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Thema | Feuerwehrmann (Betreuer in der Jugendfeuerwehr) wollte Kind zum Sex überreden | 45 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 781094 | |||
Datum | 16.01.2014 22:53 | 21350 x gelesen | |||
hallo, :-() & :-( Ein 21 Jahre alter Betreuer der Jugendfeuerwehr Meerbusch hat ein zwölfjähriges Mädchen aus seiner Gruppe in einem Internet-Chat auf Facebook mehrfach zum Geschlechtsverkehr aufgefordert und gefragt, wie viel er dafür bezahlen müsste. [...] Quelle: Feuerwehrmann wollte Kind zum Sex überrede was mir aber zu denken gibt: ... Die Jugendfeuerwehr hat auf den Vorfall schon reagiert und den Betreuer aus dem Amt entfernt. Bei der Feuerwehr selbst aber darf der junge Mann weiter aktiv sein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Klau8s-P8ete8r H8., Hamburg / Hamburg | 781097 | |||
Datum | 17.01.2014 01:34 | 16782 x gelesen | |||
Für mich gäbe es keinen Zweifel daran, dass dieser Feuerwehr-Angehörige aufgrund der (rechtskräftigen?) Verurteilung sofort aus der Feuerwehr zu entlassen ist ! In Hamburg z.B. gäbe es dafür eine gesetzliche Grundlage: auszugweise aus § 17 Feuerwehrgesetz (3) Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr können insbesondere entlassen werden bei a) wiederholter schuldhafter Verletzung ihrer Dienstpflichten, b) erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehren, c) unkameradschaftlichem Verhalten im Dienst, welches eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Freiwilligen Feuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt, d) Aufgabe ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts im Einsatz- oder Einzugsgebiet ihrer Freiwilligen Feuerwehr oder e) Auflösung ihrer Freiwilligen Feuerwehr. | |||||
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Autor | Jörg8 B.8, Münchberg / Bayern | 781101 | |||
Datum | 17.01.2014 07:39 | 15757 x gelesen | |||
Auch ich würde sagen, dass er zu entfernen ist, da ihm (wie es bei uns in Bayern heißt) die "geistige Eignung" fehlt! Jörg | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 781114 | |||
Datum | 17.01.2014 09:59 | 15083 x gelesen | |||
Da kann es doch nur eine mögliche Reaktion geben. Rauswurf aus der FF. Zu so jemandem ist ein vertrauensvolles Verhältniss schlicht nicht möglich. Unsere Satzung würde in solch einem Fall die Möglichkeit der Beurlaubung, im Falle einer Anklage, hergeben. Sofern dann die Schuld erwiesen ist erfolgt der Rauswurf. MkG Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 781120 | |||
Datum | 17.01.2014 11:06 | 14838 x gelesen | |||
Mich würde jetzt - unabhängig vom Einzelfall - interessieren: - Steht das dann im (erweiterten) Führungszeugnis? - Gibt es einen vorgesehen Meldeweg der Gerichte an Behörden, in denen vor solchen Tätern gewarnt wird? Im schlimmsten Fall kann ich mir vorstellen: Die Leitung der JF hat das durch Buschfunk mitbekommen und den Betreuer folgerichtig suspendiert. Aber vielleicht hat der LdF das überhaupt nicht mitbekommen. Ein Ausschluss ist schon durch die LVO FF NRW vorgesehen: § 20 Dienstvergehen Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 781129 | |||
Datum | 17.01.2014 13:58 | 13995 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel S.Zu so jemandem ist ein vertrauensvolles Verhältniss schlicht nicht möglich.Bis die Meerbuscher Feuerwehr im Sinne des Forums entschieden hat, gehe ich davon aus, dass diese Vertrauensfrage (und die der hier auch schon angesprochenen "geistigen Eignung") dort anders gesehen wird. Und ich würde eine solche Sicht sogar für völlig legitim halten. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 781130 | |||
Datum | 17.01.2014 14:03 | 13875 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Im schlimmsten Fall kann ich mir vorstellen: Die Leitung der JF hat das durch Buschfunk mitbekommen und den Betreuer folgerichtig suspendiert. Aber vielleicht hat der LdF das überhaupt nicht mitbekommen. Jetzt mach mal nen Punkt. Wenn ich als LdF whatever sowas ne mitbekomme....na da..... Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 781131 | |||
