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ThemaKennt jemand die Problematik von WF zu BF zu wechseln?19 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
 
Autorotto8 m.8, schweinfurt / bayern563589
Datum12.06.2009 16:4520151 x gelesen
Hallo, habe eine Frage an die Kollegen. Habe da ein mögliches Problem und bin mir nicht sicher, ob es da nen Ausweg gibt.
Habe letztes Jahr an der Feuerwehrschule in Bayern meine Brandschutzfachkraft gemacht und auch bestanden. Logisch. Bin bei einer Werkfeuerwehr in der Nähe von Schweinfurt und möchte zu einer Berufsfeuerwehr wechseln. Jetzt habe ich zwar den sogenannten Brandmeister in der Tasche, doch wie so Oft, habe ich Absagen bekommen, weil es doch nicht anerkannt wird. Habe da so ne Bestätigung von der Schule bekommen, dass dieser Lehrgang dem B1 Lehrgang entspricht, doch auf meine Bewerbungen, v.a in Bayern half dies nichts. Da auch bei uns das 24 Stunden System vorherrscht und wir immens Stunden für weniger Geld abrackern, wär´s super, wenn mir die Kollegen mal ihre Sicht sagen könnten und v.a. ob man sich dann bei der BF, wenn nötig auch in anderern Bundesländern mit dem B1 Lehrgang von einer nicht BF an solcher eben bewerben kann.
VKG


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern563602
Datum12.06.2009 17:1516640 x gelesen
Im Normalfall solltest du hier ganz schlechten Karten haben, denn dir fehlen die beamtenrechtlichen Vorraussetzungen.


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AutorSven8 W.8, Hemer / NRW563622
Datum12.06.2009 17:4816377 x gelesen
Geschrieben von otto maurerBrandmeister in der Tasche, doch wie so Oft, habe ich Absagen bekommen, weil es doch nicht anerkannt wird. Habe da so ne Bestätigung von der Schule bekommen, dass dieser Lehrgang dem B1 Lehrgang entspricht, doch auf meine Bewerbungen, v.a in Bayern half dies nichts.

Hallo Otto,

.... das Problem kenne ich irgendwo her :-) Habe meine B1 Ausbildung auch bei einer Werkfeuerwehr (Flughafen) gemacht. Wollte dann nach der Ausbildung direkt wech und ins Beamtenverhältnis wechseln........Pustekuchen, ging nicht.War damals schon RA,LRA, dann B1. Nix ging. Habe dann bei der Bezirksregierung persönlich angerufen.........Tja, da habe ich dann die Aussage bekommen, dass ich nach bestandenen B1 Lehrgang mindest 2 Jahre als "Werkfeuerwehrmann" tätig sein muß, um in das Beamtenverhältnis zu wechseln. Jau, habe dann die zwei Jahre mit der rechten Arschbacke abgesessen.....und nu bin ich seit 4 Jahren bei einer hauptamtlichen Feuerwehr und natürlich Beamter auf Lebzeit :-)))).....und das trotz meines damaligen relativen "hohen" Alter.

Ich kann aber nur sagen, wie es damals bei mir war, bzw. in NRW. Wie es in bei Dir aussieht.....sorry, aber mal eure Bezierksregierung anrufen und den Prüfer fragen, der bei euch die B1 Prüfung abgenommen hat.

Hoffe, dass ich Dir etwas weiter helfen konnte.

Grüße, Sven

Meine Wache ;-)


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern563650
Datum12.06.2009 18:2916234 x gelesen
Sprech' mal Andreas Gandorfer an.

=> www.wfv-bayern.de
=> wir über und
=> Organisation => stv. Landesvorsitzender


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorSeba8sti8an 8P., Achern / Baden563675
Datum12.06.2009 20:2316098 x gelesen
Versuchs doch mal bei hauptamtlichen Wachen, die sind ja nicht überall verbeamtet. Bei uns in BW zum Beispiel nicht.


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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW563719
Datum13.06.2009 09:1715993 x gelesen
Hallo,

kann dein Problem nicht ganz nachvollziehen. Wenn der B I incl. der Laufbahnprüfung den landesrechtlichen Bestimmungen entspricht ist es Entscheidung der jeweiligen Einstellungsbehörde den Bewerber zu nehmen oder nicht. Wo die Ausbildung gemacht wurde kann hier nicht ausschlaggebend sein.

