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ThemaGanz tolle (und teure) Aktion :-(36 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Mit Feuerwehr-Gerätewagen durchs geschlossene Rolltor
  • Fehler in der Pressearbeit
  •  
    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü779255
    Datum22.12.2013 09:4618638 x gelesen
    Hallo,

    17 jähriger klaut besoffen Feuerwehrauto

    Kopfschüttelnde Grüße

    Andi

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    AutorKarl8-He8inz8 B.8, Bad Mergentheim / BAWÜ779259
    Datum22.12.2013 10:2114946 x gelesen
    Guten Morgen
    Als Führungskraft der betroffenen Wehr möchte ich hier nur richtigstellen das es sich nicht um eine Weihnachtsfeier der Feuerwehr gehandelt hat sondern um die Feier einer an unserem An- und Neubau beteiligte Firma. Der 17 jährige begab sich unberechtigt durch eine, wegen der Bauarbeiten, offenen Tür in die Fahrzeughalle. Der restliche Sachverhalt stimmt so.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg779261
    Datum22.12.2013 10:3612532 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Karl-Heinz B.möchte ich hier nur richtigstellen das es sich nicht um eine Weihnachtsfeier der Feuerwehr gehandelt hat sondern um die Feier einer an unserem An- und Neubau beteiligte Firma.
    danke für die Info

    ich werde die Newsmeldung auf www.FEUERWEHR.de entsprechend ergänzen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg779262
    Datum22.12.2013 11:1611948 x gelesen
    hallo,

    die Polizei hat jetzt ihre Pressemitteilung zu dem Fahrzeugdiebstahl korrgiert und schreibt jetzt:

    Während einer Feier am Freitag gegen 17.30 Uhr auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr begab sich ein 17-Jähriger (er ist kein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr) in die Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses, setzte sich ans Steuer eines 11-Tonners, startete den Motor und fuhr von der Garage aus durch das geschlossene elektrische Rolltor auf den Hofraum und von dort auf die Rotkreuzstraße. ...

    siehe korrigierte Pressemitteilung

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW779265
    Datum22.12.2013 11:4411472 x gelesen
    Naja, er dürfte jetzt auch kein Auszubildender mehr sein, oder?

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg779266
    Datum22.12.2013 11:5011342 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Harald S.Naja, er dürfte jetzt auch kein Auszubildender mehr sein, oder?
    der hat jetzt mehr als seine Lehrstelle versemmelt

    die Schadensersatzforderungen nebst Zins und Zinseszins dürften ihn noch lange "verfolgen" ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz779268
    Datum22.12.2013 12:0911206 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Naja, er dürfte jetzt auch kein Auszubildender mehr sein, oder?

    muss nicht zwingend sein, einen Auszubildenden nach der Probezeit zu kündigen ist nicht unbedingt so einfach. Un ob jeder Azubi gekündigt wird in Deutschland der ohne Führerschein Auto gefahren ist? Das es medienwirksamerweise ein Feuerwehrauto war und der Sachschaden erheblich muss ja arbeitsrechtlich nicht so relevant sein.

    Viel interessanter könnte werden dass es ja unter Umständen eine "Firmenweihnachtsfeier war" ( Baustelle = betriebliches Umfeld) und ob da nicht auch noch Probleme auf den Chef bzw. Ausbilder von dem Azubi zukommen. In denen ihrer Haut will ich jetzt gade auch nicht unbedingt stecken.

    Außer Frage steht das hier unter Umständen das Vertrauensverhältniss gestört sein dürfte , ein Aufhebungsvertrag wäre also eine mögliche Option.

    Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

    Gruß Florian

    www.ff-breitscheid.com


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg779271
    Datum22.12.2013 12:4510556 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Florian P.Viel interessanter könnte werden dass es ja unter Umständen eine "Firmenweihnachtsfeier war" ( Baustelle = betriebliches Umfeld) und ob da nicht auch noch Probleme auf den Chef bzw. Ausbilder von dem Azubi zukommen. In denen ihrer Haut will ich jetzt gade auch nicht unbedingt stecken.
    dazu wurde hier im Thread schon geschrieben:

    möchte ich hier nur richtigstellen das es sich nicht um eine Weihnachtsfeier der Feuerwehr gehandelt hat sondern um die Feier einer an unserem An- und Neubau beteiligte Firma. Der 17 jährige begab sich unberechtigt durch eine, wegen der Bauarbeiten, offenen Tür in die Fahrzeughalle
    Ich denke da liegt der "Schwarze Peter" schon bei dem Azubi und auch bei der Firma die diese Feier durchgeführt hatte.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen779273
    Datum22.12.2013 12:52   10955 x gelesen
    Geschrieben von Florian P.Viel interessanter könnte werden dass es ja unter Umständen eine "Firmenweihnachtsfeier war" ( Baustelle = betriebliches Umfeld) und ob da nicht auch noch Probleme auf den Chef bzw. Ausbilder von dem Azubi zukommen.

