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ThemaPalletbunker: Feuerwiderstand Wände und Türen18 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorRich8ard8 N.8, Rühningen / B-W782264
Datum31.01.2014 18:315453 x gelesen
Hallo,

kann mir jemand sagen, welche Anforderungen hinsichtlich Feuerwiderstand an Palletslager gestellt werden? Wie sind Wände/Türen auszuführen?

Betrifft Baden-Württemberg.

Danke.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern782266
Datum31.01.2014 18:444362 x gelesen
guckst du mal hier meines Wissens gelten in manchen Bundesländern erst ab 10 Tonnen und ab 15 Tonnen gesondernderte Brandschutzmassnahmen.
Gruß Klaus

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on'

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AutorKlau8s S8., München / Bayern782267
Datum31.01.2014 18:524341 x gelesen
Brandschutzanforderungen an den Lagerraum: Die Lagerung von Holzpellets wird durch die Musterfeuerungsverordnung (M-FeuVO, Fassung vom Februar 1995*) geregelt. Die Beschaffenheit von Pelletslagerräumen hinsichtlich der Brandschutzanforderungen wird durch § 12 (Brennstofflagerräume) geregelt.
* Die M-FeuVO ist in Hessen und im Saarland noch nicht umgesetzt.
Hier gilt: Ist die Leistung der Heizung < 150 kW, sind für den dazugehörigen Lagerraum keine Auflagen zu erfüllen, § 16 FeuVO Hessen, Stand 20.03.1979.
Lagermenge Pellets < 15.000kg ca. 23m3

Keine Anforderung an:

Wände
Decken
Türen
Nutzung
Lagermenge Pellets > 15.000kg

Anforderungen:

Wände F90
Decken F90
Keine Leitungen durch Wände
Keine andere Nutzung
Türen selbstschließend und feuerhemmend T30
Nennwärmeleistung des Heizkessels < 50kW

Feuerstättenaufstellraum:

keine Anforderung an den Raum
Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte min. 150cm2
Abstand der Feuerstätte zum Brennstofflager 1m oder Strahlungsblech
Pelletsmenge bis 15.000kg dürfen im Aufstellraum gelagert werden.
Nennwärmeleistung des Heizkessels > 50kW

Heizraum:

Wände F90
Decken F90
Türen selbst schließend nach außen öffnend und feuerhemmend T30
keine andere Nutzung
Be- und Entlüftung min. je 150 cm2 (über 50 kW + 2 cm2/kW)
Pelletsmenge bis 15.000 kg dürfen im Heizraum
gelagert werden
Abstand der Feuerstätte zum Brennstofflager
1 m oder Strahlungsblech

ich hoffe es wurde geholfen :-)

Gruß Klaus

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on'

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW782268
Datum31.01.2014 19:034084 x gelesen
Geschrieben von Klaus S.150 cm2 (über 50 kW + 2 cm2/kW)

Ich unterstelle wir reden von m³ !`?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorKlau8s S8., München / Bayern782269
Datum31.01.2014 19:093971 x gelesen
ups :-)

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY782270
Datum31.01.2014 19:093979 x gelesen
Servus,

ist es dann egal, ob der Lagerraum im Gebäude ist oder in einem separaten Schuppen?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorKlau8s S8., München / Bayern782272
Datum31.01.2014 19:114059 x gelesen
edit nicht möglich ? aber selbstverständlich hast du recht danke für den Lapsushinweis :-)

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorKlau8s S8., München / Bayern782273
Datum31.01.2014 19:183920 x gelesen
ich interpretiere das so ,wenn der Schuppen die bereits zitierten Anforderungen erfüllt über oder unter 15000kg
aber du kannst gerne mal da schauen da wird es gut beschrieben.

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorKlau8s S8., München / Bayern782275
Datum31.01.2014 19:223945 x gelesen
du unterstellst doch falsch da geht es nicht um die Lagerung sondern ums die Be-Entlüftungsöffnung. Es geht um eine Querschnittsfläche der Be-/Entlüftungsöffnung, das sind nunmal 150 cm² (s. § 6 Abs. 4 MFeuV)

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen782282
Datum31.01.2014 20:033861 x gelesen
Nabend!

