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ThemaFeuerwehrmann (Betreuer in der Jugendfeuerwehr) wollte Kind zum Sex überreden45 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Meerbusch: Feuerwehrmann (Betreuer in der Jugendfeuerwehr) wollte Kind zum Sex überreden
  • DJF: Selbstverpflichtung gegen sexualisierte Gewalt
  • Ausführlicherer Bericht auf RP Online
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg781094
    Datum16.01.2014 22:5321350 x gelesen
    hallo,

    :-() & :-(

    Ein 21 Jahre alter Betreuer der Jugendfeuerwehr Meerbusch hat ein zwölfjähriges Mädchen aus seiner Gruppe in einem Internet-Chat auf Facebook mehrfach zum Geschlechtsverkehr aufgefordert und gefragt, wie viel er dafür bezahlen müsste. [...]
    Quelle: p.gifFeuerwehrmann wollte Kind zum Sex überrede

    was mir aber zu denken gibt:

    ... Die Jugendfeuerwehr hat auf den Vorfall schon reagiert und den Betreuer aus dem Amt entfernt. Bei der Feuerwehr selbst aber darf der junge Mann weiter aktiv sein.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorKlau8s-P8ete8r H8., Hamburg / Hamburg781097
    Datum17.01.2014 01:3416782 x gelesen
    Für mich gäbe es keinen Zweifel daran, dass dieser Feuerwehr-Angehörige aufgrund der (rechtskräftigen?) Verurteilung sofort aus der Feuerwehr zu entlassen ist !

    In Hamburg z.B. gäbe es dafür eine gesetzliche Grundlage:
    auszugweise aus § 17 Feuerwehrgesetz

    (3) Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr können insbesondere entlassen werden
    bei
    a)
    wiederholter schuldhafter Verletzung ihrer Dienstpflichten,
    b)
    erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehren,
    c)
    unkameradschaftlichem Verhalten im Dienst, welches eine erhebliche und
    andauernde Störung des Zusammenlebens in der Freiwilligen Feuerwehr
    verursacht hat oder befürchten lässt,
    d)
    Aufgabe ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts im Einsatz- oder Einzugsgebiet
    ihrer Freiwilligen Feuerwehr oder
    e)
    Auflösung ihrer Freiwilligen Feuerwehr.

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    AutorJörg8 B.8, Münchberg / Bayern781101
    Datum17.01.2014 07:3915757 x gelesen
    Auch ich würde sagen, dass er zu entfernen ist, da ihm (wie es bei uns in Bayern heißt) die "geistige Eignung" fehlt!
    Jörg

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    AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V781114
    Datum17.01.2014 09:5915083 x gelesen
    Da kann es doch nur eine mögliche Reaktion geben. Rauswurf aus der FF.
    Zu so jemandem ist ein vertrauensvolles Verhältniss schlicht nicht möglich.
    Unsere Satzung würde in solch einem Fall die Möglichkeit der Beurlaubung, im Falle einer Anklage, hergeben. Sofern dann die Schuld erwiesen ist erfolgt der Rauswurf.

    MkG

    Daniel

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    AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen781120
    Datum17.01.2014 11:0614838 x gelesen
    Mich würde jetzt - unabhängig vom Einzelfall - interessieren:
    - Steht das dann im (erweiterten) Führungszeugnis?
    - Gibt es einen vorgesehen Meldeweg der Gerichte an Behörden, in denen vor solchen Tätern gewarnt wird?

    Im schlimmsten Fall kann ich mir vorstellen: Die Leitung der JF hat das durch Buschfunk mitbekommen und den Betreuer folgerichtig suspendiert. Aber vielleicht hat der LdF das überhaupt nicht mitbekommen.