    Ich glaube, dass hier auch noch auf den Leiter der Dienststelle Fragen zukommen werden.

    Tatsache laut Pressebericht: Einer Firma wurde erlaubt, eine Weihnachtsfeier im Gebäude der Feuerwehr durchzuführen.

    Tatsache laut Pressebericht: Innerhalb des Gebäudes war keine Abtrennung zwischen dem Versammlungsraum und der Fahrzeughalle vorhanden.

    Irgendwie würde ich dieses Verhalten schon als fahrlässig werten.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg779275
    Datum22.12.2013 13:03   10733 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Uwe S.Tatsache laut Pressebericht: Einer Firma wurde erlaubt, eine Weihnachtsfeier im Gebäude der Feuerwehr durchzuführen.
    vorsicht - es gibt zwei Pressemitteilungen der Polizei. In der korrigierten steht:

    Während einer Feier am Freitag gegen 17.30 Uhr auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr ...
    und ein Mitglieder dieser Feuerwehr hat hier im Thread geschrieben:

    sondern um die Feier einer an unserem An- und Neubau beteiligte Firma. Der 17 jährige begab sich unberechtigt durch eine, wegen der Bauarbeiten, offenen Tür in die Fahrzeughalle. ...

    Ich kann mir da gut vorstellen das die Mitarbeiter der Baufirma am letzten Arbeitstag in diesem Jahr ( = Freitag) im Bauwagen einfach etwas gefeiert haben. Das ist völlig normal und geschah letzten Freitag in ähnlicher Art und Weise sicherlich auf sehr vielen Baustellen und in sehr vielen Firmen.

    Geschrieben von Uwe S.Tatsache laut Pressebericht: Innerhalb des Gebäudes war keine Abtrennung zwischen dem Versammlungsraum und der Fahrzeughalle vorhanden.
    das kann ich aus keinem der zwei Pressemeldungen der Polizei herauslesen. Hier mal die zwei Texte zum vergleichen: 'Fehler in der Pressearbeit - war: Ganz tolle (und teure) Aktion :-('

    Geschrieben von Uwe S.Irgendwie würde ich dieses Verhalten schon als fahrlässig werten.
    das ist aus der Ferne eine sehr gewagte Aussage.

    Auf Baustellen, insbesondere bei An- bzw. Umbauten ist es einfach nicht möglich alles so abzuschotten das ein Betreten anderer Bereiche durch die Bauarbeiter verhindert wird. Da muss man einfach vertrauen. Wenn dieses Vertrauen dann mal missbraucht wird ist das ein Stück Lebenswirklichkeit mit der man leben muss.

    Daraus jetzt ein Strick für den oder die Verantwortlichen bei der Feuerwehr zu drehen ist meiner Ansicht nach total falsch.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW779278
    Datum22.12.2013 13:169883 x gelesen
    Das habe ich mir auch beides Überlegt. Finde das aber nicht so.
    Geschrieben von Uwe S.Einer Firma wurde erlaubt, eine Weihnachtsfeier im Gebäude der Feuerwehr durchzuführen.
    Naja, die Firma hat in den letzten Monaten dort etwas erstellt. Wo feiert es sich besser als seinem letzten Werk, das nun (fast) fertig ist. Das ist auch nicht unüblich, so hatte ich eine ähnliche Feier auch schon in einem Schwimmbad erlebt.
    Geschrieben von Uwe S.Innerhalb des Gebäudes war keine Abtrennung zwischen dem Versammlungsraum und der Fahrzeughalle vorhanden.
    Es war von einer durch Baumaßnahmen nicht abgeschlossene Tür die Rede. Allerdings dürfte der Azubi von den Schließmechanissmen auf der Baustelle gewusst haben, und sich auch so Zutritt verschaffen können.
    Geschrieben von Uwe S.Irgendwie würde ich dieses Verhalten schon als fahrlässig werten.
    Nö, ich finde es nur wahnsinnig dumm. Hätte er nicht die Tochter des Chefs im Feuerwehrauto vernaschen können. Darüber hätte man wenigstens noch in 10 Jahren gelacht.

    Leider ist es aber so, das genau diese Art der Vorfälle, die ja vorkommen können, dazu führen einander immer weniger Zugeständnisse zu machen. Wie besoffen (oder Hirnkrank) kann man sein, so einen Scheiß zu bauen. Also werden nun solche Zugeständnisse an die Baufirmen nicht mehr möglich sein. Jeder Komandant, Bürgermeister, Verantwortungsträger, der davon hört, wird in Zukunft dazu nein sagen.