Datum | 17.01.2014 14:14 | 13780 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Wenn ich als LdF whatever sowas ne mitbekomme....na da.....Ich mach einen Punkt und nicht 9 ;-) Ich sage auch nur, dass es durchaus vorkommen kann, dass etwas was vermeidlich alle wissen, eben nicht bis in die Chef-Etage bekannt ist. Und je mehr etwas ohnehin schon wissen, umso unwahrscheinlicher ist es, dass damit noch jemand die Chefetage belästigt. Und um handeln zu können brauchst du als erstes Kenntnis. Einen Ausschluss aus der Feuerwehr kann hier in NRW ausnahmslos NUR der LdF durchführen. Dafür sorgen, dass jemand nicht mehr als Betreuer bei der JF tätig ist, kann der JGL, Jugendwart und ggf. noch andere auch ohne die Chefetage. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 781132 | |||
Datum | 17.01.2014 14:18 | 13820 x gelesen | |||
Sei mir net bös, ein Chef der ne weiß was in seinem Laden passiert, traurig(ohne Punkt). So naiv sich aufs nicht wissen rausreden zu können dürfte schwierig sein. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 781139 | |||
Datum | 17.01.2014 14:52 | 14031 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Sei mir net bös, ein Chef der ne weiß was in seinem Laden passiert, traurig(ohne Punkt). Du redest vielleicht einen Mist daher. Ich bin Leiter einer Feuerwehr. Butzbach hat 14 Stadtteile somit 14 Feuerwehren mit Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr, Kindergruppen, Musikabteilungen, Alters- und Ehrenabteilung. Glaubst Du allen Ernstes ich weiß aus allen Stadtteilen und allen Abteilungen alles und glaubst du das alles brühwarm bei mir aufläuft? Ich nicht...... Gruß Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 781140 | |||
Datum | 17.01.2014 14:52 | 13919 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Sei mir net bös, ein Chef der ne weiß was in seinem Laden passiert, traurig(ohne Punkt). So naiv sich aufs nicht wissen rausreden zu können dürfte schwierig sein.Geschrieben von Christian R. Im schlimmsten Fall kann ich mir vorstellen: Die Leitung der JF hat das durch Buschfunk mitbekommen und den Betreuer folgerichtig suspendiert. Aber vielleicht hat der LdF das überhaupt nicht mitbekommen.Ich habe nie behauptet, dass sich jemand rausreden will und ebenfalls nicht, dass "der Chef" nicht weiß, was in seinem Laden läuft. Ich frage mich, gibt es einen regulären Dienstweg, auf dem der Chef das überhaupt mitbekommen haben kann oder muss das über Flur- und Buschfunk zu ihm getragen werden? Und im letzteren Fall kann ich mir vorstellen, dass das ein Grund sein kann, dass der Rauswurf aus der FF (noch) nicht erfolgt ist. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 781148 | |||
Datum | 17.01.2014 15:17 | 13742 x gelesen | |||
Aha. Spätestens an dem Punkt an dem Ermittlungen anlaufen sollte aber das gemeine Volk seiner Pflicht zu melden nachkommen. Stell dir mal vor dich ruft morgen der Bürgermeister an und fragt dich was da an der Sex Geschichte dran ist. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 781158 | |||
Datum | 17.01.2014 16:09 | 13605 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Stell dir mal vor dich ruft morgen der Bürgermeister an und fragt dich was da an der Sex Geschichte dran ist. Dann berufst du dich darauf "nicht jeden Mist" wissen zu müssen.^^ Peter Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 781162 | |||
