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ThemaInhalt der 'theoretischen Unterweisung'19 Beträge
RubrikAtemschutz
Infos:
  • Sicherheitshinweise für den Umgang mit Pressluftatmern im Feuerwehreinsatz
  •  
    AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen780931
    Datum14.01.2014 17:048289 x gelesen
    Moin,

    laut FwDv 7 ist ja für jeden Atemschutzgeräteträger einmal alle 12 Monate
    eine so genannte theoretische Unterweisung vorgeschrieben.

    Meine Frage:
    Was soll hier geschult werden?

    Wie Dokumentiert ihr das?

    MkG
    Richard

    Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar und nicht die meiner Wehr!

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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen780932
    Datum14.01.2014 17:095916 x gelesen
    Einsatzkurzkontrolle Maske und PA. Zusätzlich noch das evtl. nötige "kuppeln" des Zweitanschlusses. Und vorher vllt. nochmal die Einangsvoraussetzungen für den AS-Einsatz!!

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen780933
    Datum14.01.2014 17:135753 x gelesen
    Also im groben das was im AGT-Lehrgang vermittelt wird?

    Und wo dokumentiere ich das in AGT-Pass oder auf einem Zettel mit der Anwesenheit?

    Und gibt es eine spezielle Zeitvorgabe?

    Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar und nicht die meiner Wehr!

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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen780934
    Datum14.01.2014 17:165709 x gelesen
    Geschrieben von Richard S.Also im groben das was im AGT-Lehrgang vermittelt wird?

    Zuviel...zumindest wenn du kein WE draus machen willst ;-).

    Geschrieben von Richard S.Und wo dokumentiere ich das in AGT-Pass oder auf einem Zettel mit der Anwesenheit?

    Sicher wär es im AGT-Pass sinnig....

    Eben ne...

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen780935
    Datum14.01.2014 17:235545 x gelesen
    Nein das war nicht meine Absicht. ;) Reichen denn Abends 1,5 Std.?

    Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar und nicht die meiner Wehr!

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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen780937
    Datum14.01.2014 17:345453 x gelesen
    M.M.nach ja....
    Solange du dir sicher bist das es alle AGT begriffen haben.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg780939
    Datum14.01.2014 18:035449 x gelesen
    Geschrieben von Richard S.Was soll hier geschult werden?
    Im Prinzip das was im Abschn.6 der FwDV 7 dargestellt ist. Ich denke nicht das man alles jedes Jahr schulen muss. Die Ausbildungsinhalte sollte der Leiter Atemschutz in Abstimmung mit dem/den Kreisausbildern festlegen.

    Bei mir ist das so geregelt das die Ausbildung am Samstag stattfindet. In den ersten 4 Stunden ist dabei die Belastungsübung auf der Strecke. Die anderen 4 Stunden werden für die Weiterbildung genutzt. Somit wäre also in 2 Jahren der Stoff der AGT Ausbildung wiederholt. Es werden aber noch andere Themen eingearbeitet so das sich dies weiter streckt. Zum Beispiel Ausbildung an Technik die nicht auf jeder Ortswehr vorhanden ist also z.B. ATN-Tasche, Einsatzmöglichkeiten Halligan oder demnächst wohl auch WBK. Das muss jeder für seine Verhältnisse anpassen.

    AGT-Ausbildung ist bei uns Kreissache. D.h. jede Weiterbildung ist als Lehrgang dort mit Stundenplan abgemeldet und wird dort auch wieder abgerechnet. Daher ist der Nachweis schon mal erbracht. Unsere SG-Leiterin pflegt die Daten aber auch in unser Verwaltungsprogramm ein, somit gibt es auch einen Nachweis vor Ort. Jeder AGT hat auch noch einen Anhänger fpür die AT-Überwachung (sind bei uns nicht am Gerät) auf dem Vermerkt ist wann er wieder G26, Belastungsübung+Weiterbildung und Einsatz/Übung zu absolvieren hat.