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW779279
    Datum22.12.2013 13:1710010 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    Geschrieben von Jürgen M.
    Ich kann mir da gut vorstellen das die Mitarbeiter der Baufirma am letzten Arbeitstag in diesem Jahr ( = Freitag) im Bauwagen einfach etwas gefeiert haben. Das ist völlig normal und geschah letzten Freitag in ähnlicher Art und Weise sicherlich auf sehr vielen Baustellen und in sehr vielen Firmen.

    Aha... und wie haben die freien Zugang zur Fahrzeughalle? Nur weil viele es so machen, ist es bei weitem noch nicht richtig. Auf einer unserer Baustelle wurde ein gemeinsames Weihnachtsessen der Handweker auf Grund offener Fragen im Bereich Versicherungsschutz abgesagt.

    Geschrieben von Jürgen M.
    Geschrieben von Uwe S."Irgendwie würde ich dieses Verhalten schon als fahrlässig werten."
    das ist aus der Ferne eine sehr gewagte Aussage.


    Natürlich ist es fahrlässig. Die Frage ist eher: Von wem? BAuleitung? Feuerwehr?

    Geschrieben von Jürgen M.
    Auf Baustellen, insbesondere bei An- bzw. Umbauten ist es einfach nicht möglich alles so abzuschotten das ein Betreten anderer Bereiche durch die Bauarbeiter verhindert wird. Da muss man einfach vertrauen. Wenn dieses Vertrauen dann mal missbraucht wird ist das ein Stück Lebenswirklichkeit mit der man leben muss.


    Das kannst du gerne mal den Damen und Herren der BGen versuchen zu erklären... wenn du das schaffst, wäre ich um eine Anleitung dankbar.

    Geschrieben von Jürgen M.
    Daraus jetzt ein Strick für den oder die Verantwortlichen bei der Feuerwehr zu drehen ist meiner Ansicht nach total falsch.

    Die Frage: Welche Bauarbeiten haben dort statt gefunden und waren die Räumlichkeiten schon an den "Nutzer" (Feuerwehr) übergeben? Wenn ja, wird er sich sicherlich interessanter Fragen stellen dürfen. Ob wir das gut finden oder nicht.

    Gruß

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü779283
    Datum22.12.2013 13:239872 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Martin D.Die Frage: Welche Bauarbeiten haben dort statt gefunden und waren die Räumlichkeiten schon an den "Nutzer" (Feuerwehr) übergeben? Wenn ja, wird er sich sicherlich interessanter Fragen stellen dürfen. Ob wir das gut finden oder nicht.

    "Kleiner" Anbau....

    Von daher gebe ich Harald da vollkommen recht, der Typ ist schlicht und ergreifend dumm wie zehn Meter Waldweg und hat sämtlichen (Bau-)Firmen im Umkreis von 100 km einen gaaanz großen "Gefallen" getan.


    Gruß Andi

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen779289
    Datum22.12.2013 13:489668 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ich kann mir da gut vorstellen das die Mitarbeiter der Baufirma am letzten Arbeitstag in diesem Jahr ( = Freitag) im Bauwagen einfach etwas gefeiert haben. Das ist völlig normal und geschah letzten Freitag in ähnlicher Art und Weise sicherlich auf sehr vielen Baustellen und in sehr vielen Firmen.

    Ich gebe offen und ehrlich zu, dass ich nicht über die Möglichkeit eines Bauwagens auf dem Gelände der FW nachgedacht habe. Ein ganz genaues Nachlesen beider Pressemeldungen brachte allerdings in beiden Meldungen keinen Bauwagen zum Vorschein. (Gibt es da Insiderwissen, dass nur per PM gehandelt wird?)

    Da ich den Vorgang nur aus dem Forum hier kenne relativiere/präzisiere ich meine Aussage ein wenig:

    Ich halte es für möglich, dass bei einer genauen Betrachtung auch die Feuerwehr eine gewisse (passive) Teilschuld hat / zugesprochen bekommt.

    Wenn die Feier im Bauwagen stattfand, dann kann man auch mal hinterfragen, ob der Eingang zum Gebäude der Feuerwehr ggf. offen stand zur Nutzung der sanitären Anlagen (die im Bauwagen ab und an fehlen) und ob der Zustand so der Feuerwehr bekannt ist / war.

    Und wenn wir mal ehrlich sind, dann ist - aufgrund der zu erwartenden Schadensersatzforderungen - doch davon auszugehen, dass es zu einer gerichtlichen Aufarbeitung der Angelegenheit kommt. Und dann werden die Verteidiger alle Verhältnisse Vor Ort hinterfragen. Und wenn dann ein FW-Angehöriger einen Kasten Bier oder auch nur eine Flasche billigsten Sekt vorbeigebracht hat (was ja eine noble Geste sein kann von Wegen gegenseitiger Wertschätzung), dann wird der Verteidiger (eines Angeklagten auf Seite der Baufirma) genau daraus eine bedeutende Mitschuld der Gemeinde konstruieren.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorKarl8-He8inz8 B.8, Bad Mergentheim / BAWÜ779292
    Datum22.12.2013 13:559881 x gelesen
    Die Feier fand in einem Bauwagen auf dem abgesperrten Gelände der Baustelle statt. Durch die Baumaßnahme sind ganz einfach immer mal wieder Verbindungen zwischen Alt - und Neubau offen und auch die Handwerker müssen sich in beiden Gebäudeteilen bewegen. Die Türe wäre wie jeden Tag zum Feierabend wieder verschlossen worden.

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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern779294
    Datum22.12.2013 14:079553 x gelesen
    Hallo Martin

    Da ich ja aus dem Metier Baufirma komme:

    Geschrieben von Martin D.einer unserer Baustelle

    Geschrieben von Martin D.auf Grund offener Fragen im Bereich Versicherungsschutz abgesagt.

    Was für eine Art von Baustelle mit welchem Gefährdungspotential, welche offenen Fragen zum Versicherungsschutz?

    Geschrieben von Martin D.Natürlich ist es fahrlässig. Die Frage ist eher: Von wem? BAuleitung? Feuerwehr?

    Wo liegt die Fahrlässigkeit? Welches erhöhte Gefährungspotential hat eine Fahrzeughalle einer Feuerwehr?

    Geschrieben von Martin D.Damen und Herren der BGen versuchen zu erklären... wenn du das schaffst, wäre ich um eine Anleitung dankbar.

    Was geht das die Damen und Herren der BG an? Welche Gefährdung besteht aufgrund abgestellter Feuerwehrfahrzeuge?

    Geschrieben von Martin D.Welche Bauarbeiten haben dort statt gefunden und waren die Räumlichkeiten schon an den "Nutzer" (Feuerwehr) übergeben?

    Welche Rolle spielt das?

    Wenn schon derartige Aussagen, dann bitte präzisieren oder nicht tätigen.
    Ich sehe hier auf Anhieb und mit den jetzt vorliegenden Informationen keinen Bereich, der eine BG interessieren könnte.


    Wesentlich interessanter ist die Frage nach der Fürsorgepflicht. Wie kann ein 17 jähriger auf einer Firmenweihnachtsfeuer die entsprechende Menge Alkohol erwischen, ohne dass jemand einschreitet?


    mkg

    WErner

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg779296
    Datum22.12.2013 14:159510 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von werner n.Wesentlich interessanter ist die Frage nach der Fürsorgepflicht. Wie kann ein 17 jähriger auf einer Firmenweihnachtsfeuer die entsprechende Menge Alkohol erwischen, ohne dass jemand einschreitet?
    Das wird der Knackpunkt sein. Nicht ob und wie welche Feuerwehrfahrzeuge bestimmunggemäß in der Fahrzeughalle rumstanden.

    Der Schwarze Peter wird meiner Ansicht nach nicht bei der Feuerwehr liegen sondern bei der Baufirma und da beim Chef, Meister, Ausbildungsmeister, Polier usw.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern779304
    Datum22.12.2013 16:069605 x gelesen
    Dann hat die FF hier wenig bis keine Verantwortung zu fürchten. Sie hat diese Feier nicht in Ihren Diensträumen erlaubt. Was während der Arbeitszeit im Bauwagen abläuft entzieht sich zunächst Ihrer Kenntnis und ihrer Verantwortung.
    Wenn im Bauwagen übermäßig dem Alkohol zugesprochen wird so ist dies in der Verantwortung der Baufirma bzw. des dort anwesenden Mitarbeiters der Firma mit Weisungsbefugnis. (Polier etc.) Wenn der nicht aufgepasst hat und der Auszubildende hat sich vollgesoffen - so ist er zunächst verantwortlich gegenüber den Azubi.
    Der Sachschaden ist vom Azubi eventuell als Erfüllungsgehilfe der Baufirma verursacht worden. Es werden sich jetzt die Juristen streiten dürfen, wie der Sachschaden zwischen dem tatausführenden Azubi und der Baufirma aufgeteilt wird. Wie die Aufteilung aussieht kann der FF letztendlich egal sein. Aus Sicht der FF würde ich an die Baufirma herantreten, da da ehr das Geld zu holen ist als beim Azubi.
    An eine Zukunft des Azubi bei der Baufirma glaube ich nicht mehr.
    Die BG würde auf alle Fälle mit ins Spiel kommen, wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist. ABER: es gäbe eventuell noch die Möglichkeit, dass sich die BG wegen unsicherer Arbeitsbedingungen einmischt. Wäre nämlich der Aufsichtsbeamte zufällig während der Feier vorbei gekommen und hätte den Alkoholkonsum festgestellt - so wäre eine Maßnahme fällig geworden.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorFrie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW779315
    Datum22.12.2013 21:51   8679 x gelesen
    Hier wird wieder eine Sache breitgetreten weil sie bei einer Feuerwehr pasiert ist.

    Wenn die Baumaßnahme auf dem Städtischen Bauhof stattgefunden hätte und der Azubi mit einem voll ausgrüsteten Räum u. Streufahrzeug aus der Halle des Bauhofes gefahren wäre würde das wahrscheinlich nur die örtliche Presse intresieren

    Von den Kräften der Feuerwehr hat eigentlich niemand etwas zu befürchten,solange er nicht anwesend war.
    Auftraggeber ist die Stadt. Diese hat einen für die Baumaßnahme zuständigen bzw.verantwortlichen Mitarbeiter/in der Verwaltung (Bauamt ,Gebäudeverwaltung ,Technische Dienste oder ähnliche Dienststelle ) zu benennen .

    Der Mitarbeiter/in der Stadt ist dann dafür verantwortlich was auf der Baustelle passiert.
    Daher haben die Feuerwehrangehörigen nichts damit zu tun wer Zutritt zur Fahrzeughalle hat.
    Schlimm wäre wenn der Städtische Mitarbeiter die Feier erlaubt bzw.geduldet hätte.

    Die rechtlichen Streit wird hier zwischen der Stadt und der Baufirma ausgetragen.

    Die strafrechlichen Dinge ( Diebstahl ,Fahren ohne Führerschein )kommen naturlich auf den Azubi zu.

    Gruß Friedhelm

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW779316
    Datum22.12.2013 22:258256 x gelesen
    Geschrieben von Friedhelm W.Der Mitarbeiter/in der Stadt ist dann dafür verantwortlich was auf der Baustelle passiert.
    Daher haben die Feuerwehrangehörigen nichts damit zu tun wer Zutritt zur Fahrzeughalle hat.


    In dem Zusammenhang (und ohne jetzt auf den konkreten Fall eingehen zu wollen):

    Die für den Bereich der Feuerwehr zuständigen Mitarbeiter der Stadt _sind_ oft genug die Feuerwehrangehörigen.

    Idealerweise ist irgendwo festgehalten, wer für was zuständig ist.

    Für die Bauarbeiten wird eher nicht die Feuerwehr zuständig sein, aber für die Fahrzeuge und allgemeine Gebäudedinge bestimmt (so wird hoffentlich der Einheitsführer befugt sein, das Hausrecht auszuüben usw.)

    Geschrieben von Friedhelm W.Die strafrechlichen Dinge ( Diebstahl ,Fahren ohne Führerschein )kommen naturlich auf den Azubi zu.

    ggf. wird der Staatsanwalt die Frage stellen, wer die unbefugte Inbetriebnahme des Fahrzeugs ermöglicht hat. Immerhin sind Kraftfahrzeuge gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
    In dem Fall gehe ich fest davon aus, dass der Bürgermeister bei der Frage nach den Halterpflichten da sofort auf jemanden aus der Feuerwehr zeigt...

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern779320
    Datum22.12.2013 23:23   8547 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Aha... und wie haben die freien Zugang zur Fahrzeughalle? Nur weil viele es so machen, ist es bei weitem noch nicht richtig. Auf einer unserer Baustelle wurde ein gemeinsames Weihnachtsessen der Handweker auf Grund offener Fragen im Bereich Versicherungsschutz abgesagt.

    Geschrieben von Martin D.Natürlich ist es fahrlässig. Die Frage ist eher: Von wem? Bauleitung? Feuerwehr?

    Geschrieben von Martin D.Das kannst du gerne mal den Damen und Herren der BGen versuchen zu erklären... wenn du das schaffst, wäre ich um eine Anleitung dankbar.

    Geschrieben von Martin D.Die Frage: Welche Bauarbeiten haben dort statt gefunden und waren die Räumlichkeiten schon an den "Nutzer" (Feuerwehr) übergeben? Wenn ja, wird er sich sicherlich interessanter Fragen stellen dürfen. Ob wir das gut finden oder nicht.

    Jetzt mal Butter bei die Fische. Kanns sein das hier einige am Sonntag mal wieder völlig übers Ziel schießen?
    Vermutlich ist es relativ einfach in vielen deutschen Gerätehäusern mal schnell ein Auto zu entwenden. Wenn dann noch grad Baustelle ist dann gibt's halt Schwachstellen, vor allem auch wenn Handwerker selbst beteiligt sind.
    Wie wollt ihr das vermeiden? Was hat die BG damit zu tun?
    Soll die FF deswegen die Schlüssel der Autos wegsperren und nur der Kdt. kennt die Zahlenkombination vom Tresor und bevor man diese eintippt muß man einen Beschwörungstanz um selbigen aufführen?
    Oder darf es solche Umbauten nur noch in Eigenleistung geben?
    Was macht ihr wenn Fremdfirmen generell im Feuerwehrhaus arbeiten?
    Wie ist das bei der Weihnachtsfeier der FF wenn ich den Semmelknödel auf den Fuß des Nachbarn fallen lasse, was sagt da die Versicherung wenn der Knödel von einer Fremdfirma (Caterer) angefertigt wurde?
    Und wenn am nächsten Morgen die FF wegen Magen-Darm nicht mehr einsatzbereit ist weil der Geschirrspüler von einer Fremdfirma unzureichend gewartet wurde?

    Ich stelle hier wieder fest das einige wohl etwas abgehoben schweben und den GMV vergessen.

    Man kann einfach festhalten: In Mergentheim war ein absoluter Vollpfosten unterwegs, das wird es punktuell immer mal wieder geben, hier hats jetzt halt als Opfer die FF erwischt. Sicher kann man überlegen was hätte man besser machen können, und vermutlich machen das jetzt einige, auch dank des Threads hier im Forum. Aber zu 100% wird man sowas nicht vermeiden können.

    Nimm ein Feuerwehrhaus mit Sektionaltoren, ohne EMA, da kommst du schneller rein als du denkst.

    Vielleicht kann man bei anderen Anwesenden in diesem Fall eine gewisse Mitverantwortung suchen, auch das Thema Fürsorgepflicht kommt vielleicht auf. Aber in dem Fall kein Thema der betroffenen FF. Die Kollegen in Mergentheim haben jetzt Ärger genug.
    Aber die einzelne FF ist letztlich bei solchem Schwachfug machtlos, und irgendwelche gekünstelten Vorwürfe oder weltfremden Überlegungen helfen auch nicht weiter.



    Kopfschüttelnde Grüße vom stillen See
    Christian




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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW779324
    Datum22.12.2013 23:518229 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.GMV

    wird hier immer wieder gerne vorgebracht, wenn die Sachargumente ausgehen...


    Geschrieben von Christian S.Vermutlich ist es relativ einfach in vielen deutschen Gerätehäusern mal schnell ein Auto zu entwenden

    Das bedeutet aber nicht, dass deswegen alle alles richtig machen.

    Wenn nun ein paar Leute etwas mehr drüber nachdenken, wie sie das teure (und auch "gefährliche") Gemeindeeigentum besser vor unbefugtem Zugriff schützen können, hat sich die Diskussion schon gelohnt.

    Geschrieben von Christian S.Aber zu 100% wird man sowas nicht vermeiden können.

    Stimmt.

    Wenn dazu auch noch dargelegt werden kann, dass mit so einer Aktion nicht zu rechnen war, haben wohl auch die Verantwortlichen nichts zu befürchten.

    Denn: nicht gefragt werden ist schlimm, keine Antwort zu haben ist schlimm!

    Mit einem "da ist die Stadt für zuständig" kommt man als (städtische...) Feuerwehr halt irgendwie nicht weit.

    Ebenso wenig wie mit "aber wir machen das doch alles ehrenamtlich!".

    Geschrieben von Christian S.hier hats jetzt halt als Opfer die FF erwischt

    Warum ist "die FF" jetzt hier Opfer?

    Hat jemand aus den Reihen der FF nun körperliche Schmerzen oder ist in seinem privaten Vermögen geschädigt?
    Oder wurde das Vereinsvermögen gemindert?

    Ich würde eher sagen: Glück gehabt, dass niemand verletzt wurde. Der Sachschaden wird sich beheben lassen, und an den 15.000 Euro wird hoffentlich weder der Gemeindehaushalt noch der beteiligte Handwerksbetrieb zu Grunde gehen. Ich hoffe im Übrigen auch, dass man hier einem jungen Menschen für eine einmalige Dummheit nicht seine ganze berufliche Zukunft versaut.

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen779325
    Datum22.12.2013 23:568017 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Das bedeutet aber nicht, dass deswegen alle alles richtig machen.


    Was wäre denn richtig?

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern779326
    Datum22.12.2013 23:578191 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.wird hier immer wieder gerne vorgebracht, wenn die Sachargumente ausgehen...

    Aber ganz sicher nicht, es werden hier aber fadenscheinige Dinge vorgebracht gegen die muß man nicht argumentieren weils lächerlich wird.


    Geschrieben von Henning K.Das bedeutet aber nicht, dass deswegen alle alles richtig machen.

    Wenn nun ein paar Leute etwas mehr drüber nachdenken, wie sie das teure (und auch "gefährliche") Gemeindeeigentum besser vor unbefugtem Zugriff schützen können, hat sich die Diskussion schon gelohnt.


    Korrekt, das habe ich im übrigen auch positiv angemerkt, und sehe ich genau so. Auch wir haben erst kürzlich Maßnahmen ergriffen um genau vor einem solchen Fall zu schützen, Grund ist ebenfalls Fremdpersonal auf der Wache. Aber das sollte doch normal sein das man sich sowas überlegt, wer mich kennt weiß übrigens meine Einstellung, aber in dieser Diskussion wurde doch deutlich über Ziel hinaus geschossen.


    Geschrieben von Henning K.Ebenso wenig wie mit "aber wir machen das doch alles ehrenamtlich!".

    Auch hier: Darauf ziele ich nicht ab, aber man kann nicht für jede Dummheit vorsorgen, leider.


    Geschrieben von Henning K.Warum ist "die FF" jetzt hier Opfer?

    Na das schreibst du doch selber auch:
    Geschrieben von Henning K.Mit einem "da ist die Stadt für zuständig" kommt man als (städtische...) Feuerwehr halt irgendwie nicht weit.

    Der Satz, gilt in allen Belangen. Man hat den Ärger, man hat irgendwelche überzogenen Diskussionen auch im Internet die man mit Fakten füttern muß, und man muß zusehen das die Schäden behoben werden, das ist immer auch mit Zeit und Ärger verbunden. Mit dem finger zu schnippen alleine nutzt nichts, jedenfalls bei uns .......


    Gut NAcht
    Christian




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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 779338
    Datum23.12.2013 08:427927 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.
    ggf. wird der Staatsanwalt die Frage stellen, wer die unbefugte Inbetriebnahme des Fahrzeugs ermöglicht hat. Immerhin sind Kraftfahrzeuge gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
    In dem Fall gehe ich fest davon aus, dass der Bürgermeister bei der Frage nach den Halterpflichten da sofort auf jemanden aus der Feuerwehr zeigt...


    Über die Brücke gehe ich noch nichtmal. Wenn die Baufirma unterwiesen wurde wo Sie was zu suchen hat und wo nicht dann sollte das kein Problem sein.

    Wobei der Straftatbestand der "Anstiftung zur Trunkenheitsfahrt" sehr unterhaltsam wäre.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW779342
    Datum23.12.2013 09:497745 x gelesen
    Guten Morgen,


    Geschrieben von Christian S.
    Ich stelle hier wieder fest das einige wohl etwas abgehoben schweben und den GMV vergessen.

    Hast du in naher Vergangenheit einen Schaden mit der Versicherung (oder BG) regulieren dürfen?
    Das erste, was ich in dieser ganzen Reihe der Gespräche zur Regulierung eines Personenschadens lernen durfte, dass GMV keine Diskussionsgrundlage ist und das mir die Phantasie für eventuell, mögliches Fehlerverhalten von Mitarbeitern fehlt. Aber das ist ein anderes Thema.

    Geschrieben von Christian S.
    Was macht ihr wenn Fremdfirmen generell im Feuerwehrhaus arbeiten?

    Das was ich zu Hause und im Betrieb bei mit nicht bekannten Firmen ebenfalls tun würde: Begleiten.

    Geschrieben von Christian S.
    hier hats jetzt halt als Opfer die FF erwischt.

    Vermutlich eher die Gemeinde.

    Geschrieben von Christian S.
    Sicher kann man überlegen was hätte man besser machen können

    Richtig. Und dazu sollten solche Veröffentlichungen ja auch beitragen. Und da ist es piep egal, ob es wie hier das Feuerwehrfahrzeug oder wie in einem anderen Thema das Streufahrzeug (Und da gibt es mit Sicherheit auch irgendwo im Netz Foren, die sich damit befassen :_) ist.

    Gruß

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW779343
    Datum23.12.2013 09:547732 x gelesen
    Hallo Friedhelm,

    Geschrieben von Friedhelm W.Schlimm wäre wenn der Städtische Mitarbeiter die Feier erlaubt bzw.geduldet hätte.

    Was wäre daran schlimm gewesen? Wo ist der Unterschied zur Geburtstagsfeier des Kameraden Müller oder der Taufe der Tochter der Kameradin Meier?

    Geschrieben von Friedhelm W.
    Daher haben die Feuerwehrangehörigen nichts damit zu tun wer Zutritt zur Fahrzeughalle hat.

