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ThemaInhalt und Qualitaet lebensrettende Sofortmassnahmen Kurs20 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorFlor8ian8 M.8, Neuss / NRW780169
Datum04.01.2014 23:344960 x gelesen
Ich habe vor kurzem erneut einen EH-Kurs (2tägig) bei einer großen HiOrg besucht, um mein diesbezügliches Wissen aufzufrischen und erneut praktisch einüben zu können. Zuletzt hatte ich einen solchen Kurs vor 4 Jahren bei den Maltesern besucht und war diesbezüglich sehr zufrieden. Anders als bei den Maltesern damals war es beim jetzigen Kurs so, dass die Teilnehmer des zweitägigen EH-Kurses am ersten Tag zusammen mit den Teilnehmern für lebensrettende Sofortmaßnahmen Führerschein (eintägig) unterrichtet worden sind. Am zweiten Tag erfolgten dann Ergänzungen.

Über den Ablauf des LSM-Kurses habe ich mich schon ein wenig gewundert. Der gesamte Vormittag bestand im Wesentlichen aus Rechtsausführungen zur möglichen Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung sowie zur Fragestellung, unter welchen Bedingungen man von der Verpflichtung zur Ersthilfe auf Grund anderer kollidierender Pflichten freigestellt ist. Die hier vertretenen Auffassungen fand ich schon teilweise etwas merkwürdig. Was meint ihr zu diesen Punkten?

1. Gezeigt wurde ein Bild von einer Frau, die in einer Fußgängerzone gestürzt ist. Ein Mann hilft ihr, im Hintergrund sieht man einen ca. 10jährigen Jungen auf einem Fahrrad mit einem älteren Herrn neben ihm, möglicherweise der Großvater. Der EH-Ausbilder erklärt die grundsätzliche Verpflichtung zur EH-Leistung und erläutert sodann, dass gewisse Leute auf dem Foto nicht helfen dürften (!). Das sei nämlich der Junge, weil er Kind ist und der Opa, weil er die Aufsichtspflicht über das Kind verletzten würde, wenn er EH leistet. Dies halte ich für wenig nachvollziehbar. Auch einem 10jährigen ist es im Rahmen seiner Möglichkeiten nicht verboten zu helfen und innerhalb einer Fußgängerzone bedarf es über ein Kind dieses Alters kein solch massiven Beaufsichtigung, dass man sich nicht um die verletzte Frau kümmern könnte. Der Ausbilder ging dann sogar so weit, dass er empfohlen hat, wann immer man eine Person unter 18 Jahren in seinem Auto hat, bei einem Unfall die Hilfeleistung auf das Wählen der Notrufnummer zu beschränken, weil die Aufsichtspflicht dies gebiete. So sei es z. B. bei einem 12jährigen eine Aufsichtspflichtverletzung, diesen allein im Fahrzeug zu lassen, weil man zur Hilfeleistung aussteigt. Auch das wird meiner Meinung nach vom Entwicklungsstand abhängen und ist so viel zu pauschal. Je nach Kenntnisstand und Körperbau des 12jährigen könnte dieser sogar bei der EH mithelfen anstatt allein im Auto zu bleiben!


2. Gezeigt wurde sodann ein Foto von einer Unfallstelle an einer nächtlichen Landstraße. Der Ausbilder erklärte, natürlich dürfe man in so einer Situation helfen, es sei aber im Eigeninteresse wegen der Möglichkeit einer getürkten Hilfssituation durch Kriminelle zulässig, die Hilfeleistung auf die Wahl der 112 zu beschränken und nicht das Auto zu verlassen. Wer hier selbst helfe, dem müsse man "viel Glück" wünschen....

3. Lange Teile des Kurses befassten sich mit Rechtsausführungen. So wurde uns erläutert, dass ab 01.01.2014 eine Warnwestpflichten bestünde, wobei für jeden Mitfahrer eine Weste da sein müsse und im Fall eines Verstoßes hätten das Bußgeld der Fahrer und die Mitfahrer zu zahlen, die sich vergewissern müssten, dass ausreichend Westen vorhanden sind. Auch dies ist mir völlig neu. Nach meiner Kenntnis besteht erst ab Sommer eine Pflicht, eine Weste mitzuführen. Weiter wurde uns in diesem Zusammenhang erklärt, der Fahrer müsse auch Bußgeld leisten, wenn ein Mitfahrer nicht angeschnallt ist, was ich ebenfalls für unzutreffend erachte.