    Ein Ausschluss ist schon durch die LVO FF NRW vorgesehen:§ 20 Dienstvergehen
    (2) Besonders schwere Dienstvergehen sind
    a) die Begehung von Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB),
    b) die Begehung von Straftaten, welche die im Feuerwehrdienst erforderliche besondere Vertrauenswürdigkeit in Frage stellen, insbesondere Diebstahl und Unterschlagung,
    c) vorsätzliche Straftaten gegen andere Feuerwehrangehörige oder
    [...]

    (3) Bei besonders schweren Dienstvergehen ist im Regelfall der Ausschluß aus der Feuerwehr auszusprechen. Bei dringendem Tatverdacht des Vorliegens eines Dienstvergehens nach Absatz 2a bis c können Disziplinarmaßnahmen mit sofortiger Wirkung bis zum Abschluß des Strafverfahrens vorläufig angeordnet werden.


    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP781129
    Datum17.01.2014 13:5813995 x gelesen
    Geschrieben von Daniel S.Zu so jemandem ist ein vertrauensvolles Verhältniss schlicht nicht möglich.Bis die Meerbuscher Feuerwehr im Sinne des Forums entschieden hat, gehe ich davon aus, dass diese Vertrauensfrage (und die der hier auch schon angesprochenen "geistigen Eignung") dort anders gesehen wird.
    Und ich würde eine solche Sicht sogar für völlig legitim halten.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen781130
    Datum17.01.2014 14:0313875 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Im schlimmsten Fall kann ich mir vorstellen: Die Leitung der JF hat das durch Buschfunk mitbekommen und den Betreuer folgerichtig suspendiert. Aber vielleicht hat der LdF das überhaupt nicht mitbekommen.

    Jetzt mach mal nen Punkt.
    Wenn ich als LdF whatever sowas ne mitbekomme....na da.....

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen781131
    Datum17.01.2014 14:1413780 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Wenn ich als LdF whatever sowas ne mitbekomme....na da.....Ich mach einen Punkt und nicht 9 ;-)

    Ich sage auch nur, dass es durchaus vorkommen kann, dass etwas was vermeidlich alle wissen, eben nicht bis in die Chef-Etage bekannt ist. Und je mehr etwas ohnehin schon wissen, umso unwahrscheinlicher ist es, dass damit noch jemand die Chefetage belästigt. Und um handeln zu können brauchst du als erstes Kenntnis.

    Einen Ausschluss aus der Feuerwehr kann hier in NRW ausnahmslos NUR der LdF durchführen. Dafür sorgen, dass jemand nicht mehr als Betreuer bei der JF tätig ist, kann der JGL, Jugendwart und ggf. noch andere auch ohne die Chefetage.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen781132
    Datum17.01.2014 14:1813820 x gelesen
    Sei mir net bös, ein Chef der ne weiß was in seinem Laden passiert, traurig(ohne Punkt).
    So naiv sich aufs nicht wissen rausreden zu können dürfte schwierig sein.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen781139
    Datum17.01.2014 14:52   14031 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Sei mir net bös, ein Chef der ne weiß was in seinem Laden passiert, traurig(ohne Punkt).
    So naiv sich aufs nicht wissen rausreden zu können dürfte schwierig sein.


    Du redest vielleicht einen Mist daher.

    Ich bin Leiter einer Feuerwehr.

    Butzbach hat 14 Stadtteile somit 14 Feuerwehren mit Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr, Kindergruppen, Musikabteilungen, Alters- und Ehrenabteilung.

    Glaubst Du allen Ernstes ich weiß aus allen Stadtteilen und allen Abteilungen alles und glaubst du das alles brühwarm bei mir aufläuft?

    Ich nicht......

    Gruß Michael

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    AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen781140
    Datum17.01.2014 14:5213919 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Sei mir net bös, ein Chef der ne weiß was in seinem Laden passiert, traurig(ohne Punkt). So naiv sich aufs nicht wissen rausreden zu können dürfte schwierig sein.Geschrieben von Christian R.Im schlimmsten Fall kann ich mir vorstellen: Die Leitung der JF hat das durch Buschfunk mitbekommen und den Betreuer folgerichtig suspendiert. Aber vielleicht hat der LdF das überhaupt nicht mitbekommen.Ich habe nie behauptet, dass sich jemand rausreden will und ebenfalls nicht, dass "der Chef" nicht weiß, was in seinem Laden läuft.