    Gruß Ralf

    Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

    Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

    Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780949
    Datum14.01.2014 18:46   5544 x gelesen
    Zu den Inhalten haben Peter und Ralf schon gutes geschrieben. Wichtig ist, und das wird glaub ich auch aus ihren Beiträgen deutlich, dass man das Wörtchen "theoretische" nicht zu ernst nimmt. Das meiste, was sinnvoll ist, in jährlichen Schulungen (dazu später mehr) speziell den AGT wiederholt zu vermitteln, berührt deren praktischen Einsatz, da müssen Handgriffe sitzen. Das erreicht man nicht mit Präsentationen, Unterweisungen im klassischen Stil. Alle AGT der Gemeinde in den größten Saal geladen, und vorne unterweist dann einer, dann wird dokumentiert und es heißt "Bis zum nächsten Jahr".

    Man merkt, das Wörtchen "jährliche" stört mich auch. Ich lese die DV7 so, dass, wie bei der UVV ja auch, die Unterweisung mindestens jährlich erfolgen muss. Das ist aber keine jährliche Traditionspflichtveranstaltung, sondern eine absolute Mindestangabe. Wie die UVV auch, unterweise ich am Standort daher auch die AGT "dauerhaft", das heißt jede Übung die Atemschutz als Thema berührt ist ein Teil der regelmäßigen Unterweisung.
    Dokumentiert, wie auch die UVV, wird dies mit den Anwesenheitslisten der Übung, die dann, und das ist halt für viele erstmal abschreckend, nicht mehr aus Ankreuzlisten eines Schriftführers oder des Häuptlings bestehen, sondern für jede Übung gibts eine Unterschriftsliste. Darauf werden neben dem Übungs- bzw. Dienstthema dann besondere UVV- oder FwDV-Inhalte genannt, ansonsten auch nur mal ein einfaches Kreuzchen ins Kästchen "UVV-Pflichtinhalte" bzw. "AGT-Pflichtinhalte".
    Gemeindeweit rufen wir auch schonmal alle AGT in den größten Saal... aber nicht jährlich, sondern bei Anlässen wie
    - neue WBK
    - neue Konzepte
    - neue Kleidung
    - neue PA...
    Das wird dann natürlich in der Folge an den Standorten intensiviert und legt nur einen einheitlichen Grundstock, ansonsten bringen solche "jährlichen" Unterweisungen nichts und enden regelmäßig mit der Erkenntnis: "Das müsste man öfter machen". Und im nächsten Jahr fängt man bei 0 wieder an, und die Kräfte die sich noch ans letzte Jahr erinnern, sind auch unzufrieden.
    Ausbildungsabläufe, die nicht im 12-Monats-Rhytmus laufen, sondern regelmäßig aufeinander aufbauen, mit Basics-Einstreuung an sinnvollen Stellen, das ist für mich das Mittel der Wahl. Nicht diese einfachste Erfüllung der Mindestvorgabe, "jährlich".

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen780964
    Datum14.01.2014 21:375095 x gelesen
    Danke für die ausführlichen Antworten.

    Meine Frage nun. Wo unterscheide ich zwischen meiner AT-Übung und der Unterweisung?

    Wir haben 6 mal im Jahr eine AT-Übung da üben wir die Grundlagen (Umgang mit dem PA, Suchtechniken, Umgang HSR und WBK,...) Dazu einmal im Jahr ein Tagesseminar mit dem Inhalt Verhalten im IA und ein weiteres mit wechselnden Themen wie ANT, Taktische Ventilation, ...

    Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar und nicht die meiner Wehr!

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    AutorLuka8s R8., Karlsruhe / Baden Württemberg780970
    Datum14.01.2014 23:104922 x gelesen
    Geschrieben von Richard S.Meine Frage nun. Wo unterscheide ich zwischen meiner AT-Übung und der Unterweisung?

    Da ist meine Frage erstmal was meinst du mit AT-Übung?
    Bei uns ist eine AT-Übung die vorgeschriebene Einsatzübung, bei der man den Umgang mit dem PA-Gerät schon recht gut beherrschen sollte - eben EINSATZübung.
    Die Unterweisung findet bei uns immer in Verbindung mit der PA-Strecke im April statt, bei der wird der Umgang (Kurzprüfung, Maskendichtheit, Umgang Maskenbrill, usw.) in Ruhe gemeinsam wiederholt und wir werden über Neuigkeiten in Technik und Taktik informiert. Das dauert selten länger als 45min.

    Dadurch sollte jeder unsrer PA-Träger, bevor unsere "Übungssession" in der Mitte vom Jahr beginnt, nach der längeren Pause, wieder fitt im Thema PA sein.

