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ThemaEinsatzbereiter Stromerzeuger8 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
 
AutorSven8 M.8, Saarbrücken / Saarland778857
Datum13.12.2013 15:026792 x gelesen
Hallo
ich würde gerne mal wissen, ob es eine Vorschrift gibt in der drinne steht, wie voll ein Tank am Stromerzeuger auf dem LF sein MUSS.

Habe von einem Arbeitskollegen gehört, dass Ihr Gerätewart ( RLP, kleiner Lbz ) der Meinung ist, den Tank leer zu lassen und erst im Einsatzfall das Gemisch zu mischen und einfüllen....
Somit steht ein 5 Liter kanister mit Benzin im Fzg mit einem abgemessenen Glas mit 2Takt-Öl.

Grund: das Gemisch würde zu schnell kaputt gehen und man müsste es viel zu öft wegkippen.....


Dies widerspricht meinem gesunden Verstand und meiner Meinung handelt der grob Fahrlässig ( was aber nicht hier verrissen werden soll).
Mit gehts eher um die Vorschrift über die Einsatzbereitschaft.... steht das irgendwo?

Grüße Sven

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg778858
Datum13.12.2013 15:164362 x gelesen
Geschrieben von Sven M.Grund: das Gemisch würde zu schnell kaputt gehen und man müsste es viel zu öft wegkippen.....


Da hat er im Grundsatz auch recht. Aber die (brauchbare) Lösung ist eine andere. Einfach Fertiggemisch wie für Kettensägen (Aspen o.ä.) kaufen und das verwenden. Das entmischt sich nicht. Und die höheren Kosten je Liter sind bei dem geringen Verbrauch auch sekundär.



Geschrieben von Sven M.Mit gehts eher um die Vorschrift über die Einsatzbereitschaft.... steht das irgendwo?

Das wird so explizit nirgends stehen. Und ich kann mir auch Fahrzeuge/ Geräte (in Lagern mit Reserve-/ KatS-Beständen) vorstellen, bei denen man das so handhaben kann. Aber alles was für den Einsatzfall der 1./2. Welle vorgesehen ist würde ich vom GMV her nicht so bedienen wollen.

Zumal Du dann nach dem Einsatz ja den Tank nach der genannten Logik wieder leer machen und das Kraftstoffsystem reinigen musst. Und dann das Problem hast, dass manche Gummiteile es nicht mögen, immer wieder abwechselnd mit Kraftstoff beaufschlagt und dann wieder dauerhaft trocken gelegt zu werden.

Und auch der auf dem Fahrzeug mitgeführte Vorrat in Kanistern müsste dann mindestens mal verdoppelt werden. Denn der "Norm"-Kanister ist ja dazu da aufzufüllen wenn der Tank des Gerätes leer ist. Und nicht, ihn mit einer "Erstfüllung" zu versehen.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern778859
Datum13.12.2013 15:164013 x gelesen
Geschrieben von Sven M.Grund: das Gemisch würde zu schnell kaputt gehen und man müsste es viel zu öft wegkippen.....
Da kann er Recht behalten. Über mehrere Monate sollte es nicht stehen. Eine Lösung für das Problem sind fertige Kraftstoffe, die wesentlich länger lagerbar sind.

Audiatur et altera pars.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP778860
Datum13.12.2013 15:20   4545 x gelesen
Es steht im Entwurf der DIN EN 1408-15, Abs. 3:
Zur Vermeidung von Lagerschäden und vorzeitiger Materialermüdung sind bei weniger als 15 Einsätzen pro Jahr folgende Arbeiten erst nach Alarmierung, vor Ausrücken zu tätigen:
- Wassertank befüllen;
- Blaulichtglühbirnen einsetzen;
- Kommandantenstiefel putzen;
- Funktionskennzeichenwesten häkeln;
- Stromerzeuger betanken;
-...


Und: In den Forenregeln hier steht was von richtigen Namensangaben. Dem solltest du, Jens B., schnell nachkommen, sonst bleibt der Account weiterhin gesperrt!

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJan 8P., Darmstadt / (Süd-)Hessen778865
Datum13.12.2013 17:104017 x gelesen
Ich dachte eigentlich SEA ohne Getrenntschmierung sterben bei den deutschen Feuerwehren so langsam aus..

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP778872
Datum13.12.2013 20:193901 x gelesen
Geschrieben von Jan P.Ich dachte eigentlich SEA ohne Getrenntschmierung sterben bei den deutschen Feuerwehren so langsam aus..
Ausgestorben sind zumindest die Userdaten des Fragestellers...

Ich unterstelle mal, dass sich dieses "Ich habe von irgendwem irgendwelche seltsamen Sachen gehört..."-Thema damit erledigt hat.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen779081
Datum18.12.2013 16:133025 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Sebastian K.Entwurf der DIN EN 1408-15, Abs. 3

Stimmt die Norm??

Bei Beuth findet man dazu:
Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Poly(diallyldimethylammoniumchlorid); Deutsche Fassung EN 1408:2008

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen779089
Datum18.12.2013 17:332905 x gelesen
Du hast die "deutsche" Fassung, du musst aber die "ironische" einsehen;)

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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