    Ich frage mich, gibt es einen regulären Dienstweg, auf dem der Chef das überhaupt mitbekommen haben kann oder muss das über Flur- und Buschfunk zu ihm getragen werden? Und im letzteren Fall kann ich mir vorstellen, dass das ein Grund sein kann, dass der Rauswurf aus der FF (noch) nicht erfolgt ist.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 781148
    Datum17.01.2014 15:1713742 x gelesen
    Aha. Spätestens an dem Punkt an dem Ermittlungen anlaufen sollte aber das gemeine Volk seiner Pflicht zu melden nachkommen.

    Stell dir mal vor dich ruft morgen der Bürgermeister an und fragt dich was da an der Sex Geschichte dran ist.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen781158
    Datum17.01.2014 16:0913605 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.Stell dir mal vor dich ruft morgen der Bürgermeister an und fragt dich was da an der Sex Geschichte dran ist.

    Dann berufst du dich darauf "nicht jeden Mist" wissen zu müssen.^^

    Peter

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt781162
    Datum17.01.2014 17:0013512 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.Aha. Spätestens an dem Punkt an dem Ermittlungen anlaufen sollte aber das gemeine Volk seiner Pflicht zu melden nachkommen.
    In der Tat. Weil das:
    Geschrieben von Florian B.Stell dir mal vor dich ruft morgen der Bürgermeister an und fragt dich was da an der Sex Geschichte dran ist.
    ist noch die harmlosere Variante, bei der man tatsächlich sagen kann, dass man nichts weiß, und sich erst mal umhören muss. Schlechter wäre ein Pressevertreter, der dann am nächsten Tag titelt: "Sexskandal in der Feuerwehr - Wehrführer will von nichts wissen"
    Und in diesem Fall gab es eine Verhandlung und eine Verurteilung. Da kann mir keiner erzählen, dass das nicht durchdringt!

    Allerdings: Es ist ja wohl zu keinen tatsächlichen sexuellen Handlungen gekommen, eine Gewalttat stand nicht im Raum, das Strafmaß war ja wohl auch eher gering. In dieser Hinsicht kann ich irgendwie verstehen, wenn man nicht alle Register zieht. Diese Entscheidung kann m.E. nur vor Ort unter genauerer Kenntnis der Sachlage, mit Einbeziehung aller Beteiligter getroffen werden. Da sollte man so aus der Entfernung nicht darüber urteilen.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V781166
    Datum17.01.2014 18:0113251 x gelesen
    Tut mir ja leid aber da hab ich nun einmal völlig andere Ansichten. Jemand der Solch einen Mist verzapft gehört definitiv nicht zu dem Personenkreis mit dem ich zu tun haben möchte. Weder priavt noch dienstlich. Auch kann ich mir gut vorstellen das die Sache im Ort ihre Runde macht
    --> also nicht gerade ein Imagegewinn für die Feuerwehr. Und so jemand dann in den eigenen Reihen? Sicher nicht.

    MkG

    Daniel

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    AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V781167
    Datum17.01.2014 18:1813785 x gelesen
    Geschrieben von Klaus-Peter H.Für mich gäbe es keinen Zweifel daran, dass dieser Feuerwehr-Angehörige aufgrund der (rechtskräftigen?) Verurteilung sofort aus der Feuerwehr zu entlassen ist !

    Vollste Zustimmung!