4. Erläutert wurde weiter, man dürfe als Ersthelfer Medikamente des Hilfesuchenden anreichen, aber nicht verabreichen. Soweit okay. Weiter hieß es sodann, man begehe aber eine Straftat, wenn man eigene Medikamente einem Dritten anbiete, so etwa wenn man eine Kopfschmerztablette an der Arbeit an einen Kollegen abgebe, der über Kopfschmerzen klage, weil Medikamente ausschließlich durch Apotheken abgegeben werden dürften. Nach allem wovon ich bisher ausgegangen bin, bezieht sich das strafbewehrte Apothekenmonopol des AMG auf gewerbliche Abgabe von Arzneimitteln und nicht auf Gefälligkeiten. Dass es unter Umständen medizinisch die falsche Entscheidung sein kann, Medikamente weiterzugeben, steht auf einem anderen Blatt.

5. Im Zusammenhang mit der Absicherung der Unfallstelle wurde uns erläutert, eine unterlassene Absicherung werde pauschal mit Führerscheinentzug von einem Jahr bestraft. Auch hier bin ich davon ausgegangen, dass das Unterlassen der Absicherung keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist. Insoweit kann also höchstens ein FAhrverbot von bis zu 3 Monaten in Betracht kommen, nicht aber ein Führerscheinentzug.

6. Gezeigt wurde ein Bild von einem Unfall auf einer Rolltreppe in einem Einkaufszentrum. Der Ausbilder empfahl hier, den gestürzten Mann möglichst ohne Betätigung des Nothaltschalters der Rolltreppe von dieser wegzuschieben, weil bei einem ruckartigen Nothalt die Gefahr bestünde, dass weitere Personen auf der Rolltreppe stürzen und sich verletzen....

Der gesamte Vormittag bestand zu einem Großteil aus Rechtsausführungen dieser Art. An tatsächlicher EH wurde uns kurz der Rautek-Rettungsgriff vorgeführt (selber machen sei wegen Verletzungsgefahr in EH-Kursen nicht mehr erlaubt) sowie uns ein Youtube-Film zum Thema Helmabnahme bei Motorradfahrern gezeigt.


Nach der Mittagspause ging es ans Thema Kopfverletzungen. Wieder Rechtsausführungen: In NRW seien alle Schulen verpflichtet, wenn ein Schüler auf den Kopf gefallen sei, den RTW zu rufen. Das Benachrichtigen der Eltern und Abholenlassen der Kinder sei daher (!) eine Straftat, nämlich unterlassene Hilfeleistung. Zudem wurde uns erläutert, generell bei einer kranken Person (unabhängig von einer Kopfverletzung) einen RTW zu rufen und nicht selbst ins KH zu fahren. Man müsse dabei nämlich auch ein Augenmerk auf die kranke Person richten und sei daher vom Verkehr abgelenkt. Dies sei derart grob fahrlässig, dass bei einem selbst verschuldeten Unfall die Versicherung Regress nehmen würde. Auch das erscheint mir deutlich überzogen.

Beim Thema Herzinfarkt wurde uns auch deutlich gemacht, bei diesen Symptomen die 112 zu wählen und nicht selbst ins KH zu fahren oder den Betroffenen dorthin zu fahren. Soweit sicher richtig. Zur Verdeutlichung hieß es aber, es könne sein, dass man zu einem KH fährt, das nicht auf die Behandlung von HI-Patienten spezialisiert ist. Und wenn man dort dann auf einen Unfallchirurgen oder einen normalen Internisten treffe, dann sei dieser nicht in der Lage und auch nicht verpflichtet einen Herzinfarkt zutreffend zu diagnostizieren. Man könne dies auch daran erkennen, dass ein Hausarzt oder Internist mal schnell übers EKG schaue, der Fachkardiologe dies aber 20 Minuten auswerte. Auch dies erscheint mir maßlos überzogen: Was soll es denn bitte an einem einfachen Ruhe-EKG 20 Min. auszuwerten geben und die Hinweise auf einen HI im EKG (so es sie denn gibt) sind doch nun wirklich derartiges Grundlagenwissen und auch nicht schwer zu erkennen, dass da wirklich jeder Arzt zu in der Lage sein sollte!

