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ThemaVerbeamtung trotz Vorstrafe?13 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall781846
Datum27.01.2014 09:2510262 x gelesen
Liebe Feuerwehrangehörige,

ich habe mich bei der Berufsfeuerwehr Xyyyyy beworben. Zur Zeit läuft ein Strafbefehl wegen Diebstahls gegen mich. Es wird keine Einträge in meinem Privaten Führungszeugnis geben, nur im Bundeszentralregister.

Von Natur aus bin ich ein ehrlicher Mensch, was damals in mir Vorgegangen ist beschämt mich zutiefst.

Ich versuche seit 3 Jahren in der BF Fuß zu fassen, da ich schon viele Jahre in der Freiwilligen aktiv bin. Desweiteren habe ich die besten Voraussetzungen: C/CE Führerschein, Rett-Ass, sportlich usw.

1. Kann mir jemand sagen, ob es schon einmal diesen Fall gab, dass ein Bewerber mit Vorstrafen genommen worden ist?

2. Prüft die Berufsfeuerwehr das BZRG oder wird nur ein Behördenführungszeugnis in Yxxxxxx verlangt?

Ich freue mich über Antworten, Besten dank!

Gruss

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AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen781848
Datum27.01.2014 09:526387 x gelesen
Geschrieben von = anonym = a.2. Prüft die Berufsfeuerwehr das BZRG oder wird nur ein Behördenführungszeugnis in Xyyyyy verlangt?


Moin,
da wirst Du wohl in Xyyyyy persönlich nachfragen müssen...

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AutorMatt8hia8s C8., Freising / Bayern781850
Datum27.01.2014 10:346251 x gelesen
Bei deiner Einstellung wirst du zu Vorstrafen und laufenden Verfahren Angaben machen müssen. Sollte das Verfahren gegen dich zu diesem Zeitpunkt noch laufen, musst du es angeben. Verschweigen bringt insofern nichts, als dass du später, bei Bekanntwerden der "unwahren" Aussage, mit der Aufhebung der Anstellung bzw. Verbeamtung rechnen musst.

Sollte der Strafbefehl bereits rechtsgültig geworden sein und ist die Strafe unter 90 Tagessätzen angesetzt, hast du das Recht, dich als "nicht vorbestraft" zu bezeichnen. Das darfst du meines Wissens auch einer Behörde gegenüber. (Bitte noch selbst recherchieren)

In jedem Fall solltest du dich bei deiner Berufsfeuerwehr danach erkundigen. Es muss nur klar sein, dass es keine Lösung ist, unwahre Aussagen/Angaben zu machen und so die Verbeamtung durch Täuschung herbei zu führen. In diesem Fall müsstest du dann (zurecht) mit erheblichen Konsequenzen und deiner Ausstellung rechnen!

Alle Angaben ohne Gewähr!

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AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern781854
Datum27.01.2014 11:496062 x gelesen
Meine Verbeamtung (in der Verwaltung) liegt schon ein wenig zurück, aber es wurde damals ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister angefordert. Meines Wissens ist ein Eintrag im Bundeszentralregister für eine Beamtentätigkeit hinderlich.

Ich würde auf alle Fälle bei der Personalabteilung der Stadt anrufen und mich erkundigen.

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern781867
Datum27.01.2014 15:025059 x gelesen
Zu dem rein beamtenrechtlichen Fragen kann ich micht nicht qualifiziert äußern.

ich sehe noch ein anderes Problem. Ein nicht vorhandenes Vertrauensverhältnis. Im Einsatz könnte man als FM in Situationen geraten, wo ein Zugriff auf Vermögenswerte denkbar ist. Ist jetzt ein FM schon einmal auffällig geworden, würde im Falle eines Falles sofort der Verdacht auf ihn fallen. Unschöner Gedanke.
Oder man "geht auf Nummer sicher" und sucht irgendeinen anderen Grund, weshalb es leider nicht passt und kommt als Chef dann überhaupt nicht in diese Sitauation.

Würde mal sagen, durch Eseleien kann man binnen Minuten seinen geplanten Berufsweg ruinieren bzw. ihn extrem erschweren.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg781868
Datum27.01.2014 15:184928 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Volker L.Im Einsatz könnte man als FM in Situationen geraten, wo ein Zugriff auf Vermögenswerte denkbar ist.
das kommt bei Feuerwehrs öfters vor ...

Ich denke Feuerwehrleute sind mit der Personenkreis der relativ gesehen am Häufigstens in eine fremde Wohnung gehen und das ohne das Bewohner anwesend sind.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen781869
Datum27.01.2014 15:244837 x gelesen
Moin,

Geschrieben von = anonym = a.
2. Prüft die Berufsfeuerwehr das BZRG oder wird nur ein Behördenführungszeugnis in Yxxxxxx verlangt?


hat die Stadt überhaupt unbeschränkten Zugriff auf das BZRG zu diesem Zweck? M.W. doch nur oberste Landesbehörden und bestimmte Stellen, z.B. Waffen- und Sprengstoffbehörden, oder irre ich mich da?

Is that you, John Wayne? Is this me?

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt781873
Datum27.01.2014 15:384771 x gelesen
Teilweise musst Du als Bewerber einen Auszug aus dem BZRG über Deine Person mitliefern. Daher brauchen die nicht unbediingt selbst Zugriff.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY781878
Datum27.01.2014 16:124738 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jürgen M.Ich denke Feuerwehrleute sind mit der Personenkreis der relativ gesehen am Häufigstens in eine fremde Wohnung gehen und das ohne das Bewohner anwesend sind.

und wie schaut´s mit Polizisten aus?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern781892
Datum27.01.2014 19:264175 x gelesen
..wen ein Polizist klaut, wird er nicht mehr lange den Beruf nach seiner Entdeckung so ausüben....

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY781893
Datum27.01.2014 19:293987 x gelesen
Servus,

das ist mir schon klar. Aber Polizisten sind, wie FM(SB) auch nur Menschen. Und die kommen bestimmt auch recht oft in Wohnungen, wo sonst niemand anwesend ist.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern781894
Datum27.01.2014 19:304056 x gelesen
..ja aber auch für die gilt: nicht klauen und daher der besondere Anspruch an die Rechtstreue.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorAlex8and8er 8 F.8, Hanau / Hessen782062
Datum29.01.2014 11:523818 x gelesen
Hallo,

grundsätzlich ist es so, dass die Feuerwehr keine kompletten Auszug aus dem BZRG bekommt, sondern ein Auszug. Dieser Auszug nennt sich Führungszeugnis. Die BF fordert i.d.R. ein Führungszeugnis Belegart O an. Dies beantragst du beim Bürgerbüro, dort gibst du die Adresse an (BF XYZ, Personalamt), aber natürlich erst nach Aufforderung. Wichtig: Du kannst dir das Zeugnis vorher an dein Amtsgericht von deinem Hauptwohnsitz schicken lassen und Einsicht bekommen. Danach entscheidest du, ob du es weiter schicken lässt oder vernichtet werden soll.

Zum Inhalt: Belegart O ist fast identisch mit dem "normalen", was jeder Beantragen kann. In der Regel steht die Ersttat nicht drin (was bei dir der Fall ist?!). Aber: "Schließlich können in einem Behördenführungszeugnis auch Erstverurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten enthalten sein, wenn die durch die Verurteilung geahndete Tat in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen wurde und das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.".

So oder so, gilst du zur Zeit als "nicht Vorbestraft". Und wenne es nicht klappen sollte, in 3 Jahren nochmal versuchen, denn da ist es gelöscht.

Gruß

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