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ThemaUnfallbericht Tauchunfall Meppen8 Beträge
RubrikUnfallverhütung
Infos:
  • Unfallbericht Meppen
  •  
    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW784409
    Datum05.03.2014 07:264607 x gelesen
    Guten Morgen zusammen,

    ich hatte mir gestern abend den Unfallbericht der Feuerwehr Meppen durchgelesen und fand ihn als jemand, der mit Tauchen und der Arbeit in einer Unfallkommission nichts an der Mütze hat sehr gut.

    Was mich eher interessieren würde (Ganz unabhängig von Meppen!):

    Wer fordert so einen Unfallbericht an?
    Wer legt fest, wer dort mitarbeitet?

    Gruß

    Martin

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    AutorJoch8en 8W., Leutenbach / Baden Württemberg784437
    Datum05.03.2014 16:142234 x gelesen
    Siehe Seiten 4 und 5.
    ... zur internen Auswertung... auf Anweisung des Stadtbrandmeisters...

    MkG
    Jochen
    http://feuerwehr.leutenbach.de

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW784439
    Datum05.03.2014 16:452162 x gelesen
    Hallo Jochen,

    das habe ich durchaus gelesen.

    Mir ging es grundsätzlich darum, wer solch einen Bericht anfordern kann (Also in dem Fall der LdF) und wie es geregelt ist, wie solch eine Komission zu besetzten ist.

    Gruß

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen784442
    Datum05.03.2014 18:541804 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Martin D.
    Mir ging es grundsätzlich darum, wer solch einen Bericht anfordern kann (Also in dem Fall der LdF) und wie es geregelt ist, wie solch eine Komission zu besetzten ist.


    Gesetzliche Regelungen sind mir nicht bekannt. Die mir bekannten Unfallberichte entstanden aus eigenem Antrieb der betroffenen Wehren. Eine Pflicht hierzu gibt es nicht.

    Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die Ermittlungsergebnisse der Unfallkassen werden iirc nicht ausführlich veröffentlicht.

    MfG

    Ingo

    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt784443
    Datum05.03.2014 19:311650 x gelesen
    Geschrieben von Ingo H.Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die Ermittlungsergebnisse der Unfallkassen werden iirc nicht ausführlich veröffentlicht.
    Dürften aber Eingang in den hier zu lesenden Bericht gefunden haben, sind ja auch Sachen wie Obduktionsergebnisse darin zu finden.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY784447
    Datum05.03.2014 19:411644 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Ingo H.und die Ermittlungsergebnisse der Unfallkassen werden iirc nicht ausführlich veröffentlicht.

    hättest du als betreffende Wehr nicht das Recht auf Einsicht in das Ermittlungsergebnis der UK?
    Bei der Staatsanwaltschaft schaut´s sicher anders aus, aber die Unfallkassen machen doch diese Ermittlungen, um ähnliche UNfälle in Zukunft zu vermeiden.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt784448
    Datum05.03.2014 19:441619 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.hättest du als betreffende Wehr nicht das Recht auf Einsicht in das Ermittlungsergebnis der UK?
    Bei der Staatsanwaltschaft schaut´s sicher anders aus, aber die Unfallkassen machen doch diese Ermittlungen, um ähnliche UNfälle in Zukunft zu vermeiden.

    Bei beiden wird es in der Regel so sein, dass man bei einem tödlich verlaufenen Dienstunfall, der ohne ein erkennbares Verschulden von Personen der Organisation abgelaufen ist, Einsicht in die Unterlagen/Ergebnisse bekommt. Spätestens wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 784466
    Datum06.03.2014 05:511553 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.
    hättest du als betreffende Wehr nicht das Recht auf Einsicht in das Ermittlungsergebnis der UK?


    Zwischen "veröffentlichen" und "mit der entsprechenden Wehr besprechen" besteht ein kleiner aber feiner Unterschied.

    Dazu kommt ja das auch "deine" Fachkraft für Arbeitssicherheit "deinen" Arbeitsunfall mit Personenschaden untersuchen muss um zu verhindern das solche Unfälle nochmal passieren.

    Je nach dem was die Unfalluntersuchung ergibt wird deine BG das Ganze für alle Versicherten in Form von Infoschreiben bzw Verboten bekannt geben.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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