Dann hieß es im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen noch, man sei nur verpflichtet einen Notruf abzusetzen, also 110 oder 112. Welche Nummer man wähle sei egal, weil die jeweils andere Leitstelle sich dann auch um die sonstigen Dinge mit kümmern würde. In diesem Zusammenhang kein Wort dazu, dass nur die 112 im Handynetz als Notrufnummer gilt. Immerhin wurde darauf hingewiesen, dass man am Handy an der Stadtgrenze bei der Nachbarleitstelle landen kann, man daher auch immer den Namen der Stadt angeben solle. Gebe man nur den Straßennamen an, passiere es, dass der RTW zur gleichnamigen Straße in der Nachbarstadt geschickt wird. Frage hierzu: Kann so etwas heute wirklich noch passieren? Erfolgt nicht eine automatische Ortung des Anrufers?


Immerhin wurden im Laufe des Nachmittags dann noch HLW, stabile Seitenlage und das Abnehmen eines Helms demonstrieret und geübt. Dann war der LSM-TEil des Kurses beendet.


Ich gehe davon aus, dass hier einige solche Kurse regelmäßig besuchen oder gar selbst halten. Ist es anderswo auch üblich, den "richtigen" 16stündigen EH-Kurs mit dem LSM-Kurs für Führerscheinbewerber zu verknüpfen und ist der hier dargestellte Ablauf eines LSM-Kurses so üblich - insbesondere, dass auf das Versorgen von Verletzungen und das Abdrücken von zuführenden Arterien bei starker Blutung mit keinem Wort eingegangen wird?


Über die unnötigen und nach meinem Eindruck oft falschen Rechtsausführungen habe ich mich zum Teil ganz schön geärgert - insbesondere über die Aussagen im Zusammenhang mit Kindern. Anderswo wird versucht Grundschülern EH zu vermitteln (und stabile Seitenlage können die bei einem schmächtigen Erwachsenen durchaus sogar ohne Hilfe anderer), hier heißt es pauschal, Kindern und deren erwachsenen Begleitern sei Helfen verboten. Und auch über die Sache mit der nächtlichen Unfallstelle auf der Landstraße habe ich mich geärgert. Muss man den Leuten hier noch Angst machen und ihnen raten, nicht auszusteigen? Nach meinem Eindruck ist irrationale Kriminalitätsfurcht einer der Gründe dafür, dass notwendige EH nicht geleistet wird. Hier sollte man die Leute nicht bestärken, sondern ermutigen! Ich wohne in einer Hochhausanlage und habe gerade vor einigen Tagen einen jungen Mann ziemlich zusammen gestaucht, der vor einer Gruppe junger Leute erklärte, er würde wenn jemand um Hilfe ruft nur die Polizei rufen und sonst nichts tun, weil er Angst hätte, selbst zusammen geschlagen zu werden. Ich habe hier versucht zu verdeutlichen, dass wir hier zum einen kein besonderes Kriminalitätsproblem haben und zum anderen es bei einem Hilferuf weit wahrscheinlicher ist, dass ein medizinischer Notfall als ein Angriff vorliegt und man daher natürlich selbst vorbeischauen sollte. Gerade die vielen Leute auf engen Raum in einer Hochhausanlage sind mit ein Grund für mich, EH-Kurse zur Auffrischung zu besuchen, wiel man leichter als anderswo in die Situation geraten kann Ersthelfer bei einem med. Notfall zu sein. Und nun muss ich mir vom Ausbilder anhören, beim Unfall auf nächtlicher Landstraße solle man eher nur 112 rufen und nicht aussteigen..... ???

Was meint ihr?


Gruß,

Florian M.

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AutorAndr8é P8., Magdeburg / Schönwalde (BAR) / Sachsen-Anhalt / Brandenburg780171
Datum05.01.2014 00:043239 x gelesen
Geschrieben von Florian M.Und nun muss ich mir vom Ausbilder anhören, beim Unfall auf nächtlicher Landstraße solle man eher nur 112 rufen und nicht aussteigen..... ???


Das hab ich aber "damals" auch öfters im Erste-Hilfe-Kurs gehört. V.a. als Hinweis an die Frauen im Kurs.