Datum | 17.01.2014 17:00 | 13512 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Aha. Spätestens an dem Punkt an dem Ermittlungen anlaufen sollte aber das gemeine Volk seiner Pflicht zu melden nachkommen. In der Tat. Weil das: Geschrieben von Florian B. Stell dir mal vor dich ruft morgen der Bürgermeister an und fragt dich was da an der Sex Geschichte dran ist. ist noch die harmlosere Variante, bei der man tatsächlich sagen kann, dass man nichts weiß, und sich erst mal umhören muss. Schlechter wäre ein Pressevertreter, der dann am nächsten Tag titelt: "Sexskandal in der Feuerwehr - Wehrführer will von nichts wissen" Und in diesem Fall gab es eine Verhandlung und eine Verurteilung. Da kann mir keiner erzählen, dass das nicht durchdringt! Allerdings: Es ist ja wohl zu keinen tatsächlichen sexuellen Handlungen gekommen, eine Gewalttat stand nicht im Raum, das Strafmaß war ja wohl auch eher gering. In dieser Hinsicht kann ich irgendwie verstehen, wenn man nicht alle Register zieht. Diese Entscheidung kann m.E. nur vor Ort unter genauerer Kenntnis der Sachlage, mit Einbeziehung aller Beteiligter getroffen werden. Da sollte man so aus der Entfernung nicht darüber urteilen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 781166 | |||
Datum | 17.01.2014 18:01 | 13251 x gelesen | |||
Tut mir ja leid aber da hab ich nun einmal völlig andere Ansichten. Jemand der Solch einen Mist verzapft gehört definitiv nicht zu dem Personenkreis mit dem ich zu tun haben möchte. Weder priavt noch dienstlich. Auch kann ich mir gut vorstellen das die Sache im Ort ihre Runde macht --> also nicht gerade ein Imagegewinn für die Feuerwehr. Und so jemand dann in den eigenen Reihen? Sicher nicht. MkG Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 781167 | |||
Datum | 17.01.2014 18:18 | 13785 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus-Peter H.Für mich gäbe es keinen Zweifel daran, dass dieser Feuerwehr-Angehörige aufgrund der (rechtskräftigen?) Verurteilung sofort aus der Feuerwehr zu entlassen ist ! Vollste Zustimmung! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 781168 | |||
Datum | 17.01.2014 18:22 | 13811 x gelesen | |||
Servus, sollte dann jeder, der rechtskräftig verurteilt wurde, aus dem Feuerwehrdienst entfernt werden? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 781169 | |||
Datum | 17.01.2014 18:52 | 13657 x gelesen | |||
Bei Sexual- oder auch Gewaltverbrechen schon. Den Brandstifter der mal ne Mülltonne oder nen Schuppen angesteckt hat werfen wir ja auch raus. Bei mir in der FF verfolgen wir zu dem Thema eine ganz klare Linie und ehrlich gesagt finde ich dies sehr gut. Rechtskräftig als Straftäter verurteilt = Ausschluss aus der FF! | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 781171 | |||
Datum | 17.01.2014 19:15 | 13189 x gelesen | |||
Ich denke mal das Peter eher meinte das sofern Ermittlungen anlaufen auch der Buschfunk schon dafür gesorgt hat das man als Leiter einer Feuerwehr Wind davon bekommt. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 781172 | |||
Datum | 17.01.2014 20:02 | 13490 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Daniel S. Rechtskräftig als Straftäter verurteilt = Ausschluss aus der FF! bekommst du das als Otto Normalfeuerwehrmann mit. Es läuft ja niemand hausieren mit der Mitteilung, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt worden ist. Auf dem Dorf mag es ja anders sein als in der Großstadt, aber gehen wir zum nächsten Problem... Wenn du jeden, der wg. Alkohol am Steuer verurteilt wurde, aus der FF ausschließen willst, dann haben manche Feuerwehren ein großes Personalproblem. So, und jetzt? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 781173 | |||
Datum | 17.01.2014 20:28 | 13279 x gelesen | |||
Moin Anton! Deswegen bezog ich mich ja auch auf Sexual- und Gewaltstraftäter. Also Dinge die man nicht gerade als "Kleinigkeit" ansehen kann und sollte. Auch als "normaler" Feuerwehrmann bekomme ich sowas dank Buschfunk in meiner 12.000EW-Stadt mit. In größeren Städten wird sowas sicher nicht so öffentlich bekannt werden. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 781174 | |||