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY781168
    Datum17.01.2014 18:22   13811 x gelesen
    Servus,

    sollte dann jeder, der rechtskräftig verurteilt wurde, aus dem Feuerwehrdienst entfernt werden?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V781169
    Datum17.01.2014 18:52   13657 x gelesen
    Bei Sexual- oder auch Gewaltverbrechen schon. Den Brandstifter der mal ne Mülltonne oder nen Schuppen angesteckt hat werfen wir ja auch raus. Bei mir in der FF verfolgen wir zu dem Thema eine ganz klare Linie und ehrlich gesagt finde ich dies sehr gut.
    Rechtskräftig als Straftäter verurteilt = Ausschluss aus der FF!

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    AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V781171
    Datum17.01.2014 19:1513189 x gelesen
    Ich denke mal das Peter eher meinte das sofern Ermittlungen anlaufen auch der Buschfunk schon dafür gesorgt hat das man als Leiter einer Feuerwehr Wind davon bekommt.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY781172
    Datum17.01.2014 20:0213490 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Daniel S.Rechtskräftig als Straftäter verurteilt = Ausschluss aus der FF!

    bekommst du das als Otto Normalfeuerwehrmann mit. Es läuft ja niemand hausieren mit der Mitteilung, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt worden ist. Auf dem Dorf mag es ja anders sein als in der Großstadt, aber gehen wir zum nächsten Problem...

    Wenn du jeden, der wg. Alkohol am Steuer verurteilt wurde, aus der FF ausschließen willst, dann haben manche Feuerwehren ein großes Personalproblem.

    So, und jetzt?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V781173
    Datum17.01.2014 20:2813279 x gelesen
    Moin Anton!

    Deswegen bezog ich mich ja auch auf Sexual- und Gewaltstraftäter. Also Dinge die man nicht gerade als "Kleinigkeit" ansehen kann und sollte.

    Auch als "normaler" Feuerwehrmann bekomme ich sowas dank Buschfunk in meiner 12.000EW-Stadt mit. In größeren Städten wird sowas sicher nicht so öffentlich bekannt werden.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP781174
    Datum17.01.2014 20:29   13639 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Es läuft ja niemand hausieren mit der Mitteilung, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt worden ist.Einmal das, zum anderen, und damit will ich keinen pauschalen Täterschutz bzw. Opferschuldspruch betreiben, wundert bzw. erschreckt mich der Satz in dem RP-Online-Artikel "Das Mädchen galt für sein Alter als recht weit entwickelt und auch durchaus sexuell sachkundig", so der Richter,...".
    Wenn ich jetzt nicht nur wegen der Straftat, sondern auch wegen dem Image der Feuerwehr argumentiere, wie es Daniel S. hier getan hat, mache ich mir da ein paar Gedanken. Den 21jährigen werfe ich raus, der mit einer 12jährigen was haben wollte. Den 12-, 15-, 17,5-jährigen JFler, der mit der gleichen Partnerin vielleicht...
    Oder den 40jährigen, der mit einer 20 Jahre jüngeren...
    Rechtlich alles ganz andere Hausnummern, das ist klar, aber vom "Image" her? Gerade letzteres kann "auf dem Land" für ein (generationsübergreifendes!) Gelaber sorgen. Genauso, wie "recht weit entwickelte und auch durchaus sexuell sachkundige" 12jährige.
    Da könnte man auch die Frage stellen, will man solche Leute in der FW haben? Alles böse Fragen, ich weiß. Aber aus der Feuerwehr XY wird durch den aktiven Dienst eines so verurteilten noch lange kein Kinderschänderclub. Ob die Tat das Vertrauensverhältnis zu diesem Mitglied so beeinflusst, dass der Einsatz unmöglich wird, müssen die entscheiden, die ihm auch vertrauen müssen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY781175
    Datum17.01.2014 20:3713151 x gelesen
    Servus,

    ich bin ganz klar gegen sexuelle Übergriffe, egal in welchem Alter. Und die müssen nicht unbedingt in der Feuerwehr passieren. Vor 2 Wochen wurde bei uns am Amtsgericht ein 19 Jähriger verurteilt, der mit 2 14-jährigen Mädchen Geschlechtsverkehr hatte. Das Problem dabei war, dass die Mädchen das freiwillig für Geld gemacht haben. Das haben sie auch vor Gericht so ausgesagt.