Ich persönlich würde dir aufgrund deiner Ausführungen raten, dich an die Verantwortlichen der Ausbildungsabteilung der HiOrg zu wenden. Man wird ja dort sicherlich sowas wie einen Ausbildungskatalog haben, wo das alles festgelegt sein müsste.

Ja, ich bin einer von den "Verrückten", die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP780174
Datum05.01.2014 00:283120 x gelesen
Wer war der Ausbilder? Babara Salesch ?
Also einige Dinge halte ich für blanken Unsinn.

Dies ist meine Meinung.

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AutorPhil8ipp8 H.8, Engelsbrand / Baden-Württemberg780176
Datum05.01.2014 00:393101 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian M.Ist es anderswo auch üblich, den "richtigen" 16stündigen EH-Kurs mit dem LSM-Kurs für Führerscheinbewerber zu verknüpfenSo kenne ich das auch. Zumindest wird vorher gefragt, ob LSM-Teilnehmer anwesend sind, ansonsten wird das Programm etwas anders durchgeführt, da ja alle die komplette Dauer anwesend sind.

Geschrieben von Florian M.ist der hier dargestellte Ablauf eines LSM-Kurses so üblich - insbesondere, dass auf das Versorgen von Verletzungen und das Abdrücken von zuführenden Arterien bei starker Blutung mit keinem Wort eingegangen wird?Den genauen Ablauf weiß ich leider nicht mehr, der rechtliche Teil war jedoch wesentlich kleiner. Natürlich wurde auf die Hilfeleistungspflicht hingewiesen etc., aber im Prinzip einen Rechtskurs mit EH-Teil gabs nicht.
Auch das Abdrücken kam in den Kursen, wo ich dabei war, immer vor. Wenn ich dein Posting richtig lese, wurde im LSM-Teil auch kein Druckverband gemacht? Oder gehört das nicht mehr zum LSM-Kurs dazu?

Geschrieben von Florian M.beim Unfall auf nächtlicher Landstraße solle man eher nur 112 rufen und nicht aussteigen..... ???Kenne ich nur als Tipp für diejenigen, die sich wirklich nicht trauen, auszusteigen.

Unabhängig davon sollte m.M.n. der 16-stündige EH-Kurs auch beim PKW-Führerschein Voraussetzung sein. Tut keinem weh, selbst Drittklässler lernen die Maßnahmen aus dem LSM-Kurs und beherrschen sie auch eine Zeit später noch korrekt. (So zumindest meine Erfahrung nach den letzten 4 Helfertagen). Und natürlich auch eine Auffrischung alle paar Jahre...

...natürlich ist das nur meine ganz persönliche Meinung.

Gruß Philipp

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AutorFlor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen780177
Datum05.01.2014 00:582984 x gelesen
Geschrieben von Florian M.Ist es anderswo auch üblich, den "richtigen" 16stündigen EH-Kurs mit dem LSM-Kurs für Führerscheinbewerber zu verknüpfen?

Bei meinem letztem EH-Kurs (08/13) wurde zumindest gefragt, ob jemand nur den LSM-Teil macht. Scheint also zumindest hin und wieder so zu sein.

Geschrieben von Florian M.ist der hier dargestellte Ablauf eines LSM-Kurses so üblich - insbesondere, dass auf das Versorgen von Verletzungen und das Abdrücken von zuführenden Arterien bei starker Blutung mit keinem Wort eingegangen wird?


Bei uns definitiv nicht. Der rechtliche Teil war bis zur Frühstückspause durch und am Nachmittag wurde dann u.a. auf Verletzungen und stark blutende Wunden eingeangen.

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AutorMath8ias8 S.8, Niederau / Sachsen780179
Datum05.01.2014 09:182886 x gelesen
Geschrieben von Florian M.Immerhin wurde darauf hingewiesen, dass man am Handy an der Stadtgrenze bei der Nachbarleitstelle landen kann, man daher auch immer den Namen der Stadt angeben solle. Gebe man nur den Straßennamen an, passiere es, dass der RTW zur gleichnamigen Straße in der Nachbarstadt geschickt wird.

Geschrieben von Florian M.Frage hierzu: Kann so etwas heute wirklich noch passieren?
Ja, durchaus.

Geschrieben von Florian M.Erfolgt nicht eine automatische Ortung des Anrufers?
Nein, warum auch? Erfolgt nur bei berechtigtem Interesse.

Gruß Mathias

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW780186
Datum05.01.2014 11:302813 x gelesen
Geschrieben von Mathias S.Geschrieben von Florian M.Erfolgt nicht eine automatische Ortung des Anrufers?
Nein, warum auch?


Weil eine GPS-Ortsangabe für die meisten Endgeräte technisch kein Problem wäre und eine grobe Ortung über die Netzzelle und ggf. Sektorenantennen in jedem Fall möglich ist? Weil das in anderen Ländern zumindestens weiter ist als bei uns?

Geschrieben von Mathias S.Erfolgt nur bei berechtigtem Interesse.

das würde ich bei der Wahl einer Notrufnummer der Einfachheit halber pauschal annehmen...

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü780187
Datum05.01.2014 12:152658 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning K.Weil eine GPS-Ortsangabe für die meisten Endgeräte technisch kein Problem wäre und eine grobe Ortung über die Netzzelle und ggf. Sektorenantennen in jedem Fall möglich ist? Weil das in anderen Ländern zumindestens weiter ist als bei uns?

Da liegt eben das Problem, wenn ich im Schlafzimmer die 110 wähle komme ich bei der Polizei Ludwigsburg raus, wenn ich dasselbe im Wohnzimmer mache bei der für mich eigentlich zuständigen FLZ in Stuttgart...,...wohlgemerkt das ist eine Vierzimmer-Wohnung und nicht Neuschwanstein.
Und dasselbe Spiel kann ich auf der Strasse beliebig wiederholen, der einzige "Vorteil" ist das die Stuttgarter sich mit "Polizeinotruf Stuttgart" melden und die in Lubu nur mit "Notruf Polizei"oder "Polizeinotruf", aber das weiß ich...

Gruß Andi

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AutorMath8ias8 S.8, Niederau / Sachsen780189
Datum05.01.2014 12:362647 x gelesen
Es war nicht gefragt was für uns Disponenten wünschenswert wäre sondern wie die heutige Situation in D ist.
Dienstlich wäre ich für eine (GPS-!)Ortung ahnungsloser oder panischer Anrufer durchaus dankbar.

Gruß Mathias

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen780215
Datum05.01.2014 17:132511 x gelesen
Geschrieben von Mathias S.Es war nicht gefragt was für uns Disponenten wünschenswert wäre sondern wie die heutige Situation in D ist.
Dienstlich wäre ich für eine (GPS-!)Ortung ahnungsloser oder panischer Anrufer durchaus dankbar.


Man kann nicht alles haben. Im Moment steht der Datenschutz der Ortung im Wege. auch können längst nicht alle Handy´s GPS. Wie sieht das eigendlich demnächst mit der von der EU gewollten automatischen Alarmierung vom Auto bei einem Unfall aus? Geht das Datenschutzrechtlich so einfach? Wenn ja, könnte man es ja auch auf den (selbst gewählten) Notruf ausdehnen. Das würde auch eine Menge der "Spassanrufe" erledigen.

Heinrich

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW780218
Datum05.01.2014 17:502553 x gelesen
Demnächst schauen wir uns nur noch einen Film an, und sind perfekte Ersthelfer...

Ich kann dein Bauchgefühl durchaus verstehen und habe in Teilen ähnliches erlebt. Die Verletzungsgefahr beim Rautekgriff ist wohl so immens, das ich nicht verstehen kann, das dieser überhaupt noch gelehrt wird.

Nein so einen Kurs braucht kein Mensch. Es ist schade um die Zeit.

Früher wurden noch Verbände gelehrt, die man auch zu Hause brauchen konnte, eine Absicherung wurde kurzerhand auf der Straße gemacht und einer wurde immer mit der Trage durchs ganze Haus getragen. Vom Thema Hitze-/Kältenotfälle will ich gar nicht erst reden. Es war früher nicht alles besser, allerdings frage ich mich inzwischen, ob mit der Herzdruckmassage in der Ersten Hilfe wirklich nur Vorteile entwickelt haben, oder auch wichtige Dinge einfach hinten über gefallen sind.
Sicherlich war damals vieles noch dem BVS geschuldet, allerdings habe ich davon vieles auch nutzen können.

Für die Herzdruckmassage wurde ich damals richtig angefeindet obwohl die Ausbildung bei der DLRG locker 10 Stunden hatte und sich Hauptsächlich damit beschäftigte.

Zur Aufsichtspflicht kann ich dir nur Beipflichten. Ein 10 Jähriger kann und sollte Helfen, das mit dem fast 18 Jährigen Notrufgeber auf dem Beifahrersitz ist Schwachsinn. Meine Kinder mussten mit 7 und 5 Jahren auch mal im Auto bleiben und auf Papa Warten, der einen Motoradfahrer versorgte. Ist halt so und gehört dazu. Wenn ich meinen Kindern nicht so weit trauen könnte hätte ich versagt.

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AutorFlor8ian8 M.8, Neuss / NRW780241
Datum05.01.2014 22:192517 x gelesen
Ich auch. Ein EH-Ausbilder ist, wenn er nicht gerade im Hauptberuf Jurist ist, auch nicht unbedingt qualifiziert vertieft rechtliche Fragestellungen zu vermitteln. Das ging am zweiten Tag denn auch so weiter. So wurde uns sogar unter Einsatz einer Folie ca. 30 Min. ausführlich erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Unfall im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit als Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft anerkannt wird oder auch nicht (Stichworte z. B. Toilettengang an der Arbeit oder Fahrt zur Arbeit über Tankstelle). Nur: Kommt es für den Ersthelfer darauf in irgend einer Weise an? Wohl kaum!

Soweit EH gelehrt worden ist, habe ich durchaus den Eindruck gewonnen, dass das richtig abgelaufen ist. Nur kriegt man natürlich nicht viel unter, wenn so viel fragwürdige Rechtsausführungen vermittelt werden oder sonst unzutreffende Hintergrundinformationen gegeben werden. Ein anderes Beispiel: Am zweiten Tag wurde Reanimation unter Einsatz eines AED vermittelt. In diesem Zusammenhang wurde die Funktion eines Defis wie folgt vermittelt:

Das Gehirn sagt dem Sinusknoten des Herzens, wie er elektrische Impulse in Schläge umzuwandeln hat. Zu Kammerflimmern kommt es durch falsche Verarbeitung von Anweisungen des Gehirns durch den Sinusknoten. Der Defi löst sozusagen einen Reset des Sinusknotens aus, sodass er sodann die Anweisungen des Gehirns wieder korrekt befolgen kann.

Das ist natürlich hinten und vorn falsch, richtige Stichworte wären die Automatiezentren des Herzens gewesen und die Depolarisation aller Zellen, um dem Sinusknoten wieder die Möglichkeit zu geben, als Taktgeber zu fungieren. Der Ausbilder war übrigens von der eigenen Qualfiikation her RS, allerdings nicht beruflich im RD tätig. Nun muss man um als RS ordentlich arbeiten zu können natürlich nicht wissen, wie die Erregungsbildung und - weiterleitung am Herzen verläuft, aber man sollte es von der theoreitschen Ausbildung her doch schon etwas besser wissen als hier vermittelt!


Florian M.

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland780242
Datum05.01.2014 22:412365 x gelesen
Ich weiss schon, warum ich persönlich solche Kurse nicht mehr besuche. Daher habe ich auch keine Karrieremöglichkeit beim schwedischen Roten Kreuz. Da müsste ich nämlich genau so einen Ersthelfer Schein wieder machen. Und ich habe es ernsthaft versucht, mich zurückzuhalten. Ging nicht. Neben Stimmband Operation bräuchte ich wohl noch Hand- und Fussfesseln, sollte ich so einen Kurs ohne Einwände überstehen.

Auf diesem Wege ein Entschuldigung an den armen Rettungsassistenten, dessen Unterricht ich letztens unterbrechen musste, als es zu fehlerhaft wurde. Ich konnte es nicht verkneifen - die Klassentür stand offen.

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AutorFlor8ian8 M.8, Neuss / NRW780243
Datum05.01.2014 22:472245 x gelesen
Welchen Sinn hat es denn Drittklässlern Maßnahmen aus dem LSM-Kurs beizubringen, wenn diese auf Grund ihres Alters gar nicht helfen dürfen? -:)

Nein, im Ernst: HLW bei einem Erwachsenen dürfte für Kinder in dem Alter unmöglich sein selber zu machen wegen fehlender Kraft, aber sie wären zum Beispiel in der Lage, einen Erwachsenen, der körperlich dazu in der Lage ist, jedoch aus Panik nicht daran denkt, zum korrekten Handeln anleiten, so wie etwa hier bei einer Säuglingsreanimation:

http://video.foxnews.com/v/2234345474001/9-year-old-boy-coaches-neighbor-through-cpr/



Florian M.

