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ThemaNeues von der Zulassungsstelle...Probleme durch SEPA-Lastschrift20 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW783131
Datum12.02.2014 16:217863 x gelesen
Hallo,

die Zulassungsstellen stellen offensichtlich mit dem neuen Jahr 2014 auf die Pflicht zum SEPA-Einzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) um. Hintergrund ist der Einzug der KFZ-Steuer durch die Finanzämter, gesteuert vom Hauptzollamt.

Das verursacht für alle die ein Problem, die als Behörde keine Lastschriftmandate akzeptieren und aufwendig Ausnahmen einsteuern müssen - und es trifft selbst für Fahrzeuge zu, die steuerbefreit sind.

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783132
Datum12.02.2014 16:325781 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Das verursacht für alle die ein Problem, die als Behörde keine Lastschriftmandate akzeptieren und aufwendig Ausnahmen einsteuern müssen - und es trifft selbst für Fahrzeuge zu, die steuerbefreit sind.
das ist dann aber doch das Problem des Finanzamtes bzw. später dann des Zolls?

Wenn die kein Geld einziehen können müssen die halt schauen das sie das in Griff bekommen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW783133
Datum12.02.2014 16:415721 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.das ist dann aber doch das Problem des Finanzamtes bzw. später dann des Zolls?



Du bekommst aber das Fzg ohne Zustimmung zum Lastschriftverfahren nicht mehr zugelassen..

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY783134
Datum12.02.2014 16:435211 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jürgen M.das ist dann aber doch das Problem des Finanzamtes bzw. später dann des Zolls?

das glaube ich jetzt mal weniger. Denn steuerpflichtig ist ja der Halter des Kfz. Und der muß sicherstellen, dass die Steuer bis zu einem gewißen Zeitpunkt bezahlt wird. Wie, das ist eigentlich Sache des Halters.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783135
Datum12.02.2014 17:005603 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Du bekommst aber das Fzg ohne Zustimmung zum Lastschriftverfahren nicht mehr zugelassen..
sorry - jetzt muss ich aber mal blöde fragen:

ich gehe davon aus das die Gemeinden bzw. Städte bei der Zuslassung selbstverständlich dem Lastschriftverfahren zustimmen.

Wenn dann aber die Abwicklung über die Bank(en) klemmt dann ist das doch eher das Problem desjenigen der die Lastschrift einziehen will.

Oder liegt das von dir beschriebene SEPA-Problem doch bei den Gemeinden bzw. Städten?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen783137
Datum12.02.2014 17:065339 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Oder liegt das von dir beschriebene SEPA-Problem doch bei den Gemeinden bzw. Städten?

Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Stadtkassen regulär keine Lastschriften von ihren Konten akzeptieren, da das Lastschrift-Verfahren bei Konten mit hunderten Buchungen pro Tag nicht kontrollierbar ist.

Und nun kommt die Zulassungsstelle des Landkreises und will unbedingt eine Einwilligung zur Lastschrift, weil auch ein Feuerwehr-Sonder-KFZ halt ein KFZ ist ;-)

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783138
Datum12.02.2014 17:095390 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Uwe S.Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Stadtkassen regulär keine Lastschriften von ihren Konten akzeptieren, da das Lastschrift-Verfahren bei Konten mit hunderten Buchungen pro Tag nicht kontrollierbar ist.
ok - da wäre dann aber der schwarze Peter bei den Gemeinden.

Ist aber jetzt kein "neues" SEPA-Problem.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783144
Datum12.02.2014 18:025116 x gelesen
Geschrieben von Uwe S. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Stadtkassen regulär keine Lastschriften von ihren Konten akzeptieren, da das Lastschrift-Verfahren bei Konten mit hunderten Buchungen pro Tag nicht kontrollierbar ist.Es gibt zumindest kein generelles (rechtliches) Verbot für Gemeinde-/Stadtkassen, als Zahlungspflichtiger an Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Soweit ich mich an frühere Meldungen bzgl. Kommunen und SEPA z.B. seitens der kommunalen Verbände erinnere:
Im SEPA-Verfahren wird wegen dem Verbraucherschutz unterschieden zwischen Basislastschrift (Private untereinander, oder Privat von/zu Geschäftlich) und der Firmenlastschrift, die den Beteiligten schnellere Verfügbarkeiten/Zahlungen bieten soll, dafür aber weniger Widerspruchsmöglichkeiten. Also wo wir Privatleute jetzt 8 Wochen lang dem Einzug widersprechen können, können die Firmen das nicht, sie stimmen mit Erteilung des Lastschriftmandats endgültig zu. Und im Zahlungsverkehr mit anderen Gemeinden bzw. Behörden nutzen Kommunen eben diese SEPA-Firmenlastschrift, ich kann mir denken dass die Probleme (z.T.) daher stammen.
Generell soll die Verschiebung bzw. der Schwerpunkt der noch vorliegenden Probleme ja bei den Firmen-Lastschriften liegen, nicht bei der Basis.