    Ansonsten mache ich was, was ich schon ganz lange nicht mehr gemacht habe.
    Ich stimme dir vollkommen zu. ;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern781176
    Datum17.01.2014 20:4413150 x gelesen
    Sebastian, vielleicht weisst du das als Sachkundiger in der Verwaltung,ist man nicht sozusagen Ehrenbeamter bei der FF ? das rechtskräftige Verurteilungen auch an die Verwaltung weitergeleitet werden, so wie im Berufsbeamtentum ?

    Ich hab das was ganz dunkel noch im hinteren Oberstübchen, weiss es aber nicht mehr so genau.
    Gruß Klaus

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on'

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    AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V781177
    Datum17.01.2014 20:59   13204 x gelesen
    Sebastian zum Tehma Image hast du ja irgendwo Recht, aber hier ging es nicht um den Kameraden der mit einer 20Jahre jüngern etwas hat, sondern um ein minderjähriges Kind und spätestens da ist es bei mir mit jederlei Verständniss vorbei. Gerade als Betreuer wußte er wie alt sie ist und hat eine besondere Solgfaltspflicht im Umgang mit Jugendlichen!
    Das die Kameraden vor Ort selbst sehen müssen wie man weiter macht ist klar und stelle ich auch garnicht in Frage. Durch meine Aussagen wollte ich aufzeigen wie man bei uns mit so einem Fall umgehen würde.

    MkG

    Daniel

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP781178
    Datum17.01.2014 21:2213156 x gelesen
    Geschrieben von Klaus S.ist man nicht sozusagen Ehrenbeamter bei der FF ? das rechtskräftige Verurteilungen auch an die Verwaltung weitergeleitet werden, so wie im Berufsbeamtentum ?Nur die Führungskräfte sind Ehrenbeamte. Wie es in NRW ist weiß ich nicht, neben dem Brandschutzrecht ist ja mittlerweile auch das Beamtenrecht zur lustigen Ländersache verkommen.
    In RLP wären Jugendfeuerwehrwarte z.B. keine Ehrenbeamte. Als "Betreuer" muss man nichtmal offiziell ernannt sein, das ist quasi nur eine Bezeichnung für die, die dem Jugendwart regelmäßig helfen. Ehrenbeamte sind zwar verpflichtet, rechtskräftige Verurteilungen mitzuteilen, ob auch eine Mitteilung vom Gericht wie bei Berufsbeamten kommt weiß ich nicht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern781179
    Datum17.01.2014 21:4812961 x gelesen
    Ah ok, danke dir

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on'

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    AutorBast8ian8 W.8, Oerlinghausen / NW781183
    Datum17.01.2014 23:1612916 x gelesen
    N´Abend zusammen

    nach §11 FSHG NW(LdF) sind der LdF und bis zu 2 Stellvertreter zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.
    Natürlich nur wenn es sich nicht um HA- Kräfte handelt, die ja so oder so schon Beamte sind.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern781184
    Datum17.01.2014 23:2012963 x gelesen
    ok danke

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on'

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg781367
    Datum20.01.2014 20:1612442 x gelesen
    Geschrieben von Klaus S.das rechtskräftige Verurteilungen auch an die Verwaltung weitergeleitet werden, so wie im Berufsbeamtentum ?

    Woher soll der Richter (oder sonst eine Stelle) wissen, dass jemand bei einer FF Dienst tut (egal ob als Ehrenbeamter oder als einfacher Löschknecht?).

    Wenn man das mit in die Beurteilung der "Dienstfähigkeit" einschließen will, dann muss man einen regelmäßigen Abgleich mit dem Bundeszentralregister etablieren (d.h. jährlich Anfrage des Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden), den die Gemeinde für durchführt.

