alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaNeues von Euro V bzw. VI - und den Praxisproblemen, heute: < 3,5 t11 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW783129
Datum12.02.2014 16:026043 x gelesen
Hallo,

wenn in den letzten beiden Jahren KFZ unter 3,5 erworben wurden, kann es sein, dass diese noch mit Motorvarianten verkauft wurden, die eigentlich nur noch bis zum 31.12.2012 bzw. 31.12.2013 zulassungsfähig gewesen wären, auch wenn die Mehrzahl der sonstigen Vorschriften für derartige Fahrzeuge unter 3,5 t erst in den nächsten Monaten greift, vgl. Anhang II von http://eur-lex.europa.eu/ bzw. übersichtlich dargestellt für die "normalen" Fristen hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm.

(Aktuell ist das bei uns bei ELW 1 auf VW T 5 (COC ..."B" - also eigentlich bis 31.12.2012!) sowie Diesel-Smart (COC-"F", also bis 31.12.2013) der Fall, weil nach der Ausschreibung und dem Bau des Fahrgestells natürlich auch noch längere Ausbauzeit beim Aufbau der Fall waren...)

Die mir bisher bekannten Ausnahmegenehmigungen der Länder umfassen m.W. bisher nur Fzge > 3,5 t - das führt dann wieder zu aufwendiger Einzelfallrecherche und zur Diskussion von Einzelausnahmen und verzögerter Abnahme bzw. Zulassung.

Ich bitte den AA LF des FNFW bzw. die AK T bzw. FA Technik, das ggf. an die zuständigen Stellen der Bundesländer weiter zu leiten, um hier die Wege zu erleichtern und den Betroffenen rechtzeitig Informationen zu geben.

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783136
Datum12.02.2014 17:023533 x gelesen
hallo,

gibt es aktuell Beispiele wo die Zulassung solcher Fahrzeuge deswegen klemmt?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW783139
Datum12.02.2014 17:103447 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
gibt es aktuell Beispiele wo die Zulassung solcher Fahrzeuge deswegen klemmt?



ja, ich hab zwei von uns genannt...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW783140
Datum12.02.2014 17:343454 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Ich bitte den AA LF des FNFW bzw. die AK T bzw. FA Technik, das ggf. an die zuständigen Stellen der Bundesländer weiter zu leiten, um hier die Wege zu erleichtern und den Betroffenen rechtzeitig Informationen zu geben.

Ist natürlich vorab erfolgt. Ich habe die Grundsatz-Information hier rein kopiert, damit die Anwender von den Problemen schneller Kenntnis erhalten und sich einstellen können und zig Einzelanfragen (auch bei den AKs etc.) unterbleiben...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü783145
Datum12.02.2014 18:113294 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.weil nach der Ausschreibung und dem Bau des Fahrgestells natürlich auch noch längere Ausbauzeit beim Aufbau der Fall waren...)

Danke für den Hinweis, hatte ich schon gar nicht mehr dran gedacht.
Ist bei uns auch der Fall.
Mal sehen was der TÜV zur aktuellen Lage in BaWü von sich gibt.

Manfred

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783238
Datum13.02.2014 21:422486 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Die mir bisher bekannten Ausnahmegenehmigungen der Länder umfassen m.W. bisher nur Fzge > 3,5 t In diesem Schreiben zur Ausnahmeregelung in RLP sind die entsprechenden Fahrzeugklassen M1-3 und N1 aufgeführt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW783241
Datum13.02.2014 23:282480 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die mir bisher bekannten Ausnahmegenehmigungen der Länder umfassen m.W. bisher nur Fzge > 3,5 t
In diesem Schreiben zur Ausnahmeregelung in RLP sind die entsprechenden Fahrzeugklassen M1-3 und N1 aufgeführt.



sehr schön, dann hat RLP da weiter gedacht...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783249
Datum14.02.2014 10:132103 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Ulrich C.sehr schön, dann hat RLP da weiter gedacht...
sind dann die anderen Bundeslänger noch in der Denkphase oder lassen die die Städte und Gemeinde da hängen?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMaur8ice8 K.8, Berlin / Brandenburg783251
Datum14.02.2014 10:281985 x gelesen
Brandenburg genehmigt ohne Einschränkung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783254
Datum14.02.2014 10:362025 x gelesen
hallo,

Was anderes hab ich nicht erwartet.

Solche Probleme sind doch relativ einfach auf den Verordnungsweg zu lösen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü783258
Datum14.02.2014 11:022091 x gelesen
In BaWü läuft es aktuell über das Zulassungsgutachten in dem die erfordliche Ausnahme vermerkt und befürwortet wird.

Manfred

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt