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ThemaWelche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchugen lasst ihr machen?13 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorOliv8er 8R., Wetzlar / Hessen779889
Datum01.01.2014 10:115744 x gelesen
Hallo,

ich beschäftige mich gerade ein wenig mit dem Thema arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und rechtlichen Gesichtspunkten.
Daher wollte ich fragen welche Untersuchungen ihr machen lasst und wenn aus welchem Grund?

Hier mal unsere aktuelle Auflistung mit kurzer Begründung:
G 1.4 Staubbelastung - wegen Feuerlöscherwartung
G 20 Lärm - Werkstatttätigkeit und Lärmbelastung im Werk
G 25 Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten - selbsterklärend
G 26 Atemschutzgeräte - selbsterklärend
G 30 Hitzearbeiten - Atemschutzeinsatz und Werksspezifisch (Stahlerzeugung)
G 37 Bildschirmarbeitsplätze - Leitstelle und Verwaltungstätigkeiten
G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr - Absturzsicherung, einfache Rettung aus Höhen und Tiefen
G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung - betrieblicher Rettungsdienst


Wie sieht das ganze im Vergleich bei Berufsfeuerwehren/hauptamt. Personal bzw. bei ehrenamtlichen Kräften aus?

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern779890
Datum01.01.2014 10:193885 x gelesen
Hallo Oliver,
G31 - Untersuchungen bei Arbeiten im Überdruck,

Taucherei und Druckkammerbetrieb

gruß

Noch 6 kalte Winter........Nein, die Suchfunktion tut nicht weh und verursacht keine Schmerzen oder gar Verletzungen....

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AutorSeba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW779891
Datum01.01.2014 11:113803 x gelesen
Servus und ein frohes neues Jahr!

Also als erstes einmal, es gibt seit dem 31.10.2013 erhebliche Änderungen in der Verordnung.
Aktuell sieht es so aus, dass die Untersuchungen weiter stattfinden, das Ergebnis dieser aber nur dem Arbeitgeber mitgeteilt werden darf, wenn der Beschäftige dem zustimmt. Dies geschieht aus Aspekten des Datenschutzes. Wer dazu weitere Fragen hat, darf sich gerne an mich wenden.

Liegen denn für die Untersuchungen jeweils Gefährdungsbeurteilungen vor?

Also meine Fragen/Anmerkungen wären,
G 1.4 ist die Staubbelastung wirklich so hoch, dass ich diese Untersuchung benötige?

G 20 sind die Beschäftigen wirklich so einem Lärm ausgesetzt, dass es nötig ist?

G 30 sehe ich jetzt so keine Notwendigkeit. Der Atemschutzeinsatz als solcher wird nicht als Hitzearbeit definiert und Strahlerzeugung auch nicht auch hier hilft ein Blick in die BGI/GUV-I 504-30

G 41 erachte ich als nicht nötig. Denn bei der Rettung verfüge ich ja über PSAgA dann ist eine Untersuchung nach G 41 nicht nötig. So steht es zu mindestens in der BGI/GUV-I 504-41

Es hilft immer ein Blick in die BGI/GUV-I 504-xx! Darin enthalten sind alle relevanten rechtlichen Angaben zur Vorsorge.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg779893
Datum01.01.2014 11:153583 x gelesen
hallo,

für welchen Bereich?

- Freiwillige Feuerwehr
- Berufsfeuerwehr
- Werkfeuerwehr

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern779894
Datum01.01.2014 11:193544 x gelesen
Geschrieben von Sebastian S. G 30 sehe ich jetzt so keine Notwendigkeit. Der Atemschutzeinsatz als solcher wird nicht als Hitzearbeit definiert und Strahlerzeugung auch nicht auch hier hilft ein Blick in die BGI/GUV-I 504-30

Der TO schreibt aber nix vom Strahl, sondern von Stahl-Erzeugung..

Da soll es durchaus ein bischen wärmer sein ;-)

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorSeba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW779895
Datum01.01.2014 11:243503 x gelesen
In der Tatund dabei habe ich gar nicht so viel getrunken gestern ;-)

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AutorOliv8er 8R., Wetzlar / Hessen779896
Datum01.01.2014 11:483466 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian S.
Also als erstes einmal, es gibt seit dem 31.10.2013 erhebliche Änderungen in der Verordnung.
Aktuell sieht es so aus, dass die Untersuchungen weiter stattfinden, das Ergebnis dieser aber nur dem Arbeitgeber mitgeteilt werden darf, wenn der Beschäftige dem zustimmt. Dies geschieht aus Aspekten des Datenschutzes. Wer dazu weitere Fragen hat, darf sich gerne an mich wenden.

Das ist bekannt und wird auch bereits so angewendet. Aber: Wenn ich nicht weiß ob der Mitarbeiter tauglich ist, dann brauche ich Ihn auch nicht einsetzen....

Geschrieben von Sebastian S.Liegen denn für die Untersuchungen jeweils Gefährdungsbeurteilungen vor?
Ja, daraus resultierte ja die Auflistung.

Geschrieben von Sebastian S.
G 1.4 ist die Staubbelastung wirklich so hoch, dass ich diese Untersuchung benötige?
Ja, Arbeitsplatzmessung (A + E Staub)

Geschrieben von Sebastian S.
G 20 sind die Beschäftigen wirklich so einem Lärm ausgesetzt, dass es nötig ist?
Hier eher vorsorglich. Werkstatt mit teilweiser Überschreitung der db-A Werte bzw. in den Produktionsbetrieben sowieso Lärmbereiche.

Geschrieben von Sebastian S.
G 30 sehe ich jetzt so keine Notwendigkeit.
Wir schon :-) Als Hitzearbeit gilt neuerdings auch eine "im Gesichtsbereich nicht mehr ertragbare Wärmestrahlung". Und das ist bei angelassenen (glühenden) oder frisch gegossenen Stahlblöcken mit mehr als 60 to. Masse durchaus der Regelfall.

Aber Danke für die Fragen. Dies hilft einem die eigenen Gedankengänge zu prüfen.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorOliv8er 8R., Wetzlar / Hessen779897
Datum01.01.2014 11:513388 x gelesen
Hallo Jürgen,

Grundlegend möchte ich das Pferd von hinten aufzäumen.

Die G-Untersuchungen sind die Folge der Gefährdungsbeurteilung. Sollte nun bei einer Feuerwehr (erstmal egal welche!) noch weitere Untersuchungen auftauchen, so habe ich vielleicht einen Punkt in der Gefährdungsbeurteilung nicht betrachtet.

Aber es wäre auch interessant zu wissen, unter welchen Gesichtspunkten einfach G-Untersuchungen eingespart werden können und wie sich das verargumentieren lässt.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP779905
Datum01.01.2014 12:543223 x gelesen
Beruf: G 20 und Asbest-Vor/Nachsorge
FW: Vor kurzem Antikörperbestimmung für Hep.-Impfung ( als erste med. FW-Untersuchung nach über 25 Jahren)

Ansonsten:
FFler : Seit ca. 2-3 Jahren bei Dienstaufnahme einen med.Check
und halt G26 für AT.
BFler: Das vorgeschriebene (für AT, Bildschirm, Taucher etc.)

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW779913
Datum01.01.2014 13:583457 x gelesen
Hallo Roland,

das Problem ist ja, ich weiss ja nicht ob er tauglich ist.
Denn der Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner ist ja leider zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Das hat der Gesetzgeber gut hinbekommen!!!
Natürlich kann man das Betriebsintern regeln mit entsprechenden Vereinbarungen, aber nach aktuellem Stand der Verordnung erfolgt keine Benachrichtigung mehr ob tauglich oder nicht.

Ja bei der G 30 habe ich gepennt. Natürlich ist in einem Stahlwerk Hitzearbeit vorhanden. Logisch. ;-)

Ansonsten mein Tipp, wirklich anhand eine Gefährdungsbeurteilung prüfen ob dies alles notwendig und sinnvoll ist. Aber das scheint es bei euch ja zu sein.

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AutorOliv8er 8R., Wetzlar / Hessen779951
Datum02.01.2014 12:522772 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian S.
das Problem ist ja, ich weiss ja nicht ob er tauglich ist.
Denn der Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner ist ja leider zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Das hat der Gesetzgeber gut hinbekommen!!!


Wieso? Ganz einfache Lösung und das ohne Vereinbarung:
Ich darf als Unternehmer/Arbeitgeber nur Personen einsetzen die körperlich geeignet sind.
Dies weise ich mit der G-Untersuchung nach. Wenn mein Mitarbeiter mir das Ergebnis nicht mitteilen WILL, dann kann ich Ihn nicht zwingen. ABER: Wenn ich einen Mitarbeiter habe, wo mir die körperliche Eignung nicht bekannt ist, darf ich ihn nicht einsetzen. Somit fällt die Beschäftigungsmöglichkeit aus und ich brauche auch nix bezahlen ;-)

Resümee: kein Papier => keine Tauglichkeit => kein Geld.


Nicht gerade die optimale Lösung, aber eine durchaus machbare.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY779952
Datum02.01.2014 13:062692 x gelesen
Geschrieben von Oliver R.Resümee: kein Papier => keine Tauglichkeit => kein Geld.


Nicht ganz. Ich kann ihn halt nicht mehr für diese Arbeit einsetzen. Deshalb darf ich ihn aber nicht herauswerfe. Dann muss ich für ihn halt eine neue Arbeit im Betrieb suchen. z.B. Schrauben sortieren, Müll trennen usw. ;-)

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen779959
Datum02.01.2014 13:372742 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Müll trennen usw. ;-)

Bis dann irgendwann mal jemand fragt, ob man dafür nicht auch eine Vorsorgeuntersuchung benötigt ...

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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