Datum | 17.01.2014 20:29 | 13639 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Es läuft ja niemand hausieren mit der Mitteilung, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt worden ist.Einmal das, zum anderen, und damit will ich keinen pauschalen Täterschutz bzw. Opferschuldspruch betreiben, wundert bzw. erschreckt mich der Satz in dem RP-Online-Artikel "Das Mädchen galt für sein Alter als recht weit entwickelt und auch durchaus sexuell sachkundig", so der Richter,...". Wenn ich jetzt nicht nur wegen der Straftat, sondern auch wegen dem Image der Feuerwehr argumentiere, wie es Daniel S. hier getan hat, mache ich mir da ein paar Gedanken. Den 21jährigen werfe ich raus, der mit einer 12jährigen was haben wollte. Den 12-, 15-, 17,5-jährigen JFler, der mit der gleichen Partnerin vielleicht... Oder den 40jährigen, der mit einer 20 Jahre jüngeren... Rechtlich alles ganz andere Hausnummern, das ist klar, aber vom "Image" her? Gerade letzteres kann "auf dem Land" für ein (generationsübergreifendes!) Gelaber sorgen. Genauso, wie "recht weit entwickelte und auch durchaus sexuell sachkundige" 12jährige. Da könnte man auch die Frage stellen, will man solche Leute in der FW haben? Alles böse Fragen, ich weiß. Aber aus der Feuerwehr XY wird durch den aktiven Dienst eines so verurteilten noch lange kein Kinderschänderclub. Ob die Tat das Vertrauensverhältnis zu diesem Mitglied so beeinflusst, dass der Einsatz unmöglich wird, müssen die entscheiden, die ihm auch vertrauen müssen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 781175 | |||
Datum | 17.01.2014 20:37 | 13151 x gelesen | |||
Servus, ich bin ganz klar gegen sexuelle Übergriffe, egal in welchem Alter. Und die müssen nicht unbedingt in der Feuerwehr passieren. Vor 2 Wochen wurde bei uns am Amtsgericht ein 19 Jähriger verurteilt, der mit 2 14-jährigen Mädchen Geschlechtsverkehr hatte. Das Problem dabei war, dass die Mädchen das freiwillig für Geld gemacht haben. Das haben sie auch vor Gericht so ausgesagt. Ansonsten mache ich was, was ich schon ganz lange nicht mehr gemacht habe. Ich stimme dir vollkommen zu. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 781176 | |||
Datum | 17.01.2014 20:44 | 13150 x gelesen | |||
Sebastian, vielleicht weisst du das als Sachkundiger in der Verwaltung,ist man nicht sozusagen Ehrenbeamter bei der FF ? das rechtskräftige Verurteilungen auch an die Verwaltung weitergeleitet werden, so wie im Berufsbeamtentum ? Ich hab das was ganz dunkel noch im hinteren Oberstübchen, weiss es aber nicht mehr so genau. Gruß Klaus Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 781177 | |||
Datum | 17.01.2014 20:59 | 13204 x gelesen | |||
Sebastian zum Tehma Image hast du ja irgendwo Recht, aber hier ging es nicht um den Kameraden der mit einer 20Jahre jüngern etwas hat, sondern um ein minderjähriges Kind und spätestens da ist es bei mir mit jederlei Verständniss vorbei. Gerade als Betreuer wußte er wie alt sie ist und hat eine besondere Solgfaltspflicht im Umgang mit Jugendlichen! Das die Kameraden vor Ort selbst sehen müssen wie man weiter macht ist klar und stelle ich auch garnicht in Frage. Durch meine Aussagen wollte ich aufzeigen wie man bei uns mit so einem Fall umgehen würde. MkG Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 781178 | |||
Datum | 17.01.2014 21:22 | 13156 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus S.ist man nicht sozusagen Ehrenbeamter bei der FF ? das rechtskräftige Verurteilungen auch an die Verwaltung weitergeleitet werden, so wie im Berufsbeamtentum ?Nur die Führungskräfte sind Ehrenbeamte. Wie es in NRW ist weiß ich nicht, neben dem Brandschutzrecht ist ja mittlerweile auch das Beamtenrecht zur lustigen Ländersache verkommen. In RLP wären Jugendfeuerwehrwarte z.B. keine Ehrenbeamte. Als "Betreuer" muss man nichtmal offiziell ernannt sein, das ist quasi nur eine Bezeichnung für die, die dem Jugendwart regelmäßig helfen. Ehrenbeamte sind zwar verpflichtet, rechtskräftige Verurteilungen mitzuteilen, ob auch eine Mitteilung vom Gericht wie bei Berufsbeamten kommt weiß ich nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 781179 | |||
Datum | 17.01.2014 21:48 | 12961 x gelesen | |||