Was übrigens als weiteres Problem (beim Basis-Verfahren) schon früh angesprochen wurde: Die zugrundeliegenden Einzugsermächtigungen müssen schriftlich, also mit Unterschrift, vorliegen, da sich ansonsten die Widerspruchsfrist für den Zahlenden von 8 Wochen auf glaub ich über ein Jahr (13 Monate? ohne Gewähr) verlängert. Auch da waren Kommunen in der Vergangenheit etwas nachlässig, viele Einzugsermächtigungen wurden da schnell und bürgerfreundlich per Telefon entgegengenommen, wenn sich da ein Bürger dann heute im richtigen Moment dran erinnert, ist der Ärger da. Das sollten im Feuerwehrbereich bzw. bei den HiOrgs z.B. die Vereinskassierer im Hinterkopf haben (genauso wie die Unterrichtspflicht für die Mitglieder, die per Bankeinzug Beiträge leisten, aber ich glaube das dürften die meisten eh mitbekommen haben). Da dürften auch nicht alle Einzugsermächtigungen schriftlich vorliegen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 B.8, Ratingen / NRW783146
Datum12.02.2014 19:534738 x gelesen
Das ist leider nicht mehr Sache des Halters. Seit irgend wann im letzte (?) Jahr kannst Du als Halter ein Fahrzeug nur noch zulassen, wenn Du dazu eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilst.

Ohne Einzugsermächtigung keine Zulassung!

Jetzt hat zumindest unsere Zulassungsstelle für "unsere" Behördenfahrzeuge da nicht weiter nach gefragt sondern hat das wie bisher abgewickelt. Das macht sie aber seit Anfang des Jahres nicht mehr. Und da ist es völlig unerheblich, dass SO.KFZ FEUERWEHRFZ steuerbefreit sind.

Gruß

Michael

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783147
Datum12.02.2014 20:294651 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Und im Zahlungsverkehr mit anderen Gemeinden bzw. Behörden nutzen Kommunen eben diese SEPA-Firmenlastschrift, ich kann mir denken dass die Probleme (z.T.) daher stammen.
aha - danke. Das könnte die Problematik erklären.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783150
Datum12.02.2014 21:124579 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Seit irgend wann im letzte (?) Jahr kannst Du als Halter ein Fahrzeug nur noch zulassen, wenn Du dazu eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilst.Diese Änderung im Kraftfahrzeugsteuergesetz ist doch schon etwas älter ;-)

Den entsprechenden § 13 KraftStG verstehe ich allerdings nicht so, dass bei Steuerbefreiung trotzdem eine Einzugsermächtigung erteilt werden muss, denn die Nummern 1 und 2 im Absatz 1 sind doch ausdrücklich alternativ formuliert ("1 oder 2").
Ich weiß allerdings auch, das Zulassungsstellen mitunter etwas seltsam sind ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz783151
Datum12.02.2014 21:194579 x gelesen
Hallo,

die Aussagen meines Vorredners sind so zum Teil nicht korrekt.

Ja, es gibt mit dem neuen SEPA Verfahren, die SEPA Basislastschrift und die SEPA Firmenlastschrift.

Die Unterscheidung gab es aber auch schon vorher, war aber nur wenigen bekannt.

SEPA Basislastschrift = bisheriges Einzugsverfahren (normale Lastschrift)
SEPA Firmenlastschrift = bisheriges Abbuchungsverfahren

Genau wie das Abbuchungsverfahren, ist auch die SEPA Firmenlastschrift einsetzbar in Bereichen wo kein Privatkunde beteiligt ist bzw. war.
ABER: Die SEPA Firmenlastschrift muss nicht zwingend eingesetzt werden. Auch im Zahlungsverkehr zwischen Firmen ist die SEPA Basislastschrift nicht nur gängig, sondern üblich. Das hängt auch damit zusammen, dass bei der SEPA Firmenlastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen hinterlegt werden muss und nicht bei dem Gläubiger verwaltet wird. Der Aufwand dies zu tun ist für beide wesentlich grösser. Die SEPA Firmenlastschrift wird daher in der Regel nur bei Geschäften eingesetzt, wo regelmässig Ware im grösseren Umfang bezogen wird. (Kaufhäuser, uva. Tankstellen)

Die KFZ Steuer wird grundsätzlich im SEPA Basislastschriftverfahren eingezogen, auch wenn es sich um Firmen oder Kommunen handelt.
Somit handelt es sich also im hier geschilderten Problem nicht um ein Problem, das durch die SEPA Firmenlastschrift ausgelöst wird, sondern in der Regel um ein internes Problem innerhalb der Kommunen. Wie schon vorher geschrieben, ist es bei der Menge der Buchungen problematisch die Lastschriften immer korrekt zuzuordnen und deswegen wird damit sehr restriktiv umgegangen, weil es in der Kasse einfacher ist. Aber gerade im Zahlungsverkehr mit den Versorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Gas, Strom) ist das Einzugsverfahren sehr häufig anzutreffen, weil auch hier die Versorgungsträger darauf bestehen oder weil es dann bessere Tarife gibt. Dann wird das in der Regel auch gemacht. Es ginge also auch bei der KFZ Steuer. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Dann möchte ich gleich noch mit dem weiteren Irrglauben aufräumen.

