News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Thema | Brandschutzbedarfsplanung | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jens8 M.8, Bielefeld / NRW | 782053 | |||
Datum | 29.01.2014 10:20 | 3303 x gelesen | |||
Hallo, in Unterlagen zur Brandschutzbedarfsplanung (hier NRW) habe ich öfters von "städtischen" und "ländlichen" Strukturen gelesen. Leider stehen die nirgends definiert - zumindest hab ich nichts gefunden bis jetzt. Welche Kennzahlen zur Einstufung werden da genutzt? Oder anderes gefragt: was sind städtische Strukturen und was dann ländliche? Denke mal (auch) Einwohner / Bevölkerungsdichte.. oder was spielt da rein? Danke, Gruss | |||||
| |||||
Autor | Nikl8as 8M., Meckenheim / NRW | 782061 | |||
Datum | 29.01.2014 10:57 | 2017 x gelesen | |||
Hi Jens, habe auf die schnelle nur folgende Information der Strukturdaten über die Abfallwirtschaft von NRW gefunden: - großstädtische Region > 2.000 E/km² - städtische Region 1.000 - 2.000 E/km² - ländlich dichter besiedelte Region 250 - 1.000 E/km² - ländliche Region < 250 E/km² Strukturdaten Entsorgungsträger in NRW Ich gehe aber mal davon aus, dass diese auch Bereichsübergreifend (also auch für die öff. Sicherheit & Ordnung) gelten. Gruß | |||||
| |||||
Autor | Jens8 M.8, Bielefeld / NRW | 782184 | |||
Datum | 30.01.2014 14:21 | 1549 x gelesen | |||
Hi, hm okay - das schon mal ein brauchbarer Richtwert. Danke. Gruss | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 S.8, Köln / NRW | 782207 | |||
Datum | 30.01.2014 20:07 | 1268 x gelesen | |||
Guten Abend, eine genaue Definition von Stadt, städtisch gibt es m. W. nicht. Je nach Anwendung und Annäherung gibt es unterschiedliche Definitionen. Interessant für den Bereich Bedarfsplanung dürften die Angaben sein: " Regionsgrundtypen 2008 des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)". (einfach mal googlen.) Unterscheidung ansonsten: - nach Einwohnerzahl (nach Carter H. 1981) - in Deutschland allgemein: 2000-5000 EW - Landstadt; 5000-20000 EW - Kleinstadt; 20000-100000EW - Mittelstadt, alles darüber Großstadt. In den Kommentaren zu den jeweiligen Gesetzen (FSHG und RettG NRW) dürften nähere Definitionen gegeben sein. Grüße Andreas | |||||
| |||||
|
zurück |