Ah ok, danke dir Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' | |||||
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Autor | Bast8ian8 W.8, Oerlinghausen / NW | 781183 | |||
Datum | 17.01.2014 23:16 | 12916 x gelesen | |||
N´Abend zusammen nach §11 FSHG NW(LdF) sind der LdF und bis zu 2 Stellvertreter zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Natürlich nur wenn es sich nicht um HA- Kräfte handelt, die ja so oder so schon Beamte sind. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 781184 | |||
Datum | 17.01.2014 23:20 | 12963 x gelesen | |||
ok danke Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 781367 | |||
Datum | 20.01.2014 20:16 | 12442 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus S.das rechtskräftige Verurteilungen auch an die Verwaltung weitergeleitet werden, so wie im Berufsbeamtentum ? Woher soll der Richter (oder sonst eine Stelle) wissen, dass jemand bei einer FF Dienst tut (egal ob als Ehrenbeamter oder als einfacher Löschknecht?). Wenn man das mit in die Beurteilung der "Dienstfähigkeit" einschließen will, dann muss man einen regelmäßigen Abgleich mit dem Bundeszentralregister etablieren (d.h. jährlich Anfrage des Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden), den die Gemeinde für durchführt. Wenn ich überlege. 60 Tagessätze, und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist weg. Und zwar egal, ob wegen eines Einfuhrumsatzsteuer-/ Zolldeliktes wie bei Hr. Rumenigge oder einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Muss also weder ein waffen-, noch eine Gewaltdelikt sein. Und bei einer Alkoholfahrt sowieso (auch wenn folgenlos). In sofern schon spannend, welche Konstellationen es da gibt und die Frage, ob man bei Feuerwehrs nicht doch regelmäßig etwas genauer hinschauen sollte. Mal Hand aufs Herz. Wer fordert bei Neueintritten (auch aus der JF) einen Auszug aus dem Bundeszentralregister an? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 781370 | |||
Datum | 20.01.2014 20:46 | 12174 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Wenn man das mit in die Beurteilung der "Dienstfähigkeit" einschließen will, dann muss man einen regelmäßigen Abgleich mit dem Bundeszentralregister etablieren (d.h. jährlich Anfrage des Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden), den die Gemeinde für durchführt. Ich gehe davon aus, dass es technisch recht einfach möglich wäre einen Mechanismus zu definieren, der zum 01.01 jeden Jahres die Mitgliederliste mit dem Bundeszentralregister abgleicht und bei definierten Beanstandungen eine Rückmeldung bringt. Es stellt sich nur die Frage, wer sich traut, den Stein ins Rollen zu bringen. - Bekommt "die Basis" das mit, so werden einige Mitglieder es als Misstrauensansage werten. - Der Feuerwehr-Häuptling muss befürchten, dass ihm ggf. der eine oder andere gute FA verloren geht, da eine einzelne "Sünde" durchschlägt [1]. - Der Verwaltungschef muss befürchten, dass das bei einer größeren Gemeinde für einen Mitarbeiter x % der Arbeitsleistung bindet. Und wenn so ein Mechanismus mal einige Jahre ohne Beanstandung durchgelaufen ist, kommt die Projektgruppe "Verschlankung der öffentlichen Verwaltung" darauf, dass der Mechanismus doch eigentlich überflüssig ist ... Und schon sind wir wieder am Anfang angekommen. [1] Ich will nicht alle Straftaten relativieren, ich kann mir aber vorstellen dass in Einzelfällen eine Verurteilung erfolgte, obwohl der "Typ dahinter halbwegs ok ist". [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Klau8s-P8ete8r H8., Hamburg / Hamburg | 781372 | |||
Datum | 20.01.2014 20:58 | 12156 x gelesen | |||
In Hamburg wird seit 1.1.2008 verbindlich gefordert, dass neu in die Freiwillige Feuerwehr aufzunehmende Angehörige ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragen. Dies wird von der ausstellenden Behörde (jeweilige Kundenzentren der Bezirksämter) direkt an den Personalbereich der FF geschickt. Allerdings gibt es keinen künftigen jährlichen Abgleich oder auch bereits vor dem 1.1.2008 aufgenommene Angehörige der FF müssen das Führungszeugnis beibringen. Bei einem Wechsel der FF (auch innerhalb Hamburgs!) wird das Zeugnis allerdings gefordert. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 781373 | |||
