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Thema | Feuerwehr Bad Schwartau: Kein aktiver Dienst mehr erlaubt | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 784102 | |||
Datum | 28.02.2014 12:24 | 9345 x gelesen | |||
Hallo, in Bad Schwartau hat der Bürgermeister der Feuerwehr untersagt, an Ausbildung und Einsätzen teilzunehmen. Begründung: Die Personalstärke sei zu dünn. Darf er das? Wäre da nicht die Einführung einer Pflichtfeuerwehr geboten? Hier der Artikel dazu Heinrich | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 784104 | |||
Datum | 28.02.2014 12:35 | 6130 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Begründung: Die Personalstärke sei zu dünn. Darf er das? Wäre da nicht die Einführung einer Pflichtfeuerwehr geboten? Wenn er als Verantwortlicher den Brandschutz anderweitig sicherstellen kann - ja. Als Dienstherr der Feuerwehr darf er das durchaus. Wenngleich es ein drastisches Mittel ist. Mich wundert eher die Tatsache, dass es da zwei Feuerwehren in einem Gerätehaus gibt. Also nicht dass das etwas neues wäre, das gibt es öfters, wenngleich ich es für ziemlichen Unfug halte. Neu ist hier, dass beide noch eigenständig sind, obwohl eine offenbar quasi nicht mehr einsatzfähig ist. Ich halte es für möglich (Achtung, Spekulation), dass da eine Fusionierung von höheren Stellen seit längerem gewünscht war, aber nicht umgesetzt wurde. (Gründe für eine Verweigerung finden sich sicher viele.) Jetzt hätte man ein Druckmittel, um eine Fusion quasi zu erzwingen. "Entweder ihr rückt gemeinsam aus, oder gar nicht." MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 784105 | |||
Datum | 28.02.2014 12:39 | 5809 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Darf er das?Wenn ich es richtig gelesen habe, sind die "Ersatzwehren", die die "Feuerwehr" in Schwartau ersetzen Groß Parin und Rensefeld. Ich hab kurz mal google bemüht und in der Wikipedia gelesen, dass Bad Schwartau 5 Stadtteile hat: Cleverbrück, Groß Parin, Kaltenhof, Rensefeld, Schwartau Also kurzum: Ich denke, der Begriff Feuerwehr ist falsch, es sind "nur" Ortsteilwehren, Löschgruppen oder wie auch immer sie heißen mögen. Damit schließt der BGM auch keine Feuerwehr, also warum sollte er das nicht dürfen (Hilfsfristen u.ä. mal außen vor)? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 784124 | |||
Datum | 28.02.2014 15:48 | 7104 x gelesen | |||
Moin, zunächst zu den Fakten: Der Kreis Ostholstein als Aufsichtsbehörde hat der FF Bad Schwartau auf Empfehlung des Kreiswehrführers die Anerkennung als "öffentliche Feuerwehr" nach dem Brandschutzgesetz entzogen. Daraufhin hat der Bürgermeister den weiteren Dienstbetrieb untersagt. Offizielle Begründung für die Aberkennung war die nicht mehr vorhandene personelle Leistungsfähigkeit. Zuvor waren Kameraden in größerem Umfang ausgetreten oder in die Ortswehr Rensefeld übergetreten. Die FF Rensefeld und Bad Schwartau der Stadt Bad Schwartau teilen sich bereits seit 1962 ein gemeinsames Gerätehaus und besetzen im Einsatzfall auch die Fahrzeuge gemischt! Diese Kuriosität hat über rund 50 Jahre mehr oder weniger gut funktioniert. Beide Wehren (mit eigenen Jugendwehren) waren in ihrer persönlichen Zusammensetzung und den Schwerpunkten ihrer Ehrenamtlichkeit traditionell verschieden, haben sich aber im wesentlichen gegenseitig respektiert und vertragen. Seit einigen Monaten brodelt es aber gewaltig mit gegenseitigen Vorwürfen, die auch unschön in die Öffentlichkeit getragen worden sind. Mehrere Versuche vom Gemeindewehrführer, der Stadt und dem Kreisfeuerwehrverband, zu schlichten und wieder eine gemeinsame Basis zu finden, sind gescheitert. Dann ist es offenbar dem Bürgermeister "zu bunt" geworden. Er hat die Auflösung der Ortswehr Bad Schwartau mit Übertritt der Kameraden nach Rensefeld vorgeschlagen. Einige sind dem gefolgt, andere fühlten sich "erpresst". Eine Beurteilung, wer in dem Konflikt wieviel Recht hat, traue ich mir nicht zu. Nur soviel: Nach meiner Einschätzung ist durch die faktische Auflösung der Ortswehr Bad Schwartau der Brandschutz - auch ohne nachbarliche Löschhilfe - nicht ernsthaft gefährdet. Die beiden verbliebenen Ortswehren sind ausreichend leistungsfähig. Böse Zungen sagen auch, dass es den Feuerwehren dort in der Vergangenheit wohl "zu gut gegangen ist". Sorgen um Geld oder Ausstattung kennt man in der rechnerisch schuldenfreien 20.000-Einwohner-Stadt jedenfalls schon seit über 20 Jahren (Verkauf der städtischen Kurbetriebe) nicht mehr . Viele Grüße von der Ostsee Rainer | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY | 784158 | |||
