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ThemaAlternative Ölspurbeseitigung19 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW782615
Datum04.02.2014 22:256221 x gelesen
Letztes Wochenende in einer Deutschen Großstadt:
Ein Autofahrer fährt auf einer Abfahrt einer Schnellstraße in die Kurve. Der Wagen bricht aus und kann nur mit Mühe gehalten werden. Kurzum, es geht gerade mal so eben gut.
Der Autofahrer schaut sich den Ausgang der Kurve an und bemerkt eine kräftige Ölspur. Der Eingang der Kurve kann ohne Eigengefährdung zu Fuß nicht erreicht werden. Also schnell das Handy gezückt, 110 gewählt, und eine Ölspur gemeldet. Daraufhin meinte die Dame in der Leitstelle, "Das wissen wir schon, wenn nichts passiert ist, kommen wir auch nicht".
Also, wenn die Polizei sich schon nicht dafür Interressiert, ist der Autofahrer gefahren.

schon seltsam, oder nicht?

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP782617
Datum04.02.2014 23:204199 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Letztes Wochenende in einer Deutschen Großstadt:
Könnte Trier gewesen sein. Selbst auf der BAB hat es letztes Jahr 3 Wochen gedauert, bis das Ölbindemittel ("Das muss so lange einwirken") wieder aufgenommen wurde. Geschrieben von Harald S.Das wissen wir schon, wenn nichts passiert ist, kommen wir auch nicht".
Den Spruch hat unsere Polizei schon auf Band. Schont die Stimme. ;-((

Dies ist meine Meinung.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.782625
Datum05.02.2014 08:403656 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Daraufhin meinte die Dame in der Leitstelle, "Das wissen wir schon, wenn nichts passiert ist, kommen wir auch nicht".
Also, wenn die Polizei sich schon nicht dafür Interressiert, ist der Autofahrer gefahren.

schon seltsam, oder nicht?

Nö, ist doch die logische Konsequenz aus dem, was manche hier fordern. Das beseitigen einer Ölspur sei nicht Aufgabe der Feuerwehr. Fordert die Polizei sie dennoch an, ist der Einsatz auch der Polizei in Rechnung zu stellen. Zumindest solange kein Verursacher zu ermitteln ist.

Nun muss man sich festhalten - denn nicht in jeder Polizeidienststelle hängt ein Füllhorn aus dem munter Geld sprudelt. Nein, die haben die gleichen Probleme wie andere öffentliche Stellen auch. Wenig Personal und wenig Geld. Und wenn ich als Verantwortlicher jetzt weiß, dass wenn eine Streife da vorbei guckt, die Feuerwehr alarmiert wird und mir nachher eine Kostennote von x Euros bzw. eine Fachfirma 1.xxx Euro in Rechnung stellt, würde ich es versuchen zu vermeiden. Nur so als Gedankengang.

Das dem Bürger dadurch nicht geholfen ist, ist klar. Aber da ist die Feuerwehr auch ein Stück weit mit im Boot.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz782627
Datum05.02.2014 08:553453 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian B.Das beseitigen einer Ölspur sei nicht Aufgabe der Feuerwehr. Fordert die Polizei sie dennoch an, ist der Einsatz auch der Polizei in Rechnung zu stellen. Zumindest solange kein Verursacher zu ermitteln ist.

Wäre mir neu, dass die Feuerwehr eine Rechnung an die Polizei schickt. Und wenn ein Bürger die 112 anstatt der 110 wählt und eine Ölspur meldet, die er nicht verursacht, bekommt er die Rechnung, wenn kein Verursacher ermittelt werden kann? Wohl kaum.

In RLP zumindest ist die Regelung eindeutig:
- Zuständig für die Erstmaßnahmen ist die Feuerwehr, wenn sie alarmiert wird. Dazu gehört aber nur das absichern.
- Zuständig für die Beseitigung ist der Straßenbaulastträger, das sind innerorts die Ortsgemeinden, außerorts die Straßenmeisterei (Landesbetrieb Mobilität). Wie sie das machen, bleibt denen überlassen, fachgerecht müssen sie es schon machen. Wenn kein Verursacher bekannt ist, bleiben die auf den Kosten sitzen, wenn was passiert, weil sie nichts gemacht haben, obwohl die Gefahr bekannt war, sind sie auch verantwortlich.

Ich sehe da keinen Fall, wo die Polizei die Rechnung bekommt.