Bin mir aber ganz nicht im klaren was die Ausbildungsinhalte einer "Brandschutzfachkraft der Feuerwehrschule in Bayern" sind. Sind da alle Sonderausbildungen (z.B. Ma, ABC, RS usw.) enthalten?


Für die Übernahme von einer Werkfeuerwehr ins Beamtenverhältnis müssen natürlich auch die Anforderungen nach dem jeweiligen LBG/LVO Feu erfüllt sein. Hier wäre im Regelfall das Eintrittsalter und je nach Land z.B. NRW eine 2 jährige Tätigkeit bei einer Feuerwehr erforderlich. Diese 2 Jahre können auch als sonstiger Beschäftigter bei der neuen Dienststelle absolviert werden (quasi eine zusätzliche Probezeit als Angestellter). Danach ist dann die Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.

Letztendlich bleibt es aber eine Entscheidung der Einstellungsbehörde.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorOliv8er 8R., Burghausen / Bayern564330
Datum16.06.2009 19:4016177 x gelesen
Hallo,

ich kann Dir meinen Leidensweg schildern:

Ich arbeite als BM in einer großen bayerischen Werkfeuerwehr, die Ausbildung B1 habe ich bei der BASF Ludwigshafen 1996 absolviert mit der Prüfung zum geprüften Werkfeuerwehrmann im Jahr 1998 an der Feuerwehrschule Koblenz.
Ausbildung 2004 zum RS
Ausbildung 2006 - 2008 zum RA

Seit 2003 habe ich zahlreiche Bewerbungen und Anfragen an die BF Deutschlands geschickt mit folgendem Ergebnis:

BF HH 2002
Einladung zum Einstellungstest
Teilnahme am Einstellungstest für ausgebildete BM, Sporttest bestanden, dann fadenscheinige Ausreden das meine Gelenke beim Laufen komische Geräusche machen und somit eine Einstellung nicht in Frage kommt.

BF Frankfurt am Main 2003
Teilnahme am Auswahlverfahren für ausgebildete BM
Schriftlichen, Sportlichen Test und Vorstellungsgespräch bestanden
Einladung zur G26 - bestanden
Dann die Aussage, dass der Senat die Einstellung von ausgebildeten BM gestrichen hat, Sie melden sich bei mir
ich warte immer noch :-))

BF Berlin 2005
damals keine Einstellung als ausgebildeter BM möglich, evtl. das die fehlenden Teile nachgeholt werden
zu dumm für den Praktisch - Technischen - Verständnistest, durchgefallen, das wars

BF München 2006
lange Zeit war keine Einstellung von ausgebildeten BM ausgeschrieben
dann die Einladung 2007 zum Einstellungstest für ausgebildete BM
Sporttest, Vorstellungsgespräch und G26 bestanden

Dann ging der Leidensweg erst richtig los, die Personalabteilung und andere Beamten haben sich für mich ins Zeug gelegt,
haben mit dem Landespersonalausschuss diskutiert aber es hat alles nichts geholfen.
Der LPA liess eine Verbeamtung nicht zu, weil ich nicht in Staatsbürgerkunde und Beamtenrecht geprüft worden bin.
Staatsbürgerkunde wurde aber beim Staatsexamen zum RA geprüft, und das Beamtenrecht kann man angeblich nicht nachträglich
prüfen.
Der einzige Weg zur BF M ist dann der normale Weg über Auswahlverfahren und Ausbildung nach der ZAPO.

Das ist ungefähr das Selbe, wie man in Bayern die Ausbildung zum RA macht und diese dann bei einem Wohnortwechsel z.B. nach Hamburg, noch mal machen muss.
Da können mir die Leute jetzt wirkiich viel erzählen, aber wenn eine BF auf einen Schlag viel ausgebildetes Personal braucht und es an diesen lapidaren Sachen scheitert, dann weiß ich auch nicht wohin es mit uns in Deutschland gehen soll.
Unbürokratisch ist wahrscheinlich ein Fremdwort.
Ausgebildeter BM und RA, der nach kurzer Einweisungszeit sofort 100% arbeiten kann, man sollte solche Dinge wirklich überdenken für die Zukunft!!

Gruß
Oliver


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW564363
Datum16.06.2009 23:0115767 x gelesen
Geschrieben von Oliver Rogozarskidie Ausbildung B1 habe ich bei der BASF Ludwigshafen 1996 absolviert mit der Prüfung zum geprüften Werkfeuerwehrmann im Jahr 1998 an der Feuerwehrschule Koblenz.