    Falls neue, aber schon ausgebildete PA-Träger zu uns kommen, so bekommen die natürlich eine Einzelunterweisung in unsere Technik/Taktik.

    Des Weiteren machen wir einmal im Jahr ein Wochenende Notfalltraining mit max. 10 Teilnehmer pro Gruppe.

    Gruß Lukas

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780973
    Datum14.01.2014 23:284915 x gelesen
    Geschrieben von Richard S.Wo unterscheide ich zwischen meiner AT-Übung und der Unterweisung?So wie du die Übungen + Tagesseminar beschreibst, würde ich das schon als erfolgreiche Unterweisung ansehen (insbesondere "Umgang mit dem PA").
    So würde ich auch die DV7 verstehen, insbesondere wegen des Satzes "Unterweisungen über den Atemschutz müssen in die allgemeinen Ausbildungspläne aufgenommen sein und mindestens jährlich durchgeführt werden", in Punkt 6. (hinter Tabelle 2 Ausbildungsinhalte).
    Die explizite Erwähnung der "theoretischen Unterweisung" in der Muster-Ausbildungsordnung (Punkt 3 Fortbildung) verstehe ich so, dass es in dem Bezug (nämlich zu Belastungs- und Einsatzübung) extra "theoretisch" genannt wurde, um darzustellen dass diese zwingend "praktisch" sein sollen (sprich: Gerät angeschlossen, aktive Arbeit). Viel mehr Bedeutung hat dieses "theoretisch" nicht. Natürlich sollte man auch die ein oder andere Vorgabe etc. regelmäßig vermitteln, was nur in klassischer Theorie geht, aber keine "rein theoretische jährliche Unterweisung".

    Die Frage ist, wie ihr dokumentiert. Eine zusätzliche besondere Unterweisung braucht ihr m.E. nach nicht. Mit euren gesonderten Atemschutzübungen, dem Dienstplan allgemein und dem Atemschutzkonzept auf eurer Homepage seid ihr im Übrigen schon überdurchschnittlich in dem Thema aktiv, find ich sehr gut!

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    Autorolaf8 w.8, Duisburg / Nordrhein-Westfalen780985
    Datum15.01.2014 09:564584 x gelesen
    Hallo,

    wir Veranstalten zweimal im Jahr eine zweitägige Fortbildung (12 Stunden) für Atemschutzgeräteträger der Werkfeuerwehr. Diese Fortbildung soll dazu dienen, alle Atemschutzgeräteträger im Sinne der FwDV 7 weiterzubilden. Früher wurde die theoretische Fortbildung für Atemschutzgeräteträger in Verbindung mit der jährlichen Belastungsübung durchgeführt. Neben einem theoretischen Teil werden auch Einsatzübungen im Rahmen dieser Fortbildung angeboten. Jeder Atemschutzgeräteträger hatte während dieser Fortbildung die Gelegenheit eine Einsatzübung nach FwDV 7 durchzuführen, wenn er bis dahin noch keine Einsatzübung/Einsatz im Jahre 2013 durchgeführt hat.
    Die nebenberuflichen Kräfte der Werkfeuerwehr werden grundsätzlich für die Fortbildungen von ihren Abteilungen im Betrieb freigestellt! Folgende Fortbildungen werden zusätzlich zu den Standard-Ausbildungen laut FwDV 2 jedes Jahr bei der Werkfeuerwehr Angeboten: Atemschutzgeräteträger-, Truppführer-, Gruppenführer-, Maschinisten- und ABC-Fortbildung. Alle Fortbildungen werden bei uns nach der ganz normalen Arbeit durchgeführt. Diese Art der Fortbildung ist bei den nebenberuflichen Kräften der Werkfeuerwehr sehr positiv angenommen worden.

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    AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen780988
    Datum15.01.2014 10:414485 x gelesen
    Vielen Dank für eure Meinungen, Tipps und Ratschläge.

    Ich werde das nun so durchführen, dass das Tagesseminar als Unterweisung gilt.
    Denn erstens habe ich hier einen theoretischen Teil drin, des weiteren kann ich die Leute so
    Noch eher dazu bewegen eine dieser meiner Meinung nach wichtigen Weiterbildungen zu besuchen,

    Und somit auch nicht Fortbildungswillige aussondern.

    Danke noch mal.
    Meine Frage ist voll und ganz geklärt.

    MkG
    Richard Schulz

    Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar und nicht die meiner Wehr!

