet (zuschlägt).

Wenn nun eine Person eine andere Person einer Straftat beschuldigt, dann muss sich der Rechtsstaat halt eine Methode überlegen, wie zu einem Urteil zu kommen ist. Und bei der Konstellation Aussage gegen Aussage läuft es auf eine (letztlich binäre) Entscheidung heraus. Einer hat recht und der andere halt nicht. Nun die Frage: Soll der Richter selbst entscheiden, oder soll er das hohe Gut des Rechtes dem Okkultismus der "Fach"disziplinen unterwerfen? Wenn ich mir jetzt überlege, dass irgendwann ein Richter (studierter Jurist, 40 Jahre alt, glücklich verheiratet, zwei Kinder) entscheiden soll, ob ein anderer Mann (studierter Psychologe, auch so ca 40 Jahre alt, auch glücklich verheiratet und auch zwei Kinder) abends an der Bushaltestelle eine Frau (nicht verheiratet) sexuell belästigt hat, dann habe ich doch den Verdacht, dass da recht schnell ein Fehlurteil bei rauskommen wird weil der Richter auf den Dackelblick des Angeklagten reinfällt. Da lasse ich lieber den Juristen seine Paragraphen bearbeiten und gebe ihm als Hilfe zur Bewertung der Aussagen einen Verhaltensforscher mit Glaubwürdigkeitsgutachten dazu.

Und was den Fall Mollat (und andere) angeht: Bloß weil es ab und an ein paar Fälle gibt, in denen die bekannten Werkzeuge nicht richtig eingesetzt werden / wurden, heißt das noch lange nicht, dass sie grundsätzlich falsch sind. Wenn ein FA(SB) im Atemschutzeinsatz verletzt wird, dann will hier ja auch niemand den Atemschutz abschaffen.

In diesem Sinne wünsche ich noch eine gute Nachtruhe!

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY778265
Datum03.12.2013 02:163197 x gelesen
Servus Uwe,

ich glaube nicht, dass das Gericht hier bewußt ein Fehlurteil gesprochen hat. Was mich in solchen Fällen immer wieder überrascht, ist aber die Tatsache, dass hier Männer unter Generalverdacht stehen. Immer wieder in den letzten Jahren ist es geschehen, dass Frauen Männer wegen sexueller Übergriffe angezeigt haben. In den überwiegenden Fällen wurden die Männer dann auch verurteilt. Bei weiteren Ermittlungen oder durch Zufall stellte sich dann in mehreren Fällen heraus, dass die Anschuldigungen falsch waren und die Männer zu Unrecht verurteilt.
Ich kenne den Fall ja auch nur aus dem Forum, aber irgendwie kommt mir dann schon was spanisch vor. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 778266
Datum03.12.2013 06:213152 x gelesen
Mh. Erinnert mich an die Geschichte einer Bekannten. Die arbeitet in einem Krankenhaus. Dort behauptete eine junge Frau von einem Assistenzarzt nach einer OP ebenfalls belästigt worden zu sein. Problem: der Assistenzarzt war ganze 3 Minuten unter Aufsicht bei Ihr, den Rest der Zeit war Sie nur mit der Bekannten dort.

Ursache: Medikamente..

Hier im Saarland gab es in letzter Zeit 2 Fälle in denen Männer wegen falscher Aussagen sehr lange im Gefängnis saßen.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW778267
Datum03.12.2013 06:243151 x gelesen
Guten Morgen,

und genau so häufig tritt der von dir beschriebene Reflex auf.

Wir alle werden nicht wissen, was in dem RTW wirklich geschehen ist. Und ich mag mir da auch kein Urteil drüber bilden. Zu mal ich die Beteiligten nicht kenne. Und in dem beschriebenen Zustand des Opfers habe ich mich noch nicht befunden und somit kann ich auch die Situation nicht beurteilen.

Was mich viel mehr interessieren würde:

Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rettungsdienst? Gibt es einen Rettungsdienst, der sich mit dieser Problematik schon befasst hat?

Gruß

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