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AutorFlor8ian8 M.8, Neuss / NRW780244
Datum05.01.2014 23:052250 x gelesen
Von einem RA sollte man aber nun wirklich medizinisch korrekte Erläuterungen erwarten können.

Welche Voraussetzungen muss man eigentlich in D erfüllen, um EH-Ausbilder zu werden? RS mit Zusatzqualifikation für Erwachsenenbildung?




Florian M.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780245
Datum05.01.2014 23:212237 x gelesen
Geschrieben von Florian M.Welche Voraussetzungen muss man eigentlich in D erfüllen, um EH-Ausbilder zu werden


EH-Ausbilderschein. Die Ausbildung dazu dauert ca. 1 Woche. Eingangsvoraussetzung i.d.R. SanHelfer. d.h. der Ausbilder hat ggf. noch nie in seinem Leben einen echten Notfallpatienten gesehen (denn das kann man auch abseits der HiOrg in privaten Schulen machen).

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorPhil8ipp8 H.8, Engelsbrand / Baden-Württemberg780246
Datum05.01.2014 23:452155 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian M.Welchen Sinn hat es denn Drittklässlern Maßnahmen aus dem LSM-Kurs beizubringen, wenn diese auf Grund ihres Alters gar nicht helfen dürfen? -:)Das ist dann wohl dumm gelaufen... :-)

Im Falle einer Reanimation geb ich dir recht, da fehlt den Kids die Kraft. Aber wie du schon sagst, können sie anleiten. Wenn man das ganze richtig erklärt und geduldig übt, können die mehr als man manchmal glaubt. :-)

Gruß Philipp

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW780247
Datum06.01.2014 00:122203 x gelesen
Geschrieben von Florian M.Das Gehirn sagt dem Sinusknoten des Herzens, wie er elektrische Impulse in Schläge umzuwandeln hat. Zu Kammerflimmern kommt es durch falsche Verarbeitung von Anweisungen des Gehirns durch den Sinusknoten. Der Defi löst sozusagen einen Reset des Sinusknotens aus, sodass er sodann die Anweisungen des Gehirns wieder korrekt befolgen kann.

Das würde ich unter "Lügen für Erwachsene abtun". Allerdings sage ich so etwas als Ausbilder, weil
Geschrieben von Florian M.Das ist natürlich hinten und vorn falsch, richtige Stichworte wären die Automatiezentren des Herzens gewesen und die Depolarisation aller Zellen, um dem Sinusknoten wieder die Möglichkeit zu geben, als Taktgeber zu fungieren.

Ist den meisten Menschen schon zu kompliziert. Den Resetknopf kennt aber jeder aus der alltäglichen Praxis. Hauptsache die Maßnahmen stimmen.

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AutorRamo8n K8., Bremen / Bremen780250
Datum06.01.2014 02:352206 x gelesen
Moin Moin,

dass Problem bei der EH-Ausbildung ist meiner bescheidenen Meinung nach folgendes:
Es gibt durchaus hochmotivierte und auch fähige EH-Ausbilder. Ausbilder die seit Jahren im Rettungsdienst, im Sanitätsdienst, etc. aktiv sind und nicht nur Ahnung haben von dem Inhalt ihrer Lehrunterlage, sondern eben auch von dem was auf der Straße so passiert. Die haben schon echte Patienten gesehen und halten sich mit Fortbildungen, Seminaren, Symposien und was nicht allem auf dem laufenden und können im besten Fall auch noch ihre Teilnehmer begeistern und motivieren. Die sind selbst mit Leib und Seele dabei und können diese Begeisterung auch teilen.