Wieso hast Du nicht gleich bei einer BF die Ausbildung gemacht, wenn Du doch so sehr Beamter geworden wärst?

Gruß

Dirk


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AutorOliv8er 8R., Burghausen / Bayern564413
Datum17.06.2009 09:3515758 x gelesen
Geschrieben von Dirk
Wieso hast Du nicht gleich bei einer BF die Ausbildung gemacht, wenn Du doch so sehr Beamter geworden wärst?

Weil ich erst 2004 in Deutschland eingebürgert worden bin und die BF HH & BF F/M anscheinend in solchen Fällen auch von nicht
europäischen Staatsbürgern die Verbeamtung vornehmen können.
Und es geht nicht hauptsächlich um die Verbeamtung sondern weil ich den Beruf sehr gerne ausführe und mich darin sehr wohl fühle.

Gruß
Oliver


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW564417
Datum17.06.2009 09:5115693 x gelesen
Geschrieben von Oliver RogozarskiWeil ich erst 2004 in Deutschland eingebürgert worden bin und die BF HH & BF F/M anscheinend in solchen Fällen auch von nicht
europäischen Staatsbürgern die Verbeamtung vornehmen können.


Na ja inzwischen müsste dies ja, zumindest für das Europäische Ausland möglich sein.

Geschrieben von Oliver RogozarskiUnd es geht nicht hauptsächlich um die Verbeamtung sondern weil ich den Beruf sehr gerne ausführe und mich darin sehr wohl fühle.

Dann würde ich es (Bundesweit) weiter versuchen.


Gruß

Dirk


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Autorotto8 m.8, schweinfurt / bayern564624
Datum18.06.2009 00:1915700 x gelesen
erst mal vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Sollte es dennoch machbar sein, dass ich dort unterkommen sollte dazu 2 Fragen. Kannst du mir sagen, wie alt du zum Zeitpunkt der Bewerbungen gewesen bist und 2. wie der Sporttest ausgesehen hat? habe ja schon etliches gesehen, doch muss man natürlich auch bedenken, dass man ( Mann ) nicht mehr 18 ist. bin jetzt 30 Jahre alt und nach einigen vesrtrichenen Jahren natürlich nicht so fit, wie die Kollegen, die frisch vom Bund kommen und dort antreten. Auch hier dürften die Zeiten ja etwas anders aussehen. Ansonsten nochmals danke für deine Statements. Wie man sieht ist ja wohl Bayern ein Fall für sich, auch wenn´s natürlich bei anderen BFs wohl auch etwas zu kritisieren gibt.
VKG


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AutorOliv8er 8R., Burghausen / Bayern564680
Datum18.06.2009 10:3715622 x gelesen
Geschrieben von Otto
Kannst du mir sagen, wie alt du zum Zeitpunkt der Bewerbungen gewesen bist

Bei den Bewerbungen in den anderen Bundesländern war 27 - 30 Jahre alt, bei der BF München
war ich 32 Jahre alt.

wie der Sporttest ausgesehen hat? habe ja schon etliches gesehen, doch muss man natürlich auch bedenken, dass man ( Mann ) nicht mehr 18 ist. bin jetzt 30 Jahre alt und nach einigen vesrtrichenen Jahren natürlich nicht so fit, wie die Kollegen, die frisch vom Bund kommen und dort antreten

Also, wenn Du sagst, dass Du nicht mehr so Fit bist, dann würde ich mich ranhalten und trainieren was das Zeug hält. Beim Sporttest wird kein Unterschied gemacht ob du 18, 25 oder 30 Jahre alt bist.

BF HH
Zirkeltraining, kann man auf HP anschauen

BF F/M
Zirkeltraining, Drehleitersteigen, Durchgang durch die Atemschutzstrecke

BF M
Fitnesstest in Ihrem mobilen Container, 400m Schwimmen
Hat sich aber anscheinend geändert, muss jetzt richtig schwer geworden sein

Gruß
Oliver


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Autorotto8 m.8, schweinfurt / bayern564992
Datum19.06.2009 17:0815562 x gelesen
danke für die info. noch ne frage konkret. die sache mit dem zirkletraining. ist das dann alles, oder kommen dann noch 5000 m lauf, schwimmen, klimmzüge ect. hinzu.
dankke auch an alle, die ihre statements mitgeteilt haben. werde dann wohl mal zum trainieren anfangen. ;-)

vg

otto


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AutorJens8 H.8, Mannheim / Baden Württenberg566092
Datum25.06.2009 19:3815604 x gelesen
Hi.... muss mich jetzt auch mal einklinken. Versteh ich das richtig ... Wenn man nur den B1 macht langt es zum Wechsel nicht (WF zur BF) ? Das heißt ich muss mindestens den B2 machen mit anschließender Abnahme und Laufbahnprüfung nach 18 Monaten??? Hab ich das richtig verstanden ?