Gruß,
Michael

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen782630
Datum05.02.2014 09:043329 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Wäre mir neu, dass die Feuerwehr eine Rechnung an die Polizei schickt. Und wenn ein Bürger die 112 anstatt der 110 wählt und eine Ölspur meldet, die er nicht verursacht, bekommt er die Rechnung, wenn kein Verursacher ermittelt werden kann?

Genau solche Argumente sind es, die die Bürger immer wieder verunsichern. Wie oft bekomme ich Anfragen, ob es denn was kostet, wenn die Feuerwehr alarmiert wird, zum Beispiel nach Sturmschäden oder Wasser im Keller. Viele Bürger haben Angst, von uns ne Rechnung zu bekommen, und versuchen sich dann selbst zu helfen, auch wenn sie sich dadurch selbst in Gefahr bringen, oder mit ihrer kleinen Gartenpumpe tagelang den Keller auspumpen und so größere Schäden am Gebäude in Kauf nehmen.....
Und wie schon geschrieben, wir verhindern die Ausbreitung der Ölspur, informieren den Straßenbaulastträger und der hat sich zu kümmern, das die Spur beseitigt wird. Und der wird auch keine Rechnung an die Polizei stellen. Genausowenig wie wir....

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.782638
Datum05.02.2014 10:103130 x gelesen
Geschrieben von Michael W.
Ich sehe da keinen Fall, wo die Polizei die Rechnung bekommt.

Ursprünglich zuständig: Der Straßenbaulastträger
Im Zuge der Gefahrenabwehr zuständig: Die Polizei

Diese bemüht die Feuerwehr nach § 4 VwVfg um Amtshilfe.

Die dafür notwendige Erstattung der Auslagen kann sich die hilfeleistende Stelle nach §8 VwVfg wiederholen.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen782643
Datum05.02.2014 10:513024 x gelesen
Da fachlich dazu nicht in der Lage--->falscher Ansprechpartner

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.782649
Datum05.02.2014 11:143004 x gelesen
Geschrieben von Peter L. Da fachlich dazu nicht in der Lage--->falscher Ansprechpartner
Sehen Verwaltungsgerichte anders:
VG Braunschweig
--> Entscheidungsgründe --> Nummer 15

Ein Unglücksfall beinhaltet nach deren Meinung auch eine größere Ölspur. Vielleicht gibt es ja aktuellere Urteile, aber Braunschweig liegt nun mal in Niedersachsen.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen782658
Datum05.02.2014 11:332931 x gelesen
Dort wurde auch eine Firma hinzugezogen.
Ob die Beauftragung dann Sache der Feuerwehr ist....

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen782662
Datum05.02.2014 11:382899 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Im Zuge der Gefahrenabwehr zuständig: Die Polizei

Der Straßenbaulastträger bleibt immer zuständig und damit auch für die Kosten bei unbekanntem Verursacher.
Die Polizei handelt nur im Auftrag des Baulastträger und gibt die Rechnung weiter.
Bei uns wird da immer von "Ersatzvornahme" gesprochen....laut Wiki passt das aber nicht ganz.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.782664
Datum05.02.2014 11:472907 x gelesen
Geschrieben von Peter L. Dort wurde auch eine Firma hinzugezogen.
Ob die Beauftragung dann Sache der Feuerwehr ist....

Ich schreib es Dir noch mal raus:
VG Braunschweiga) Zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehört nämlich nach § 1 Abs. 1 NBrandSchG die Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Dabei (Unglückfall) handelt es sich um eine Situation, die plötzlich eintritt und eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bewirkt oder zu bewirken droht. Hierzu werden zu Recht auch Ölspuren größeren Umfangs auf öffentlichen Straßen gezählt; denn solche Spuren treten plötzlich auf und stellen insbesondere für Zweiradfahrer wegen des damit verbundenen Rutsch- und Sturzrisikos eine erhebliche Gefahr dar.

Deine Anmerkung war zwei Posts vorher: "falscher Ansprechpartner". Das VG Braunschweig verneint dieses, sondern sieht es als Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Was die entsprechende Feuerwehr nun hier gemacht hat, ist ja erst einmal zweitrangig.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen782665
Datum05.02.2014 12:042856 x gelesen
Wenn sich die Kommune hat damit abbügeln lassen....
Es gibt ja nun beinah schon ewig den Stand der Technik zur effektiven Ölspurbeseitigung. Außerdem ist das von dir eingestellte Urteil auch beinah 10 Jahre alt.
Gibt's in NDS nicht in der Zwischenzeit aktuellere Aussagen bzw. Schriftstücke zu?