    Wenn ich überlege. 60 Tagessätze, und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist weg. Und zwar egal, ob wegen eines Einfuhrumsatzsteuer-/ Zolldeliktes wie bei Hr. Rumenigge oder einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Muss also weder ein waffen-, noch eine Gewaltdelikt sein. Und bei einer Alkoholfahrt sowieso (auch wenn folgenlos).

    In sofern schon spannend, welche Konstellationen es da gibt und die Frage, ob man bei Feuerwehrs nicht doch regelmäßig etwas genauer hinschauen sollte. Mal Hand aufs Herz. Wer fordert bei Neueintritten (auch aus der JF) einen Auszug aus dem Bundeszentralregister an?

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen781370
    Datum20.01.2014 20:4612174 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Wenn man das mit in die Beurteilung der "Dienstfähigkeit" einschließen will, dann muss man einen regelmäßigen Abgleich mit dem Bundeszentralregister etablieren (d.h. jährlich Anfrage des Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden), den die Gemeinde für durchführt.

    Ich gehe davon aus, dass es technisch recht einfach möglich wäre einen Mechanismus zu definieren, der zum 01.01 jeden Jahres die Mitgliederliste mit dem Bundeszentralregister abgleicht und bei definierten Beanstandungen eine Rückmeldung bringt. Es stellt sich nur die Frage, wer sich traut, den Stein ins Rollen zu bringen.

    - Bekommt "die Basis" das mit, so werden einige Mitglieder es als Misstrauensansage werten.
    - Der Feuerwehr-Häuptling muss befürchten, dass ihm ggf. der eine oder andere gute FA verloren geht, da eine einzelne "Sünde" durchschlägt [1].
    - Der Verwaltungschef muss befürchten, dass das bei einer größeren Gemeinde für einen Mitarbeiter x % der Arbeitsleistung bindet.

    Und wenn so ein Mechanismus mal einige Jahre ohne Beanstandung durchgelaufen ist, kommt die Projektgruppe "Verschlankung der öffentlichen Verwaltung" darauf, dass der Mechanismus doch eigentlich überflüssig ist ...

    Und schon sind wir wieder am Anfang angekommen.

    [1] Ich will nicht alle Straftaten relativieren, ich kann mir aber vorstellen dass in Einzelfällen eine Verurteilung erfolgte, obwohl der "Typ dahinter halbwegs ok ist".

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorKlau8s-P8ete8r H8., Hamburg / Hamburg781372
    Datum20.01.2014 20:5812156 x gelesen
    In Hamburg wird seit 1.1.2008 verbindlich gefordert, dass neu in die Freiwillige Feuerwehr aufzunehmende Angehörige ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragen. Dies wird von der ausstellenden Behörde (jeweilige Kundenzentren der Bezirksämter) direkt an den Personalbereich der FF geschickt.

    Allerdings gibt es keinen künftigen jährlichen Abgleich oder auch bereits vor dem 1.1.2008 aufgenommene Angehörige der FF müssen das Führungszeugnis beibringen. Bei einem Wechsel der FF (auch innerhalb Hamburgs!) wird das Zeugnis allerdings gefordert.

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    AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen781373
    Datum20.01.2014 21:0112040 x gelesen
    Kann die Gemeinde so ein Führungszeugnis eigentlich ohne
    a) Einverständnis
    b) Wissen

    der betreffenden Person "anfordern"/nutzen?

    MfG

    (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg781374
    Datum20.01.2014 21:0312123 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Ich gehe davon aus, dass es technisch recht einfach möglich wäre einen Mechanismus zu definieren, der zum 01.01 jeden Jahres die Mitgliederliste mit dem Bundeszentralregister abgleicht und bei definierten Beanstandungen eine Rückmeldung bringt.

    So einfach ist das nicht. i.d.R. dürfen Behörden nicht ohne rechtliche Grundlage oder ohne Einverständnis des Abgefragten diese Informationen einholen.


    Geschrieben von Uwe S.- Bekommt "die Basis" das mit, so werden einige Mitglieder es als Misstrauensansage werten.