Datum | 20.01.2014 21:01 | 12040 x gelesen | |||
Kann die Gemeinde so ein Führungszeugnis eigentlich ohne a) Einverständnis b) Wissen der betreffenden Person "anfordern"/nutzen? MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 781374 | |||
Datum | 20.01.2014 21:03 | 12123 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Ich gehe davon aus, dass es technisch recht einfach möglich wäre einen Mechanismus zu definieren, der zum 01.01 jeden Jahres die Mitgliederliste mit dem Bundeszentralregister abgleicht und bei definierten Beanstandungen eine Rückmeldung bringt. So einfach ist das nicht. i.d.R. dürfen Behörden nicht ohne rechtliche Grundlage oder ohne Einverständnis des Abgefragten diese Informationen einholen. Geschrieben von Uwe S. - Bekommt "die Basis" das mit, so werden einige Mitglieder es als Misstrauensansage werten. Vermutlich. Das ist das selbe Problem wie bei den Führerscheinen. Auch da ist die Frage, wer wie oft wirklich die Führerscheine seiner Fahrer körperlich kontrolliert. Geschrieben von Uwe S.
Ja, und da sind wir beim selben Problem wie bei den von mir angesprochenen 60 Tagessätzen. Entweder man zieht so eine Grenze ein, oder man muss noch die diversen möglichen Deliktsfelder gegeneinander abgrenzen. Geschrieben von Uwe S. - Der Verwaltungschef muss befürchten, dass das bei einer größeren Gemeinde für einen Mitarbeiter x % der Arbeitsleistung bindet. Wie Du bereits geschrieben hast. Alles eine Frage der EDV. Spannend ist, ob die Gemeinde an das Zentralregister eine Gebühr bezahlen muss. Ich jedenfalls muss immer an die Gemeinde eine bezahlen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 781375 | |||
Datum | 20.01.2014 21:04 | 12048 x gelesen | |||
Deswegen fragte ich ja Christian, weil du näher dran bist :-) Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 781376 | |||
Datum | 20.01.2014 21:19 | 12088 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.Kann die Gemeinde so ein Führungszeugnis eigentlich ohne Wenn sie keine im Bundeszentralregistergesetz definierte Rechtsgrundlage hat, dann kann sie nur dem FM per Satzung oder besser Landesgesetz (was in HH eben einfach ist das Stadt = Land) auftragen, regelmäßig ein solches vorzulegen - oder aus dem Dienstverhältnis auszuscheiden. So wie beim Führerschein der Kraftfahrer. Entweder vorlage der FE durch den FM, oder nicht mehr fahren. Aber einfach eine Auskunft über die Fahrerlaubnis oder deren Entzug aller FM einholen, die DIenstfahrzeuge fahren sollen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 781377 | |||
Datum | 20.01.2014 21:24 | 12171 x gelesen | |||
Hm dann stelle ich mir die Frage: in Sachsen sollen alle Jugendwarte (bzw. alle die mit Kindern zu tun haben, Trainer etc.) ein Führungszeugnis vorlegen, ohne das soll es nicht mehr gehen. Allerdings blieb es dabei, gefragt hat mich z. B. noch keiner. Vernünftig wäre das ja, aber ich glaube nur das es jemand falsch verstanden hat und nur eine Empfehlung von irgendeiner Institution ist. MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 781379 | |||
Datum | 20.01.2014 21:30 | 12194 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.Vernünftig wäre das ja, aber ich glaube nur das es jemand falsch verstanden hat und nur eine Empfehlung von irgendeiner Institution ist. Das ist eigentlich nicht nur eine Empfehlung. vgl. §72a SGB 8 (KJHG). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 781383 | |||
Datum | 20.01.2014 21:40 | 12084 x gelesen | |||
Danke dir, da die Jugendfeuerwehr meiner Meinung nach unter §2 Abs. 2 Punkt 1 (und andere) fallen, muss ich mal nachhaken. MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 781393 | |||