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg782674
Datum05.02.2014 13:032751 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Das VG Braunschweig verneint dieses,...

VG ist wie AG.... Kann man ernst nehmen, muss man aber nicht...

Und selbst wenn, dann fahre ich da als Feuerwehr mit 2 Mann hin und sichere ab. d.h. im schlimmsten Fall stelle ich Schilder auf und fahre wieder heim. Das war es dann.

Die eigentlich teuren und personalintensiven Maßnahmen sind ja andere. Nämlich die fachgerechte Reinigung - die die Feuerwehr in der Fläche ohnehin nicht leisten kann.


Ach ja. Und falls unsere "Lobbygruppen" in Form der Grüßgottonkelverbände mal was sinnvolles tun wollen, dann sorgen sie schlicht dafür, dass in den jeweiligen Landesgesetzen klar gestellt wird, dass die Beseitigung von Straßenverunreinigungen (durch was auch immer) keinen Unglücksfall i.S.d. Gesetzes darstellt...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.782679
Datum05.02.2014 13:332663 x gelesen
Geschrieben von Christian F.
VG ist wie AG.... Kann man ernst nehmen, muss man aber nicht...

Dann nenne mir doch bitte eine für Niedersachsen übertragbare, höherrichterliche Entscheidung. Blöd ist es nämlich, wenn ich mich vor einem Verwaltungsgericht mit den Worten "Der Herr Fischer aus dem Feuerwehrforum hat aber gesagt, ..." rechtfertigen muss.

Geschrieben von Christian F.Ach ja. Und falls unsere "Lobbygruppen" in Form der Grüßgottonkelverbände mal was sinnvolles tun wollen, dann sorgen sie schlicht dafür, dass in den jeweiligen Landesgesetzen klar gestellt wird, dass die Beseitigung von Straßenverunreinigungen (durch was auch immer) keinen Unglücksfall i.S.d. Gesetzes darstellt...
Aha, Rechtslage unklar, aber angegebenes Urteil ist auch doof, mit dem Hinweis das man es nicht ernst nehmen muss. Cool!

Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.782682
Datum05.02.2014 13:412676 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Gibt's in NDS nicht in der Zwischenzeit aktuellere Aussagen bzw. Schriftstücke zu?
Habe das Thema mal ein wenig intensiver bearbeitet, bin aber erst einmal auf keine weitere Quelle in der Form gestoßen. Zwar viele aus NRW, aber nicht Nds. Liegt vielleicht auch daran, dass in vielen Fällen eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Gerade beim Streit mit Versicherungen. Sprich: Kommune reduziert Kostenbescheid.

Geschrieben von Peter L.Es gibt ja nun beinah schon ewig den Stand der Technik zur effektiven Ölspurbeseitigung.
Ja, aber: Wenn es Pflichtaufgabe der Feuerwehr zu sein scheint, und die kann es mit eigenen Mitteln nicht. Holt also einen Dienstleister. Rechnungsstellung dann erst einmal an die jeweilige Kommune. Wenn Verursacher, dann der. Oder wenn im Rahmen der Amtshilfe §8 VwVfG an die ersuchende Stelle. Oder man versucht es beim Straßenbaulastträger mit dem Ergebnis vom VG Braunschweig.

Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg782683
Datum05.02.2014 13:422643 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Dann nenne mir doch bitte eine für Niedersachsen übertragbare, höherrichterliche Entscheidung.

Wenn die betroffenen Kommunen das nicht weiter eskalieren sind sie doch selbst schuld. Man gibt sich ja auch nicht mi dem Urteil des AG zufrieden.


Geschrieben von Christian B.Aha, Rechtslage unklar, aber angegebenes Urteil ist auch doof, mit dem Hinweis das man es nicht ernst nehmen muss.

Die Rechtslage ist eigentlich klar. Nur irgend wie meinen die Richter immer noch, diese nicht nur 1:1 anwenden, sondern auch fortentwickeln zu müssen. Und in den 50 Jahren davor kam offensichtlich niemand auf die Idee, eine Ölspur als Ungücksfall zu sehen. Sondern erst den Unfall, der sich auf der Ölspur ereignet. Davor ist es schlicht eine Straßenverunreinigung, zu deren Beseitigung in der Reihenfolge

1. der Verursacher
2. der Straßenbaulastträger
3. im Rahmen der allgemeinen Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr die Polizei

zuständig ist.

