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ThemaNeufassung des DGUV Grundsatzes Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr19 Beträge
RubrikUnfallverhütung
Infos:
  • Neufassung des DGUV Grundsatzes 'Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr'
  •  
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW781990
    Datum28.01.2014 20:1610287 x gelesen
    Hallo,

    hat zur Neufassung des DGUV Grundsatzes 'Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr' jemand sich schon mal in die Feinheiten vertieft und die wesentlichen Änderungen erstellt?

    Und: Fehlt was?


    http://www.feuerwehr.de/news.php?id=10169

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJan 8P., Darmstadt / (Süd-)Hessen806174
    Datum26.03.2015 19:025361 x gelesen
    Abend,

    gibt es die besagten Prüfgrundsätze auch in gebundener Form?

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    AutorDani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg806175
    Datum26.03.2015 20:034659 x gelesen
    Geschrieben von Jan P.gibt es die besagten Prüfgrundsätze auch in gebundener Form?

    Hallo,

    ja. Frag einfach mal bei deiner zuständigen Unfallkasse an. Ansonsten kannst du die auch direkt beim DGUV über den Webshop beziehen:

    http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?ID=0

    Grüße
    Daniel

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    AutorOliv8er 8B., Köln / NRW806178
    Datum26.03.2015 23:174312 x gelesen
    Die wesentlichen Änderungen gegenüber der letzten gedruckten Ausgabe vom Dezember 2009
    sind:

    Vorwort: Werkfeuerwehrtechniker und Beschreibung der Anforderungen an die Dokumentation
    der Prüfungen aufgenommen

    Abschnitt 1: Erhöhung der möglichen Verwendungsdauer von Feuerwehr-Haltegurten nach
    DIN 14926 und 14927 des Typs A auf 12 Jahre.

    Abschnitt 3: Konkretisierung des Abschnitts 3.2.3.2 hinsichtlich des Sachkundigen für die
    Sicherheitshauptprüfung

    Abschnitt 4: Luftheber umbenannt in Hebekissensystem

    Abschnitt 6: Einsteckteil und Steckleiter-Verbindungsteil aufgenommen

    Abschnitt 11: Prüfung von Druckschläuchen mit Arbeitsdruck
    Prüfung einmal jährlich durchgängig konkretisiert in alle 12 Monate
    Anhang: Trennscheiben und Fahrgestellwerkzeug in Tabelle aufgenommen
    Zeitintervall für Belastungsprüfung der hydraulischen Winde (Büffelwinde)
    angeglichen an hydraulische Rettungsgeräte: 3 Jahre
    jährlich geändert in alle 12 Monate

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    AutorOliv8er 8B., Köln / NRW806179
    Datum26.03.2015 23:193986 x gelesen
    .... ooops... der ursprüngliche Beitrag ist doch schon etwas älter ;-)

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    AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866985
    Datum17.02.2021 12:362218 x gelesen
    Ich habe eine Frage hierzu.

    In der DGUV 305-002 steht folgendenes:
    Der Prüfbericht soll die Unterschrift eines sachkundigen Prüfers (z.B. Lehrgang "Gerätewart" für einige Gerätschaften) und den Leiter einer Feuerwehr oder dessen Bevollmächtigten beinhalten.

    Theoretische und fiktive Frage dazu:

    Ortsbrandmeister und Gerätewart (inkl. dem notwendigen Lehrgang) sind vorübergehend eine Person. D.h. der OrtsBM würde als Prüfer unterschreiben. Da er dann nicht auch noch als Leiter der Feuerwehr unterschreiben kann, würde der stellv. OrtsBM diese Unetrschrift leisten, passt das so?

    Zweite Frage: Kann/Darf ein Prüfer, der die Prüfungen gemeinsam mit einem ausgebildeten GW durchgeführt hat, aber (noch) keinen GW-Lehrgang besitzt, auch noch als dritte Person (bzw. zweiter Prüfer) neben den ausgebildeten Prüfer und OrtsBM unterzeichnen?