Ja, es ist richtig, dass wenn das SEPA Mandat nicht unterschrieben ist, dass dann die Widerspruchsfrist für den Bürger von 8 Wochen auf 13 Monate steigt. Gerade bei möglichen Insolvenzverfahren kann dies finanzielle Risiken mit sich bringen. Deswegen wird bei der Umstellung auf SEPA versucht viele Unterschriften im Original einzuholen.
ABER: Das gleiche Probleme gab es auch schon im Einzugsverfahren. Auch hier galt die Einzugsermächtigung nur mit Originalunterschrift. Ohne Originalunterschrift hätte man nicht einziehen dürfen. Nur wurde das nicht beachtet. Wenn es dann zur Insolvenz kam, dann flog einem das auch regelmäßig um die Ohren. Hier wird also unter dem Deckmantel "SEPA" auf eine Originalunterschrift gedrängt, die aber schon lange vorher hätte vorliegen müssen. Auch deswegen kam SEPA in Verruf, obwohl das überhaupt nicht stimmt. Hier werden nur Versäumnisse der Vergangenheit bereinigt.

Wobei ich zugebe, dass SEPA in anderen Teilbereichen, das Leben nicht unbedingt erleichtert, aber das würde jetzt hier an dieser Stelle am Bedarf vorbeigehen und betrifft auch die Feuerwehr nicht direkt.

Soweit mal zu SEPA.

Zusammenfassend kann man festhalten.

Die Geschichte mit dem SEPA Mandat bei der KFZ Steuer ist ärgerlich, aber sollte eine Kommune nicht besondere Probleme bereiten. Es ist möglich, auch wenn sich die Kasse dagegen wehren wird.

Möglich ist natürlich, dass es eine interne DA gibt und dann die Zustimmung vom Bürgermeister erforderlich wird, aber das ist dann eine interne Regelung.

MfG
Michael

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AutorOlaf8 L.8, Preetz / S-H783152
Datum12.02.2014 21:244423 x gelesen
Dann stimm doch bei der Zulassung zu und widerrufe danach.
Ob das bei einer Behörde auch geht weiß ich nicht.
Privat mache ich das so und das klappt einwandfrei.

Gruß
Olaf

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AutorGuid8o W8., Rettersen / Rheinland-Pfalz783153
Datum12.02.2014 21:444502 x gelesen
Hallo,

genau da sehe ich so, wollte das eben schreiben, aber kann mich da nur anschließen.
Grundsätzlich liegt das Problem eher bei den Finanzämtern die die Zulassungsstellen angewiesen haben, ausschließlich unter diesen Bedingungen die Anmeldung von Fahrzeugen durchzuführen.
Egal, ob die Fahrzeuge Steuer entrichten müssen - oder nicht.
Dem jeweiligen Leiter der Zulassungsbehörde obliegt es, Fahrzeuge demnach zuzulassen....., oder ggf. Ausnahmen zu genehmigen...

Bei uns wurde es wie folgt gehandhabt:
Ein Feuerwehrfahrzeug wurde ohne SEPA-Lastschriftmandat zugelassen, da es sowieso keine Steuer zahlen muss....
Dies hat der Leiter der Zulassungsstelle als Ausnahme genehmigt.

Ein Behördenfahrzeug genau der selben Dienststelle wurde zugelassen, nur mit SEPA Basis-Lastschrift Mandat, da die Zulassungsstelle so angewiesen ist.
Anschließend (einige Tage später) wurde diese Ermächtigung von der Kasse des Zahlungspflichtigen (von uns) widerrufen, und schon ist das Thema vom Tisch, da wir die eine entsprechene Mitteilung an die Fachabteilung gemacht haben, die nun selbstständig dafür
Sorge tragen muss, dass die entspr. KFZ-Steuer zu den Fälligkeitsterminen rechtzeitig gezahlt wird.
Sofern nun der Leiter der Zulassungsstelle keine Ausnahme genehmigen würde, erteilen wir selbstverständlich ein SEPA-Basis-Lastschrift Mandat, dieses würde aber wenige Tage später widerrufen.
Dieses ist allerings sicherlich von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Wir handhaben das so !
Wer es so will......der soll es bekommen.....