Mit der Begründung die das VG zur Ölspur gewählt hat kann man genausogut beim nächsten Blitzeis die Feuerwehr zum Streuen von Salz alarmieren, denn auch bei Eis gilt dann analog:
"Hierzu wird zu Recht auch Glatteisbildung bei Eisregen auf öffentlichen Straßen gezählt; denn eine solche Glatteisbildungen tritt i.d.R. plötzlich auf und stellen insbesondere für Kraftfahrzeuge und Fußgänger wegen des damit verbundenen Rutsch- und Sturzrisikos eine erhebliche Gefahr dar".

Und bei dem Beispiel würde jeder sagen "der Richter spinnt". Ich sage das eben schon bei der Ölspur.

Und damit auch der letzte im Staatsdienst gestrandete Prädikatsexamensjurist begreift, was mit Unglücksfall nicht mehr gemeint ist, muss man das offensichtlich klar und deutlich ins Gesetz schreiben, um ihnen das Nachdenken zu ersparen. Kommt ja sonst nicht immer was sinnvolles dabei raus - q.e.d.

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Christian Fischer
Wernau


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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen782685
Datum05.02.2014 13:592585 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Wenn Verursacher, dann der.

Nichts anderes wollen wir doch.

Nur sieht ja besagtes VG selbst das nicht.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.782689
Datum05.02.2014 14:552563 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Wenn die betroffenen Kommunen das nicht weiter eskalieren sind sie doch selbst schuld. Man gibt sich ja auch nicht mi dem Urteil des AG zufrieden.
Naja, ich bin so sechs bis sieben mal im Jahr beim AG. Fast nur aufgrund Strafanzeigen wegen Betruges (als Zeuge - erwähne ich mal sicherheitshalber). Bisher musste ich mich noch nicht bei einer höheren Instanz melden. Mag vielleicht auch an der Klientel liegen.

Geschrieben von Christian F.Davor ist es schlicht eine Straßenverunreinigung, zu deren Beseitigung in der Reihenfolge

1. der Verursacher
2. der Straßenbaulastträger
3. im Rahmen der allgemeinen Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr die Polizei

zuständig ist.

Ist ja auch so erst einmal nichts gegen einzuwenden. Aber wen schickt denn die Polizei in einem Flächenland wie Niedersachsen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr? Das mag auch ganz tolles Organisationsverschulden der Länderinnenminister sein. In der Praxis steht dann aber trotzdem erst mal wieder Feuerwehrs vor Ort. Da ruft Pol-Leitstelle bei FEL an und die alarmiert uns. Fertig. Streife - wohlgemerkt eine - kommt in zwanzig - achtzig Minuten. Wir hatten auch schon mal ein BePo-Fahrzeug von weit entfernt, dass von einem Fußballspiel abgezogen wurde, als Ansprechpartner vor Ort.

Und ja, wir können da ganz toll absperren. Funktioniert aber bei 800 Meter innerstädtischer Lage wirksam nur, wenn ich noch zwei weitere Feuerwehren dazu hole. Da sind zuviele Einfahrmöglichkeiten. Und welche Wirkung Pylonen und Flatterband haben, wissen wir beide.

Geschrieben von Christian F.Mit der Begründung die das VG zur Ölspur gewählt hat kann man genausogut beim nächsten Blitzeis die Feuerwehr zum Streuen von Salz alarmieren,[...]
Aufgrund der Witterung muss der KFZ-Fahrer aber eher damit rechnen, dass es dazu kommt. Hier gibt es Indizien. Bei einer Ölspur eher nicht. Genauso sollte man wissen, dass beim Sturm Äste auf der Straße und bei Starkregen die Fahrbahn überflutet werden kann. Auch hier sollten äußerliche Bedingungen maßgeblich auf das Fahrverhalten einwirken.

Mit einem Hindernis muss ich jederzeit rechnen und bremsbereit sein. Wenn ich jetzt noch latent mit einem Haftungsverlust rechnen muss, dann tuckern hier demnächst alle mit 30 km/h über die Straße.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP782722
Datum05.02.2014 17:042626 x gelesen
Geschrieben von Michael W.außerorts die Straßenmeisterei (Landesbetrieb Mobilität).
Wobei ja noch anzumerken ist, das die Polizei in RLP für den LBM den Meldekopf bildet.
In der Praxis sieht das hier aber leider oft so aus, das Pol erst mal selbst gucken fährt(wenn Zeit ist) und dann ggf. LBM ruft.

Dies ist meine Meinung.

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