Datum | 01.03.2014 12:13 | 4172 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Ich denke, der Begriff Feuerwehr ist falsch, es sind "nur" Ortsteilwehren, Löschgruppen oder wie auch immer sie heißen mögen. Damit schließt der BGM auch keine Feuerwehr Wie meinst du das? Bei uns ist jeder Ortsteil eine eigenständige Feuerwehr. Die im Einsatz in ihrem Gebiet auch das Kommando hat. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 784159 | |||
Datum | 01.03.2014 12:15 | 4071 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sascha H. Wie meinst du das? Bei uns ist jeder Ortsteil eine eigenständige Feuerwehr. Die im Einsatz in ihrem Gebiet auch das Kommando hat. der kleine aber feine Unterschied zwischen Bayern und Schleswig-Holstein (gilt auch für andere Bundesländer) Bei solchen bundeslandübergreifenden Vergleichen muss man aufpassen das man nicht von seinem eigenen Umfeld ausgeht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 784163 | |||
Datum | 01.03.2014 12:26 | 3968 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha H.Bei uns ist jeder Ortsteil eine eigenständige Feuerwehr. Bei uns zB gibt das Gesetz vor, daß eine Komune eine Feuerwehr hat. Wieviel Ortsteile/Stadtteile es gibt, spielt da keine Rolle. D.h. in einer Komune gibt es einen Bürgermeister und der hat einen Stadtbrandinspektor oder Gemeindebrandinspektor. Geschrieben von Sascha H. Die im Einsatz in ihrem Gebiet auch das Kommando hat. Ja, aber...der SBI/GBI hat natuerlich übergeordnete Funktion. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY | 784166 | |||
Datum | 01.03.2014 13:02 | 4091 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Bei solchen bundeslandübergreifenden Vergleichen muss man aufpassen das man nicht von seinem eigenen Umfeld ausgeht. Richtig. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 784168 | |||
Datum | 01.03.2014 14:27 | 3922 x gelesen | |||
Naja, der Zustand "2 Feuerwehren in einem Haus" kann für mich nur Übergangslösung sein. Wenn jemand 50 Jahre eine Übergangslösung zementiert ohne sich weiter zu entwickeln...nun gut. Offensichtlich gibt es eine Abstimmung mit den Füssen und den politischen Willen zur Veränderung. Von daher keine Gefahr... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 784169 | |||
Datum | 01.03.2014 14:35 | 3874 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder P.Wenn jemand 50 Jahre eine Übergangslösung zementiert ohne sich weiter zu entwickeln...nun gut. Bezeichnend finde ich: Geschrieben von Rainer K. Diese Kuriosität hat über rund 50 Jahre mehr oder weniger gut funktioniert. Beide Wehren (mit eigenen Jugendwehren) waren in ihrer persönlichen Zusammensetzung und den Schwerpunkten ihrer Ehrenamtlichkeit traditionell verschieden, haben sich aber im wesentlichen gegenseitig respektiert und vertragen Das liest sich wie so Standardfloskeln in Arbeitszeugnissen, mit denen man anderen Arbeitgebern mitteilen will, das dieser Arbeiter beim Fegen vom Besen geführt wurde ;-) Das solche Probleme über Generationen überleben können... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 784170 | |||
Datum | 01.03.2014 16:38 | 3546 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Das solche Probleme über Generationen überleben können... Das liegt daran das die dummen Sprüche von Generation zu Generation weitergegeben werden und es immer Leute gibt bei denen sowas auf fruchtbaren Boden fällt. Ich kenne da auch so ein Beispiel.. ;-) Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Domi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen | 784171 | |||
Datum | 01.03.2014 16:45 | 4107 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, ich habe mir mal die Homepages der 3 Wehren angeschaut. Die Rensefelder ist die Informativste. Dort werden die Fahrzeuge beider Wehren (Schwartau und Rensefeld) vorgestellt und auch das gemeinsame Gerätehaus, wo übrigens auch der Rettungsdienst ein Bereich hat. Örtliche sind beide Feuerwehren seit über 50 Jahren in einen gemeinsamen Stützpunkt untergebracht und teilten sich die Technik bei Einsätzen bzw. besetzten diese gemischt. Hier gab es wohl ehr ein politisches Problem, das aber wohl schon mehrere Jahre nicht gelöst wurden oder werden sollte. Man hätte anstatt den Kameraden der FFw Schwartau den Eintritt in die Rensefelde Wehr anzubieten, ehr eine Neugründung einer gemeinsamen Feuerwehr Schwartau-Rensefeld anbieten sollen. Was in 60 Jahren die Bürgermeister nicht geschafft haben, versucht der jetzige jetzt umzusetzen, also die gemeinsame Wehr, er scheint da zumindest bei den Schwartauer Kameraden auf ein Problem gestossen. Ich denke es ist eine Frage der Zeit bis sich noch einzelne Schwartauer Kameraden bei den Rensefeldern wieder eintreten. Wer mit Herz und Kopf Feuerwehrler ist geht auch in eine andere Wehr. Vor allem wenn sich nicht viel ändert. Gleicher Ort, gleiche Fahrzeuge, bekannte Kameraden. Mit kameradschaftlichen Gruß Dominic Wenkel FFw Nohra VG Hainleite | |||||
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