    Sicher? Wie sieht es aus, wenn die Aufgabe an den Leiter der Feuerwehr z.B. delegiert wurde?

    Gruß

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern779347
    Datum23.12.2013 10:397706 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Hast du in naher Vergangenheit einen Schaden mit der Versicherung (oder BG) regulieren dürfen?

    Klares Ja.

    Ich frage mich nur was die besoffenen bauarbeiter auf der Baustelle dann mit mir als Vertreter der Institution FF zu tun haben.


    Geschrieben von Martin D.Das was ich zu Hause und im Betrieb bei mit nicht bekannten Firmen ebenfalls tun würde: Begleiten.

    Respekt, das würden wir bei einer größeren Umbaumaßnahme nicht schaffen.
    Und auch bei anderen Dingen wirds problematisch, z.B. der Feuerlöscher-Wartungsdienst. Der holt sich bei der Gemeinde den Schlüssel und prüft, völlig geräuschlos für uns. Aber eben, er ist in der Fahrzeughalle ......


    Meine Antwort war übrigens rein zufällig auf deinen Beitrag, hätte auch unter anderen stehen können.


    Gruß
    CS




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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW779352
    Datum23.12.2013 11:367536 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.Wenn die Baufirma unterwiesen wurde wo Sie was zu suchen hat und wo nicht dann sollte das kein Problem sein.

    Ja: Wenn der StA fragt und das die Antwort ist, sollte alles gut sein für die Feuerwehr...

    Aber wenn er den Bürgermeister fragt, wird der sicher auf die Feuerwehr verweisen.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW779353
    Datum23.12.2013 11:457468 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Geschrieben von Christian S.
    "Was macht ihr wenn Fremdfirmen generell im Feuerwehrhaus arbeiten?"

    Das was ich zu Hause und im Betrieb bei mit nicht bekannten Firmen ebenfalls tun würde: Begleiten.


    völlig Praxisfremd. Da machst du einen Anbau mit 5-40 Arbeitern auf der Baustelle. Ständig 40 Kindermädchen vorhalten?

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP779355
    Datum23.12.2013 11:467497 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Respekt, das würden wir bei einer größeren Umbaumaßnahme nicht schaffen. Und auch bei anderen Dingen wirds problematisch, z.B. der Feuerlöscher-Wartungsdienst. Der holt sich bei der Gemeinde den Schlüssel und prüft, völlig geräuschlos für uns. Aber eben, er ist in der Fahrzeughalle ......Eben, wer sagt denn, dass der Schornsteinfeger, oder der Gas-/Wasseruhrableser, oder besagter Feuerlöscherprüfer... nicht auch auf komische Ideen kommt? Und ab wann ist eine Firma "bekannt", so dass die Feuerwehr sie auch unbegleitet arbeiten lassen darf? Chef bekannt, dann kommt der neue Mitarbeiter...
    In "meinem" kleinen Häuschen waren in den letzten 2 Wochen 3x entsprechende Termine. Heizungsumbau, Reperaturen in der Küche... Da würden Gemeinden mit mehreren Feuerwehrhäusern schnell zu zusätzlichen Hausmeisterstellen kommen ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW779359
    Datum23.12.2013 12:307391 x gelesen
    Moin,

    und im Idealfall wird das bei einer größeren Massnahme in schriftlicher Form erfolgen.


    Gruß

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW779361
    Datum23.12.2013 12:437410 x gelesen
    Moin Christian,

    Geschrieben von Christian S.
    Ich frage mich nur was die besoffenen bauarbeiter auf der Baustelle dann mit mir als Vertreter der Institution FF zu tun haben.


    Im Idealfall nix ;-)

    Geschrieben von Christian S.
    Respekt, das würden wir bei einer größeren Umbaumaßnahme nicht schaffen.

    Da wird man das, wie auf größeren Baustellen ja auch üblich, vorher geregelt haben.

    Gruß

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern779365
    Datum23.12.2013 13:457432 x gelesen
    Praxisfremd ?

    Sagen wir mal so. Es gibt eine weitverbreitete Praxis - die ist aber überhaupt nicht rechtskonform. Ich sage nur als Beispiel das Thema SiGeKo auf Baustellen etc. Oder Arbeiten auf Flachdächern mit Lichtkuppeln....

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW779376
    Datum23.12.2013 15:577737 x gelesen
    Geschrieben von Lüder P.Was wäre denn richtig?

    Da wird es wohl keine pauschale Antwort für geben.

    Als Extrem:

    Wenn das Dienst-Kfz mit steckendem Schlüssel vor dem geschlossenen Tor steht, weil in der Halle irgendwas gewerkelt wird, dann wird das wohl so nicht in Ordnung sein. Dürfte aber trotzdem oft genug vorkommen...

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