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    AutorMark8us 8S., Markt Essing / Bayern781001
    Datum15.01.2014 13:194554 x gelesen
    Mahlzeit zusammen.
    In der WF in der ich Arbeite werden alle haupt- und nebenberuflichen Kräfte einmal im Jahr nach BGR 190 geschult. (www.publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-190.pdf 190)
    Diese ist für alle eine Pflichtveranstaltung, d.h. wer an dieser Schulung nicht teilnimmt ist nicht mehr für den Dienst in der WF zugelassen.
    Gruß
    Markus

    Das hier Geschriebene ist meine Meinung und nicht die meiner Wehr!

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    AutorMark8us 8S., Markt Essing / Bayern781002
    Datum15.01.2014 13:214313 x gelesen
    Bitte das letzte 190 im Link streichen.
    Meine Finger warn zu schnell ;-)
    Gruß
    Markus

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW781003
    Datum15.01.2014 13:234506 x gelesen
    Geschrieben von Ralf H.Jeder AGT hat auch noch einen Anhänger fpür die AT-Überwachung (sind bei uns nicht am Gerät) auf dem Vermerkt ist wann er wieder G26, Belastungsübung+Weiterbildung und Einsatz/Übung zu absolvieren hat.

    Das hört sich interessant an, wie kann man sich das vorstellen? Wie so eine Art Schlüsselanhänger wo ein Stück Papier drinnen ist das man beschriften kann oä?
    Kann man diese Anhänger fertig kaufen oder habt ihr die selber entwickelt, wenn ja kanst du mal ein Bild hier reinstellen?

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg781004
    Datum15.01.2014 13:464427 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.Kann man diese Anhänger fertig kaufen oder habt ihr die selber entwickelt, wenn ja kanst du mal ein Bild hier reinstellen?

    Man gut das ich gestern noch ein Foto gemacht habe ;)

    Links die Vorderseite (hier ein Muster). Rechts die Rückseite. Es sind die original Anhänger, die ein Hersteller aus Lübeck vertreibt. Einfach ausdrucken und ein breites durchsichtiges Klebeband drüber. Die Daten werden dann mit Brother p-touch (weil extrem abriebfest) erstellt und aufgeklebt. Der Anhänger wird im AS-Einsatz bei der AÜ abgegeben. Da die Teile jeder AGT an seiner Überjacke hat sind die Termine auch immer präsent.

    Gruß Ralf

    Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW781006
    Datum15.01.2014 14:014341 x gelesen
    Kann zwar das Bild nicht sehen weil ich kein Google Plus habe, aber vom Prinzip benutzt ihr die handelsüblichen Anhänger und druckt euch einfach immer neue Aufkleber mit den aktualisierten Daten?

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg781007
    Datum15.01.2014 14:214401 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.Kann zwar das Bild nicht sehen weil ich kein Google Plus habe,
    Sorry, vileicht gehts HIER besser. Neu Drucken wir nur das Datum, der Rest bleibt. Früher haben wir die Fristen auch nur mit einem Edding drauf geschrieben.

    Gruß Ralf

    Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

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     14.01.2014 17:04 Rich7ard7 S.7, Stelle
     14.01.2014 17:09 Pete7r L7., Chemnitz
     14.01.2014 17:13 Rich7ard7 S.7, Stelle
     14.01.2014 17:16 Pete7r L7., Chemnitz
     14.01.2014 17:23 Rich7ard7 S.7, Stelle
     14.01.2014 17:34 Pete7r L7., Chemnitz
     14.01.2014 18:03 Ralf7 H.7, Drebkau
     15.01.2014 13:23 Denn7is 7E., Menden
     15.01.2014 13:46 Ralf7 H.7, Drebkau
     15.01.2014 14:01 Denn7is 7E., Menden
     15.01.2014 14:21 Ralf7 H.7, Drebkau
     14.01.2014 18:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     14.01.2014 21:37 Rich7ard7 S.7, Stelle
     14.01.2014 23:10 Luka7s R7., Karlsruhe
     14.01.2014 23:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     15.01.2014 09:56 olaf7 w.7, Duisburg
     15.01.2014 10:41 Rich7ard7 S.7, Stelle
     15.01.2014 13:19 Mark7us 7S., Markt Essing
     15.01.2014 13:21 Mark7us 7S., Markt Essing
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