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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland866986
    Datum17.02.2021 13:031904 x gelesen
    Hallo Sabrina,

    unterschreiben können da theoretisch so viele wie wollen. Allerdings sind diese Personen dann auch in der Haftung , das die Prüfung richtig und voll umfänglich durch geführt wurde. Ohne das entsprechende Fachwissen ( besuchter Lehrgang) eine fragwürdige Handlung.

    Andererseits ist derjenige der als Prüfer unterschreibt verantwortlich, das die Prüfung entsprechend durchgeführt wurde, aber er muss diese nicht selber durchführen. Wenn er jetzt bei der Prüfung anwesend ist und den "neuen" Prüfer diese durch führen lässt, er dies überwacht und dann dafür unterschreibt, dann ist dies erlaubt.

    Gru? Philip

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    AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866987
    Datum17.02.2021 13:101906 x gelesen
    Genau das wollte ich so wissen. Danke!

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    AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen867566
    Datum08.03.2021 07:491718 x gelesen
    Mal eine Frage aus der Praxis und wie ihr dieses löst: Um die Saugschläuche entsprechend zu prüfen, muss da das offene Ende mit einem Schauglas verschlossen werden, um die Innengummierung zu prüfen.

    Wo kann man ein solches, passendes Schauglas kaufen? Ich habe bisher nichts gefunden.

    Danke!

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY867568
    Datum08.03.2021 08:351729 x gelesen
    Geschrieben von Sabrina M.Wo kann man ein solches, passendes Schauglas kaufen?

    Da Googelst du einfach" Prüfen Saugschlauch Schauglas". Dann bekommst du z.b. dass.

    https://www.bockermann-feuerwehrtechnik.de/produkte/schlauchpruefung/index.php

    Das ist nix spezielles. Einfach nur eine Plexiglas-Scheibe. Die saugt sich dann von selbst fest.

    Gruß
    Sascha

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    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen867593
    Datum08.03.2021 19:141700 x gelesen
    Oder bei einer Tischlerei nachfragen, die Plexiglas verarbeitet (Stichwort Spuckschutz). Mit etwas Glück und dem Hinweis Feuerwehr gibts das dann sogar umsonst.

    Nicht vergessen, Maße mitzunehmen.

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

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    AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen868733
    Datum18.04.2021 16:201598 x gelesen
    Ganz blöde Frage: Wenn ein FW-Haltegurt des Typs A nach DIN 14 927 eine Aussonderungsfrist von 12 Jahren hat und 2009 hergestellt wurde, wann ist dieser auszusondern? Zum 31.12.2020 oder 31.12.2021?

    Danke!

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    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen868778
    Datum20.04.2021 00:081291 x gelesen
    In der Tat habe ich mir diese Frage auch schon gestellt und handhabe es eher pragmatisch.
    Da der Gurt im laufenden Jahr 2009 hergestellt wurde, sondere ich ihn Mitte 2021 aus. Bei uns passt das ganz gut, weil meist im April/Mai die einzelnen Posten aus dem aktuellen Haushalt beschafft werden können.

    Im Zweifel schreib doch mal die FUK Niedersachsen an.

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

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    AutorThom8as 8B., Großalmerode / Hessen869542
    Datum25.05.2021 20:57946 x gelesen
    Hallo Sabrina,

    sofern kein Monat angegeben ist, geht man von "Januar" aus.
    Das heißt, dass der Gurt ende Dezember 2020 der Benutzung entzogen werden muss. Wurde vom TP und UKH Hessen so angepriesen.

    MkG Thomas

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    AutorThom8as 8B., Großalmerode / Hessen869543
    Datum25.05.2021 21:03909 x gelesen
    Servus,

    nicht zu vergessen...Belastungsprüfung der Leiter, nur noch alle 2 Jahre...

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    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen869544
    Datum25.05.2021 23:52934 x gelesen
    Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr

    Gemäß § 2 DGUV Vorschrift 1 ?Grundsätze der Prävention? sind in Verbindung mit § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Arbeitsmittel,?