    Vermutlich. Das ist das selbe Problem wie bei den Führerscheinen. Auch da ist die Frage, wer wie oft wirklich die Führerscheine seiner Fahrer körperlich kontrolliert.


    Geschrieben von Uwe S.
    - Der Feuerwehr-Häuptling muss befürchten, dass ihm ggf. der eine oder andere gute FA verloren geht, da eine einzelne "Sünde" durchschlägt [1].


    Ja, und da sind wir beim selben Problem wie bei den von mir angesprochenen 60 Tagessätzen. Entweder man zieht so eine Grenze ein, oder man muss noch die diversen möglichen Deliktsfelder gegeneinander abgrenzen.


    Geschrieben von Uwe S.- Der Verwaltungschef muss befürchten, dass das bei einer größeren Gemeinde für einen Mitarbeiter x % der Arbeitsleistung bindet.


    Wie Du bereits geschrieben hast. Alles eine Frage der EDV. Spannend ist, ob die Gemeinde an das Zentralregister eine Gebühr bezahlen muss. Ich jedenfalls muss immer an die Gemeinde eine bezahlen...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern781375
    Datum20.01.2014 21:0412048 x gelesen
    Deswegen fragte ich ja Christian, weil du näher dran bist :-)

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on'

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg781376
    Datum20.01.2014 21:1912088 x gelesen
    Geschrieben von Stefan R.Kann die Gemeinde so ein Führungszeugnis eigentlich ohne
    a) Einverständnis
    b) Wissen

    der betreffenden Person "anfordern"/nutzen?


    Wenn sie keine im Bundeszentralregistergesetz definierte Rechtsgrundlage hat, dann kann sie nur dem FM per Satzung oder besser Landesgesetz (was in HH eben einfach ist das Stadt = Land) auftragen, regelmäßig ein solches vorzulegen - oder aus dem Dienstverhältnis auszuscheiden. So wie beim Führerschein der Kraftfahrer. Entweder vorlage der FE durch den FM, oder nicht mehr fahren. Aber einfach eine Auskunft über die Fahrerlaubnis oder deren Entzug aller FM einholen, die DIenstfahrzeuge fahren sollen.

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    Christian Fischer
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    AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen781377
    Datum20.01.2014 21:2412171 x gelesen
    Hm dann stelle ich mir die Frage: in Sachsen sollen alle Jugendwarte (bzw. alle die mit Kindern zu tun haben, Trainer etc.) ein Führungszeugnis vorlegen, ohne das soll es nicht mehr gehen.

    Allerdings blieb es dabei, gefragt hat mich z. B. noch keiner.

    Vernünftig wäre das ja, aber ich glaube nur das es jemand falsch verstanden hat und nur eine Empfehlung von irgendeiner Institution ist.

    MfG

    (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg781379
    Datum20.01.2014 21:3012194 x gelesen
    Geschrieben von Stefan R.Vernünftig wäre das ja, aber ich glaube nur das es jemand falsch verstanden hat und nur eine Empfehlung von irgendeiner Institution ist.

    Das ist eigentlich nicht nur eine Empfehlung. vgl. §72a SGB 8 (KJHG).

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen781383
    Datum20.01.2014 21:4012084 x gelesen
    Danke dir, da die Jugendfeuerwehr meiner Meinung nach unter §2 Abs. 2 Punkt 1 (und andere) fallen, muss ich mal nachhaken.

    MfG

    (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg781393
    Datum20.01.2014 22:2912209 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Christian F.

    Das ist eigentlich nicht nur eine Empfehlung. vgl. §72a SGB 8 (KJHG).