Da hat nichts mit der Einführung von SEPA zu tun, auch nicht vom Unterscheid des Firmen-Lastschrift-Mandates (früher Abbuchungsauftragsverfahren) oder Basis-Lastschrift-Mandates (normale Einzugsermächtigung), war eigentlich vorher auch so, aber viele nehmen SEPA jetzt zum Anlass......nochmal auf die Trommel zu schlagen.


Freundliche Grüße aus dem Westerwald

Guido W.

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AutorJoch8en 8W., Leutenbach / Baden Württemberg783158
Datum12.02.2014 23:224364 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C. ...ohne Zustimmung zum Lastschriftverfahren nicht mehr zugelassen..
Da ist aber mal wieder der deutsche Amtsschimmel mal wieder unterwegs ;-)

Da hat jemand, beim Schreiben des Anforderungsprofils für die Software nicht alle Optionen bedacht.
Wobei ich da nicht wirklich ein Problem sehe. Wenn eh steuerfrei, dann kann man ja die IBAN der Stadtkasse angeben, wird ja nie was abgebucht.

MkG
Jochen
http://feuerwehr.leutenbach.de

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AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern783160
Datum13.02.2014 08:034213 x gelesen
Geschrieben von ---Jochen W.--- Da ist aber mal wieder der deutsche Amtsschimmel mal wieder unterwegs ;-)

Da wiehert aber nicht der Amtsschimmel ;-).

Das die Zulassung nur noch mit Erteilung Lastschrifteinzug möglich ist, hat einen einfachen Hintergrund. Im Leben eines Vollstreckungsbeamten in der Finanzverwaltung macht einfach der Großteil der täglichen Arbeit die Vollstreckung von Bussgeldern und fälliger KFZ-Steuer aus. Von den Beträgen zwar nur Kleinvieh, macht aber halt einfach viel Mist Arbeit ;-) wie die großen Beträge.

Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug KFZ-Steuer-befreit ist oder nicht, trifft auch nicht die Kommune, sondern das Finanzamt. Somit kann die Kommune richtigerweise nur die KFZ-Anmeldung MIT Lastschrifteinzug aufnehmen und die Daten an das Finanzamt zur Erhebung der KFZ-Steuer übermitteln.
Den Lastschrifteinzug erteile ich auch nicht der Kommune, sondern dem Finanzamt.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen783227
Datum13.02.2014 18:044027 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Das ist leider nicht mehr Sache des Halters. Seit irgend wann im letzte (?) Jahr kannst Du als Halter ein Fahrzeug nur noch zulassen, wenn Du dazu eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilst.

Ohne Einzugsermächtigung keine Zulassung!


Ja und? Dann mache ich da einen Zahlendreher rein und bekomme mein Auto zugelassen. Anschließend werden die mir schon schreiben, wenn die Geld haben wollen. ich glaube nicht, das sie deswegen die Plaketten wieder abkratzen (es sei denn, ich Zahle nicht)

Gruß
Heinrich

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AutorMark8 F.8, Wartenberg / Hessen783232
Datum13.02.2014 19:213952 x gelesen
Das mit dem Zahlendreher funktioniert nicht. Die Software prüft die Kontodaten und meckert wenn etwas falsch ist.
Die Prüfung, ob Steuerbefreiungstatbestände bestehen, erfolgt durch die Finanzbehörde, nicht durch die Zulassungsbehörde. Daher müssen alle das SEPA Lastschriftmandat ausfüllen. Die Entscheidung über die Steuerbefreiung erfolgt dann erst später.

Gruß Mark

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen783234
Datum13.02.2014 19:483915 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.Ja und? Dann mache ich da einen Zahlendreher rein und bekomme mein Auto zugelassen. Anschließend werden die mir schon schreiben, wenn die Geld haben wollen. ich glaube nicht, das sie deswegen die Plaketten wieder abkratzen (es sei denn, ich Zahle nicht)

So einfach isses nicht. Der Abgleich sagt ja sofort vor Ort auch ob du Steuerschulden hast ;-).

Peter

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorMark8us 8M., Ratingen / NRW783237
Datum13.02.2014 20:423938 x gelesen
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino---
Du bekommst aber das Fzg ohne Zustimmung zum Lastschriftverfahren nicht mehr zugelassen..

Ja und das funktioniert nachgewiesenermaßen ganz super...
Mal eben ein Kennzeichen für einen neuen Anhänger abholen dauerte vorgestern einen halben Tag und beschäftigte 6 Mitarbeiter unterschiedlicher städtischer Ämter.
Bis erst einmal klar war wer wem überhaupt die Genehmigung zur Unterschrift geben darf hatte ich schon keine Lust mehr.

Gruß aus Ratingen

Das war jetzt meine Meinung. Man muss sie nicht unbedingt mögen aber akzeptieren.
Mach ich auch so... ;-)

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