Es gibt aber eben leider auch die andere Seite. Teilweise suchen ausbildende Organisationen (seien es nun Hilfsorganisationen oder auch private Anbieter) per Zeitungsannonce nach EH-Ausbildern. Die Leute die sich dann da bewerben, lesen nur, dass sie da Geld verdienen können, ohne schwer zu arbeiten und ohne viel zu können oder zu wissen. Die werden dann durch nen kurzen Ausbilder-Lehrgang geschleift, der in der Regel so etwa eine Woche dauert, dann sind sie EH-Ausbilder. In diesen Lehrgängen lernt man teilweise nur was in der Lehrunterlage steht, wie man ne Folie auf nen OHP legt und wie man seinen Namen an die Tafel schreibt. (Natürlich gibt es auch deutlich bessere Ausbilder-Lehrgänge und nicht nur solche Negativ-Beispiele).
Wenn man Glück hat bekommen die angehenden Ausbilder dann noch eine San-Ausbildung verpasst und dann gehts los und sie stehen vor ihrem Kurs.
Die haben bis dahin nie einen echten Patienten gesehen und haben keine Ahnung worauf es für den Ersthelfer auf der Straße ankommt.

Das Rechtsthema ist so eines, wo man vermeintlich mit nem gefährlichen Halbwissen Zeit schinden kann und vermeintlich nicht viel Hintergrundwissen braucht, also kann man da lange drüber labern. Leider eben nur vermeintlich und man kann da überraschenderweise doch viel Mist erzählen.

In der Regel versucht man in der EH-Ausbildung ja, den Teilnehmern die Angst vor so einer für sie ungewohnten Situation zu nehmen, ihnen zu erklären, dass sie gar nichts falsch machen können (außer nichts zu machen) und dass sie im besten Fall ein Leben retten und sie als Ersthelfer den Unterschied machen können. Natürlich gibt man ihnen idealerweise mit, dass sie sich für keine Hilfeleistung in Gefahr begeben sollen und im Zweifelsfall das eigene Leben immer wichtiger ist, als alles andere - aber eben ohne ihnen Angst vor der ganzen Geschichte zu machen.

Es gibt leider zu häufig keine oder keine ausreichende Kontrolle, was ein Ausbilder im Kurs so verzapft - deshalb können auch völlig ungeeignete Ausbilder oft viel zu lange ungestört agieren, ohne dass das auffällt.

Ich an deiner Stelle würde mal den Ausbildungsbeauftragten (oder wie das dort jeweils heisst) der entsprechenden Hilfsorganisation über deine Erlebnisse in diesem Kurs informieren. Das wird auch für den interessant sein und so besteht die Möglichkeit den entsprechenden Ausbilder u.U. noch einmal fortzubilden und ihm noch ein wenig Hilfe mit auf den Weg zu geben in Zukunft doch vernünftig auszubilden.

Zu guter letzt: lass dich von solchen Erlebnissen nicht entmutigen! Respekt, dass du dir freiwillig noch einmal so einen Kurs antust und lass es nicht den letzten gewesen sein - es gibt auch wirklich richtig gute EH Ausbildungen.

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AutorFlor8ian8 M.8, Neuss / NRW780266
Datum06.01.2014 11:112139 x gelesen
Hierzu gab es eine ganz klare Aussage des Herrn Rechtsprofessors:

Die Aufsichtspflicht endet erst am Tag des 18ten Geburtstags und keinen Tag davor. Kinder allein im Auto zu lassen sei stets und immer eine Verletzung der Aufsichtspflicht. So könnte es etwa dazu kommen, dass diese die Handbremse lösen und das Fahrzeug anfängt zu rollen oder unachtsam eine Tür geöffnet wird, weil die Kinder plötzlich doch zu Vater / Mutter wollen.


Das was da vermittelt worden ist, ist natürlich Unsinn. Der Grad der Aufsichtspflicht hängt von Alter und individuellem Entwicklungsstand der Kinder ab. Bei 7- und 5jährigen Kindern im Auto wäre die Auffassung des Elternteils wegen der Aufsichtspflicht dem Motorradfahrer nicht helfen zu können, wahrscheinlich dahingehend zu akzeptieren, dass eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung nicht gegeben ist. Aber umgekehrt ist selbstverständlich nichts dagegen zu sagen, wenn man aussteigt und die Kinder einige Minuten allein lässt - es sei denn, der Elternteil wusste aus vergangenen Ereignissen, dass die Kinder mit dieser Situation nicht klarkommen werden, ohne sich oder andere zu gefährden.


Florian M.

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