    Siehe:

    -> DJF " Position der Deutschen Jugendfeuerwehr zum Bundeskinderschutzgesetz "

    -> Lauffeuer: " Artikel zum Kinderschutzgesetz "


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorAndr8é P8., Magdeburg / Schönwalde (BAR) / Sachsen-Anhalt / Brandenburg781498
    Datum21.01.2014 21:1312072 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.was mir aber zu denken gibt:

    " ... Die Jugendfeuerwehr hat auf den Vorfall schon reagiert und den Betreuer aus dem Amt entfernt. Bei der Feuerwehr selbst aber darf der junge Mann weiter aktiv sein."


    Hat sich nun auch erledigt:

    Geschrieben von www.wz-newsline.de Nach seiner Verurteilung sei der junge Mann aus der Feuerwehr ausgetreten.

    Ja, ich bin einer von den "Verrückten", die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


    Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
    Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW781838
    Datum26.01.2014 23:21   12095 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Christian F.Woher soll der Richter (oder sonst eine Stelle) wissen, dass jemand bei einer FF Dienst tut (egal ob als Ehrenbeamter oder als einfacher Löschknecht?).

    In dem (aus Verteidigersicht ;-) zu viel "geredet" wird.
    Z.B. in einer Hauptverhandlung die Umstände der Tat aufgeklärt werden, woher man sich kennt usw. Da kann ein unbedachtes Wort in so einem Zusammenhang schnell für das Gericht zu Informationen führen, die dann weiter im Rahmen der sog. MiStra (Mitteilungen in Strafsachen) an andere Behörde mitgeteilt werden.

    Geschrieben von Christian F.Mal Hand aufs Herz. Wer fordert bei Neueintritten (auch aus der JF) einen Auszug aus dem Bundeszentralregister an?
    Die Stadt Köln seit Jahren für jede Aufnahme in die FF. Das Zeugnis beantragt der Interessent selber beim Amt durch Vorlage eines Schreibens der Stadt, damit ist es für ihn kostenlos (ob auch für die Stadt weiß ich nicht). Das Führungszeugnis geht direkt an die Feuerwehr.
    Alle Jugendfeuerwehrbetreuer bzw. die, die es werden wollen, müssen ein sog. erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das fordern sie wiederum selber an, bekommen es aber nach Hause geschickt und können dann entscheiden, ob sie es vorlegen, oder nicht. Wenn nicht wird man naturgemäß kein Betreuer.

    Gruß
    Katja

    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen781839
    Datum27.01.2014 00:0111976 x gelesen
    Aber gab es nicht die Regel, dass man das erweiterte Führungszeugnis nicht selbst bekommen kann?

    Zumindest wurde mir das so mitgeteilt, als ich es für den LKW Führerscheinantrag für die Führerscheinstelle brauchte (wobei ich mir auch die Frage stellte, wozu die Führerscheinstelle das Erweiterte braucht...). Ist ja nachvollziehbar, ich könnte ja etwas manipulieren.


    Aber im oben genannten Fall geht das ja auch wenn man es sich nach Hause schicken lässt.

    MfG

    (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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    AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern781842
    Datum27.01.2014 07:4411741 x gelesen
    Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber zumindest in Bayern wurde eine aufwändige PR-Aktion zur Anwerbung von Jugendlichen im letzten Jahr gestartet.
    Das Verhalten des Betreuers ist dermaßen schädlich für das Image der Feuerwehr, dass ich einfach nur mit dem Kopf schütteln kann. Als Verantwortlicher muss man sich immer die Frage stellen, ob diejenigen, die man mit so einem Amt betraut auch tatsächlich dafür geeignet sind. Da man in niemanden hinein sehen kann, bleibt einem eigentlich nichts anderes übrig als zu hoffen, dass man eine gute Wahl getroffen hat.

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW781843
    Datum27.01.2014 07:4711818 x gelesen
    Hallo Stefan,

    du kannst allen Leuten immer nur vor den Kopf gucken. Und selbst wenn du den Kameraden 25 Jahre kennst, weist du nicht, wie er ticken kann.

    Ich weiß auch nicht, wie man so was zu 100% verhindern kann. Ich vermute, da wird es keinen Weg geben.

    Gruß

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