Danke Gruß


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Autorotto8 m.8, schweinfurt / bayern566373
Datum26.06.2009 22:4415355 x gelesen
tja leider ist dem so, denn wie schon so oft bekommt man dann die absage, weil eben der beamtenstatus nicht vorhanden ist. ob das mit dem b2 lehrgang dann besser wäre, sei dahin gestellt. letztendlich ist das zwar die gleiche ausbildung, doch manche sehen dies eben anders.


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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW566414
Datum27.06.2009 10:0815547 x gelesen
Geschrieben von Jens HollenbachHi.... muss mich jetzt auch mal einklinken. Versteh ich das richtig ... Wenn man nur den B1 macht langt es zum Wechsel nicht (WF zur BF) ? Das heißt ich muss mindestens den B2 machen mit anschließender Abnahme und Laufbahnprüfung nach 18 Monaten??? Hab ich das richtig verstanden ?

Mit B1 meinst Du die 5 bzw. 6 monatige Grundausbildung?
Warum sollte man dich dann als BM einstellen, wenn alle anderen BFler vorher eine 18 Monatige BERUFSAUSBILDUNG zum BM nach den entsprechenden Laufbahnverordnungen der Länder absolvieren müssen?


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorJens8 H.8, Mannheim / Baden Württenberg566517
Datum27.06.2009 16:3115479 x gelesen
@ Ralf...

Nein da verwechselt du etwas... Der B1 ist die Vorbereitung für den B2 Lehrgang, das heißt du bist an einer Landesfeuerwehrschule und übst ein bisschen Mathe, Deutsch, Chemie usw. Dann geht es weiter zum B2, dieser beinhaltet den Grundlehrgang 6 Monate. Wobei der B3 dann die Prüfung zum OBM beinhaltet sprich nicht anderes als der Gruppenführer. Dies sind insgesamt 24 Monate Ausbildung. Der B2 mit Abnahme und Laufbahnprüfung zum BM entspricht 18 Monate. Hab mich etwas erkundigt :-)

Trotzdem Danke...


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AutorKim 8M., Duisburg / NRW605686
Datum28.01.2010 18:1415002 x gelesen
Also deine Ausbildung muss dem mittleren feuerwehrtechnischen Dienst entsprechen gemäß öffentlicher Feuerwehren.
Wenn das in deiner Urkunde steht, dann dürfte es eigentlich kein Problem geben.


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AutorGünt8her8 K.8, Westheim / Bayern779180
Datum20.12.2013 13:078614 x gelesen
Hallo bist du bei einer WF in Schweinfurt oder im Landkreis

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 12.06.2009 16:45 otto7 m.7, schweinfurt
 12.06.2009 17:15 ., Neuburg
 12.06.2009 17:48 Sven7 W.7, Hemer
 12.06.2009 18:29 Volk7er 7L., Erlangen
 12.06.2009 20:23 Seba7sti7an 7P., Achern
 13.06.2009 09:17 Udo 7W., Dinslaken
 16.06.2009 19:40 Oliv7er 7R., Burghausen
 16.06.2009 23:01 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 17.06.2009 09:35 Oliv7er 7R., Burghausen
 17.06.2009 09:51 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 18.06.2009 00:19 otto7 m.7, schweinfurt
 18.06.2009 10:37 Oliv7er 7R., Burghausen
 19.06.2009 17:08 otto7 m.7, schweinfurt
 25.06.2009 19:38 Jens7 H.7, Mannheim
 26.06.2009 22:44 otto7 m.7, schweinfurt
 27.06.2009 10:08 Ralf7 S.7, Gerlingen
 27.06.2009 16:31 Jens7 H.7, Mannheim
 28.01.2010 18:14 Kim 7M., Duisburg
 20.12.2013 13:07 Günt7her7 K.7, Westheim
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