Richtig, es geht primär um die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte bzw. der Verdünnung ggf. im Anfahrzustand der Feuerstätte austretender Verbrennungsgase.
Übrigens müssen evtl. nachgeschaltete Leitungen strömungstechnisch äquivalente Querschnitte haben.

Gruß Jan

... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen782284
Datum31.01.2014 20:153848 x gelesen
Nabend!

Grundsätzlich ja.

Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

Ggf. müsste man sich um eine Zustimmung im Einzelfall bemühen oder einen "Sonderbau"(?- Klaus?) errichten. Allerdings dürfte dann der Nachweis einer Verhinderung von Brand- und/oder Rauchübertragung zum Gebäude zu führen sein.

Gruß Jan

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW782285
Datum31.01.2014 20:153833 x gelesen
Geschrieben von Jan K.es geht primär um die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte

Asche auf mein Haupt oder in den Leerraum zwischen meinen Ohren!

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen782287
Datum31.01.2014 20:283726 x gelesen
Na, kein Problem ;-)

Wobei das schön zeigt, wie schwer vorstellbar manche (ganz alltägliche) Einheiten sind.
Wer will kann ja morgen in seinem Wohnzimmer mal 150cm^2 (10x15cm) und 150m^2 (10x15m) abstecken ;-)

Gruß Jan

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AutorKlau8s S8., München / Bayern782288
Datum31.01.2014 20:423801 x gelesen
ich gehe mal davon aus, wenn es sich um ein genehmigungspflichtiges Objekt handelt die von der unteren Baubehörde im Ermessen der jeweilig gültigen Landes-Bauordnung behandelt wird, allerdings verstehe ich unter Schuppen ,eher sowas wie mein Gartenhaus abgesetzt auf meinem eigenen Grundstück und wenn da was sein sollte bin ich mir sicher das wir wissen was zu tun ist,ich sehe eher die Gefahr drin,wen ein jemand denkt er könne seinen alten Kohlekeller als Palletlagerraum verwenden ,weil er aus Unkenntnis heraus sagt ob früher Kohle oder heute Pallets,Brennstoff ist doch Brennstoff,du bist da eher der Profi als Kamine,wenn ihr nach FeuV die Palletheizung prüft ist da die Lagerstätte mit inbegriffen ?
Gruß Klaus

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'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen782289
Datum31.01.2014 21:043673 x gelesen
Dein Gartenhaus ist ein Gebäude ;-) In wie weit es dafür abgespeckte Anforderungen bzgl. des Brandschutzes, etc. gibt müsst ich auch nochmal kurz die BO beackern, bezgl. der FeuVO gibt es m.E. aber keine Ausnahmen! Also z.B. wenn Festbrennstofffeuerstätte im Geräteschuppen, dann Anschluss an Schornstein (F90, rußbrandbeständig, usw), selbst wenn der materielle Wert des Schornsteins, den der Laube übersteigt ;-)

Die Brennstofflagerung interessiert den BBS nur sofern sie im Aufstellraum der FS befindlich ist.

Gruß Jan

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AutorKlau8s S8., München / Bayern782290
Datum31.01.2014 21:183671 x gelesen
Sicher ist das ein Gebäude es geht darum genehmigt oder genehmigungsfrei,so wie dein aufgeführten Geräteschuppen der wie mein Gartenhaus garantiert genehmigungsfrei und kein Schwarzbau ist.da kannst du LBO Rauf und runter lesen, :-) mir geht es darum wenn du eine Palletheizung prüfst die Lagereinrichtung mitprüfen musst und die als Bestandteil der Heizungsanlage gewertet wird.
Gruß Klaus

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen782293
Datum31.01.2014 21:323699 x gelesen
Es werden die Anforderung en den Aufstellungsraum der FS geprüft, wenn sich aus gleichzeitiger Brennstofflagerung weitere Forderungen (betreffs der Brand- und Betriebssicherheit!) ergeben werden die mit geprüft. Spezielle Brennstofflagerräume interessiern den BBS nicht.

Gruß Jan

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AutorKlau8s S8., München / Bayern782295
Datum31.01.2014 21:573720 x gelesen
ok danke Jan :-)

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
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