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Thema | Unfallbericht Tauchunfall Meppen | 8 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 784409 | |||
Datum | 05.03.2014 07:26 | 4607 x gelesen | |||
Guten Morgen zusammen, ich hatte mir gestern abend den Unfallbericht der Feuerwehr Meppen durchgelesen und fand ihn als jemand, der mit Tauchen und der Arbeit in einer Unfallkommission nichts an der Mütze hat sehr gut. Was mich eher interessieren würde (Ganz unabhängig von Meppen!): Wer fordert so einen Unfallbericht an? Wer legt fest, wer dort mitarbeitet? Gruß Martin | |||||
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Autor | Joch8en 8W., Leutenbach / Baden Württemberg | 784437 | |||
Datum | 05.03.2014 16:14 | 2234 x gelesen | |||
Siehe Seiten 4 und 5. ... zur internen Auswertung... auf Anweisung des Stadtbrandmeisters... MkG Jochen http://feuerwehr.leutenbach.de | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 784439 | |||
Datum | 05.03.2014 16:45 | 2162 x gelesen | |||
Hallo Jochen, das habe ich durchaus gelesen. Mir ging es grundsätzlich darum, wer solch einen Bericht anfordern kann (Also in dem Fall der LdF) und wie es geregelt ist, wie solch eine Komission zu besetzten ist. Gruß | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 784442 | |||
Datum | 05.03.2014 18:54 | 1804 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Martin D.
Gesetzliche Regelungen sind mir nicht bekannt. Die mir bekannten Unfallberichte entstanden aus eigenem Antrieb der betroffenen Wehren. Eine Pflicht hierzu gibt es nicht. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die Ermittlungsergebnisse der Unfallkassen werden iirc nicht ausführlich veröffentlicht. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 784443 | |||
Datum | 05.03.2014 19:31 | 1650 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo H.Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die Ermittlungsergebnisse der Unfallkassen werden iirc nicht ausführlich veröffentlicht. Dürften aber Eingang in den hier zu lesenden Bericht gefunden haben, sind ja auch Sachen wie Obduktionsergebnisse darin zu finden. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 784447 | |||
Datum | 05.03.2014 19:41 | 1644 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Ingo H. und die Ermittlungsergebnisse der Unfallkassen werden iirc nicht ausführlich veröffentlicht. hättest du als betreffende Wehr nicht das Recht auf Einsicht in das Ermittlungsergebnis der UK? Bei der Staatsanwaltschaft schaut´s sicher anders aus, aber die Unfallkassen machen doch diese Ermittlungen, um ähnliche UNfälle in Zukunft zu vermeiden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 784448 | |||
Datum | 05.03.2014 19:44 | 1619 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.hättest du als betreffende Wehr nicht das Recht auf Einsicht in das Ermittlungsergebnis der UK? Bei beiden wird es in der Regel so sein, dass man bei einem tödlich verlaufenen Dienstunfall, der ohne ein erkennbares Verschulden von Personen der Organisation abgelaufen ist, Einsicht in die Unterlagen/Ergebnisse bekommt. Spätestens wenn das Verfahren abgeschlossen ist. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 784466 | |||
Datum | 06.03.2014 05:51 | 1553 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.
Zwischen "veröffentlichen" und "mit der entsprechenden Wehr besprechen" besteht ein kleiner aber feiner Unterschied. Dazu kommt ja das auch "deine" Fachkraft für Arbeitssicherheit "deinen" Arbeitsunfall mit Personenschaden untersuchen muss um zu verhindern das solche Unfälle nochmal passieren. Je nach dem was die Unfalluntersuchung ergibt wird deine BG das Ganze für alle Versicherten in Form von Infoschreiben bzw Verboten bekannt geben. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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