Datum | 20.01.2014 22:29 | 12209 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Christian F. Das ist eigentlich nicht nur eine Empfehlung. vgl. §72a SGB 8 (KJHG). Siehe: -> DJF " Position der Deutschen Jugendfeuerwehr zum Bundeskinderschutzgesetz " -> Lauffeuer: " Artikel zum Kinderschutzgesetz " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Andr8é P8., Magdeburg / Schönwalde (BAR) / Sachsen-Anhalt / Brandenburg | 781498 | |||
Datum | 21.01.2014 21:13 | 12072 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.was mir aber zu denken gibt: Hat sich nun auch erledigt: Geschrieben von www.wz-newsline.de Nach seiner Verurteilung sei der junge Mann aus der Feuerwehr ausgetreten. Ja, ich bin einer von den "Verrückten", die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung! Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr! | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 781838 | |||
Datum | 26.01.2014 23:21 | 12095 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Christian F. Woher soll der Richter (oder sonst eine Stelle) wissen, dass jemand bei einer FF Dienst tut (egal ob als Ehrenbeamter oder als einfacher Löschknecht?). In dem (aus Verteidigersicht ;-) zu viel "geredet" wird. Z.B. in einer Hauptverhandlung die Umstände der Tat aufgeklärt werden, woher man sich kennt usw. Da kann ein unbedachtes Wort in so einem Zusammenhang schnell für das Gericht zu Informationen führen, die dann weiter im Rahmen der sog. MiStra (Mitteilungen in Strafsachen) an andere Behörde mitgeteilt werden. Geschrieben von Christian F. Mal Hand aufs Herz. Wer fordert bei Neueintritten (auch aus der JF) einen Auszug aus dem Bundeszentralregister an? Die Stadt Köln seit Jahren für jede Aufnahme in die FF. Das Zeugnis beantragt der Interessent selber beim Amt durch Vorlage eines Schreibens der Stadt, damit ist es für ihn kostenlos (ob auch für die Stadt weiß ich nicht). Das Führungszeugnis geht direkt an die Feuerwehr. Alle Jugendfeuerwehrbetreuer bzw. die, die es werden wollen, müssen ein sog. erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das fordern sie wiederum selber an, bekommen es aber nach Hause geschickt und können dann entscheiden, ob sie es vorlegen, oder nicht. Wenn nicht wird man naturgemäß kein Betreuer. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 781839 | |||
Datum | 27.01.2014 00:01 | 11976 x gelesen | |||
Aber gab es nicht die Regel, dass man das erweiterte Führungszeugnis nicht selbst bekommen kann? Zumindest wurde mir das so mitgeteilt, als ich es für den LKW Führerscheinantrag für die Führerscheinstelle brauchte (wobei ich mir auch die Frage stellte, wozu die Führerscheinstelle das Erweiterte braucht...). Ist ja nachvollziehbar, ich könnte ja etwas manipulieren. Aber im oben genannten Fall geht das ja auch wenn man es sich nach Hause schicken lässt. MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Stef8an 8O., Schöngeising / Bayern | 781842 | |||
Datum | 27.01.2014 07:44 | 11741 x gelesen | |||
Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber zumindest in Bayern wurde eine aufwändige PR-Aktion zur Anwerbung von Jugendlichen im letzten Jahr gestartet. Das Verhalten des Betreuers ist dermaßen schädlich für das Image der Feuerwehr, dass ich einfach nur mit dem Kopf schütteln kann. Als Verantwortlicher muss man sich immer die Frage stellen, ob diejenigen, die man mit so einem Amt betraut auch tatsächlich dafür geeignet sind. Da man in niemanden hinein sehen kann, bleibt einem eigentlich nichts anderes übrig als zu hoffen, dass man eine gute Wahl getroffen hat. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 781843 | |||
Datum | 27.01.2014 07:47 | 11818 x gelesen | |||
Hallo Stefan, du kannst allen Leuten immer nur vor den Kopf gucken. Und selbst wenn du den Kameraden 25 Jahre kennst, weist du nicht, wie er ticken kann. Ich weiß auch nicht, wie man so was zu 100% verhindern kann. Ich vermute, da wird es keinen Weg geben. Gruß | |||||
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