    DGUV Publikationen

    Die neue Ausgabe ist online bereits zu erhalten und demnächst auch als Printausgabe.

    https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-grundsaetze/84/pruefgrundsaetze-fuer-ausruestungen-geraete-und-fahrzeuge-der-feuerwehr

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

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    AutorPhil8ipp8 W.8, Münster / NRW869552
    Datum26.05.2021 12:25696 x gelesen
    Weiß jemand welche Qualifikation für die Prüfung von Rollwagen (Kap. 6) gefordert ist?
    Im Text steht lediglich: "hierfür befähigte Person".

    Selig der, der nichts zu sagen hat und trotzdem schweigt.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg869553
    Datum26.05.2021 12:47641 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Philipp W.

    Weiß jemand welche Qualifikation für die Prüfung von Rollwagen (Kap. 6) gefordert ist?
    Im Text steht lediglich: "hierfür befähigte Person".


    Im Abschnitt " II Begriffsbestimmungen " steht etwas darüber:

    " II Begriffsbestimmungen

    Im Sinne dieser Prüfgrundsätze ist/sind: Befähigte Person eine Person, die durch ihre fachliche Ausbildung und Erfahrung über die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Ausrüstung bzw. des zu prüfenden Gerätes verfügt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhü-tungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, CEN-Normen, ISO-Normen, VDE-Bestimmungen) so weit vertraut ist, dass sie den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Ausrüstung bzw. des jeweiligen Gerätes beurteilen kann (s. auch Tabellen 1 und 2). Dazu muss sie eine berufs- oder feuerwehrspezifische Ausbildung (z.B. Gerätewart oder Geräte-wartin nach landesrechtlichen Bestimmungen FwDV 2, Werkfeuerwehrtechniker, Werkfeuerwehrtechnikerin) absolviert haben, durch die die beruflichen oder fachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. Sie sollte auch praktisch mit Ausrüstungen und Geräten der Feuerwehr umgegangen sein (Erfahrung) und muss Anlässe, die Prüfungen auslösen, kennen. Zur Erhaltung ihrer Qualifikation muss sie regelmäßig Prüfungen durchführen und sich angemessen fort- und weiterbilden.
    Befähigte Person ist auch die für die Durchführung der jeweiligen Prüfung vom Hersteller oder der Herstellerin aus-gebildete oder autorisierte Fachkraft. Zur Prüfung befähigte Personen unterliegen bei der Durchführung der Prüfungen keinen fachlichen Weisungen durch den Unternehmer bzw. die Unternehmerin und dürfen von diesen wegen ihrer Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden. "



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen869554
    Datum26.05.2021 12:53691 x gelesen
    Meiner Meinung nach reicht der Gerätewart (mit entsprechendem Lehrgang natürlich).
    Die Sicht- und grundsätzliche Funktionsprüfung ähnelt denen vieler anderer Geräte: Ist alles fest, was fest sein soll, und alles lose, was lose sein soll?
    72p6eyoc.jpg


    Und die Bremsprüfung ist auch nichts, wofür man Atomphysik studiert haben muss.

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

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     28.01.2014 20:16 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.03.2015 19:02 Jan 7P., Darmstadt
     26.03.2015 20:03 Dani7el 7R., Ulm
     26.03.2015 23:17 Oliv7er 7B., Köln
     26.03.2015 23:19 Oliv7er 7B., Köln
     17.02.2021 12:36 Sabr7ina7 M.7, Leer
     17.02.2021 13:03 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     17.02.2021 13:10 Sabr7ina7 M.7, Leer
     08.03.2021 07:49 Sabr7ina7 M.7, Leer
     08.03.2021 08:35 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
     08.03.2021 19:14 Thor7ste7n R7., Lilienthal
     18.04.2021 16:20 Sabr7ina7 M.7, Leer
     20.04.2021 00:08 Thor7ste7n R7., Lilienthal
     25.05.2021 20:57 Thom7as 7B., Großalmerode
     25.05.2021 21:03 Thom7as 7B., Großalmerode
     25.05.2021 23:52 Thor7ste7n R7., Lilienthal
     26.05.2021 12:25 Phil7ipp7 W.7, Münster
     26.05.2021 12:47 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     26.05.2021 12:53 Thor7ste7n R7., Lilienthal
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